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IGNORED

Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger


EkelAlfred

Empfohlene Beiträge

vor 1 Minute schrieb 6c33c:

Das Urteil des BVerwG ist Geschichte.

Es wird Geschichte sein, wenn die Gesetzesänderung raus ist. Das ist sie aber noch nicht. Und das nächste Urteil des BVerwG kommt, das ist mal ganz sicher.

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Ich hab hier mal durchgewischt.

Wann eine Katze als verwildert zählt könnt Ihr gerne in einem eigenen Thread diskutieren, ebenso ob sie ein Wirbeltier ist oder nicht.

Und auch die Diskussion über die Hicaps ist derzeit nicht unbedingt förderlich. Neben dem Urteil ist auch die EU Baustelle derzeit nocht offen. Vergesst das nicht!

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vor 4 Stunden schrieb schmitz75:

Einige hier scheinen das Bedürfnisprinzip schon voll verinnerlicht zu haben.

In einer freien Gesellschaft muss man nicht die Freiheit begründen sondern das Verbot.

Die Frage ist also nicht "Brauchen wir 30 Schuss Magazine?", sondern, "Ist es notwendig 30 Schuss Magazine zu verbieten?"

 

Wurde auch Zeit, daß dieses Prinzip wieder mal ins Gedächtnis gerufen wurde. Auch wenn natürlich die EU zunehmend ein Hort der Unfreiheit wird. 

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vor 10 Stunden schrieb Winzi:

Ich hab hier mal durchgewischt.

Wann eine Katze als verwildert zählt könnt Ihr gerne in einem eigenen Thread diskutieren, ebenso ob sie ein Wirbeltier ist oder nicht.

Und auch die Diskussion über die Hicaps ist derzeit nicht unbedingt förderlich. Neben dem Urteil ist auch die EU Baustelle derzeit nocht offen. Vergesst das nicht!

Wenn du dich doch mehr nach deinem footer richten würdest. Dann hättest du viel tatsächlich Unsinniges und offtopic Beiträge löschen können.

Aber gerade in Zusammenhang mit dem § 19 und der neuen Regelung ist es sehr wohl hochinteressant, wann ich im Revier (ich schreibe bewusst nicht: auf der Jagd) mehr als drei Patronen im Magazin haben und schießen darf. Halte ich für durchaus ontopic. Ob das nun ein vierer ist oder ein dreißiger spielt höchstens eine Rolle ob man unnötigerweise overpowern muss.

Nun denn, dieser Beitrag verschwindet ja auch baldigst.

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vor 20 Stunden schrieb Bautz:

Es wird Geschichte sein, wenn die Gesetzesänderung raus ist....

Und das nächste Urteil des BVerwG kommt, das ist mal ganz sicher.

 

Das BVerwG ist rechtsprechende Gewalt, nicht Legislative.

Ein Urteil fällen die dann, wenn es etwas zu be-urteilen (= strittige Rechtsnorm mit Auslegungsbedarf) gibt. 

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vor 18 Minuten schrieb karlyman:

Ein Urteil fällen die dann, wenn es etwas zu be-urteilen (= strittige Rechtsnorm mit Auslegungsbedarf) gibt. 

Die sind immer dann dran, wenn es um den Entzug oder die Nichtbewilligung einer Erlaubnis geht und der Instanzenweg ausgeschöpft wird. Im Bereich des Waffenbesitzes kommen solche Verfahren häufig vor (dafür sorgen schon ein paar Leute die man ohne Scham als Idiot bezeichnen könnte) und einige RA die gerne bis zum BVerwG prozessieren sind bekannt. Das Diskussionsthema um das es hier (zuletzt) ging ist gelöscht und ich wärme das nicht wieder auf (weil ich Winzis Wunsch das nicht zu diskutieren respektiere). Derzeit gibt es ein Verfahren, das das Potential hat bis ganz nach oben zu gehen und der nächste, ähnlich gelagerte Fall hat sich schon ereignet. Ich bin zuversichtlich, einer schafft es in Bälde nach Leipzig.

In den letzten Jahren war die Spruchpraxis des BVerwG nicht besonders LWB-freundlich und es gibt keinen Grund anzunehmen, dass sich dies geändert hätte oder in naher Zukunft ändern wird. Ob es an dem liegt, was die Spatzen von den Dächern pfeiffen oder an anderen Dingen ist dabei nicht entscheident. Anders als bei dem HA-Urteil braucht man auf eine Gesetzesänderung, welche den staus quo wieder herstellt nicht hoffen.

Bearbeitet von Gast
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vor 10 Minuten schrieb karlyman:

Dagegen hilft nur, sich sorgfältig zu überlegen bzw. sich abzustimmen, bevor man mit "einer Idiotie" (die absehbar nach hinten losgeht) durch die Instanzen geht. 

