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vince fontaine

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  1. Na, dann erklär doch mal im Detail was du genau bemängelst. War er minderjährig/unmündig oder geisteskrank?
  2. Das ist ein Missverständnis - ich bin gar kein Jurist! :)) (Bist du eigentlich Einer?)
  3. Das ist Blödsinn! Eine Willenserklärung muss nicht schriftlich abgegeben werden. Er hat auf jeden Fall Anrecht auf die Waffe wenn die Zeugen die mündliche Erklärung bestätigen. (->§§ 116 ,133 BGB)
  4. Wir wissen doch gar nicht, ob die Email überhaupt von ihm stammt. Ich meine die Absenderadresse einer Email ist genauso trivial zu fälschen wie die eines regulären Briefes. (Und Letzterer beinhaltet zumindest noch Fingerabdrücke/ Unterschriften.)
  5. STOP! Jetzt, denk doch noch mal in Ruhe nach! Wäre es nicht möglich, dass du hier nicht die Zukunft, sondern die Gegenwart oder gar die Vergangenheit beschreibst? Wer Wahrheit sucht, wird sie doch wohl kaum da finden, wo sie einem als Massenartikel gleich um die Ohren geschlagen wird, oder? Macht wenig Sinn, denn Darwins-Evolutionstheorie ist auch heute noch voll gültig, nur auf anderen Ebenen - da wo sie als Laie nicht mehr wahrgenommen werden kann. (Weil keine Zeit da ist oder der falsche Glaube oder fehlende Mühe für das Verständnis - so wie bei der Masse der Gesellschaft.) Früher zählte Faustrecht, heute ist es immer mehr der abgrenzende Verstand (und das Geld dahinter).
  6. Weil du bewaffnet ein Sicherheitsrisiko und Kostenfaktor bist, für den die BRD im Schadensfall geradezustehen hat. Solange du Polizist oder Leibwächter gewesen bist, warst du ein abrufbarer Nutzen aber jetzt bringst du bwaffnet keinen Profit mehr und versaust die Bilanz. Da spielt es auch keine Rolle, dass deine Frau 'ne WBK hat. Eine individuelle Prüfung verursacht auch nur Kosten (ohne Gewinne), zumal andere nicht diskrimiert werden wollen/dürfen. Jetzt, alles klar? Das ist die exakte Begründung, denn die Rückgabe ist eine Willenserklärung die unter Umständen aber auch anfechtbar ist. (S. a. §§ 119, 123 BGB) Von jetzt an bist du aus Sicht der BRD nur noch Masse.
  7. Sehr exakt, Heletz! Du kennst dich viel besser aus, als du zugibst. Das hat er so nicht gesagt, sondern lediglich gemeint für sein Fragen nicht zuständig zu sein. Das stimmt auch, da er nur Fragen im Sinne der juristischen Person beantworten kann. (Daher auch sein Hinweis auf das Völkerrecht/staatliches Recht) Und weil er schlau ist, sich nicht in die Nesseln setzen will und die genauen Antworten auch nicht weiss, wird er sich aber auch so zu solchen Fragen nicht äussern wollen. Der Fehler des Klägers war, dass er unter einer falsch verstandenen Vorraussetzung, nämlich mit der Rechtstellung der natürlichen Person, vor ein BRD-Gericht gezogen ist und damit hat er die Sache argumentativ schlecht bzw. völlig falsch angegangen. Zitat des Richters: „Und selbst wenn ich Ihnen recht gäbe und Ihre Thesen als wahr erachte, dann wäre das Urteil nach Ihrem Verständnis nicht rechtskräftig.“ Wer also vor einem BRD-Gericht klagt, kann dies auch nur unter Ausnutzung derer Gesetzestexte (Spielregeln) oder international geschlossener Verträge tun. Zumindest hat der Kläger schonmal kapiert, wie er sich vor einem Strafgericht verhalten kann/könnte.
