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IGNORED

Verschärfung des Waffenrechts u.a. wegen "Reichsbürger"


Elektronengehirn

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Das BMJ will das Waffengesetz insofern verschärfen, dass bei waffenrechtlichen Erlaubnissen auch beim BfVS nachgefragt wird, ob der Betroffene ein Reichsbürger oder sonstiger Extremist ist.

 

http://bit.ly/2gnh00w

 

Mich wundert das, ich dachte so eine Anfrage würde jetzt schon gemacht. Oder erfolgt nur eine BZR-Abfrage?

(Ich persönlich habe nichts dagegen und will auch nicht, dass Irrlichter, die das GG und die Rechtsordnung nicht anerkennen, dazu zähle ich auch rechte und linke Extremisten, legal Waffen besitzen)

Bearbeitet von Elektronengehirn
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so wie ich das verstanden habe soll bei jedem legal waffen besitzer (oder dem der einer werden will) vorher eine auskunft vom staatsschutz eingeholt werden ob er in "irgendeiner weise" staatsgefährdende tendenzen besitzt und daran den erwerb (ja oder nein) festmachen...

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vor 7 Minuten schrieb Rubberduck70:

 

Waffenscheine??? Echt jetzt? Also so richtige, nicht für den Stinke- und Bumm-Püsterich?

 

Der verlinkte Artikel schweigt sich darüber aus... vermutlich wäre es sonst auch all zu wenig aufregend.

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vor 6 Stunden schrieb Elektronengehirn:

Das BMJ will das Waffengesetz insofern verschärfen, dass bei waffenrechtlichen Erlaubnissen auch beim BfVS nachgefragt wird, ob der Betroffene ein Reichsbürger oder sonstiger Extremist ist.

Verstehe ich jetzt nicht.

Soll ich jetzt bei jeder Nachfrage beim Verfassungsschutz mitgeteilt bekommen, ob der Auskunft gebende Verfassungsschützer Extremist ist?

FAZ: Verfassungsschutz entdeckt Islamisten in eigenen Reihen

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vor 2 Stunden schrieb fa.454:

Verstehe ich jetzt nicht.

Soll ich jetzt bei jeder Nachfrage beim Verfassungsschutz mitgeteilt bekommen, ob der Auskunft gebende Verfassungsschützer Extremist ist?

FAZ: Verfassungsschutz entdeckt Islamisten in eigenen Reihen

 

Unangemessen wär's nicht. Die politischen Polizeien, unter welchem Namen auch immer, haben bisher relativ selten wirklich geholfen und oft gerade die Dinge gefördert, die sie eigentlich bekämpfen sollten. Das fängt an bei der Verstrickung des russischen Geheimdienstes in die Ermordung Franz Ferdinands, die indirekt nicht nur zur vielleicht fälligen Absetzung sondern zur Ausmordung der Zarenfamilie geführt hat. Es geht weiter damit, daß Adolf als Beobachter zu seiner ersten Parteiversammlung geschickt wurde. Dann geht's weiter damit, daß die RAF und Konsorten offenbar jedenfalls am Anfang Waffen und Sprengstoff über einen V-Mann bekommen haben, bis hin zum vielleicht nur durch Zufall mißglückten Anschlag auf das jüdische Gemeindehaus. In Italien haben geheimdienstnahe Terrorgruppen Mordanschläge gegen Zivilisten und Polizisten ausgeführt, um sie den Roten in die Schuhe zu schieben. Beim NSU gibt's zwar keine Beweise für eine Zusammenarbeit, aber die Anwesenheit eines V-Mannes bei einem nicht verhinderten Mordanschlag ist als Zufall auch nur mit gewissen Zweifeln zu erklären und hat jedenfalls nichts dazu beigetragen die entsprechende Mordserie zu unterbinden. Man kann wohl aus gutem Grund der Auffassung sein, daß eine politische Geheimpolizei schwer kontrollierbar ist und gleichzeitig einer gewissen Versuchung unterliegt, die Probleme, die sie bekämpfen soll, zu schaffen. Es braucht dazu gar keine große Verschwörung, es reicht schon wen ein paar kleine Lichter geteilte Loyalitäten haben oder sich einfach nur durch die Lieferung spektakulärer Informationen wichtig machen wollen. Ich würde den Laden weitgehend dichtmachen, mit Beibehaltung einer kleinen Spionageabwehr, die auf diesen Zweck begrenzt ist und sich im Wesentlichen um die Überprüfung von Lebensläufen und dergleichen kümmert.

