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IGNORED

Referenten Entwurf Änderung Waffg. ?


Gast

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vor 16 Minuten schrieb schmitz75:

Die Grünen glauben Vollautomaten die zu Halbautomaten umgebaut wurden könnte man als Halbautomaten erwerben.

Was bisher ja auch so war. Ich besitze so einen.

 

Wichtige Unterscheidung:

Verbotene Waffe kann durch Umbau zu ziviler Waffe werden.

Kriegswaffe nicht so einfach.

 

Maschinengewehre sind immer Kriegswaffen.

Aber nicht alle Vollautomaten sind Maschinengewehre.

Bearbeitet von Fyodor
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vor 24 Minuten schrieb schmitz75:

Die FDP glaubt Nachtzielgeräte werden erlaubt.

Das stimmt ja auch.

Zitat

4.3
Nachtsichtgeräte oder Nachtzielgeräte sind für Schusswaffen bestimmte Vorrichtungen, die eine elektronische Verstärkung oder einen Bildwandler und eine Montageeinrichtung für Schusswaffen besitzen. Zu Nachtzielgeräten zählen auch Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für Zielhilfsmittel (Zielfernrohre).

 

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https://www.n-tv.de/politik/FDP-warnt-vor-Verschaerfung-des-Waffenrechts-article21334782.html

 

Zitat

Die FDP warnt vor mehr Bürokratie für Waffenbesitzer. Auch den Vorschlag, Extremisten systematisch vom Waffenerwerb auszuschließen, will die Fraktion nicht unterstützen.

[...]

"Wir haben heute schon eine Situation, in der einmal im Monat der Datenbestand der Waffenbehörden mit dem Datenbestand der Verfassungsschutzbehörden abgeglichen wird. Wir glauben, das ist zu selten"

 

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Hat die Polit-Fuzzis eigendlich schon jemand gefragt, welche neuen Erkenntnisse es bezüglich des Verrückten von Halle gibt?

Hatte er große Magazine dabei?

Besass er legal erworbene Waffen und Munition?

Gab es im Vorfeld Erkenntnisse des Verfassungsschutzes? 

Alle Fragen bitte im Zusammenhang mit der aktuellen Waffe Unrechtsverschärfung stellen!

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vor 11 Stunden schrieb CZM52:

Ich finde die Stellungnahme wirklich gut, zumal sie geschlossen von allen relevanten Schützenverbänden mitgetragen wird und auch gleich solide Gesetzesänderungstexte mitgeliefert werden. Es freut mich auch, dass explizit detaillierte Anforderungen an das Training und seinen Umfang (Häufigkeit, Dauer) im Gesetzestext gefordert werden. Denn jede Lücke führt dazu, dass später Gerichte Regelungslücken unter dem Leitsatz "so wenig Waffen wie möglich im Volk" gegen unsere Interesse schließen werden.

 

Man muss einfach sehen, dass die derzeitige Gesetzesversion (inkl. Änderungen BR) einen enorm negativen Effekt auf den deutschen Legalwaffenbesitz hätte - vergleichbar mit den Einschnitten 1972/76.

Der Waffenbestand insgesamt (durch nicht mehr erfüllbare Trainingsvoraussetzungen pro Waffe) und die Zahl der LWB (durch nicht mehr erfüllbare Trainingsauflagen, durch extreme Überprüfungen, durch Kostensteigerungen und durch Fallstricke - Stichwort Magazinregelungsdschungel) würden drastisch abnehmen, in der weiteren Folge würde auch der Absatz an Neuwaffen implodieren und viele innovative Bümas, Händler, Hersteller und Importeure dichtmachen. Die derart dezimierte Lobby würde dann den Todesstoß von RRG oder wem auch immer in ein paar Jahren nichts mehr entgegensetzen können.

 

2 Dinge vermisse ich in der Gemeinsamen Stellungnahme noch:

a) Die Vermutung der Regelunzuverlässigkeit bei bloßer Listung des Namens in Listen des VS aus unbekanntem Grund. Es darf keine "ZÜP" für Legalwaffenbesitzer geben! Schon bei Piloten hat sich diese nicht bewährt, in vielen Jahren konnte kein einziger Terrorist "herausgezüpt" werden. Statt einige tausend Piloten jährlich jetzt 1 Mio. LWB diesen Überprüfungen zu unterziehen, führt zum endgültigen Kollabieren der Verwaltung mit extremen Wartezeiten, Kosten und am Ende völlig ungerecht-automatisierten Ergebnissen, die keine Sicherheit, sondern nur Chaos und Entrechtung stiften.

b) Bei den Magazinen sollte für Altbesitzer eine einfache Regelung als absolutes Minimum gefordert werden: Erlaubte Altmagazine sollten im bisher legal genutzten Umfang weiter nutzbar bleiben. D.h. Sportschützen sollen diese als blockierte Magazine weiter nutzen können, was völlig EU-konform ist. Die Magazinkörperregelung darf *wenn überhaupt* nur auf neue Magazine (nach Gesetzesverabschiedung) bezogen werden.

