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IGNORED

Verschärfung des Waffenrechts u.a. wegen "Reichsbürger"


Elektronengehirn

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Am 29.9.2017 um 10:57 schrieb heletz:

 

Hin und wieder eine frische Durchsuchung pustet Besitztum und Gehirn durch.

 

 

Leider erfahren wir nichts über die genaue Uhrzeit und ob man zum Frühstück Croissants mitgebracht hat. Schade eigentlich.

 

 

 

 

Hoffentlich liest hier mal ein Richter mit, der Durchsuchungsanordnungen herausgibt!

 

Den Bürgern ab und zu das Besitztum  "durchpusten" und zur Durchsuchung "Croissants zum Frühstück" mitbringen, das macht dem Heletz

besondere Freude!

 

Aufgrund solcher Darstellungen wundert es mich nicht, wenn normal denkende Bürger allergisch auf Durchsuchungen reagieren!

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Gerade eben schrieb Glückspieler:

Hoffentlich liest hier mal ein Richter mit

 

 

Oh, hier lesen sehr viele mit!

 

Schon öfter habe ich darauf hingewiesen, daß Staatsschutz und Verfassungsschutz hier regelmäßig hereinschauen, Bundestagsabgeordnete bzw. ihre Angestellten sowieso (WO wurde ja schon im BT zitiert) und da WO von der Verantwortlichen bewußt so geschaltet wurde, daß viele Postings ohne Anmeldung zu lesen sind, ist die Hoffnung, es mögen möglichst viele Leute hier mitlesen.

 

:)

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Am 9/29/2017 um 11:37 schrieb heletz:

Das dürfte sein wie bei einem unzuverlässigen Rocker: Die Annahme, sie könnte doch irgendeinmal Zugriff bekommen (sei es durch Überredung oder durch List), ist nicht lebensfremd. Sogar dann, wenn die beiden getrennte Wohnungen hätten.

 

Und außerdem ist das Leben mit einem Reichi bestimmt schon scher genug, da braucht sie sich nicht noch mit Waffen belasten.

 

 

Die Vorstellung, daß jemandem rechtliche Nachteile entstehen weil er sich nicht scheiden lässt oder von seinem Lebenspartner trennt, entstammt nun wirklich den dunkelsten Stunden deutscher Geschichte. Daß die sich in einer gewissen personellen Kontinuität in die Bundesrepublik retten konnten macht es nur noch schlimmer. War Hans Globke eigentlich Dein Onkel oder woher beziehst Du dieses Gedanken"gut"?

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Am ‎29‎.‎09‎.‎2017 um 17:14 schrieb schiiter:

DAS ist allerdings merkwürdig und wird gerichtlich keinen Bestand haben.

Jedenfalls nicht auf Grundlage der genannten Informationen.

Sie hat sich nichts zu Schulden kommen lassen und kann sicherlich auch den Zugriff ensprechend gesetzeskonform sicherstellen.

Hier liegt ja eine Beweislastumkehr vor. Die reine Annahme.

Im Rahmen der Gefahrenabwehr eine logische Handlung, sie wird sich mit der Waffenbehörde auseinandersetzen müssen wie sie die Aufbewahrung nun gestaltet.

Sicherstellung ist ja keine Beschlagnahme.

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Zu den bereits bekannten Tatsachen

 

Am 15.9.2017 um 16:18 schrieb heletz:

 

Stuttgart zieht bei vier Reichsbürgern 60 Waffen ein

 

Wie bei den Reichis üblich, haben sie sich selbst als solche zu erkennen gegeben.

 

gibt es einen neuen Bericht über den Erlaß des Innenministers:

 

Zitat

Das wird umgesetzt: Insgesamt 57 polizeibekannte Reichsbürger, die als Jäger, Schützen oder Sammler legale Waffen besitzen, hatten die Sicherheitsbehörden identifiziert, bei mehr als 40 wurden die Erlaubnisse bereits entzogen.

 

 

Obwohl man jetzt eine gewisse Übersicht hat, dramatisiert man nicht:

 

Zitat

„Es ist für uns ein ganz großes, neues Feld“, sagt ein Sprecher des Landesverfassungsschutzes. Die personelle Schnittmenge zur rechtsextremen Szene sei trotz mancher Ähnlichkeit minimal, sie liege bei drei Prozent.

