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IGNORED

Verschärfung des Waffenrechts u.a. wegen "Reichsbürger"


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Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb joker_ch:

Ich hätte eine Lösung, es gibt einen Gesinnungstest und jeder der Rechts von Merkel ist darf keine Waffen besitzen.

 

So wird es mit etwas Pech kommen, und dann auch unter dem Jubel gewisser Kreise. "Tatsachen, welche die Annahme rechtfertigen" ist eine dehnbare Formulierung und wenn Ministerien ganz unverfroren Steuergelder für einen "Kampf gegen Rechts" aufwenden dürfen, dann wäre das eigentlich auch nur logisch.

Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb joker_ch:

 

 

Ich hätte eine Lösung, es gibt einen Gesinnungstest und jeder der Rechts von Merkel ist darf keine Waffen besitzen.

Kriegen denn alle die den Gesinnungstest nicht bestanden haben, dann eine WVK (Waffenverbotskarte)? :ph34r2: 

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb mühli:

Kriegen denn alle die den Gesinnungstest nicht bestanden haben, dann eine WVK (Waffenverbotskarte)? :ph34r2: 

Nein, die müssen dann mit schwarzer WBK einkaufen und unterliegen nicht mehr den Aufbewahrungsvorschriften.:ph34r:

 

Gruß

Frank

Geschrieben

Macht nur Witze. Einen kleinen Minister mit fiesen Plänen haben wir schon, der das anders Denken verbieten will. 

Waffenverbote für Randgruppen und die Opposition würden da nahtlos passen.

Geschrieben
vor 48 Minuten schrieb Frank222:

Nein, die müssen dann mit schwarzer WBK einkaufen und unterliegen nicht mehr den Aufbewahrungsvorschriften.:ph34r:

 

Gruß

Frank

 

Nein, Frank.

§36 WaffG stellt ausdrücklich auf den Besitz der Waffen bzw. Munition ab und nicht auf den Besitz der Erlaubnisse. Also auch mit "schwarzer WBK" unterliegt man dem §36er einschließlich der Kontrollen der Aufbewahrung vor Ort. :rtfm: Lediglich weigern sich grundrechtswidrig viele Waffenrechtsbehörden, die Waffenbesitzer ohne staatliche Erlaubnisse rechtlich gleichzubehandeln. :bad: Ihr Verhalten entspricht Polizisten, die allgemeine Verkehrskontrollen nur unmittelbar vor den Garagen von bekannten Inhabern gültiger Fahrerlaubnisse durchführen. :mad:

 

Dein

Mausebaer :hi:

 

Geschrieben
vor 15 Stunden schrieb joker_ch:

Ich hätte eine Lösung, es gibt einen Gesinnungstest und jeder der Rechts von Merkel ist darf keine Waffen besitzen.

Und alle die durchfallen müssen sich einen gelben Stern

an die Kleidung nähen.

Geschrieben (bearbeitet)

Es gibt ein wenig Neues über den Polizisten, gegen den ermittelt wurde und der sich noch diese Woche hätte vor Gericht verantworten müssen. Das OLG hat die Eröffnung des Verfahrens abglehnt:


 

Zitat

 

OLG: Informationen hätten Tod des SEK-Beamten nicht verhindert

 

Das Oberlandesgericht Nürnberg hält es „nicht für hinreichend wahrscheinlich“, dass die Weitergabe dieser Informationen den Tod des Polizeibeamten bei dem SEK-Einsatz in Georgensgmünd verhindert hätte. Der freigestellte Personalrat ist weiterhin vom Dienst suspendiert, so eine Polizeisprecherin. Nach Informationen des Bayerischen Rundfunks soll er sehr enge Kontakte zum Spezialeinsatzkommando der Polizei (SEK) gehabt haben. Auf seinem Schreibtisch fand man bei einer Durchsuchung Aktenordner mit Inhalten zur Reichsbürger-Szene. Auch soll er entsprechende Kontakte gepflegt haben.

 

Disziplinarverfahren läuft weiter

 

Der 51-jährige Polizist ist seit November 2016 vom Dienst suspendiert. Gegen ihn wird im Rahmen eines Disziplinarverfahrens ermittelt. Ob der Beamte irgendwann wieder als Polizist arbeiten darf, muss jetzt die Disziplinarbehörde entscheiden.

