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IGNORED

Auslegung neues Waffengesetz - viel Spaß!


OsiLu

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vor 23 Minuten schrieb munich-shooter:

Die Änderungen dienen hauptsächlich drei Zielen: Der Zugang zu illegalen Schusswaffen soll erschwert werden. Sämtliche Schusswaffen und ihre wesentlichen Teile sollen über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg, das heißt von der Herstellung oder dem Verbringen nach Deutschland bis zur Vernichtung oder der Verbringung aus Deutschland, behördlich rückverfolgt werden können. Und drittens soll die Nutzung von legalen Schusswaffen zur Begehung terroristischer Anschläge erschwert werden, was insbesondere durch eine Begrenzung der Magazinkapazität halbautomatischer Schusswaffen erreicht werden soll.

 

Eben ....    Offene Grenzen innerhalb Europas , unzureichend gesicherte Grenzen am Rande Europas - und man versucht innerhalb Deutsschlands , nochmasl DEUTSCHLANDWEIT die legalen Waffenteile nachzuvollziehen und Terrorismus aufgrund von Magazinen einzuschränken...

 

ohne Worte, das tut doch weh beim Schreiben !!!

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Leider will der CSU Politiker keine "Entkopplung des Bedürfnisses", d.h. er hält am fortlaufend zu überprüfenden Bedürfnis pro einzelner Waffe fest. 

Also will er auch einen Trainingsnachweis pro Waffe und im Prinzip sind dann Grundkontingente und gelbe WBKs Geschichte. 

Schade. Was allerdings bleibt, wäre 12/18 als Sportschütze und dabei muss jede selbst besessene Waffe einmal jährlich sportlich eingesetzt werden im Training oder Wettkampf. Das wäre dann ein Kompromiss, um den Grundbedingungen, die die CSU erfüllt sehen will, entgegen zu kommen. Das hatte ich ja bei WO vorgeschlagen und bin fast gesteinigt worden... 

Bearbeitet von Schwarzwälder
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vor 21 Minuten schrieb munich-shooter:

 

 

Uns ist bewusst, dass es viele Sportschützen gibt, die über eine größere Zahl an Waffen verfügen. Wir werden uns daher selbstverständlich dafür einsetzen, dass die aktuelle Regelung im Gesetzentwurf enthalten bleibt und keine weitere Verschärfung erfolgt. (Ist gelogen) Da das Gesetz der Zustimmung des Bundesrates bedarf, werden wir allerdings wahrscheinlich leider auch keine weiteren Lockerungen erreichen können. Insbesondere kann keine Abkopplung des Bedürfnisses von der jeweiligen Waffe geschaffen werden, da schon nach der bislang geltenden Rechtslage Privatpersonen grundsätzlich nur in dem Umfang über Schusswaffen verfügen dürfen, wie sie diese auch tatsächlich aktiv nutzen können. Insofern muss auch bislang der Nachweis tatsächlicher Nutzung erbracht werden. Bayern hatte diese Entkoppelung im Übrigen auch im Bundesrat bereits vorgeschlagen, der Antrag wurde aber mehrheitlich abgelehnt.

 

Da wären wir wieder bei:

 

"Mit Urlaub wäre das bei 10 Sportwaffen 180 Tage im Jahr trainieren.

Also jeden 2 .ten Tag.

Dann können die doch denn Waffenbesitz direkt auf 5 Sportwaffen begrenzen.

Das muss doch jeder von den Pappnasen begreifen."

 

Die wollen gar nicht begreifen.

Enteignen und gut ist.

 

Gruß

 

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vor 43 Minuten schrieb munich-shooter:

Insbesondere schreibt die EU-Feuerwaffenrichtlinie eine regelmäßige Überprüfung des Bedürfnisses für den Erwerb und den Besitz von Waffen vor. Die waffenrechtliche Erlaubnis soll alle fünf Jahre überprüft werden müssen und nur dann verlängert werden dürfen, wenn die Erteilungsvoraussetzungen weiterhin erfüllt sind.

--> Das ist die Aussage des CDU Politiker

 

 

Das hier ist die Passage aus der EU FWR:

 

(1) Unbeschadet des Artikels 3 gestatten die Mitgliedstaaten den Erwerb und den Besitz von Feuerwaffen nur Personen, die dafür ein Bedürfnis vorbringen können und


a) mindestens 18 Jahre alt sind, außer im Falle des Erwerbs auf andere Weise als durch Kauf und des Besitzes von Feuerwaffen für die Jagdausübung und für Sportschützen, sofern Personen, die jünger als 18 Jahre sind, eine Erlaubnis der Eltern besitzen oder unter elterlicher Anleitung bzw. Anleitung eines Erwachsenen mit gültigem Waffen- oder Jagdschein stehen oder sich in einer zugelassenen Schießstätte befinden und ein Elternteil oder ein Erwachsener mit gültigem Waffen- oder Jagdschein die Verantwortung für die ordnungsgemäße Aufbewahrung gemäß Artikel 5a übernimmt, und

 

b) sich selbst oder andere, die öffentliche Ordnung und die öffentliche Sicherheit aller Voraussicht nach nicht gefährden; die Verurteilung wegen eines vorsätzlichen Gewaltverbrechens gilt als Anzeichen für eine derartige Gefährdung.

