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IGNORED

Waffenschrank in der Mietwohnung


maxlll

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vor 11 Minuten schrieb Fussel_Dussel:

Abgesehen davon darfst du das auch gar nicht im Keller lagern. Stichwort bewohnt / unbewohnt.

Das steht dann genau wo und genau WAS steht da?

 

M.W. geht es bei "bewohnt / unbewohnt" ausschließlich um GEBÄUDE.

Logischerweise wird bei einem nicht (ständig) bewohnten Gebäude ein Einbruch eher nicht (sofort) bemerkt, im Ggs. zu einem bewohnten Gebäude oder anders herum in ein unbewohntes Gebäude wird eher eingebrochen, weil die Gefahr dabei erwischt zu werden geringer ist.

Dementsprechend höher sind die Auflagen bei der Aufbewahrung, generell verboten ist die Aufbewahrung in solchen Gebäuden nicht.

 

Ein Kellerverschlag, in den jeder andere Mietshausbewohner hineinschauen und in den jeder andere Mieter leicht hineinkommt ist wieder eine andere Geschichte.

Ich wüsste aber nicht, dass es per se verboten wäre auch in einem Mietshaus einen Waffenschrank in einem mit einer stabilen Tür verschlossenen (abgemauerten) Kellerraum aufzustellen.

Dass es Waffenbehörden gibt, die meinen das "in eigener Machtvollkommenheit" verbieten zu müssen ist wieder eine andere Geschichte.

 

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vor 5 Minuten schrieb maxlll:

Aber wenn man das ganze weiterspinnt, versucht er mir zu Kündigen und dann kommen Anwalt und Gericht ins spiel, was ich eigentlich gerne vermeiden möchte

Einschluß des MietRS in die Rechtsschutzversicherung falls nicht eh geschehen? Verhindert zwar keine hoplophoben Angriffe unter der Gürtellinie aber das Kostenrisiko ist weg. "Wir wollen uns doch nicht persönlich streiten, oder? Das lassen wir besser mal die Profis machen, oder?"

Und: Keller ist, abgesehen von möglicherweise dann schräg denkenden Behörden, gerne auch deutlich feuchter als die Wohnung. Ein (zwei) Hygrometer kosten nicht die Welt um das im Vorfeld mal vergleichend zu messen.

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vor 1 Minute schrieb TriPlex:

Ein Kellerverschlag, in den jeder andere Mietshausbewohner hineinschauen und in den jeder andere Mieter leicht hineinkommt ist wieder eine andere Geschichte.

Das meinte ich damit. Was da genau steht ist für den TS irrelevant. Wichtig ist, dass es nicht geht.

vor 1 Minute schrieb TriPlex:

Ich wüsste aber nicht, dass es per se verboten wäre auch in einem Mietshaus einen Waffenschrank in einem mit einer stabilen Tür verschlossenen (abgemauerten) Kellerraum aufzustellen.

Der TS beschrieb es mit einer Zimmertür. Das setze ich mal als nicht stabil voraus.

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vor 13 Minuten schrieb maxlll:

Früher oder später hätte sie es eh gemerkt. Ihre Sohn wohnt auch im Haus und liest Jährlich das Wasser und Heizung ab

Und was hätten sie dann gemerkt?

Willst Du den Waffenschrank genau neben die Wasseruhr stellen oder "inspizieren" die beim Ablesen der Heizung jedes Zimmer?

Baujahr '94 und die müssen die Heizung noch an jedem Heizkörper ablesen - wie Anno Dunnemals?

 

45x35 cm lässt man in einem Holzschrank verschwinden und "weg" ist er - zumindest optisch.

 

BTW: Was ist ein Waffenschrank von 45x35 cm?

ZU KLEIN!!!

 

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vor 20 Minuten schrieb Fussel_Dussel:

Abgesehen davon darfst du das auch gar nicht im Keller lagern. Stichwort bewohnt / unbewohnt.

