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IGNORED

Nancy Faeser: Halbautomatische nicht in Privatbesitz


geissi

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vor 2 Stunden schrieb karlyman:

Halbauto-Langwaffen a la AK und AR etc. abzuzielen, die eben optisch an militärische "Sturmgewehre" erinnern.

 

Eine Ähnlichkeit mit Kriegswaffen besteht bei einem "sportlich" ausgelegten AR mit Kompensator, langem Vorderschaft usw aber nur mit Phantasie. Hier geht es also nicht um die Ähnlichkeit mit tatsächlichen Kriegswaffen, sondern mit dem, wie man sich eine Kriegswaffe vorstellt. Fällt ein G-11 Klon auch unter "kriegswaffenähnlich"? Liegt so ein Ding auf ner Baustelle, würden die meisten das für irgendwas zum messen o.Ä. halten, aber nicht für ne Waffe.

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Am 17.1.2023 um 12:45 schrieb karlyman:

Eine Salamitaktik, um peu a peu die verschiedenen Waffenarten bzw. ihren legalen Besitz "abzuschmelzen", traue ich denen auch  jederzeit zu. 

Im ersten Zug scheint man jetzt auf die Halbauto-Langwaffen a la AK und AR etc. abzuzielen, die eben optisch an militärische "Sturmgewehre" erinnern.

Dass in der Folge nach und nach auch anderes drankommt, daran habe ich keinen Zweifel.

Deshalb muss dieser unsächliche und unbegründete Mist auch jetzt politisch abgeblockt werden.

 

 

Ich für meinen Teil habe nur ein Problem damit, für den mangelnden Vollzug (wohlgemerkt nicht der fehlenden Gesetzesgrundlage), 

als gesetzestreuer Bürger mit Einschränkungen bestraft zu werden.

 

Mit mangelnden Vollzug meine ich: Das Nichteingreifen staatlicher Organe, wenn Migranten ohne Schießerlaubnis mit SRS rumballern und die Ordnungskräfte es nicht schaffen, diesen Personenkreis an Ort und Stelle festzunehmen und empfindlich zu bestrafen. Abgesehen von fehlenden KWS bei diesem Klientel.

 

Dann sich aber auf Sportschützen, Jäger fixieren und sonstige unbescholtene Bürger belangen wollen, die sich aus Angst vor dem Nachhauseweg eine Schreckschusswaffe zulegen.

 

 

 

Bearbeitet von Glückspieler
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vor 1 Stunde schrieb Glückspieler:

Mit mangelnden Vollzug meine ich: Das Nichteingreifen staatlicher Organe, wenn Migranten Personen ohne Schießerlaubnis mit SRS rumballern und die Ordnungskräfte es nicht schaffen, diesen Personenkreis an Ort und Stelle festzunehmen und empfindlich zu bestrafen. Abgesehen von fehlenden KWS bei diesem Klientel.

Ich hab mal berichtigt da ja auch "in die Gesellschaft integrierte" gerne mal mit der SRS spielen und diese schon länger in Deutschland sind. Ich denke da so an Familienfeiern usw.

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vor 6 Minuten schrieb JPLafitte:

Ich hab mal berichtigt da ja auch "in die Gesellschaft integrierte" gerne mal mit der SRS spielen und diese schon länger in Deutschland sind. Ich denke da so an Familienfeiern usw.

Ich glaube aber nicht das diese Personen auf Polizei und Rettungskräfte schießen. Das macht eben nur ein bestimmter Personenkreis und diesen gild es auch spührbar zu bestrafen. Was allerdings seit Jahren vermieden wird und dann kommt man dahin wo wir jetzt sind. Die Politik traut sich nicht einmal das Problem beim Vornamen zu nennen und diskutiert lieber unnötige Gesetzesverschärfungen.

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Wobei es jetzt auch kein Riesending wäre, das Schießen mit SRS zu Silvester dem Böllern gleichzustellen und es dadurch in gleichem Maße zu erlauben. Mit Raketen auf Menschen zu schießen ist ja auch verboten, damit wäre auch mit SRS Signalmunition auf Menschen oder Sachen zu schießen immer noch verboten.

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vor 18 Minuten schrieb knight:

, damit wäre auch mit SRS Signalmunition auf Menschen oder Sachen zu schießen immer noch verboten.