 

 

 

Sollte sich der Verdacht allzugroßer Nähe zur Reichsbürger-Szene erhärten, wird er wohl entlassen werden und auch die Altersversorgung verlieren

 

 

Was den Mörder von Stiwoll betrifft, so muß man wohl der Verdacht, er sei Reichsbürger, zurücknehmen. Er ist wohl schon häufig in der Vergangenheit als Querulant aufgefallen, aber Reichsdepp ist er wohl nicht. Ob die Politiker ihn auch geistig von der Liste streichen, wird man erst noch sehen.

Ein psychiatrischer Gutachter hatte ihn als ungefährlich eingestuft.

 

Auch was die Waffe betrifft, gab es reichlich Falschmeldungen. Es hatte geheißen, die Waffe gehöre seiner Frau, die Jägerin ist. Die Polizei dementiert dies ausdrücklich, vorsorglich hat man nämlich alle Waffen der Frau eingesammelt und festgestellt, es fehlt keine.

Schule und Kindergarten sind inzwischen wieder geöffnet, aber unter Polizeischutz.

 

Felzmann hat sich die Waffe - deren Kaliber die Polizei nicht bekanntgeben möchte - also wohl illegal besorgt.

Die Berichte des Standard erscheint mir da immer noch am neutralsten.

 

Wie es scheint, ist er mit der illegal besessenen Waffe noch immer unterwegs.

 

Inzwischen ist ein Einbruch in der Nähe von Stiwoll festgestellt worden und man vermutet, Felzmann habe sich Lebensmittel verschaffen wollen.

Nun soll auch das Bundesheer bei der Suche helfen, denn man hat ihn noch nicht.

 

http://www.kleinezeitung.at/steiermark/5313661/Doppelmord-in-Stiwoll_Grossalarm-in-Thal_Einsatzkraefte

 

http://www.nachrichten.at/nachrichten/chronik/Suche-nach-Todesschuetzen-ohne-Resultat;art58,2724178

 

https://derstandard.at/2000067070273/Stiwoll-Eine-Querulantengeschichte

 

http://www.kleinezeitung.at/steiermark/graz/5314114/Mehrmals-untersucht_Psychiater-im-Gutachten_Friedrich-F-ist-nicht

 

http://mobil.derstandard.at/2000067156494/Doppelmord-im-Dorf-Stiwoll-Er-war-sehr-nett-aber-halt

 

http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/5314489/Doppelmoerder-von-Stiwoll_Profiler-studieren-Persoenlichkeit

 

https://www.derstandard.de/story/2000067008481/nach-doppelmord-wenn-er-wieder-kommt-krachts-noch-einmal

 

https://wize.life/themen/kategorie/fahndung/artikel/63366/mann-erklaert-weshalb-er-angst-hat-dass-doppelmoerder-friedrich-f.-seine-frau-im-visier-hat

 

.

Bearbeitet von heletz
Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Mausebaer:

 

Nein, Frank.

§36 WaffG stellt ausdrücklich auf den Besitz der Waffen bzw. Munition ab und nicht auf den Besitz der Erlaubnisse. Also auch mit "schwarzer WBK" unterliegt man dem §36er einschließlich der Kontrollen der Aufbewahrung vor Ort. :rtfm: Lediglich weigern sich grundrechtswidrig viele Waffenrechtsbehörden, die Waffenbesitzer ohne staatliche Erlaubnisse rechtlich gleichzubehandeln. :bad: Ihr Verhalten entspricht Polizisten, die allgemeine Verkehrskontrollen nur unmittelbar vor den Garagen von bekannten Inhabern gültiger Fahrerlaubnisse durchführen. :mad:

 

Dein

Mausebaer :hi:

 

Hier ist es natürlich die normative Kraft des Faktischen. Ohne Wissen, ist eine Kontrolle nicht durchsetzbar.

Selbstverständlich machen sich auch illegale Besitzer der Verletzung der Aufbewahrungspflichten schuldig.

Der Vergleich hinkt also nicht nur an dieser Stelle.

