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IGNORED

Auslegung neues Waffengesetz - viel Spaß!


OsiLu

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vor 6 Stunden schrieb mühli:

Ich frage mich auch die ganze Zeit ob diese Verschärfungen wirklich nur alleine von Deutschland kommen oder weil die EU und ihre oberste elitäre Kasten nicht vielleicht Druck auf Deutschland ausüben? ....

 

 

Ich hole mal etwas weiter aus:

 

(natürlich kann man einwenden: was hat oder hatte das damals mit Jägern und Schützen usw. zu tun? Aber die Frage ist 2019 genauso wenig schlüssig zu beantworten. Ich will nur die Mahlsteine aufzeigen, die uns schön langsam zerreiben)

 

Das Programm zur Eindämmung kleiner/leichter Schusswaffen läuft seit Juni 1997 auf EU-Ebene.

 

Im Jahr 2000 entstand das UNO Feuerwaffenprotokoll, auf dessen Grundlage 2001 das Kleinwaffenaktionsprogramm der UN verabschiedet wurde. 

 

Hier mal ein paar Beispiele:

aus 1999

"Beitrag der Europäischen Union zur Bekämpfung der destabilisierenden Anhäufung und Verbreitung von Kleinwaffen und leichten Waffen"

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:31999E0034&from=EN

 

aus 2006:

"Strategie der Europäischen Union zur Bekämpfung der Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen und dazugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit"

http://register.consilium.europa.eu/doc/srv?l=DE&f=ST 5319 2006 INIT

 

Im Herbst 2013 wurde es dann bzgl. 'unserer Belange' seitens der EU schon konkreter

(Prüfung eines Verbots halbautomatischer Waffen, ärztliche Untersuchung von Schusswaffenbesitzern, Erlaubnispflicht für Vorderlader, Nachverfolgbarkeit von Waffen)

u.a. zu finden hier:

https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2013/0701-0800/732-13.pdf?__blob=publicationFile&v=3

 

2013 hat der Bundesrat die EU übrigens zurückgewiesen und auf die nationale Zuständigkeit verwiesen:

"Die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der Schutz der inneren Sicherheit sind Aufgaben der Mitgliedstaaten (Artikel 72 AEUV) und verbleiben in deren alleiniger Verantwortung (Artikel 4 Absatz 2 Satz 3 EUV). [...] Eine Regelungskompetenz der EU folgt insofern auch nicht aus der Harmonisierungs- oder Koordinierungsbefugnis des Artikels 114 AEUV, die sich auf das Errichten und Funktionieren des Binnenmarkts bezieht. Für die Schaffung eines weitgehend einheitlichen materiellen Waffenrechts auf europäischer Ebene stellt Artikel 114 AEUV keine hinreichende Rechtsgrundlage dar [...] Vor diesem Hintergrund bestehen gegen einen diesbezüglichen Legislativvorschlag der Kommission auch Bedenken in Hinblick auf die Wahrung des Subsidiaritätsprinzips (Artikel 5 Absatz 3 EUV) und des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (Artikel 5 Absatz 4 EUV)." 

http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2013/0701-0800/732-13(B).pdf?__blob=publicationFile&v=3

 

Diese Arbeitspapiere der EU wurden nie verworfen.

Im Hintergrund wurde weitergebastelt und am 18.11.2015, nur 5 Tage nach dem Anschlag in Paris-Bataclan wie folgt veröffentlicht:

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52015DC0751&from=EN

 

Zynisch kann man das wohl als "window of opportunity" (a period of time during which some action can be taken that will achieve a desired outcome)

betrachten, während dessen abgeräumt werden kann:

 

"Die Richtlinie regelt den Erwerb und den Besitz ziviler Feuerwaffen (z. B. Feuerwaffen für den Schießsport und die Jagd) sowie den Handel mit solchen Feuerwaffen innerhalb der EU. Es werden einheitliche Mindeststandards festgelegt, die die Mitgliedstaaten in ihren nationalen Waffengesetzen umsetzen müssen; Ziel ist es, einen Ausgleich zwischen den Binnenmarktzielen (d. h. grenzüberschreitender Verkehr für Feuerwaffen) und den sicherheitspolitischen Zielen (d. h. ein hohes Maß an Sicherheit und Schutz vor Straftaten und illegalem Waffenhandel) innerhalb der EU zu schaffen."

 

2019 will man von der nationalen Hoheit übrigens nichts mehr wissen: "Wir müssen die EU-Richtlinie umsetzen" - obwohl sich die Rechtsgrundlage der EU nicht geändert hat


 

 

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vor 11 Minuten schrieb Katechont:

2019 will man von der nationalen Hoheit übrigens nichts mehr wissen: "Wir müssen die EU-Richtlinie umsetzen" - obwohl sich die Rechtsgrundlage der EU nicht geändert hat


 

 

Was auch wiederum ein Witz ist.

