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Glückspieler

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  1. So ist es! Mir ist immer noch nicht klar, wo die gesetzliche Grundlage zu finden ist, dass ich bei der Waffenkontrolle die Waffe "aushändigen" muss ?? Manche Waffen sind komplizierter aufgebaut als andere, es gibt teure Jagdwaffen mit hochwertigen Objektiven ... usw. Wer will schon Schrammen an seinem Eigentum, weil der Kontrolleur gerade einen schlechten Tag hat und die Waffen behandelt wie seine eigenen Haustürschlüssel? Und dann die Sicherheit? Kennt jeder Kontrolleur die richtige Handhabung von Drillingen und komplizierten Mechaniken? Ich glaube kaum! Genügt es also nicht, wenn man die WaffenNummer unter die Nase des Kontrolleur hält, damit er sie ablesen kann?
  2. Das Interview im ARD Mittagsmagazin hab ich auch mitbekommen. Herr Dürr mußte dieser Dame vom Öffentlich-rechtlichen ARD mehrmals erklären, dass das Problem vollkommen richtig beim Vollzug und nicht bei der Gesetzgebung liegt. Die Dame hat das überhaupt nicht verstanden: Um es kurz zu machen: Wer sich am Silvester aufgeführt hat, darf man aus correctness Gründen nicht sagen. Also wollen die Grünen und die SPD mit ihrer Frau Faeser den Erwerb von Schreckschusswaffen erschweren. Dann hat man einen Schuldigen, nämlich die bösen Schreckschusswaffen! Das sind nämlich die Schuldigen! Die sind einfach von selbst losgegangen! Was diese Investigativ-Journalisten nicht ums Verrecken verstehen wollen: Man hätte diese Herrschaften am Silvester sofort an Ort und Stelle verhaften können! Grundlagen: § 53 Abs 1 Nr.3 WaffG: Ordnungswidrigkeit bis zu 10.000 EUR Geldstrafe bei Schießen ohne Schießerlaubnis! § 53 Abs.3 N.2a WaffG: Vergehen, Freiheitsstrafe bis 3 Jahre: Führen der Schreckschusswaffe auf öffentlichen Grund ohne KWS Das wollen sie aber nicht, die Grünen, SPD und Investigativ-Journalisten! Es sollen gefälligst alle anständigen Waffenbesitzer bestraft werden, die Herrschaften zu Silvester dürfen nicht als Straftäter in Erscheinung treten (Geht gar nicht, ist rassistisch, populistisch und soziale Diskriminierung)
  3. @Mittelalter und @ uwewittenburg: Muss ich jetzt nicht verstehen, oder?
  4. Es ist hinreichend bekannt, dass in Deutschland Sportschützen, Jäger und Sammler hinreichend auf Zuverlässigkeit durch Beibringen von polizeilichem Führungszeugnis und anderer Abfragen geprüft werden. Frage: Wer prüft eigentlich die Zuverlässigkeit der Empfänger von Kriegswaffen, die der deutsche Staat in den Osten schickt ?? Und vor allem: Wie stellt der deutsche Beamte sicher, dass Kriegsgerät nach Kriegsende (!) nicht auf illegalem Wege auf einem Schwarzmarkt nach Deutschland zurückfindet ?? Es wäre schön, wenn sich ein Staatsdiener mal zu dem Gedanken äußern würde!
  5. Ich für meinen Teil habe nur ein Problem damit, für den mangelnden Vollzug (wohlgemerkt nicht der fehlenden Gesetzesgrundlage), als gesetzestreuer Bürger mit Einschränkungen bestraft zu werden. Mit mangelnden Vollzug meine ich: Das Nichteingreifen staatlicher Organe, wenn Migranten ohne Schießerlaubnis mit SRS rumballern und die Ordnungskräfte es nicht schaffen, diesen Personenkreis an Ort und Stelle festzunehmen und empfindlich zu bestrafen. Abgesehen von fehlenden KWS bei diesem Klientel. Dann sich aber auf Sportschützen, Jäger fixieren und sonstige unbescholtene Bürger belangen wollen, die sich aus Angst vor dem Nachhauseweg eine Schreckschusswaffe zulegen.
