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arcticwolf

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  1. Nein, ich war ja nicht dabei als dieses Video aufgezeichnet wurde. Da es sich aber von einen Angestellten in leitender Position eines Kunden ist, vermute ich nicht einen Fake. Abgesehen davon ... ich hätte dem Polizisten die Fragen auch nicht beantwortet, das geht ihn gar nichts an ... ich bin nicht einmal sicher, ob ich so höflich geblieben wäre wie der Ersteller des Videos. Ich persönlich hätte da an eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Beamten gedacht ... jedenfalls wenn die Situation wirklich so war, wie es dargestellt wird. Welche Freunde ich wann, wo und warum besuche, geht die Polizei zunächst absolut garnichts an - da müssten schon entsprechende Gründe vorliegen ... und dazu gehört m.M.n. nicht die vage Vermutung zur Möglichkeit an der Teilnahme einer nicht genehmigten Demonstration. Nur meine Meinung als älterer Bundesbürger, der auch die guten Zeiten in diesem Land noch kennengelernt hat. Jüngere dürfen mich gerne auch als Dino oder Träumer titulieren.
  2. Ich kann nur hoffen das Du mit Deiner Einschätzung recht hast - ich persönlch sehe da etwas schwärzer.
  3. In D (leider) absolut undenkbar, insbesondere bezüglich der politischen Vorstöße der GRÜNEN/Bündnis 90 (siehe beschlossenes Parteiprogramm). Sollte die Partei die nächste Regierung und Kanzler stellen, wird es in der BRD faktisch künftig keinen legalen Waffenbesitz mehr geben. Somit an alle Österreicher und Schweizer - seit froh und dankbar für eure Regierungen, in der BRD ist der Bürger Freiwild, Demokratie und Meinungsfreiheit nur noch leere Phrasen. Alleine das ich diese, meine Meinung kund tue kann u.U. reichen, um mich in fragwürdige politische Gruppierungen einzuordnen - soweit sind wir in D inzwischen. Leider kann ich dieses Video nur über Facebook verlinken - aber mit dieser Aufzeichnung und Dokumentation einer Straßensperre/Polizeiüberprüfung von gestern wird gezeigt, wie weit es in D schon ist. Der Fahrer wird aus dem Verkehr gezogen und muss dem Polizisten Auskunft erteilen, wo er hin will. Der Polizist verlangt Name und exakte Adresse der Person, zu dem der Fahrer unterwegs ist. Da dieser sich weigert, dem Polizisten die gewünschten Informationen zu erteilen, wird im ein Platzverweis für die komplette (Groß)stadt Weimar ausgesprochen. Ohne Begründung, ohne rechtliche Grundlage (selbst Infektionsschutzgesetz greift hier nicht) etc. Noch vor einem Jahr hätte das jeder Bundesbürger für unmöglich gehalten. https://www.facebook.com/100006415534479/videos/2856638744559949/
  4. Nichts anderes habe ich in meiner Thread zum Ausdruck gebracht. Ich kenne tatsächlich über viele Jahre hinweg mehrere "Fälle" aus meinem erweiterten Bekanntenkreis.
  5. Tja, wenn du als Soldat im Interesse eines Staates tötest - bist Du ein Held, wenn Du als Privatmann Dein Eigentum oder Dein Leben oder Deine Gesundheit verteidigst ... bist Du pöööööööse. wenn Du als Privatmann Dein Leben mit einer Waffe beendest (aus welchem Grund auch immer) ... wird jeder durch die Presse erfahren, wie unverantwortlich du doch bist. wenn du als Polizist mit Deiner Dienstwaffe (für die Du keinen Tresor zu Hause brauchst) Dein Leben beendest (aus welchem Grund auch immer) ... hat dich der Dienst gebrochen und Dein Exitus wird verschwiegen. Fazit: bist Du im Staatsdienst, ist alles Richtig was im normalen Leben pöööööse ist Wie üblich, mein schwarzer Humor
  6. Wo hast du denn dieses wunderschöne, aber vorsteinzeitliche Novoflex Tele ausgegraben? Das stammt ja noch aus Anfang der 70er - ich hatte mal den Nachfolger davon und bin auch 2x polizeilich aufgefallen damit. In den späten 2000ern war ich dann mit einem Nikon AF-I 4/600mm unterwegs, auf einem Fahrzeugstativ aus dem Jeep heraus - das hat zu Fahrradunfällen geführt *lach* Heute bin ich etwas unauffälliger mit einem Nikon AF-S 4/200-400mm VR nebst 1,4x Konverter oder alternativ mit Nikon AF-I 2,8/300mm nebst 2x Konverter unterwegs Eine entsprechende Erlaubnis zum Begehen und Befahren der Reviere hatte ich damals allerdings.