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vor 6 Minuten schrieb vince fontaine:

Ich persönlich habe nichts dagegen und will auch nicht, dass Irrlichter, die das GG und die Rechtsordnung nicht anerkennen,........)

Du kennst den Witz mit dem Geisterfahrer?

Übrigens wird das GG. auch nicht von der Regierung selbst annerkannt oh,oh der große Spruch in Deutschland

"Die Würde des Menschen ist unantastbar" ein Alibi Spruch die Realität sieht doch oft anders aus.

Wie war das eigentlich noch mit Gerhardt Schröder und den "lupenreinen Demokraten" er musste sich für

diesen Fehlgriff ins Klo nie entschuldigen, er der auch der Mitarchitekt der sog. Agenda 21 war.

Na sicher jemanden soweit die Existenzgrundlage zu streichen das er aus der Wohnung fliegt, keine Krankenversicherung

mehr hat, bei Tafel und Altkleiderkammer betteln gehen kann und wenn es diese nicht gibt in seinen Ort unter Brücke

schlafen darf bis er verrecken tut, hat natürlich alles nichts mit Menschenwürde zu tun....natürlich nur der,der eigenen

Einwohner Dtschl. bei den persönlich von der Kanzlerin "willkommengeheißenen" sind zumindest am Anfang keine

"Sanktionen" vorgesehen, genau wie korrupte Polizisten und Politiker,Richter usw. selbst bei gröblichsten Fehlverhalten

nicht ihre Lebensgrundlage verlieren egal was sie getan haben-es stinkt zum Himmel!

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Wie ich auch schon im Parallelthread angemerkt hatte: Der einzige strittige Punkt dabei sind die Gebühren, die das kosten soll. Wir sollten nur klarstellen, dass sich die Kosten für einen Antrag nicht erhöhen dürfen, sonst nichts. Ich sehe keinen Grund, warum der VS nicht angefragt werden sollte. Das wird in RLP schon jetzt gemacht.

Ein öffentlicher Widerstand dagegen bringt uns nur schlechte PR aber keinen Vorteil. Das ist was, was wir als Verhandlungsmasse nehmen können und sagen: Seht her, wir stellen uns nicht gegen alles aus Prinzip.

 

Und mal ehrlich: Ich habe außer den Kosten noch kein stichhaltiges Gegenargument gesehen, was gegen die Abfrage spricht. Wenn jemand aktiv gegen die BRD oder aktiv rechts oder linksradikal, dann muss er sich seine Waffen eben auf die schwarze WBK besorgen.

Die Sache mit den Abfragen ist ein ganz schmales Feld (Gesinnungsprüfung vs. persönliche Freiheit), auf dem es wenig zu gewinnen gibt, aber mit dem sich leicht die Schützen in die rechte Ecke stellen lassen, wenn sie zu vehement WBKs für Rechte verteidigen..

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Der Vorgang wird instraparent sein. Damit ist er rechtlich nicht angreifbar.

Solange dort keine konkreten Vorgaben vorhanden sind (und die wird es nicht geben), muss man das einfach ablehnen.

Sonst reicht die einfache unprüfbare Behauptung eines einzelnen VS-Mitarbeiters.

Das kann kein rechtsstaatliches Verfahren sein.

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vor 14 Stunden schrieb HangMan69:

so wie ich das verstanden habe soll bei jedem legal waffen besitzer (oder dem der einer werden will) vorher eine auskunft vom staatsschutz eingeholt werden ob er in "irgendeiner weise" staatsgefährdende tendenzen besitzt und daran den erwerb (ja oder nein) festmachen...

Genauso ist das der Vergleich mit der DDR und der Stasi bietet sich so etwas von an.

Mich wundert auch gar nix mehr man stellt Mumien von 95 Jahren vor Gericht weil sie mit 20 Jahren vor weit 70ig Jahren

in einem KZ Gegenstände archviert haben, Beihilfe zu 300000 fachen Mord.

