Zum Inhalt springen
IGNORED

Verschärfung des Waffenrechts u.a. wegen "Reichsbürger"


Elektronengehirn

Empfohlene Beiträge

Na, wenn das der Maßstab ist, müssten in D aber auf vagen Verdacht hin (wenn überhaupt) sehr viele solcher Einsätze stattfinden;

überall; bei allen möglichen gesellschaftlichen Gruppen, bei weitem nicht nur bei exponierten "Reichsbürgern"...

 

 

Bearbeitet von karlyman
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

" vor 8 Minuten schrieb Julius Corrino:

Fragen an, die echten rechtshistorischen, philosophischen und theologischen (!) Tiefgang haben

Da hätte man in den Schulfächern Recht, Latein, Griechisch, Ethik bzw. Religion schonmal Ansätze finden können.

Wenn man damals aufgepaßt hätte.

Der Herr Schittke ist sogar in einem Alter, da man noch wußte, daß Wissen in Büchern zu finden ist.

Inzwischen gibt es das Internet, da könnte man sich informieren.

Aber man studiert halt lieber auf der YouTube-Unität ... ;)

vor 11 Minuten schrieb Julius Corrino:

ultradeutsch

Na, ja, diese komischen Uhus von Selbstverwaltern gibt's in anderen Ländern schon auch. Bloß halt mit anderer Begründung.
"
***********************
Heletz, du bist ganz eindeutig in Staatsdiensten oder eben ein Profiteur!




Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Stunde schrieb karlyman:

auf vagen Verdacht hin

 

Nun, der Verdacht hat sich aber doch bestätigt?

 

So vage war der Verdacht also gar nicht!

 

Inzwischen wurde in Oberbayern-Süd wieder ein Polizeibeamter vom Doienst suspendiert , weil er auch im Dienst Gedankengut der Reichis weiterverbreitet hat.

 

 

vor 1 Minute schrieb vince fontaine:

ganz eindeutig ...in Staatsdiensten oder eben ein Profiteur!

 

 

Weder - noch!

 

Mit Deiner Logik stimmt etwas nicht, wie man sieht.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Offenbar gibt es seit heute eine neue Rechtsprechung:

 

 

Zitat

Jetzt hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden, dass die Polizei die Waffen auffälliger "Reichsbürger" einziehen darf.

 

 

Das bedeutet: Das WaffG muß nicht geändert werden.

 

Ein AZ gibt es noch nicht, auch in der Entscheidungsdatenbank ist noch nichts eingetragen.

Das kommt sicher noch.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 11 Stunden schrieb erstezw:

Wer ist auffällig?

 

Zum Beispiel Leute, die auffällig häufig falsch parken. Denen fehlt die nötige persönliche Reife.

 

 

vor 11 Stunden schrieb erstezw:

Wer ist Reichsbürger?

 

Definitiv Leute, die ihren Personalausweis ans Ordnungsamt zurückgegeben sowie ellenlange Briefe an UNO, den Papst, dem us-Präsidenten oder Putin verschickt haben, in denen sie erklärten, sie seien jetzt Reichsbürger oder Selbstverwalter oder so ein anderer Blödsinn.

 

 

vor 11 Stunden schrieb erstezw:

Gibt es unauffällige Reichsbürger?

 

Ja.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 20 Stunden schrieb heletz:

Nun, der Verdacht hat sich aber doch bestätigt?

 

So vage war der Verdacht also gar nicht!

 

Inzwischen wurde in Oberbayern-Süd wieder ein Polizeibeamter vom Doienst suspendiert , weil er auch im Dienst Gedankengut der Reichis weiterverbreitet hat.

Hier beißt sich ja auch etwas, als Beamter mit Treuepflicht den Staat zu negieren, aber vom Staat kassieren?

Nach meiner Ansicht sollte man allen die sich als Reichsbürger outen die deutsche Staatsbürgerschaft entziehen, somit dürften/sollten alle deutschen Dokumente ihre Gültigkeit verlieren, so auch die WBK und allen anderen Rechte.

So auch allen anderen die sich mit allen anderen Gesellschaftsformen wie Islamismus u.a. vollends identifizieren und die deutsche Kultur negieren.

An eine Staatsbürgerschaft sind eben nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten gebunden. Eine doppelte Staatsbürgerschaft war eh schon der größte Unsinn aus meiner Sicht.