Nein!

hi, ich glaube du verwechselst da was .. ? lagerung in einem unbewohnten GEBÄUDE ist wohl nicht okay, lagerung in einen unbewohnten RAUM ist eigentlich standart - die wenigsten haben den platz in der wohnung - abstellraum und abschliessbarer keller sind da ganz normal....

 

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vor 8 Minuten schrieb MAHRS:

Nehm den Schrank in die Wohnung, das wird kein Problem. Und geht niemanden was an.

Sehr richtiger Rat.

 

vor 1 Minute schrieb TriPlex:

BTW: Was ist ein Waffenschrank von 45x35 cm?

ZU KLEIN!!!

Ebenso wichtiger Rat!

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vor 3 Minuten schrieb Fussel_Dussel:

Das meinte ich damit. Was da genau steht ist für den TS irrelevant. Wichtig ist, dass es nicht geht.

Und genau letzteres wage ich zu bezweifeln!

 

Wo ist denn geregelt wie stabil eine Tür sein muss?

Wenn sie so stabil ist, wie eine Wohnungstür (nicht Haustür!) sollte das kein Problem sein.

Ich kenne als Kellertüren häufig diese Blechtüren (nicht FH-Türen, aber auch solche habe ich schon als Kellertüren der einzelnen Mietparteien gesehen), die sind stabiler als jede normale Zimmertür, z.T. stabiler, als so manche einfache Wohnungstür.

Wer Zweifel hat kann ja seine Waffenbehörde oder besser eine Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle fragen.

 

Und WAS GENAU im WaffG (und den nachgeordneten Vorschriften) steht ist sehr wohl relevant - für jeden Waffenbesitzer, nicht nur für den TS!

 

 

 

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vor 3 Minuten schrieb Fussel_Dussel:

 in einer Mietwohnung wird man meist nur in bewohnten Räumen aufbewahren können.

Unabhängig ob es eine Miet- oder Eigentumswohnung ist, haben in meiner Region (= Waffenbehörde) einige Schützen ihre Schränke im abgeschlossenen Keller. Allesamt schonmal kontrolliert und mit Segen der Behörde. Das kann man also mit der Waffenbehörde klären.

Für mich wäre das keine Lösung ... nur zur Info hier.

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vor 19 Minuten schrieb Handgunner:

lagerung in einem unbewohnten GEBÄUDE ist wohl nicht okay,

Wie ich oben schrieb ist das so pauschal falsch!

An die Aufbewahrung in nicht ständig bewohnten Gebäuden werden höhere Anforderungen gestellt.

Das KANN (nicht MUSS!) bis zur Aufschaltung einer Alarmanlage bei einem Wachdienst gehen.

 

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vor einer Stunde schrieb maxlll:

hat er gemeint, ich kann ja den Schrank in meinen absperrbaren keller stellen

Sag Ihm das das keine Option ist, weil Du im Keller künftig Schießpulver herstellen möchtest und den Platz brauchst.

 

Im ernst, in einem Haus der 90er kannst Du eine Tresor bedenkenlos aufstellen. Ideallerweise an einer Außenwand da gehen auch lässig 500kg pro qm.

Du musst Deinen Vermieter deswegen nicht um Erlaubnis fragen! (Scheinbar ist Euer Verhältnis doch nicht so gut, weil er dir nicht vertraut und deswegen bedenken hat.) 

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vor 5 Minuten schrieb Fussel_Dussel:

@TriPlex so richtig erlaubt ist es nicht.

Sag mal - liest Du eigentlich auch die Dokumente, die Du verlinkst?

Wieso schützt das BVA (das vom Steuerzahler finanziert wird) dieses Merkblatt gegen kopieren von Text?

Damit man nicht zitieren kann???

 

In dem Merkblatt steht eindeutig, DASS die Aufbewahrung in nicht ständig bewohnten Gebäuden ZULÄSSIG IST!!!

