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Glückspieler

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  1. Ich bin zwar auch von Natur aus Pessimist, aber die Behörden haben hier ein echtes Problem: Ohne Zweifel führt hier das Gericht nicht nur den Gesetzgeber, sondern auch das Bundeskriminalamt vor. Die Feststellungsbescheide des Bundeskriminalamt stellen "Titel" dar. Die können nicht einfach beiseite geschoben werden. Der Wortlaut des Gesetzes ist auch ein anderer! Die Ämter setzen sich voll in die Nesseln, wenn sie anfangen Verwaltungsakte zu widerrufen. Und nach meiner Meinung wissen die verantwortlichen Sachbearbeiter das bereits!
  2. Ich bin von der fachlichen Arbeit von Peter Lindner und Carcano mehr als überzeugt und von daher zuversichtlich. Vor allem liegen für die meisten Waffen Feststellungsbescheide des Bundeskriminalamtes vor. Mit dem entsprechenden Zusatz mit Verweis auf Bundesjagdgesetz besteht hier nach Meinung von Fachjuristen eine Besitz- und Erwerbserlaubnis. Insoweit besteht eine verbindliche Einstufung der betreffenden Waffe nach dem Waffengesetz durch das Bundeskriminalamt.
  3. Was hälst Du davon, wenn Du für uns alle Wildschweine jagen gehst. So mit Pfeil und Bogen! Und Fallwild kannst Du auch gleich mit entsorgen! Vielleicht holen sie dann irgendwann Dich ab, so mit einer weißen Jacke!
  4. Es sollte Dir aber auch klar sein, dass bei Gericht vieles in die Richtung geht, was "politisch gewollt oder nicht gewollt ist". Auch wenn es Dir schwer fällt, daran zu glauben! Beispiel: Die Reederei, die vor einigen Jahren ein Schiffswrack in internationalen Gewässern mit einem riesigen Goldschatz geborgen hat. Rein rechtlich hätte der Reederei der Fund zugesprochen werden sollen, weil in internationalen Gewässern. Spanien hat Besitzansprüche angemeldet und nach vielen Jahren von höchster richterlicher Instanz Recht bekommen. Nicht einmal die Bergungskosten hat die Reederei erstattet bekommen. Warum? Viele Jahre später ist herausgekommen, dass die USA Spanien dazu verholfen hat, Recht zu bekommen. Im Gegenzug ist ein wertvolles Gemälde von Spanien in die USA geliefert worden. So kann Rechtsprechung auch laufen!
  5. Ich werde auch den Eindruck nicht los, dass mit dem Kaliber 5,56x45 in erster Linie die weiblichen Anwärter bei der Bundeswehr nicht vergrault werden sollen. Unverständlich, warum man sich gerade auf dieses Kaliber "eingeschossen" hat. Allein wenn ich an die Seitenwindempfindlichkeit denke. Das Kaliber 5,56x45 im Halbautomat ist gerade mal eine bessere Alternative zur 9mm in der MP in bebauten Gegenden. Selbst beim jagdlichen Schuss auf ein Reh ziehe ich das Kaliber 7,62 x 51 eindeutig vor. Schon mal rein gefühlsmäßig. Und das Bauchgefühl ist nicht immer der schlechteste Ratgeber! Der Rückstoß der 7,62 x 51 ist angenehm und auch von Frauen gut beherrschbar. Wer damit nicht klar kommt, dem bleibt immer noch das Ostereierschießen mit dem Luftgewehr.
  6. Konkret korrekt! Back to the roots! Zurück zum G3 Allein schon wegen der Kaliberfrage! Das G3 deckt vom "Kaliber" jagdtechnisch Rehe und Hochwild ab. Das Kaliber vom G36 "nur" Rehe und "darunter" Sagt eigentlich schon alles. Die Amis haben auch mal die popelige 9mm ausprobiert und sind zur guten alten 45er zurück. Nicht jede Neuerung ist auch gut und sinnvoll! Man muss auch mal einen Schritt zurückgehen können.
  7. Absolut korrekt! Geld in die Kommunal- oder Staatskasse und dem Bürger wird eine Sicherheit vorgetäuscht, die er niemals im Notwehrfall hat! Mit anderen Worten: Eine von vielen staatlichen Beruhigungstabletten!
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