  7. Was sich so ein Vermieter alles so einfallen lassen kann um Dich bei der Behörrde in Misskredit zu bringen, habe ich selbst erlebt. Im Endeffekt war ich gezwungen, mir eine neue Wohnung zu suchen um den gezielten Verleumdungen meines ex Vermieters zu entgehen. Recht haben, Recht bekommen und dieses Recht auch dauerhaft umzusetzen sind jeweils andere Paar Schuhe. Bei Anschuldigungen MUSS die Behörde tätig werden, auch wenn sie 3x weis das die Anschuldigungen Unfug sind und wer der anonyme Meldende ist. Ich muss in diesem Fall auch ein Lob an meine Behörde aussprechen - sie hat bei erneuten anoymen (telefonischen) Meldeversuchen darauf bestanden, das der Meldende seinen Namen und seine Adresse nennt, ansonsten würde sie eine Bearbeitung ablehnen. Mein Glück war vermutlich, das mein ex Vermieter zu faul zum Schreiben war. Das Positive an der ganzen Geschichte ist, das ich eine viel sehr bessere Wohnung gefunden habe und diesbezüglich auch in Zukunft keine Sorgen mehr habe (entsprechende Zustimmung im Mietvertrag).
  8. Mittelfranken: Bei mir im Kreis ist das Landratsamt durchaus sehr fachkundig, macht seinen Job und ist trotzdem höflich und freundlich - jedenfalls solange man sich als LWB an die Regeln hält. zu a) kann ich berichten, das hier spätestens innerhalb 1 Jahres nach Erstantrag und Ausstellung der Erst-WBK eine Kontrolle vor Ort statt findet (ob innerhalb Corona auch, kann ich nicht sagen) zu b) kann ich auch so bestätigen - die Kontrollen werden in entsprechenden Zeitabständen wiederholt und sind bisher kostenfrei allgemein) das Amt reagiert immer äußerst kurzfristig auf Anfragen etc. - angeführte Anmeldung von Magazinen war innerhalb von 3 Tagen erledigt, trotz erster Coronawelle. Auch in der aktuellen Coronalage ist das Amt stets erreichbar und für Ein-/Austragungen werden innerhalb 1 Woche Termine vergeben und dann vor Ort sofort abgearbeitet Auch in den meisten benachbarten Kreisen läuft es da nicht anders, wir können uns über die zuständigen Ämter nicht beschweren. Natürlich gibt es auch hier vereinzelte Landkreise, deren Ämter für ihre negative Arbeit bekannt sind - aber im Großen und Ganzen können wir den Behörden hier nur positive Feedbacks geben. Meine persönliche Erfahrung: gegenüber NRW habe ich hier ein regelrechtes Behörden El Dorado ... nicht nur, was die Waffenbehörden betrifft.
  9. Also ... ich bin dafür, das die GRÜNEN in der nächsten Legislaturperiode die Regierung bilden !!! Entgegen dem sinnlosen rumgehampel der CDU Regierung würden die GRÜNEN sofort COVID19 inclusive aller neuen "Mutanten" (wie es neuerdings in Neudeutsch heißt) per Gesetz verbieten ... und schon wäre das Problem COVID gelöst und der Endlos-Lockdown beendet. Außerdem bräuchte sich der "mündige Bürger" keinerlei Gedanken mehr um irgendwas machen ... könnte er sowieso nicht mehr, da er binnen kürzester Zeit endgültig Gehirnamputiert werden würde. Die Gesellschaft wäre also zufrieden und glücklich, würde täglich ihre Flasche Bier und ihren Joint bekommen und würde sich den ganzen Tag lang auf der verdreckten Coach räkeln. Öffentliche TV Anstallten müssten sich auch nicht mehr groß um teure Produktionen bemühen, denken kann dann eh keiner mehr ... schon die Römer kannten das Prinzip Brot und Spiele. Armes Deutschland
  10. arcticwolf

    Erben WBK

    Denk doch einfach mal um, Steven. Die Waffen müssen entweder amtlich vernichtet werden oder die Erben beauftragen einen Berechtigten (also jemanden mit einer WBK) zum rechtmäßigen Verkauf der Waffen. Damit bekommst du vom Amt sowohl die Genehmigung zur Aufbewahrung und Veräußerung und hast Zeit gewonnen und kannst ggf. ja die Waffen "käuflich" erwerben. Wieviel die Waffen wert sind - entscheidet im Zweifelsfalle der Erbe *zwinker+ Du kannst aber wenigstens dafür Sorge tragen, das die guten Stücke in die korrekten Hände gelagen, statt in den Hochofen.