  6. An wieviel Nachsuchen warst Du denn schon beteiligt? Wahrscheinlich hast dann mit deinem Revolver aus der Hüfte geschossen
  7. In mindestens 1 Fall müssen sie jetzt die Kosten für Wild noch mit aufnehmen, dass durch Verkehrsunfall verendet ist. Ich erledige den Job nicht mehr !! Kann die Polizei oder der Bauhof selbst erledigen. Ich muss mich jetzt um den Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger kümmern. Nachsuche auf Schwarzwild ohne Halbautomat? Ohne mich ... !!
  8. Habt ihr eine Ahnung, was es im Referentenentwurf mit der akribischen Erfassung des "Erfüllungsaufwandes" auf sich hat? Also: Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Veränderungen des jährlichen Zeitaufwandes in Stunden, in Euro Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Veränderungen des jährlichen Zeitaufwandes in Stunden, in Euro davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten einmaliger Erfüllungsaufwand davon einmalige Informationspflicht davon Anpassung von Produkten, Fertigungsprozessen und Beschaffungswegen Erfüllungsaufwand der Verwaltung davon auf Bundesebene davon auf Landesebene einmaliger Erfüllungsaufwand davon auf Bundesebene davon auf Landesebene meine Meinung: sieht aus wie eine strategische, militärische Planung. oder noch z B : Vorlage eines Zeugnisses für die geistige Eignung Jährlicher Erfüllungsaufwand Fallzahl 50.000 Zeitaufwand pro Fall (in Minuten) 300 Sachkosten pro Fall (in Euro) 200 Zeitaufwand in Stunden 250.000. Sachkosten in TSD Eur 10.000
  9. So ist es! Hinzu kommt, dass wir als Bürger seit Jahrzehnten brav und dummgut unsere Pflichten erfüllen, die uns vom Staat auferlegt werden: Einkommensteuer zahlen, Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben und zahlen, Gewerbesteuer-, Erbschaftsteuer-, ... Dazu kommen noch die Verpflichtungen an die Kommunen: Grundsteuer, Müllabfuhr-, Straßenreinigung .... Warum nicht auch mal Forderungen stellen und alle zwei Jahre hinterfragen...., so wie sie es bei uns mit den Halbautomaten veranstalten ... Werden die Forderungen der Bürger vonseiten der Politik erfüllt ?? Offensichtlich schon lange nicht mehr: Die Energieversorgung ist katastrophal, Sicherheit ist nicht mehr gegeben (siehe Berlin Silvester), die Medikamentenversorgung ist unter aller Sau, Krankenhäuser schliessen, Arbeitsplätze stehen durch die Lockdowns und durch die hohen Energiepreise auf dem Spiel, Mittelstand wird systematisch ruiniert.... Und weiter geht es bei den Kommunen .... ständig Zigarettenkippen vor meiner Haustür, gereinigt wird nicht mehr anständig ... also warum Strassenreinigung bezahlen? In Großstädten noch schlimmer, was da alles auf der Strasse rumliegt und keiner wegräumt....
  10. Was mich so richtig auf die Palme bringt ist, dass ständig LWB mit neuen Verboten drangsaliert werde, während offensichtlich und für alle offen erkennbar, bestehende Ordnungswidrigkeiten und Vergehen im WaffG bei gegenwärtiger Anwesenheit von Polizei und Feuerwehr überhaupt nicht mehr verfolgt und bestraft werden: Viel schlimmer noch: Es wird auch überhaupt nicht mehr angesprochen und unter den Tisch gekehrt, weil offensichtlich aus Angst und political correctness nicht mehr umsetzbar: So geschehen in Berlin zu Silvester: § 53 Abs. 1 Nr. 3 WaffG: Das Schießen mit Schreckschusswaffen in der Öffentlichkeit ohne Erlaubnis, da nicht im eigenen befriedeten Grundstück und die Aufsetzer dürften das eigene Grundstück nicht verlassen. Reihenweise und wirklich für jeden sichtbar haben Hunderte und mehr Personen fremde Balkone ins Visier genommen ohne Rücksicht auf Leib und Leben, geschweige denn Eigentum: Ordnungswidrigkeiten, die bis zu 10.000 EUR geahndet werden können aber bewusst, ich sage bewusst nicht verfolgt werden. § 52 Abs 3 Nr 2a WaffG: Die Schreckschusswaffen werden ohne Erlaubnis in der Öffentlichkeit geführt. Es kann mir keiner erzählen, dass sich kleine Waffenscheine im Besitz von diesen Angreifern befunden haben. Eine Kontrolle ist bewusst unterlassen worden: Vergehen, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren geahndet werden können, aber die Verfolgung dieser Vergehen bewusst, ich sage hier nocheinmal bewusst unterlassen wird! Was für ein Staat!