Weil das hier oft geschrieben wurde. In den Videos fie ich gesehen habe wirde nicht mit Signalmunition geschossen sondern mit MES -pflichtigem Starenschreck. 

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Es ist hinreichend bekannt, dass in Deutschland Sportschützen, Jäger und Sammler hinreichend auf Zuverlässigkeit durch Beibringen von polizeilichem Führungszeugnis und anderer Abfragen geprüft werden.

 

Frage: Wer prüft eigentlich die Zuverlässigkeit der Empfänger von Kriegswaffen, die der deutsche Staat in den Osten schickt ??

 

Und vor allem:

 

Wie stellt der deutsche Beamte sicher, dass Kriegsgerät nach Kriegsende (!) nicht auf illegalem Wege auf einem Schwarzmarkt nach Deutschland zurückfindet ??

 

Es wäre schön, wenn sich ein Staatsdiener mal zu dem Gedanken äußern würde!

                   

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Genau wie wir Sportschützen und Jäger usw. halten sich auch die Verbrecher an die gesetzlichen Regeln, und führen daher ohne behördliche Erlaubnis keine verbotenen Kriegswaffen hier ein. Aus diesem Grunde geht von solchen Exporten keine Gefahr für die innere Sicherheit aus. Klingt komisch, ist aber so.

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Am 10.1.2023 um 12:12 schrieb BlackFly:

...

Bei dem Thema Gesundheitsamt würde ich aber evtl. noch ein schritt weiter gehen, diese sollten bei Bedarf auch aktiv auf die Waffenbehörden zugehen dürfen (und eigentlich auch nicht nur auf die Waffenbehörden). Sollten Gesundheitsämter z.B. konkrete Hinweise auf Selbstmordabsichten und vor allem auch auf erweiterte Selbstmordabsichten haben dann halte ich das durchaus für gerechtfertigt bei Waffen über entsprechende Maßnahmen (das muss nicht unbedingt das wegnehmen sein, das kann je nach Fall auch ein vorübergehendes Einlagern, Verpflichtung zur Therapie usw sein) nachzudenken und bei bestimmten Berufsgruppen (prominentestes Beispiel sind hier sicherlich die Piloten) sollte es analog gehandhabt werden. Hierzu müsste aber natürlich ggf eine entsprechende Rechtsgrundlage geschaffen werden das z.B. Ärzte und Therapeuten verpflichtet sind dies Datenschutzkonform zu melden und dann nochmal entsprechend fachlich geprüft wird. Sicherlich nicht einfach dieses Thema und ob es letzten Endes überhaupt nötig ist bzw funktionieren würde steht nochmal auf einem anderen Blatt, eine Überlegung wäre es aber wert...

 

Mit den anderen Punkten gehe ich konform

 

  1. Die Vorschriften zu Notwehr und Notstand hebeln bereits heute die staatsrechtliche Schweigepflicht aus. Das Kirchenrecht bei der Beichte geht, denke ich, da weiter. Ämter, Ärzte, Psychotherapeuten, Anwählte & Co. dürfen Erkenntnisse weitergeben, wenn die Bedingungen erfüllt sind.
  2. Die §§ 138f. StGB verpflichten bereits auch jetzt schon Ärzte, Psychotherapeuten, Anwälte und Strafverteidiger zur Anzeige geplanter Straftaten. Nach § 139 Abs. 2 StGB sind nur Geistliche, sofern sie als Seelsorger von der geplanten Straftat erfahren haben, von der Anzeigepflicht ausgenommen.
  3. Entgegen anders lautenden Gerüchten kann man jemanden nur vor die Stirn schauen und der beste Prädiktor für künftiges Verhalten ist früheres Verhalten, aber selbst dieser erreicht bestenfalls ~30% Wahrscheinlichkeit.
  4. Gerade binäre Regelungen, wie bei dem depressiven Lufthansa-Pilot, der sich samt Passagiere erweitert suizidierte, führen dazu, dass Personen die Hilfe bräuchten, diese aus Furcht vor den Folgen solcher Regelungen, wie auch § 6 Abs. 1 WaffG eine ist, erst gar nicht versuchen diese nachzufragen. Zielführender wären hier variable Regelungen, wie auch gerade viele psychische Störungen dimensionaler Natur sind und eben nicht binär.
  5. Gerade auch aufgrund unattraktiver wirtschaftlicher Aussichten besteht ein massiver Mangel an Kapazitäten für Psychiatrie und Psychotherapie in Deutschland. Wenn diese Kapazitäten künftig auch noch durch objektiv sinnlose Begutachungspflichten belastet würden, würde die psychotherapeutische Versorgung in Deutschland noch schlechter.

