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DomeS

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  1. Liebe Leser, ich patentiere übrigens gerade ein revolutionäres halbautomatisches Magazinwechselsystem. Da ich weiß, dass euch das brennend interessiert, will ich euch dies nicht vorenthalten. Ist das Magazin leer, so wird nach dem Repetiervorgang durch die ausgeklügelte Magazinauswurfmechanik ein Magazin aus dem Magazinschacht entfernt und ein neues Magazin eingeführt. Durch die Verwendung von Leichtbaumaterialien und hochmoderner Mechanik, erhöht das System nur leicht das Gewicht der Waffe und sorgt für einen schnellen Austausch des Magazins. Ein Verwenden von Magazinen mit größerem Fassungsvermögen als 2-Schuss ist technisch nicht möglich. Mit ersten Prototypen rechne ich in Kürze, ich halte euch auf dem Laufenden. Für den Schießstand ist auch ein "Sound-Mod" geplant, beim Auswurf des Magazins erklingt ein typischer Garand Ladestreifen-Ton.
  2. DomeS

    Waffentransport

    Am besten wie jeder andere Ladung auch. Und zwar so dass sie "nicht verrutschen, umfallen, hin- und her rollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen kann." Ansonsten wie erwähnt, Munition und Waffe getrennt im verschlossenen Behältnis. Da die Waffe eh irgendwie in das Auto und wieder heraus kommen muss, empfiehlt sich ein entsprechendes Behältnis. Für Langwaffe habe ich zum Großteil Koffer aber auch Futterale. Für Kurzwaffen nehme ich die Köfferchen, die bei den Waffen dabei waren und packe sie in die Tasche/Rucksack.
  3. Jetzt wo das Urteil da ist, welche Auswirkung hat es eigentlich auf die Kläger? Wenn ich es richtig verstehe, dann darf die Behörde jetzt das Bedürfnis in Frage stellen. Zieht der Kläger (z.B. MP%) um, dann kann er sich doch einfach bei einer anderen Behörde die Waffe eintragen lassen, sofern diese weiterhin das Bedürfnis anerkennt. Sollten sie das nicht tun, könnte er wieder klagen, oder etwa nicht?
  4. Tja wie es in der "Juristerei" so ist, interpretiert jeder das so wie er möchte. Während ich in dem Urteil die Absätze 9, 10 und 11 absolut nachvollziehen kann und auch so "verstehe", wenn ich diese Paragraphen in den Gesetzen lese, kann ich Absatz 12 absolut nicht nachvollziehen. Darin schon der erste Satz ist für mich, wie soll ich sagen, unwahr. Dort steht, dass es ein generelles Besitzverbot aus folgendem Auszug gibt: "auf Wild mit halbautomatischen oder automatischen Waffen, die mehr als zwei Patronen in das Magazin aufnehmen können, zu schießen;" Der zweite Satz wieder absolut korrekt, es ist verboten damit auf Wild zu schießen. Der Rest ist für mich absolut frei erfunden, persönliche Meinung hineingepackt oder was auch immer. Es entspricht nicht dem, was dort in §19 Abs. 1 Nr 2 Buchstabe c BJagdG steht. Ganz eindeutlich klar überhauptnicht. Absätze 13 und 14 klingen für mich wieder okay, ohne sie weiter zu überprüfen. Kommen wir zu Absatz 15: Gegenstand des Verbots ist die Ausführung einer Aktion mit Waffen mit einer näher bezeichneten Eigenschaft. Es geht hier um eine Aktion, nicht um Gegenstände... es heißt ja: "Verboten ist .., zu schießen" Absatz 16 zeugt von Unwissenheit, allein schon das Wort "Dauerbeschuss". Mit einem Repetierer kriegt man den "Dauerbeschuss" auch hin. Aber das wollen (und sogar dürfen) die Jäger gar nicht. Wir wollen nicht, dass die Tiere leiden und wir wollen einen perfekten Schuss abgeben. Und genau deswegen wollen wir die richtigen Waffen dafür haben. Und nun zu Absatz 17, der