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IGNORED

Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger


EkelAlfred

Empfohlene Beiträge

Eben, nach Aussage zumindest einer Beteiligten hatte man ja Kontakt auch zum DJV. Dann kann man auch klipp und klar die Dinge so nennen wie sie sind.

Einfach ja oder nein, ohne vielleicht.

Schliesslich möchte ich auch wissen was ich vom DJV zu halten habe, der schliesslich auch durch mich ein Stück weit "lebt".

Nicht anders ist es mit dem LJV, ich kann ihn unterstützen, muss es nicht. Jetzt rate mal wovon ich persönlich diese Entscheidung abhängig mache.

Als aussenstehender können mir diese Verbände viel erzählen- mir geht es definitiv um deren jetziges (!) Verhalten gegenüber den involvierten Personen.

Das ist ein Wort! Sehe ich genauso!

Habe gerade meine HA Kumpels angeschrieben, damit die Spendenkontogeschichte von denen auch wieder verteilt wird.

Weihei

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Wenn ich an die Beitler Geschichte denke, dann kommt jetzt die lange Zeit des Wartens! Wollen wir mal hoffen das wir nicht noch das ganze Zeugs abgeben müssen. Anders wie damals beim Beitler schätze ich die Sachlage in diesem Fall eher schwieriger ein. 40 Jahre Halbautomat hin oder her, wenn der Gesetzgeber nicht ganz schnell nachbessert wars das wohl. Deutschland schafft sich ab, auch ohne EU!!

Nächste Woche geht es wieder Rund bei Herman Historica, 500 Null Acht Pistolen vom Feinsten, mit eigentlicher Wertsteigerung als Geldanlage zu gebrauchen, was aber wenn ein Richter mal irgendwann mit dem falschen Bein aufwacht und das Zeugs aus welchen Gründen verboten wird? Ich persönlich mache mir mal wieder Sorgen um mein Hobby. Sehr unschöne Entwicklung was hier so bei uns abgeht....ich dachte Outlaws gibt's nur bei den Motorradgangs!

Bearbeitet von Karlfried54
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- generell findet mein Amt das Gerichtsurteil genauso besch..... wie ich und man hofft auch seitens des Amtes auf eine Klage durch den DJV

Davon gehe ich bezogen auf die meisten Waffenbehörden auch aus.

Die Entscheidung hat mit Sicherheit, mit Ausnahme weniger "hoplophober Eiferer im Amt", auf den Behörden keine Begeisterung, sondern lange Gesichter ausgelöst. Mehr Umstände, mehr Stress, für nichts und wieder nichts.

Mit der ca. 30jährigen Handhabungspraxis für jagdliche HAs war man schließlich gut gefahren.

Ich habe noch ein Fünkchen Hoffnung, dass Letzteres von dem einen oder anderen Innenministerium der Länder, bzw. vom BMI, auch so gesehen wird, wenn auf dem Erlassweg etwas kommt.

Bearbeitet von karlyman
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Meine Spende ist raus.

Ich bin Jäger und Sportschütze. Ich besitze selbst keine halbautomatischen Langwaffen. Ich habe auch nicht vor, mir eine zu kaufen.

Aber darum geht's nicht. Ich finde, jeder, der zuverlässig im Sinne des Waffengesetzes ist, sollte sich kaufen können, was er zu brauchen meint - oder woran er Spaß hat.

Ich wünsche den Klägern jeden nur denkbaren Erfolg. Und jetzt esse ich weiter meine Rehpflanzerl mit Bärlauch. Der 1. Mai naht und ich brauche Platz in der Tiefkühltruhe.

Mahlzeit!

Clayshooter

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Der DJV wird NIEMALS eine gemeinsame Aktion mit der GRA machen. Schon alleine aus dem Grund, weil der DJV (mal wieder) gar keine Aktion machen wird.

:rotfl2:

Bin schon mal gespannt auf die geschwurbelten Formulierungen mit denen uns der DJV die verordnete Abgabe der Halbautomaten schmackhaft machen wird. Ich denke da an so etwas:

"Rückführung der Jagd auf das Wesentliche"

"Allein der erste Schuss entscheidet über Wohl oder Wehe des Wildes"

"Jagd ist Handwerk und gehört in Meisterhände"

Man könnte auch eine Sonderedition vom Luftwaffendrilling auflegen und mit dem Schriftzug "80 Jahre teutsches Waidwerk - DJV 2016" versehen. Das ganze dann mit dem friedfertigen Bundesadler im Wappen. Und weil 8x57 als Kaliber ja so pöse ist (Kriegskaliber!) legt man den in 7x57R auf. Und wer den HA abgeben musste kriegt eine Gedenkmedaille in hochwertiger Blechprägetechnik mit dem Abbild dieses Drillings ! Natürlich nur an DJV-Mitglieder.

Dann wird alles gut!

