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IGNORED

Nancy Faeser: Halbautomatische nicht in Privatbesitz


geissi

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Am 3.1.2023 um 18:44 schrieb karlyman:

@theshooter55

S. Chebli war zuletzt Mitarbeiterin der Senatskanzlei in Berlin, ist das aber seit einem Jahr nicht mehr. 

Sie ist Staatsbeamtin   sie bekommt jeden Monat automatisch ihre Kohle....lebenslänglich  korrigiert mich falls ich falsch liege!!

Am 3.1.2023 um 18:44 schrieb karlyman:

 

 

 

 

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vor 32 Minuten schrieb Panhandle Pete:

Sie ist Staatsbeamtin   sie bekommt jeden Monat automatisch ihre Kohle....lebenslänglich  korrigiert mich falls ich falsch liege!!

 

Das kommt darauf an.

I.d.R. werden politische Beamte, die keine Beamte auf Probe mehr sind, bei Entfernung von ihrem Posten erst einmal in den "Einstweiligen Ruhestand" versetzt. Das wären für maximal 3 Jahre gut 70% der letzten Besoldungsgruppe - hier B11-Berlin. Findet sich in den 3 Jahren keine angemessene Stelle, werden sie in den Ruhestand versetzt mit Ruhestandsbezügen i.H.v. 1,79375 vom Hundert pro Dienstjahr von ihrer letzten Besoldung.

Die anderen werden entlassen.

 

Dein

Mausebaer :hi:

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vor 2 Stunden schrieb Panhandle Pete:

Ein Volk ohne Waffen lässt sich leichter versklaven... wenn es mit dem Verbot HA klappt macht sie weiter..was kommt als nächstes?

 

Hhhmmm, vielleicht Verbot von

 

- Ölheizung

- Autos mit Verbrenner

- Häuser ohne PV Anlage

- Fleischverzehr

- Freie Wahl an der Teilnahme einer Impfung

...

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Ich bin gespannt, ob den "markigen Sprüchen" des FORUM WAFFENRECHT diesmal erfolgreiche Taten folgen oder ob von dort später auch wieder verlautbart wird, dass man (wie bisher in den Hinterzimmern) höchst erfolgreich agiert, die Staatssekretäre "vorgeführt und auseinandergenommen" habe und ausserdem viel besser wisse, was der Gesetzgeber gewollt habe und dass eben leider die auf Grundlage des Gesetzes ergangene Urteile vor Irrtümern und Fehlern strotzten.

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Am 5.1.2023 um 12:20 schrieb Last_Bullet:

Das WaffG gehört komplett resettet. Das müsste alles neu, übersichtlich und verständlich geschrieben werden.

Dieser Vorschlag geht mir zu weit und wurde ja 2003 bereits umgesetzt - und das gar nicht so übel. Nur das meiste, was danach dann noch geändert wurde, war nicht mehr so sinnvoll.

 

Den Erwerb von SRS-Waffen erlaubnispflichtig zu machen, würde eine riesige Antragswelle an die Waffenbehörden auslesen und keinen Gewinn der öffentlichen Sicherheit bringen. KWS für das Führen ist ok, reicht aber auch vollkommen aus (vergleichbar mit Transport von scharfen Waffen nur durch WBK-Inhaber).

 

Gruß SBine

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vor 14 Stunden schrieb Bart0815:

Kann das Teil nicht endlich jemand leaken? 

 

Der Bayerische Rundfunk hat den Entwurf vorliegen.

Laut BR wird der Entwurf "in Kürze zur Abstimmung an die anderen Ministerien" verschickt.

 

Hauptsache, die Presse ist gut und schnell informiert...

 

https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/waffenrecht-das-plant-nancy-faeser,TSSK7KN

 

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Interessant. Dazu ein paar Anmerkungen von meiner Seite:

 

Das plant Bundesinnenministerin Faeser unter anderem

  • Verbot von kriegswaffenähnlichen halbautomatischen Waffen - auch wenn das viele hier anders sehen, mit Bestandsschutz (!) meines Erachtens vertretbar, da es genügend andere HA gibt
  • Kleiner Waffenschein für Armbrüste und Schreckschusswaffen - auch ok, da ich mich schon lange wundere, warum Armbrüste außer in puncto Schießstandzulassung von allen Erlaubnispflichten ausgenommen sind. Wer so was führt, soll zuverlässig und persönlich geeignet sein
  • Einschränkungen für Schützen ohne waffenrechtliche Erlaubnis - das zielt wohl auf Gastschützen in Schützenvereinen ab. Die sind ja unter Aufsicht, weshalb ich da keinen Bedarf erkennen kann
  • Waffenbehörden prüfen Zuverlässigkeit von Jägern - ??? das geschieht doch bereits im Zuge der Regelprüfungen nach § 4 Abs. 3 WaffG !!!
  • Pflicht zur Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses für alle Waffenkäufer - totaler Blödsinn, da weder freie Ärzte noch Gesundheitsämter das nebenbei leisten können. Die Prüfungen nach §§ 5+6 WaffG in der jetzigen Form reichen vollkommen aus und haben sich in der Praxis seit sehr langer Zeit bestens bewährt
  • enger Informationsaustausch zwischen Waffenbehörden, Polizei und Geheimdiensten sowie Gesundheitsämtern - bis auf letztere geschieht dies bereits jetzt. Wenn man die Gesundheitsämter unbedingt aufnehmen möchte, halte ich bei Bedarf eine Anfragemöglichkeit durch Waffenbehörden ausreichend.

