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IGNORED

Verschärfung des Waffenrechts u.a. wegen "Reichsbürger"


Elektronengehirn

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Am 11.12.2016 um 20:05 schrieb heletz:

Der Normalo benötigt den Gelben Schein überhaupt nicht.

 

Doch. Die Gesetze sind eindeutig und unmissverständlich: Nur deutsche Staatsbürger haben ein Wahlrecht für die Bundestagswahl:

 

§12 Bundeswahlgesetz: Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltage

Artikel 116 GG: Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

 

Das heißt das man zur Ausübung des Wahlrechtes im Zweifel _beweisen_ muss, deutscher Staatsbürger zu sein. Das sich in der Praxis Wahlhelfer mit dem Personalausweis begnügen ist Schlampigkeit der Wahlhelfer, aber Du kannst doch unmöglich einem gesetzestreuen Bürger vorhalten, dass sich Andere _nicht_ ans Gesetz halten. Und nein, der Personalausweis ist lediglich ein Identitätsausweis, aber kein Staatsbürgerbeweis, deswegen steht auch im Personalausweis die Herkunftsnation, nicht aber die Staatsbürgereigenschaft.

 

Praktisch heißt das, dass mit dieser Reichsbürgerdebatte _gesetzestreue_ Bürger als unzuverlässig bezeichnet werden. Und nun mach Dir mal Gedanken, was das über unseren Staat und unsere Gerichte aussagt! Bei sowas könnte man doch glatt zum Reichsbürger würden...

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vor 4 Stunden schrieb heletz:

 

 

Die hier besprochenen Urteile des VG Gera und des VG Cottbus bzw. OVG Cottbus machen ja gerade klar, daß eben dies nicht stattfindet!

Die von Dir zitierten Urteile sind Rechts-Praxis, das ist die begründete Meinung des Richters/Gerichts unter fachkundiger Anwendung von Gesetzen. Das Einzige, was damit "klar" gemacht wird, ist, daß Dieser Richter in Diesem Fall keinen Fehler bei der Verwaltung erkennen konnte oder ahnden wollte. Es bezieht sich nach meiner Lesart auch auf den Entzug der WBK nach den Durchsuchungen. Meine Kritik richtet sich gegen die Grundlagen, die ausgereicht haben, Ermittlungen/Durchsuchungen überhaupt einzuleiten.

 

Was ich von Reichsbürgern halte, hatte ich anderswo im Forum bereits klargestellt, Die sind von ähnlicher Qualität wie die Gesellschaft von der flachen Erde. Mir ist auch klar, daß registrierte WB auch höherer Beobachtungsintensität unterliegen, genau wie Führerschein-Inhaber. Aber die Grenzen, ab denen die Verwaltungen prophylaktisch aktiv werden, werden immer enger gezogen. NPD-Mitgliedschaft, Rocker-Club und jetzt Reichsbürger macht verdächtig und führt zur Sanktion. Die Tendenz ist schlicht falsch, unser Staat agiert nicht mehr aufgrund von Tatsachen, sondern aufgrund von Verdächtigungen. Dagegen gilt es zu opponieren, um Freiheit zu erhalten, die ohnehin schon unnötig eingeschränkt wird.

 

Der Staatsbürgerschaftsnachweis ist sicher in vieler Hinsicht ein alter Zopf. Er wird auch zur Geltungssucht von Spinnern missbraucht. Als Waffenbesitzer ist man ohnehin schon ein verbriefter Spinner, zumindest für viele Politiker. Wenn man der Tendenz folgt bis zu Ihrem bitteren Ende, dann kommt man wirklich dazu, daß man sich durch den Antrag auf waffenrechtliche Erlaubnis so verdächtig macht, die Waffen zu missbrauchen, daß eine solche Erlaubnis entzogen werden müsste, Catch 22. Es muss doch substanziell etwas vorliegen, tut es möglicherweise ja auch, nur alleine ein rechtmäßiger Vorgang wird hier als Begründung für tiefe Einschnitte in Grundrechte missbraucht.