Ruhe ist die erste Bürgerpflicht. Leute haltet aus, der DJV haut euch raus!

Bearbeitet von JasperBeardley
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Der DJV wird NIEMALS eine gemeinsame Aktion mit der GRA machen. Schon alleine aus dem Grund, weil der DJV (mal wieder) gar keine Aktion machen wird.

:rotfl2:

Bin schon mal gespannt auf die geschwurbelten Formulierungen mit denen uns der DJV die verordnete Abgabe der Halbautomaten schmackhaft machen wird. Ich denke da an so etwas:

"Rückführung der Jagd auf das Wesentliche"

"Allein der erste Schuss entscheidet über Wohl oder Wehe des Wildes"

"Jagd ist Handwerk und gehört in Meisterhände"

Man könnte auch eine Sonderedition vom Luftwaffendrilling auflegen und mit dem Schriftzug "80 Jahre teutsches Waidwerk - DJV 2016" versehen. Das ganze dann mit dem friedfertigen Bundesadler im Wappen. Und weil 8x57 als Kaliber ja so pöse ist (Kriegskaliber!) legt man den in 7x57R auf. Und wer den HA abgeben musste kriegt eine Gedenkmedaille in hochwertiger Blechprägetechnik mit dem Abbild dieses Drillings ! Natürlich nur an DJV-Mitglieder.

Dann wird alles gut!

Ruhe ist die erste Bürgerpflicht. Leute haltet aus, der DJV haut euch raus!

Dann wird meine Spende die einzige aus meinem Verein bleiben. Schade

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Hier ist ein Zitat des BDJV:

Verkannt wird im Übrigen auch, dass zur Jagdausübung auch der Jagd- und Forstschutz gehört sowie die Möglichkeit, auf Tierarten, die nicht zum jagdbaren Wild gehören, mit entsprechender Genehmigung die Jagd auszuüben. § 19 I Ziff. 2 c) spricht jedoch nur vom Schießen auf WILD – auch hieraus lässt sich ein generelles Verbot gerade nicht herleiten

Wenn solche Argumente den Richterspruch verändern sollen, dann habe ich doch arge Bedenken. Welche Tierart die nicht zum jagdbaren Wild gehört, rechtfertigt denn den Besitz eines HA? Verzeiht mir meine Unkenntnis aber

mir fällt da gerade nichts passendes zu ein. Eventuell kann ja einer von Euch die Brücke schlagen.

Danke!

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@ Signor Rossi: nicht nur Deine Ansichten sondern auch deine narzisstische Schriftart ist unglaublich ermüdend.

Danke, sag doch einfach mal bescheid wenn dich Einschlafprobleme plagen. Eventuell kann ich Dir ja helfen.

Nein im Ernst, was ist den eine Tierart die nicht zum jagdbaren Wild gehört? Ein Jagdforum sollte doch darauf eine

Antwort parat haben. ( Schriftart angepasst! )

Bearbeitet von Signor Rossi
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Hier ist ein Zitat des BDJV:

.... Welche Tierart die nicht zum jagdbaren Wild gehört, rechtfertigt denn den Besitz eines HA? Verzeiht mir meine Unkenntnis aber

mir fällt da gerade nichts passendes zu ein. Eventuell kann ja einer von Euch die Brücke schlagen.

Danke!

Mir fallen spontan dazu entlaufende Rinder ein.

[media

media]
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Irgendwie höre ich vom DJV zu wenig. .

Hab mal den LJV angeschrieben...ich stell mal die Korrepondenz rein (Klarnamen abgeändert, Hervorhebungen von mir):

Sehr geehrter Balrog,

unser Dachverband DJV , der ja auf Bundesebene für das WaffR zuständig ist , hat sehr schnell und entschieden reagiert und Hinweise veröffentlicht.

Auf die Veröffentlichungen auf unserer Netzseite darf ich verweisen. Es wird darüber hinaus versucht, klarstellende Änderungen in die das laufende

Novellierungsverfahren des BJagdG einzuspeisen.

Seitens des IM Baden-Württemberg haben wir die Rückmeldung, dass etwaige bundesweite Vorgaben abgewartet werden und ein Vorpreschen nicht geplant ist.

Mit freundlichen Grüßen

Landesjagdverband Baden-Württemberg e.V.

Tel. 0711/268436-13

Sehr geehrte Damen und Herren,

das unglückliche Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes bezüglich halbautomatischen Schusswaffen ist in aller Munde.

Das Urteil ist in seiner Tragweite noch nicht absehbar, kann aber für den Besitz halbautomatischer Schusswaffen katastrophale Folgen haben. Dies betrifft nicht nur Jäger mit sogenannten "Black Rifles" (AR10/15-Derivate und dergleichen), sondern auch Besitzer "jagdlicher" Selbstlader wie z.B. Sauer 303.

