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IGNORED

Bundespolizisten nehmen Zwölfjährigem Spielzeuggewehr weg


bumm

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vor 51 Minuten schrieb snarrow:

 des jungen afghanischen Staatsbürgers über die Gefahren, welche eine Spielzeugwaffe 


Hier hat die Doppelname-Dummgrün Fraktion schon vor Jahren dazu aufgerufen, auf Spielzeugwaffen in der Öffentlichkeit (besonder zur Faschingszeit) und vor allem auf Silvesterknallerei zu verzichten, weil das traumatisierte Flüchtlinge verängstigen könnte.

Kommentare und Leserbriefe, wonach genau dieses Klientel bei uns am meisten rumballert, haben dann entweder für Schnappatmung gesorgt oder wurden professionell ignoriert :chrisgrinst:

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Es ist wirklich besorgniserregend. 

Nicht das Verhalten des Jungen, sondern die Tatsache, wie weit sich unsere Polizeiorgane innerlich von der Bevölkerung entfernt haben. Wie unsouverän anscheindend heute Polizisten sein müssen, dass sie ein Ermittlungsverfahren wegen einem Spielzeuggewehr einleiten. Aber nach den Bildern von Polizeiautos, die mit Blaulicht Jugendliche im Park verfolgten, weil sie gegen das Maskengebot verstoßen haben und Polizisten, die mit dem Zollstock Abstände zwischen Spaziergängern überprüften, ist das die logische Konsequenz.

 

 

Bearbeitet von Fridolin Freudenfett
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Ich hab zu Ostzeiten Wildenten mit dem Knicker geschossen, ohne Jagdschein, gabs Kalisalpeter im Konsum war der durch meine Wenigkeit sofort vergriffen, das Unkrautex meines Vaters hat die Sache verschärft, angeln mit Karbid, Geschäfte mit den Russen Schnaps gegen Mun, bis zur Sprengung des selbsgebauten Ofens aus nem 200l Fass in deren Zelt(TrupübOhrdruf), nen Hochgesternter Russe hat uns mit 14 dann zur Hölle gejagt,

 

Kumpel und ich haben im Nachbarort die Post zerbombt mit nem Gras LKW der Russen , wir warn alle voll inkl der Russen früh um 3, mein Kumpel dürfte fahren hat die Hausecke nicht gekriegt, die Russen habens dann auf ihre Kappe genommen, wir sind verduftet, da war ich 17, ich könnte Stunden weiter machen und trotzdem nie mit der Polizei Kontakt, war ne schöne Zeit, heute undenkbar wie man sieht, was heute schon reicht sieht man oben.

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Ich finde diese Empörungskultur hier immer "lustig". :)

 

Das Waffengesetz kennen hier alle, oder? Und, dass Polizisten EXEKUTIVE und nicht Legislative oder Judikative sind, wissen auch alle? Schön. Dann fangen wir nochmal von vorne an. Jemand (und hier ist es völlig egal, welchen Alters - im Zweifel haften halt die Erziehungsberechtigten), läuft mit einem nach WaffG verbotenen Anscheinsgewehr durch die Gegend. Dass das Ding aus der Nähe und/oder für einen Fachkundigen offensichtlich nicht echt ist, mag dahin gestellt sein - es ist lt. Gesetz eine Anscheinswaffe. Die Kriterien sind definiert und dieses Spielzeug erfüllt sie, das müssen wir also nicht diskutieren.

 

Was soll also diese Aufgeregtheit? Die Polizisten haben ganz offensichtlich alles richtig gemacht. Wenn man den Anscheinsparagraphen kritisieren will - gerne. Aber diese Diskussion führt doch völlig am eigentlichen Thema vorbei - vor allen Dingen, wenn die Polizisten als die Schuldigen ausgemacht werden. Die können nun wirklich am allerwenigsten dafür.

