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IGNORED

Projektile sind jetzt also verboten?


cvk

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Leider gibt es keine Verpflichtung, die einen derartigen Stussschreiber dazu zwingt nach, Auflösung eines derartigen Falles Gegendarstellungen in gleicher Vielzahl un Größe "verpflichtend" zu veröffentlichen.

 

Dann würde vielleicht der ein oder andere erst mal sein Gehirn einschalten (oder wenn er es schon selbst nicht weiss entsprechend recherchieren lassen) und erst dann veröffentlichen.

 

Allerdings ist natürlich ein Pressertikel, in dem steht, dass 1500 Geschosse gefunden wurden und nix zu beanstanden war, völlig uninterssant. Das würde weder BILD, Trallala oder was weiss ich welches Blatt in der Provinzpresse drucken.

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vor 37 Minuten schrieb bumm:

Jesus ... Er hat die Gemeinschaft der Leute gesucht, die der Abschaum der Gesellschaft waren.

Die Gesellschaft der Nutten kann ich ja noch verstehen, aber was wollte der mit den Zöllnern? Mit DER Frage habe ich mich schon als klugscheißendes Schulkind sehr unbeliebt gemacht.

Bearbeitet von Gast
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vor 8 Stunden schrieb JDHarris:

Kontrollbehörden sollen keine Verstösse beurteilen, sie können aber grundsätzlich jeden Verdacht zur Anzeige bringen.

Dann lies dir den mal durch:

 

§ 164
Falsche Verdächtigung

(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

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vor 9 Stunden schrieb weissblau:

Na ja, ich bin mal auf der Rückreise von meinem Wiederlade/Munition Großeinkauf in eine Polizeikontrolle geraten. 10000 Geschosse verschiedener Kaliber, ein paar Kilo Pulver, Zünder und ca. 5000 Schuss 9mm waren zusammen mit 2 GK Revolvern und einem AR15 im Kofferraum, so verschlossen wie vorgeschrieben. Pulver im Karton, Geschosse und der Rest in Gitterboxen.

 

Finde ja schön wie Du Dich über die Herren in blau lustig machst. Hätte aber anders ausgehen können. Ich sehe keinen vom Bedürfnis abgedeckten Grund für die Mitnahme von 2 Revolvern und eines AR15 zu einem Wiederlade und Munition Großeinkauf. Gut das auch der Herr mit etwas mehr Lametta auf der Schulter nicht allzu viel Ahnung hatte. Hätte nämlich einige unangenehme Fragen über den Sinn und Zweck des Transports der Waffen stellen können.  

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vor 8 Minuten schrieb Rene2109:

Finde ja schön wie Du Dich über die Herren in blau lustig machst. Hätte aber anders ausgehen können. Ich sehe keinen vom Bedürfnis abgedeckten Grund für die Mitnahme von 2 Revolvern und eines AR15 zu einem Wiederlade und Munition Großeinkauf. Gut das auch der Herr mit etwas mehr Lametta auf der Schulter nicht allzu viel Ahnung hatte. Hätte nämlich einige unangenehme Fragen über den Sinn und Zweck des Transports der Waffen stellen können.  

Es soll ja Händler geben, die auch einen Schiessstand im/am/unterm Haus haben.....:spiteful:

 

abs4

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vor 1 Minute schrieb Absehen4:

Es soll ja Händler geben, ...Schiessstand im/am/unterm Haus haben.

Bsp.: Waffen Braun, Hambach.

Du meldest Dich an, fährst mit Deinen Puffen hin und nach dem Munitionstest kaufst Du von der Guten den Kofferaum voll, Pulver nimmst Du auch gleich mit.

Wo soll das Problem sein?

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vor 32 Minuten schrieb Sgt.Tackleberry:

Das setzt halt Vorsatz voraus, der in diesem Fall sicher nicht vorlag. ...

Das sollte man mal vor einem Amtsrichter diskutieren... Wenn man den über die Sachlage aufklärt und der dennoch drauf besteht, dann ist das irgendwo schon a) wider besseren Wissens und b) irgendwo auch Vorsatz... oder denkst du nicht ? Es gibt da übrigens noch einen schönen:

 

§ 344
Verfolgung Unschuldiger

(1) 1Wer als Amtsträger, der zur Mitwirkung an einem Strafverfahren, abgesehen von dem Verfahren zur Anordnung einer nicht freiheitsentziehenden Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8), berufen ist, absichtlich oder wissentlich einen Unschuldigen oder jemanden, der sonst nach dem Gesetz nicht strafrechtlich verfolgt werden darf, strafrechtlich verfolgt oder auf eine solche Verfolgung hinwirkt, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. 2Satz 1 gilt sinngemäß für einen Amtsträger, der zur Mitwirkung an einem Verfahren zur Anordnung einer behördlichen Verwahrung berufen ist.

