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Glückspieler

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  1. Ganz ehrlich, ich denk mir manchmal, es kann nicht sein, was manche Politiker von sich geben! Es wirkt wie Hohn und Spott auf die Betroffenen!
  2. Das SEK hat bei Würzburg einen 17 Jahre alten Afghanen erschossen, der Reisende in einem Regionalzug mit einer Axt und einem Messer angegriffen hat. Und jetzt kommt´s: Twittert unsere liebe Renate Künast auf Twitter: "Tragisch und wir hoffen für die Verletzten. Wieso konnte der Angreifer nicht angriffsunfähig geschossen werden???? Fragen!" Liebe Frau Künast, ich will jedesmal, dass meine Frau nur ein bißchen schwanger wird. Und jedesmal wird sie doch ungefragt voll schwanger! Und ich darf zahlen?????? Fragen
  3. Muss mal an dieser Stelle doch mal ein großes riesiges " Danke" an alle hier im Forum sagen, die sich für die Rechtssicherheit im jagdlichen Umgang mit Selbstladewaffen eingesetzt haben. Und liebe Jäger, denkt bitte an den heutigen Tag, wenn in der Zukunft Sportschützen und Waffensammler in rechtliche Nöte geraten! Wir halten zusammen!
  4. Starker Tobak in der "Visier" Juli 2016: Dr jur Torsten Fischer, Rechtsanwalt mit Promotion im Zivilrecht in seinem Gutachten vom 8. Juni: "Das Urteil des BVerwG, welches unter Verstoß gegen den Gewaltenteilungsgrundsatz ein im BJagdG und WaffG nicht enthaltenes gegenständliches Verbot ausspricht, ist als Rechtsbeugung zu bewerten." bezogen hier auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 07. März 2016 Definition "Rechtsbeugung" wiki: "Unter Rechtsbeugung versteht man im deutschen Recht die vorsätzlich falsche Anwendung des Rechts durch Richter, Amtsträger oder Schiedsrichter bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten der zum Nachteil einer Partei. Die Strafbarkeit der Rechtsbeugung ist in § 339 StGB geregelt. ... " und weiter im Artikel: ".......so dass die Entscheidung wegen Rechtsbeugung nichtig ist". Anmerkung: ich selbst stelle den Text hier nur zur Diskussion und gebe keine eigene Rechtsmeinung oder Rechtsempfehlung weiter
  5. Vor allem eine neue Abzocke vom Staat. Für mich ist es ein Rätsel, dass sich die Jäger finanziell derart erpressen lassen, im Gegenzug aber ohne jegliche Gegenleistung die "Wildschweinjagd" für den Staat erledigen, Stunden, teilweise Nächte auf dem Ansitz verharren um dem Bauern bei seiner Erntearbeit zu unterstützen und dann am Schluß noch ständig von der "EU" gegängelt werden. Abgesehen davon, sich noch eine Zecke einzufangen und auf der Intensivstation zu landen bzw lebenslang Gelenkschmerzen davonzutragen. Wie blöd muß man eigentlich sein? Kein Arbeitnehmer, kein Gewerkschafter würde sich das gefallen lassen! Im Gegenteil: der Arbeiter und der Gewerkschafter würde sagen: "mach Deinen Dreck allein!"
  6. Auf der Seite von DWJ: Koalition einigt sich auf neues Bundesjagdgesetz Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt verkündet auf Bundesjägertag den Durchbruch bei Verhandlungen der Regierungsfraktionen um ein neues Bundesjagdgesetz, das wieder Rechtssicherheit für halbautomatische Jagdgewehre mit Wechselmagazin bringen soll.
  7. Kopfzerbrechen macht mir vor allem die Meinungsbildung auf EU-Ebene: gem. DWJ 06/2016, S.8 folgende, Interview mit Hans-Herbert Keusgen und Frank Göpper vom Forum Waffenrecht: Keusgen: "Natürlich versuchen wir, durch Einbringen unserer Sach- und Fachkenntnisse die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Restriktionen, die den Terrorismus bekämpfen sollen, in Wirklichkeit aber die legalen Rechte unserer Jäger, Sportschützen und Sammler massiv einschränken würden, zu verhindern. ...... Richtig ist leider, dass man hin und wieder den Eindruck gewinnen muß, dass einige Verantwortliche der Kommission sich zumindest in einigen Teilbereichen stur und unbeeindruckt von allen Sachargumenten geben und nicht bereit zu sein scheinen, in entscheidenden Fragen von ihren Standpunkten abzurücken." Fakt ist doch, wenn die EU-Kommission unbeeindruckt von Sachargumenten ist, kann ich mir die Sachargumente auch gleich sparen! So meine Meinung!
