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IGNORED

Bundespolizisten nehmen Zwölfjährigem Spielzeuggewehr weg


bumm

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vor einer Stunde schrieb mühli:

Das ist der Punkt welcher ich nicht begreife. Es handelte sich noch um ein Kind mit 12 Jahren. Man hätte ja den Jungen mündlich belehren vielleicht noch verwarnen können. Allenfalls das Spielzeuggewehr beschlagnahmen können und später Abholung durch die Eltern. Schlimmstenfalls Beschlagnahmung des Spielzeuggewehrs und Vernichtung auf der Polizeidienststelle. Aber jetzt gegen das Kind ein sog. Ordnungswidrigkeitenverfahren einzuleiten geht doch zu weit, das ist wie mit Kanonen auf Spatzen schiessen!

 

Was viele nicht wissen: afgahnische 12-Jährige sind bis zu 20 Jahre alt :secret:

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vor 26 Minuten schrieb micky123:

[...] einleiten eines Verfahrens wegen Verstoß gegen das Waffg in die Richtung "verfolgung Unschuldiger" oder ähnlichem gehen.

 

Quatsch. Das Verfahren haben die Eltern am Hals. Es obliegt nun ihnen, überzeugend darzulegen, dass sie ihrem Kind den Umgang mit dem Spielzeug erklärt und ihn darauf hingewiesen haben, dass er damit gefälligst nicht auf der Straße auf andere Menschen zu zielen habe.

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@Sgt.Tackleberry ich verstehe dich ja. Mal von der Polizei nachgucken lassen ist definitiv angebracht.

 

Aber die Konsequenz kann ich nicht nachvollziehen. Wir wissen, dass das Ding echt Schaizze aussieht - wie groß es ist, wissen wir nicht. Das Ding ist einfach Spielzeug. Da könntest du auf den Rummelplätzen etliche Ermittlungsverfahren einleiten weil die Dinger an jeder Losbude verramscht werden.

 

Das ist auch keine Hetze gegen die Cops. Aber auch hier bin ich der Meinung, dass zwei verschiedene Maßstäbe angelegt werden.

 

Im Hochzeitskorso von Ali und Fatma wird sich die Polizei so nicht aufspielen. Heißt, wir haben definitiv größere Probleme als so ein China-Müll-Spielzeug. Wäre es ne 1:1 Softair - alles gut und verständlich. Weil das kann wirklich keiner auf 3m unterscheiden.

 

Am Ende sagt aber eh ein anderer, was daraus wird.

Bearbeitet von Fussel_Dussel
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vor 3 Stunden schrieb Sgt.Tackleberry:

 

Quatsch. Das Verfahren haben die Eltern am Hals. Es obliegt nun ihnen, überzeugend darzulegen, dass sie ihrem Kind den Umgang mit dem Spielzeug erklärt und ihn darauf hingewiesen haben, dass er damit gefälligst nicht auf der Straße auf andere Menschen zu zielen habe.

von wegen "Verstoß gegen das WaffGes. ...." , die Staatsanwaltschaft schlägt das Verfahren nieder und fertig. Die Sheriffs haben ihren Job getan und alles ist gut.

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vor 1 Minute schrieb Sgt.Tackleberry:

 

Ich habe nichts anderes behauptet.

Joo! :)
Nur weil ich Dich zitiere, behaupte ich ja nicht, dass Du etwas anderes behauptet hast ;)

Abgesehen davon, die Mutter war ja, angeblich, zugegen:

[Teilzitat, t-online.de]...

Die Beamten stellten das Gewehr sicher und klärten die anwesende Mutter des Jungen über die Gefahren auf, die "eine Spielzeugwaffe in der Öffentlichkeit auslösen kann", wie es im Polizeibericht heißt..... [Teilzitat Ende]

Die wird sich wohl auch nichts dabei gedacht haben, schätze ich einmal

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vor 21 Stunden schrieb Targetshot:

Wer gibt diesem Jungen das Recht damit in der Öffentlichkeit Zielübungen zu machen...Züge ins Visier zu nehmen...ggf. Personengruppen zu überstreichen?

