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IGNORED

„Hängt die Grünen“ in der Öffentlichkeit zu äußern kann 140 Tagessätze bringen


heletz

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vor 46 Minuten schrieb GermanKraut:

 

Woher weisst du, dass Polizei und Militär mehrheitlich rechts wählen?

 

Das glaube ich eher weniger.

 

 

1) Weil sie nicht deppert sind. Kein Polizist oder Soldat mit Hirn wählt Parteien, die sie entrechten und abwerten, ihnen bei jeder Gelegenheit in den Rücken fallen.

 

2) Aus meinem Bekanntenkreis, der zufälligerweise aus sehr viel Justizwachebeamten, Polizisten und Soldaten besteht.

 

:heuldoch:

Bearbeitet von Varminter
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  • 1 Monat später...
Am 25.10.2023 um 12:36 schrieb joker_ch:

Hätte der mal skandiert von Palästina von dem Fluss zur Küste oder vergast die Juden, es lebe der Hamas, wäre ihm nichts passiert.

 

Keineswegs.

 

Der ehem. Bundesrichter sieht Strafbarkeit nach 140 (Urteile folgen in der nächsten Zeit):

 

Zitat

 

Der Tatbestand des § 130 Abs. 1 ist aber aus einem anderen Grund wohl nicht gegeben: Die Parole, Palästina solle vom Jordan bis zum Mittelmeer" reichen, richtet sich ausdrücklich gegen den Staat Israel, nicht aber mit einer hinreichenden Konkretheit gegen den jüdischen Bevölkerungsteil Deutschlands.
Antworten, im Ergebnis

1. Das Bejubeln von konkreten bzw. von hinreichend konkretisierbaren Tötungsdelikten der "Hamas"-Miliz in Israel ist nach § 140 Nr. 2 StGB strafbar.

2. Die öffentliche Verbreitung der Parole "from the river to the sea / Palestine will be free" ist im konkreten Bedeutungszusammenhang nach § 140 Nr. 2 StGB strafbar. Eine Strafbarkeit nach § 130 Abs. 1 StGB besteht dagegen nicht.

3. Allgemeine "Solidaritäts"-Bekundungen mit den politischen, humanitären oder rechtlichen Anliegen "der Palästinenser" oder einzelner Gruppen von ihnen sind nicht strafbar, sondern unterfallen Art. 5 Abs. 1 GG. Entsprechende öffentliche Demonstrationen sind über Art. 8 Abs. 1 i.V.m. Art 2 Abs. 1 GG auch dann gerechtfertigt, wenn die dort vertretenen politischen Positionen einer Mehrheit der (deutschen) Bevölkerung abwegig erscheinen. Die palästinensische Flagge ist kein Kennzeichen der Organisation Hamas und daher nicht nach § 86a StGB strafbar.

 


https://www.lto.de/recht/meinung/m/frage-fische-jubel-terror-hamas/

 

 

Den Freispruch hat die Revisionsinstanz jetzt aufgehoben:


 

Zitat

 

Freispruch wegen "Hängt die Grünen"-Plakaten aufgehoben

 

Das Landgericht München I hatte einen Aktivisten der rechtsextremen Kleinstpartei "Der III. Weg" aus Mangel an Beweisen von dem Vorwurf zunächst freigesprochen. Das Bayerische Oberste Landesgericht kassiert dieses Urteil nun.

 

Im Zusammenhang mit Plakaten mit der Aufschrift "Hängt die Grünen" hat das Bayerische Oberste Landesgericht einen Freispruch für einen Aktivisten der rechtsextremen Kleinstpartei Der III. Weg aufgehoben. Das Landgericht München I hatte ihn aus Mangel an Beweisen von dem Vorwurf freigesprochen, als damaliger Stützpunktleiter der Partei zwei solcher Plakate aufgehängt zu haben. Gegen diesen Freispruch legte die Staatsanwaltschaft Revision ein - der nun stattgegeben wurde. Das Landgericht habe sich bei dem Freispruch nicht ausreichend mit der Möglichkeit auseinandergesetzt, dass der Angeklagte sich schon damit strafbar gemacht haben könnte, dass er in die Organisation der Plakataktion eingebunden und Mitverantwortlicher der Partei Der III. Weg war, entschied das Bayerische Oberste Landesgericht.

