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IGNORED

Verschärfung des Waffenrechts u.a. wegen "Reichsbürger"


Elektronengehirn

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vor 5 Minuten schrieb heletz:

Im Falle, daß ein LWB oder Beamter den Schein benötigt, kann er dies ja durch ein Anforderungsschreiben nachweisen.

Was ist daran so "schlimm", wenn ich eine Urkunde über meine Staatsangehörigkeit, auch als LWB oder Beamter, vom Staat anfordere? Lt. den Infos die ich bisher zum Thema gelesen habe ist wohl der Pass bzw. Ausweis kein urkundlicher Nachweis der Staatsangehörigkeit und daher wäre alleine das doch schon ein Grund für die Beantragung der Urkunde oder hab ich was übersehen?

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vor 1 Minute schrieb heletz:

Der Normalo benötigt den Gelben Schein überhaupt nicht.

 

Das ist vollkommen egal. Ich benötige meine Amateurfunklizenz auch nicht insofern ich ein paar Jahre lang kein QSO geführt habe. Verlängert wird sie trotzdem ohne Angaben von Gründen solange ich die Anforderungen erfüllt habe, was nur bei der Ausstellung oder Upgrades zu prüfen ist, und rechtzeitig den Antrag auf Verlängerung nebst der erforderlichen Gebühr zustandebekomme. 

 

vor 1 Minute schrieb heletz:

Beamte können nicht gleichzeitig Reichsbürger sein, da sie nunmal auf die Verfassung des Bundes oder eines der Länder geschworen haben. Daher können sie nicht gleichzeitig Reichsbürgers ein, die die Existenz dieser Staaten ablehnen.

 

Und solange sie diesen Eid nicht verletzen ist gut. Das trifft sogar dann zu, wenn sie vielleicht wirklich irgendwelche inneren Konflikte dazu haben solange sie diese Konflikte eben nicht in Wort oder Tat in einer Weise äußern, die sich nicht mit dem Eid verträgt. Man kann auch gar nicht schwören, in Zukunft irgendetwas zu glauben, denn was man glaubt, ist nicht vollkommen dem Willen unterworfen. Wohl kann man schwören, sich dem Staat gegenüber loyal zu verhalten, aber der bloße Wunsch nach einer vom Gesetz vorgesehenen Rückversicherung, daß man diesem Staat auch angehört, ist damit wohl kaum in Konflikt.

 

vor 1 Minute schrieb heletz:

Für LWB gilt das Gleiche: Die "Vertragsbedingungen" waren die Gesetze der BRD (die Ausstellung der WBK kann ja 20 Jahre und länger zurückliegen). Stellt die BRD nun fest, daß es sich bei dem Vertragspartner inzwischen um einen Reichsbürger handelt, der die Existenz der BRD negiert, so gilt der Vertrag nicht mehr und die Waffen sind selbstverständlich einzuziehen.

 

 

Die Vorstellung, daß es sich bei einer waffenrechtlichen Erlaubnis um einen Vertrag oder eine vertragsähnliche Gestaltung handle, ist nicht weniger abwegig als die Vorstellung eines getrennt von der Bundesrepublik weiterbestehenden deutschen Reiches. Sie ähnelt sogar den Vorstellungen der Reichsbürger, die ja auch oft glauben, daß man sich durch irgendwie geartete Unterschriften unter öffentliche Dokumente in ein Vertragsverhältnis zur von ihnen imaginierten BRD GmbH begäbe und dergleichen. Soll man Dir wegen dieser grenzwertig reichsbürgernden Ansicht die WBK einziehen?

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vor 10 Minuten schrieb heletz:

Der Normalo benötigt den Gelben Schein überhaupt nicht.

Ich "benötige" auch keinen Reisepass, aber trotzdem habe ich einen und nicht nur meinen Personalausweis. Warum? Da ich meinen Personalausweis immer dabei habe liegt der Reisepass daheim für den Fall, dass der Ausweis abhanden kommt. Allerdings hat mich niemand gefragt "Warum brauchen Sie noch einen Reisepass?". Geht ja auch die Gemeinde nichts an, aber evtl. siehst Du das ja auch anders.