Geschrieben

Dann haben sich die Waffenrechtsbehöden "das Wissen" zu verschaffen. Bei einer typischen allgemeinen Verkehrskontrolle wissen die Polizisten ja auch nicht vorher ob und was sie finden werden. :hi:

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb heletz:

Sollte sich der Verdacht allzugroßer Nähe zur Reichsbürger-Szene erhärten, wird er wohl entlassen werden und auch die Altersversorgung verlieren

Mit welcher Begründung soll jetzt für Polizisten im Dienst

eine Gesinnungskontrolle stattfinden?

Altersversorgung verlieren auch entlassene Polizisten nicht.

Es wird der entsprechende Betrag in die gesetzliche Renten-

Versicherung einbezahlt.

 

Geschrieben
Gerade eben schrieb WOF:

Mit welcher Begründung soll jetzt für Polizisten im Dienst

eine Gesinnungskontrolle stattfinden?

Altersversorgung verlieren auch entlassene Polizisten nicht.

Es wird der entsprechende Betrag in die gesetzliche Renten-

Versicherung einbezahlt.

 

Weil Heletz seine kleinen Phantasien gerne in der Realität umgesetzt sehen möchte.  

Immer schön einen Anschaugsuntericht zu haben der einem erklärt wie es möglich solche Mörder Regime auf recht zu erhalten wie die Nazis und die Kommunisten, es braucht halt die vielen kleinen Hände und Helfer die so ihr Machtgefühl ausüben können.

Geschrieben
vor 15 Minuten schrieb WOF:

Mit welcher Begründung soll jetzt für Polizisten im Dienst

eine Gesinnungskontrolle stattfinden?

...

 

 

 

Zitat

 

§ 60 Bundesbeamtengesetz - Grundpflichten

 

(1) Beamtinnen und Beamte dienen dem ganzen Volk, nicht einer Partei. Sie haben ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfüllen und bei ihrer Amtsführung auf das Wohl der Allgemeinheit Bedacht zu nehmen. Beamtinnen und Beamte müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten.
 
(2) Beamtinnen und Beamte haben bei politischer Betätigung diejenige Mäßigung und Zurückhaltung zu wahren, die sich aus ihrer Stellung gegenüber der Allgemeinheit und aus der Rücksicht auf die Pflichten ihres Amtes ergeben.

 

 
Ist das jetzt so schwer?
Geschrieben

Ist nicht schwer, liegt aber neben der Frage.

 

Ausgangssituation war "Der Reichsbürgern nahestehend".

Dadurch nimmt es ja nicht deren Meinung zum Grundgesetz an.

Das reicht also nicht.

 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb WOF:

 

Es wird der entsprechende Betrag in die gesetzliche Renten-

Versicherung einbezahlt.

 

 

Nennt sich "Nachversicherung"

Sind aber nur die Arbeitgeberanteile.

Gruß

Frank

Geschrieben
Am 29.10.2017 um 19:22 schrieb HBM:

Da wäre mir jeder Reichsbürger lieber als ein "normaler" nicht-zahlender Mieter.

 

 

Du hast jetzt eine einmalige Chance! Die solltest Du auf keinen Fall verpassen!

 

Der König von Deutschland steht ja nun gerade vor dem Landgericht Halle und kurz vor einer Verurteilung zu einer langen Haftstrafe.

 

Der böse private Gerichtvollzieher der Firma Gericht hat zusammen mit der Wortmarke Polizei (alles Sklaven, eh klar!) das Krankenhaus am Rande der Stadt geräumt und so sind die Pudel des Königs nun ohne Bleibe.

 

Man hat sich ausgedacht, man könnte doch nach BaWü umziehen, da soll es recht schön sein.

 

Also, wenn Du da eine Immobilie anbieten könntest ...

 

Aber bitte nichts Heruntergekommenes oder Abbruchreifes! Diesen Zustand können die Pudel problemlos selbst herstellen wie sie in dem ehem. Krankenhaus eindrucksvoll bewiesen haben.

 

Mit der Zahlung in E-Mark bist Du bestimmt einverstanden?