 

 

Bei der Frage, ob das alles Bestand hat, bleibt, wie man sieht, die Rechtsstaatlichkeit gewahrt:

 

Zitat

Das wird vor Gericht entschieden, etliche Klagen liegen nach Recherchen unserer Zeitung schon vor.

 

 

Dabei helfen - wie bekannt - die RD fleißig dabei mit, sie auch als solche zu erkennen und reichen umfangreiche Schriftsätze ein:

 

Zitat

Ihre Schreibwut und die Tendenz, Behörden mit Tiraden wider die Legitimität des Staates zu überziehen, könnte sich für die Reichsbürger vor Gericht als Bumerang erweisen, wenn ihr Waffenbesitz verhandelt wird. So sind die Aktenordner in Stuttgart in Bezug auf die vier jüngst entwaffneten Männer gut gefüllt. Zwei von ihnen haben Rechtsmittel gegen den Waffen-Entzug eingelegt. „Wir sind aber sehr zuversichtlich“, sagt Behördenchef Praegert. Man habe „handfeste Tatsachen“ in der Hand, unter anderem „umfangreiche Schriftwechsel mit verschiedenen Behörden“.

 

Schriftliche Beweise sind bei Behörden und vor Gericht sowieso am besten und werden gern gesehen und genommen!

 

:)

 

 

 

 

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Ist der Datenschutz gewahrt worden? Oben heißt es ja „Behördenchef Praegert“ habe Schriftwechsel mit unterschiedlichen Behörden vorliegen. 

 

Das finde Ich jetzt etwas merkwürdig, außer es sind verschiedene Stellen im gleichen Haus (also zB Kreisverwaltung) gemeint. 

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Am 14.6.2017 um 19:04 schrieb karlyman:

Der war ernsthaft JVA-Bediensteter und damit Beschäftigter eines Staates, dessen Existenz bzw. Legalität er leugnet....?

 

 

Das war ein Bediensteter

Wie es bei Beamten aussieht, ist jetzt aktuell in NRW (wieder einmal) geklärt worden.

Als Beamter genügt es nicht, Verfassung und Gesetze halt mal so hinzunehmen, weil sie ebne da sind, sie ansonsten aber nicht zu beachten, nur um die monatlichen Zahlungen und die Pension kassieren zu können.

 

Nein, man muß sich aktiv und freudig für die Rechtsordnung des Bundes und des Landes einsetzen, sonst kann man kein Beamter sein:

 

 

Zitat

Es besteht eine überwiegende Wahrscheinlichkeit, dass der Antragsteller gegen die politische Treuepflicht nach § 33 Abs. 1 Satz 3 BeamtStG verstoßen hat. Diese Norm fordert, dass Beamtinnen und Beamte sich durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten.
13

Die politische Treuepflicht gebietet, dass der Beamte den Staat und seine Verfassungsordnung bejaht, sie als schützenswert begreift, sich zu ihnen bekennt und aktiv für sie eintritt. Die Treuepflicht fordert vom Beamten, dass er sich eindeutig von Gruppen und Bestrebungen distanziert, die diesen Staat, dessen Organe und Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren.
14

Vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1975 – 2 BvL 13/73 –, juris.
15

Dies ist nicht gewährleistet, wenn ein Beamter als „Reichsbürger“ oder Anhänger der „Reichsbürgerbewegung“ die Geltung des Grundgesetzes und die verfassungsmäßigen Strukturen der Bundesrepublik Deutschland in Frage stellt.

 

Verwaltungsgericht Düsseldorf, 35 L 2031/17.O

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vor 1 Stunde schrieb heletz:

 

Als Beamter genügt es nicht, Verfassung und Gesetze halt mal so hinzunehmen, weil sie ebne da sind, sie ansonsten aber nicht zu beachten, nur um die monatlichen Zahlungen und die Pension kassieren zu können.

Nein, man muß sich aktiv und freudig für die Rechtsordnung des Bundes und des Landes einsetzen, sonst kann man kein Beamter sein...