Gruß SBine

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vor 14 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

Kleiner Waffenschein für Armbrüste und Schreckschusswaffen - auch ok, da ich mich schon lange wundere, warum Armbrüste außer in puncto Schießstandzulassung von allen Erlaubnispflichten ausgenommen sind. Wer so was führt, soll zuverlässig und persönlich geeignet sein

 

Völliger Blödsinn.

 

Ich habe:

für wo.jpg

 

Einen "kleinen Waffenschein" habe ich nicht, da ich ihn nicht brauche.

 

Trotzdem eigentümere ich eine Killerarmbrust:

 

Armbrust_2.jpg

 

die solche Mörderpfeile verschießt:

 

Armbrust_4.jpg

 

Demnach müsste ich nun einen KWS beantragen (und bezahlen) um meine alte Matcharmbrust behalten zu können?

 

Merkst Du selbst oder?

 

Gruß Rolf

Bearbeitet von rwlturtle
typo
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vor 10 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

Interessant. Dazu ein paar Anmerkungen von meiner Seite:

 

 

Genau genommen lässt sich alles, was in diesem Verbotsvorhabens-Gesetz der Ministerin enthalten ist, sachlich zerpflücken.

Es gibt für dieses weder einen Anlass, noch sind die Maßnahmen auch nur ansatzweise geeignet.

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"Verbot von kriegswaffenähnlichen halbautomatischen Waffen - auch wenn das viele hier anders sehen, mit Bestandsschutz (!) meines Erachtens vertretbar, da es genügend andere HA gibt "

Was unterscheidet kriegsähnlich von nicht kriegsähnlich in seiner Wirkung und damit möglichem Gefährdungspotential. Gar nichts! Lassen wir uns auf die Debatte ein, endet das mit einem Verbot aller halbautomatischen Waffen.
Mit dem Wort "Krieg" versucht man fehlende fachliche und sachliche Argumente zu ersetzen. Wann haben legale halbautomatische Langwaffen in den letzten Jahren bei Delikten eine Rolle gespielt? Praktisch gar nicht!

(Mal abgesehen davon, dass wir dann die vor 20 Jahren geführte Debatte zurückhaben, wie man denn die Merkmale einer Kriegswaffe definiert, Kornbacken, Schaftdurchbrüche und der ganze andere Müll)

Bearbeitet von ThomasMueller
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vor 8 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

 

  • Verbot von kriegswaffenähnlichen halbautomatischen Waffen - auch wenn das viele hier anders sehen, mit Bestandsschutz (!) meines Erachtens vertretbar, da es genügend andere HA gibt

 

 

Mit diesem Sachvortrag wirst Du Dich hier schätzungsweise nicht sehr beliebt machen, zumal er nicht gerade von soliden Sachkenntnissen zeugt.

 

Der unbestimmte Rechtsbegriff der „kriegswaffenähnlichen“ Waffe hat in der Vergangenheit zu erheblichen Abgrenzungsschwierigkeiten und Zuständen unerträglicher Rechtsunsicherheit geführt, zumal dieser juristisch uferlos ist.

Alle die schon zu Zeiten des alten "Anscheinsparagraphen" geschossen haben, wissen was das für ein Alptraum war - sogar für die Behörden. Man musste technisch und optisch absurde Waffen konstruieren, nur um die Merkmale zu vermeiden - und ganz auf der sicheren Seite war man nie. All das wird man nutzen, um letztlich solange Druck zu machen, bis alle Halbautomaten weg sind. Dannach ist dann die nächste Waffengattung dran (Pistolen, Vorderschaftrepetierflinten). Es wird dabei nicht sein bewenden haben, wacht bitte auf.

 

Bestandsschutz wird es ohnehin nicht geben, die Grünen und die SPD wollen diese Waffen sofort loswerden. Sie wissen genau, wie sehr sie dem Schießsport schaden, wenn 600.000 Gewehre entschädigungslos abgeben werden müssen. Der nächste Schütze wird sich dann nämlich genau überlegen, ob er 5000 EUR in ein Gewehr investiert, dass dann bei der nächsten Runde weg ist.

 

Entgegen der landläufigen Meinung ist rechtlich auch unproblematisch möglich, das ist nämlich garkeine "Enteignung", sondern rechtlich gesehen eine Schrankenbestimmung des Eigentums.

 

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