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Hasan

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  1. Genau. Und dann können alle auf Brüssel schimpfen. Die sind noch weniger "greifbar". "Verantwortungsdelegation" nach ganz weit weg...
  2. Wenn die Verwaltungspraxis nicht dem Willen des Gesetzgebers zum Zeitpunkt der Gesetzgebung entsprochen hätte, sondern so, wie das BVerwG missdeutet hat: Warum hat dieser dann der Exekutive nicht klargemacht, wie er es (anders) meinte? Dazu hatte er doch lange genug Zeit, nicht wahr?
  3. Das ist Haarspalterei. Das BVerwG hat den Willen des Gesetzgebers zu deuten versucht. Dass es da falsch lag, erklärt sich nicht nur aus der jahrzehntelangen Verwaltungspraxis, sondern jetzt auch noch aus der Konkretisierung innerhalb der Gesetzesänderung. Nun dürfte wohl keinem Richter mehr so eine Fehlinterpretation zu diesem Thema unterlaufen, auch vor Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.
  4. Bis zum 5. Schuss machts keinen Unterschied. Ab dem sechsten schon. Zugegen, dass ist eher selten nötig, kommt aber vor. Aber das ist wirklich OT, hast Recht.
  5. Es ändert sich schon was: Du hast bisher nach dem Magzinwechsel zwei weitere Schuß zur Verfügung, nach Inkrafttreten der Änderung dann 3 - vorausgesetzt, man hat ein derartiges Magazin. Dazu gleich eine technische Frage: Könnte man das 2-Schuß-Sauer-Magazin auf 3-Schuß umbauen? Mag kein so ein aus dem Schaft herausstehendes 5er nehmen...
  6. Nö, möchte ich nicht. Was ich möchte ist, dass die langsam mal in die Gänge kommen! Ich glaube aber eher nicht, dass hier bewußt verzögert wird, eine Behandlung als "dringliche Angelegenheit" sieht aber anders aus. Und wenn wir ganz ehrlich sind: Objektiv gesehen ist dieses Thema für die gesamte Gesellschaft eher uninteressant.
  7. Wieder nix im Bundesgesetzblatt. Aber Montag kommt schon das Nächste
  8. M.M.n. wird in der Zwischenzeit kein Richter mehr der kruden Auffassung aus dem Urteil des BVerwG folgen können, nachdem der Gesetzgeber ja nun klar und deutlich zum Ausdruck gebracht hat, wie er die strittige Regelung im BJagdG vor Jahrzehnten meinte. Insofern wird sich zwar der ein oder andere Sachbearbeiter noch weigern, entsprechende Waffen in WBKs einzutragen, der jagdlichen Verwendung (mit 2-Schuß-Magazin, wie im noch aktuell gültigen BJagdG formuliert) dürfte aber nur ein "Löffel Dünnes in der Hose" entgegensprechen. Das ist aber nur meine bescheidene Meinung.
  9. Ganz ehrlich: Wenn heute der BT in unserem Sinne entscheidet, dürfte doch dann auch jedem Hinterwäldlerrichter klar sein, wie der Gesetzgeber es schon damals gemeint hat. Glaubt im Ernst jemand, dass in diesem Fall irgendeiner dann bis zum Inkrafttreten der Änderung mit Sanktionen zu rechnen hat?
  10. Wissen wir doch. So eine Geätzesänderung tritt aber erst 6 Monate nach deren Veröffentlichung in Kraft, ausser, der Bundesrat bestimmt anderes. Da die nächste Bundetratssitzung ebenfalls morgen stattfindet, glaube ich kaum, dass sich dieser sofort mit der (falls dann vom Bundestag beschlossenen) Angelegenheit befassen wird. Die nächste Bundesratssitzung ist (wie oben erwähnt) aber erst Anfang September.
  11. Da der Bundesrat ja wohl kaum am gleichen Tag einer Gesetzesänderung des Bundestages zustimmt, wird dies wohl frühestens am 05.09. erfolgen
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