

Glückspieler
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Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Glückspieler antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Zitat hieraus: "Vereinzelt lehnen Behörden derzeit die Eintragung von Revolvern und Pistolen mit Bezug auf das BVerwG-Urteil ab." Geht´s eigentlich noch Seit wann sind Revolver Halbautomaten? -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Glückspieler antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Ich gehöre in jedem Fall zu denjenigen, die im äußersten Fall klagen werden! Ich glaube, dass viele das genauso sehen. Einen Hinweis aus der DWJ 05/2016, Rechtsprechung zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 07. März 2016 möchte ich hier noch anbringen: Von Dr jur. Hans Scholzen: "Darüber hinaus ist anders als bei Verlust der Zuverlässigkeit nach § 5 WaffG bei Wegfall des Bedürfnisses eine Klage gegen die Widerrufsverfügung auch mit Suspensiveffekt ausgestattet, so dass die betroffenen Jäger bis zum rechtskräftigen Abschluss ihrer Verfahren weiterhin im Besitz dieser Waffen bleiben können." Ich finde den Hinweis aus der DWJ sehr wichtig! kann es aber selber mangels ausreichender juristischer Kenntnisse nicht bestätigen. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Glückspieler antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
DJZ 05/2016, Seite 11: "Tatsache ist nämlich, dass sich die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ausschließlich auf den Eintragungstext des Klägers bezieht, der in seiner WBK keinen Zusatz haben wollte, wonach die einzutragende Waffe lediglich eine Zwei-Schuss-Kapazität haben durfte. Die darüber hinausgehenden Ausführungen des Senats haben deshalb keine Rechtskraft, sie stellen vielmehr ein sog. "obiter dictum" dar, eine Rechtsüberlegung über den Fall hinaus." -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
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Das irritiert mich ebenfalls. Die Rechtsprechung und die Gesetzesauslegung bezüglich dieses betreffenden Paragraphen wurde seit Jahrzehnten(!) nicht moniert und einheitlich von Gerichten anerkannt. Die Urteilsbegründung des BVerwG bedeutet dann nichts anderes, als dass diese Richter vom BVerwG ihren sämtlichen Kollegen von anderen Gerichten und insbesondere den Richtern vom OVG mitteilen: Liebe Kollegen, ihr könnt keine Gesetze lesen! Letztendlich führen sie andere Richter regelrecht vor und machen sie damit lächerlich! Es bedeutet aber auch, dass sich Bürger Gedanken darüber machen, dass sie diesem Rechtsstaat nicht mehr trauen können, weil de facto nicht mehr der Gesetzestext zählt, sondern die Auslegung desselben. Ein Gesetzestext, der aber nicht mehr von jedem Bürger verstanden werden kann, ist wertlos und nur der Mantel für eine Diktatur. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Glückspieler antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Die nicht nachvollziehbare Urteilsbegründung des BVerwG betrifft uns alle, aber wirklich alle hier. Auch wenn es sich scheinbar nur auf Halbautomaten-Besitzer bezieht, es ist ein Eingriff unser aller Freiheit, was legale Waffen betrifft. Bei illegalen Waffen versagt der Staat kläglich. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
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Ich glaube, jeder der Spender wird genau beobachten, wie sich der DJV verhält! Es ist Zeit zu handeln, und nicht nur zu reden! -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
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Gut erkannt! -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Glückspieler antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Dann geh bitte mal in das Forum von Wild und Hund und seh Dir die Beiträge vom heutigen Tag an! Darin wird explizit nachvollzogen, wie die Begründung des BVerwG in Bezugnahme auf die Berner Übereinkunft falsche Schlussfolgerungen zieht: Zitat von Winterdecke: "ich habe mir gerade die Berner Übereinkunft angesehen. Auch hier steht in Anhang IV übrigens, wie im BJG auch, "... Semi-automatic or automatic weapons with amagazine capable of holding more than two rounds of ammunition... ", also mit EINEM / bzw. DEM in der Waffe befindlichen Magazin und NICHT generell Waffen, die ein Magazin mit mehr als 2 Patronen aufnehmen KÖNNEN , wie es die Verwaltungsrichter wahrheitswidrig behaupten." und von Dr Reineke vom gestrigen Tag: "Das bedeutet folgendes: Das alte Waffengesetz hat einen HA mit 2+ Schuss Magazin nicht als Sache verboten, obwohl auch dieses Gesetz zeitlich nach der Berner Übereinkunft in Kraft trat. Damit stimmt eine der Hauptthesen des BVerwG nicht: dass der Gesetzgeber solche HAs wegen der Berner Übereinkunft als Sache verbieten wollte und nicht nur deren Verwendung. Die Berner Übereinkunft galt auch im Ausland, deshalb ist in der Gesetzesbegründung des alten WaffG der Verweis auf die Auslandsjagd recht interessant. Dort stand nicht: Auslandsjagd, sofern dort nicht die Berner