Die Idee Schweigepflichten weiter aufzuweichen und von grundsätzlichen psychologischen Gutachten ist sogar schlimmer als das mögliche Wiederbeleben historischer Anscheinsvorschriften - denn jenes kann Menschenleben kosten und das nicht nur an Felswänden. :closedeyes:

 

Dein

Mausebaer

 

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Am 25.1.2023 um 13:02 schrieb Glückspieler:

@Mittelalter und @ uwewittenburg:

 

Muss ich jetzt nicht verstehen, oder?

Doch das müsstest Du. :closedeyes:

 

Falls Du immer noch Zweifel hast, worum es beim Deutschen Waffenrecht geht, dann lese Dir mal den Artikel "Cocktails verboten" in Der Spiegel Ausgabe 47/1971(!!!) durch!

 

"... Nach dem neuen Bundes-Waffengesetz aber soll möglichst allen Bürgern in allen Regionen verwehrt sein, sich zu bewehren. ..."

 

Dein

Mausebaer :hi:

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vor 19 Minuten schrieb Mausebaer:

Gerade binäre Regelungen, wie bei dem depressiven Lufthansa-Pilot, der sich samt Passagiere erweitert suizidierte, führen dazu, dass Personen die Hilfe bräuchten, diese aus Furcht vor den Folgen solcher Regelungen, wie auch § 6 Abs. 1 WaffG eine ist, erst gar nicht versuchen diese nachzufragen. Zielführender wären hier variable Regelungen, wie auch gerade viele psychische Störungen dimensionaler Natur sind und eben nicht binär.

Das war Germanwings, nicht Lufthansa, auch wenn da eigentlich kaum unterschied besteht außer auf dem Gehaltscheck. Aber das ist ja egal, hier war es aber so das diese Person nicht gefürchtet hatte Hilfe zu suchen, er hatte ja eine lange Krankengeschichte sowohl medikamentös als auch therapeutisch. Seine Probleme sind ja bekannt gewesen aber entweder falsch eingeschätzt worden oder, was viel schlimmer wäre, richtig eingeschätzt worden aber es hat die rechtliche Handhabe oder der Wille gefehlt.

Und hier kommt noch erschwerend mit dazu das er sich regelmäßig medizinischen Tauglichkeit Untersuchungen unterziehen musste die auch die psychische Tauglichkeit beinhaltet. Ob diese Tatsachen die seinen "privaten Ärzten" bekannt gewesen sind auch seinen "dienstlichen Ärzten" bekannt waren ist jetzt mir wiederum nicht bekannt. Aber eigentlich wäre es schon zu dem Zeitpunkt rechtlich erforderlich das ein Austausch stattfindet falls der Patient aus Angst oder Scham seine Probleme verschweigt. Ich denke aber wenn es hier eine entsprechende Schnittstelle gegeben hätte dann wäre es sicherlich möglich gewesen eine Lösung zu finden! Und glaub mir, zumindest bei der Lufthansa selber muss auch keiner um seinen Job fürchten wenn er eine Krankheit hat und darüber offen spricht, ganz im Gegenteil gibt es viele Hilfsangebote und die LH kommuniziert auch ganz klar das eine Krankheit offen kommuniziert werden kann ohne arbeitsrechtliche Folgen. Es gibt für die Piloten z.B. auch nicht nur "Arbeitsfähig" und "Krank" (was letztenendes von einem Arzt bescheinigt werden muss) sondern auch "Unfit to Fly", wenn jemand z.B. am Vorabend zu viel gesoffen hat und noch voll den Brenner im Gesicht hat kann er anrufen und sich "Unfit to fly" melden, da wird nicht weiter nachgefragt oder irgendwelche Bescheinigungen verlangt sondern wortlos die Reserve aktiviert. Auch kenne ich selber den einen oder anderen Fall von z.B. Alkoholikern die vorübergehend versetzt wurden in andere Abteilungen um dort erstmal mit weniger Belastung Ihr Leben wieder auf die Reihe zu bekommen um dann 2 Jahre später wieder in Ihren eigentlichen Beruf zu arbeiten oder Leute die jetzt seit 4 Jahren Krankgeschrieben sind und trotzdem weiterhin als Mitarbeiter geführt werden ohne das jemand auf die Idee kommt denen eine Berufsunfähigkeit zu unterstellen, oder Leute die als Mechaniker einen zweiten Mechaniker als Werkzeugträger gebraucht haben weil sie einen 10kg Schein hatten und die Werkzeugkiste 11kg wiegt.