So etwas kann aus einiger Entfernung durchaus als Bedrohung gesehen werden

Niemand gibt ihm das Recht. Aber es hätte auch gereicht wenn die Beamten zur Mutter gegangen wären und ihr gesagt hätten, sie solle mal dafür sorgen, dass der Bengel das Ding hier auf dem Bahnhof stillhält oder wegpackt. Aus der Nähe hätte ein Polizist doch durchaus erkennen können, dass es sich um Spielzeug handelt. Was ja offensichtlich der Fall war, denn sie haben ja wenigstens nicht den Bahnhof räumen lassen.

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Das ist ein Kind.

“Niemand gibt ihm das Recht...“

Anders wird ein Schuh draus.

 

Wem obliegt es einem Kind zu diktieren, wie und mit welchem Spielzeug! es spielen darf?

 

Den Eltern, ja.

irgendwelchen dahergelaufenen Bütteln? Nein.

 

Nicht, wenn keine Gefahrenlage besteht.

 

Von einem Spielzeug?

Ich glaub ich steh im Wald!

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vor 15 Stunden schrieb Sgt.Tackleberry:

es ist EINDEUTIG. 50% oder 150%, nicht "nah dran"

Ob es nun genau 50% oder 150% sind kann der Polizist auch nicht einfach so erkennen. Und das Ding ist deutlich kleiner als ein "vergleichbares" echtes Gewehr. Ist ja keine MP7 Replika. Was soll das überhaupt sein? Sicherungshebel von der Kalaschnikow vorn irgendwas von StarWars. Wovon müssen es denn nun 50% sein? Von der Kaschi, dann könnte das so passen. Beim Sturmtruppenblaster bin ich mir nicht sicher. Aber bei dem Ding auf Anschein zu machen ist mehr als lächerlich. Das Verfahren wegen Anschein wird mit Sicherheit eingestellt und die Bundespolizisten haben sich hier völlig unnötig dem berechtigen Spott ausgesetzt. 

 

Zitat

dachte und vor Ort im Ermessen entschieden hat

 

Ermessen ist genau der Punkt. Und Maß, das offensichtlich verlorengegangen ist. Ich sage ja nicht, dass die Beamten die ganze Szenerie komplett ignorieren sollen, aber nachdem sie dann schon in der Nähe waren, ist es ihnen ja gelungen die Gefährlichkeit von dem Spielzeug richtig einzuschätzen. Und was eine vernünftige Maßnahme gewesen wäre, mit der sich die Polizisten auch nicht komplett lächerlich gemacht hätten, habe ich weiter oben geschrieben. Wenn man deiner Argumentation "es könnte ja im umgekehrten Fall auch ein echter Terrorist oder Amokläufer sein konsequent folgen würde, würde das bedeuten, dass jeder der im Garten (Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen vorausgesetzt) mit dem Luftgewehr schießt oder seine Flinte auf der Terasse reinigt mit einem SEK-Einsatz rechnen, weil könnte ja....

Bearbeitet von sealord37
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@Sgt.Tackleberry

Es geht hier doch nicht um ein Bashing der Polizei. Aber generell irritiert es, dass gewisse "kleine" Delikte mit unerbittlicher, ja fast boshafter Akribie verfolgt werden. Auch Polizisten haben einen Ermessensspielraum.

Und das abgebildete Spielzeuggewehr erfüllt ganz bestimmt nicht die Anscheinsmerkmale.

Das ganze war eine lächerliche, peinliche Geschichte.

Bearbeitet von Fridolin Freudenfett
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vor 14 Stunden schrieb Sgt.Tackleberry:

 

Das Verfahren haben die Eltern am Hals.

Es obliegt nun ihnen, überzeugend darzulegen, dass sie ihrem Kind den Umgang mit dem Spielzeug erklärt und ihn darauf hingewiesen haben, dass er damit gefälligst nicht auf der Straße auf andere Menschen zu zielen habe.

 

Dreimal darfst du raten, was die Eltern - nach anwaltlicher Beratung, und ggf. mit Hilfe eines Übersetzers - tun bzw. "überzeugend darlegen" werden.

Das geht aus wie das berühmte "Hornberger Schießen"...