Bearbeitet von BigMamma
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vor 59 Minuten schrieb Rene2109:

Finde ja schön wie Du Dich über die Herren in blau lustig machst. Hätte aber anders ausgehen können. Ich sehe keinen vom Bedürfnis abgedeckten Grund für die Mitnahme von 2 Revolvern und eines AR15 zu einem Wiederlade und Munition Großeinkauf. Gut das auch der Herr mit etwas mehr Lametta auf der Schulter nicht allzu viel Ahnung hatte. Hätte nämlich einige unangenehme Fragen über den Sinn und Zweck des Transports der Waffen stellen können.  

Hm, wenn ich sowieso zum Händler fahre um Munition zu kaufen, dann kann ich doch meine Waffen, an denen Arbeiten zu erledigen sind(Tuning, Optiken testen usw. gibt ja so vieles), mit zum Büchsenmacher/Händler nehmen.. warum 2x fahren?

Vielleicht, kam er auch gerade vom Training, oder Wettbewerb zurück und war danach auf Shopping - Tour.. alles Gründe, die vom Bedürfnis abgedeckt sind..

 

mfG Long

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vor 2 Stunden schrieb BigMamma:

Das sollte man mal vor einem Amtsrichter diskutieren...

Das dürfte eher wenig bringen. Nicht vergessen...es wurden meines Wissens kein einziger Nazi- und nur wenige DDR-Richter verknackt, auch nicht wenn ziemlich offensichtlich Rechtsbeugung in Tateinheit mit Mord vorlag, was sich eigentlich als Delikt gar nicht so leicht überbieten lässt. So ziemlich die einzige Möglichkeit, wie bei so was Verurteilungen herauskommen, ist wenn der Täter offen vor Zeugen damit prahlt, jemanden wider besseres Wissen hopsgenommen zu haben oder das zu planen.

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vor 9 Stunden schrieb BigMamma:

... Wenn man den über die Sachlage aufklärt und der dennoch drauf besteht,...Verfolgung Unschuldiger...

"Warum haben Sie uns das nicht einfach gesagt?" Oder so. Darauf verwette ich einen Ortszuschlag.

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vor 9 Stunden schrieb BigMamma:

Das sollte man mal vor einem Amtsrichter diskutieren... Wenn man den über die Sachlage aufklärt und der dennoch drauf besteht, dann ist das irgendwo schon a) wider besseren Wissens und b) irgendwo auch Vorsatz... oder denkst du nicht ? Es gibt da übrigens noch einen schönen:

 

§ 344
Verfolgung Unschuldiger

(1) 1Wer als Amtsträger, der zur Mitwirkung an einem Strafverfahren, abgesehen von dem Verfahren zur Anordnung einer nicht freiheitsentziehenden Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8), berufen ist, absichtlich oder wissentlich einen Unschuldigen oder jemanden, der sonst nach dem Gesetz nicht strafrechtlich verfolgt werden darf, strafrechtlich verfolgt oder auf eine solche Verfolgung hinwirkt, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. 2Satz 1 gilt sinngemäß für einen Amtsträger, der zur Mitwirkung an einem Verfahren zur Anordnung einer behördlichen Verwahrung berufen ist.

 

Da gibts dann aber sicher wieder irgendwo einen Zusatz Gummi § der den 344 neutralisiert.

In Realität wird der Dame zwar strafrechtlich nichts passieren aber die Geschosse wird ihr die Polizei bestimmt nicht versandkostenfrei nachsenden und auf eine Entschuldigung wird sie wohl auch lang warten müssen.

Heutzutage müsste man eigentlich als Bürger und Steuerzahler ständig einen mobilen Anwalt dabei haben um sich gegen solche staatliche Repressionen schützen zu können. Wär eigentlich auch mal eine Idee: 24h Online Anwalt und den Cops hält man dann das Tablet hin wo die live und in Farbe direkt mit dem Anwalt reden können.

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vor 16 Stunden schrieb 300RUM:

Da ist gar nichts verboten. Blamage x1000 für den Zoll. 

Falsch. In den Köpfen der Leser bleibt die Kernaussage: Illegale Munition. Da unterscheidet keiner Geschoss, Munition Hülese.

Wenn es dann mal wieder um eine Verschärfung des WaffG ghet wird der Michel sagen: Richtig, da war doch erst letztens was.

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Aber mal eine Frage an die studierten Juristen hier: 

 

Wie sollte man sich denn in einem solchen Fall verhalten? Man transportiert Geschosse, wird aus welchem Grund auch immer kontrolliert und der Beamte behauptet steif und fest, diese wären WBK-pflichtig. 

 

Irgendwelche Tips für Do's and Dont's ? 

Freundlich und neutral bleiben sollte klar sein. Die Hinzuziehung einer fachkundigen Person erbitten ist klar. 

Instinktiv würde ich einer Sicherstellung widersprechen um zu hoffen, dass vor einer Beschlagnahmung die Rechtslage genauer geprüft wird. 

 

Sonst noch Hinweise? 

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