  11. Es handelt sich doch um eine gesetzliche Frist. Die kann doch die Behörde nicht einfach von sich aus verlängern? Wie verhalte ich mich, wenn ich als LWB jeden Tag versuche, eine Waffe eingetragen zu bekommen, mir aber immer am Telefon gesagt wird, dass der zuständige SB erkrankt ist. Ich möge doch in 3 Tagen nochmal anrufen. In 3 Tagen rufe ich wieder an und der SB ist immer noch erkrankt. Das Fristende der 2 Wochen rückt immer näher. Wie kann ich mich selber absichern?
  12. Hat sich an den Voraussetzungen betreffend Aufbewahrung von großen Magazinen zwischenzeitlich irgendwas geändert?
  13. Kann mir jemand sagen, wann dieses Datum " 30.Juni 2017" erstmals der Öffentlichkeit bekanntgegeben wurde? Vielen Dank vorab!
  14. Fakt ist doch eigentlich, dass diese neue Regelung unglücklich ist nicht nur für die eine Seite, also legale Waffenbesitzer, sondern ebenso auch für die andere Seite, also Sachbearbeiter, Verwaltungsangestellte. (Frust und immenser Arbeitsaufwand) Man sollte nach einem gemeinsamen Ausweg aus dieser Sackgasse suchen. Lieber win-win-Situationen, als loser-loser Situationen!
  15. So könnt ihr das nicht sehen! Vollkommen egal ob straffrei oder nicht. "Verbotener" Gegenstand reicht schon aus um jemanden in die schmuddelige Ecke zu stellen. Beispiel: Straffreiheit bei irgendeiner Steuerhinterziehung mit Amnestieregelung. Der Normalbürger bekommt keine Probleme. Der Beamte und andere Bürger können massiv Probleme bekommen nur aus der Tatsache weil "Steuerhinterziehung" vorliegt, egal ob Straffreiheit vorliegt oder nicht. Er hat dann einen Stempel drauf!
  16. Das BKA gibt hier in seiner Anlage "Aufstellung Magazine/Magazingehäuse unter "Bemerkungen(Beispiel zu einer dauerhaften Beschriftung o-ä. auf dem Magazin/Magazingehäuse) selbst ein Musterbeispiel vor. Und da steht unter obergenannter Rubrik: "Derzeit keine Beschriftung vorhanden". Also mach ich das auch so! Will hier aber keine verbindliche Rechtsberatung abliefern! Muss jeder selbst wissen, was er reinschreibt.
  17. Ganz großen Dank für Katechont für das Schaubild! was ich aber gern noch wissen würde, wie geht es weiter bei Verkauf, Vernichtung oder Erbfolge. Was passiert dann mit den Magazinen? Müssen die dann vernichtet werden? Also echt, kann jemand gleich eine Doktorarbeit darüber schreiben!
  18. "Bei der Suche setzt die Polizei auch auf die Hilfe von Überlebensexperten, Polizeipsychologen und ortskundigen Förstern." Jetzt fehlen eigentlich nur noch Drohnen, Wünschelrutengänger, Sozialarbeiter und Politiker/innen mit Schnappatmung! Dann kann nix mehr schiefgehen!
  19. Ich würd sagen: 99% der Bevölkerung, einschließlich meiner Wenigkeit! Liegt aber daran, dass die Verfolger es mit 200 Mann Einsatz schlicht und einfach übertreiben! Jemand in die Enge und Ausweglosigkeit zu treiben, zeugt nicht gerade von Überlegenheit. Im Gegenteil, wenn ich eins im Leben gelernt habe, dann die Erkenntnis, dass man keinem Mitmenschen die letzte Tür zuschlagen darf!