 

......

 

 

Sodele, das gilt doch in D schon bestens. Ohne jedgliche Notwendigkeit einer Anpassung.

 

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vor 42 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Also will er auch einen Trainingsnachweis pro Waffe und im Prinzip sind dann Grundkontingente und gelbe WBKs Geschichte.

 

So ist das. Die in § 14 WaffG enthaltenen, vom Gesetzgeber gewollten Konstruktionen "Grundkontingent" und "WBK Gelb" können dann gleich in den Abfalleimer.

Denn mit den irrwitzigen Bedürfnisanforderungen "pro Waffe" sind sie nicht mehr kompatibel, und haben sich erledigt.

Ich habe aber die Vermutung, so weit durchblicken das die Urheber solcher Anforderungen gar nicht...

 

 

Bearbeitet von karlyman
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vor 44 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Leider will der CSU Politiker keine "Entkopplung des Bedürfnisses", d.h. er hält am fortlaufend zu überprüfenden Bedürfnis pro einzelner Waffe fest.

 

Wenn hier von "Entkopplung des Bedürfnisses" von der einzelnen Waffe die Rede ist, ist das im Grunde auch schon unzutreffend. 

Denn da gibt es nichts zu "ent-koppeln".

Bislang war das nämlich überhaupt nicht "ge-koppelt" an Mindest-Trainingseinheiten mit der bzw. jeder Waffe.

Es war an die schießsportliche Aktivität des Schützen gekoppelt.

 

Somit reden die hier nur von der "Beibehaltung" von etwas, was vor kurzem noch gar nicht existent war, und - so wie formuliert - erst auf dem Mist des Entwurfs gewachsen ist.

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vor 7 Minuten schrieb karlyman:

 

Ich habe aber die Vermutung, so weit durchblicken das die Urheber solcher Anforderungen gar nicht...

 

 

Doch, tun sie sehr wohl. Zumindest könnte man auf diesen Gedanken kommen...

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vor 8 Stunden schrieb karlyman:

...müssten aber jetzt, wo ersichtlich wird, dass das zu nichts führte, auch schnell "umschalten".

A call to action  für alle Mitglieder.

Die DSU hat alle Mitglieder per Email angeschrieben, mit Erklärung und mit Musterbrief an die Abgeordneten. Zu anderen Verbänden kann ich nichts sagen.

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Ich stimme Dir zu, jedoch unterstelle ich den abstimmenden Politikern andererseits aber auch ausreichend Intelligenz zumindest zu erahnen, daß dies bei Umsetzung für die meisten von uns eine deutlich spürbare „Erschwerung“ bedeuten dürfte. Oder es ist ihnen schlicht egal...

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vor 36 Minuten schrieb munich-shooter:

Sondererlaubnis etc. geregelt wurde? Sind da nicht sogar Schalldämpfer für SpoSchü erlaubt worden?

Frankreich hat das toll gemacht.

Ja, SD ist in Frankreich möglich ohne Sondererlaubnis. Große Magazine für Sportschützen bis zu 10St. pro Waffe kein Problem - bei IPSC Schützen keine Limitierung bei Magazinen.

 

Siehe hier:

https://german-rifle-association.de/eugunban-umsetzung-in-frankreich/

 

Hilft dir das?

 

 

Hier Wortlaut EU FWR:

 

Auszug Artikel 6:

 

(6) Die Mitgliedstaaten können Sportschützen den Erwerb und Besitz von in Kategorie A Nummer 6 oder 7 eingestuften halbautomatischen Feuerwaffen unter folgenden Voraussetzungen gestatten:
a) Es liegt eine zufriedenstellende Beurteilung der relevanten Angaben vor, die sich aus Artikel 5 Absatz 2 ergeben;
b) es wird der Nachweis erbracht, dass der betreffende Sportschütze aktiv für Schießwettbewerbe, die von einer offiziellen Sportschützenorganisation des betreffenden Mitgliedstaates oder einem offiziell anerkannten internationalen Sportschützenverband anerkannt werden, trainiert bzw. an diesen teilnimmt und

c) es wird eine Bescheinigung einer offiziell anerkannten Sportschützenorganisation vorgelegt, in der bestätigt wird, dass

i) der Sportschütze Mitglied eines Schützenvereins ist und in diesem Verein seit mindestens 12 Monaten regelmäßig den Schießsport trainiert und
ii) die betreffende Feuerwaffe die Spezifikationen erfüllt, die für eine von einem offiziell anerkannten internationalen Sportschützenverband anerkannte Disziplin des Schießsports erforderlich ist

...