 

Wenn Dich das Alles nicht stört, dann bin ich ja zumindest froh, daß Du gut schlafen kannst, aber ich bleibe bei meiner Meinung, daß Aufwachen angesagt wäre. Bei dem BVG Leipzig-Urteil zu Halbautomaten haben wir auch reagiert und nicht schulterzuckend hingenommen, daß ein Gericht uns das Denken vorschreibt. Auch ein neues Gesetz verändert nicht die Realität, nur den Justiz-Umgang mit ebendieser. Darum sind die EU-Pläne für Waffenrecht unter dem Deckmantel der Terrorbekämpfung/Freihandels-Regulation eben auch nicht einfach nur hinzunehmen.

 

Ich habe da ein ganz übles Gefühl. - Es ist eine Falle...

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vor 41 Minuten schrieb Shiva:

Das heißt das man zur Ausübung des Wahlrechtes im Zweifel _beweisen_ muss, deutscher Staatsbürger zu sein. Das sich in der Praxis Wahlhelfer mit dem Personalausweis begnügen ist Schlampigkeit der Wahlhelfer, aber Du kannst doch unmöglich einem gesetzestreuen Bürger vorhalten, dass sich Andere _nicht_ ans Gesetz halten.

... 

Mit Verlaub, du schreibst Unfug. 

 

Wer wählen will muss im Wählerverzeichnis eingetragen sein. Im Wahllokal kann wählen wer eine Wahlbenachrichtigung vorweisen kann oder in der Liste für seinen Wahlbezirk steht.

Deshalb reicht der Identitätsnachweis.

 

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vor 26 Minuten schrieb erstezw:

Mit Verlaub, du schreibst Unfug.

 

 

Aja. Ich zitiere ein Gesetz und Du erklärst mir das sei Unfug.

 

Tatsächlich ist es so, dass das Wahlverzeichnis im §17 Bundeswahlgesetz definiert wird. Dort heißt es "Die Gemeindebehörden führen [..] ein Verzeichnis der Wahlberechtigten". Wer wahlberechtigt ist, ergibt sich aus jedoch aus §1 Bundeswahlgesetz und Artikel 116 GG. Womit wir wieder beim Beweis der Wahlberechtigung sind. Und die erfolgt über den Staatsbürgerausweis.

 

Wir können jetzt im Kreis hin- und herspringen. Der Punkt ist: Die angeblichen Reichsbürger haben nichts unrechtes getan. Die Gerichte erklären jemanden als unzuverlässig, der sich an Gesetze hält _weil_ er sich an Gesetze hält.

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vor 51 Minuten schrieb Tyr13:

Aber die Grenzen, ab denen die Verwaltungen prophylaktisch aktiv werden, werden immer enger gezogen

 

 

Man hat sie jahre- und jahrzehtelang machen lassen, hat sie nicht gestört, weil sie nur als Spinner galten.

 

Die Sichtweise als "harmlose Spinner" ist eben nur teilweise richtig.

 

Spätestens seit den Schüssen von Reuden hat sich diese Sichtweise geändert.

 

Aktuell ist man bei diesem Herrn aufgelaufen.

 

Eigentlich muß man ja als "sittlicher lebender beseelter Mensch" nach seiner Ansicht kleine Steuern zahlen und so hat er ein gepfändetes Kfz verwendet.

 

Nun also Hausdurchsuchung.

 

Und was findet man?

 

Zitat

 

mehrere Waffen (Langwaffe, Kurzwaffe), gefüllte Magazine für ein Maschinengewehr, erhebliche Mengen an Munition und bislang unbekannte Chemikalien.

...

Der 58-Jährige besitzt keine waffenrechtliche Erlaubnis.

 

 

 

Der Unterschied zu dem Leipziger Urteil ist evident: Das Urteil drehte den Willen des Souveräns, vertreten durch das Parlament, den Bundestag, in sein Gegenteil um. Deswegen wurde es neu formuliert (hoffentlich "verdrehsicher").