 

:ridiculous:

 

 

Pudelkauf002.jpg

Pudelkauf001.jpg

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb heletz:

Mit der Zahlung in E-Mark bist Du bestimmt einverstanden?

Da steht doch "E-Mark o. Euro", da würd ich dann Euro nehmen. ;-)

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb heletz:

 

 ........Nähe zur Reichsbürger-Szene ........ häufig in der Vergangenheit als Querulant aufgefallen.......

 

Oooch, so einen haben wir hier auch.

Der dürfte es mit seinem Querulantentum mittlerweile zum König der Ignore-Listen geschafft haben.

 

Aber, eigentlich kein Grund sich damit groß zu beschäftigen.

Vielleicht zum Fremdschämen geeignet, aber auch das nur bedingt.

 

So Gestalten muss ne Gesellschaft aushalten, mehr aber nicht.

Geschrieben

Und wieder war ein Reichi erfolgreich vor Gericht!.

Neun Waffen ist er losgeworden und hat zu einer Klärung der Situation durch einen Beschluß beigetragen, vom 25.10.2017, 3 K 10913/17

 

 

Das VG stellt klar (Leitsatzentscheidung!):

 

Zitat

Es kann dahinstehen, ob allein die Zugehörigkeit zur sog. Reichsbürger-Bewegung ausreicht, um die waffenrechtliche Zuverlässigkeit zu verneinen.

Von einer fehlenden waffenrechtlichen Zuverlässigkeit ist auszugehen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Erlaubnisinhaber die Autorität der Bundesrepublik Deutschland verneint und damit die bestehende Rechtsordnung offensiv umzubauen sucht.

 

 

Sofortige Vollziehung war angeordnet und hat auch Bestand:

 

Zitat

... ergibt im vorliegenden Fall, dass die öffentlichen Interessen an der sofortigen Vollziehung des Bescheids der Antragsgegnerin vom 29.06.2017 das gegenläufige private Interesse des Antragstellers, vorläufig vom Vollzug des angegriffenen Widerrufs der Waffenbesitzkarten nebst Folgeanordnungen verschont zu bleiben, überwiegen.

 

Zitat

Es kann vorliegend dahinstehen, ob der Antragsteller der sog. „Reichsbürger-Bewegung“ angehört bzw. mit dieser sympathisiert. Das Landeskriminalamt und das Polizeipräsidium Karlsruhe gehen in Mitteilungen an die Antragsgegnerin davon aus, dass der Antragsteller der Reichsbürger-Bewegung bzw. dem Kreis der „BRD-Leugner“ zuzurechnen ist. Dafür könnte sprechen, dass der Antragsteller als Kontakt im Speichermedium eines als Reichsbürger bekannten Täters eines Tötungsdelikts zum Nachteil eines Polizeibeamten in Bayern erschienen ist. Die Zugehörigkeit zur Reichsbürger-Bewegung bestreitet der Antragsteller im vorliegenden Verfahren jedoch ausdrücklich.

 

Das Bestreiten nützt ihm natürlich nichts, weil er zuvor selbst durch sein Handeln, also eine weitere Tat, sich als RD zu erkennen gegeben hat:
 

Zitat


Der Antragsteller ist ausweislich der notariell beurkundeten Gründungsurkunde Mitbegründer der am 16.12.2013 gebildeten „Gemeinde Karlsruhes auf Erden“. Die Gründungsurkunde der Gruppierung sowie deren Schreiben an verschiedene Behörden lassen auf eine fehlende Anerkennung der bestehenden staatlichen Rechtsordnung der Bundesrepublik schließen. Vieles spricht dafür, dass sich die Mitglieder der „Gemeinde Karlsruhes auf Erden“ gegen die verfassungsrechtliche Ordnung richten und diese zu ersetzen suchen.

 

 

Deswegen isses auch völlig wurscht, ob man sich jetzt "Reichsdepp", "Reichsdeutscher" oder sonstwie nennt.

 

 

Fazit: Selbstentwaffnung erfolgreich eingeleitet und durchgeführt!

 

Respekt!

 

Wieder mal ganz ohne neue Gesetze (siehe Topic).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Geschrieben
vor 49 Minuten schrieb heletz:

Und wieder war ein Reichi erfolgreich vor Gericht!.