mich am meisten freut, dass er drin ist. Denn dies wird ja in dem Urteil als Urpsrung von §19 Abs. 1 Nr 2 Buchstabe c BJagdG genannt. Denn wenn man sich die Berner Konvention anschaut (und zusätzlich Anhang IV) dann kann man erkennen, dass auch dort nicht der Gegenstand verboten werden soll, sondern die Verwendung derer (siehe Artikel 8 der Berner Konvention). Da fällt für mich das Kartenhaus zusammen. Aber ich hab nunmal nix zu melden. Übrigens, was ist eigentlich eine Jagdwaffe. Habe ich jetzt in den Gesetzestexten mehrmals gelesen aber nirgens gibt es eine Definition. Darf man sich das auch wieder aussuchen?
  5. Hallo Frank, ich habe mich bisher aus der Diskussion rausgehalten. Aber nun mag ich doch was schreiben. Es mag vielleicht den ein oder anderen geben, der dir vorwirft vor Gericht gegangen zu sein. Das ist aber wohl eher die Minderheit. Dies ist dein gutes Recht und ich finde es sogar richtig. Das Recht haben und Recht bekommen unterschiedliche Dinge sind, wissen wir vermutlich alle. Das Umziehen, um eine andere zuständige Behörde zu bekommen, ist sicherlich eine "einfache" Methode. Auf Dauer klärt sie aber das Unrecht nicht. Von daher kann man das gerne machen. Aber will man sich wirklich so sehr einschränken, obwohl es nicht nötig sein sollte. Das genaue Ergebnis des Urteils kennen wir leider nicht, aber das ist auch nicht deine Schuld und offensichtlich magst du ja auch zur Aufklärung beitragen. Und du siehst ja, dass es hier genug Personen gibt, die dich gerne dabei unterstützen wollen, dass du deine Halbautomaten nicht nur behalten darfst, sondern auch zur Jagd einsetzen darfst, am besten ohne 2-Schuss Begrenzung in der WBK. Ein "Versagen" von den Verbänden wurde hier ja bereits mehrfach erwähnt. Ich kenne mich in der ganzen "Juristerei" nicht aus, aber je nachdem wie das Urteil nun einzuordnen ist, gibt es uns vielleicht die Möglichkeit zusammen (auch mit den Verbänden) eine Rechtssicherheit für uns zu schaffen, so dass wir unsere Halbautomaten erwerben dürfen und uns um die Magazingröße gar keine Gedanken mehr machen müssen. (Am liebsten natürlich, dass jedem selbst überlassen wird, was für ein Magazin er verwendet) Er hat vermutlich geschrieben, während Frank darauf eingegangen ist. Ging mir genauso, ich habe den Beitrag aber immer wieder aktualisiert, habe es daher mitbekommen
  6. https://de.wikipedia.org/wiki/Erregung_%C3%B6ffentlichen_%C3%84rgernisses
  7. Also bei mir bekommt die Sachbearbeiterin einen Verstoß gegen die 2/6er Regelung sofort mit, sobald ich eine Waffe eintragen lasse. Das weiß ich, weil beim letzten mal der Computer nämlich "nein" gesagt hat. Aber da waren die Waffen davor auf den Jagdschein und die Waffe die ich eintragen lies war über ein sportliches Bedürfnis. Von daher alles okay. Nichtsdestotrotz, lieber mit SB reden als hier wilde Theorien aufzustellen, die dann evtl. nach hinten losgehen.
  8. Tut er nicht. Der 2/6er ist nicht dazu du, den Erwerb von der Händlerseite zu reglementieren, sondern von der Erwerberseite (Hier der Sportschütze). Ein Händler hat keine realistische Möglichkeit die Einhaltung der 2/6er Regel zu kontrollieren. Das macht das Amt, bzw. deren Computer.
  9. Wie wäre es mit: Fleischer (mit Beil natürlich) Koch (mit nem kleinen Messer) Baseballspieler (mit dem Schläger) Hockeyspieler (mit dem Schläger) Golfspieler (mit dem dicksten Eisen ) Mechaniker (Maulschlüssel gefällig?) Chirurg (Skalpel/Spritze) Das sind doch gewöhnliche, vernünftige Berufe oder?
  10. DomeS