 

Nun werden wohl wieder Frotzel-Kommentare zu "sich aktiv und freudig einsetzen" in Bezug auf die dienstlichen Aufgaben des bzw. der Beamten kommen...  :rolleyes:

 

Aber, in der Sache (s.o.): vollkommen korrekt; und, insbesondere bei der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben, eigentlich eine Selbstverständlichkeit.

 

 

Bearbeitet von karlyman
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vor 2 Minuten schrieb karlyman:

Nun werden wohl wieder Frotzel-Kommentare zu "sich aktiv und freudig einsetzen" in Bezug auf die dienstlichen Aufgaben des bzw. der Beamten kommen...  :rolleyes:

 

Ja, aber hoffentlich! Dafür gibt es doch Foren!

  :)

 

 

vor 3 Minuten schrieb karlyman:

Aber, in der Sache (s.o.): vollkommen korrekt; und, insbesondere bei der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben, eigentlich eine Selbstverständlichkeit

 

Eigentlich schon.

Aber Du erinnerst Dich vielleicht an den bayerischen Polizisten, der auf Streife zu seinem Kollegen gesagt hat "Eigentlich existiert die Bundesrepublik ja gar nicht!" oder so ähnlich. De Kollege hat das dann völlig korrekt gemeldet. Das ist gar nicht mehr ganz so selten in der letzten Zeit.

 

 

Übrigens ist jetzt auch das Urteil gegen Karl Dettmer da! VG Minden 8 K 1965/16

Dank seiner umfangreichen Aktivitäten und seiner Zusammenarbeit mit den Medien ist ja sein Fall wahrscheinlich der am besten dokumentierte (s.o.).

Es ist ein herrliches Urteil geworden, denn die Richter haben nicht nur genau gelesen und zugehört, sie teilen uns auch die Vorgeschichte  mit:

 

Zitat

Nachdem der Sportschützenclub … aus Q.         P.         dem Beklagten bereits mit Schreiben vom 05.07.2004 mitgeteilt hatte, dass der Kläger dort nicht länger Mitglied sei und der Beklagte darüber hinaus Kenntnis davon erhalten hatte, dass der Kläger bei der zuständigen unteren Jagdbehörde als Jagdscheininhaber nicht bekannt war, forderte er den Kläger erstmals mit Schreiben vom 06.05.2009 auf, sein Bedürfnis für die Beibehaltung der Waffen nachzuweisen...

 

Und das in dem berüchtigten NRW!

Netter kann man doch nun wirklich nicht sein!

Andere Leute kriegen geradezu rechtswidrige Bescheide und bei den Reichis guckt man 5 Jahre lang zu und fordert dann mal sanft auf!

 

Dettmer hat's der Scheinregierung mit ihren Scheingesetzen dann aber so richtig gegeben, denn durch sein juristisches YT-Studium hat er's so richtig drauf:

 

Zitat

In seiner Stellungnahme vom 22.01.2016 machte der Kläger erstmals geltend, „wegen des Koalitionsverbotes im Grundgesetz sehe er nicht die Notwendigkeit einer Mitgliedschaft in einem Verein, einer Partei oder Religionsgemeinschaft“. Er sei seit vielen Jahren legaler Waffenbesitzer. Im Übrigen seien alle Gesetze, die von der sog. Bundesregierung nach dem 08.05.1945 „scheinerlassen“ worden seien, ungültig und dürften nicht angewendet werden ...

 

 

Natürlich ist der Karl kein Reichsbürger, aber er muß den "Angestellten der GmbH da schon mal was sagen:

 

Zitat

Seither existiere im hiesigen Land nämlich keine einzige Person mit hoheitsrechtlichen Befugnissen mehr. Gesetze dürften bestenfalls die alliierten Siegermächte, nicht aber die sog. Bundesrepublik, die nur eine eingetragene Firma und nicht etwa ein staatliches Organ sei, erlassen. Deshalb dürften auch weder Polizei noch Gerichte noch Richter derartige Gesetze anwenden. Dies führte der Kläger noch weiter mit umfangreichen Darlegungen aus, die er mit zusätzlichem Schreiben vom 26.02.2016 ergänzte und wiederum umfangreich u.a. darauf hinwies, dass die hiesigen sog. Richter nichts anderes als „Justizkriminelle“ seien, weil sie gar keine Genehmigung hätten, überhaupt als Richter tätig zu sein. Nichts anderes gelte für die Polizei, die auch nur eine Firma sei.