So sehe ich das und das ist eben meine Einstellung zur Sache. Entweder oder!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor einer Stunde schrieb uwewittenburg:

Hier beißt sich ja auch etwas, als Beamter mit Treuepflicht den Staat zu negieren, aber vom Staat kassieren?

Nach meiner Ansicht sollte man allen die sich als Reichsbürger outen die deutsche Staatsbürgerschaft entziehen, somit dürften/sollten alle deutschen Dokumente ihre Gültigkeit verlieren, so auch die WBK und allen anderen Rechte.

So auch allen anderen die sich mit allen anderen Gesellschaftsformen wie Islamismus u.a. vollends identifizieren und die deutsche Kultur negieren.

An eine Staatsbürgerschaft sind eben nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten gebunden. Eine doppelte Staatsbürgerschaft war eh schon der größte Unsinn aus meiner Sicht.

So sehe ich das und das ist eben meine Einstellung zur Sache. Entweder oder!

 

Gesunde EInstellung aber juristisch natürlich nicht durchsetzbar.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor einer Stunde schrieb JasperBeardley:

 

Gesunde EInstellung aber juristisch natürlich nicht durchsetzbar.

Warum? Sicherlich nicht in allen Fällen, aber wenn jemand seinen Pass zurück gibt mit der Begründung "diesen Staat gibt es gar nicht", dann braucht es doch nur ein Formular incl. Verzicht auf alle staatlichen Leistungen (mir ist klar, dass in der BRD ein Formular wichtig ist) mit dem er seine "Ausbürgerung" (keine Ahnung ob es sowas gibt, aber warum nicht) beantragt und ab da läuft alles seinen behördlichen Ablauf. Eben auch inkl. der Forderung zur Rückgabe aller anderen Ausweise / Genehmigungen / etc.. Und wenn er oder sie "Verzicht auf alle staatlichen Leistungen" nicht ankreuzt, dann bekommt er oder sie den Pass wieder zurück mit "Leider können wir Ihrer Ausbürgerung nicht stattgeben. Bitte erklären Sie vor einem erneuten Antrag erst den Verzicht auf alle Leistungen.". Ist zwar extrem bürokratisch, aber wenn ich mir die aktuelle Verwaltungspraxis in anderen Dingen anschaue, dann wäre dieses Vorgehen fast schon einfach und "schlicht". ;-)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 3 Stunden schrieb uwewittenburg:

als Beamter mit Treuepflicht den Staat zu negieren, aber vom Staat kassieren?

 

Bei den Reichis geht's ja immer ums Kassieren ohne Verpflichtungen.

Aber ein Beamter hat eben eine besondere Treuepflicht, die sogar dann greift, wenn's nicht um Geld geht.

Deshalb kann jemand nicht gleichzeitig einen Eid z.B. auf die Bayerische Verfassung abgelegt haben und gleichzeitig als Reichi diese Verfassung negieren.

 

 

vor 3 Stunden schrieb uwewittenburg:

sollte man allen die sich als Reichsbürger outen die deutsche Staatsbürgerschaft entziehen

 

Daß das nicht möglich ist,. weißt Du sicherlich.

 

 

vor 3 Stunden schrieb uwewittenburg:

So auch allen anderen die sich mit allen anderen Gesellschaftsformen wie Islamismus u.a. vollends identifizieren und die deutsche Kultur negieren.

 

Jetzt wird's dann lächerlich! Was ist "die deutsche Kultur negieren"?

 

 

vor 3 Stunden schrieb uwewittenburg:

Eine doppelte Staatsbürgerschaft

 

Hat mit dem Thema hier nichts zu tun.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Am 9.12.2016 um 12:10 schrieb vince fontaine:

" vor 8 Minuten schrieb Julius Corrino:
...
vor 11 Minuten schrieb Julius Corrino:
...
***********************
Heletz, du bist ganz eindeutig in Staatsdiensten oder eben ein Profiteur!

 

Du weißt schon, dass man den zitieren sollte, dem man antworten möchte ? Von daher, lerne zitieren...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Am 9.12.2016 um 12:14 schrieb heletz:

Nun, der Verdacht hat sich aber doch bestätigt?

So vage war der Verdacht also gar nicht!

 

Das wusste man aber vorher nicht... so funktioniert es eben nur in Heletzers Welten und bei uns... ich suche mal was und wenn ich es denn finde, dann kann ich beweisen, dass ich zurecht gesucht habe... Heletzer-Logik... 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 15 Stunden schrieb heletz:

Der hier darf froh sein über die geringe Strafe.