  11. arcticwolf

    Flinten im WK2

    Hallo Shiva, das stimmt so nicht - auch im WW II und später wurden von US Streitkräften diverse Flinten eingesetzt, meist auf dem Pazifik Kriegsschauplatz. Zu bennennen wären da (übrigens alles Waffen auf Konstruktionsbasis von J.M. Browning): Ithaka M37 (baugleich mit Remington Mod. 17, Inland M37) Stevens M520/M620 Browning Auto 5 Winchester 1897 Winchester 1912 Diese Waffen waren auch noch in Korea und in Vietnam im Einsatz. Du findest diesbezüglich auch im Internet diverse Fotos. Auch in diversen Filmen findest du Flinten im Kampfeinsatz - als Beispiel sei hier der Film "Wind Talkers" mit Nicolas Cage genannt, hier führte der Kompaniechef "Der Wikinger" eine Pumpgun. Gruß Sven
  12. Wieso? Ich lebe seit 28 Jahren mit meinen Schwiegereltern in einem Haus (allerdings wirklich getrennte Wohnungen mit echten Wohnungstüren). Abgesehen davon, das ich meinen Schwiegereltern viel verdanke und sie mich mehr als Sohn angesehen/behandelt haben als meine eigene Familie, kann ich nur sagen das meine Schwiegereltern bis heute nicht ein einziges mal ohne Anmeldung oder echtem Anlass vor unserer Tür gestanden hätten. Ich würde daher nie etwas auf meine Schwiegereltern kommen lassen. Ich glaube, das Thema "mit Eltern oder Schwiegereltern unter einem Dach leben" kann man einfach nicht verallgemeinern. Gruß Sven
  13. Guck Dich um in D ... das Volk wurde gezielt 30 Jahre lang verblödet, das Ergebnis kannst Du Dir in den Schulen ansehen und an den Idioten, die dieses Land bevölkern. Vielleicht wäre es wirklich besser das Volk zu entwaffnen .... Sorry, wir kommen so langsam an die Grenze meines rabenschwarzen Humors.
  14. Was ist an diesen Forderungen der GRÜNEN neu? Jeder Honk der GRÜN wählt, wird es sehr schnell bereuen ... dazu muss man kein Sportschütze sein.
  15. Sehr hilfreiche Zusammenfassung ... gut das ich schon lange Schütze bin und der Quatsch an mir vorbei zieht (über 10 Jahre) - und 4 bzw 6x im Jahr auf dem Stand ... da bin ich selbst heute noch erheblich aktiver (wenigstens 2x im Monat).
  16. Also - ich gucks gerne noch mal nach ... ich hab den ganzen Mist in 06.2020 ausgearbeitet (weil ich selber nicht mehr durchgeblickt hab) - ok da war noch nicht die Endgültige Fassung der 3ten Waffenrechtsverschärfung online - aber ich kann mir nicht vorstellen das daran noch so viel verbogen wurde. Die endgültige Fassung habe ich mir bisher noch nicht (nochmal) durchgearbeitet - dachte, das es mit der Vorabfassung ausreichend war.
  17. Bei LW brauchst Du nur einen Bedürfnisantrag für Waffen, die auf die grüne WBK eingetragen werden - also Halbautomaten, Vorderschaftrepetierflinten ... Für normale Repetierwaffen (egal ob Ordonanz, Jagd, Sport, UHR) benötigt man keinen Bedürfnisantrag. Du musst auch nicht 12 Trainings im Jahr damit nachweisen, was Dir u.U. auch extrem schwer fallen würde - stell Dir vor, Du hast ein Gewehr mit 7 - 10.000 Joule (.338 Lapua Mag, .50 BMG etc), da kannst schon froh sein wenn du in 150km Umkreis einen Stand findest, auf dem Du die überhaupt schießen darfst. Hier würde generell ein Nachweis von regelmäßigen Trainings (2x im Jahr) ausreichen um das Bedürfnis zum Besitz nachzuweisen. Hier wird immer alles was mit "Bedürfnissen" zu tun hat in einen Topf geworfen - in Wirklichkeit muss man da schon etwas unterscheiden - Bedürfnisantrag (Verein/Verband) - 12/18 Regelung gefolgt von: - Bedürfnis zum Erwerb (Voreintrag in grüne WBK) danach: - Bedürfnis zum Besitz (Fortbestand) Das nur mal als Antwort im groben Umfang Hier mal die entsprechenden Gesetzestexte und Texte aus den entsprechenden Ausführungsverordnungen dazu: Waffengesetz: § 4 Voraussetzungen für eine Erlaubnis (2) Die Erlaubnis zum Erwerb, Besitz, Führen oder Schießen kann versagt werden, wenn der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht seit mindestens fünf Jahren im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat. (3) Die zuständige Behörde hat die Inhaber von waffenrechtlichen Erlaubnissen in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch nach Ablauf von drei Jahren, erneut auf ihre Zuverlässigkeit und ihre persönliche Eignung zu prüfen sowie