 

 

Wie die Sache ausgeht ist klar: Die bösen Scheinrichter wenden die Scheingesetze an und urteilen ganz anders als der stramme Preuße sich das vorgestellt hat. Seine Belehrungen haben nichts genützt, die Scheinrichetr scheinen wie vernagelt. wo er sich doch solche Mühe gegeben hat! Ein Schriftsatz soll ja mehr als 300 Seite gehabt haben:

 

Zitat

Die Klage hat keinen Erfolg.

Zitat

Seine Einlassungen im Verwaltungsverfahren und nachfolgenden Klageverfahren machen jedoch deutlich, dass er ebenso wie die sog. „Reichsbürger“, „Germaniten“ oder „Selbstverwalter“ zum Kreis derjenigen Personen gehört, die die Existenz der Bundesrepublik Deutschland als Staat leugnen und sämtliche, nach dem 08.05.1945 ergangenen Gesetze als unwirksam und damit für sich nicht verbindlich werten, gleichzeitig das Gewaltmonopol des Staates in Frage stellen und auch den Richtern die Befugnis absprechen, über Rechtsstreitigkeiten zu entscheiden.

 

Was wir aber auch schon hier festgestellt haben:

Zitat

Letztlich kann die Bewertung der Zulässigkeit der Klage jedoch dahin stehen, weil die Klage auf jeden Fall unbegründet ist.

 

Zitat

Zutreffend hat der Beklagte die zehn dem Kläger für seine Jagd- und Sportwaffen erteilten Waffenbesitzkarten widerrufen, weil dieser hierfür kein anerkennenswertes Bedürfnis mehr hat.

 

*Puff*, das war's dann


 

Zitat

 

Der Hinweis auf die Erforderlichkeit seiner Waffen in Deutschland, weil er im Ausland der Jagd nachgeht, reicht insoweit nicht aus. Ein besonders anzuerkennendes persönliches Interesse lässt sich nicht daraus ableiten, dass er während seines Aufenthaltes in Deutschland trainieren will, um seine Schießfertigkeit zu erhalten

Auch die vom Kläger begehrte Erteilung eines Jagdscheins setzt voraus, dass er die erforderliche waffenrechtliche Zuverlässigkeit besitzt.

 

 

Und wie zuletzt in Würzburg auch hier der Satz:

Zitat

Dieses Restrisiko muss im Bereich des Waffenrechts aber nicht hingenommen werden.

 

denn

Zitat

Auch wird hier keine umfassende Zukunftsprognose gefordert, es können vielmehr auch schon Zweifel für die Verneinung der Zuverlässigkeit ausreichen.

 

 

Wir werden vom Karl aber wohl dennoch wieder hören, da ja 24 oder 25 seiner Waffen "verschwunden" sind.

:)

 

 

 

 

 

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Ist es nicht lobenswert, wie die Reichis selbst an ihrer Entwaffnung mitarbeiten?

 

Das wird viel zu wenig gewürdigt!

 

Solch einen mustergültigen Fall gab es jetzt erst wieder.

 

Die Untere Waffenbehörde hatte festgestellt, daß es sich bei Herrn Reichi um einen ebnsolchen handle und hatte ihm den Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnis mitgeteilt, mit all den Folgen.

 

Nur ein Systemling würde da versuchen, das per VG zu stoppen.

 

In der Wahnwelt der Reichis allerdings wird es als gute Idee gehandelt, jetzt dem Landrat zu schreiben und ihn zu einer Zahlung von 100.000 $ aufzufordern (vermutlich hat man Schulden in halber Höhe und möchte noch etwas drauf. Feinunzen Silber werden auch gern mal gefordert).

