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johnw

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  1. Ja, Ja und Ja; Zeit mal wieder alles rauszuholen und draufzuschlagen. Ja es war fahrlässig... Ja etwas lief schief in der Kette... Ja.... Ja... Und alle die jetzt wieder loslegen, dürfen gerne mal ein wenig nachdenken, ob bei ihnen im Leben noch nie etwas schief gelaufen, was nie hätte passieren dürfen. Noch nie mit dem PKW eine Vollbremsung hinlegen müssen, weil man jemanden übersehen hatte? Noch nie ein Glas umgestoßen? Noch nie ein Essen anbrennen lassen? Noch nie..... Das Leben ist leider nun mal bestimmt von menschlichem Versagen. Mal mit, mal ohne Konsequenzen. Mein tief empfundenen Mitleid gilt der Familie. Da ist nicht nur ein Leben zu Ende gegangen.
  2. Dazu genügt ein Wort: FANTASIA ?
  3. OkOk, das beginnt jetzt wieder mal zu eskalieren. Geht die Diskussionen doch mal etwas entspannter ab. Ständig dieses "ich weiss mehr wie du" bringt doch auch nix. Anscheinend schon. Es soll Waffenbehörden geben die lassen sich alle Bücher jährlich min. 1x vorlegen. Gibt sogar welche die alles abfotografieren und jede Spalte auswerten. Sehr beliebt in Großstädten mit RRG in Amt und Würden.??? Wow, dann leben wir bei uns ja wirklich auf der Insel der Glückseligen. Bei uns hat das Finanzamt oder Ordnungsamt da bisher noch nix verlangt. Das Finanzamt könnte natürlich tatsächlich Auskunft fordern - Vater Staat braucht schließlich Geld - aber das was dabei an zu versteuernden Einkommen rauskommt dürfte doch bestenfalls marginal sein. Und mit dem O-Amt haben wir ein gutes Verhältnis; die wollen genau das, was im Gesetz steht, nicht mehr, nicht weniger.
  4. Hab ich da was verpasst bisher???
  5. Mal was einfach nicht sagen, könnte man ja später im Fall der Fälle einfach mit Vergesslichkeit begründen. So einfach machts der BDS aber dann doch nicht. Du musst bei der Beantragung Kopien der bereits existierenden WBKs mit einreichen. Da dann etwas drehen zu wollen ist Urkundenfälschung. Mit der Argumentation der Vergesslichkeit dürftest du in diesem Fall wohl nicht mehr kommen können.
  6. Warum eigentlich??? Da hat sich jemand auf Grund fehlender Recherche oder Unwissenheit, oder vielleicht auch, weil er wieder mal in die Kerbe der ach so bösen Menschen die irgendwas mit Waffen zu tun haben reinhaun wollte, weit aus dem Fenster gelehnt. Damals hat er auch mit seinem Namen offiziell unterzeichnet und wäre an der Story mit der Illegalität etwas dran gewesen, würde er sich jetzt vermutlich auf die Schulter klopfen, was er doch für ein toller Hecht ist. Pech für ihn, der Schuss ging nach hinten los; ich bin aber durchaus dafür, dass er sich dafür auch an den Pranger stellen lassen muss. Im Gegenteil, derartiges sollte noch wesentlich öffentlicher breit getreten werden. Dann würde vielleicht der ein oder andere wieder beginnen das Hirn einzuschalten, bevor er auf der Tastatur rumklickt. Den Namen jetzt aus allem rauszuhalten würde Mitleid bedeuten und sorry, hier hab ich definitiv keines !!!! Ist für mich auch vollkommen pille, dass er nur der arme Pressesprecher ist. Auch er unterliegt den journalistischen Pflichten einer sauberen Recherche und das hat er unterlassen.
  7. Leider gibt es keine Verpflichtung, die einen derartigen Stussschreiber dazu zwingt nach, Auflösung eines derartigen Falles Gegendarstellungen in gleicher Vielzahl un Größe "verpflichtend" zu veröffentlichen. Dann würde vielleicht der ein oder andere erst mal sein Gehirn einschalten (oder wenn er es schon selbst nicht weiss entsprechend recherchieren lassen) und erst dann veröffentlichen. Allerdings ist natürlich ein Pressertikel, in dem steht, dass 1500 Geschosse gefunden wurden und nix zu beanstanden war, völlig uninterssant. Das würde weder BILD, Trallala oder was weiss ich welches Blatt in der Provinzpresse drucken.
  8. Gut so. Es gibt bereits genug Einschränkungen und nur weil wieder mal jemand einen feuchten Traum hatte, braucht man ja nicht allem unwidersprochen Folge leisten. Ich wünsche Euch natürlich, dass der Vorgang ohne Eskalation über die Bühne geht, denn den Ärger braucht man nicht unbedingt. Wäre trotzdem schön, wenn Du uns auf dem laufenden hälst wie das ausgeht. Kann dem ein oder anderen dem ähnliches Ungemach droht durchaus weiterhelfen
  9. Hab ich bei uns ganz einfach geregelt. Jeder der aktiv schießt, wird auch Zur Aufsicht herangezogen. Und damit er dies auch mit den ihm auferlegten gesetzlichen Vorgaben - nämlich Standaufsichtenlehrgang - durchführen kann, gibts von mir grundsätzlich nur dann den Stempel auf die Antragsformulare, wenn der Standaufsichtenlehrgang absolviert ist. Kein Lehrgang, kein Stempel.
  10. Sieht so aus, als koche da jeder Verband wieder sein eigenes Süppchen. Beim BKV z.B. ists vorgeschrieben..... Seite 16, Punkt 12) bkv_schiesssportordnung.pdf
  11. Dem kann nur ohne Einschränkungen zugestimmt werden. Wir haben bei uns aber inzwischen ein ganz pfiffiges Motivationssystem. Ein Zugangssystem mit Chipkarten und unterschiedlichen Berechtigungsstufen hat da ordentlich geholfen. Die sog. Schlumpfschützen, also die, die zwar eine Mitgliedschaft haben, ab und zu oder auch regelmäßig zum Schießen kommen, aber nie etwas für den Verein leisten, haben nur die unterste Berechtigungsstufe und können mit Ihrer Karte nicht mal die Standbeleuchtung einschalten. Die können nur noch die regelmäßigen Trainingstermine nutzen Die aktiven Unterstützer bekommen als Dankeschön für Ihr Engagement eine höhere Berechtigung auf Ihrer Karte verankert und können in Eigenregie die Anlage nutzen, wann immer es beliebt. Auf diese Berechtigungsstufe ist natürlich jeder scharf, muss man sich eben als Auszeichnung verdienen.
  12. johnw

