Zum Inhalt springen
IGNORED

Auslegung neues Waffengesetz - viel Spaß!


OsiLu

Empfohlene Beiträge

vor 8 Minuten schrieb **Peter**:

Es gibt Tausende von Sammlern die keine WBK haben und davon nix wissen

Und?

 

Das interessiert - sollte der Magazinsammler ohne WBK irgendwie auffallen - den Staatsanwalt nicht sonderlich. Und ob es den Richter interessiert, wird der Magazinsammler dann erfahren dürfen.

 

DAS ist ja gerade das Problem an solchen (und anderen) sinnlosen Verboten. (Siehe Küchenmesser i.V.m. Führverbot und so weiter...)

 

Ich möchte gar nicht wissen, wie viele im Waffenrecht völlig unbedarfte Männer Ü40 noch die Wurfsterne/Butterfly-Messer/Nunchakus aus ihrer Jugend (die in besagter Jugend noch völlig legal waren) irgendwo auf dem Speicher in einem Umzugskarton liegen haben. Das schlimmste, was die damit gemacht haben, war im Garten damit rumspielen und vielleicht die eigenen Finger im Butterfly einklemmen oder das Nunchaku gegen den eigenen Hinterkopf wirbeln. => Der Besitz in besagtem Umzugskarton ist heute trotzdem strafbar.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 45 Minuten schrieb Sigges:

Generell.

Das mit dem gleichzeitigen Besitz der passenden Waffe war in einem frühen Entwurf. Davon ist schon lange nicht mehr die Rede.

 

 

Damit wären auch alle Eigner z.B. von Thommy-Guns, PPsH, Stens in Deko-Form und der zugehörigen Magazine (gibt viele WK II-Sammler, die einfach hobbymäßig WBK-freie Exemplare sammeln) erfasst. 

Es sei denn, sie können noch Ausnahmen nach der Stichtrags-Regelung erhalten (und selbst dann, wie ist das mit dem Mag-Einführen in die Deko-"Waffe"?)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 26 Minuten schrieb karlyman:

Bedürfnisregelung wird wohl entschärft

 

Ehrlich, puh. Na sehr gut, dann ist der Rest ja egal und hinnehmbar....  

 

Ich leg mich dann wieder hin, alles nochmal gut gegangen, DANKE Seehofer. Ist doch n Guter, ich habs doch gewusst.

 

 

Grün war aus, und ich gehe mal kotzen - glaube ich erahne schon den Ausgang der Story (das hätte ich im Februar bereits prognostizieren können - da dachte ich allerdings tatsächlich noch, dass die LWB nicht ganz so blöde Schaafe sind - ich hoffe ich habe mich mal in uns geirrt.... Denke ich aber mittlerweile nicht mehr - WO ist doch ziemlich ernüchternd...)

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Der Klassiker also wieder. Bedürfnisforderungen draufsatteln und schon wehrt sich keiner mehr wegen den Magazinen. Die wohl anscheinend ebenfalls klamm und heimlich von einem bedingten Verbot in Kombination mit der Waffe zu einem totalen Besitzverbot verschärft werden. 

Und der Verfassungsschutz kann auch nicht mehr angefochten werden.

 

PS: Ich nehme 30er und 50er Glock Magazine 9x19 zur Entsorgung an!

Bearbeitet von Kappa
Ergänzt
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 35 Minuten schrieb grayson:

Das interessiert - sollte der Magazinsammler ohne WBK irgendwie auffallen - den Staatsanwalt nicht sonderlich. Und ob es den Richter interessiert, wird der Magazinsammler dann erfahren dürfen.

Das ist ja alles noch viel schlimmer und absurder.

 

Zunächst: Wer solche Magazine hat, kann die als Altbestand anmelden. Das BMI geht übrigens von 5 Minuten Arbeitsaufwand für den Sachbearbeiter je Meldung aus. :huh2: bei wenn ich mich richtig erinnere so um die 1 Mio Meldungen...

 

Dann: Der Besitz dieser Magazine und Magazingehäuse(!) soll verboten werden, aber ausrücklich nicht sanktioniert werden! Und in der Begründung steht sogar expressis verbis drin, dass von diesen Magazinen ja keine Gefahr ausgeht und die Umsetzung daher schonend erfolgen soll.

 

Und dann steht noch drin, dass natürlich bei Waffenbesitzern bei Besitz solcher nicht angemeldeten Magazine Rückschlüsse auf die waffenrechtliche Zuverlässigkeit möglich sind.

 

Mit anderen Worten: Für den Terroristen ändert sich nix. Und der LWB ist ... ach da kommt ihr schon selber drauf.

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 11 Minuten schrieb **Peter**:

..und woher wissen die, was angemeldeter Altbestand ist und was nicht? Ich sehe keine Seriennummer auf den Mags

Du hast die bisherigen Threads zum Thema nicht durchgelesen, oder?

 

Die Fragen kamen alle schon vor z.T. Wochen, und natürlich kann sie keiner beantworten, weil der Entwurf (wieder einmal) schlecht gemacht und noch schlechter durchdacht ist.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 38 Minuten schrieb Kanne81:

 

Ehrlich, puh. Na sehr gut... 

Ich leg mich dann wieder hin, alles nochmal gut gegangen...

Grün war aus, und ich gehe mal kotzen - glaube ich erahne schon den Ausgang der Story...

