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IGNORED

Waffenschrank in der Mietwohnung


maxlll

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vor 11 Minuten schrieb Fussel_Dussel:

Das alleine langt mir persönlich um erst mal davon auszugehen, dass es nicht erlaubt ist.

Es gibt Leute, die sterben jung.

Das alleine sollte Dir reichen nichts mehr zu planen.

 

Gibst Du immer so schnell auf?

Du bist ja ein noch größerer Pessimist, als ich - und ich bin schon schlimm.

 

BTW: In bestimmten Zusammenhängen sind schon zwei Zentimeter Holz "stabil" - z.B. bei Aufbewahrungskisten für TLP.

 

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vor 11 Minuten schrieb TriPlex:

Gibst Du immer so schnell auf?

Wo gebe ich denn auf?

 

Ich habe gesagt, er soll es lassen - was er und andere daraus machen hab ich doch nicht in der Hand. Ist schließlich weder meine Behörde noch meine Zuverlässigkeit. Und dabei bleibe ich.

 

In dem Dokument steht nunmal, dass es ggf. geprüft werden muss. Da ich den Stempel nicht drauf mache ist es nicht meine Verantwortung.

 

Abgesehen davon wird es dem Vermieter egal sein wo die Büchse steht. Er hat was dagegen. Rechtlich ist jedoch der Waffenbesitz im Mietrecht nicht sanktioniert.


Ich persönlich rate davon ab, Waffen im

Keller, im Bad, in der Küche oder im Kinderzimmer aufzubewahren.

 

Keller im Eigenheim ok. Mietwohnung nicht.

Bearbeitet von Fussel_Dussel
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vor 15 Minuten schrieb Fussel_Dussel:

Ich persönlich rate davon ab, Waffen im

Keller, im Bad, in der Küche oder im Kinderzimmer aufzubewahren.

Und wo dann? Nicht jeder hat sechs Zimmer zur Verfügung...

Bearbeitet von Fyodor
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vor einer Stunde schrieb Fyodor:

Und wo dann? Nicht jeder hat sechs Zimmer zur Verfügung...

Naja,

Bad und Küche sind schon etwas problematisch wegen der Luftfeuchtigkeit. Das ist auch bei manchen Kellern sicher eine Frage. Die Schränke können halt Rost ansetzen. ;)

 

vor 3 Stunden schrieb Sebastians:

... , die wenigsten Waffenschränke stehen mitten im Raum. ...

Man kann mit Sicherheitsschränken auch Raumteiler gestalten. Ich habe 2 Waffenschränke und 3 Mun.-Schränkchen so in die Raumgestaltung integriert und meinen Schlafbereich abgetrennt. Man kann sie bei weniger geeigneten Farben auch einfach umlackieren und andere haben ihre Waffenschränke sogar foliert oder gar tapeziert :huh2:

 

Euer

Mausebaer :hi:

 

 

 

Bearbeitet von Mausebaer
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vor 8 Stunden schrieb Stefan Klein:

anke für die schnellen Antworten. Der Waffenschrak ist 150 kg mit 45cm x 35cm Grundfläche. das Haus ist von 1994 ist ich hab mir extra a Bodenplatte von 1qm gebaut, damit das Gewicht verteilt wird, und ich stelle ihn an die Wand

Vom Gewicht her sehe ich da kein Problem

Meinen Vermieter geht es eher darum, dass scharfe Waffen in der Wohnung sind, und sich aus versehen ein Schuss lösen könnte- Hatten damit schon mal schlechte Erfahrungen. 

Eine normale Stahlbetondecke trägt - Statiker möchten mich korrigieren - min. 200-250 KG / m2. (Das gilt dann aber für die gesamte Fläche.) Die 150 KG sind ein Witz, ich würde die Platte weglassen und das Gewicht an Mun reinstellen um die Wegnahme zu erschweren ;))
Am Rand mit den Anschlüssen ist es sicher noch mehr was man ohne Probleme auflasten könnte.

 

vor 8 Stunden schrieb Sebastians:

Einem Vermieter erzählt man nicht alles, genauso wie der Behörde.