 

Das ist etwas völlig anderes, als wenn hier ein Gruppe sitzt, die die Existenz der BRD als Staat negiert und ihre eigenen Gesetze machen will!

 

Da muß schon mal prophylaktisch zur Gefahrenabwehr eingeschritten werden. Hat sich ja auch im vorliegenden Fall als richtig erwiesen

 

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vor 2 Minuten schrieb Shiva:

 

Aja. Ich zitiere ein Gesetz und Du erklärst mir das sei Unfug.

 

... Womit wir wieder beim Beweis der Wahlberechtigung sind. Und die erfolgt über den Staatsbürgerausweis.

...

Mit dem zitieren ist es nicht getan.

 

Hier mal beispielhaft der Ablauf zur Eintragung im Wählerverzeichnis:

https://www.service-bw.de/leistung/-/sbw/Waehlerverzeichnis+Bundestagswahl++Eintragung+von+in+Deutschland+lebenden+Deutschen+beantragen-367-leistung-0

 

"Benötigte Dokumente: keine "

 

Also nichts mit gelbem Schein.

 

Wobei du den ja auch auf der Gemeinde bekommst, die würden also prüfen was sie zuvor bestätigt haben...

 

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Gerade eben schrieb erstezw:

"Benötigte Dokumente: keine "


Sie sprechen dort von Bürgern und Bürgerinnen. Der Unterschied zu Personen (so im Personalausweisgesetz) ist, dass Bürger ihre Staatsbürgereigenschaft bewiesen haben. Ist man dem Amt als Bürger bekannt (Melderegister), braucht man keine weiteren Dokumente.

 

Wie beweist man nun ein Bürger der Bundesrepublik zu sein: Gelber Schein. 

 

Du springst und springst aber guck doch einfach mal ins Gesetz. Ich habe doch die relevanten Stellen zitiert!

 

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vor 25 Minuten schrieb Shiva:

...

Wie beweist man nun ein Bürger der Bundesrepublik zu sein: Gelber Schein. 

...

 

Du musst nichts beweisen. Die Gemeinde prüft, ob du wahlberechtigt bist. Sollten die dir den Eintrag verweigern, wäre das wohl ein Grund, den gelben Schein zu beantragen.

Von mir wollte ihn noch keiner sehen.

Nicht um Soldat zu werden, nicht um Beamter zu werden und nicht um in ein Wählerverzeichnis eingetragen zu werden. Eine Monddiskussion. Genau wie darum, ob ein paar Spinner den Fortbestand der Demokratie gefährden (außer sie sind weiblich, aus der Zone und ehemalige FDJ-Funktionärinnen).

 

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vor 8 Minuten schrieb Shiva:

 

Aufgrund welcher Unterlagen prüfen die denn? Hör auf Dich im Kreis zu drehen.

Komisch dass du dich so über ein rein theoretisches Problem aufregst, das praktisch keine Relevanz hat.

 

Ich habe schon mehrfach beweisen müssen ich zu sein. Teilweise recht komplex, z.B. mit der Angabe von Bürgen die mich seit meiner Kindheit kennen, sich aber untereinander nicht. Meine Staatsbürgerschaft hat aber noch nie jemand angezweifelt.

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Braucht man auch nicht. Kann man alles nachlesen. Unterlagen werden erst beigebracht, wenn Zweifel an der Staatsbürgerschaft bestehen. Die bestehen aber einfach nicht.

Andernfalls kann man dann (jetzt kommts!) u.a. den Ariernachweis als Beweis vorlegen.

Es ist doch grotesk. Im allgemeinen nimmt man einfach an, dass alles korrekte Staatsbürger sind. Deshalb braucht es dafür auch keinen Nachweis.

 

Diesen zu haben ist allerdings nun auch nichts schlimmes. Deshalb gibt's ja das Gesetz. Es ist nur eben einfach nicht notwendig.