 

 

 

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vor 6 Minuten schrieb Jack_Oneill:

Ein Original G3 umgebaut von Schwaben Arms. Sowas habe ich daheim.. noch

Bei Schwabenarms dürfte es sich um eine Neufertigung aus neuem zivilen  Nicht_KWKG-Lauf und neuem zivilen Nicht_KWKG Verschluss handeln, kombiniert mit (bislang) nicht waffenrechtlich relevanten orig. G3-Teilen wie Schaft, Visierung, Griff usw.

 

Bis 2002 konnten alte G3 "demilitarisiert" werden - die kannst Du erwerben (dabei sind dann aber viele Dinge zu beachten, um die KWKG-Eigenschaft nicht wieder aufleben zu lassen: z.B. max. 5-Schuss-Magazine einsetzen, Visieränderungen ggf. nicht rückgängig machen usw. - nur der Schaft darf ggf. rückgebaut werden). Auch ehemalige Kriegswaffen bis 1945, die nicht mehr Kriegswaffen sind (wie eine Tommy-Gun, Stgw.44 etc.), durften von Vollauto auf halbautomatisch umgebaut und erworben werden.

 

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Insgesamt finde ich die Stellungsnahme auch gut. Sie geht nicht auf alles ein, aber das ist auch schwierig, wenn so viele Verbände mitziehen sollen. Wobei ich schon denke, dass das ginge, wenn man wollte.

 

Ich weiß nicht, ob mich das faszinieren oder erschrecken soll, wenn ich immer wieder in solchen Stellungnahmen eigene Vorschläge zur Verschärfung sehe. So fordern unsere Verbände doch tatsächlich, dass Magazine mit großer Kapazität zukünftig in einem Stahlschrank gelagert werden müssen. Aus der Perspektive des Entwurfs ist es sicher ein "dürfen", das sehe ich schon. Aber als Forderung hier so weit zurück zu bleiben, setzt halt die Messlatte sehr niedrig an.

 

Strategisch frage ich mich, warum diese Stellungnahme von den Verbänden kommt, wo wir doch viele der Verbände unter dem FWR organisiert sind. Ich kann mir schon vorstellen, dass die Verbände auf einer Ebene mit dem DSB genannt werden wollen - macht ja auch Sinn. Aber so ist für mich nach außen nicht erkennbar, was das FWR noch leistet - wobei es natürlich auch sein kann, dass dies den Zustand sehr gut beschreibt.

 

Und was dem Papier komplett fehlt - ich wiederhole mich - sind Forderungen, was denn endlich mal alles an Überregulierung zurückgebaut werden soll. Beispiele dafür gäbe es ja genug. Man könnte auch mal fordern, dass die Regelungen auf Wirksamkeit und Praxistauglichkeit untersucht werden sollen, so wie uns das 2002 schon versprochen wurde.

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vor 1 Minute schrieb knight:

eigene Vorschläge zur Verschärfung sehe. So fordern unsere Verbände doch tatsächlich, dass Magazine mit großer Kapazität zukünftig in einem Stahlschrank gelagert werden müssen.

Das siehst Du falsch. Sie fordern hier eine Klarstellung ein, daß ein Stahlschrank ausreicht. Nach der aktuellen Systematik des Waffenschrankes müßten diese Magazine nämlich in einen 0-er Waffentresor. Die Verbände fordern hier also eine Erleichterung.

 

vor 2 Minuten schrieb knight:

Insgesamt finde ich die Stellungsnahme auch gut.

Im Großen und Ganzen sehe ich das auch so. Im Rahmen der völlig beknackten und leider nicht rückgängig zu machenden EU-Vorgaben fordern die Verbände hier das Beste draus zu machen.

 

vor 7 Minuten schrieb BergKrähe:

Wenn alle ins Bett wollen

So wie immer beim Waffenrecht.