Einer der wichtigsten Sätze - speziell was den Vermieter betrifft. Wer viel fragt geht viel fehl oder so. Nicht böse gemeint :) Den geht das 0,0 an.

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Was sich so ein Vermieter alles so einfallen lassen kann um Dich bei der Behörrde in Misskredit zu bringen, habe ich selbst erlebt.

Im Endeffekt war ich gezwungen, mir eine neue Wohnung zu suchen um den gezielten Verleumdungen meines ex Vermieters zu entgehen.

Recht haben, Recht bekommen und dieses Recht auch dauerhaft umzusetzen sind jeweils andere Paar Schuhe. Bei Anschuldigungen MUSS die Behörde tätig werden, auch wenn sie 3x weis das

die Anschuldigungen Unfug sind und wer der anonyme Meldende ist.

Ich muss in diesem Fall auch ein Lob an meine Behörde aussprechen - sie hat bei erneuten anoymen (telefonischen) Meldeversuchen darauf bestanden, das der Meldende seinen Namen und seine Adresse nennt,

ansonsten würde sie eine Bearbeitung ablehnen. Mein Glück war vermutlich, das mein ex Vermieter zu faul zum Schreiben war.

Das Positive an der ganzen Geschichte ist, das ich eine viel sehr bessere Wohnung gefunden habe und diesbezüglich auch in Zukunft keine Sorgen mehr habe (entsprechende Zustimmung im Mietvertrag).

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10 hours ago, TriPlex said:

45x35 cm lässt man in einem Holzschrank verschwinden und "weg" ist er - zumindest optisch.

 

BTW: Was ist ein Waffenschrank von 45x35 cm?

ZU KLEIN!!!

 

 

9 hours ago, scotty600 said:

Im ernst, in einem Haus der 90er kannst Du eine Tresor bedenkenlos aufstellen. Ideallerweise an einer Außenwand da gehen auch lässig 500kg pro qm.

 

10 hours ago, Suerlaenner said:

Kommt halt immer dadrauf an, Altbau, Neubau, Fachwerk etc.

 

10 hours ago, maxlll said:

danke für die schnellen Antworten. Der Waffenschrak ist 150 kg mit 45cm x 35cm Grundfläche. das Haus ist von 1994

Also ein Baujahr von 1994 lässt Holzbalkendecken sehr unwahrscheinlich erscheinen - sie pauschal anhand des Baujahrs über das Internet hinweg auszuschließen, würde ich mir nicht trauen.

 

Problematischer könnte eher ein magerer/schlechter Estrich sein, der bei Eckaufstellung reißen könnte. Besonders kritisch bei Fußbodenheizungen und unvorsichtigem/schnellen "Abstellen" des Schranks in der Raumecke.

 

Die Aufstellung an Außenwänden kann auch bei 1994er Baujahr noch Kondensatprobleme mit sich bringen - da ist mir eine Innenwandaufstellung weit lieber als Trockenperlengeschichten.

10 hours ago, maxlll said:

Früher oder später hätte sie es eh gemerkt. Ihre Sohn wohnt auch im Haus und liest Jährlich das Wasser und Heizung ab

Wenn sie zu jedem Heizkörper müssen, dann kommt der Schrank halt hinter eine Tür oder wie @TriPlex schon vorschlug in einen Kleiderschrank. Dann aber bitte mit flächiger Abstützung/Lastübertragung nach unten oder der Kleiderschrank unten ausgeschnitten. Auch bei Handwerkerbesuch kann man durch Aufräumen und Abdecken dafür sorgen, dass der Personenkreis, der Bescheid weiß, klein bleibt.

8 hours ago, Fyodor said:

Und wo dann? Nicht jeder hat sechs Zimmer zur Verfügung...

Schlafzimmer - das ist der Ort, wo die wenigsten Fremden reinkommen und Kinder auch selten lange unbeaufsichtigt drin sind. Mit einem mechanischem Zahlenschloss, wo es komzentrierte 20s und Licht zum Öffnen braucht, sollte der Vorwurf der Zimmerwahl als schnelle Zugriffsmöglichkei ad absurdum geführt werden können (auch wenn es rechtlich kein Problem ist).