Damit muss nun eine andere Kammer des Landgerichts München I neu über die Sache entscheiden. Das Urteil gegen einen ursprünglich Mitangeklagten und ehemaligen Parteichef war in der Zwischenzeit rechtskräftig geworden. Er war wegen Volksverhetzung und öffentlicher Aufforderung zu Straftaten zu einer Geldstrafe von 140 Tagessätzen zu je 60 Euro verurteilt worden. Seine Revision gegen das Urteil hatte das Bayerische Oberste Landesgericht im Oktober als offensichtlich unbegründet verworfen.

 


https://www.sueddeutsche.de/bayern/bayern-iii-weg-gericht-urteil-1.6319630

 

So kann's den Rädelsführern geh'n.

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  • 1 Monat später...
Am 25.10.2023 um 11:20 schrieb heletz:

„Hängt die Grünen“ in der Öffentlichkeit zu äußern kann 140 Tagessätze erbringen

Hallo Horrorheinrich

 

und wenn auf Plakaten groß steht, "AfD töten" ist das freie Meinungsäußerung. Komisch, nicht.

 

Steven

 

P.S. Lustig war, dass ich bei Google "Horrorheinrich" eingab und auf das Posting von dir verwiesen wurde.

Du bist ja schon ein feststehender Begriff. Glückwunsch. 

P.p.S. ich versuche es jetzt mit Horrorclownheinrich. mal sehen, ich ich da auch zu dir komme.

 

Bearbeitet von steven
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vor 2 Stunden schrieb steven:

Hallo Horrorheinrich

 

und wenn auf Plakaten groß steht, "AfD töten" ist das freie Meinungsäußerung. Komisch, nicht.

 

Steven

 

P.S. Lustig war, dass ich bei Google "Horrorheinrich" eingab und auf das Posting von dir verwiesen wurde.

Du bist ja schon ein feststehender Begriff. Glückwunsch. 

P.p.S. ich versuche es jetzt mit Horrorclownheinrich. mal sehen, ich ich da auch zu dir komme.

 

 

Ja, das ist interessant.
Dieser Wieselversuch "Wir sagen dass unsere politischen Feinde getötet werden sollen, aber wenn wir offiziell gefragt werden, dann reden wir uns fadenscheinig raus mit 'Unsere Feinde töten andauernd andere, diese verkommenen Unmenschen', hihi" ist so dermassen schwach und halbherzig, man könnte meinen, die rechnen gar nicht damit, dass sie Probleme damit bekommen könnten.

 

Apropos Horror:
Ich denke, er hat Probleme - und die Sache mit der AfD ist das Letzte, was ihm noch Halt gibt. 

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vor 4 Stunden schrieb steven:

P.S. Lustig war, dass ich bei Google "Horrorheinrich" eingab und auf das Posting von dir verwiesen wurde.

Du bist ja schon ein feststehender Begriff. Glückwunsch. 

P.p.S. ich versuche es jetzt mit Horrorclownheinrich. mal sehen, ich ich da auch zu dir komme.

 

 

Als laut Deiner eigenen Aussage hier im Forum "führendes AfD-Parteimitglied" scheinst Du irgendwie großen Wert auf solche öffentlich ausgetragenen völlig sinnfreien und niveaulosen Privatfehden zu legen.

 

Ist das irgendwie Deinem Ansehen in der AfD oder der Partei als solches förderlich?

 

Ansonsten frage ich mich, warum du dieses selten dämliche Kindergartenniveau immer wieder aufs neue weiterführst und zelebrierst.

 

Bearbeitet von GermanKraut
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Ihr werdet staunen, 

aber sogar AfD Politiker sind Menschen und haben ihre Eigenschaften. Ich weiss, das wird euch anders beigebracht, denn den menschlichen Status muss man diesen Politikgören ja aberkennen, aber mal im Ernst, wenn Politiker nicht mehr Mensch sein dürfen, dann bitte auch nix vergessen, aus Versehen löschen, falsch Aussprechen, falsch machen oder falsch essen ...

Sollen wir bei deiner Partei anfangen auszusieben und schauen wer übrig bleibt? 

