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IGNORED

Reichsbürger: Veröffentlichungen im Internet sind „Tatsachen, die die Annahme rechtfertigen“


heletz

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Im vorliegenden Fall hatte der Bürger einiges im Internet veröffentlicht (Neu-Brief und Sie-Röhre), der Staatsangehörigkeitsausweis war ihm vor dem KWS ausgestellt worden, was aber wohl zunächst nicht auffiel, weil die Fälle der schießenden Reichsbürger von Reuden und Georgensgmünd erst im August 2016 bzw. Oktober 2016 waren, dann aber guckte die Behörde auch mal ins Zwischennetz:

 

 

Zitat

[...] „Der Kläger übergeht an dieser Stelle jedoch den Umstand, dass das Innenministerium und die von diesem durch Schreiben vom 3. August 2020 unterrichtete Waffenbehörde den Verdacht, dass der Kläger Anhänger der Reichsbürgerbewegung sei, an erster Stelle auf den gemeinsamen Newsletter des Klägers und seiner Ehefrau vom 18. Februar 2020 wegen Meldung als „Verdachtsfall Reichsbürger“ stützten und dass der Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit aus dem Jahre 2014 sowie die Ausstellung des Staatsangehörigkeitsausweises im Jahre 2015 in diesem Newsletter als eine von mehreren Ursachen für diese Meldung angeführt wurden. In dem gemeinsamen Newsletter wird außerdem Bezug genommen auf ein Youtube-Interview der Ehefrau vom 5. Februar 2020, welches sie nach den Feststellungen des Innenministeriums mit einem in der Reichsbürgerszene angesiedelten Moderator führte. Auf dieser Grundlage hat das Verwaltungsgericht zwar „insbesondere“ auf den vom Kläger im Jahre 2014 gestellten Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit abgestellt, allerdings ebenso auf die Rückgabe des Personalausweises am 28. November 2016 – mithin auf eine Tatsache, die sich nach Erteilung des Kleinen Waffenscheins ereignete und die sich gemeinsam mit weiteren Tatsachen nach Beantragung des Staatsangehörigkeitsausweises zu einem Gesamtbild fügt. Dass der Kläger seit der Antragstellung „unstreitig nie einen zweiten Schritt unternommen hat, um seinen Austritt aus der Rechtsordnung der BRD zu erklären“, trifft daher nicht zu.“ [...]

 

OVG SH 4 LA 96/21 Beschl. v. 11.9.2023

 

Ergebnis: der KWS ist weg und bleibt das auch.

 

Alles übrige unter:
https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/JURE230055290/part/L
____________________________________

 

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vor 4 Minuten schrieb JPLafitte:

Bitte bedenke das die von dir gelobte Verfahrensweise ein zweischneidiges Schwert sein kann. 

Der Gang auf den man andere schickt den kann man auch sehr schnell selbst gehen.

Louis und Robespierre nur mal so als Beispiel.

 

Interessant, den beiden wurde auch der KWS aberkannt?

 

Oder inwieweit gibts da Parallelen zum hier dargestellten Fall?

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vor 34 Minuten schrieb WOF:

Du löst damit Panikattacken aus.

Hallo WOF

 

Ganz böse:

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Steven

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vor einer Stunde schrieb heletz:

 

Das Thema scheint Dich sehr zu interessieren?  🤔

Du kapierst es nicht, solange unsere korrupierte Justicia entscheidet wer mit dem Wort gebrandmarkt wird hat es keinerlei Bedeutung, die Grenzen zu waren Reichsbürgern sind so aufgeweicht, mit solchen Nachrichten wischt man sich dann in Folge den Popo ab, man kann auch Wörter ausleiern, nicht nur Gelenke.

Bearbeitet von lastunas
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Man könnte natürlich auch argumentieren, dass jemand großen Wert auf die Rechtsordnung legt, wenn er sich gegen den Entzug eines klWS vor Gericht wehrt. 

Er könnte das Ding ja auch einfach abgeben und trotzdem illegal eine ptb Waffe führen... 

 

Das wäre ja für viele ein ähnlicher schlimmer rechtsverstoß wie Parken auf dem Mutter Kind Parkplatz bei Edeka oder so.... 

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Bei uns führen Anträge auf einen Staatsangehörigkeitsausweis sofort zu Verdachtsmeldungen an die Waffenbehörde, die sofort reflexartig alle waffenrechtlichen Genehmigungen mit Anordnung des Sofortvollzuges widerruft.

 

In einem der mir bekannten Fälle waren die "Tatsachen" dann doch etwas dünn und es kam vor dem Verwaltungsgericht zu einem Vergleich. Widerruf bleibt bestehen, der Aspirant konnte aber neu beantragen. Damit bleibt er auf einem guten 4-stelligen Betrag an Kosten sitzen.

 

frogger

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vor 23 Minuten schrieb Frank222:

Wozu ist eigentlich so ein Staatsangehörigkeitsausweis nutze?

Personalausweis und Reisepass habe bereits öfter mal benötigt, den genannten Ausweis jedoch noch nie.

 

...

 

Zum Nachweis dafür, dass Einem die Staatsangehörigkeit nicht entzogen wurde!

Reisepass und Personalausweis haben ein Ablaufdatum!

De facto muss man sich das rechtmäßige Führen einer Staatsbürgerschaft alle paar Jahre behördlich bestätigen lassen, um echte Anerkennung zu erfahren.

Teilzitat aus Wikipedia:

"Ein Reisepass (in Deutschland im amtlichen Sprachgebrauch auch als Nationalpass* bezeichnet) ist im engeren und ursprünglichen Sinne ein amtlicher Ausweis, der vom Staat herausgegeben wird, dessen Staatsangehörigkeit der Inhaber besitzt...."


Teilzitat Ende

Kennst Dich nix aus, oder? ;)

Staatsbürgerschaftsnachweis ..... Klick -->


:)


* nicht zu verwechseln mit dem Nazionalpass, der so manchem Staatsbürger heute von politisch Andersdenkenden recht leichtfertig und überschnell ausgestellt wird !

Bearbeitet von gipflzipfla
...oder etwa nicht ?
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vor 24 Minuten schrieb Frank222:

Wozu ist eigentlich so ein Staatsangehörigkeitsausweis nutze?

Eine gute Frage!

 

Früher sollen z.B. Bayrische Behörden ihre Beamtenanwärter danach gefragt haben.
Denn der Personalausweis oder Reisepass sei - das war mir auch neu - nicht der Beweis einer Staatsbürgerschaft, sondern würde nur die Vermutung begründen, dass man die hätte.

 

Nun finde ich es wendeltreppenwitzmäßig, dass es ein behördliches Dokument gibt, dass der Staat ausgibt, den die Reichis gar nicht anerkennen, das ihnen aber ihre Staatsbürgerschaft in einem Land nachweist, das sie nicht anerkennen und deren Behörden sie doch verachten - das sie aber so gerne haben wollen.

Und dann, dass der Staat, der dieses Dokument rechtmäßig ausstellt, den Empfänger dieses rechtmäßigen Dokumentes kriminalisiert.

 

Deutschland ist verloren, weil es nur noch Verrückte hier gibt!

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