 

 

Glaub' mir, der Mechanismus des "wir drohen 80% Verbote an, und verbieten dann bis auf weiteres nur 50%"  ist mir sehr gut bewusst.

Am Grundsatz bzw. der Marschrichtung ändert das nichts.

Dennoch bin ich gespannt, was jetzt "serviert" werden soll.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

1 hour ago, knight said:

Der Besitz dieser Magazine und Magazingehäuse(!) soll verboten werden, aber ausrücklich nicht sanktioniert werden!

Psst.....heißt dass für den reinen Besitzer (d.h. ohne WBK und damit legale Waffen) zwar keine Strafe erfolgt....aber die Teile im Fall des Falles bei einer HD wegen anderer Gründe  eingezogen d.h. beschlagnahmt  werden dürften, da verbotener Gegenstand, plus dass mit hoher Wahrscheinlichkeit dann auch die HD nachträglich begründet werden kann, wenn ansonsten nichts gefunden wird.....

 

bj68

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ja, so sieht's aus. Illegal sind die Teile natürlich. Mir waren zwei Punkte wichtig:


1.) Die verbieten etwas, im Vergleich zu anderen Ländern völlig überzogen, ohne Rücksicht auf die Ausnahmen, welche die EU-Richtlinie vorsieht (konkret werden diese Ausnahmen in der Begründung konsequent verschwiegen) und geben dann auch noch offen zu, dass von diesen Dingern gar keine Gefahr ausgeht.

2.) Und ECHTE NACHTEILE(!!!) daraus hat nur der LWB, nicht aber der Terrorist, dem man ja angeblich das Leben schwer machen will.

 

Das gehört genau so in jeden Brief an die Abgeordneten. Da kapitert jeder von denen, dass hier eine völlige juristische Parallelwelt konstruiert wird.

  • Gefällt mir 1
  • Wichtig 2
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 3 Minuten schrieb 444 marlin:

Hallo

Nennt mir einen Grund ,warum ich das glauben soll.

 

Gruß

Entschärft heißt dann, dass du nur 16 und nicht 18 Mal pro Jahr und Waffe schießen musst.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 16 Minuten schrieb 444 marlin:

Hallo

Nennt mir einen Grund ,warum ich das glauben soll.

 

Gruß

Ich glaubs auch nicht, bevor ich das fertige Gesetz gelesen habe. Nächsten Dienstag wissen wir mehr. Die Anhörung am Montag den 11.11 soll öffentlich sein. Das müsste dann auch im Parlamentsfernsehen zu sehen sein.

Könnte interessant werden

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 29 Minuten schrieb Jack_Oneill:

Die Politik will doch nur, daß unsere Waffen keinen Rost ansetzen. Das ist der einzige Grund für die Bedürfnisregelung...

 

Die Politik will, dass wir unsere Waffen perfekt, im Schlaf, aus dem "Eff-Eff", beherrschen. In- und auswendig, in jeder Sekunde.

Und sie will die Munitions- und die Ersatzteil-Industrie ankurbeln. 

 

Somit will bzw. wünscht sie für alle nur das Beste...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die Politik will den Totengräber für den Legalwaffenbesitz machen.

Und der, der letztesmal ,zwar in anderer Sache, zurückgepfiffen wurde, der möchte endlich sich selbst ein Denkmal setzen.

Das jetzt ist der 1.Spatenstich!

 

Deren langfristiges Ziel ist:

- Sport ist nur noch was olympisch ist.

-Schützentradition, nur noch Festkommerse und Festumzüge. 

 

Jäger, Sammler und Sachverständige kommen auch noch dran...

Dafür muß man kein Prophet sein!

 

Die Blockparteien sind nicht an LWB als Wählerpotential interessiert! Die haben uns langfristig/für immer abgeschrieben!

 

 

 

  • Gefällt mir 1
  • Wichtig 2
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

>> die Magazinsache ist "GESETZT"!

AHA!

 

Wurde von Seiten der "Verhandlungsführer" argumentativ das mit dem offenbar aus völliger Unkenntnis von der Praxis durch ideologiebesessene Unwissende geplante

 Verbot von Magazinkörpern in Abhängigkeit deren Kapazität, als Schwachsinn entlarvt, insbesondere weil doch deren

Fassungsvermögen (im Grenzbereich 20+x) mit dem konkret verwenden Magazinboden variiert?

 

 

 

Bearbeitet von webnotar
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 37 Minuten schrieb webnotar:

 

 Verbot von Magazinkörpern in Abhängigkeit deren Kapazität, als Schwachsinn entlarvt, insbesondere weil doch deren

Fassungsvermögen (im Grenzbereich 20+x) mit dem konkret verwenden Magazinboden variiert?

 

 

 

Das sage ich seit nem 3/4 Jahr. Meist interessiert es nicht, bzw. Panikmache... 

Das Magazinkörperverbot ist sehr tückisch. Zumal Feder, Follower und Magazinboden die Kapazität mit bestimmen. 

 

Ein simples Verbot bezüglich der Magazinkapazität hãtte ausgereicht. Blockierte Magazine wären dann erlaubt geblieben. 

Wieviele Sportschützen gab es denn, die ihre blockierten Mags für Terrortaten illegal entblockt haben? Eben. Niemand. Damit auch kein Handlungsbedarf, bei den EU Regelungen noch eins draufzusetzen... 

Bearbeitet von Schwarzwälder
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.