Zum Inhalt springen
IGNORED

Referenten Entwurf Änderung Waffg. ?


Gast

Empfohlene Beiträge

Am 15.10.2019 um 10:52 schrieb Jack_Oneill:

... wenn jemand mit Glatze und Springerstiefeln zum Termin erscheint, ...

... dann musst Du ganz besonders auf die Farbe der Schnürsenkel achten und die Anzahl der Schnürungen, sehr wichtiges Identifikationsmerkmal.

 

0_big.jpg?v=1310815574000

 

CM

Bearbeitet von cartridgemaster
Dreckfuhler beseitigt!
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor einer Stunde schrieb Schwarzwälder:

Es gibt bundesweit 4894 Berufspilotenlizenzen (CPL(A)). Alle Lizenzen inkl. privat, Polizei, Flugingenieure, etc. bei, Muftfahrtbundesamt betragen in D rund 21000 https://de.statista.com/statistik/daten/studie/183097/umfrage/anzahl-der-piloten-in-deutschland/

 

 

 

 

Man könnte ja mal die Opferzahlen des Amokfliegers der GermanWings vs Pilotenlizenzen mit der Zahl der Opfer von Halle vs Legalwaffenbesitzer vergleichen.

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Minute schrieb boarhunter416:

 

Man könnte ja mal die Opferzahlen des Amokfliegers der GermanWings vs Pilotenlizenzen mit der Zahl der Opfer von Halle vs Legalwaffenbesitzer vergleichen.

 

Der Amokflieger wäre von der ZÜP doch gar nicht erfasst worden - ohne deutsche Lizenz = keine ZÜP.

Ansonsten hat die AOPA (Verband der Flugzeugeigentümer und Piloten) eine Anfrage beim BMI machen lassen. In 7 Jahren ZÜP 2005-2012 wurde kein einziger Terrorist "entdeckt".

Du kannst eine neue Anfrage an das BMI stellen. Kostet Dich 150 EUR. Dann weißt Du, ob die ZÜP seit 2013 irgendeinen Terroristen rausgefischt hat.

Ansonsten mal die AOPA zitiert https://aopa.de/interessen-vertretung/zuep/zuep-aktuelle-informationen.html:

Zitat

In den deutschen Verfassungsschutzberichten gibt es bis heute keinerlei Hinweise auf Verdachte gegen Piloten. Auch der Terrorist Atta war ein Schläfer, der nicht auffällig war. Er wäre nicht als unzuverlässig eingestuft worden. Der Irrflieger von Frankfurt war krank und hatte nicht einmal eine Lizenz. Ausländische Piloten oder deutsche Piloten mit ausländischen Lizenzen werden nicht erfasst. Die jetzt zusätzlich vom Bundesinnenminister gewünschten Sicherheitsgesetze (Online-Computerdurchsuchung, Telefonüberwachung, Nutzung der Maut-Daten, Fingerabdrücke, Passbilder, Kennzeichenüberwachung), öffnen mittlerweile vielen Bürgern die Augen. Wir Piloten wurden nur zuerst ausgesucht, da wir umfassend registriert sind und eine Minderheit darstellen.

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Stunde schrieb karlyman:

Wer künftig ggf. von einer Ablehnung bzw. einem WBK-Widerruf (aus hier diskutiertem Grund) betroffen sein sollte, sollte im Rechtsmittelverfahren dagegen (Widerspruch, Klage) konsequent § 39 Abs. 1 des entsprechenden (Landes-)Verwaltungsverfahrensgesetzes anführen bzw. einfordern (Begründung des Verwaltungsaktes).

Schön gedacht, aber bei den Piloten und deren ZÜP gibt es da inziwschen genügend einschlägige Rechtssprechungen:

 

Zum sogenannten Informantenschutz urteilt das BVerwG https://openjur.de/u/163057.html:

Zitat

Ebenfalls zutreffend hat der Fachsenat des Oberverwaltungsgerichts aus der Rechtsprechung zu fachgesetzlichen Auskunftsansprüchen, die im Rahmen des § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO jedenfalls eine Orientierung zur Bestimmung der Reichweite des Geheimhaltungsgrunds des Informantenschutzes im Sinne des § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO bietet, abgeleitet, dass Informantenschutz grundsätzlich unabhängig vom Wahrheitsgehalt der Mitteilungen greift (Urteil vom 27. Februar 2003 a.a.O.). Die Luftsicherheitsbehörde ist aus Gründen der effektiven Gefahrenabwehr verpflichtet, allen vom Ansatz her sachlich begründeten Hinweisen nachzugehen und muss daher die Vertraulichkeit von Angaben Dritter auch dann wahren dürfen, wenn sich die Hinweise nach Abschluss der Ermittlungen als unzutreffend erweisen sollten. Der Geheimhaltungsgrund entfällt jedoch, wenn ausreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Informant die Behörde wider besseres Wissen oder leichtfertig falsch informiert hat (Urteile vom 23. Juni 1982 - BVerwG 1 C 222.79 - Buchholz 316 § 29 VwVfG Nr. 2 S. 6, vom 3. September 1991 a.a.O. und vom 4. September 2003 a.a.O. S. 16).