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vor 2 Stunden schrieb Gruger:

 

vor 5 Stunden schrieb b_A:

Was mir nicht gefällt, und was ich mich frage:

Darf eine legale Handlung - die Beantragung des Staatsangehörigkeitsnachweises - als Anfangsverdacht hergenommen werden?

 

vor 5 Stunden schrieb heletz:

 

Ja, aber selbstverständlich!

 

Wozu die RuStAGler das mißbrauchen, haben die Behörden ja inzwischen erkannt.

 

 

Höchst interessant dieses Dokument ist mir völlig unbekannt gewesen, ich dachte zunächst b_A frägt nach der Beantragung eines RB-Ausweis :laugh: ... da ichs nun kapiert hab

was nun tatsächlich gemeint war würd mich mal interessieren was "Wozu die RuStAGler das mißbrauchen, haben die Behörden ja inzwischen erkannt" bedeutet mag.

So das ich verstehen kann warum man bei Beantragung eines offiziellen Dokumentes der BRD als deutscher BRD Staatbürger dann als potenzieller RB verdächtigt wird.

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vor 12 Stunden schrieb Proud NRA Member:

Ich benötige meine Amateurfunklizenz auch nicht

 

Das ist deswegen nicht vergleichbar, weil mit Beantragen der Amateurfunklizenz nicht die Behauptung einhergeht, die BRD existiere nicht als Staat.

 

 

vor 12 Stunden schrieb Proud NRA Member:

Und solange sie diesen Eid nicht verletzen ist gut.

 

Nein, ist es nicht!

 

Weil Beamte nicht nur eine Treuepflicht haben, sondern eine besondere Treuepflicht.

 

Hin- und wieder muß man das offenbar in Erinnerung rufen.

 

 

vor 12 Stunden schrieb Proud NRA Member:

Die Vorstellung, daß es sich bei einer waffenrechtlichen Erlaubnis um einen Vertrag oder eine vertragsähnliche Gestaltung handle, ist nicht weniger abwegig

 

Das ist ja auch keine Vorstellung von mir, sondern nur eine für die von außen Lesenden eine leicht faßliche Formulierung.

 

 

 

 

.

 

vor 12 Stunden schrieb HBM:

Allerdings hat mich niemand gefragt "Warum brauchen Sie noch einen Reisepass?".

 

Bei der Beantragung des Gelben Scheins ist schon immer der Zweck anzugeben, daher ist das mit dem Paß nicht vergleichbar.

Bearbeitet von heletz
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Es geht noch irrer.

Die Reichsbürger benötigen ja den Gelben Schein, um als "geistig sittlicher Mensch, nicht verschollen auf hoher See" zu gelten.

 

Die nächste Umdrehung besteht darin, ein Staatsangehörigkeitsnachweis ihrer Phantasiestaaten zu beantragen. Da will einer den Bundespräsidenten verklagen, die „Reichsbürgerschaft“ als Staatsangehörigkeit bestätigt zu bekommen, der andere die „Staatsangehörigkeit“ des Herzogtums Sachsen-Meiningen usf.

 

Glücklicherweise lassen sich deutsche Verwaltungsgerichte davon nicht beeindrucken.

Jüngstes Zeugnis dessen ist ein Beschluß des OVG in NRW. Interessanterweise ist bei den belastenden Maßnahmen das jüngst vom OVG bestätigte Urteil aus Cottbus dabei (Führerscheinentzug, Entzug der WBK etc.). Auch die anderen Hinweise sind höchst aufschlußreich.