Übereinkunft gilt. Das neue WaffG wollte dies nicht ändern, sondern ausweislich dessen Begründung nur die verschiedenen Bedürfnisnormen für Jäger zusammenfassen... " Die rasche Informationsweitergabe im Internet wird offensichtlich auch von Richtern des BVerwG unterschätzt. Gnadenlos werden hier deren Unzulänglichkeiten aufgedeckt! -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Glückspieler antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Dann haben wohl die anderen Richter vom OVG alle ihren Abschluss auf der Baumschule gemacht? Diese 5 Richter interpretieren den Gesetzestext als einzige (!) anders als es Richter, Behörden, Landratsämter und anerkannte Juristen seit einem Jahrzehnt tun! Der Gesetzestext ist so geschrieben worden, dass ihn ein Durchschnittsbürger verstehen kann. Un dann beschäftigen sich offensichtlich Investigativ-Richter vom BVerwG damit, und kommen zu der Erleuchtung, dass der Gesetzestext seit einem Jahrzehnt von der halben Welt falsch interpretiert worden ist. Fällt Dir eigentlich was auf dabei? -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Glückspieler antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Daran hab ich auch schon gedacht. Es liegt hier nach m M eine Rechtsbeugung bestehenden Rechts vor! Kann man da nicht strafrechtlich dagegen vorgehen? -
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Glückspieler antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
@prassekoenig, carcano und Wauwi Ich bitte Euch: Streitet Euch nicht, das ist genau das was wir nicht gebrauchen können! Momentan liegen wahrscheinlich bei jedem die Nerven blank! Es gibt für alles eine Lösung und carcano hilft uns dabei! -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Glückspieler antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Offensichtlich ist den staatlichen Stellen auch nicht ganz klar, was sie hier losgetreten haben. Ich frag mich, was für Schadenersatzklagen auf die Behörden und auch auf das Bundeskriminalamt zukommt, wenn hier tausende von Verwaltungsakte widerrufen werden. Es wäre mal interessant, wenn sich hier ein Anwalt, der auf Schadenersatzrecht spezialisiert ist, mal melden könnte. Problemfelder: Was ist mit dem Grundsatz von Treu und Glauben, wenn rechtschaffene Bürger für tausende EUR HA in Vertrauen auch von Behörden praktizierte Rechtslage, gekauft haben? Was ist mit den von tausenden Sachbearbeitern von Ordnung- und Landratsämtern doch wohl verbindlich gegebenen Auskünften zum Erwerb und Besitz von HA? Was ist mit den Feststellungsbescheiden des Bundeskriminalamtes, die bereits bestandskräftig geworden sind? Was ist mit Büchsenmachern und Waffenhändlern, die sich mit Darlehen und Bürgschaften eingedeckt haben, weil sie auf die seit einem Jahrzehnt bestehende Rechtslage vertraut haben? Grundsatz von Treu und Glaube. Was ist mit schwebenden Geschäften aus Waffenkäufen-verkäufen, wenn mit einem Mal diesen Geschäften die Rechtsgrundlage entzogen wird, weil der Käufer kein Bedürfnis mehr hat? Was ist mit der Besitzstandswahrung. Stichwort, Eintrag in WBK? Offensichtlich sind die Verwaltungsgerichte mit Asylklagen noch nicht eingedeckt, dass sie sich jetzt zusätzlich mit Klagen rechtschaffener Bürger beschäftigen müssen! Die Frage ist auch ob die Zahl der Untätigkeitsklagen nicht überborden wird, weil die Verwaltungsgerichte mit der Arbeit nicht mehr nachkommen werden. Letztendlich wird auch die Haftungsfrage nicht ausbleiben. Wie konnte das Bundeskriminalamt jahrzehntelang für im nachhinein rechtswidrig erlassene Feststellungsbescheide erlassen. Haften hier die Führungskader des Bundeskriminalamtes? Viele Fragen und viel Arbeit für die Behörden! -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Glückspieler antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Meine Rede, da steckt System dahinter! Ich geh davon aus, dass ein Richter am BVerwG durchaus ein Gesetz lesen und verstehen kann. Wenn er aber bewußt gegen den Gesetzeswortlaut handelt, hat das seinen Grund! -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Glückspieler antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Es zeigt sich immer mehr, dass sich Richter nicht mehr an den Wortlaut des Gesetzes halten, sondern sich selbstherrlich ein Denkmal setzen wollen, indem sie ihre persönlichen Ansichten in den Gesetzeswortlaut mit einfließen lassen! Auch eine Möglichkeit, auf sich aufmerksam zu machen! Klagen werde ich in jedem Fall, wenn es soweit kommt, vor allem freu ich mich dann auf die mündliche Verhandlung! -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Glückspieler antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