Denn wie wir nun ja sattsam erfahren, wird in der deutschen WaffG-Novellle bei weitem nicht (nur) die geänderte EU-Feuerwaffenrichtlinie umgesetzt... sondern eine Menge an "Zeugs" zusätzlich reingepackt bzw. noch oben drauf gesetzt.

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vor 18 Minuten schrieb Katechont:

obwohl sich die Rechtsgrundlage der EU nicht geändert hat

Stimmt.

 

Deshalb läuft das ja auch nicht unter "Sicherheit", wo die EU nicht zuständig ist, sondern unter "Wirtschaftsharmonisierung", was das originäre Betätigungsfeld der EU ist.

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Es gab eine Zeit da war so etwas zutiefst unseriös und schäbig...

 

Etikettenschwindel bezeichnet das Vortäuschen eines spezifischen Inhaltes mit Hilfe einer falschen oder irreführenden Inhaltsangabe auf dem Etikett. Der heutige Sprachgebrauch bezeichnet damit im eigentlichen Wortsinn das Etikett einer Ware, im übertragenen bzw. abstrakten Sinn das „Etikett“ eines komplexen Sachverhaltes

 

Heutzutage ist es nicht einmal mehr ein Aufreger...

 

Und vor der EU ist es Wirtschaftsharmonisierung, vor dem deutschen Wähler der Kampf gegen Terror und Rechtsextremismus - und im Kern erfüllt das ganze keine dieser Zwecke sondern etwas ganz anderes... B R A V O

 

Bearbeitet von Kanne81
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vor 26 Minuten schrieb Katechont:

 

...

Das Programm zur Eindämmung kleiner/leichter Schusswaffen läuft seit Juni 1997 auf EU-Ebene.

 

Im Jahr 2000 entstand das UNO Feuerwaffenprotokoll, auf dessen Grundlage 2001 das Kleinwaffenaktionsprogramm der UN verabschiedet wurde. 

 

Hier mal ein paar Beispiele:

aus 1999

"Beitrag der Europäischen Union zur Bekämpfung der destabilisierenden Anhäufung und Verbreitung von Kleinwaffen und leichten Waffen"

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:31999E0034&from=EN

 

Tja und da ist von Anfang an entscheidend was falsch gelaufen:

 

Mit der Bezeichnung "Kleinwaffen und leichten Waffen" / "SALW" hat man den Kleinkaliberrevolver und das KK-Gewhr wie auch die BDF in einen Topf geschmissen mit MPis und Maschinengewehren (alles "Kleinwaffen") und Mannschaftswaffen wie Granatwerfer, Panzerabwehrkanonen, Flugabwehrraketensysteme und Mörser gleich mit reingepackt "Leichtwaffen").

 

Leider ist es auch unserer Lobby World Forum on Shooting Activities (WFSA) nie gelungen, zivile bzw. persönliche Selbstverteidigungswaffen von dem UNO- und EU-Kleinwaffenregelungskrampf abzukoppeln. 

 

Und wo genau sind innerhalb der EU national destabilisierende Effekte durch legale Waffen der Kategorie B-D festzustellen gewesen?

 

Und ketzerische Frage: inwiefern könnte der hohe Besitzstand von solchen - ich nenne sie mal "Kleinstwaffen" - in einer Bevölkerung nicht vielleicht sogar "stabilisierende Effekte" gehabt haben? 

Wer qua Art. 20,4 GG als Verfasser das Volk im Extremfall auch direkt in die Gewaltenteilung mit einbezogen haben will, der sollte die "destabilisierenden Effekte" auch mal von einer anderen Seite her betrachten.

 

Und was die SALW-Regelungen und Afrika, etc. anbelangt: Die stören doch nur, weil sie Stellvertreterkriege etwas unkalkulierbarer machen. Insgesamt viel Heuchelei!

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38 minutes ago, Schwarzwälder said:

Wer qua Art. 20,4 GG als Verfasser das Volk im Extremfall auch direkt in die Gewaltenteilung mit einbezogen haben will, der sollte die "destabilisierenden Effekte" auch mal von einer anderen Seite her betrachten.

Ist...wenn ich mich nicht täusche hier in CH durchaus auch ein Grund, warum da der Bürger einen rechtlichen Anspruch auf den Erwerb und Besitz von Waffen hat....

