

Glückspieler
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Verschärfung des Waffenrechts u.a. wegen "Reichsbürger"
Glückspieler antwortete auf Elektronengehirn's Thema in Waffenrecht
Also was das RuStaG ist, hab ich jetzt erst in wiki nachlesen müssen. Aber es muss sich ja um ein ganz besonders "brisantes" Gesetz handeln, wenn allein der Verweis darauf genügt, um als Reichsbürger eingestuft zu werden. Bin ich jetzt auch sofort ein "Nazi", wenn ich das Reichsjagdgesetz lese? -
Verschärfung des Waffenrechts u.a. wegen "Reichsbürger"
Glückspieler antwortete auf Elektronengehirn's Thema in Waffenrecht
wo ist bitte der Unterschied zu den Drogendealern im Görlitzer Park? Diese Herrschaften beanspruchen seit Jahren "ihr eigenes Staatsgebiet", ausgestattet mit "ihren eigenen Rechten" für ihre Drogengeschäfte. Sie akzeptieren die geltende Rechtsordnung in keiner Weise, bedrohen rechtschaffene Bürger und die Polizei sowie der Staat kapituliert. Also warum greift man hier nicht durch? -
Verschärfung des Waffenrechts u.a. wegen "Reichsbürger"
Glückspieler antwortete auf Elektronengehirn's Thema in Waffenrecht
Und warum schafft es die Polizei und damit der Staat es nicht, endlich mal den Drogen-Sumpf Görlitzer Park in Berlin trocken zu legen? Es handelt sich hier nur um einen Park und nicht um eine Festung! -
Verschärfung des Waffenrechts u.a. wegen "Reichsbürger"
Glückspieler antwortete auf Elektronengehirn's Thema in Waffenrecht
Die Frage stelle ich mir allerdings auch! Es entsteht sogar der Eindruck, dass dieser Personenkreis staatlichen Schutz genießt! Warum eigentlich????Kann die Frage jemand beantworten? -
Geplante Gesetzesänderung zur Aufbewahrung - Bestandsschutz
Glückspieler antwortete auf chris1605's Thema in Waffenrecht
Es ist für einen Normalbürger heutzutage schon ein Problem, eine normale Handwerkerstunde finanziell zu stemmen, wenn die Heizung und ähnliches streikt. Ich will gar nicht wissen, was der Transport von einem 300 Kilo Waffenschrank kostet. -
Geplante Gesetzesänderung zur Aufbewahrung - Bestandsschutz
Glückspieler antwortete auf chris1605's Thema in Waffenrecht
Es ist eigentlich keine Frage, ob es grad noch so geht oder nicht. Fragt mal jemanden, der berufsmäßig Umzüge und Haushaltsauflösungen bewerkstelligt. Schwere Tresor sind und bleiben ein großes Problem bei solchen Aktionen. Das schlägt auch finanziell voll in den Geldbeutel. Eine Zumutung für jeden Transporteur oder Erben. Einfach Mist! -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Glückspieler antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
OK, das Magazin muß aber nicht blockiert sein, oder? Kann also theoretisch auch ein 10 Schuss Magazin sein? -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Glückspieler antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
In der neuen Visier 8/2017 steht auf Seite 36 was über rumänische Halbautomaten Cugier. Dazu die Anmerkung: Diese Halbautomaten sind für Jäger mit 2 Schuss Magazin erwerbbar. Ich dachte das mit den 2 Schuss Magazinen ist vom Tisch????? Es dürfen halt nur 2 Schuss bei der Jagd geladen werden, oder sehe ich das falsch? -
Geplante Gesetzesänderung zur Aufbewahrung - Bestandsschutz
Glückspieler antwortete auf chris1605's Thema in Waffenrecht
In Bezug auf den Bestandschutz finde ich die Seite vom DJV doch recht aufschlussreich. Zitat: Was muss ich tun, wenn der Waffenschrank zwar vor dem 6. Juli 2017 im Besitz war und genutzt wurde, aber bisher bei der Behörde noch nicht registriert ist?Grundsätzlich besitzen die bisher rechtmäßig genutzten Waffenschränke Bestandsschutz. Man sollte nach Möglichkeit Belege (z. B. Kaufquittung) aufbewahren, um im Zweifelsfall belegen zu können, dass man den fraglichen Schrank bereits vor dem 6. Juli 2017 rechtmäßig genutzt hat. Eine weitere Möglichkeit ist auch, dies bei der Behörde anzuzeigen. -
Geplante Gesetzesänderung zur Aufbewahrung - Bestandsschutz
Glückspieler antwortete auf chris1605's Thema in Waffenrecht