  8. Danke für Deine Ausführungen! Das ist das Beste was ich seit langem gelesen habe! Davon können sich diejenigen eine Scheibe abschneiden, die sich Rechtsanwälte nennen!
  9. Jetzt mal Butter bei die Fische! Wieviele "Definitionen" des Begriffes "Halbautomat" kennst Du? Ich kenne nur eine einzige! Ich möchte hier mal eine Befürchtung zum Ausdruck bringen! Ich bin mittlerweile der Meinung, dass wir nach Strich und Faden verars... werden! Ich bin mir auch nicht sicher, wer sich hier tatsächlich im Forum herumtreibt! Es ist nur so, dass bei mir momentan sämtliche Alarmglocken schrillen. ich kann nur allen von diesem Urteil des BVerwG Betroffenen raten, besonnen zu handeln und zwischen den Zeilen zu lesen!
  10. der Begriff "Halbautomat" ist keine Legaldefinition aus dem juristischen Sprachgebrauch, sondern ein Begriff aus der Waffentechnik, international gebräuchlich und anerkannt. Genauso wie der Begriff "Schlagbolzen" bedarf es keiner juristischen umfangreichen Auslegung, sondern wird in allen Ländern eindeutig zugeordnet. Die Amerikaner verwenden die Bezeichnung semi-automatic. Was soll hier an den Begriffen ausgelegt werden?
  11. Den Begriff "Halbautomat" gibt es für mich nur einmal und nicht in 10 verschiedenen Definitionen. Ich hab manchmal den Eindruck , ihr Juristen würdet am liebsten die Naturgesetze neu definieren, so wie es Euch passt! Halbautomatischen Schusswaffen dies sind Schusswaffen, bei denen durch einmalige Betätigung des Abzuges oder einer anderen Schussauslösevorrichtung jeweils nur ein Schuss abgegeben werden kann und die danach selbsttätig erneut schussbereit werden. Beispiele: Selbstladepistole, Selbstladegewehr. Double-action-Revolver sind keine halbautomatischen Schusswaffen, da die Trommel nur beim Betätigen des Abzuges durch den Schützen weitergedreht wird, sodass das nächste Lager mit einer neuen Patrone vor den Lauf und den Schlagbolzen zu liegen kommt, die Feder gespannt wird und beim weiteren Durchziehen des Abzuges der Hahn nach vorn schnellt und den Schuss auslöst. Hier wird die Waffe also nicht nach Abgabe eines Schusses selbsttätig schussbereit.
  12. Jaja, man hat es nicht leicht mit euch Problemkindern!
  13. Davon kann keine Rede sein. Es geht darum herauszufinden, welche Karten der Gegner hat und zwar bevor überhaupt ein Prozess oder eine Verhandlung stattfindet. Bis heute sind keine greifbaren Ergebnisse veröffentlicht worden, den legalen Waffenbesitzern droht eine Kriminalisierung. Das ist aber noch nicht sicher! Warten wir es doch ab, was verlieren wir dabei? Wen nützt es, jetzt die Waffenbehörden heiß zu machen? Die handeln nur auf Anweisung und im Zweifel müssen sie sich die Anweisung in Zeitnot irgendwie beschaffen. Wem ist damit gedient?
  14. Ist übrigens ein kleiner Tip von mir für Deine zukünftige Rechtsanwaltstätigkeit: (Ich selber bin kein Jurist). Verschiess nie sofort Deine ganze Munition. Lass Dir nicht in die Karten schauen. Lass den Gegner kommen, lass ihn seine Argumente vorbringen und warte ab was kommt. Im passenden Moment kannst Du ihn dann umso härter treffen.