Dafür gibt es von Richtern die 1943 noch nicht mal (Sorry für den Ausdruck) Sperma im Sack waren sogar eine Belehrung

wie sich der heutige Opa damals hätte Verhalten müssen, derartige Moralpredigten wurden noch nicht mal Mengele und

seinen verbrecherischen KZ-Ärzten gemacht letztere wurden in der BRD sogar Gerichtsgutachter.

Sämtliche Behörden waren nach 1945 äußerst belastet insbesondere die Justiz die sich heute als Moralapostel aufschwingt.

Na klar vielleicht kommt eine Befriedigung auf einen 100 Jährigen einzuknasten "wenn es die Gesundheit" zulässt.

Momentan droht in Saudi Arabien einer 25 Jährigen Brittin die Opfer einer Vergewaltigung geworden sien soll die Steinigung,

großes Schweigen bei allen Politikern könnten ja gute Geschäfte mit den Saudis durch die Lappen gehen.

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Unsere Nachrichtendienste, zu denen auch das BfVS gehört, unterliegen nicht dem Legalitätsprinzip sondern dem Opportunitätsprinzip. Zusätzlich bestehen nachrichtendienstliche Erkenntnisse ja nicht zwingend aus gerichtsverwertbaren Fakten - halbwegs plausible Gerüchte reichen und begründete Spekulationen sind hier auch OK.

 

Wenn dann künftig das BfVS personellen Bedarf hat, werden passende LWB "gebeten" das BfVS "zu unterstützen". Anderenfalls müsse man der Waffenrechtsbehörde mitteilen, dass dem BfVS nachrichtendienstliche Erkenntnisse vorlägen, dass sie rechtsextreme Personen im taktischen Umgang mit Feuerwaffen ausbildeten o.ä.. :mega_shok:

 

Wie gesagt - Opportunitätsprinzip und nachrichtendienstliche Erkenntnisse halt. :rolleyes:

 

Euer

Mausebaer

Bearbeitet von Mausebaer
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vor 26 Minuten schrieb schiiter:

Der Vorgang wird instraparent sein. Damit ist er rechtlich nicht angreifbar.

...

Sonst reicht die einfache unprüfbare Behauptung eines einzelnen VS-Mitarbeiters.

Das kann kein rechtsstaatliches Verfahren sein.

Das geht noch viel schlichter. "Sehr geehrter Herr xxx, Ihren Antrag vom ... müssen wir ablehnen. Leider dürfen wir zu den Gründen keine Auskunft geben, da dies Belange der inneren Sicherheit berührt.  ..."

 

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vor 30 Minuten schrieb rüdiger400:

Mich wundert auch gar nix mehr man stellt Mumien von 95 Jahren vor Gericht weil sie mit 20 Jahren vor weit 70ig Jahren

in einem KZ Gegenstände archviert haben, Beihilfe zu 300000 fachen Mord.

 

 

Der Mann hat den Schmuck, den man den Juden abgenommen hatte, nicht "archiviert" wie Du zu beschönigen versuchst, sondern in Berlin abgeliefert. Die Opfer bzw. Erben wurden also nicht nur beraubt, sondern das Deutsche Reich hat sich daran widerrechtlich bereichert.

 

Und er berichtete, er wußte, was er da tat, und daß im Vernichtungslager die Juden umgebracht wurden.

 

 

vor 32 Minuten schrieb rüdiger400:

Dafür gibt es von Richtern die 1943 noch nicht mal (Sorry für den Ausdruck) Sperma im Sack waren sogar eine Belehrung

wie sich der heutige Opa damals hätte Verhalten müssen,

 

 

Und das völlig zurecht!

 

Opasein bedeutet ja nicht automatisch "im Recht sein".

 

Er sagte ja selbst "Man durfte da nicht mitmachen".

 

 

vor 33 Minuten schrieb rüdiger400:

wurden noch nicht mal Mengele und

seinen verbrecherischen KZ-Ärzten gemacht letztere wurden in der BRD sogar Gerichtsgutachter.

 

 

Mengele durfte aber unbehelligt von und nach Südamerika aus- und einreisen und wenn er einmal im Jahr das Grab seiner Eltern in Günzburg besuchte, hinderte ihn auch niemand.

 

Nur: Was ändert das an der Schuld dieses Oskar Gröning?

 

 

vor 35 Minuten schrieb rüdiger400:

Sämtliche Behörden waren nach 1945 äußerst belastet insbesondere die Justiz die sich heute als Moralapostel aufschwingt.