Danke, das sehe ich auch so! ich verstehe auch nicht, weshalb manche Sachbearbeiter gleich "dubiose Handlungen" dem Waffenbesitzer unterstellen, wenn er einen "Schrank" nicht meldet. Ich melde auch meiner Frau nicht, wenn ich ein Bier trinke. In allen gängigen Literaturhinweisen ist auch nie die Rede von "Melden" eines Waffenschrankes. Einen Nachweis erbringen über die sichere Aufbewahrung kann ich auch durch Bereithalten der Rechnung mit Angaben über die Zertifizierung des Waffenschrankes. -
Geplante Gesetzesänderung zur Aufbewahrung - Bestandsschutz
Glückspieler antwortete auf chris1605's Thema in Waffenrecht
Ich versteh nicht einmal was man unter einer "Maßnahme" subsumiert. Ich kenn nur die polizeilichen Maßnahmen zur sicheren Aufbewahrung von arabischen Clan-Mitgliedern, die ihre Schusswaffen schussbereit ohne Waffenschrank mit sich führen. Diese polizeilichen Maßnahmen werden meistens vom Richter wieder aufgehoben und die Clan-Mitglieder wieder in die Freiheit entlassen. -
Geplante Gesetzesänderung zur Aufbewahrung - Bestandsschutz
Glückspieler antwortete auf chris1605's Thema in Waffenrecht
Das würde in der Folge auch bedeuten, dass ich eine Meldung an die Behörde erstatten muß, wenn ich eine Langwaffe aus dem Waffenschrank A nehme und in den anderen Waffenschrank A lege. Weil nämlich auf dem Formular aus der letzten Bestandsaufnahme auch die Zahl der im Waffenschrank befindlichen Waffen einzutragen sind. Kein Witz! Das gibt in der Woche ca 10 Meldungen an die Behörde! Viel Spaß demnächst! -
Geplante Gesetzesänderung zur Aufbewahrung - Bestandsschutz
Glückspieler antwortete auf chris1605's Thema in Waffenrecht
Obgleich ich wirklich jedes leichte Beben in der Gesetzgebung registriere und vorsorge, ist es mir und vielen anderen einfach nicht in den Sinn gekommen. Auf Nachfrage vor einigen Jahren vom Amt wurden ja korrekte Angaben gemacht, Fotos geliefert. Aber dass ich dann jede Veränderung betreffend des Schrankes sofort melden muß, ist mir absolut neu und auch nicht aus dem Gesetz ersichtlich, da ja die Sicherheitsanforderungen nach dem Gesetz voll eingehalten wurden! Auch der Zeitpunkt (6.Juli 2017) kam mehr oder weniger wie der Dieb in der Nacht. Ich hab erst Tage später davon erfahren. Und letztendlich sind auch die Behörden momentan vollkommen ratlos und wissen nicht, wie sie damit umgehen sollen. -
Geplante Gesetzesänderung zur Aufbewahrung - Bestandsschutz
Glückspieler antwortete auf chris1605's Thema in Waffenrecht
Da bin ich mir ehrlich gesagt nicht sicher, was der richtige Weg ist. Bei einer Nachschau erst darauf aufmerksam zu machen kann zu spät sein. Aber da bin ich definitiv ratlos! -
Geplante Gesetzesänderung zur Aufbewahrung - Bestandsschutz
Glückspieler antwortete auf chris1605's Thema in Waffenrecht
Auf jagdverband.de, Im Interview mit Frank Göpper, GF Forum Waffenrecht: Zur Frage: " Was muß ich tun, wenn der Waffenschrank zwar vor dem 6. Juli 2017 im Besitz war und genutzt wurde, aber bisher bei der Behörde nicht nicht registriert ist?"? Antwort: " Grundsätzlich besitzen die bisher rechtmäßig genutzten Waffenschränke Bestandsschutz. Man sollte nach Möglichkeit Belege ( z B Kaufquittung) aufbewahren, um im Zweifelsfall belegen zu können, dass man den fraglichen Schrank vor dem 6. Juli 2017 rechtmäßig genutzt hat. Eine weitere Möglichkeit ist auch, dies bei der Behörde anzuzeigen." -
Geplante Gesetzesänderung zur Aufbewahrung - Bestandsschutz
Glückspieler antwortete auf chris1605's Thema in Waffenrecht
Wo steht bitte, dass ich die erfolgte Nutzung der Waffenschränke bis kurz vor der Bekanntgabe des Gesetzes an die Behörde melden muss???? Die Nutzung muss tatsächlich erfolgt sein, nicht mehr und nicht weniger oder lese ich das Gesetz falsch? § 36 Abs 4 Waffe neu: "Die in einer Rechtsverordnung .... festgelegten Anforderungen an die Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition gelten nicht bei Aufrechterhaltung der bis zum 6 Juli 2017 erfolgten Nutzung von Sicherheitsbehältnissen, die den Anforderungen des § 36 Absatz 2 Satz 1 .........in der Fassung des Gesetzes vom 11. Oktober 2002 ,...entsprechen". Und wie Fyodor dargelegt hat: die gesetzeskonforme Aufbewahrung nachzuweisen bedeutet nicht unbedingt zu melden! Von Melden ist keine Rede! -
Geplante Gesetzesänderung zur Aufbewahrung - Bestandsschutz