  8. Huh, ich komme mir vor wie im tiefsten Mittelalter. (Wie Galileo Galilei mit dem heliozentrischen Weltbild. :-))
  9. Ich halte § 37(5) des Verwaltungsverfahrensgesetz für ein reines Alibikonstrukt was die Vorgehensweise der Verwaltungsbehörden, sich der Haftung entziehen zu können, deckt. Das drückt auch der zweite Satz aus, der optional gestellt ist. Es muss, insbesondere im Privat-/Handelsrecht, im absoluten Interesse des Absenders sein, Fälschungen, die Dritte in seinem Namen begehen, wirksam begegnen zu können. Verzichtet er darauf kann ich als Empfänger dieses Angebot nicht ernst nehmen (vgl. Treu und Glauben aus § 242 BGB, vorausgehend §§ 126, 125 BGB.) Sollte der Briefversand zentral bewerkstelligt werden, so ist es heute auch kein Problem mehr mit digitalen Signaturschlüsseln zu arbeiten, welche die Haftung der Mitarbeiter eindeutig festlegen. Das dies nicht getan wird, hat also seine Gründe! Wer sich z.B. mal ein aktuelles GEZ-Schreiben angeschaut hat, versteht es besser. Diese haben keine Unterschrift und keine Namensnennung und so kann man es in einen normalen S/W Kopierer legen und keinen Unterschied zwischen Original und Kopie feststellen.
  10. P22 hat schon Recht. Es gibt einen Unterschied zwischen dem Angeklagtem (Staatlich) und dem Beklagten (Privatrecht). (Ich hatte mich bloss vorab verschrieben.) Nichtsdestotrotz ist die Regelung im EKMR zweideutig, da sie eben den Anwaltszwang nicht ausschliesst. Dumm nur, dass ihr dafür die Hosen runterlassen müsst - und dass sogar noch vor dem Urteil! (Wenn ein Gericht auf einen Anwalt besteht, sollte es selbst zahlen müssen.) Ändert nichts an der Tatsache, dass P22 den Finger in die Wunde gelegt hat und auch ins Messer gelaufen ist. Alles in der BRD, also auch die Gesetze die sie erlässt (und in Wirlichkeit bloss Verordnungen sind), ist Privat-/Handelsrecht. Überall, wo ihr eure Unterschrift lasst, geht ihr einen Vetrag ein. (Und der gute "heletz" hat das auch gewusst, siehe Seite 7.) Eure Unterschrift hat in der BRD den höchsten Stellenwert und deswegen wird man euch z.B. bei der G.E.Z. oder der Steuerklärung immer dazu auffordern, sie abzugeben. Macht ihr es ohne, kriegt ihr das Formular postwendend wieder zurück. Gleichzeitig werdet ihr von den genannten Institutionen NIEMALS ein rechtsgültig unterschriebens Formular bekommen wenn es darum geht, dass ihr zahlen müsst. Eure Unterschrift ist eure Willenserklärung und damit akzeptiert ihr unwissentlich und buchstäblich ALLES was man euch die Nase hält. Wenn ihr nur den Personalausweis habt, seit ihr auf niedrigstes rechtliches Niveau gestellt und verzichtet sogar unbewusst auf eure Menschenrechte!! Die wichtigsten Artikel im Grundgesetz, z.B. Art 1, 16, 20, gelten für euch prinzipiell nicht! (Nur auf Kulanzbasis.) Ihr fallt unter Sachenrecht und werdet treuhänderisch durch die BRD verwaltet. (Damit habt ihr auch keine theoretische Möglichkeit Angebote abzulehnen, wie es im Privat-/Handlesrecht allgemein üblich ist.) Jeder syrische Flüchtling (also die, die aus einem völkerrechtlich anerkanntem Staat kommen) hat definitiv mehr Rechte als ihr! Ihr seit für die BRD in erster Linie Milchkühe nichts weiter. (Das Ziel einer Firma ist nun mal Gewinnstreben.:-) Aber die Sache hat für euch auch Vorteile...
  11. Ok, wenn es kein staatliches Recht ist, muss es Privatrecht sein. Stimmst du damit überein?
  12. Und wo ist jetzt der Unterschied zwischen dem Angeklagtem und der angeklagten Person?
  13. Finde ich auch! Wobei er sich nach dem EKMR (Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten) nach Artikel 6c sogar selbst verteidigen darf! Was meinst du dazu, Heletz?
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