 

Eigentlich sind die Richter – das weiß so ein Reichsbürger ganz genau – ja gar nicht dazu berechtigt, denn die Gerichte sind allesamt illegal und den Richtern fehlt die Bestallungsurkunde der Alliierten einschließlich „Schiena“ wie man von „Maajo“ (Mario) ja bereits gehört hat. Vermutlich fehlen auch diesem Beschluß die nötigen Unterschriften und so ist eh alles ungültig ….

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Am 11.12.2016 um 09:11 schrieb Proud NRA Member:

Ich kann das jetzt juristisch nicht beurteilen, aber irgendwie ist es doch seltsam, daß zwar die Beleidigung strafbar sein soll, nicht aber die Drohung mit bewaffneter Gewalt.....

 

Deine Gedanke ist durchaus zutreffend und in der Tat haben wir ja § 126 StGB. Denn kanntest Du natürlich nicht, was wieder einmal, ein schönes Beispiel für die Fragwürdigkeit eines Rechtssystems ist, das zwar Strafen ohne Ende auswirft, aber nicht dafür sorgt, daß der Bürger die Strafandrohung bzw. Verbotsnorm auch kennt und bei Licht betrachtet ob ihrer Masse und der Vordringlichkeit anderen Wissens auch nicht kennen kann. Du wirst viele Juristen, auch RA-Kollegen, finden, die diese Norm ebenfalls nicht definitiv kennen.

Warum die Norm hier nicht greift?  Das Delikt muß in seinen wesentlichen Zügen konkretisiert sein. War hier offenkundig nicht der Fall. § 126 StGB schützt den öffentlichen Frieden, so daß die Drohung geeignet sein muss, den öffentlichen Frieden zu stören. Das ist aber nur dann der Fall, wenn die Drohung die konkrete Besorgnis begründet, daß "der Friedenszustand oder das Vertrauen in seinen Fortbestand in Teilen der Bevölkerung erschüttert oder deren Neigung zu Rechtsbrüchen angereizt wird".

Kurze Anekdote: Ich war sehr junger RA (ist also schon eine Zeitlang her :-)) und arbeitete übergangsweise in einer kleinen Kanzlei, in der auch Scheidungen anfielen. Auch, naja, eher pro-bono-Sachen. In einer solchen Sache aus dem eher prekären Milieu vertrag ich die Ehefrau gegen ihren Noch- und bald Ex-Gatten, einem eher kleinwüchsigen aber umso feurigeren (heute kann ich darüber lächeln) gebürtigen Italiener. Wir Ehe wurde geschieden, das war klar, und auch der Rest ging eher zum Vorteil meiner Mandantin aus - und am Ende der Verhandlung sprang der nunmehr Ex-Gatte auf und schrie mir in Gesicht "Ich stech Dich ab, Du Schwein". Das war noch zu einer Zeit, als der Staat in Form der Justiz noch keine Angst vor dem Volk hatte (oder vielleicht provokativer formuliert die Urteile besser waren), also noch keine allgemeine Eingangskontrollen erfolgten. Ja, man mag es nicht glauben, damals gab es bei Gerichtsgebäuden keine Wachen, man konnte als Bürger einfach hineinspazieren. Unglaublich ... ;-). Nun ja, der Mann wurde zur Ordnung gerufen, was folgenlos blieb, und ich trollte mich meiner Wege, nicht ohne in den Folgezeit etwas mehr auf meine Umgebung zu achten. Da ich in der Lage bin, diese Zeilen zu schreiben, hat Freund Hitzkopf seine Drohung aber nicht wahr gemacht. Einige Jahre später aber klingelte der Postmann nicht zweimal sondern nur einmal, denn ich öffnete sofort, da ich ohnehin an der Tür war - und für einen Moment gefror mir das Blut in den Adern, den vor de Tür stand Freund Hitzkopf, nicht mit einem Messer sondern unserer Post in der Hand. Das Erkennen war offenkundig gegenseitig, aber er zog gleichwohl kein Messer aus dem Stiefel sondern nur einen Kugelschreiber aus der Jacke, um mich den Erhalt einer Briefsendung quittieren zu lassen.