Dort steht weiterhin, dass auch die Aufbewahrung in ("allseits ummauerten") Kellerräumen, die eine stabile Tür mit Sicherheitsschloss haben zulässig ist.

Unter bestimmten Umständen jedoch nicht, deshalb Einzelfall prüfen.

 

Ich erinnere mich an folgende Umstände, in denen es NICHT zulässig war:

  • Der Kellerraum hat ein rel. großes, einfach aufzubrechendes Kellerfenster (was "allseits ummauert" und "Tür mit Sicherheitsschloss" ad absurdum führte)
  • Der Keller ist im Prinzip für jedermann zugänglich
    Das Mietshaus hatte eine Tiefgarage (im Prinzip für Jedermann von außen zugänglich), von dort unverschlossene FH-Tür in den Kellerflur, dort Zugang zu den abgeschlossenen Kellerräumen und zum Treppenhaus zu den Wohnungen

Es sind also eher Sonderfälle, in denen es nicht zulässig ist, als umgekehrt.

 

Und wenn ich weiß, dass die eigene Waffenbehörde restriktiv ist, dann frage ich die erst gar nicht, sondern (wie auch schon geschrieben) die Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle.

Wenn dann die Waffenbehörde kommt und "Unzulässig!" sagt, dann hält man denen die Auskunft der Kriminalpolizeilichen Beratungsstelle unter die Nase und fragt ob sie denn dagegen vorgehen möchten.

 

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vor 31 Minuten schrieb switty:

Du hast völlig Recht. Deswegen hat mein Waffenraum in meinem Neubau auch 8 m²

Wenn da nicht eine Null zwischen "8" und "m²" fehlt, dann ist das doch wieder zu klein! 😛

 

Ich meine, wenn ich schon einen Waffenraum baue, dann doch gleich so groß, dass ich da wiederladen, Waffen reinigen, ... kann.

So mindestens 3x4, eher 4x5 wäre so meine Vorstellung.

Waffenständer, Werkbank, Ladebank, kleine Sitzgruppe, ...

 

Was sind das für Steine, aus denen die Wände sind - sehen wie normale Gittersteine aus?

 

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vor 11 Minuten schrieb TriPlex:

So mindestens 3x4, eher 4x5 wäre so meine Vorstellung.

Es musste noch das 40 m² Kino und die 30 m² Bar ihren Platz im Keller finden🤭

Mal im Ernst, es ist Platz für eine 3x2,5m Lochwand für die Waffen (da geht schon einiges ran), mehrere Regale für Munition und für eine Werkbank. Das wird für meine Zwecke erstmal ausreichen, und wenn bau ich halt wieder ein Haus.

vor 11 Minuten schrieb TriPlex:

Was sind das für Steine, aus denen die Wände sind - sehen wie normale Gittersteine aus?

Bei dem Ziegel handelt es sich um 24cm Blockziegel mit Druckfestigkeitsklasse 12, Mörtelgruppe NM II so wie vom hiesigen LKA gefordert:

https://www.polizei.bayern.de/content/1/4/6/9/6/3/gestaltung_waffenraum.pdf

 

 

Bearbeitet von switty
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vor 17 Minuten schrieb TriPlex:

Sag mal - liest Du eigentlich auch die Dokumente, die Du verlinkst?

Nö. Grundsätzlich nicht.

vor 17 Minuten schrieb TriPlex:

Unter bestimmten Umständen jedoch nicht, deshalb Einzelfall prüfen.

Das alleine langt mir persönlich um erst mal davon auszugehen, dass es nicht erlaubt ist.

 

Kann ja jeder machen wie er will. Und es ist jeder für sich verantwortlich.

 

ICH rate davon ab, im Keller aufzubewahren. 

vor 19 Minuten schrieb TriPlex:

die eine stabile Tür mit Sicherheitsschloss haben zulässig ist.

Alleine das ist doch schon ein Stolperstein - was ist stabil, außer dem Straßenbahn-Babo von der VGF.

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