Nein, leider nicht. Die Rechtsnormen, die du weiter oben genannt hast, beziehen sich darauf, dass eine Erben-WBK (also die Erlaubnis zum Besitz außerhalb des Par. 4) erteilt wird, wenn der Erblasser die Waffen legal besaß. Das bestreite ich ja gar nicht.
Mir geht es darum:
Die Waffe ist Illegal. Der Erbe (oder irgend ein anderer; es gibt ja kein Erbenprivileg) möchte sie behalten bzw erwerben. Und dafür möchte ich gerne eine Rechtsgrundlage, mit der ich zu meinem SB gehen kann und sagen kann: Hier ist bei Opas Nachlass ne Glock aufgetaucht - ich habe einen Voreintrag von meinem Verband - bitte mal eintragen.
Und da behaupte ich: Das geht nicht.
So gut ich das eben auf dem Handy raussuchen kann, finde ich allerdings keinen Paragraphen, der vorschreibt, ausschließlich registrierte Waffen erwerben zu dürfen.
Diese Annahme, dass nur registrierte Waffen erworben werden dürften, vertrete ich allerdings erst mal.
Kann diese Annahme jemand widerlegen oder begründen?