  15. Die Verunsicherung bei den Waffenbehörden baut mehr Druck bei den Entscheidungsträgern auf als eine voreilige Gerichtsentscheidung mit unsicherem Ausgang. Im Gegenteil, bei einer voreiligen Gerichtsentscheidung können die Behörden evtl noch schneller handeln. Zudem vergebe ich mir keine Optionen: Ich werde in jedem Fall klagen, aber erst später, wenn alle Karten auf dem Tisch sind. Es ist nie sinnvoll, alle Trümpfe gleich auszuspielen. Wenn mich jemand anstreitet, kann ich mich sofort mit ihm in der Morgenröte zum Duell verabreden. Ich kann aber auch auf ein "Gentleman agreement" warten, vor allem wenn der Gegner selber noch verunsichert ist. Wenn´s nichts wird, kann ich mich immer noch duellieren. Ich hab in jedem Fall einen Zeit- und einen Wissensvorteil. Ich kenn den Gegner besser, wenn ich mir Zeit lasse. Wird in 6 Monaten die WBK widerrufen, kann ich in 6 Monaten klagen. Die Klage dauert, vielleicht Jahre. In der Zeit kann ich meine Waffen behalten. Vielleicht hat Deutschland dann so viele Probleme, dass es niemanden mehr interessiert, was ich habe.
  16. Klagen werde ich später auch. Aber nicht jetzt! Nicht zum jetzigen Zeitpunkt! Kannst Du Dir auch denken warum? Dein RA hat nichts zu verlieren!
  17. Was hat Deine Anfrage gebracht.... mal ganz ehrlich, hast Du Rechtssicherheit? eben... gar nichts!
  18. Für viele Halbautomaten, die im jagdlichen Gebrauch sind, hat das Bundeskriminalamt Feststellungsbescheide erlassen. Die Formulierung in den Feststellungsbescheiden des Bundeskriminalamtes lautet bezogen auf die Prüfergebnisse wie folgt: "Die o.a. Schusswaffen können aufgrund einer Erlaubnis nach §§ 10 oder 21 WaffG bzw. § 15 Bundesjagdgesetz (in Verbindung mit § 13 WaffG) erworben werden." Diese Formulierung findet sich in einem Feststellungsbescheid, der bereis im Jahr 2007 erfassen wurde. Das Bundeskriminalamt (BKA) ist eine dem Bundesministerium des Innern nachgeordnete Bundesoberbehörde der Bundesrepublik Deutschland. Das Bundesministerium des Innern (BMI), kurz Bundesinnenministerium, ist eine oberste Bundesbehörde der Bundesrepublik Deutschland. Der Bundesinnenminister ist Teil der Gesetzgebung der Europäischen Union im Rahmen des Ministerrates für Justiz und Inneres. Die Behördenleitung hat Bundesinnenminister des Innern Thomas de Maiziere Und jetzt gehen oberste Richter vom BVerwG her und sagen, der Erwerb ist seit Jahrzehnten rechtswidrig? Geht´s eigentlich noch? Wo bleibt da eigentlich die Behördenverantwortung?
  19. Die Nachfragerei bei den Waffenbehörden bringt rein gar nichts! Im Zweifel kann sie mehr schädlich als nützlich sein. Darauf wird aber auch in allen Jagdzeitschriften aus gutem Grund hingewiesen!
  20. Leider wird auf den folgenden Absatz nicht weiter eingegangen: "Bliebt den betroffenen Waffenbesitzern nur, den Zeitwert ihrer Waffen irgendwie zu dokumentieren. Ein Widerruf kann nur gegen Entschädigung erfolgen. Das kann sehr teuer werden, das Urteil des BVerwG."
  21. Ich bin für jeden Hinweis dankbar! Und der ist nicht mal so schlecht. Trotzdem kämpfe ich erst mal auf heimischen Boden um meine Besitzstandswahrung und um nichts anderes handelt es sich hier! Vielleicht kann man sich dort auch einen Altersruhesitz suchen und diesem mittlerweile verblödeten Land den Rücken zu kehren!
  22. Die Frage muß man sich schon stellen. Warum ist dann in den letzten 40 Jahren nichts unternommen worden? Das kommt einem Offenbarungseid gleich!
  23. Die vorliegende Thematik erinnert mich sehr stark an den "präsidialen Stil" unserer Bundeskanzlerin: Das Vorgehen der Verwaltung wirkt so, als gäbe es nichts zu entscheiden. Mit kleinen Schritten bewegt sie sich in eine Richtung, ohne je über das Ziel zu sprechen, das sie erreichen wollte.
  24. es verdichten sich die Anzeichen, dass es sich tatsächlich um ein "Husarenstück" handelt. Rational ist die Situation nicht mehr zu erklären.
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