Klar, in seiner südländischen Erregung hat er einen Totschlag, vielleicht sogar Mord (obwohl, wenn ein RA gemeuchelt wird kann es kein Mord sein und auch sonst würden ihm alle Milderungsgründe zugestanden werden, bis hin zu einer Bewährungsstrafe ;-)) angedroht, aber natürlich so unkonkret und als Drohung auch ersichtlich (naja) nur aus einer Erregung heraus, daß es wohl nicht einmal für ein Ermittlungsverfahren gereicht hätte.

 

Also, zurück zum Fall, hier war keines der in § 126 geschützten Rechtsgüter verletzt, dagegen sehr wohl die Ehre der Richterin (und natürlich auch des Staats bzw. der Justiz, auch wenn dies nicht so offen kommuniziert wird), daher war völlig richtig, daß nur ein Ehrdelikt zur Ahnung gelangte.

§ 241 wäre hier mangels konkreten Bezug zu einer Person nicht einschlägig, plus objektiv erkenjbare Ernstlichkeit usw. - habe gerade keinen StGB-Kommentar zur HAbdm wer es genauer wissen will mag sich in die nächste Gerichts- oder Jur.Seminarbibliothek begeben.

 

Was mich an den ganzen Geschichten eher stört ist, daß die Beantragung eines anscheinend offiziellen Dokuments (ich kannte es bislang nicht), also eine legitime und legale Handlung, zu einem Verdacht führt, der eine Durchsuchung zur Folge haben kann und sicher auch wird, wenn die Behörden dies wollen. Dabei kann man sich doch problemlos vorstellen, daß es Leute gibt, die lediglich so stolz auf ihre deutsche Staatsangehörigkeit sind, daß sie sie gerne als Urkunde gerahmt an die Wand hängen. Ich würde sie zwar gerne gegen die Schweizer Staatsbürgerschaft eintauschen und daher eine solche Urkunde nicht beantragen, aber es sollte jedermann freigestellt sein, ohne irgendwelche staatliche Repressalien befürchten zu müssen. Was für ein sogenannter Rechtsstaat ....

 

 

 

Bearbeitet von MarkF
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Zitat

Was ist den nun der "geheime" Trick der RB wenn sie dieses besondere Dokument anforden ?

 

Hab' ich doch oben geschrieben:

 

Weil man sich dann - nach Vorstellung der Reichis - als

 

Zitat

"geistig sittlicher Mensch, nicht verschollen auf hoher See"

 

melden kann.

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Und da ist auch schon der nächste Fall:

 


 

Zitat

 

Doch als er sich als Anhänger der Reichsbürgerbewegung zu erkennen gab, hatte das Landratsamt 2015 die wegen fehlender Zuverlässigkeit widerrufen und die Sicherstellung seiner Waffen nebst Munition angeordnet. Doch eine Durchsuchung seiner Wohnung nach den Waffen verlief erfolglos: Lediglich der Verschluss einer Repetierbüchse, Munition, ein verbotenes Fallmesser und eine abgelaufene Sprengstofferlaubnis des Mannes konnte gemäß dem Sprengstoffgesetz sichergestellt werden.

 

Wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz wurde gegen den 58-Jährigen eine Geldstrafe verhängt, die er allerdings nicht bezahlte. Also erging ein Vollstreckungshaftbefehl gegen ihn. Der 58-Jährige wurde erneut aufgefordert, die für ihn noch registrierten drei Pistolen sowie eine Einzellader-Büchse abzugeben oder unbrauchbar zu machen. „Auch dieser Aufforderung kam der Mann nicht nach, so dass gegen ihn ein weiterer richterlicher Durchsuchungsbeschluss erging,“ sagt der Polizeisprecher.

 

 

 

Die angeblich "erlaubnispflichtigen Zündhütchen" lassen wir mal weg.