 

bj68

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vor 1 Stunde schrieb Katechont:

 

 

2013 hat der Bundesrat die EU übrigens zurückgewiesen und auf die nationale Zuständigkeit verwiesen:

"Die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der Schutz der inneren Sicherheit sind Aufgaben der Mitgliedstaaten (Artikel 72 AEUV) und verbleiben in deren alleiniger Verantwortung (Artikel 4 Absatz 2 Satz 3 EUV). [...] Eine Regelungskompetenz der EU folgt insofern auch nicht aus der Harmonisierungs- oder Koordinierungsbefugnis des Artikels 114 AEUV, die sich auf das Errichten und Funktionieren des Binnenmarkts bezieht. Für die Schaffung eines weitgehend einheitlichen materiellen Waffenrechts auf europäischer Ebene stellt Artikel 114 AEUV keine hinreichende Rechtsgrundlage dar [...] Vor diesem Hintergrund bestehen gegen einen diesbezüglichen Legislativvorschlag der Kommission auch Bedenken in Hinblick auf die Wahrung des Subsidiaritätsprinzips (Artikel 5 Absatz 3 EUV) und des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (Artikel 5 Absatz 4 EUV)." 

http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2013/0701-0800/732-13(B).pdf?__blob=publicationFile&v=3

 

 

Danke, ich hatte den Text schon länger gesucht.

Summa summarum ist die derzeitige Umsetzung also im höchsten Grade illegal.

 

https://www.wir-sind-rechtsstaat.de

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@BJ68

Interessant.

Ich finde es schon anstössig, wie man zigfach überprüften Legalwaffenbesitzern immer damit kommt: Ihr dürft nicht (zu) viele Waffen haben, weil ihr sonst die Nachbarschaft für nen Aufstand ausrüsten könntet...

Wer als Gesetzgeber ein permanentes Problem darin sieht, dass die Bevölkerung sich für den bewaffneten Aufstand zurüstet und deswegen "destabilisierende Effekte" (siehe EU-Gesetz) heraufbeschwört, der

muss ja was im Schilde führen, könnte man meinen. Auf dieser Schiene argumentierend jetzt Trainingsvorschriften zum Bedürfniserhalt einzuführen, um Waffenbestände zu reduzieren, ist ziemlich entlarvend.

Und im Endeffekt wäre es dann ehrlicher, den Art. 20,4 GG abzuschaffen (upps, geht nicht, Ewigkeitsklausel...)

 

Wieviele Fälle in jüngerer Geschichte gibt es eigentlich, wo sehr liberale Waffengesetze dazu führten, dass Bürger mit Ihren zivilen Legalwaffen den Aufstand wagten?

Und wieviele Fälle in jüngerer Geschichte gibt es denn, wo restriktivste Waffengesetze dazu führten, dass gr. Bevölkerungsteie entwaffnet und in den Folgejahren einer Diktatur unterworfen wurden?

Was destabilisiert in Wirklichkeit mehr: Ein liberales oder ein extrem restriktives WaffG?

 

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vor 11 Stunden schrieb mühli:

 

 

Ich frage mich auch die ganze Zeit ob diese Verschärfungen wirklich nur alleine von Deutschland kommen oder weil die EU und ihre oberste elitäre Kasten nicht vielleicht Druck auf Deutschland ausüben? Die ganz oben in der EU wissen nämlich, in Deutschland geniesst das Schützenwesen trotz alledem einen guten Ruf und legaler Waffenbesitz ist (noch) in Deutschland vielfach akzeptiert bzw. anerkannt. Das ist natürlich auch der EU ein Dorn im Auge und die Deutschen bzw. Deutschland muss da vielleicht wieder als Sündernbock herhalten. Anders kann ich mir die teils drastischen Verschärfungen, die teils weiter gehen wie bsp. in Frankreich/Schweiz usw. nicht (mehr) erklären. Entschuldigt wenn ich da etwas abgeschweift bin.

Irgendwie musst du noch begreifen dass Deutschland die EU ist ,heisst im Krartext DE bringt 80% der Regelungen in der EU auf den Weg um dann zu sagen das ist EU Recht, wir müssen doch, verarschen kann ich mich alleine, speziell Waffenrecht EU machen viele Länder nicht mit weil die offenen Auges sehen dass das rein garnichts zur Terrorismusbekämpfung beiträgt,die deutsche Obrigkeit hat aber ihre Gegner woanders ausgemacht.

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Am 30.10.2019 um 13:47 schrieb 444 marlin:

Und drittens soll die Nutzung von legalen Schusswaffen zur Begehung terroristischer Anschläge erschwert werden, was insbesondere durch eine Begrenzung der Magazinkapazität halbautomatischer Schusswaffen erreicht werden soll

Wann wurden denn das letzte Mal legale Schusswaffen für terroristische Anschläge verwendet? Schon wieder ein Pauschalverdacht gegen LWB, dass sie potenzielle Terroristen  und Massenmörder sind. Und das in einer Antwort, die wohl eigentlich beschwichtigen soll.

Und wer würde verhindern, dass jemand trotzdem irgendwoher Magazine mit hoher Kapazität beschafft? Dieser Blödsinn gilt ja nur hier. 