 

So ein Landrat im realen Leben ist allerdings ziemlich humorlos, zeigt Herrn Reichi wegen Erpressung an und das "Systemgericht" (natürlich nicht von den Alliierten legitimiert und wahrscheinlich hat der Systemrichter auch keine Bestllungsurkunde!) verurteilt Herrn Reichi zu drei Monaten.

 

Obwohl es natürlich völlig wurscht ist, ob eine Erpressung von einem Systemling oder einem Reichi begangen wird, wollte Herr Reichsdepp doch klarstellen, daß er ein ebensolcher sei und verhielt sich genau so:

 

Zitat

Der Mann aus Dreieich-Sprendlingen trat im hellen Hemd mit offenem Kragen vor den Richter. Er weigerte sich gleich zu Anfang, Angaben zu seiner Person zu machen. Auch ein Bußgeld von 150 Euro, ersatzweise drei Tage Haft, konnte ihn nicht beeindrucken. Ungerührt kramte er in seinen Papieren. „Wird das hier aufgezeichnet?“, fragte er immer wieder. Ansonsten reagierte er weder auf Fragen des Gerichts noch der Staatsanwältin.

 

 

Dabei verhält sich die Behörde systemkonform, sprich rechtsstaatlich:

 

Zitat

Wie am Rande der gestrigen Verhandlung bekannt wurde, sind die 15 Waffen noch im Besitz des zu drei Monaten Haft ohne Bewährung verurteilten „Reichsbürgers“. Sie werden vom Kreis demnächst abgeholt und sichergestellt werden. Dann sollen sie entweder verkauft oder versteigert werden.

 

Man stuft ihn also wohl nicht als gefährlich ein, sonst hätte man ihm ein freundliches SEK zum Frühstück entsandt.

 

Das ist doch wirklich ein lobenswertes Verhalten! Den Verdacht des Reichsbüregrtums hätte man vielleicht mit einem guten Anwalt beseitigen können. Aber dann den Verdacht bestätigen und dann gleich durch eine Erpressung, ist doch eine Glanzleistung unserer YT-Juristen! So gab es 60 TS bzw. mehr und er ist seine Waffen auf jeden Fall los.

 

Als Reichsbürger ist man bekanntlich ein "Mensch", pardon ein "geistig-sittlicher Mensch, nicht auf Hoher See verschollen" und so ist die Erpressung und das Verhalten natürlich gerechtfertigt (wer könnte daran zweifeln?), im Gegenteil wird Herrn Reichi hier Gewalt angetan. Durch das System:

 

Zitat

 

Ein Skandal. Oder so. Mindestens.

 

 

 

Unterdes haben im Kreis Bad-Tölz-Wolfratshasen (Wohnsitz Stoiber!) 90% der Reichis ihre Waffen abgegeben (54 von 60).  Brav, brav!

 

 

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vor 19 Stunden schrieb rieny:

Dein gehässiger, abwertender Unterton ist schon faszinierend.

 

Dich würde ich wirklich gern mal im echten Leben erleben....

 

Erstaunlicherweise--oder auch nicht--hat ja genau dieses emotional hochinvestierte Verrennen eine gewisse Parallele zu der Gedankenwelt der Reichsbürger, Separatisten, und wen er sonst noch alles nicht mag. Wenn ein Reichsspinner sich über die "Wortmarke" und was man mit ihren Bediensteten so alles machen sollte ausläßt, dann hört sich das manchmal vielleicht gar nicht viel anders an.

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Am 8.10.2017 um 10:27 schrieb heletz:

 

 

 

Als Beamter genügt es nicht, Verfassung und Gesetze halt mal so hinzunehmen, weil sie ebne da sind, sie ansonsten aber nicht zu beachten, nur um die monatlichen Zahlungen und die Pension kassieren zu können.

 

Nein, man muß sich aktiv und freudig für die Rechtsordnung des Bundes und des Landes einsetzen, sonst kann man kein Beamter sein:

 

 

 

Verwaltungsgericht Düsseldorf, 35 L 2031/17.O

 

Komisch, diese Regeln sind mir in den Kopf geschossen, als ich heute gehört habe dass Bundesinnenminister de Maiziere muslimische Feiertage einführen will!