 

Gerade durch die verschwundenen erlaubnispflichtigen Waffen hat er in den Augen der Behörde wieder einmal bewiesen, daß Reichsbürger sich nicht an die Gesetze halten, die Bedingung für die Zuerkennung der Sportschützeneigenschaft waren, und somit waffenrechtlich unzuverlässig sind.

 

In Reichsbürgerkreisen fälscht man auch gerne:

 

Zitat

Bei der Durchsuchung stellten Beamte zudem offenbar selbst hergestellte Identitätskarten der Republik Tschad sicher.

 

LINK

 

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vor 15 Minuten schrieb prolet:

Möchtest Du mit dieser Lüge relativieren?

...so schließt er messerscharf, nicht sein kann, was nicht sein darf. ( C. Morgenstern ) Ist halt heletz. 

 

Bearbeitet: Mal kurz gegooeld: .... Ende 1944 begann Reich-Ranicki aus Dankbarkeit für seine Befreiung bei der polnischen kommunistischen Geheimpolizei UB (Urząd Bezpieczeństwa) zu arbeiten, zunächst im noch deutschen Schlesien, wo er die Zensur organisierte[8], und danach als Einsatzleiter, im ....

 

 

Bearbeitet von speedjunky
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vor 5 Minuten schrieb speedjunky:

 

 

Bearbeitet: Mal kurz gegooeld: .... Ende 1944 begann Reich-Ranicki aus Dankbarkeit für seine Befreiung bei der polnischen kommunistischen Geheimpolizei UB (Urząd Bezpieczeństwa) zu arbeiten, zunächst im noch deutschen Schlesien, wo er die Zensur organisierte[8], und danach als Einsatzleiter, im ....

 

 

Ja Danke. So ist es korrekt.

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vor 20 Stunden schrieb MarkF:

Klar, in seiner südländischen Erregung hat er einen Totschlag, vielleicht sogar Mord (obwohl, wenn ein RA gemeuchelt wird kann es kein Mord sein und auch sonst würden ihm alle Milderungsgründe zugestanden werden, bis hin zu einer Bewährungsstrafe ;-)) angedroht, aber natürlich so unkonkret und als Drohung auch ersichtlich (naja) nur aus einer Erregung heraus, daß es wohl nicht einmal für ein Ermittlungsverfahren gereicht hätte.

 

Also, zurück zum Fall, hier war keines der in § 126 geschützten Rechtsgüter verletzt, dagegen sehr wohl die Ehre der Richterin (und natürlich auch des Staats bzw. der Justiz, auch wenn dies nicht so offen kommuniziert wird), daher war völlig richtig, daß nur ein Ehrdelikt zur Ahnung gelangte.

 

 

Das ist ja meine Beschwerde an das StGB, daß zwar die Ehre vor einer Beleidigung geschützt werden soll, aber offensichtlich das Rechtsgut, sich nicht körperlich bedroht fühlen zu müssen, nur geschützt wird, wenn die Drohung eines Verbrechens vorliegt.

 

Das erscheint mir einerseits schwachsinnig, weil unsere Gesellschaft den Ehrbegriff, daß man seine Ehre verliert, wenn man auf eine Beleidigung nicht reagiert, weitestgehend aufgegeben hat. Dagegen besteht ein Konsens darüber, daß z.B. die körperliche Unversehrtheit höchst schutzwürdig ist. Es ist auch anerkannt, daß nicht bloß die tatsächliche Körperverletzung sondern auch schon die Drohung damit eine erhebliche Belastung für den Bedrohten darstellen kann (sonst wäre z.B. die Nötigung damit nicht erfolgversprechend). Für mich jedenfalls wäre deshalb die Androhung einer Körperverletzung--auch diesseits der Grenze zum Verbrechen, also keine Androhung, daß sie die Grenze zur schweren Körperverletzung überschreiten wird--um vieles strafwürdiger als die verbale Beleidigung.