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vor 3 Stunden schrieb Shiva:


Sie sprechen dort von Bürgern und Bürgerinnen. Der Unterschied zu Personen (so im Personalausweisgesetz) ist, dass Bürger ihre Staatsbürgereigenschaft bewiesen haben. Ist man dem Amt als Bürger bekannt (Melderegister), braucht man keine weiteren Dokumente.

 

Wie beweist man nun ein Bürger der Bundesrepublik zu sein: Gelber Schein. 

 

Du springst und springst aber guck doch einfach mal ins Gesetz. Ich habe doch die relevanten Stellen zitiert!

 

So ein Quatsch, Bürger sind wahlberechtige Einwohner, die dazu gar nicht beweisen brauchen...

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vor 10 Stunden schrieb schiiter:

Andernfalls kann man dann (jetzt kommts!) u.a. den Ariernachweis als Beweis vorlegen.

 

 

Eben als Indiz, daß man (oder die Vorfahren) schon damals als deutscher Staatsbürger angesehen wurde. Eine Urkunde, die belegt, daß man als Jude (aus heutiger Sicht selbstverständlich nicht rechtsgültig) ausgebürgert wurde, oder eine Urkunde, die belegt, daß einen das MfS bei der Unterschrift der Verpflichtungserklärung als IM als DDR-Bürger angesehen hat, hätte einen ähnlichen Effekt.

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Am 11.12.2016 um 15:36 schrieb b_A:

Darf eine legale Handlung - die Beantragung des Staatsangehörigkeitsnachweises - als Anfangsverdacht hergenommen werden?

 

 

Daß dies gemacht werden darf wurde bereits festgestellt, daher der Nachtrag:

 

Es hat sich inzwischen herausgestellt bei den Ermittlungen, daß die Kitzinger Polizistin keine Reichsbürgerin ist.

Sie hat schon am Mittwoch die Dienstgeschäfte wieder aufgenommen.

 

 

Nachtrag2:

Der illegal waffen- und chemikalienhortende Reichsbürger aus Chieming ist mittlerweile in Haft.

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Am 14.12.2016 um 15:12 schrieb erstezw:

 Eine Monddiskussion. Genau wie darum, ob ein paar Spinner den Fortbestand der Demokratie gefährden (außer sie sind weiblich, aus der Zone und ehemalige FDJ-Funktionärinnen).

 

:shok: dieses Misstrauen gegenüber ihrer Hoheit macht mich traurig und auch betroffen.

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Am 13.12.2016 um 18:12 schrieb Proud NRA Member:

Der logische nächste Schritt wäre, einfach die Beantragung einer waffenrechtlichen Erlaubnis als Indiz zu werten, daß es sich beim Antragsteller um einen "Waffennarren" handle (es gibt da sicher auch eine gewisse Korrelation, deren Ausmaß von der Definition des "Waffennarren" abhängt) und das als Ausgangspunkt für die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit zu nehmen. Das wäre dann der perfekte Catch 22.

 

 

Das ist doch offenkundig. Nur ein Waffennarr möchte (seine) Waffen zuhause haben. Der nur auf Sport bedachte (Kader)(KK)Sportschütze hat an Waffen an sich kein Interesse und läßt sie daher dankend im Tresor des Vereins. Folglich disqualifiziert schon der Antrag auf Erteilung einer Besitzerlaubnis. Ganz übel natürlich sog. Sammler. Die haben ja nicht einmal das Feigenblatt des Sportschützenwesens. Diese besitzen Waffen weil sie diese toll finden. Wie kann man solchen Leuten nur eine Waffenbesitzerlaubnis geben.

Es gibt Interessen, die disqualifizieren eo ipso.

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vor 17 Stunden schrieb heletz:

Es hat sich inzwischen herausgestellt bei den Ermittlungen, daß die Kitzinger Polizistin keine Reichsbürgerin ist.

Sie hat schon am Mittwoch die Dienstgeschäfte wieder aufgenommen.