Neun Waffen ist er losgeworden und hat zu einer Klärung der Situation durch einen Beschluß beigetragen...,

Das VG stellt klar (Leitsatzentscheidung!):...

Sofortige Vollziehung war angeordnet und hat auch Bestand:

...

 

 

Na, ist doch wunderbar, wenn in D die Verwaltungsgerichte so gegen "reichsdepperte" LWB vorgehen.

Da wird die Republik endlich sicher.

 

Wenn auf strafrechtlichem Gebiet in D junge Gruppenvergewaltiger Bewährungsstrafen erhalten,

und Randalierer nach großen Sachbeschädigungen einfach wieder so davon marschieren dürfen

(siehe Wahnsinnsthread), dann erwärmt einem die o.g. Verwaltungsrechtssprechung doch das richtig das Herz...

Geschrieben

Das hast Du völlig richtig erkannt!

 

Denn

 

vor 3 Minuten schrieb karlyman:

strafrechtlich

 

und

 

vor 4 Minuten schrieb karlyman:

strafrechtlich

 

sind zwei völlig voneinander getrennte Gebiete. Deshalb sind die Gerichte ja auch verschieden.

 

Und darüberhinaus erleichtern die Reichsdeppen den Gerichten die Arbeit ganz wesentlich, indem sie selbst die Beweise liefern.

 

Ein Strafgericht hat es da erheblich schwerer.

 

Geschrieben
Am ‎07‎.‎11‎.‎2017 um 18:25 schrieb djjue1:

So Gestalten muss ne Gesellschaft aushalten, mehr aber nicht.

Das stimmt zwar, es fällt aber zunehmend schwerer :(

 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb karlyman:

Da wird die Republik endlich sicher.

 

Auch das hast Du ganz richtig erkannt!

 

Denn den Reichsdeppen ist es ja ganz wichtig, zunehmend als Bedrohung eingestuft zu werden.

 

Dafür der jüngste Fall aus Kempten:

 


 

Zitat

KEMPTEN. Zu einem Polizeigroßeinsatz kam es am Dienstagmorgen im Stadtteil Sankt Mang in Kempten..

Ein 47-jähriger Deutscher hat am Morgen mehrfach bei einer Kemptener Wohnbaugesellschaft angerufen und kündigte nach einem verbalen Streit mit einem Mitarbeiter an, sich ein Sturmgewehr zu besorgen und zur Firma zu kommen. Der Mitarbeiter nahm die Drohung sehr ernst und verständigte die Polizei.

 

dann:

 

Zitat

Der Mann konnte bereits kurz nach Eingang des Notrufs beim Verlassen seiner Wohnung durch Beamte der Polizeiinspektion Kempten festgenommen werden. Hierbei leistete er Widerstand gegen die Maßnahme, wobei er leicht verletzt wurde. Die Beamten blieben unverletzt. Bei der Festnahme führte der Tatverdächtige keine Waffe mit sich.

 

Man hat also geprotzt mit etwas, das man nicht hat. Macht nix.


 

Zitat


Das Motiv für die Drohung dürfte in seit längerer Zeit andauernden Mietstreitigkeiten liegen.

 

 

Heißt wahrscheinlich: Herr Reichi fühlte sich an den Mietvertrag nicht mehr gebunden, weil er sich ja jetzt selbst verwaltet und zahlt deshalb die vereinbarte Miete nicht. Milieutypisch.

 

 

Zitat

Der polizeibekannte Festgenommene ist bei polizeilichen Maßnahmen in der Vergangenheit mit Äußerungen aufgefallen, die Sympathien zur Reichsbürgerbewegung erkennen lassen

.

 

Da die Reichis ja seit einem Jahr vom VV beobachtet werden, kommt das natürlich in die Datenbank.

 

Und dann kommt man in die Luxusunterkunft für Reichsdeppen:

 

Zitat

Die Umstände dieses Falls machten es erforderlich, dass der Tatverdächtige der ärztlichen Obhut eines Bezirkskrankenhauses zugeführt wurde. Darüber hinaus erwartet ihn ein Strafverfahren wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten, Bedrohung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte.

 

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