 

 

Die Justiz schwingt sich nicht zum Moralapostel auf, sondern im GG und den weiteren Gesetzen sind die Regeln zusammengefaßt, unter denen wir als Gemeinschaft zusammenleben wollen bzw. sollen.

 

Daß man Verurteilungen wie die von Gröning jetzt durch den BGH bestätigte, nicht schon längst in den 50ern und 60ern durchgeführt hat, ist zweifellos eine Schande, ändert aber nichts, da Mord nicht verjährt.

 

Weil sich die Gesetzeslage seit 1953 nicht verändert hat, hätten die Verurteilungen schon längst stattfinden können.

 

Aber man wollte nicht.

 

Heute noch sperrt sich das LG  Neubrandenburg gegen einen Prozeß.

 

Ist auch schändlich.

 

Aber nicht zu ändern.

 

 

vor 39 Minuten schrieb rüdiger400:

einen 100 Jährigen einzuknasten

 

Das wird eher nicht geschehen, da Gröning haftunfähig sein dürfte.

 

Unsere Gesetze sind weit menschlicher als die Menschen, denen Gröning diente.

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Im Gegenzug dazu werden aber IS-Heimkehrer nicht derart belangt. Die haben auch mehr auf dem Kerbholz als eine 86jährige Telefonistin.

Das macht doch nachdenklich, da der Standard doch für alle gleich gelten sollte.

 

Das Abliefern von Raubgut ist aber auch kein Mord.

Bearbeitet von Gast
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Was ja auch Schwachsinn ist. Mit dem Mord hatte er nichts zu tun.

Die Unterstützungshandlung des Systems wird ihm als Beihilfe ausgelegt. So wie bei der Telefonistin auch.

Warum wird dieser Maßstab nicht, bei dem ebenfalls verbrecherischen und mörderischen Regimes des IS genauso angewendet?

Bearbeitet von Gast
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vor 16 Minuten schrieb schiiter:

Mit dem Mord hatte er nichts zu tun

 

 

Deswegen war ja die Revision beim BGH so wichtig.

 

Denn darauf redeten sich die Täter in den 50ern und 60ern raus.

 

Nachdem der BGH die Revision nun zurückgewiesen und das Urteil des LG bestätigt hat, ist klar, daß dies nicht mehr möglich ist.

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vor 21 Minuten schrieb Muck:

Das kommt schon noch, wenn in 70 Jahren noch einer von denen lebt. Man braucht halt einen Täter, eine vorwerfbare Tat, ausreichend Beweise und dann kann man auch anklagen und urteilen.

Man hat entsprechende Beweise, handelt aber unterschiedlich.

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Ich empfehle mal einen Blick ins Wehrstrafgesetz, sicher gelten ähnliche Bestimmungen auch für Polizei und sonstige Organisationen mit vergleichbaren Befugnissen:

Zitat

§ 5 Handeln auf Befehl

(1) Begeht ein Untergebener eine rechtswidrige Tat, die den Tatbestand eines Strafgesetzes verwirklicht, auf Befehl, so trifft ihn eine Schuld nur, wenn er erkennt, daß es sich um eine rechtswidrige Tat handelt oder dies nach den ihm bekannten Umständen offensichtlich ist.

(2) Ist die Schuld des Untergebenen mit Rücksicht auf die besondere Lage, in der er sich bei der Ausführung des Befehls befand, gering, so kann das Gericht die Strafe nach § 49 Abs. 1 des Strafgesetzbuches mildern, bei Vergehen auch von Strafe absehen.

 

Was man in 30...50 Jahren mal als Maßstab für die Bewertung heutigen Handelns hernimmt ist unbestimmt.

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vor 14 Minuten schrieb WOF:

Werden dann auch die Mitglieder des SEKs welches den Anschlag

auf den Gemüsehändler in Köln ausgeführt hat verurteilt?

 

 

Da wird doch noch ermittelt, gegen das Opfer (Grün war aus).

Auch hier gilt erst beweisen, dann verurteilen. Dass staatliche Stellen immer die größten Schmutzfinken sind ist doch nicht neu. Alle Verbrecher der Welt bedrohen den Menschen nie so stark wie dies "staatliche Einrichtungen" tun.

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