    FOCUS

    Die Schlussfolgerung in dem Artikel ist doch völlig logisch. Der Autor teilt uns doch mit, dass Waffen und Sprengstoffe auf dem Schwarzmarkt momentan für wenig Geld und leicht erhältlich sind. Möchte man jetzt die Preise erhöhen, dann kann man das auf unterschiedliche Arten tun, zum Beispiel das Angebot herunterfahren oder die Nachfrage erhöhen. Das Angebot bekommen die Länder offensichtlich nicht in den Griff. Daher schränkt man den legalen Besitz weiter ein, um die Nachfrage nach illegalen Waffen zu erhöhen. Wird also das Gesetz strenger, lesen wir in einem Jahr, dass die Preise für Handgranaten und vollautomatische Waffen Rekordniveau erreicht haben. Aber mal ernsthaft, als ich den Artikel heute morgen gelesen habe, habe ich mich gefragt was das wieder sollte... Keine Sorge lieber Bürger, Waffen und Handgranaten bekommt man gerade sehr günstig auf dem Schwarzmarkt, aber eure Politiker tun alles daran, dass der legale Besitz weiter eingeschränkt wird.
  11. Wie es aussieht die Schwaben.... Übersicht der Landtagswahlen 2016 (alle im März bis auf MV im September) Wikipedia Baden-Württemberg Umfragen Wikipedia Rheinland-Pfalz Umfragen Wikipedia Sachsen-Anhalt Umfragen Wikipedia Mecklenburg-Vorpommern Umfragen
  12. Also ich stimme zu, dass die Waffennarren mit ihren Kampfgeräten ihre Kosten selbst decken sollten. Aber dabei sollen sie uns Sportschützen, Jäger, Sammler und Waffenliebhaber mit ihren Sport- und Jagdgeräten, sowie Sammlerstücken bitte in Ruhe lassen. Jeder vernünftig denkende Mensch wird sich doch im klaren sein, dass diese Rechnung mit den 1,9€ nur eine Milchmädchenrechnung ist. (Oder muss ich Milchkindrechnung sagen, wegen der Gleichberechtigung?) Denn die meisten der genannten Personen wird wohl auch in irgendeiner Form Steuer zahlen in dieser Gemeinde. Mal abgesehen von den nicht niedrigen Gebühren für Eintragung, Beantragung etc. Wenn man so eine Auflistung macht, dann sollte man andere Hobbies auch hinzunehmen. Wie sieht es aus mit: Fussball Tennis Reiten Hunde Schwimmen Und so weiter... Ich z.B. benötige weder die tollen Mülleimer für dden Hundekot, noch den Tennis oder Fussballplatz. Und da wird auch Geld von meinen Steuergeldern für verwendet. Aber so funktioniert unser System nun mal. Sonst können wir gleich alles dicht machen. Edit: Ach und was rot-grün in BW angeht: https://de.wikipedia.org/wiki/Landtagswahl_in_Baden-W%C3%BCrttemberg_2016#Umfragen Ohne Kommentar, ist besser so ...
  13. Tatsächlich ist es am besten, mal auf den Schießständen zu fragen. Die meisten Personen, die Hülsen mit nach Hause nehmen, brauchen die eher selbst. (Wobei da .22 eher weniger dabei sind) Hülsen sind "ziemlich" wertvoll, mach an einer Patrone einen sehr erheblichen Anteil der Kosten. Daher ist es wahrscheinlich am einfachsten die Flintenhülsen und .22lr (Kleinkaliber) zu verwenden. 9mm wird oft wiedergeladen
  14. Egal was man sich anschafft, reichen wird es nie. Ich hatte am Anfang meine Munition im Waffentresor gelagert. Dann habe ich mir einen kleinen Medizinschrank bei IKEA gekauft. Als der zu klein wurde, habe ich mir einen sehr beliebten Metallschrank von IKEA gekauft. Und auch der ist jetzt voll. Daher versuche ich es jetzt mit einer anderen Taktik: Einfach mehr auf den Schießstand gehen Ich würde daher für den Anfang auf jeden Fall so ein kleines Medizinschränkchen empfehlen. Der den ich habe, gibt es wohl nicht mehr (ÄTRAN).
  15. Beide von dir genannten Fälle hat man doch eigentlich versichert. Ärgerlich ist eher, wenn die Garantie für das Schloss abgelaufen ist und es aus irgendeinem Grund den Geist aufgegeben hat. Ich habe mir ein elektronisches Schloss geholt, weil es es als praktisch empfinde. Das der oben genannte Fall mal eintritt, kann natürlich sein. Aber ein Schlüssel kann auch mal kaputt gehen.
  16. Ganz ehrlich, was ich bei der Sache absolut nicht verstehe... Wieso scheint es nur so wenig Leute zu jucken, dass nach einem terroristischen Massacker mit illegalen Waffen, der legale Waffenbesitz eingeschränkt wird (oder gar verboten werden soll)? Kann mir doch keiner erzählen, dass der Durchschnittsbürger denkt, dass die Figuren ihre Waffen legal besessen haben? Noch schlimmer: Wieso fragt sich niemand, wie die denn an die Schusswaffen gekommen sind? Immerhin war es seit dem letzten Vorfall in Frankreich bekannt, wie leicht es für die Täter war, an vollautomatische Waffen, größtenteils russischer Bauweise, zu kommen. Das da überhaupt diskutiert wird oder jemand argumentiert, dass es seine Waffen nicht betrifft, finde ich einfach nur erschreckend. Also ich persönlich sehe gerade nicht viele Alternativen. Eine heiratswillige Schweizerin finden und dann mit dem Hausrat auswandern wäre eine Möglichkeit. Liebe schweizer Freunde, solltet ihr da eine nette Dame kennen, meldet euch doch bei mir Noch ist es nicht so schlimm, dass ich meinen Humor verloren habe, sollten die sogenannten Vertreter des Volkes aber so weitermachen, könnte sich das ändern. Dann muss ich wohl tatsächlich auswandern.
  17. DomeS