 

Die Strafbarkeit der Beleidigung, nicht aber der Androhung einer Körperverletzung, macht übrigens auch keinen Sinn, wenn man von dem alten Ehrbegriff ausgeht, bei dem die Ehre durch die Beleidigung gekränkt wird. Die körperliche Beleidigung, das bloße Anfassen und auch nur die verbale Implikation oder Androhung derselben ("Fühlen sie sich geohrfeigt.") galt zu Zeiten dieses Ehrbegriffs als "Beleidigung dritten Grades" auf die man mit Gewalt antworten musste, wollte man nicht das Gesicht verlieren. Die vom heutigen Tatbestand der Beleidigung umfasste Beschimpfung konnte dagegen eher als Beleidigung ersten oder zweiten Grades mit einer Entschuldigung beigelegt werden. Es wäre also auch wenn das geschützte Rechtsgut nicht das Sicherheitsgefühl sondern die Ehre im alten Sinn sein sollte eigentlich nur folgerichtig, daß die Androhung einer körperlichen Attacke schwerer bestraft würde als ein Schimpfwort.

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vor 7 Stunden schrieb Proud NRA Member:

Das erscheint mir einerseits schwachsinnig, weil unsere Gesellschaft den Ehrbegriff, daß man seine Ehre verliert, wenn man auf eine Beleidigung nicht reagiert, weitestgehend aufgegeben hat.

Sooo allgemein kannst Du das nicht sagen.

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Zitat

Darf eine legale Handlung - die Beantragung des Staatsangehörigkeitsnachweises - als Anfangsverdacht hergenommen werden?

 

wird beantwortet:

 

Zitat

„Es ist ein starkes Indiz dafür, dass es sich beim Antragssteller um einen sogenannten ‚Reichsbürger‘ handelt“, so Pressesprecher Markus Mühlbauer. Dem Landratsamt seien noch weitere Fälle bekannt, bei denen eine solche Antragsstellung erfolgte. „Um aber sichergehen zu können, dass diese Personen tatsächlich ‚Reichsbürger‘ sind, sind noch weitere Ermittlungen erforderlich, die wir in enger Abstimmung mit der Polizei vornehmen“

 

 

was eigentlich logisch ist

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vor einer Stunde schrieb VP70Z:

Sooo allgemein kannst Du das nicht sagen.

 

Na ja, wir arbeiten ja fleißig am Import von Menschen, die uns mit verschiedenen Varianten dieses bei uns weitgehend aufgegebenen Ehrbegriffs bereichern. 

 

Die Krux dabei ist natürlich, daß Leute, die diesen Ehrbegriff haben, nicht bereit sind, wegen einer Verletzung dieser Ehre die staatlichen Gerichte anzugreifen. Das war auch z.B. beim Offizierskorps bis zu Kaisers Zeiten so, daß man mit der offiziell vorgesehenen Erledigung einer Beleidigung über das Strafrecht die Satisfaktionsfähigkeit und damit eben die Ehre verlor, weswegen solche Sachen als Duelle durch ritualisierte Gewalt ausgetragen wurden, die meist auch toleriert wurde. Gegenüber einem nicht als satisfaktionsfähig angesehenen Beleidiger gab es die, in diesem Maß natürlich auch nicht von der Rechtsordnung vorgesehene oder erlaubte, "Ehrennotwehr", also den Beleidiger auf der Stelle anzugreifen, idealerweise mit einer potentiell tödlichen Waffe wie dem Offizierssäbel oder -degen.

 

Wir haben also grob gesprochen zwei Gruppen: Die einen sehen sich durch eine unerwiderte Beleidigung in ihrer angeblich "ritterlichen" Ehre verletzt, aber ihre Ehre lässt auch nicht zu, das mit einer Anzeige statt mit Gewalt zu regeln. Die anderen hängen einem moderneren "bürgerlichen" Ehrbegriff an, der sich wohl durch die üble Nachrede oder Verleumdung, also die rufschädigende falsche Tatsachenbehauptung, nicht aber durch die Beleidigung, gestört fühlt, aber bei denen bräuchte es für den Rechtsfrieden gar keinen Straftatbestand der Beleidigung.