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Mayer glänzt mal wieder mit doppelpluswahren Aussagen und Kompetenzen:

 

"Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesinnenminister, Stephan Mayer (CSU), bemüht sich, die Wogen zu glätten. Der Gesetzentwurf richte sich nicht gegen Sportschützen oder Waffensammler, sondern solle Terroristen und Kriminellen den illegalen Waffenerwerb erschweren. Mayer weist auch darauf hin, dass sich für die Schützen manches verbessere, etwa die Erleichterungen beim Erwerb von Schalldämpfern, die nach den geplanten Änderungen erlaubnisfrei erworben und besessen werden können."

 

https://m.faz.net/aktuell/politik/inland/schaerferes-waffenrecht-salve-gegen-seehofer-16459631.html

 

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Die neue Gesetzgebung schließt fieserweise sogar aus, dass Leute mit doppeltem Status - Jäger und Sportschütze zugleich - ihre Schalldämpfer bei sportlichen Wettkämpfen benutzen dürfen. 

Also für "Schützen" bringt das neue Waffenrecht bezüglich Schalldämpfer auch nur neue Restriktionen... 

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vor 16 Minuten schrieb Raiden:

Was mir im Artikel aufgefallen ist:

Zitat

Seehofer zeigt sich davon unbeeindruckt. Kürzlich in der Regierungsbefragung im Bundestag sagte er, das neue Gesetz sei das Mindeste dessen, was möglich gewesen wäre. Künftig sollen Magazine für Kurzwaffen mit mehr als 20 Schuss sowie für Gewehre mit mehr als zehn Schuss verboten sein. Bisher waren sie frei erhältlich. Seehofer verteidigte diese Einschränkung: „Magazine mit mehr als 20 Schuss – das sind halbautomatische Waffen. Ich bin nicht bereit, das im Sportbereich zuzulassen.“ Tatsächlich gibt es in Deutschland im Schießsport keine Disziplin, für die ein Magazin in dieser Größenordnung erforderlich ist.

Scheint jetzt also nun definitiv zu werden, das Verbot von Magazinen ab einer bestimmten Magazinkapazität.

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Was Meyer da blubbert ist doch wie: "wir stechen euch die Reifen platt, damit die Miris dieser Welt nicht zu schnell fahren können. Aber wir wollen euch doch nicht schaden, wo denkt ihr hin!"

 

Und Seehofer hört nur auf Mutti. Fakten sowas von nebensächlich

Bearbeitet von Gast
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Nochmal zum Mitschreiben: Es gibt keine Strafvorschrift bezüglich der Magazine. Es ist auch keine Ordnungswidrigkeit.

 

Es kann aber Auswirkungen auf die Zuverlässigkeit haben, weil ja trotzdem gegen das WaffG verstoßen wurde.

 

Übersetzt: Die EINZIGEN, die wirklich am A... sind, wenn so ein (nicht gemeldetes) Magazin gefunden wird, sind die legalen Waffenbesitzer und die, die es mal werden wollten.

Allen Anderen geht die Regelung meilenweit am Allerwertesten vorbei. Aber sowas von.

Bearbeitet von Gruger
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vor 17 Minuten schrieb BergKrähe:

Mal ne unqualifizierte Zwischenfrage.

Nach welchem vorgehe sucht ihr denn die MdB aus, die Ihr anschreibt?

 

Habe erstmal alle angeschrieben die aus meiner Region stammen.

 

Habe jetzt noch ein wenig Zeit und noch etwas Kohle für Porto übrig. 

Jetzt meine Frage, wen genau anschreiben?

 

Ausschuss für Inneres und Heimat:

https://www.bundestag.de/inneres#

 

Einfach Seite runter scrollen, dann alle 45 Mitglieder aufrufen, fertig.

 

Porto sparen: Alle Briefe unfrankiert zusammen in einen großen frankierten Briefumschlag stecken und senden an:

Abgeordnete des Deutschen Bundestags

z.Hd. Poststelle Bundestag

Platz der Republik 1

11011 Berlin

 

Den großen Briefumschlag darf die Poststelle aufmachen und die einzelnen Briefe dann in die Hauspost der Abgeordneten verteilen.

 

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Der FAZ-Artikel ist erstaunlich neutral und sehr gut recherchiert. Es wird weder von "Waffenscheinen" noch von Waffennarren oder "Sturmgewehren" berichtet. Und das mit den Disziplinen stimmt leider auch. (Ausser IPSC).

Die Magazinsache ist durch, das Bedürfnis noch nicht. Also weiter Briefe schreiben ! Das der Herr Mayer sich genötigt fühl in Verteidigungsposition zu gehen, zeigt die Wirkung unserer Aktionen.

Bearbeitet von Jack_Oneill
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