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Jetzt lasst doch mal die Füße auf dem Boden. Wortwörtlich. 

 

Ich wiege zwar noch keine 150kg, habe aber auch keine 45x35cm Aufstandsfläche. Und betrete normale Wohnungen dennoch ohne Angst, im Fußboden einzubrechen... 

 

Wieviel kg bringt denn eine (nicht Corona konforme) Party auf den Zimmerboden? Schon mal Angst gehabt? 

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vor 4 Minuten schrieb s_f:

der Vorwurf der Zimmerwahl als schnelle Zugriffsmöglichkei ad absurdum geführt werden können

Was ist das für ein bisher an mir vorbeigegangener Vorwurf? Schnelle Zugriffsmöglichkeit war der Grundgedanke bei all' meinen Entscheidungen rund um Waffenschrank #1: Aufstellort, Schrank- und Schlossmodell, rechtliche Befüllung, Innenaufteilung ... alles. Und bei Waffenschrank #2 war nur die Überlegung, wie er eine ideale Alternative zu #1 darstellt. Schnelle Zugriffsmöglichkeiten mag ich auch bei der Wäsche meiner Süßen.

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vor 11 Stunden schrieb maxlll:

Meinen Vermieter geht es eher darum, dass scharfe Waffen in der Wohnung sind, und sich aus versehen ein Schuss lösen könnte- Hatten damit schon mal schlechte Erfahrungen. 

Das geht ihn gar nichts an!

Es sei denn im Mietvertrag wurde der Waffenbesitz in der Wohnung ausgeschlossen, was rechtlich wohl kaum haltbar wäre, genau wie manche Corona Regeln.

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vor 10 Stunden schrieb TriPlex:

Und wenn ich weiß, dass die eigene Waffenbehörde restriktiv ist, dann frage ich die erst gar nicht, sondern (wie auch schon geschrieben) die Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle.

Wenn dann die Waffenbehörde kommt und "Unzulässig!" sagt, dann hält man denen die Auskunft der Kriminalpolizeilichen Beratungsstelle unter die Nase und fragt ob sie denn dagegen vorgehen möchten.

Seit wann hat die Beratungsstelle mehr zu sagen als die Waffenbehörde?

Diese Beratungsstelle gibt eher Hinweise wie Räume besser gesichert werden.

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vor 23 Minuten schrieb uwewittenburg:

Seit wann hat die Beratungsstelle mehr zu sagen als die Waffenbehörde?

Hat sie nicht. Aber da sich die SB auf den Waffenbehörden eher selten mit Bau-Themen auskennen, nehmen sie die Vorschläger der Beratungsstelle meistens an.

 

Allerdings hat der SB trotzdem das letzte Wort. Jede Art der Aufbewahrung die nicht explizit im Gesetz als ausreichend beschrieben ist, muß durch den SB freigegeben werden. Egal wie offensichtlich besser sie ist.

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Hallo maxlll

Wie ist es eigentlich mit der politischen Gesinnung des Vermieters.

Darüber wurde noch kein Wort verloren.

Sollte er grün oder links sein wirst du immer am kürzeren Hebel sein.

Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Stiefel.

Es reicht das Wort Eigenbedarf,wobei es nun keinen Sinn macht,

seitenweise darüber zu diskutieren.

Die Diskussion mit der Deckenlast ist in dieser Form an den Haaren herbeigezogen.

Mfg.   Der Waldlaeufer

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vor 3 Stunden schrieb scotty600:

Meiner Meinung nach gibt es nur zwei kritische Punkte, bezogen auf die Last/Gewicht eines Tresor.

1. Evtl. vorhandene Fußbodenheizung, nur da macht auch eine Platte zur Vergrößerung der Grundfläche Sinn.

2. Transportwege (Treppe) kritisch

3. Dielen-Fußboden im Altbau. Den Tresor auf den Träger stellen ist unproblematisch. Aber den Tresor zwischen zwei Träger zu stellen kann bei dünnen Dielen bzw. weitem Trägerabstand (Altbau!) unglücklich sein. Mein Tresor steht deshalb auch auf einer Unterlage und praktischerweise gleich so, dass das Gewicht auf zwei Träger verteilt wird.