 

Dies ist jetzt aber natürlich erstens ein Einzelfall und zweitens auch ein besonderer Fall aufgrund der aktuell schon vorhandenen Anforderungen und die körperliche und geistige Gesundheit in diesem Berufszweig.

Aber ich verstehe nicht wo das Problem wäre in anderen Lebensbereichen ähnliche Regeln aufzustellen (natürlich auch mit dem entsprechenden Schutz für die Personen)? Heute oder Gestern im Radio gehört aktuell darüber beraten wird ob Ärzte verpflichtet werden sollen es zu melden wenn jemand medizinisch nicht mehr in der Lage ist Auto zu fahren. Das betrifft natürlich sehr viele Alte Menschen wo man sich streiten kann ob das nötig ist da diese trotzdem kaum Unfälle machen, das würde aber z.B. auch jemanden betreffen der einen epileptischen Anfall hatte (war da nicht auch mal ein Fall das ein SUV an einer Ampel mehrere Menschen überfahren hat weil der Fahrer einen epileptischen Anfall hatte?) und darum nicht mehr fahren darf solange er nicht eine gewisse Zeit anfallsfrei ist oder jemand der aufgrund von einer Erkrankung vorübergehend Medikamente nimmt die in Fahruntauglich machen.

Wichtig wäre aber eben dabei immer das diese Menschen, wenn sie offen kommunizieren, auch entsprechend geschützt werden! Darum schrieb ich ja auch von "Massnahmen die nicht unbedingt das Wegnehmen sind sondern auch zeitweise einlagerung oder therapieverpflichtung sein können", wenn die Gründe vorbei sind sollten auch die beschränkungen vorbei sein

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On 1/25/2023 at 12:05 PM, Glückspieler said:

Und vor allem:

 

 

Wie stellt der deutsche Beamte sicher, dass Kriegsgerät nach Kriegsende (!) nicht auf illegalem Wege auf einem Schwarzmarkt nach Deutschland zurückfindet ??

Du hast deine Frage falsch formuliert. Jetzt könnte man einfach antworten:

 

"Ja, wir sorgen einfach dafür, dass der Krieg nie aufhört..."

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vor 1 Stunde schrieb BlackFly:

Das war Germanwings, nicht Lufthansa,

 

Pilot und Co-Pilot von der Lufthansa. Daher wurde die von Angehörigen ja auch verklagt.

 

vor 1 Stunde schrieb BlackFly:

... dazu das er sich regelmäßig medizinischen Tauglichkeit Untersuchungen unterziehen musste die auch die psychische Tauglichkeit beinhaltet.

 

... und was steht einem Arzt oder Psychologen zur Beurteilung der psychischen Tauglichkeit wofür auch immer zur Verfügung?

  1. Selbstauskünfte und
  2. Beobachtung

Wenn sich jemand für die Dauer der Untersuchung halbwegs normal verhalten kann und intelligent genug ist, jene Fakten, die auf eine Störung hinweisen könnten, nicht zu erwähnen, dem ist psychologische Tauglichkeit zu bescheinigen.

Dass immer wieder Straftäter und kranke Gewalttäter positive Prognosen erhalten und dann doch "rückfällig" werden, obwohl bei ihnen oft Jahre an Beobachtungen und von mehreren Beobachtern zur Verfügung stehen, sollte auch dem letzten verdeutlichen, wie ungenau eine psychologisch/psychiatrische Prognose selbst bei Massen an Material ist, wenn der Beobachtet nicht kooperiert oder gar täuscht, wenn die Störung nicht sowieso für jeden offensichtlich ist.