 

Sorry für den sarkastischen Unterton, aber mich nervt dieses ständige "OMG" hier echt gehörig. Wie Pawlowsche Hunde ... (ich wiederhole mich).

Bearbeitet von Sgt.Tackleberry
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vor 11 Minuten schrieb Sgt.Tackleberry:

es ist lt. Gesetz eine Anscheinswaffe.

Ist es meiner Ansicht nach nicht, weil:

Zitat

Anscheinswaffen sind
1.6.1
Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild den Anschein von Feuerwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.1) hervorrufen und bei denen zum Antrieb der Geschosse keine heißen Gase verwendet werden,
1.6.2
Nachbildungen von Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen nach Nummer 1.6.1 oder
1.6.3
unbrauchbar gemachte Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen nach Nummer 1.6.1.
Ausgenommen sind solche Gegenstände, die erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel oder für Brauchtumsveranstaltungen bestimmt sind oder die Teil einer kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung im Sinne des § 17 sind oder werden sollen oder Schusswaffen, für die gemäß § 10 Abs. 4 eine Erlaubnis zum Führen erforderlich ist. Erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel bestimmt sind insbesondere Gegenstände, deren Größe die einer entsprechenden Feuerwaffe um 50 Prozent über- oder unterschreiten, neonfarbene Materialien enthalten oder keine Kennzeichnungen von Feuerwaffen aufweisen.


Das Ding hat Farbakzente und keine Kennzeichnungen, dazu sind die Proportionen zwar vielleicht nicht 50%, aber weil es kaum Ähnlichkeit zu ner echten Knifte hat sehe ich den Punkt auch als erfüllt.

 

Edit: damit auf Züge zielen und Menschen überstreifen gehört sich dennoch nicht. Das liegt aber an den Eltern. Das Kind kann das nicht einschätzen.

Bearbeitet von Fussel_Dussel
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vor 8 Minuten schrieb Sgt.Tackleberry:

wenn die Polizisten als die Schuldigen ausgemacht werden. Die können nun wirklich am allerwenigsten dafür.

 

Sorry für den sarkastischen Unterton, aber mich nervt dieses ständige "OMG" hier echt gehörig. Wie Pawlowsche Hunde ... (ich wiederhole mich).

Hier werden nicht die Polizisten als Schuldige ausgemacht, sicher, kommt so rumm, es geht um die Gesetze die Sie vertreten müssen, und Die sind Lachhafter denn je, wie sollen da denn unsere Kinder noch annährend frei aufwachsen, die werden ja regelrecht gezwungen daheim vor dem Dattelkasten zu verblöden, anstatt Indianer in der Öffentlichkeit zu spielen wie Wir früher.

 

Was haben wir denn damals auch gelernt durch unsere Umtriebe, technisches Verständnis und Umgang mit Materialien weil wir alles selber bauten, wir konnten am ersten Lehrtag schon nen Draht biegen zb, heute undenkbar.

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vor 1 Stunde schrieb lastunas:

gabs Kalisalpeter im Konsum war der durch meine Wenigkeit sofort vergriffen, das Unkrautex meines Vaters hat die Sache verschärft,

Da hast Du ziemliches Glück gehabt.....Zusatz von dem edlen Stoffe zu den von Dir hergestellten Mischungen sorgt, wenn als Treibladungspulver verwendet u.U. für einen detonativen Abbrand mit Folgen für den Schützen....

 

bj68

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vor 1 Minute schrieb BJ68:

Da hast Du ziemliches Glück gehabt.....Zusatz von dem edlen Stoffe zu den von Dir hergestellten Mischungen sorgt, wenn als Treibladungspulver verwendet u.U. für einen detonativen Abbrand mit Folgen für den Schützen....

 

bj68

Ich hatte sogar damals schon ne Kugelmühle Eigenbau und hab das Zeug nass verarbeitet, mit Stahlkugeln, ich lebe doch noch, sicher, ich hatte auch viel Glück, diverse Sachen gingen in die Hose, aber man lernt.