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vor einer Stunde schrieb Glückspieler:

 

Komisch, diese Regeln sind mir in den Kopf geschossen, als ich heute gehört habe dass Bundesinnenminister de Maiziere muslimische Feiertage einführen will!

 

 

Glücklicherweise leben wir ja nicht in einem Gottesstaat (wie noch vor 1803), sondern Beamter kann sogar ein Katholik sein. Vorausgesetzt, er akzeptiert Grundgesetz und Gesetze als über der Religion stehend.

 

Und wenn das auch für einen Moslem der Fall ist, kann der ebenfalls Beamter werden.

 

Was das jetzt mit moslemischen Feiertagen zu tun haben soll, ist mir ein Rätsel, aber es spricht in einem säkularen Staat nichts gegen deren Einführung.

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Aber zur Sache!

 

Und wieder gilt es, ein Fleißbildchen zu verteilen für vorbildliche geistige Mitarbeit!

 

Im dritten Anlauf hat es endlich geklappt: Die Waffen sind weg!

 

Und was hat sich Reichsbürger Jäger bemüht, sie loszuwerden!

 

Nachdem das psychologische Gutachten damals wohl eher zu seinen Gunsten ausgefallen war (die Formulierung im Artikel ist sehr seltsam, der Berichterstatter hat da wohl nicht alles verstanden), hat man jetzt den „Gelben Schein“ beantragt:

 

Zitat

Acht Gewehre, drei Pistolen und eine größere Menge Munition wurden beschlagnahmt, nachdem der Rentner beim Landratsamt Unterlagen nach dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz aus dem Jahr 1913 beantragte und erklärte, er gehe „jetzt zu den Reichsbürgern“. Das Landratsamt prüfte ihn daraufhin erneut und erwirkte beim Verwaltungsgericht Regensburg die Durchsuchungsbeschlüsse.

 

Daß er erklärt hat

Zitat

er gehe „jetzt zu den Reichsbürgern“

erleichtert die Arbeit der Behörde natürlich ungemein, sonst kommt noch irgendjemand auf die Idee, hier würde jemand denunziert. Womöglich sogar noch ungrechtfertigterweise.

 

Um die Sache abzusichern und rund zu machen, hat man dann auch noch eine nichtregistrierte Waffe und einen Menge Mun, die man nicht haben dürfte:

Zitat

… nicht erlaubten Besitz einer Waffe mit fehlender Kennzeichnung samt passender Munition, die auf dem Anwesen des Neufahrens gefunden wurde

 

Auch hat er gleich das Gericht auf die nicht gesetzeskonforme Aufbewahrung hingewiesen:

Zitat

Nach seinen Angaben seien sowohl Schusswaffe als auch Patronen in einem offenen Stall in einem unverschlossenen Jagdschrank aufbewahrt worden

 

Vielleicht versteht der Amtsrichter nichts vom WaffG, denn gerade diese Absicherung wäre fast schiefgegangen, dafür gab's nämlich nur

Zitat

ein Strafmaß von 40 Tagessätzen zu 25 Euro

 

und das – wie bei den meisten Reichis -

Zitat

 

Aufgrund der schlechten wirtschaftlichen Verhältnisse des Rentners und seiner Ehefrau 

sprich Hartz IV resp. Grundsicherung.

 

 

Da er aber so freundlich war, seine Reichsbürgerschaft offen selbst zu erklären, ist immerhin dennoch die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit nach §5 WaffG gegeben und die Waffen bleiben weg.

 

Und das alles nach herkömmlicher Gesetzeslage.

:)

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vor 1 Stunde schrieb heletz:

Gottesstaat (wie noch vor 1803), sondern Beamter kann sogar ein Katholik sein. Vorausgesetzt, er akzeptiert Grundgesetz und Gesetze als über der Religion stehend.

 

 

Das ist natürlich so eine Sache. Das Grundgesetz ist ja zu einer Zeit entstanden, als sich viele damit herausgeredet haben, sie hätten ja nur Gesetze befolgt. Es beginnt deswegen mit der Verantwortung der Menschen vor Gott und damit auch mit der Annahme eines höheren als des von Menschen gesetzten Rechts.

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