 

vor 1 Stunde schrieb BlackFly:

Ob diese Tatsachen die seinen "privaten Ärzten" bekannt gewesen sind auch seinen "dienstlichen Ärzten" bekannt waren ist jetzt mir wiederum nicht bekannt. Aber eigentlich wäre es schon zu dem Zeitpunkt rechtlich erforderlich das ein Austausch stattfindet falls der Patient aus Angst oder Scham seine Probleme verschweigt.

  1. Kann das keiner feststellen (s.o.) und
  2. sind die Folgen wie Flugverbot (= Berufsverbot) oder Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse sicherlich oft bedeutsamer, nicht offen mit einer Störung umzugehen, was dann erst zu wirklichen Gefahr führt.

 

vor 1 Stunde schrieb BlackFly:

Ich denke aber wenn es hier eine entsprechende Schnittstelle gegeben hätte dann wäre es sicherlich möglich gewesen eine Lösung zu finden! Und glaub mir, zumindest bei der Lufthansa selber muss auch keiner um seinen Job fürchten wenn er eine Krankheit hat und darüber offen spricht, ganz im Gegenteil gibt es viele Hilfsangebote und die LH kommuniziert auch ganz klar das eine Krankheit offen kommuniziert werden kann ohne arbeitsrechtliche Folgen.

 

Ich glaube Dir nicht. Denn solche Zeiten sind auch bei der LH lange vorbei. Das gibt es auch dort nur mit SB-Ausweis und mit dem ist man dort kein Pilot.

 

vor 1 Stunde schrieb BlackFly:

Es gibt für die Piloten z.B. auch nicht nur "Arbeitsfähig" und "Krank" (was letztenendes von einem Arzt bescheinigt werden muss) sondern auch "Unfit to Fly", wenn jemand z.B. am Vorabend zu viel gesoffen hat und noch voll den Brenner im Gesicht hat kann er anrufen und sich "Unfit to fly" melden, da wird nicht weiter nachgefragt oder irgendwelche Bescheinigungen verlangt sondern wortlos die Reserve aktiviert. Auch kenne ich selber den einen oder anderen Fall von z.B. Alkoholikern die vorübergehend versetzt wurden in andere Abteilungen um dort erstmal mit weniger Belastung Ihr Leben wieder auf die Reihe zu bekommen um dann 2 Jahre später wieder in Ihren eigentlichen Beruf zu arbeiten oder Leute die jetzt seit 4 Jahren Krankgeschrieben sind und trotzdem weiterhin als Mitarbeiter geführt werden ohne das jemand auf die Idee kommt denen eine Berufsunfähigkeit zu unterstellen, oder Leute die als Mechaniker einen zweiten Mechaniker als Werkzeugträger gebraucht haben weil sie einen 10kg Schein hatten und die Werkzeugkiste 11kg wiegt.

Was

  1. zum Teil zu es war einmal gehört und
  2. die Wahrscheinlich eine zweite Depression zu erleiden liegt bei 50% (Münzwurfwahrscheinlichkeit); die für eine dritte Depression liegt bei über 90%. Wenn mit Depression ein absolutes Flugverbot besteht und Du Deine zweite Depression hast ...

 

Wenn Du fliegen willst ist das beruflich bei binären Verboten Dein Ende und mit ner aktiven Major Depression Alternativen zu erkennen - selbst auf dem Tablett serviert - ist bei Null. Daher müssten Menschen bereits im Vorfeld offen mit beginnenden und leichten Störungen umgehen können, ohne binäre Reaktionen befürchten zu müssen.

 

vor 1 Stunde schrieb BlackFly:

 

Dies ist jetzt aber natürlich erstens ein Einzelfall und zweitens auch ein besonderer Fall aufgrund der aktuell schon vorhandenen Anforderungen und die körperliche und geistige Gesundheit in diesem Berufszweig.

Aber ich verstehe nicht wo das Problem wäre in anderen Lebensbereichen ähnliche Regeln aufzustellen (natürlich auch mit dem entsprechenden Schutz für die Personen)? Heute oder Gestern im Radio gehört aktuell darüber beraten wird ob Ärzte verpflichtet werden sollen es zu melden wenn jemand medizinisch nicht mehr in der Lage ist Auto zu fahren. Das betrifft natürlich sehr viele Alte Menschen wo man sich streiten kann ob das nötig ist da diese trotzdem kaum Unfälle machen, das würde aber z.B. auch jemanden betreffen der einen epileptischen Anfall hatte (war da nicht auch mal ein Fall das ein SUV an einer Ampel mehrere Menschen überfahren hat weil der Fahrer einen epileptischen Anfall hatte?) und darum nicht mehr fahren darf solange er nicht eine gewisse Zeit anfallsfrei ist oder jemand der aufgrund von einer Erkrankung vorübergehend Medikamente nimmt die in Fahruntauglich machen.