als Jagdverband würde ich dem Bayer Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Folgendes antworten: "Welche Folgerungen aus der Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts insbesondere jagdtechnisch umfassend zu ziehen sind,lässt sich derzeit noch nicht absehen. Derzeit werten auch der für das Jagdrecht zuständige Jagdverband die Entscheidung aus und bemüht sich um eine abgestimmte Reaktion. Vor diesem Hintergrund bitte wir die Jäger, vorerst keine Wildschweine mehr zu erlegen unter dem Hintergrund der Eigengefährdung insbesondere bei der Nachsuche mit ungeeigneten Waffen, deren Feuerkraft auf " 1 Schuss" beschränkt wird. bereits wirksam erschossene Wildschweine aber in Hinblick auf die noch nicht abgeschlossene Auswertung einfach an Ort und Stelle liegenzulassen. Dies gilt insbesondere auch in Zusammenhang mit Fallwild. gez. Jagdverbandsvorstand Habmichgern -
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Keine persönlichen Ehedifferenzen mehr! Jetzt wird zusammengehalten gegen diesen Wahnsinn! -
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Korrekt! So mal richtig die "Sau rauslassen" -
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Irgendwie werde ich den Eindruck nicht los, dass der ganze Ablauf raffiniert eingefädelt worden ist. -Gerade in letzter Instanz ein Urteil mit einer Begründung, welches über den anhängigen Fall mehr als hinaus geht. - Geschickt am Gesetzgeber vorbeigemogelt. -Weitreichende Auswirkung auf alle Jäger, die einen HA besitzen. -Enteignung vom Feinsten. -Kommt den Wünschen in Brüssel sehr entgegen. -Austesten, wieviel Widerstand zu erwarten ist. -Mittlerweile Anweisungen "von oben" an die Waffenbehörden und Landratsämter. Für meinen Geschmack zu viele "Zufälle". -
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Eben, das ist meine Argumentationskette: Der Gesetzgeber kann niemals die Absicht gehabt haben, ein Bedürfnis für einen Vollautomaten (Gesetz spricht von Automaten allgemein) durch den § 19 BJagdG einzuräumen. Deshalb kann sich der § 19 Abs 1 Nr 2c BJagdG auch niemals auf ein Verbot oder die Erlaubnis von Waffengattungen beziehen, sondern lediglich auf die Verwendungserlaubnis der zu den Waffengattungen gehörenden Magazinen. Das hat das BVerwG offensichtlich übersehen. -
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Soll das bedeuten, dass das Bundesjagdgesetz ein Bedürfnis für Vollautomaten mit Magazin bis 2 Schuss begründet, auch wenn durch das Kriegswaffenkontrollgesetz verboten? -
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§ 19 Abs.1 Nr 2 c Jagd G verbietet auf Wild zu schießen mit Halbautomaten mit Magazinen, deren Kapazität größer als 2 Patronen. Würde der Paragraph auf die Waffengattung an sich abstellen, würde er ja gerade einen Vollautomaten mit Magazinen bis 2 Patronen zulassen! Was aber durch das Kriegswaffenkontrollgesetz verboten ist. Also kann sich der Paragraph nur auf die Verwendung beziehen! So ist meine Interpretation. -
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§ 19 Abs 1 Nr 2 c BJagdG: "Verboten ist, auf Wild mit halbautomatischen oder automatischen Waffen, die mehr als zwei Patronen in das Magazin aufnehmen können, zu schießen." Schon mal darüber nachgedacht? (ich bitte um Antworten auf meine nachfolgende Auslegung des § 19 Abs.1 Nr 2 c BJagdG) Dass dieser Gesetzesabschnitt niemals auf ein generelles Verbot abzielen kann, sondern allein auf die Magazinkapazität, sieht man allein daran, dass von halbautomatischen oder automatischen Waffen die Rede ist. Würde man den Paragraphen dahin interpretieren, dass er ein Verbot für die Waffengattung Halbautomat mit Magazin, das mehr als zwei Patronen aufnehmen kann, ausspricht, dann würde er konsequent auch ein Verbot für die Waffengattung Automat mit Magazin, das mehr als zwei Patronen aufnehmen kann, aussprechen, oder im Umkehrschluß, die Waffengattung: Automat mit Magazin, das nicht mehr als zwei Patronen aufnehmen kann, zulassen !!! Kann ja gar nicht sein, da das Kriegswaffenkontrollgesetz dies verbietet! -
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Glückspieler antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Die sollen sich nicht so haben, der Staatsschutz und der Verfassungsschutz. Mag möge sich nur mal die Geschichte des größten Jagdgebietes "Die Schorfheide", 1 h von Berlin ansehen. Alle waren se dort zum Jagen, alle! Kommunisten, Nazis, DDR Staatsschutz, Russen. Einfach alle! Und wenn se keine Lust zum Regieren mehr hatten, kam der Satz: "Wo steht der Hirsch?" -
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Glückspieler antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Diese "Fachzeitschrift" werde ich sicherlich nicht mehr kaufen! -
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Ich nehme jetzt Deinen Ball mal auf: Mit der Urteilsfällung stellen konsequent sämtliche (ich wiederhole: sämtliche!) Feststellungsbescheide des Bundeskriminalamtes betreffend der Halbautomaten im jagdlichen Bereich rechtswidrige Verwaltungsakte dar! Jetzt schaut Euch mal die Anzahl dieser rechtswidrigen Verwaltungsakte an! Ganz schön viele! Die Konsequenz hieraus wäre, dass mit sofortiger Wirkung die gesamte Führungsriege des Bundeskriminalamtes wegen der hohen Anzahl an rechtswidrigen Verwaltungsakte in den Ruhestand zu versetzen ist! Und Tschüss Bundeskriminalamt!