    Kugelfang

    Hier wird zwar wieder mal rumdiskutiert, aber so lange diejenigen, die sich Hilfe erwarten nicht genau präzisieren, welche Disziplinen eigentlich geschossen werden, ist das wieder mal alles Glaskugellesen. Solange nicht bekannt ist, ob das typische DSB-Stände mit ausschließlich statischen Disziplinen sind, oder oder ob ein Stand vorliegt, auf dem auch Mehrdistanz, IPSC, Western geschossen wird, ist es nicht wirklich möglich eine vernünftige Empfehlung abzugeben, bzw. die Vor- und Nachteile der einzelnen Varianten zu diskutieren.
  13. Alles schon 500mal hier erklärt. Suche betätigen oder frag GOOGLE und streng dich selbst ein wenig beim suchen an.
  14. Dann hab ich ja nix zu befürchten. Das einzige was mich regelmäßig bremst ist die 2/6 Regelung
  15. Hat schon mal jemand geschaut, ob es da nicht vielleicht auch zufällig irgendwo Konstruktionspläne für Plastikmesser mit mehr als 12 cm Klingenlänge gibt? Das sollte man dann auch dringendst verbieten. Und Schalen, Eierbecher und alle anderen Kleinteile, die da gefährlicherweise entstehen. Die kann man ja verdeckt am Körper tragen und als Wurfgeschoße verwenden. 3d-Druck ist eigentlich monstergefährlich und gehört komplett verboten. Und wenn da unsere Politiker schon nichts dagegen tun, wirds höchste Zeit, dass sich die EU dieser gefährlichen Thematik annimmt.
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