 

Du verlierst ja auch bei vielen Krankheiten ohne erfolgreiche Therapie Deine Fahrerlaubnis - was dazu führt, dass so manche(r), der/die nicht fahrtauglich ist, weiterhin Kfz führt und nur nichts passiert, weil die Situationen, in denen sich die Untauglichkeit zeigte, nicht eintreten. Auch hier hast Du das Problem von binären Folgen und fehlenden Alternativen. So mancher kranker oder älterer Mensch würde das Auto sicher gerne stehen lassen, wenn es taugliche Alternativen gäbe. Versuche doch nur mal, ohne eigens Kfz und Mitfahrmöglichkeit in Dunkelheit zu den meisten offenen GK-Ständen zu kommen und vor allem auch wieder dort weg zu kommen! Da holt dich nämlich oft auch kein Taxi ab. :closedeyes:

 

vor 1 Stunde schrieb BlackFly:

Wichtig wäre aber eben dabei immer das diese Menschen, wenn sie offen kommunizieren, auch entsprechend geschützt werden! Darum schrieb ich ja auch von "Massnahmen die nicht unbedingt das Wegnehmen sind sondern auch zeitweise einlagerung oder therapieverpflichtung sein können", wenn die Gründe vorbei sind sollten auch die beschränkungen vorbei sein

... und wenn sie nie mehr vorbei gehen?

 

Es muss vorab bekannte, taugliche Lösungen geben. Gibt es für die Betroffene untaugliche Lösungen, ist das wie eine Aufforderung zur Verheimlichung.

 

Dein

Mausebaer

Bearbeitet von Mausebaer
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vor 5 Minuten schrieb Mausebaer:

Ich glaube Dir nicht. Denn solche Zeiten sind auch bei der LH lange vorbei. Das gibt es auch dort nur mit SB-Ausweis und mit dem ist man dort kein Pilot.

Gerade aktuell ist das mehr denn je so. Die haben vor ca einem Jahr die hälfte der Belegschaft rausgeschmissen weil sie absolut bescheuert waren und benötigen jetzt jeden einzelnen wieder und wundern sich das sie keine Leute finden. Schau mal wie viele Lufthansa Flüge von anderen Konzernairlines durchgeführt werden, das kommt daher weil sie aktuell weder genug Flugzeuge noch genug Personal haben und auf wet-leases angewiesen sind.

 

Ich kenne auf jeden Fall auch aktuell Leute mit einem LH Ausweis die seit 4 Jahren krank gemeldet sind und nicht mal während "der Krise mit freiwilligen Programmen" versucht wurde sich denen zu entledigen, ich kenne Leute die Schichtuntauglich sind und auf stellen sitzen wo Schichtdienst eigentlich vorgeschrieben ist, ich kenne Leute die auf dem Flughafen nicht Auto fahren dürfen obwohl auch dies in der Arbeitsplatzbeschreibung als Voraussetzung steht, ich kenne eine Frau die sich weigert diverse Arbeiten zu machen weil Ihr das zu schwer ist oder sie zu klein ist oder sie erst nen Kaffee austrinken muss, ich kannte einen Alkoholiker (der hat aber die Abfindung genommen) mit mehreren Rückfällen der selber immer gesagt hat das ihm nix passiert und wenn er den "Alki-Joker" beim medizinischen Dienst zieht so gut wie jede "Erleichterung" bekommen kann und die haben alle keinen Behindertenausweiss. 

 

Aber ja, bei den Piloten ist das alles natürlich nochmal ein Sonderfall aufgrund der medizinischen und psychologischen Anforderungen (und ich muss zugeben das ich mich da auch nicht genau auskenne da ich selber kein Pilot bin). Bei einem einfachen Ticketabreisser am Gate sieht das alles natürlich auch nochmal ganz anders aus als zum Beispiel in der Wartung wo ein Azubi locker mal 10 Jahre braucht bis er alle Lizenzen hat und voll einsetzbar ist. 

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