 

Um die Sache etwas bunter zu machen probieren wir gerade aus, wie es ist, eine multikulturelle Gesellschaft aufzumachen, in der im einen Haus ein kleinbürgerlich-protestantischer Ehrbegriff herrscht und im Nachbarhaus einer, bei dem ein Gerücht um verlorene sexuelle Unschuld die "Notwendigkeit" nach sich zieht, seine eigene Tochter bestenfalls zwangszuverheiraten und schlimmstenfalls zu töten. Ob die Regelungen des Strafrechts ausreichend und geeignet sind, zwischen diesen Ehrbegriffen zu vermitteln, darf mit Fug und Recht bezweifelt werden. Das Offizierskorps war zwar auch eine Parallelgesellschaft, aber eine die im Grunde besonders einfach staatlichen Zwangsmaßnahmen zugänglich war (rausschmeißen mit Pensionsverlust ging im Grunde schon, selbst ohne das Duellwesen als Totschlag zu verfolgen), und selbst da hat es nicht funktioniert. Dessen Ehrbegriff ging durch den Verlust des ersten Weltkriegs unter und nicht durch staatliche Durchsetzungsfähigkeit. Wie es da bei einer Parallelgesellschaft aussieht, die ihre eigene Sprache hat und mit der staatlich organisierten Gesellschaft eigentlich nur in bezug auf den Empfang von Sozialleistungen Kontakt haben möchte, kann man sich ausmalen.

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Heute wurden wieder bei einem "Reichsbürger" Waffen beschlagnahmt:

 

Zitat

Nach Angaben der Behörde wurden dem Bewohner Waffen- und Jagdschein entzogen. Nun werde geprüft, ob für alle gefundenen Waffen eine Erlaubnis vorlag.

 

 

Dabei erfährt man auch von einem Erlaß des sächsischen IM:

 

Zitat

Als zuständige Waffenerlaubnisbehörden dürfen sie "Reichsbürgern" den Waffenschein verweigern und entziehen. Das geht aus einem Erlass des sächsischen Innenministeriums hervor. Demnach gelten Reichsbürger als "waffenrechtlich unzuverlässig". Das Ministerium geht davon aus, dass "Reichsbürger" mit Waffen nicht verantwortungsbewusst umgehen, da sie die Rechtsordnung der Bundesrepublik und damit auch die geltenden Waffengesetze ablehnen

.

 

LINK2

 

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vor einer Stunde schrieb heletz:

 

 

 

 

Zitat

Darf eine legale Handlung - die Beantragung des Staatsangehörigkeitsnachweises - als Anfangsverdacht hergenommen werden?

 

wird beantwortet:

 

Zitat

„Es ist ein starkes Indiz dafür, dass es sich beim Antragssteller um einen sogenannten ‚Reichsbürger‘ handelt“, so Pressesprecher Markus Mühlbauer. Dem Landratsamt seien noch weitere Fälle bekannt, bei denen eine solche Antragsstellung erfolgte. „Um aber sichergehen zu können, dass diese Personen tatsächlich ‚Reichsbürger‘ sind, sind noch weitere Ermittlungen erforderlich, die wir in enger Abstimmung mit der Polizei vornehmen“

was eigentlich logisch ist.

 

----------------Zitat Ende-----

 

Das Erwidern wird durch solche zerstückelten Antworten schwierig.

