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IGNORED

Verschärfung des Waffenrechts u.a. wegen "Reichsbürger"


Elektronengehirn

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Es wurden die Ernsthaftigkeiten der Drohanrufe in den Lagezentren auf Ernsthaftigkeit geprüft, heute wird man bei bestimmten Anrufen doch wohl eher vorsorglich zur Überprüfung übergehen.

Wer dann gen Himmel mit dem Zeigefinger droht und dabei Geräusche austößt könnte sich dann wohl eher ganz schnell in der "Klapse" wiederfinden.

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vor 2 Stunden schrieb Proud NRA Member:

aber ich würde mir ungern androhen lassen, daß mich jemand mittels Waffen "fertigmachen" und bei mir "aufräumen" wollte. Auch im Hinblick auf die Störung des Friedens scheint mir letzteres weit bedenklicher, weil die genannte Androhung nicht nur zu einer Verängstigung des Bedrohten führen kann sondern auch zu einer verständlicherweise niedrigeren Reizschwelle für eine gewalttätiger Reaktion wenn's z.B. an der Haustür scheppert, die dann auch den Falschen treffen kann. 

Nun das liegt daran, dass in Deutschland eine Bedrohung nach § 241 StGB nur dann strafbar ist, wenn mit einem Verbrechen gedroht wird. Ein Verbrechen wiederum ist jede Straftat, die mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr belegt ist (§ 12 StGB).

 

"ich bringe dich um" ist eine klare Bedrohung. 

Aussagen wie "man solle aufpassen; Unfälle passieren immer wieder, ich mache dich fertig" usw hingegen nicht, weil es entweder unkonkret oder eben kein Verbrechen, sondern "nur" eine Körperverletzung (Vergehen) ist. 

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vor 23 Stunden schrieb HBM:

Und wenn er oder sie "Verzicht auf alle staatlichen Leistungen" nicht ankreuzt, dann bekommt er oder sie den Pass wieder zurück mit "Leider können wir Ihrer Ausbürgerung nicht stattgeben. Bitte erklären Sie vor einem erneuten Antrag erst den Verzicht auf alle Leistungen.". Ist zwar extrem bürokratisch, aber wenn ich mir die aktuelle Verwaltungspraxis in anderen Dingen anschaue, dann wäre dieses Vorgehen fast schon einfach und "schlicht". ;-)

Die Reichsbürger wären ja dann Ausländer und von einem Ausländer auch nur ansatzweise zu fordern, er solle ein Formular zum Verzicht auf staatliche Leistungen zu unterzeichnen, wäre sowas von politisch unkorrekt! Was unterscheidet einen ausgebürgerten Reichsbürger von einem Syrer, Afghanen, Marokkaner, ... in Deutschland?  Viele von denen haben auch keine Papiere. Allerdings, die WBK is dann wirklich weg.

Allerdings musste ich solche Formulare in Südafrika aller 6 Monate unterschreiben.

 

 

 

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Eine Unterschrift ist eine Signatur, die muss nicht leserlich sein. Will jemand eine " leserliche Unterschrift " muss ich meinen Namen hinschreiben. Ist aber ein Unterschied. Lesen kann meine Unterschrift jedenfalls keiner. Spätestens seit meiner Zeit als Zugführer eines ABC Abwehrzuges und der Unterschriftenorgien nach einer Übung in Fahrbefehle, Gerätebegleithefte, Fahrtenbücher  usw usw wurde aus meinem Namen ein " Zeichen ". Und das ist es bis heute.

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vor 15 Minuten schrieb b_A:

Darf eine legale Handlung - die Beantragung des Staatsangehörigkeitsnachweises - als Anfangsverdacht hergenommen werden?

 

Ja, aber selbstverständlich!

 

Wozu die RuStAGler das mißbrauchen, haben die Behörden ja inzwischen erkannt.

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Gerade eben schrieb Gruger:

 

Ich habe das Geschriebene gelesen und so verstanden, dass wenn einer vom Merkel-Kasners Gästen, eine Einbürgerung mit Personalausweis und Reisepass geschenkt
bekommt, dieser Gast dennoch kein Deutscher ist und niemals sein wird.

Wer sieht das auch so oder anders ???

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Jo, hatten wir ja schon.

 

Wenn der Antragsteller das für einen der genannten Zwecke benötigt, dann gibt es ein behördliches Anforderungsschreiben, das kann er ja auch Verlangen vorzeigen, kein Problem.

