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IGNORED

Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger


EkelAlfred

Empfohlene Beiträge

Am 28.10.2016 um 08:57 schrieb carcano:

Es ist in dreifacher Hinsicht eine kleine Verbesserung:

 

Nicht nur dies. Da sich die 3-Patronen-Beschränkung nach wie vor auf das Schießen auf Wild beschränkt, kann - solange der Jäger nicht aktuell und tatsächlich auf Wild schießt - ein voll aufmunitioniertes 30er Magazin, so passend, in der Waffe sein. Ich bin kein Jäger, muß mich daher auf Angaben von Jägern verlassen, und aus deren Ecke hört man, daß es dafür passende Situationen gebe.

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vor 6 Stunden schrieb MarkF:

 

Nicht nur dies. Da sich die 3-Patronen-Beschränkung nach wie vor auf das Schießen auf Wild beschränkt, kann - solange der Jäger nicht aktuell und tatsächlich auf Wild schießt - ein voll aufmunitioniertes 30er Magazin, so passend, in der Waffe sein. Ich bin kein Jäger, muß mich daher auf Angaben von Jägern verlassen, und aus deren Ecke hört man, daß es dafür passende Situationen gebe.

 

Hast du denn auch "gehört" welche "passenden" Situationen dies wären? V-Fall?

Bearbeitet von chapmen
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vor 25 Minuten schrieb chapmen:

 

Hast du denn auch "gehört" welche "passenden" Situationen dies wären? V-Fall?

 

Jagdschutz im weitesten Sinne wohl....

Aber ich würde da, in der Tat, auch nicht so darauf herumreiten. Man darf ja vieles sein, aber blöd sollte man nicht sein.

 

 

Bearbeitet von karlyman
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Es wird noch etwas dauern (wie nach der letzten Mitteilung aus dem Bundespräsidialamt an mich ja abzusehen war); im heutigen Bundesgesetzblatt Nr. 51 ist das Gesetz erwartbarerweise noch nicht drin.

Das liegt aber weder am Bundespräsidenten noch an der Kanzlerin (die auch schon unterschrieben hat), sondern allein am Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, und dort wiederum nicht an der Person des Ministers Christian Schmidt, sondern an denen, die unter ihm dafür verantwortlich waren (er, dessen Name nicht genannt werden darf? na ja, ich habe ihn schon genannt).

Das können sich Jäger gefallen lassen oder auch nicht. :rtfm:

Carcano

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vor 24 Minuten schrieb carcano:


Das liegt aber weder am Bundespräsidenten noch an der Kanzlerin (die auch schon unterschrieben hat)

 

Also, das kann nicht sein. Ich dachte, "Merkel ist schuld". Stets. An allem.

Heute nacht war's draussen ja schon empfindlich kalt. Sicher hat sie da auch am großen Heizungsregler gedreht.

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vor einer Stunde schrieb chapmen:

 

Hast du denn auch "gehört" welche "passenden" Situationen dies wären? V-Fall?

 

Nutzung auf dem Schießstand. Einfach das Standardmagazin nutzen, ohne sich einen Kopp machen zu müssen oder auf das 3x so teure, 2-Schuss-Jagdmagazin ausweichen zu müssen.

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Gerade eben schrieb karlyman:

jubelt das Thema jetzt nicht derart hoch.

 

Genau. Erstmal müsste jedem klar sein, daß "große" Magazine kein Problem sind, wenn hinter dem Schaft alles stimmt. Insofern ist die geringfügige Lockerung ein Schritt in die Richtige Richtung. Mir ist zwar immer noch nicht klar, weswegen ein HA mit 4 Schuss böse, ein Repetierer mit 5 Schuss jedoch gut ist, aber egal.

 

Das Urteil vor dem BVerwG erging doch gegen einen Jäger, der sich für Übungszwecke eine 10/22 holen wollte, wenn ich das noch richtig in Erinnerung hatte. Von mir aus kann man zum Üben auf den laufenden Keiler auch ein 10er+ Magazin verwenden, um nicht ständig friemeln zu müssen. Jetzt endlich erlaubt...

 

Also: alles (wird) Gut.

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Die Unterschiedlichkeit der Auswirkungen waffengesetzlicher Art (Erwerb und Besitz) und jagdrechtlicher Art, vor allem in Bezug auf das BaWü JWMG war mittlerweile so klar wie Kloßbrühe, auch bei SBine, die das dezidiert eingeräumt hat, so dass es überflüssig ist, weiter darauf herumzureiten.



Die Forumsöffentlichkeit hat es wahrscheinlich ebenfalls verinnerlicht.

 

Danke Hephaistos, vielleicht glaubt er es nun ja Dir. Sonst soll er halt beim IM BW nachfragen. Da wird ihm der Ländererlass bestimmt auch nochmals erklärt. 

 

Im übrigen verweise ich auch Carcanos Zusammenfassung. Mehr ist dazu nicht zu sagen. 

 

Herzliche Grüße

SBine

 

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