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bud-wei-ser

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Alle Inhalte von bud-wei-ser

  1. wahrscheinlich .... von allem ein wenig...
  2. ... wenn hier die Amtsmühlen (bewusst oder unbewusst) doch sehr langsam mahlen, kann man ja auch man ein oder zwei Türchen weiter oben klopfen .... (passend zur kommenden Weihnachtszeit ...) ...
  3. .... dann wäre das Gesetz schon längst veröffentlicht !!!
  4. ... kommt man da wohl auf die Tel.Nr. und auch einer Faxnummer einer Oberregierungsrätin .... ? Es bleibt auch abzuwarten, ob auf HA ein so großer Ansturm erfolgen wird. Vielleicht ist der öffentliche Hype lauter als der tatsächliche Bedarf. Viele GH haben jedenfalls nach der IWA keine HA geordert. So KW 45 ist angebrochen, mal sehen was sich außer der AMI-Wahl noch so unwichtiges ereignet. Kann ja sein, dass deswegen wieder nicht veröffentlicht werden kann, weil irgend ein Beamter unpässlich ist .... Schaun mer mal .... Habe mir mal erlaubt, den Werdegang einiger Richter vom BVerwG zu "erforschen". Einer (6.Senat) ist mir da besonders ins Auge gefallen, da er seine richterliche Laufbahn in hauptsächlich in einer mir sehr gut bekannten Mfr. B.-H.stadt begonnen hat .....
  5. Danke für den aufschlussreichen Hinweiß ! Bin steht´s bemüht meine Defizite zu minimieren...
  6. war wohl so zu erwarten .... KW 45 !
  7. ... ich glaube du bist deiner Zeit .... etwas voraus .... wenn mich mein Kalender nicht anlügt haben wir KW 43 !
  8. Schauen wir mal am 27. sehr gespannt auf diese Ausgabe, ob diesmal was für "uns" drin steht ....
  9. ... weiss jemand, wann das nächste BGBl. kommt ?
  10. ... dass du zur Beschleunigung beigetragen hast, mein großer Dank ! ( Schade, dass dies überhaupt notwendig wurde ... ) Nur deine Formulierung .... Am Anfang war es wohl tatsächlich eine Verzögerung. ..... macht mich schon erheblich Nachdenklich. Wenn man dem Büro Schmid keine absichtlichen Vorsatz vorwerfen will, was schon schwer genug ist, wirft sich bei mir die Frage unweigerlich auf, wie oft solche "Verzögerungen" bekannt werden ....? Gruß
  11. .... zum Glück gibt´s das Duell nicht mehr ... aber für einen Aussenstehenden - einfachen Waffennutzer und Jäger (Benützer eines HA mit Wechselmagazin´s), finde ich es sehr spannend wie man sich um die Auslegung geschirebenen Wortes so trefflich streiten kann. Genau dieser Umstand treibt, Otto-Normal auf die Barrikaden .... oder vor die Gerichte .... Gruß .... und interessiert verfolgend, wer eigentlich nun "Recht" hat ( wenn sich dies überhaupt so einfach lösen lässt )
  12. ... mal so eine Grundsätzliche Frage zum BGBl.. Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Teil 1 und Teil 2 ...? Wann kommt das nächste ....?
  13. ... ich tendiere mal zu ersterem ....
  14. ... wieder nicht ... auch in Ausgabe 48 keine Veröffentlichung !! Wenn man nachschaut, was aber alles veröffentlicht wurde, und diese Gesetze beschlossen wurde ....
  15. Weiß man schon ob das BJG drin steht ... ?? ich weiss, morgen wissen wir sicher mehr .... (oder auch nicht ...)
  16. Wann kommt eigentlich das nächste BGBl. ?
  17. Nichts !! Geschwafel. Bei uns (fränkisches Bayern! ) werden sowohl in der Stadt sowie im Landratsamt SB´s wieder eingetragen !!
  18. ... ich weiss nicht ob ich es überlesen haben ... wurde das neue BJG jetzt schon im BGBl. veröffentlicht ? Gruß
  19. Die Überprüfung erfolgte bei einem "Jungjäger". Das Schreiben ging an seine Verwaltungsbehörde. Ich weiss nicht wie es in Baden Würthenberg heisst ... Untere Jagdbehörde... ???
  20. ... zu dem Thema Ländle .... Bei meinem Waffenhändler war ein Kunde aus der Gegend Schwäbisch Hall .... Bei Ihm war gestern ein Kontrolleur für seine Waffen ( Kosten der Überprüfung 60 € ). Der bestätigte ihm, dass seit letzter !! Woche vom Innenministerium ein Schreiben an die Behörden ging, dass KW von dem Urteil nicht betroffen sind. HA werden jetzt schon wieder (23.9- hier ging der Nachrichtenfluss anscheinend doch etwas schneller ..) eingetragen. Gruß
  21. ... kann man wohl nur so deuten ... uns (BverwG) ist egal wer unter uns Politiker ist ...
  22. ... ich glaube das ist das einzig Eindeutige an dieser jetzt herrschenden Situation !
  23. wundern einen diese Reaktionen wirklich ...??? So Oberflächlich wie hier die "Allgemeinheit" ""informiert"" wird, wundert es kaum, dass sich auch Behörden davon anstecken lassen....
  24. Morgen, ich hab hier mal was zu berichten wie Behörden mit dem Urteil umgehen: Bei uns im Verwaltungsbereich gab es gestern von einem Dienststellenleiter ( selbst Jäger ) eines Einsatzzuges eine Stellungnahme wie von Seite der Behörde ( UJB, Polizei ) mit dem Urteil umgegangen werden soll. Vorweg: Es gab eine Dienstbesprechung mit seinem Stellvertreter bei Der Stadt und dem Landratsamt über die Auslegung. Grundsätzlich verhält es auch hier so, dass ein Führen ( auch am Schiesstand ) abgeraten wird. Bei einer Kontrolle durch die Polizei ( ob sich allerdings alle Dienststellen hier dem auch anschliessen ist nicht ganz sicher ) soll nur eine Meldung an die UJB/ LA erfolgen die "nur" eine Verwarnung ausspricht. Auch die OJB stellt sich hinter dieser Vorgehensweise ! Die Waffe kann somit behalten werden. Erfolgt wie auch immer eine Anzeige an die Staatsanwaltschaft wird mit ziemlicher Sicherheit die Waffe eingezogen. Ein Verlust der Waffe ist damit aber noch nicht erfolgt. Ein wieder bekommen erst mal schon. Wie man sieht herrscht selbst unter den Behörden große Unsicherheit wie mit dem Urteil umgegangen werden soll. Es wird darauf gewartet, dass dies über ein entsprechendes Gesetz geregelt wird. Hier ist dann sogar eine 4+1 Regel im Gespräch ! ( ist zwar noch Zukunftsmusik - aber zumindest wird darüber nachgedacht dies so umzusetzen ) Gruß
  25. Was ist da so besonderes dran ?
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