 

Bereits verbeamtete Bundesbürger brauchen so etwas in der Regel nicht (sie wären ja keine Beamte, wenn ihre Staatsangehörigkeit nicht feststünde!), daher ist es in letzter Zeit schon angeraten, auch nachzuhaken, wofür denn der Antragsteller das Formular benötigt.

 

Die Theorie dieser Reichsheinis ist ja offenbar - wenn ich das richtig verstanden habe - daß man automatisch als auf Hoher See verschollen gilt, wenn man sich nicht als "lebend" meldet.

 

Und vollgültig "da" ist man, wenn man sich als "besselt" meldet kann - und das geht angeblich nur mit diesem Gelben Schein.

 

Irgendwie sowas.

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vor 7 Stunden schrieb P22:

Nun das liegt daran, dass in Deutschland eine Bedrohung nach § 241 StGB nur dann strafbar ist, wenn mit einem Verbrechen gedroht wird. Ein Verbrechen wiederum ist jede Straftat, die mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr belegt ist (§ 12 StGB).

 

"ich bringe dich um" ist eine klare Bedrohung. 

Aussagen wie "man solle aufpassen; Unfälle passieren immer wieder, ich mache dich fertig" usw hingegen nicht, weil es entweder unkonkret oder eben kein Verbrechen, sondern "nur" eine Körperverletzung (Vergehen) ist. 

 

Da hast Du natürlich recht. Das hatte ich ganz übersehen, daß "Fertigmachen mit Waffen" in Deutschland nicht unbedingt ein Verbrechen ist.

 

Damit komme ich allerdings wieder auf mein Unwohlsein zurück, daß zwar einerseits die bloße Beleidigung strafbar ist und in diesem Fall auch bestraft wurde, andererseits aber die Androhung einer einfachen oder auch gefährlichen Körperverletzung anscheinend nicht. Mein Ehrgefühl ist soweit kleinbürgerlich-protestantisch, daß ich ich meine Ehre eigentlich nur durch meine eigenen Handlungen als wesentlich verletzbar ansehe, nicht durch das Gewäsch eines Dritten. Aber mein Recht auf körperliche Unversehrtheit ist mir durchaus wichtig. Wenn mich jemand mit der Androhung bewaffneter Gewalt bedrohen würde, würde ich die Auskunft, da könne man nichts machen bis er diese Drohung auch umsetzt, als sehr unbefriedigend empfinden. Erst recht natürlich dann wenn mir dazu noch erklärt wird, wie es in Deutschland der Fall ist, daß ich, der ich keiner Fliege etwas zuleide tue, keine Schußwaffe zum Eigenschutz gegen die Umsetzung dieser Drohung mitnehmen darf.

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vor 29 Minuten schrieb heletz:

Wenn der Antragsteller das für einen der genannten Zwecke benötigt, dann gibt es ein behördliches Anforderungsschreiben, das kann er ja auch Verlangen vorzeigen, kein Problem.

 

 

Bedürfnisprinzip für alle im Gesetz vorgesehenen Verwaltungshandlungen? Das wäre eine klasse Fortschreibung des WaffG auf alle Lebensbereiche. Wenn wir mit dem Staatsangehörigkeitsausweis anfangen, dann ist nächstes der Reisepaß dran. Wie kann man sich denn sicher sein, daß jemand wirklich bloß in Urlaub fahren will und den Paß nicht "mißbrauchen" will um damit die von ihm so empfundene Bezeichnung als "Personal" auf dem anderen Ausweis zu umgehen? Zumindest ein gekauftes Ticket für die geplante Reise nebst eines Nachweises der klimapolitischen Unbedenklichkeit des Transportmittels sollte man da schon verlangen, oder etwa nicht?

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vor 11 Minuten schrieb Proud NRA Member:

 

 

...

 

 

Es ist mir nicht klar, warum Du jetzt so maßlos übertreiben mußt wie die Reichis, die sich stets als Opfer sehen.

 

Die Beantragung dieses Scheins ist nunmal zur Zeit ein Hobby der Reichis und es ist derzeit nicht falsch, nachzuforschen, was dahintersteckt.

 

Vor allem dann, wenn der Antragsteller Beamter ist.