==> Wie willst Du künftig als LWB nachweisen, dass ein Denunziant "wider besseren WIssens oder leichtfertig" Falschangaben gegen Dich gemacht hat, wenn Informantenschutz/Denunzoiantenschutz über alles geht?

 

Zum Schutz der Geheimdienste etc. wird geurteilt (ebenfalls Bundesverwaltungsgericht)https://openjur.de/u/163057.html :

Zitat

2.2 Ein Geheimhaltungsgrund im Sinne des § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO liegt auch vor, soweit es - wie der Beigeladene zumindest kurz in der Sperrerklärung angemerkt hat - um Angaben geht, die im Zusammenhang stehen mit den von der Antragsgegnerin eingeschalteten Verfassungsschutzbehörden. Angaben, die Rückschlüsse auf die Arbeitsweise von Sicherheitsbehörden und deren Zusammenarbeit mit anderen Behörden erlauben, sind geheimhaltungsbedürftig (stRspr, vgl. nur Beschluss vom 9. März 2010 - BVerwG 20 F 16.09 - juris Rn. 4 m.w.N.).

==> Also schon wenn nur gewisse Rückschlüsse auf Arbeitsweisen oder Behördenzusammenarbeit offenbar weden könnten, bleiben die Angaben aus Verfassungsschutz- und nachrichtendienstlichen Kreisen für Dich geschwärzt. Keine Überprüfungschance!

 

Datenschutzrechtliche Bedenken gibt es nicht, denn man macht ja bei den ZÜP völlig "freiwillig" mit. 

 

 

Bearbeitet von Schwarzwälder
  • Gefällt mir 1
  • Wichtig 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 20 Minuten schrieb Gruger:

Mag sein. Gilt das auch für bestehende waffenrechtliche Erlaubnisse?

Denkst du es gäbe da sowas wie Bestandsschutz?? Wenn die nicht, was ich nicht glaube weil der Aufwand zu groß ist, gleich nach inkrafttreten erst mal pauschal ALLE beim Verfassungsschutz abfragen, werden sie es bei der nächsten Regelüberprüfung oder beim nächsten Waffenantrag tun. Aber ich kann mir nicht vorstellen das ALLE Gerichte den Grund " Es liegt etwas gegen Sie vor aber ich kann Ihnen nicht sagen was " anerkennen werden. Wenn dem doch so ist wissen wir aber auch bescheid..........................

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 3 Stunden schrieb Schwarzwälder:

Es gibt bundesweit 4894 Berufspilotenlizenzen (CPL(A))

Da hast Du jetzt leider leicht unvollständig recherchiert; die CPL sind eine kleine Exotengruppe. Und nicht nur das LBA erteilt Lizenzen und überprüft Leute, die sich der ZÜP unterwerfen dürfen. Ich kann Dir die vielleicht gewünschte Zahl aber auch nicht spontan nennen. 

Aber: Da wurde schon mal ausprobiert, ob es hingenommen wird, anständige Leute, die nur entweder ihr Geld verdienen und ihre Steuern zahlen wollen oder eben Leute die nur ihr versteuertes Geld mit Fliegerei verjubeln wollen, einer Behandlung durch Spion und Spion zu unterziehen. Und es wurde mit minimalstem jammern akzeptiert. Und so wird es bei uns auch laufen. Dann sind wir noch viel privilegierter.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor einer Stunde schrieb Josef Maier:

Da hast Du jetzt leider leicht unvollständig recherchiert; die CPL sind eine kleine Exotengruppe. Und nicht nur das LBA erteilt Lizenzen und überprüft Leute, die sich der ZÜP unterwerfen dürfen. Ich kann Dir die vielleicht gewünschte Zahl aber auch nicht spontan nennen. ...

Ich hatte ja die gesamte Liste des Bundesamts für Statistik eingestellt.