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vor 3 Minuten schrieb knight:

so wie uns das 2002 schon versprochen wurde.

Von was träumst Du noch so?

 

Die letzte Überprüfung auf Wirksamkeit sah so aus:

Die Regelung mit den A- und B-Schränken hat sich bewährt. Deshalb verschärfen wir auf 0/1.

 

Vielleicht ist es besser, die lassen solche Überprüfungen sein.

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vor 10 Minuten schrieb knight:

Strategisch frage ich mich, warum diese Stellungnahme von den Verbänden kommt, wo wir doch viele der Verbände unter dem FWR organisiert sind. Ich kann mir schon vorstellen, dass die Verbände auf einer Ebene mit dem DSB genannt werden wollen - macht ja auch Sinn. Aber so ist für mich nach außen nicht erkennbar, was das FWR noch leistet - wobei es natürlich auch sein kann, dass dies den Zustand sehr gut beschreibt.

Es ist nunmal ein Zusammenschluss der Verbände und keine eigenständige Organisation.
 

Zitat

Wir teilen die Bedenken der im Forum Waffenrecht zusammengeschlossenen Verbände zu weiteren geplante Änderungen, die
- über die EU-Feuerwaffenrichtlinie hinausgehen,
- deutliche Verschärfungen für die legalen Sportschützen mit sich bringen,
- erheblichen bürokratischen und verwaltungstechnischen Mehraufwand und Mehrkosten nach sich ziehen und
- gleichzeitig keinen Sicherheitsgewinn bedeuten

So bleibt es auch nicht eine kritische Stimme, sondern derer 9.

Dazu die der nicht Schießsportverbände. Die haben ja nicht als einzige geantwortet.

 

Unter dem Dach des FWR gäbe es nur einmal Widerspruch.
Von dort gibts aber auch sicher eine gemeinsame, übergreifende Stellungnahme.

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vor 1 Stunde schrieb Fussel_Dussel:

Theoretisch könnte ein findiger Behördenmitarbeiter ja seine gesamte LWB-Kundschaft dem VS melden, dann hat er in Zukunft weniger Arbeit.

Besser ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende? Ich würde natürlich "meine" SBs an einer allfälligen neuen Wirkungsstätte dann auch mal besuchen und mich mit einem Erfrischungsgetränk und einem guten Buch (was über Waffen halt) in den Wartebereich vor Zulassungsstelle oder Ausländerbehörde setzen. :drinks:

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vor 26 Minuten schrieb knight:

...

Strategisch frage ich mich, warum diese Stellungnahme von den Verbänden kommt, wo wir doch viele der Verbände unter dem FWR organisiert sind. ...

Und was dem Papier komplett fehlt - ich wiederhole mich - sind Forderungen, was denn endlich mal alles an Überregulierung zurückgebaut werden soll. ...

@Knight: Du hast schon recht: Auch ich vermisse Forderungen nach Verbesserungen/Erleichterungen, da wo die öffentliche Sicherheit dem nicht entgegenstehen (z.B. Abschaffung der Anscheinsregelungen bei KK). Im Prinzip ist auch die Stellungnahme nur Teil eines Rückzugsgefechtes. Ich bin trotzdem froh, dass sie geschrieben wurde und hier alle wesentlichen Verbände geschlossen dahinter stehen.

 

Ansonsten bin ich ehrlich gesagt froh, dass der DSB hier ganz oben auftaucht und nicht etwa das FWR. F. Gepperth ist mit dem BDS gleich an zweiter Stelle und somit ebenfalls voll im Boot. 

Interessant wäre noch, wenn der DJV - da wo betroffen - mit unterstützt: Viele Magazinregelungen betreffen auch Jäger. Die Verfassungsschutzanfragen betreffen die Jäger ebenfalls. Auch ganz grundsätzlich das Bedürfnis ist etwas, das der DJV mitbegleiten sollte. Denn die ständige Ausweitung des Bedürfnisprinzips wird irgendwann auch vor den Jägern nicht mehr Halt machen (x Teilnahmen an Gesellschaftsjagden oder aber Begehungsscheine usw. statt bloßes Lösen des JJS).

 

Bearbeitet von Schwarzwälder
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vor 42 Minuten schrieb Fyodor:

Das siehst Du falsch. Sie fordern hier eine Klarstellung ein, daß ein Stahlschrank ausreicht. Nach der aktuellen Systematik des Waffenschrankes müßten diese Magazine nämlich in einen 0-er Waffentresor. Die Verbände fordern hier also eine Erleichterung.