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Gerade eben schrieb heletz:

Die Beantragung dieses Scheins ist nunmal zur Zeit ein Hobby der Reichis und es ist derzeit nicht falsch, nachzuforschen, was dahintersteckt.

 

Vor allem dann, wenn der Antragsteller Beamter ist.

 

Das geht andere Leute einen feuchten Kehricht an, was dahintersteckt. Vielleicht fürchtet er, daß aktuelle gesellschaftspolitische Entwicklungen dazu führen werden, daß in ein paar Jahren große Verwirrung herrscht, wer Bürger ist und wer nicht, und verspricht sich von dem Zettel in diesem Fall weniger Scherereien mit der Verwaltung später. Vielleicht will der den Wisch in ein Bankschließfach tun und erhofft sich davon eine Zeitersparnis, sollte sein Reisepaß daheim durch Feuer vernichtet werden. Anscheinend braucht es das Ding auch für gewisse Fälle von Anerkennungen ausländischer Vaterschaften, und wenn er davon niemandem unnötig erzählen wollte, dann wäre das zwar vielleicht unehrenhaft, aber kein angemessener Gegenstand behördlicher Nachforschung. Selbst wenn's bei ihm im Kopf reichsbürgern sollte: Solange sich das auf vollkommen legale und harmlose Handlungen beschränkt und er weder im Wort noch in der Tat seine Pflichten als Beamter verletzt, geht das auch keinen etwas an.

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Dann müssen wir ab sofort jeden Bäcker observieren, denn es könnte sein, das ein RB in den letzten 48h ein Brot bei ihnen gekauft hat... und wer weiß schon, was der damit vorhaben könnte... da ist schon mächtig Vorsicht geboten... der Hr. Mielke hätte seine helle Freude an unserem Heletzer...

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vor 14 Minuten schrieb heletz:

Wenn es sich um Beamte oder Legalwaffenbesitzer handelt, dann geht es die Behörden sehr wohl etwas an, was dahintersteckt.

 

Für die Ansicht, daß selbst nie geäußerte Gesinnungen in die Sphäre des Politischen fallen und ein angemessener Gegenstand behördlicher Nachforschung und Sanktionierung sind, gibt es ein Wort: Totalitarismus.

Bearbeitet von Proud NRA Member
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vor 15 Minuten schrieb heletz:

Wenn es sich um Beamte oder Legalwaffenbesitzer handelt, dann geht es die Behörden sehr wohl etwas an, was dahintersteckt.

Das sehe ich ganz anders. Im Moment (aufgrund des Themas "Reichsbürger") würde ich das Papier nicht einfach so beantragen, aber ansonsten wäre mein "Grund" für die Urkunde, dass ich stolz darauf bin Deutscher zu sein. Noch lieber wäre mir allerdings eine Urkunde die bestätigt, dass ich ein "gebürtiger Bayer" bin. Was daran ist falsch, wenn man sich (z.B. weil man, zusätzlich zum Stammbuch, noch ein anderes Dokument, an anderer Stelle, aufheben möchte) diese Urkunde ausstellen lässt. Allerdings ist mir, habe mich da noch nicht eingelesen, da es für mich auch nicht so relevant ist, auch nicht klar, was die Reichsbürger damit "anfangen" möchten.

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vor 2 Minuten schrieb Proud NRA Member:

selbst nie geäußerte Gesinnungen

 

Du phantasierst!

 

Der Normalo benötigt den Gelben Schein überhaupt nicht.

 

Im Falle, daß ein LWB oder Beamter den Schein benötigt, kann er dies ja durch ein Anforderungsschreiben nachweisen.

 

Beamte können nicht gleichzeitig Reichsbürger sein, da sie nunmal auf die Verfassung des Bundes oder eines der Länder geschworen haben. Daher können sie nicht gleichzeitig Reichsbürgers ein, die die Existenz dieser Staaten ablehnen.

 

Für LWB gilt das Gleiche: Die "Vertragsbedingungen" waren die Gesetze der BRD (die Ausstellung der WBK kann ja 20 Jahre und länger zurückliegen). Stellt die BRD nun fest, daß es sich bei dem Vertragspartner inzwischen um einen Reichsbürger handelt, der die Existenz der BRD negiert, so gilt der Vertrag nicht mehr und die Waffen sind selbstverständlich einzuziehen.

 

Lies dazu nochmal das Urteil des VG Cottbus, das vom OVG am Freitag bestätigt worden ist.

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