Du hast mich falsch verstanden. Die Bezeichnung Idiot verdienen sich manche durch ihre Handlungen. Diese Handlungen - wenn sie offenbar werden - führen dann zu behördlichen Aktionen. Das Kind liegt also bereits vor einem eventuellen Verfahren im Brunnen. Aber natürlich läßt sich auch sowas noch verschlimmern.

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vor 11 Stunden schrieb Bautz:

Durchgestrichenenes und Fettsatz von mir.

 

Das ist Haarspalterei. Das BVerwG hat den Willen des Gesetzgebers zu deuten versucht. Dass es da falsch lag, erklärt sich nicht nur aus der jahrzehntelangen Verwaltungspraxis, sondern jetzt auch noch aus der Konkretisierung innerhalb der Gesetzesänderung. Nun dürfte wohl keinem Richter mehr so eine Fehlinterpretation zu diesem Thema unterlaufen, auch vor Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.

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vor 10 Minuten schrieb Hasan:

Das ist Haarspalterei. Das BVerwG hat den Willen des Gesetzgebers zu deuten versucht. Dass es da falsch lag, erklärt sich nicht nur aus der jahrzehntelangen Verwaltungspraxis, sondern jetzt auch noch aus der Konkretisierung innerhalb der Gesetzesänderung. Nun dürfte wohl keinem Richter mehr so eine Fehlinterpretation zu diesem Thema unterlaufen, auch vor Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.

Falsch. Das BVerwG hat das gesetz ausgelegt. Der heutige Gesetzgber hat erfahren, dass die Auslegung nicht seinem (aktuellen) Willen entspricht und hat reagiert. Bis zum in Kraft trten der Änderung gilt das alte Gesetz und die dazu ergangene, nunmehr höchstrichterliche Rechtsprechung. Wenn Du das nicht glauben magst, nimm deinen von Urteil erfassten HA und geh damit zur Jagd. Wenn der falsche oder richtige (je nach Standpunkt) Staatsanwalt davon Wind bekommt und zuständig ist, dann haut es Dich quasi auf der Zielgeraden so auf die Nase, dass Du mit dieser die Furche ziehst und mit den Ohren die Schar auf die Seite legst.

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vor 2 Minuten schrieb Bautz:

 nimm deinen von Urteil erfassten HA und geh damit zur Jagd. Wenn der falsche oder richtige (je nach Standpunkt) Staatsanwalt davon Wind bekommt und zuständig ist, dann haut es Dich quasi auf der Zielgeraden so auf die Nase, dass Du mit dieser die Furche ziehst und mit den Ohren die Schar auf die Seite legst.

 

Und warum macht der Staatsanwalt das nicht schon für den bloßen Besitz? Der ist ja lt BVerwG schon illegal.

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vor 5 Minuten schrieb Bautz:

Falsch. Das BVerwG hat das gesetz ausgelegt. Der heutige Gesetzgber hat erfahren, dass die Auslegung nicht seinem (aktuellen) Willen entspricht und hat reagiert. Bis zum in Kraft trten der Änderung gilt das alte Gesetz und die dazu ergangene, nunmehr höchstrichterliche Rechtsprechung. Wenn Du das nicht glauben magst, nimm deinen von Urteil erfassten HA und geh damit zur Jagd. Wenn der falsche oder richtige (je nach Standpunkt) Staatsanwalt davon Wind bekommt und zuständig ist, dann haut es Dich quasi auf der Zielgeraden so auf die Nase, dass Du mit dieser die Furche ziehst und mit den Ohren die Schar auf die Seite legst.

 

Wenn die Verwaltungspraxis nicht dem Willen des Gesetzgebers zum Zeitpunkt der Gesetzgebung entsprochen hätte, sondern so, wie das BVerwG missdeutet hat: Warum hat dieser dann der Exekutive nicht klargemacht, wie er es (anders) meinte? Dazu hatte er doch lange genug Zeit, nicht wahr?

 

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vor 48 Minuten schrieb JasperBeardley:

Ich glaube da inzwischen an vorsätzliche Verschleppung durch einen rot-grünen Pfaffen und seine Gesinnungsgenossen.

 

 

Auf jeden Fall!

 

Und dies geschieht bösartigerweise immer nur bei Gesetzen, die die Jagd betreffen!

 

Ein jagdlich grün gekleideter mit einer roten Feder am Hut ...

 

:021:

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Und welche Auslegung des Gesetzes wird idR gegen jemand angewendet werden, wenn er meint er muß jetzt schon mit seinem HA mit Wechselmagazin auf die Jagd gehen, weil das Gesetz schon beschloßen ist?

 

Die aktuelle Auslegung gemäß BVerwG oder die neuere, die bei Beginn eines evtl. Prozeß bereits gelten wird?

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