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vor 3 Minuten schrieb BJ68:

Dito....nur mit 19 dann nicht mehr...waren dann drei Fingerspitzen der linken Hand.....Zeigefinger und Daumen blieben heil....

 

bj68

Verständlich, wenn ich heute zurückdenke hatte ich teils mächtig Glück, Karbidflasche in der Luft beim werfen hochgegangen, nur nen Schlatz am Arm, Chlorat-Mischung Ungrautex mit Silberfolie in nen Rohr gewammst, nix, Kanone explodierte beim 10 mal, zum Glück nur am Arsch aufgeplatzt und Rohr flog weg, rostige Dartfeile im Arm gehabt, wir bewarfen uns damit, hätte alles ins Auge gehen können, aber wer hat soweit gedacht?

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vor einer Stunde schrieb Sgt.Tackleberry:

es ist lt. Gesetz eine Anscheinswaffe. Die Kriterien sind definiert und dieses Spielzeug erfüllt sie, das müssen wir also nicht diskutieren.

Hallo Sgt.Tackleberry

 

meine Ausbildung zum "Sniper" wurde u. A. in England durchgeführt. Die haben eine fantastische Sniperranch. Da wurden mannsgroße Puppen auf Schienen bewegt. ich lag in der Stellung und musste entscheiden: Schießen oder nicht Schießen.

Ein Mann kam mir entgegen. Offensichtlich mit geschultertem Gewehr. Peng, schon hatte er einen. Er kam um die Ecke. und was war es? Der Schornsteinfeger mit geschulterter Leiter. Es sieht vieles nach Waffe aus. Das allermeiste ist keine. Wie weit wollen wir es noch treiben? Einsatz der Artillerie wenn jemand ein Waffenbuch transportiert?

 

Steven

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Bin mit dem KK Gewehr auf dem nahen Übungsplatz jagen gegangen, Eichhorn über offenem Feuer gebraten, die britischen Soldaten haben mir eine Packung Munition gezahlt und dann in der Ems Flaschen versenken damit gespielt. 50 Jahre später mußte ich als KasKdt dann "diese" Terroristen auf dem selben Gelände dann selber jagen. The times they are a changing. 

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Aber auf der beschlagnahmten Tötungswaffe war doch eine Rakete montiert, womöglich noch atomar!

Die Ordnungsschützer haben vollkommen berechtigt gehandelt. Der 12 jährige Rabauke Straftäter Delinquent kann seinem Glücksstern danken, dass er nicht gemäß Gefahrenabwehr vollkommen verhältnismäßig den finalen T....

 

(grün war alle)

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vor einer Stunde schrieb steven:

Wie weit wollen wir es noch treiben?

Das ist doch eine andere Frage - die es sicherlich LOHNT, zu diskutieren. Das wollte ich auch überhaupt nicht in Abrede stellen.

 

Hier wird aber eben nicht über die Sinnhaftigkeit des Gesetzes diskutiert, hier wird sich über die Anwendung ereifert. Und in dem Zuge gleich die "bekloppten" Polizisten mit abgeräumt.

 

vor 2 Stunden schrieb Fussel_Dussel:

Ist es meiner Ansicht nach nicht, weil:


Das Ding hat Farbakzente und keine Kennzeichnungen, dazu sind die Proportionen zwar vielleicht nicht 50%, aber weil es kaum Ähnlichkeit zu ner echten Knifte hat sehe ich den Punkt auch als erfüllt.

 

Das Gesetz ist aber halt nicht subjektiv im Einzelfall auszulegen, es ist EINDEUTIG. 50% oder 150%, nicht "nah dran", und "Farbakzente" spielen auch keine Rolle. Wieviele Schützen (mich eingeschlossen) rennen mit farblich aufgepeppten Waffen über die Anlage? Wenn die Waffe keine "neonfarbenen" Materialien beinhaltet (und das meint sicher kein Fiberkorn oder ähnliche Akzente in der Größe), ist es eine Anscheinswaffe.