Glückspieler antwortete auf chris1605's Thema in Waffenrecht
Gibt es eine gesetzliche Vorschrift, die festlegt, dass ich den Kauf eines Waffenschrankes der Behörde umgehend mitteilen muß? Im Zweifel könnte ich einige Personen benennen, die bezeugen können, dass der Waffenschrank schon lange Zeit an seinem Platz steht. Was nicht in Ordnung ist, ist die Bezugnahme in der neuen gesetzlichen Vorschrift auf die Bekanntgabe von Waffenschränken gegenüber der Behörde. Wenn es keine gesetzlichen Vorschrift darüber vorher gab, wie kann ich dann im Nachhinein darauf Bezug nehmen? -
Geplante Gesetzesänderung zur Aufbewahrung - Bestandsschutz
Glückspieler antwortete auf chris1605's Thema in Waffenrecht
Wie verhält es sich, wenn nach einer Anfrage von der Behörde in 2010 korrekte Angaben zum Waffenschrank gemacht wurde, in der Zwischenzeit (aber vor der Gesetzesänderung) noch zusätzlich ein Jägerschrank A/B erworben wurde. Dieser Schrank ist ja bei der Behörde noch nicht registriert! Kann der Schrank jetzt nicht mehr genutzt werden???? -
Schießen jeglicher Richtung beginnt mit einer sauberen Abzugstechnik! Davon könnte der übergewichtige schnaufende Mann vielleicht Ahnung haben.
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PP Wuppertal beschlagnahmt Waffen von "Reichsbürgern".
Glückspieler antwortete auf Thema in Allgemein
Interessant vielleicht auch deshalb, weil bei einer "normalen Verkehrskontrolle" die Aushändigung dieser Erlaubnisurkunden zur Prüfung verlangt, aber nicht sichergestellt werden dürfen, außer wenn sie ge- oder verfälscht sind. Für die Sicherstellung z B von Jagdschein und WBK fehlt es dann an der erforderlichen Rechtsgrundlage, im Gegensatz zum Führerschein., so Nopens "Reviergang durch das Waffenrecht" -
Einbrecher unterwegs, die auch Waffenschränke mitnimmt ?
Glückspieler antwortete auf Sebastians's Thema in Allgemein
Kam vor kurzem in den Medien: Osteuropäische Banden schicken mittlerweile auch Frauen zu Blitzeinbrüche los. Wird immer besser! -
Wie wehrt man sich gegen Angreifer mit Kettensäge?
Glückspieler antwortete auf rüdiger400's Thema in Allgemein
Sieht aber eher harmlos aus! Nachdem der Großhandel angekündigt hat, Päckchen per Drohne auszuliefern, könnte es sich auch um eine Lieferung vom Baumarkt handeln! -
Wie wehrt man sich gegen Angreifer mit Kettensäge?
Glückspieler antwortete auf rüdiger400's Thema in Allgemein
Dieses Thema eignet sich wieder hervorragend für unseren edlen, in Deutschland hoch angesiedelten Investigativ-Journalimus! Egal wie die Antworten ausfallen, es schadet uns legalen Waffenbesitzern mehr als ihr glaubt! -
"Kein Witz Berliner Polizei kauft alte Dienstpistolen aus Schleswig-Holstein – Quelle: http://www.berliner-kurier.de/24754844 ©2016 Die Berliner Polizei erhält 1139 alte Dienstpistolen vom Land Schleswig-Holstein. Sie bezahlt dafür einen symbolischen Kaufpreis von einem Euro pro Waffe. – Quelle: http://www.berliner-kurier.de/24754844 ©2016" Darüber regen sich jetzt einige auf einschließlich die "Waffen-Profis" vom Berliner Kurier und der Landesvorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter Michael Böhl. Hoffentlich sehen das einige von Euch auch so, dass nämlich die P6 als Modellvariante der P 225 Familie von Sig Sauer einer der besten Waffen darstellt, die es überhaupt gibt. Es spielt überhaupt keine Rolle, ob die total neu oder 20 Jahre alt ist, vorausgesetzt technisch in Ordnung, was der Fall ist. Solche "Vorurteile" kann nur jemand abgeben, der von Waffen absolut keine Ahnung besitzt! Die Walther PPK ist seit 85 Jahren im Amt und kein bißchen technisch überholt, im Gegenteil sicherer und präziser wie manch andere neuentwickelte Waffe.
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Schon wieder SEK-Einsatz weil, "Waffen von Außen gesehen"
Glückspieler antwortete auf rüdiger400's Thema in Allgemein
Ich werde den Eindruck nicht los, dass sich Politiker wie Renate Künast auf Kosten der Schwerverletzten Sympathien in der muslimischen Bevölkerung "erkaufen" wollen, weil sie sich zusätzliche Stimmen von Muslimen bei der nächsten Wahl erhoffen. Hoffen wir, dass es nicht so ist!