in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 5 sich das Vorliegen einer Versicherung gegen Haftpflicht nachweisen zu lassen. (4) Die zuständige Behörde hat das Fortbestehen des Bedürfnisses bei Inhabern einer waffenrechtlichen Erlaubnis alle fünf Jahre erneut zu überprüfen. (5) Zur Erforschung des Sachverhalts kann die zuständige Behörde in begründeten Einzelfällen das persönliche Erscheinen des Antragstellers oder des Erlaubnisinhabers verlangen. zu § 4 ………. Mit der Regelung des § 4 Absatz 4 Satz 3 wird der Behörde das Ermessen eingeräumt, auch nach der bisher einmaligen Regelüberprüfung nach drei Jahren, das Fortbestehen des Bedürfnisses zu überprüfen. Die Überprüfung erfolgt anlassbezogen, d. h. wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass der Waffenbesitzer kein Bedürfnis mehr hat. Mit § 4 Absatz 4 Satz 3 wird keine Regelüberprüfung alle drei Jahre eingeführt. Hiermit soll die Grundlage geschaffen werden, Fällen nachgehen zu können, in denen der Waffenerlaubnisinhaber offensichtlich kein Bedürfnis mehr hat. Der Prüfungszeitraum umfasst in der Regel die letzten zwölf Monate. Für die Bedürfnisüberprüfung nach Satz 3 gelten nicht die Voraussetzungen bei der Ersterteilung. Für Mitglieder eines Vereins, die einem anerkannten Schießsportverband angehören, genügt es bei der Überprüfung des Fortbestehens des Bedürfnisses nach § 4 Absatz 4, dass die fortbestehende schießsportliche Aktivität und die Mitgliedschaft im Verband durch geeignete Nachweise, z. B. durch eine Bescheinigung des Vereins oder durch Vorlage eines Schießbuchs bestätigt wird, dass der Sportschütze weiterhin schießsportlich aktiv und dem anerkannten Verband als Mitglied gemeldet ist. Die schießsportliche Aktivität orientiert sich für diejenigen, die das Waffenkontingent überschreiten an § 14 Absatz 3. Anknüpfungspunkt für die Feststellung eines fortbestehenden Bedürfnisses ist damit eine gewisse Teilnahmehäufigkeit, die den Schluss zulässt, dass sich der Sportschütze aktiv am Schießsport beteiligt. Die unterschiedlichen Verbandsregeln und Wettkampforganisationsformen lassen es nicht zu, eine konkrete Mindestzahl festzulegen. Für alle anderen Sportschützen gelten für die Überprüfung des Bedürfnisses dieselben Grundsätze wie für die Prüfung der Erteilung der waffenrechtlichen Erlaubnis. Die schießsportliche Betätigung unterliegt als Freizeitsport – wie im Übrigen in jeder Sportart – zeitlichen Schwankungen hinsichtlich der ausgeübten Intensität. Dabei muss berücksichtigt werden, dass es sich beim Sportschießen nicht nur um spitzensportliche Betätigung handelt, sondern vor allem auch um breitensportliches Schießen. …….. Also für das Fortbestehen gilt 12 regelmäßige oder 18 unregelmäßige Termine nicht expressis verbis!
  18. In der neuen Waffenrecht heißt es eindeutig, das man KEIN Griffstück + Wechselsystem besitzen darf, weil man damit eine komplette Waffe zusammenbauen kann. - wenn du also Grundwaffe + Wechselgriffstück hast, kannst du das Griffstück eintragen lassen (hab ich schon vor 4 Jahren so gemacht), - wenn Du Grundwaffe + Wechselsystem + Wechselgriffstück hast ... hast du ab 01.09. ein Problem, denn ab da ist es illegal - was geht wäre, Griffstück und WS zu einer Waffe zusammenfügen (BüMa) und mit entsprechendem Bedürfnis die Waffe eintragen (die Lösung hab ich vor 2 Monaten bereits genuzt, um legal zu bleiben). - letzte Möglichkeit wäre natürlich, das Wechselgriffstück bei der Behörde zur entsorgung abgeben (sprich im Schnitt 600€ in die Tonne werfen).
  19. Dieser "deutsche Staatsbürger" wird sogar ohne Balken in den Zeitungen abgebildet ... da staunt der Fachmann, der Laie wundert sich https://bnn.de/lokales/ortenaukreis/grosseinsatz-dutzende-polizisten-suchen-in-oppenau-nach-bewaffnetem-mann
  20. Deutscher Staatsbürger heißt nicht gleich Deutscher ... nur mal so nebenbei bemerkt, obwohl es die Angelegenheit nicht weniger lächerlich macht. Grätchenfrage: wenn der Täter doch eh bekannt ist, warum dann die riesen Show? Er hat ja nix angestellt außer ein paar Staatsdiener zu ärgern - dafür können sie ihn auch später irgendwo in Ruhe abholen.
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