Als betroffener Jäger und Mitglied im LJV möchte ich gerne wissen, was unsere Interessenvertretung LJV plant, um etwaige negative Auswirkungen auf den Waffenbesitz zu verhindern. Wird hier "klare Kante gezeigt", beispielsweise über Anstrengungen zur Abschaffung der 2-Schuß-Regelung?

Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr verbunden.

Mit freundlichen Grüßen und Waidmannsheil

Bearbeitet von Balrog76
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Liebe Leser,

ich patentiere übrigens gerade ein revolutionäres halbautomatisches Magazinwechselsystem.

Da ich weiß, dass euch das brennend interessiert, will ich euch dies nicht vorenthalten.

Ist das Magazin leer, so wird nach dem Repetiervorgang durch die ausgeklügelte Magazinauswurfmechanik ein Magazin aus dem Magazinschacht entfernt und ein neues Magazin eingeführt. Durch die Verwendung von Leichtbaumaterialien und hochmoderner Mechanik, erhöht das System nur leicht das Gewicht der Waffe und sorgt für einen schnellen Austausch des Magazins.

Ein Verwenden von Magazinen mit größerem Fassungsvermögen als 2-Schuss ist technisch nicht möglich.

Mit ersten Prototypen rechne ich in Kürze, ich halte euch auf dem Laufenden.

Für den Schießstand ist auch ein "Sound-Mod" geplant, beim Auswurf des Magazins erklingt ein typischer Garand Ladestreifen-Ton.

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So, die Infos werden langsam aber sicher auch über Facebook verteilt. Meine Spende geht morgen raus.

Wichtig ist: Macht den Sportschützen klar, dass eine solche Interpretation von BJagdG §19 auch auf längere Sicht auf den AWaffV §6 angewandt werden kann.

Dann betrifft es nämlich auch die Walther GSP mit handgestippeltem Formgriff. Macht das den Realitätsverweigerern mancher Vereine klar!

Beste Grüße

Empty8sh

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Hab mal den LJV angeschrieben...ich stell mal die Korrepondenz rein (Klarnamen abgeändert, Hervorhebungen von mir):

Sehr geehrter Balrog,

unser Dachverband DJV , der ja auf Bundesebene für das WaffR zuständig ist , hat sehr schnell und entschieden reagiert und Hinweise veröffentlicht.

Auf die Veröffentlichungen auf unserer Netzseite darf ich verweisen. Es wird darüber hinaus versucht, klarstellende Änderungen in die das laufende

Novellierungsverfahren des BJagdG einzuspeisen.

Seitens des IM Baden-Württemberg haben wir die Rückmeldung, dass etwaige bundesweite Vorgaben abgewartet werden und ein Vorpreschen nicht geplant ist.

Mit freundlichen Grüßen

Landesjagdverband Baden-Württemberg e.V.

Tel. 0711/268436-13

(...)

Wie erwartet. Etwas anderes wird weder von den anderen Landesjagdverbänden noch vom DJV geleistet werden.

Bearbeitet von JasperBeardley
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So, die Infos werden langsam aber sicher auch über Facebook verteilt. Meine Spende geht morgen raus.

Wichtig ist: Macht den Sportschützen klar, dass eine solche Interpretation von BJagdG §19 auch auf längere Sicht auf den AWaffV §6 angewandt werden kann.

Dann betrifft es nämlich auch die Walther GSP mit handgestippeltem Formgriff. Macht das den Realitätsverweigerern mancher Vereine klar!

Beste Grüße

Empty8sh

Ist aber etwas grundverschiedenes:

BJagdG §19 sagt >>> auf Wild mit halbautomatischen oder automatischen Waffen, die mehr als zwei Patronen in das Magazin aufnehmen können, zu schießen;

AWaffV §6 sagt >>> 3. halbautomatische Langwaffen mit einem Magazin, das eine Kapazität von mehr als zehn Patronen hat. Die Waffe ist dabei außen vor.

Bearbeitet von Signor Rossi
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Ist aber etwas grundverschiedenes:

BJagdG §19 sagt >>> auf Wild mit halbautomatischen oder automatischen Waffen, die mehr als zwei Patronen in das Magazin aufnehmen können, zu schießen;

AWaffV §6 sagt >>> 3. halbautomatische Langwaffen mit einem Magazin, das eine Kapazität von mehr als zehn Patronen hat. Die Waffe ist dabei außen vor.

Ich weiß, aber mit dem aktuellen Urteil und dessen Auswirkungen hat auch keiner gerechnet. Ein entsprechender Winkeladvokat macht da was drauß, v.a. wenn er endinstanzlich arbeiten kann.

Beste Grüße

Empty8sh

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Einfach nur EKELHAFT - Bul..n halt.

Richtig! Und dem ausgebildeten Jäger soll künftig keine SLB mit 2-Schuss-Magazin zur Verfügung stehen!

Unglaublich, was in unserem Land passiert!

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