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vor 21 Stunden schrieb Fussel_Dussel:

 

Wäre man doch nur in anderen Gebieten mal so konsequent.

 

Sind sie doch. Nimm ein GG, fahre nach Berlin und zitiere lautstark daraus….

 

vor 21 Stunden schrieb Sgt.Tackleberry:

 

Spielen wir doch mal das andere Extrem durch - der Knirps rennt mit einer echten Knifte, die er seinem besoffenen Alten aus dem Schrank geklaut hat und auf die er vorne eine Rakete geklebt hat (weil er das so lustig fand), stundenlang über den Bahnhof. Alle denken sich, "Ach, schau' mal, wie niedlich - der Kleine spielt wie wir früher." Dann knallt er jemanden ab. Das fachkundige Urteil des Forums über die unfähige Polizei (die sich das Gleiche dachte und vor Ort im Ermessen entschieden hat, nicht einzugreifen) kann ich mir gut denken. Klar, das ist konstruiert, aber seid mal ehrlich - es ist nicht unmöglich und wir haben alle schon Verrückteres erlebt / gehört. Und hättet ihr dann genau so argumentiert? "Kann man den Polizsten keinen Vorwurf machen, die Wahrscheinlichkeit ging halt gegen Null. War einfach Pech." Wohl kaum.

 

 

Ich denke nicht, dass man sich darüber ereifern muss, dass die BuPo tätig wurde. Aber deswegen, und spätestens da lag ihnen das „Tatmittel“ vor, einen Verstoß gegen das WaffG zu schreiben…. ich weiß nicht. Die andere Owi ist eher gerechtfertigt.

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Kein erfolgreicher Einsatz der *keule und einlösen des *bonus? Erstaunlich! Habe auf der Schiene mal erfolglos versucht, meine Schulden bei ganz, ganz lieben Nachbarn zu bezahlen, die Gelegenheit wäre günstig gewesen. Aber das Gewaltmonopol hat sich nicht getraut seinen Job zu machen und wenigstens die 1:1 sehr gut aussehende Softair einzusacken. 

 

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Am 10.10.2021 um 17:57 schrieb micky123:

Da könnte das einleiten eines Verfahrens wegen Verstoß gegen das Waffg in die Richtung "verfolgung Unschuldiger" oder ähnlichem gehen.

Das geht schon in Ordnung, außerdem non olet:

https://www.lawblog.de/archives/2011/11/25/strbele-mahnt-ab-was-ist-eine-anzeige/

Zitat

mahnt ein Lokalblog ab und fordert 775 Euro Euro Anwaltsgebühren,

 

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vor 8 Stunden schrieb Last_Bullet:

Die andere Owi ist eher gerechtfertigt.

 

Aber bei den ganzen Urteilen dazu, dass auch stark störende Geräuschentwicklung von Kinderspielen kein störender Lärm sei usw., wohl auch zumindest nicht opportun und sinnvoll zu verfolgen. Bei einer vielleicht-vielleicht-auch-nicht Ordnungswidrigkeit gibt's da ja ganz offiziell einen Ermessensspielraum. Mit einer freundlichen Erklärung vom Schutzmann, warum das auf gewissen Arten öffentlicher Plätze keine gute Idee ist, wäre das vielleicht sinnvoller zu regeln gewesen. Klar, keine Ahnung wie und in welchem Ton sowohl die Familie als auch die Cops da aufgetreten sind.

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Nun, bei einer Owi liegt es in der Hand der Beamten. Ich weiß jedoch, dass es auch dort Vorgaben gibt, z.B, um Dienststellen, Dienstgruppen etc. nach außen besser aussehen zu lassen, bei der Personalanforderung höherwertig anzusiedeln und auch bei Beurteilungen das zusätzlich an der Qualität, aber auch der Quantität (der tut was) der Vorgänge zu messen. Also hatten die Beamten eventuell weniger Wahl, als ihnen das Recht zugesteht. Wir können die Internas dort nicht. Zumindest wollte ich zum Ausdruck bringen, dass ich das besser nachvollziehen kann, als die Anzeige zum Verstoß WaffG.

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