 

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Wer besser/anders sein will, als die "Altparteien", muss sich auch daran (an seinem Verhalten) messen lassen..

hetzhetz wächst an jedem Quentchen Aufmerksamkeit, das ihm zuteil wird..

 

btw. mit jeder Nennung

"Horrorheinrich" in Verbindung mit einem bestimmten Nick, steigt dieser natürlich in der Google Trefferliste, weiter nach oben..

 

Long

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vor 2 Stunden schrieb erstezw:

... und auf dem Parteitag diskutiert, ob man nicht Reiche erschießen soll... 

Und zu dämlich um zu merken dass sie selbst mit ihrem fürstlichen Salär als Reich gelten... Aber so viel bekommen wir doch gar nicht. Der Durchschnittsrentner bekommt ja schon 2000€, jeder der mal nen Job hatte bestimmt so 5-7000€ Rente... 

 

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Bei manchen Äußerungen kann so mancher User von Glück reden , wenn da die Behörde nicht irgendwann mal Zweifel an der Zuverlässigkeit hegt . 

So ähnlich wie Reden ist Silber , und Schweigen ist Gold .

 

Und wenn Legalwaffenbesitzer schreiben , das sie unter Verfolgungswahn leiden .... 

Passt nicht zur Zuverlässigkeit eines Legalwaffenvesitzers . 😙😙

 

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Am 25.10.2023 um 11:20 schrieb heletz:

„Hängt die Grünen“ in der Öffentlichkeit zu äußern kann 140 Tagessätze erbringen (und somit die waffenrechtliche Zuverlässigkeit kosten), wie heute das BayObLG mitteilt:

 

Abou-Chaker wegen 13 Fällen von unerlaubten Tonbandaufnahmen zu einer Geldstrafe von 81.000 Euro (90 Tagessätze à 900 Euro) verurteilt.

 

Nur mal so als Kuschel-Vergleich 

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vor 18 Stunden schrieb Mick Jaeger:

Ihr werdet staunen, 

aber sogar AfD Politiker sind Menschen und haben ihre Eigenschaften

 

Ja, aber muss man sich deswegen in einem öffentlichen LWB-Forum zum Deppen machen?  Mir ist schon klar das man als Afd'ler nicht ständig von den "Pannen" der geliebten Partei lesen will. Aber wenn man öffentlich eine Partei vertritt sollte man schon überlegen was man schreibt. Ein postives Aushängeschild ist das Verhalten hier auf jeden Fall nicht.

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vor 12 Stunden schrieb Longhair:

....

hetzhetz wächst an jedem Quentchen Aufmerksamkeit, das ihm zuteil wird..

....

 

Ich glaube eher das sich der über die Kindergarten-Niveau Reaktionen halb kaputt lacht... Was macht der? Er stellt hier die Schandtaten einer Partei ein und die Anhänger reagieren Schlagartig mit kindischen Pöbeleien. Besser kann es doch gar nicht laufen, die Partei zeigt sofort ihr wahres Gesicht.  Klassisches Eigentor und ihr kapiert es nicht mal.  Der größte Feind der Afd ist und bleibt die Afd und deren Anhängsel.  

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vor 6 Stunden schrieb Mick Jaeger:

Und zu dämlich um zu merken dass sie selbst mit ihrem fürstlichen Salär als Reich gelten... 

 

 

Was ich denk' und was ich tu'........

Und immer auf die Anderen zeigen.......

 

vor 25 Minuten schrieb Hunter375:

Ein postives Aushängeschild ist das Verhalten hier auf jeden Fall nicht.

Sehe ich genau so.

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vor einer Stunde schrieb Hunter375:

Ich glaube eher das sich der über die Kindergarten-Niveau 

Ein Gebrauchtwagenhändler

 

Am 8.2.2024 um 20:45 schrieb GermanKraut:

Als laut Deiner eigenen Aussage

und ein kleiner Redakteur eines Oldenburger Käseblattes, der gerne eine sensationelle Enthüllungsstory gegen legale Waffenbesitzer im Stern platzieren will machen hier, den zwei Opas aus der Muppetsshow gleich, einen auf Nörgelwilly.

Na, klasse.

 

Steven

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