 

 

Artikel 10

 

(1) Für den Erwerb und den Besitz von Munition gilt die gleiche Regelung wie für die Feuerwaffen, für die diese Munition vorgesehen ist.
Der Erwerb von Ladevorrichtungen für halbautomatische Zentralfeuerwaffen, die mehr als 20 Patronen aufnehmen können, bzw. für Lang-Feuerwaffen, die mehr als zehn Patronen aufnehmen können, darf nur Personen gestattet werden, denen eine Genehmigung nach Artikel 6 erteilt wurde oder eine Genehmigung gemäß Artikel 7 Absatz 4a bestätigt, erneuert oder verlängert wurde.

 

 

 

 

Bearbeitet von Kanne81
Auszug aus FWR
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vor einer Stunde schrieb götz:

Ist das Forum jetzt Kaputt gegangen?

Hallo

Ich habe einmal Antworten geklickt. Dann Stand der Beitrag zigmal im Forum.

Funktion "löschen" habe ich nicht gefunden ! "Bearbeiten" ist jetzt auch nicht mehr da.

Wenn mir das einer erklären kann wäre nett.

Gruß 444 marlin

Bearbeitet von 444 marlin
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vor 15 Minuten schrieb 444 marlin:

Hallo

Ich habe einmal Antworten geklickt. Dann Stand der Beitrag zigmal im Forum.

Funktion "löschen" habe ich nicht gefunden ! "Bearbeiten" ist jetzt auch nicht mehr da.

 

Du hast nur maximal 60 Minuten Zeit deinen erstellten Beitrag zu korrigieren. Danach geht es nicht mehr. Schreibe doch einen WO-Mod an bsp. knight, mit der Bitte um Löschung deiner versehentlichen Doppelpostings. Sollte in der Regel kein Problem sein.

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Heute 40 Briefe an CDU/CSU und SPD verschickt mit dem Zusatz von "Mausebär"

 

Zitat: Wollen Sie wirklich, dass ich tatsächlich nur noch die AfD wählen kann, die sich als einzige Partei in Deutschland in ihrem Programm ausdrücklich gegen eine derartige Überregulierung des Waffenrechts ausspricht ?

 

Werde dieser Tage weiterhin am Ball bleiben mit Brief an Merz usw.... 

 

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vor 17 Minuten schrieb karlyman:

Ich will hier keine wilde Polit-Diskussion losbrechen; allerdings: 

Auch die FDP hat sich gegen die aktuell vorgesehene Überregulierung des Waffenrechts ausgesprochen. 

Wer?

Die FDP? Wer ist das denn?

Sind das die, die nach jeder Wahl sagen: "neee, mit xy koalieren wir nicht" und dann wieder von aussen zu gucken und trotzdem Diäten kassieren?

 

Wen interessiert denn eine Partie die gar nix zu melden hat? Die sind nicht mal eine Gefahr für die grauen Panther

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Zusätzlich zu vielen verschickten Postkarten und Briefen habe ich heute beim "Bürgertelefon" der CSU angerufen. Nach langer Wartezeit konnte ich mit einem Mitarbeiter sprechen, der sich sehr verständnisvoll zeigte und mir schnell versicherte, dass die CSU eben in diesem Moment alles tut, um eine Verschärfung der Lage für die von der CSU so geschätzten Sportschützen abzuwenden 🤣🤣 ...

Das steht in ziemlichem Gegensatz zu dem, was wir von den Bundestagsnahen Damen und Herren der CSU so sehen. Immerhin haben wir die Misere hauptsächlich dem CSU-Oberhäuptling zu verdanken. Der Mann am Telefon hat allerdings eingeräumt, dass sehr viele wegen des Themas anrufen würden. Vielleicht nutzt es ja ein wenig, vor allem nach der Wahl in Thüringen.

Bearbeitet von ShootingDuck
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Die von Dir geschmähte FDP wird vielleicht in naher Zukunft wichtiger als Du denkst und immerhin ist

der Parteivorsitzende Jäger! Außerdem war der Antrag der FDP so schlecht nicht....

 

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/140/1914035.pdf

 

 

Die FDP hatte sich auch bereits rechtzeitig darum gekümmert (09-2018):

 

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/045/1904531.pdf

 

da gibt es andere, auf die man einprügeln kann (verbal).

 

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