 

Ich wundere mich sehr über solche frechen, geradezu dummdreisten Aussagen. Für mich wird hier Gesinnungs-Verfolgung betrieben. Wenn ich 100Kg Ammoniumnitrat-Dünger und 70l Diesel kaufe, werde ich dann demnächst vom SEK besucht (bin ja gefährlicher Waffenbesitzer, Inhaber einer Sprengstofflizenz und Selbstdenker) ? Das wäre ja noch ein handfestes, gegenständliches Ding, aber die Beantragung eines offiziellen Dokuments i.V.m. LWB-Status reicht aus, um meine Grundrechte durch richterlichen Beschluss einzuschränken ? Abgesehen davon, daß meine Privatsphäre mit Füßen getreten wird, Richter alles unterschreiben, was ihnen vom Amtmann vorgelegt wird, ist die grundsätzliche Schuldvermutung, aufbauend auf einem gesetzlich geregelten Vorgang ein tiefer Kratzer in unser aller Grundrechte.

 

Klar, die Unschuldsvermutung gilt primär mal (nur) vor Gericht, nicht für die beamtete Verwaltung. Aber dieses wesentliche Prinzip nach Belieben über Bord zu werfen ist Merkmal einer Diktatur. Tatsachen, die die Annahme begründen..., das ist doch nichts anderes als lupenreine Rasterfahndung, die ansonsten immer als unverhältnismäßig, rassistisch/ideologisch, ~-feindlich und polizeistaatlich verteufelt wird.

 

 Wer offiziell der Scharia folgt, wird Staatssekretärin, wer Reichsbürger sein könnte wird durchsucht. Hier ist was faul im Staate Dänemark.

 

Auch wenn Gerichte das Vorgehen der Verwaltung im Nachhinein decken, muss ich mich deren Meinung dazu nicht anschließen.

 
 
 
 
 
 
 
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vor 7 Minuten schrieb Tyr13:

Ich wundere mich sehr über solche frechen, geradezu dummdreisten Aussagen. Für mich wird hier Gesinnungs-Verfolgung betrieben. Wenn ich 100Kg Ammoniumnitrat-Dünger und 70l Diesel kaufe, werde ich dann demnächst vom SEK besucht (bin ja gefährlicher Waffenbesitzer, Inhaber einer Sprengstofflizenz und Selbstdenker) ? Das wäre ja noch ein handfestes, gegenständliches Ding, aber die Beantragung eines offiziellen Dokuments i.V.m. LWB-Status reicht aus, um meine Grundrechte durch richterlichen Beschluss einzuschränken ? Abgesehen davon, daß meine Privatsphäre mit Füßen getreten wird, Richter alles unterschreiben, was ihnen vom Amtmann vorgelegt wird, ist die grundsätzliche Schuldvermutung, aufbauend auf einem gesetzlich geregelten Vorgang ein tiefer Kratzer in unser aller Grundrechte.

 

Es ist sogar noch einen Schritt absurder. Die Möglichkeit, dieses Dokument zu beantragen, wurde ja (im Gegensatz zur Möglichkeit, z.B. Kunstdünger zu kaufen) erst durch das Gesetz und damit durch die staatliche Ordnung überhaupt geschaffen. Es wird also der Verdacht gerade damit begründet, daß jemand etwas tut, das ihm vom Gesetz ausdrücklich erlaubt und ermöglicht wird. Wenn der Gesetzgeber diese Zettel für sozialschädlich hielte, dann könnte er die Möglichkeit zu ihrer Ausstellung ja einfach aus dem Gesetz streichen. Damit wären dann halt z.B. für eine Verbeamtung einfach die Dokumente beizubringen, die derzeit für den Erhalt des Zettels beizubringen sind. Und die einzige Begründung dafür ist, daß die Beantragung des Zettels, von der keiner einen Schaden hat, angeblich mit versponnenen Ansichten korreliert.

 

Der logische nächste Schritt wäre, einfach die Beantragung einer waffenrechtlichen Erlaubnis als Indiz zu werten, daß es sich beim Antragsteller um einen "Waffennarren" handle (es gibt da sicher auch eine gewisse Korrelation, deren Ausmaß von der Definition des "Waffennarren" abhängt) und das als Ausgangspunkt für die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit zu nehmen. Das wäre dann der perfekte Catch 22.

 

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