Segelflugzeuglizenzinhaber und Lizenzinhaber für UL-Flieger (bis 600 kg) sind keiner ZÜP unterworfen.

Es ist sicher nicht nur das LBA, sondern auch die Landesbehörden (v.a. Segelflug+UL, die aber keiner ZÜP unterliegen) und Militärs etc. - allerdings werden letztere sowieso intensivst überprüft; die sind dann ggf. nicht relevant.

 

Hinzu kommt der wesentlich kürzere Überprüfungsturnus bei WBK-Inhabern (im Gegensatz zu Piloten, da nur alle 5 Jahre).

Die Statistik des Luftfahrtbundesamtes weist  für 2008 > 80.000 Pilotenlizenzen aus: 

https://www.lba.de/SharedDocs/Downloads/DE/SBl/SBl3/Statistiken/Statistik_Luftfahrtpersonal_2008.html

Dabei sind dann aber die Segelfluglizenzinhaber >> 30.000 PPL(C) abzuziehen (keine ZÜP erforderlich), ebenfalls die auf UL-Flieger beschränkten Privatpilotlizenzen (damals wohl teilweise noch unter PPL(A) eingegangen).

 

Mir ging es jetzt auch nicht um eine hochexakte Erfassung jeder einzelnen Pilotenlizenz,

sondern um die Darstellung der stark unterschiedlichen Größenordnung, der von ZÜP betroffenen Pilotenlizenzen vs. den künftig vom Verfassungsschutz zu überprüfenden WBK-Inhabern.

 

Bei Piloten werden es jährlich im unteren fünfstelligen Bereich ZÜPs geben und bei WBK-Inhabern wird's dann eher siebenstellig (bei jedem Waffenerwerb)

Interessant, weil die Behörden schon bei den jetzigen ZÜP-Zahlen kaum hinterherkommen, obwohl die Luftfrachtindustrie über das BMWI da mächtig Druck macht und ganz anders Druck aufbaut als es ein F. Gepperth oder selbst ein DSB jemals könnten.

Zitat

Der DSLV hat daher im November 2017 gemeinsam mit dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) an die Innenminister der Länder appelliert, die Kapazitätsengpässe bei den zuständigen Landesbehörden kurzfristig zu beseitigen und die Bearbeitungszeit für die Anträge auf ZÜP deutlich zu reduzieren. Leider ließ die Antwort des Vorsitzenden der Innenministerkonferenz jegliche konstruktive Auseinandersetzung mit dem Unvermögen der Behörden bei der Umsetzung der gesetzgeberischen Vorgaben vermissen. DSLV und BDI haben deshalb auch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) um Hilfe gebeten. Das BMWi betonte seine Unterstützung, damit Luftfracht auch unter den gestiegenen Sicherheitsanforderungen schnell und sicher abgewickelt werden kann und will sich für beschleunigte und verbesserte Verwaltungsverfahren einsetzen. So sehr diese Aussage des BMWi zu begrüßen ist, so wenig konnte sie die Situation kurzfristig verbessern. Der DSLV wird im Rahmen der zu erwartenden Anpassung der ZÜP-Verordnung bundeseinheitliche Verfahrensregeln unterstützen, die darauf zielen, den Antragsteller innerhalb einer überschaubaren Frist über das Ergebnis zu informieren.

https://www.dslv.org/dslv/web.nsf/gfx/7C59EB9E671A23F5C12582FD0052B0FB/$file/DSLV-Jahresbericht_2017-2018.pdf (Seite 25 unten)

 

Wenn die Verfassungsschutzprüfungen schon für die Luftfahrtindustrie so schleppend verlaufen, obwohl die RICHTIG Druck machen, wie sollen dann plötzlich 100mal mehr Personen (WBK-Inhaber) zeitnah überprüft werden können? WIe sollen das die Behörden hinbekommen? Zeit für differenzierte Datenlieferungen (beim VS/Nachrichtendienst) und angepasste Bewertungen bei Behörden wird es da für die WBK-Besitzer nicht mehr geben können. Nur noch automatisiert: Irgendein Eintrag beim VS = Ende der Zuverlässigkeit. Fertig.

 

 

Bearbeitet von Schwarzwälder
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 5 Stunden schrieb boarhunter416:

[...] mit der Zahl der Opfer von Halle vs Legalwaffenbesitzer vergleichen.

Was hat die Tat von Halle mit legalem Waffenbesitz zu tun?

(Ich weiß, was Du meinst, aber damit hast Du es bereits akzeptiert)

vor 38 Minuten schrieb David K:

Das Argument, dass etwas nicht mal in der EU Richtlinie gefordert wird, ist jetzt nach Halle komplett hinfällig.