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vor 20 Stunden schrieb maxlll:

das stimmt. Aber wenn man das ganze weiterspinnt, versucht er mir zu Kündigen und dann kommen Anwalt und Gericht ins spiel, was ich eigentlich gerne vermeiden möchte

Ohne dir zu nah treten zu wollen- lass dir mal Eier wachsen ist als Sportschütze sowie gut ein bisschen Selbstbewusstsein zu haben.

Schüsse lösen sich übrigens nicht.

Bearbeitet von Gast
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vor 19 Stunden schrieb TriPlex:

Ich meine, wenn ich schon einen Waffenraum baue, dann doch gleich so groß, dass ich da wiederladen, Waffen reinigen, ... kann.

Also ich träume ja eher davon das in einem Vorraum zum Waffenraum machen zu können, mit Tageslicht und so. Gegen Deine 4 x 5m hätte ich natürlich trotzdem nichts einzuwenden.

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vor 21 Stunden schrieb maxlll:

Aber wenn man das ganze weiterspinnt, versucht er mir zu Kündigen und dann kommen Anwalt und Gericht ins spiel

Sag Deinem Vermieter, das er Dich überzeugt hat und Du Waffen jetzt auch ganz böse findest und Dir soetwas nicht in die Wohnung kommt.

Danach kaufst Du Dir ein einen Schrank, stellst den in die Wohnung und füllst den nach und nach. Hierbei stets ans Gesetz halten.

 

Wenn der Sohn der Vermieterin in die Wohnung kommt, dann hänge ein Bettlaken über den Schrank.

Sollte er Dich fragen, was unter dem Bettlaken ist, dann sagst Du "Mein zusammenklappbares Andreaskreuz. Wollen wir das Mal ausprobieren?"

Hierbei dann unbedingt einen Gesichtsausdruck und Lachen aufsetzen, das die Komponenten "Vorfreude und leichte Verrücktheit" vereint.

Bearbeitet von chr
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Am 14.4.2021 um 09:33 schrieb uwewittenburg:

Seit wann hat die Beratungsstelle mehr zu sagen als die Waffenbehörde?

Diese Beratungsstelle gibt eher Hinweise wie Räume besser gesichert werden.

Genau für Letzteres ist die Beratungsstelle fachlich zuständig und kompetent.

Wenn diese Beratungsstelle sagt "Aufbewahrung ... ist so in Ordnung!", dann möchte ich den "Feld-, Wald- und Wiesen-Verwaltungsbeamten" - der zufällig bei der Waffenbehörde gelandet ist - sehen, der FACHLICH gegen die Meinung der Beratungsstelle ankommt.

Sicher wird es welche geben, die das versuchen - ob man sich das dann gefallen lässt steht auf einem anderen Blatt.

Ist ähnlich, wie mit der Auflage "Darf nur Patronen für eigene Waffen wiederladen." - wird immer wieder versucht, ist aber (m.W. mehrfach gerichtlich bestätigt) rechtlich unzulässig, wenn man es hinnimmt trotzdem bindend.

 

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Am 14.4.2021 um 18:47 schrieb chr:

Wenn der Sohn der Vermieterin in die Wohnung kommt, dann hänge ein Bettlaken über den Schrank.

Sollte er Dich fragen, was unter dem Bettlaken ist, dann sagst Du "Mein zusammenklappbares Andreaskreuz. Wollen wir das Mal ausprobieren?"

Hierbei dann unbedingt einen Gesichtsausdruck und Lachen aufsetzen, das die Komponenten "Vorfreude und leichte Verrücktheit" vereint.

Wenn der junge Mann dann den selben Gesichtsausdruck aufsetzt und beim aufknöpfen seiner Hose fragt welchen Part du gerne übernehmen würdest, hätte ich gern gesehen wie sich dein Gesichtsausdruck ändert. 

 

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