Habe ich doch so geschrieben:

Zitat

Aus der Perspektive des Entwurfs ist es sicher ein "dürfen", das sehe ich schon. Aber als Forderung hier so weit zurück zu bleiben, setzt halt die Messlatte sehr niedrig an.

Aus Sicht des Entwurfs ist das eine Erleichterung. Aus Sicht des Status Quo ist es aber eine Verschärfung. Ich würde gerne mal wissen, wie andere Länder in der EU die Aufbewahrung von Magazinen geregelt haben - wenn überhaupt.

 

Grundsätzlich finde ich es aber gut, dass die Stellungnahme so ausführlich auf die Magazinproblematik eingeht. Nicht dass da ein falscher Eindruck entsteht. Mir ging es eher darum, dass sich an solchen Kleinigkeiten eben zeigt, dass die Verbände selbst eine Waffenrechtsänderung eher so sehen, dass irgendwas verschärft werden muss. Siehe auch den Satz mit der Forderung, das Bedürfnis nach sechs und zehn Jahren zu überprüfen, wo sie noch kurz vorher genau das ablehnen. Das völlige Fehlen von Forderung nach Erleichterungen ist da nur die andere Seite der Medaille.

 

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vor 50 Minuten schrieb Fyodor:

Von was träumst Du noch so?

Die letzte Überprüfung auf Wirksamkeit sah so aus:

Die Regelung mit den A- und B-Schränken hat sich bewährt. Deshalb verschärfen wir auf 0/1.

Vielleicht ist es besser, die lassen solche Überprüfungen sein.

Ich sehe den Punkt. Aber es gab auch die Ausage des BKA zu den Schalldämpfern und da hat sich dann doch was bewegt. Das muss man auch sehen.

 

Ich kann mir schon vorstellen, wenn man zum BKA gehen würde und ihm sagen würde: Schreib mir hinter jedem Satz im WaffG ein sehr wirksam, wenig wirksam, unwirksam, bürokratisch, dann hätte man einiges an Regelungen, die sofort und ohne viel Diskussion weg könnten.

 

Das eine sind die Politiker, die (ver)gepolt losplärren. Das andere sind die, die eher ergebnis- und sachorientiert sind. Und wenn die noch eine gute Reputation haben, dann kann man die doch hebeln. Wenn es dann unbequeme Regelungen gibt, die tatsächlich (was natürlich nachzuprüfen wäre) wirksam sind, dann hat die Gegenseite da nun mal einen Punkt und man muss darüber diskutieren, wie man mit weniger Aufwand zum selben Ergebnis kommt.

 

Ein zentraler Punkt der Gegenseite mit der EU Richtlinie ist ja, dass dieser demokratische Prozess alles was den Inhalt der Richtlinie betrifft ausgeschaltet ist. Da geht es höchstens noch darum, wie man das auslegen kann. Einen demokratischen Prozess zur Änderung der Richtlinie gibt es nicht - was für die Gegenseite ja eine sehr bequeme Position ist.

 

Der übergeordnete Punkt ist ja, wie man aus den ständigen Rückzugsgefechten wieder raus kommt.

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vor einer Stunde schrieb Schwarzwälder:

Bei Schwabenarms dürfte es sich um eine Neufertigung aus neuem zivilen  Nicht_KWKG-Lauf und neuem zivilen Nicht_KWKG Verschluss handeln, kombiniert mit (bislang) nicht waffenrechtlich relevanten orig. G3-Teilen wie Schaft, Visierung, Griff usw.

 

Bis 2002 konnten alte G3 "demilitarisiert" werden - die kannst Du erwerben (dabei sind dann aber viele Dinge zu beachten, um die KWKG-Eigenschaft nicht wieder aufleben zu lassen: z.B. max. 5-Schuss-Magazine einsetzen, Visieränderungen ggf. nicht rückgängig machen usw. - nur der Schaft darf ggf. rückgebaut werden). Auch ehemalige Kriegswaffen bis 1945, die nicht mehr Kriegswaffen sind (wie eine Tommy-Gun, Stgw.44 etc.), durften von Vollauto auf halbautomatisch umgebaut und erworben werden.

 

Stimmt, sorry der Lauf und Verschluß sind neu.

Das hatte ich nicht auf dem Schirm. Somit fällt mein G3 nicht unter "Umbauten"

Das Gehäuse ist ein Original, ist aber natürlich kein wesentliches Teil.

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