 

 

Ist die Zeit ohne Dienstgeschäfte, weil der Verdacht ja unbegründet war, bezahlt? Da könnte man glatt an eine einfache Möglichkeit denken, als Beamter einen bezahlten Sonderurlaub zu bekommen wenn einem die anschließende hochnotpeinliche Gewissensprüfung nicht zu blöd ist...

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vor 6 Stunden schrieb Proud NRA Member:

Ist die Zeit ohne Dienstgeschäfte, weil der Verdacht ja unbegründet war, bezahlt?

 

Die einen sagen so, die anderen so und dritte gar nichts.

 

Wenn ich das schreibe, was ich gelesen haben, kommt garantiert einer und weiß es besser, also lasse ich es.

 

Du solltest beim PP Unterfranken selbst nachfragen.

 

Aber noch mal zum "Gelben Schein": Gestern berichtete auf FB ein Antragsteller. Er hatte für sich, seine Frau und Kind den Schein beantragt und war abgewiesen worden, weil seine Staatsbürgerschaft feststeht. Kostet 18,50 €. Saarland

 

Weil er aber so toll an der YT-Unität studiert hat, ist er in den "Wiederspruch". Der wurde erwartungsgemäß abgewiesen. Kosten jetzt: 201,00 € pro Nase.

 

Und was raten seine "tollen" Kumpels? Umziehen in einen anderen Kreis und nochmal versuchen ... :gaga:

 

Interessant ist dabei, wie der Rechtsausschuß des Kreises die Ablehnung begründet hat: Nämlich mit einem Urteil des VG Potsdam, nach dem ein Anspruch auf den Schein nicht besteht, wenn die Staatsbürgerschaft ohnehin feststeht. Offenbar ist das nämlich für die Verwaltungen ziemlich viel Arbeit.

 

 

 

Zitat

Vorliegend besteht ersichtlich kein schutzwürdiges Interesse an der beantragten Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit und der Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises. Der Kläger ist im Jahre 1960 als Sohn der deutschen Staatsangehörigen Helmut und Ingeburg Hummel auf dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland und des heutigen Bundeslandes Thüringen geboren worden. Weshalb gleichwohl die deutsche Staatsangehörigkeit zweifelhaft und klärungsbedürftig sein könnte, ist nicht ansatzweise ersichtlich. Insbesondere wird die deutsche Staatsangehörigkeit - soweit bekannt - auch nicht von dem Beklagten oder anderen Behörden in Frage gestellt. Der Kläger ist im Besitz eines deutschen Personalausweises und eines deutschen Reisepasses. Dass die Ausübung staatsbürgerlicher Rechte, wie beispielsweise die Teilnahme an Wahlen und Abstimmungen, auch nur fraglich sein könnte, ist nicht bekannt.

 

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vor 23 Stunden schrieb BigMamma:

 

Wie macht man das denn, also das Festellen, ob jemand ein pöser Reichsbürger ist oder nicht ? Haben sie ihr ein Loch in den Kopf gebohrt und rein geguckt ?

Ganz einfach, sie haben keinen Reichsbürgerausweis gefunden.

Ohne gelben Zettel kein Deutscher.

Wen der Führerschein verloren geht nie wieder Auto fahren.

Geht das Grundschulzeugnis verloren fällt die Grundlage für den Doktortitel weg und wenn der Reichsbürgerausweis im Ofen landet ist man eben kein Reichsbürger.

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vor 6 Stunden schrieb karlyman:

"I sooch net sou unn I sooch net sou, drmit nochher kôhner sooche kou, I hett sou gsocht odr sou.

 

Nein, den Spruch kannte ich so noch nicht!

 

Das liegt daran, daß ich im Hohenlohischen bisher nichts zu tun hatte (außer einer marginalen Berührung mit dem HFM Schwäbisch Hall-Wackershofen, das war aber schon ... hm ... 1988? 1989?).

 

Im Fränkischen gibt es wohl einen ähnlich lautenden Spruch.

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