 

Dafür bekam er vorher eine Hausdurchsuchung.

 

Man soll das Maul halt nicht zu sehr aufreißen.

 

Zitat

 Das von dem Angeklagten "an den Tag gelegte Gehabe wirkt äußerst bedenklich", fuhr er fort, ging von einer massiven Beleidigung aus und forderte 1200 Euro Geldstrafe. Seinem Schlussvortrag fügte der Staatsanwalt hinzu: "Es ist schlimm, wenn jemand mit Waffen droht und ankündigt, er werde aufräumen." Doch dagegen sei rechtlich nichts zu unternehmen.

 

Ich kann das jetzt juristisch nicht beurteilen, aber irgendwie ist es doch seltsam, daß zwar die Beleidigung strafbar sein soll, nicht aber die Drohung mit bewaffneter Gewalt. Ist nicht z.B. die Androhung der Begehung eines Verbrechens als Bedrohung strafbar? Über die "Schlampe" oder ein männliches Äquivalent könnte ich persönlich relativ leicht hinwegsehen alldieweil der Betroffene genug mit Dummheit geschlagen zu sein scheint, aber ich würde mir ungern androhen lassen, daß mich jemand mittels Waffen "fertigmachen" und bei mir "aufräumen" wollte. Auch im Hinblick auf die Störung des Friedens scheint mir letzteres weit bedenklicher, weil die genannte Androhung nicht nur zu einer Verängstigung des Bedrohten führen kann sondern auch zu einer verständlicherweise niedrigeren Reizschwelle für eine gewalttätiger Reaktion wenn's z.B. an der Haustür scheppert, die dann auch den Falschen treffen kann. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 43 Minuten schrieb Proud NRA Member:

seltsam, daß zwar die Beleidigung strafbar sein soll, nicht aber die Drohung mit bewaffneter Gewalt

 

Aber keineswegs!

 

Warum soll das seltsam sein?

 

Denn um irgendetwas mit Waffen zu machen, fehlten ihm schlicht die Mittel, er hatte objektiv keine (und dessen soll er froh sein, genauso der Tatsache, daß Deutschland sich im 19.Jhd. dem Römischen Recht angeschlossen hat und nicht beim "Common Law" geblieben ist).

 

Die Beleidigung hingegen ist objektiv eine.

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 21 Stunden schrieb heletz:

Daß das nicht möglich ist,. weißt Du sicherlich.

Na klar, habe ja auch meine eigenen Gedanken dazu dargelegt.

vor 21 Stunden schrieb heletz:

Jetzt wird's dann lächerlich! Was ist "die deutsche Kultur negieren"?

Warum?

vor 21 Stunden schrieb heletz:

Hat mit dem Thema hier nichts zu tun.

Ja und nun?

Darf man nur schreiben was du für geeignet hältst?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 12 Minuten schrieb heletz:

Denn um irgendetwas mit Waffen zu machen, fehlten ihm schlicht die Mittel, er hatte objektiv keine (und dessen soll er froh sein, genauso der Tatsache, daß Deutschland sich im 19.Jhd. dem Römischen Recht angeschlossen hat und nicht beim "Common Law" geblieben ist).

 

Also laut Wikipedia:

 

Zitat

Hierbei reicht es im deutschen Strafrecht aus, dass die Bedrohung vorgetäuscht wird. Es ist in diesem Fall von erheblicher Bedeutung, dass es sich um eine ernstliche Drohung handelt; ob der Bedrohte diese ernst nimmt, ist hierbei unerheblich. Ebenso ist nicht relevant, ob der Täter die Drohung tatsächlich umsetzen kann oder will. 

 

Es ist für den Schaden durch die Bedrohung im Grunde doch auch irrelevant, ob der Bedrohende wirklich in der Lage ist, sie auszuführen, es sei denn natürlich, daß dem Bedrohten die Unmöglichkeit bekannt ist.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 9 Minuten schrieb Proud NRA Member:

irrelevant, ob der Bedrohende wirklich in der Lage ist, sie auszuführen,

 

Findest Du?

 

Da bilde ich mit Zeige- und Mittelfinger eine Pistole nach, ziele gen Himmel auf ein Flugzeug, zische dazu: "Piff Paff!" und bin dann wegen eines "Gefährlichen Einriffs in den Luftverkehr" dran?  :confused:

 

Nicht wirklich, oder?   :rotfl2:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gast
Dieses Thema wurde nun für weitere Antworten gesperrt.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.