  20. Ihr seid jetzt schuld, wenn ich wegen strapazierter Zwerchfellmuskeln inkontinent werde!
  21. Presse, Merkur: "Dr. Schäfer erklärt bei der Pressekonferenz weiter, dass bislang keine Hinweise darauf vorliegen würden, dass der 31-Jährige aus politischen Motiven handeln könnte. Auch der Reichsbürgerszene sei Rausch bislang nicht zuzuordnen. Jedoch würden Hinweise auf eine mögliche Straftat im Jahr 2004 vorliegen, diese seien jedoch nicht verurteilt und auch noch nicht verifiziert worden. Dabei soll es sich um antisemitische Schmierereien gehandelt haben. Demnach sei bislang nicht klar, weshalb der 31-Jährige am Sonntag im Wald so gehandelt habe. Der Grund sei vermutlich "in der Persönlichkeit des Mannes" zu finden, erklärt Dr. Schäfer von der Staatsanwaltschaft." Keine politischen Motive, nicht der Reichsbürgerszene zuzuordnen, antisemitische Schmierereien nicht verifiziert, kann doch nicht wahr sein, dass der überhaupt nicht in eine investigativ-pressetaugliche Schublade passt!
  22. Reines Glück! Mehr Dusel als Verstand! Wie sich die Welt verändert hat! Früher: One ranger, one riot Heute: Four rangers, one psycho
  23. Die ganze Problematik ist eigentlich schon in der "Polizeigeschichte" als "Onion Field (Zwiebelfeld)"-Problematik hinreichend erörtert worden. Gregory Powell und Jimmy Lee Smith, zwei Verbrecher geraten in eine Polizeikontrolle und entführen die Polizisten auf ein "Zwiebelfeld", dort erschießt Powell einen der beiden Polizisten, der andere Polizist kann entkommen. Vorher wurden beide Polizisten "entwaffnet". Die Polizisten glaubten verschont zu werden, wenn sie ihre Waffen abgeben. Powell fragte den einen Polizisten ob der von dem "Little Lindbergh Law" schon was gehört hätte. Der Polizist bejahte dies und wurde daraufhin sofort von Powell erschossen. Powell glaubte, bereits mit dem bisherigen Widerstand gegen die Polizisten zum Tode verurteilt zu werden. Ein weiteres Verbrechen spielt also keine Rolle mehr im Strafmaß der Verurteilung. Also Problematik der "Entwaffnung von Polizisten" und die Problematik, inwieweit man "Deals" oder "Vereinbarungen" mit Verbrechern eingehen sollte. Schlussfolgerung: 1) Auf das Wort eines Verbrechers kann man nix geben, im Zweifel bezahlt man mit seinem Leben. 2) Backup Waffen für Polizisten (Die Kleine am Fußgelenkknöchel) kann einem Polizisten das Leben retten. Die Geschichte wiederholt sich immer wieder und daraus lernen tut keiner!
  24. Eben, deshalb meine Frage: Wie kann ich mich und meine Familie als Sportschütze, Jäger oder Sammler bei einer anlasslosen Aufbewahrungskontrolle schützen? Kann ich zumindest verlangen, dass die Kontrolleure Atemschutzmasken selber mitbringen ohne dass mir gleich Behinderung oder Verweigerung der anlasslosen Aufbewahrungskontrolle vorgeworfen werden kann mit der Folge: Aberkennung der Zuverlässigkeit? Es geht mir schon hier um die rechtliche Seite des momentan bestehenden Problems.
  25. Infektionsschutzgesetz § 31 Berufliches Tätigkeitsverbot "Die zuständige Behörde kann Kranken, Krankheitsverdächtigen, Ansteckungsverdächtigen und Ausscheidern die Ausübung bestimmter beruflicher Tätigkeiten ganz oder teilweise untersagen. Satz 1 gilt auch für sonstige Personen, die Krankheitserreger so in oder an sich tragen, dass im Einzelfall die Gefahr einer Weiterverbreitung besteht." Gem. Satz 2 müssten also im Fall einer massiven Ausbreitung des Virus die Gesundheitsbehörden den Waffenbehörden untersagen, ihre Kontrolltätigkeiten auszuüben, da die Gefahr einer Weiterverbreitung besteht?
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