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Detroit

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  1. Für einen 'Eintrag im Führungszeugnis' muss eine Straftat nachgewiesen werden. Damit jemand seine Zuverlässigkeit verliert, ist dies nicht notwendig.
  2. Hilft auch nicht. Das ist ein brisanten Thema. Bei den meisten Scheidungen wollen die Ex-Partner häufig (aus Rache) den größtmöglichen Schaden anrichten. Dann zu behaupten, es würden Gewalt- oder gar Sexualstraftaten vorliegen ist zweifelsfrei geegnet, diese Wirkung zu erziehlen, auch ohne vorliegende Beweise. Die Behauptung, es wurde Gewalt angedroht reicht der Behörde zur Versagung der Zuverlässigkeit bereits aus. Keine Rechtsberatung: Verwaltungsrecht ist leider kein Strafrecht. Der Grundsatz 'in dubio pro reo' gilt hier nicht; häufig zum Nachteil der Waffenbesitzer. Es gibt also keine Unschuldsvermutung.
  3. Das ist wirklich ein großes Problem in Deutschland. Die Waffenbehörden entscheiden per se zu ungunsten der Waffenbesitzer. Wir hatten einen Fall, da hat ein Ehemann ein DECT-Telefon im Streit auf seine Frau geworfen, durch das Geschrei haben die Nachbarn die Polizei gerufen, die ist dann mit mehreren Mann in die Wohnung (nicht gestürmt, geklingelt und normal geöffnet) gekommen und hat ein Rückkehrverbot nach Gewaltschutzgesetz gegen den Ehemann ausgesprochen. Davon hat dann die zuständige Waffenbehörde Wind bekommen, dazu sei gesagt, dass die für jeden eingetragenen Waffenbesitzer eine "Dauerabfrage" haben und zwar automatisiert. Taucht bundesweit die Kombination Vorname, Nachnahme, Geburtsdatum im Polizeicomputer auf, dann wird das generell im Sinne des WaffG überprüft, dahingehend dass die Zuverlässigkeit eventuell nicht mehr gegeben ist. Unterm Strich wird das Ganze mindestens richtig teuer wegen Verwaltungsrechtsstreit und bis das abgeschlossen ist ca. 1 Jahr.
  4. Schusswaffen mit Steinsalz sind auch interessant. Aber habe dazu keine praktische Erfahrung; habe das in einem Kinofilm gesehen - und das muss nicht zwingend stimmen, Hollywood eben. In besagtem Film wurde Steinsalz in eine Pumpe geladen. Angeblich sollen die daraus entstehenden Projektile in die Haut eindringen, dadurch einen Schaden anrichten aber gleichzeitig desinfizierend wirken und die Wundheilung fördern. Brennt vermutlich auch tierisch! Salz in der Wunde eben..
  5. @Maure Der Smiley ist passend
  6. Zitat: Auch Urlaube würden an den Karnevalstagen nur noch in besonderen Fällen genehmigt. Gut so! Die sind ohnehin enorm im Rückstand mit den Anträgen!
  7. Don't feed the Troll. Wir wollen doch nicht, dass dieser Thread nochmals dicht gemacht wird. Danke.
  8. Wie hast du das geschafft? Unmoralisches Angebot?
  9. Soll heißen: Deutschland / besorgte Bürger bewaffnen sich. Das ist Realität. Ich sage doch nichts gegen Schusswaffen im legalen Besitz aka Sportschützen, Jäger usw.! Würde mich nicht wundern wenn besorgte Bürger demnächst anfangen, sich Schwarzwaffen zu besorgen..
  10. Ich bin Personenschützer. Wir führen besagtes Pfefferspray regelmäßig. Das kam schon häufiger zum Einsatz. Was ist an diesem Thread lustig?
  11. Gegen Menschen, niemals! Ausschließlich gegen Tiere oder in Notwehrsituationen..
  12. Nö! Pfefferspray = Legal. Illegale Waffen = Illegal. Nach den Vorfällen in Köln fangen die Leute an nachzudenken! Ich würde gerne anregen, dass besorgte Menschen statt Messern oder Schusswaffen oder verbotenen Gegenständen einfach Pfefferspray mit sich führen. Nicht legitim?
  13. Bezogen darauf, dass einige Menschen aktuell gewissen Ängste verspüren, ausgelöst durch einige Vorfälle, die derzeit in den Medien kursieren: Manche denken ernsthaft daran, mit (illegalen) Waffen in der Öffentlichkeit rumzulaufen [zum Selbstschutz], wenn ich das richtig interpretiert habe. Aber mal im Ernst: Selbst die Polizei nutzt äußerst selten Schusswaffen! Polizisten führen jedoch andauernd Tierabwehrspray mit sich: und das dürfen auch alle Bürger, die nicht gerade mit einem Waffenverbot nach § 12 WaffG belegt sind. Diese Sprays sind wahnsinnig effektiv und einfach in der Anwendung. Hinweis: So ein Spray sollte schnell zugänglich sein, d.h. nicht in der Handtasche, sonst bringt es im zweifel nichts. Damit kann man zwar (meistens) nichts gegen Terroristen ausrichten, aber ich denke dass die statistische Chance, auf einen Terroristen zu treffen hier in DE noch recht gering ausfällt.
  14. Wenn man sieht, welche Leute in der Verwaltung der Polizei arbeiten, dann möchte man in der Tat Amtsgänge sparen
  15. Trägt die Behörde die Voreintragung für die nächsten beiden Waffen erst nach Ablauf der 2/6 Regelung für Sportschützen ein, oder schon früher? Ich habe schon die Suchfunktion genutzt, aber mit meinen Suchanfragen nichts dazu gefunden, was mir hilft. Klar ist, dass ich die Waffen nicht vor Ablauf der 2/6 erwerben darf. Der Grund ist, dass ich mir dann einmal den Postweg sparen könnte, weil ich denen aktuell ohnehin meine WBK schicken muss..
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