Warum?

(Gleicher Grund)

 

Nur weil ich legal Waffen besitze, bin ich kein Extremist.

Natürlich wollen die Hoplophobiker diesen Zusammenhang erstellen.

Ich akzeptiere solche Framingaktionen nicht.

Das ist eine Unverschämtheit.

 

Das Gegenteil ist richtig:

Als Waffenbesitzer bin ich bereits heute besser überwacht und durchleuchtet als der größte Teil der Bevölkerung.

Wären die Waffenbehörden und die Exekutive in der Lage, die bereits geltenden Gesetze durchzusetzen, hätte es keine Verbrechen in Erfurth und auch nicht in Winnenden gegeben.

Wo ist der Anlaß für eine Verschärfung?

Islamistische Angriffe in Paris?

 

In beiden Fällen hätte auch der Verfassungsschutz nicht weitergeholfen.

Wo ist der Anlaß für eine standardisierte Abfrage beim Verfassungsschutz?

 

Abgesehen von der bewiesenen Qualität der Arbeit des Verfassungsschutzes,

hätte der Täter von Halle dann keinen 3D-Drucker von seiner Behörde bewilligt bekommen?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@Schwarzwälder  Deine Einschätzung bzgl. notwendige Klarstellung 12/18 Trainingseinheiten pro Waffe teilen mittlerweile die Verbände ebenso. Sehr schön, ich freu mich darüber. Und der Personenkreis, der dich hier deswegen persönlich angefeindet hat und das komplett gegenteilig sehen wollte - einfach mal Fresse halten...

 

:respekt:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

9 hours ago, CZM52 said:

Daraus:

 

Quote

Im Gegensatz dazu sind die ebenfalls im Waffengesetz genannten Pfeilschussgeräte von erheblich höherer Gefährlichkeit, die zumindest in letzter Zeit zunehmend als Mehrlader eingesetzt werden. Hier unterstützen wir das Ansinnen zur stärkeren Regulierung dieser auch nicht im sportlichen Wettbewerb eingesetzten Schussgeräte.

für mich ein kleiner Florian....denn

 

Die vom Bundesrat empfohlene Rücknahme der Privilegierung der Armbrust lehnen die Verbände strikt ab. Für eine Neubewertung des beliebten Sportgerätes fehlt jede statistische Begründung und auch dies ist wieder nicht europarechtlich intendiert. Unabhängig von den fehlenden Zahlen kriminellen Missbrauchs bedarf es zur zielgerichteten Bedienung einer Armbrust auch eines hohen Maßes an Übung und Geschick, zudem ist sie von ihrer Größe her kaum verdeckt zu tragen. Letztlich wäre eine Armbrust aus den europäischen Nachbarstaaten von wirklichen Kriminellen auch leicht wieder einzuführen, da dort die Armbrust weiterhin erlaubnisfrei zu beschaffen ist.



 

Das gilt auch für die Pfeilschussgeräte....es gibt keine statistische Begründung dass die Teile missbraucht werden, okay Bedienung mag einfacher sein, aber verdeckt tragen geht auch nicht und das was da bezüglich Armbrust aus den europäischen Nachbarstaaten gesagt wird, gilt auch für Pfeilschussgeräte....

 

Bj68

der gerade am überlegen ist, ob er sich nicht so ein Pfeilschussgerät bestellt, um Fakten zu schaffen (wer hat Tipps dafür?) 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

10 minutes ago, Gruger said:

Tipp: lass es 🙂

Why....?

 

Da ich in Deutschland eh schon eine Armbrust rumliegen habe und nach meiner Einschätzung da die WBK-pflicht kommen wird...habe ich eh ein Problem (okay kann das Teil auch mit nach CH nehmen, da fällt es unter "Spielzeug" = keine Waffe, nicht reguliert...nur darauf hab ich keinen Bock, da dann das Problemchen nur aufgeschoben ist....

 

bj68

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

 Im Bezug auf die Armbrust und Pfeildingsgeschichte muss man es sich auf der Zunge zergehen lassen, dass in Österreich alles, was bei uns auf die gelbe WBK lauft, "frei ab 18" ist. Zwar muß man den Erwerb begründen (SV ist ein solcher Grund) und man wird registriert und überprüft, aber immer noch kein Vergleich zu Deutschland. Trotzdem ist die Mordrate in Österreich um 40% niedriger als in Deutschland. 

  • Gefällt mir 5
  • Wichtig 5
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.