 

Und abgesehen davon, mich würde ja schon mal interessieren, wieviele Leute hier aus einem fahrenden Zug heraus auf eine Distanz von sagen wir 25 Metern auf Anhieb (also sagen wir, bei 2 Sekunden Blickkontakt) sicher hätten unterscheiden können, ob das hier diskutierte Ding echt ist, oder nicht. Am heimischen PC, mit einem schönen, farbintensiven Bild aus Nahaufnahme, und dem beim Nachdenken (!) reifenden "Wissen", dass die Wahrscheinlichkeit, dass ein Knirps von 12 Jahren sicher nicht mit einer scharfen Waffe in der Hand auf dem Bahnhof rumlungert, lässt es sich schön stänkern.

 

Spielen wir doch mal das andere Extrem durch - der Knirps rennt mit einer echten Knifte, die er seinem besoffenen Alten aus dem Schrank geklaut hat und auf die er vorne eine Rakete geklebt hat (weil er das so lustig fand), stundenlang über den Bahnhof. Alle denken sich, "Ach, schau' mal, wie niedlich - der Kleine spielt wie wir früher." Dann knallt er jemanden ab. Das fachkundige Urteil des Forums über die unfähige Polizei (die sich das Gleiche dachte und vor Ort im Ermessen entschieden hat, nicht einzugreifen) kann ich mir gut denken. Klar, das ist konstruiert, aber seid mal ehrlich - es ist nicht unmöglich und wir haben alle schon Verrückteres erlebt / gehört. Und hättet ihr dann genau so argumentiert? "Kann man den Polizsten keinen Vorwurf machen, die Wahrscheinlichkeit ging halt gegen Null. War einfach Pech." Wohl kaum.

 

Daher ja, @steven, mann muss irgendwo eine Grenze ziehen - und es wird immer ein Kompromiss bleiben.

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vor 7 Stunden schrieb gipflzipfla:

 

 Sie leiteten zudem ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Belästigung der Allgemeinheit und Verstoßes gegen das Waffengesetz ein. ...

 

Das ist der Punkt welcher ich nicht begreife. Es handelte sich noch um ein Kind mit 12 Jahren. Man hätte ja den Jungen mündlich belehren vielleicht noch verwarnen können. Allenfalls das Spielzeuggewehr beschlagnahmen können und später Abholung durch die Eltern. Schlimmstenfalls Beschlagnahmung des Spielzeuggewehrs und Vernichtung auf der Polizeidienststelle. Aber jetzt gegen das Kind ein sog. Ordnungswidrigkeitenverfahren einzuleiten geht doch zu weit, das ist wie mit Kanonen auf Spatzen schiessen!

 

Als Kind der 80er Jahre habe ich mich mit Spielzeugrevolver und co. mit anderen Kindern im Wohnortquartier im Dorf wo ich aufwuchs, jeweils "Schlachten" geliefert. Heutzutage wäre dies nicht mehr möglich.

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Vieles ist nicht mehr möglich.

- Kann dein Kind mit 8 Jahren mit einer KK im Garten schiessen ohne das gleich die Polizei auf kreuzt (obwohl das bei uns erlaubt ist)

- Kannst du in ein Geschäft gehen und Sprengstoff kaufen (konnte ich)

- Kannst du mal in einen Laden gehen und eine auf HA umgebaute AK47 kaufen und nur ein ID zeigen und eine Unterschrift leisten

- Kannst du als normal Bürger eine Waffe tragen

- Kannst du ohne Gurt fahren

- Kannst du ohne Helm Mofa fahren

- Kannst du mal auf einer Autobahn 180kmh fahren wenn sie leer ist ohne gleich als Schwerverbrecher zu gelten

- Kannst du Neger sagen ?

- Kannst du ?

- Kannst du ?

 

Wie lange soll ich die Liste werden lassen ?

 

 

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