    Lieferzeiten

    Hallo Zusammen, das die Lieferzeiten meist ziemlich hoch sind, da stimme ich zu. Da habe ich selbst meine Erfahrung mit gemacht. Es gibt aber auch das absolute Gegenteil. Ich kaufe meine Waffen meistens von meinem Büchsenmacher. Online habe ich an sich noch keine Waffe gekauft, zwar habe ich schon eine per Mail gekauft (Beratung etc.) sie dann aber abgeholt. Meine OA15 hatte z.B. nur eine Woche Lieferzeit (das war die besagte, über Mail bestellte Waffe, ich musste nicht mal was anzahlen). Bei den anderen Waffen habe ich immer die Lieferzeit von meinen Händlern genannt bekommen, die hat bisher gestimmt. Darunter waren Waffen von Glock, Benelli, Smith & Wesson. Lieferzeiten von einer Woche bis 2 Monate. Meine HK habe ich da gekauft, wo sie auf Lager war. Ein Bekannter von mir hat sich letztens eine Blaser R8 bestellt, 11 Wochen Lieferzeit. Gerade bei so einer Waffe...da müssen die Teile doch lieferbar sein. In einem Kaliber wie .30-06 sollten die doch genug Läufe da haben Vermutlich ist man aber nur zu sehr verwöhnt von Massenproduktionen, da kommen Waffenhersteller mit den niedrigen Auflagen evtl. nicht hinterher. Und solange die Kunden nicht weglaufen, ist es günstiger auf Bestllung herzustellen, als die Waffen zu lagern... Stören tut es mich persönlich nicht, da ich zur Jagd und auch sportlich Ausweichmöglichkeiten habe, sollte mal eine Waffe ausfallen. Wer semi-professionell den Schießsport betreibt hat da vielleicht mehr Probleme. Wenn die Waffe kurz vor dem Wettkampf versagt und keine Ersatzteile verfügbar sind.
  18. Nichts anderes habe ich gemeint. Entschuldige, falls ich mich falsch ausgedrückt habe. Man muss ja immer zwei Teile betrachten. Die Besitzverhätlnisse und die Erwerbsverhältnis bzgl. WaffG. Ich kann also auch jemanden die Waffe verleihen (mein Besitz), in dem ich sie auf dessen WBK eintragen lassen (Erlaubnispflichtiger Erwerb laut WaffG). Nach WaffG kann ich jemanden eine Waffe leihen (mein Besitz), in dem ich sie ohne Eintrag bis höchsten einen Monat verleihe (verleihen im Sinne von WaffG).
  19. Nach §12 WaffG Abs 1 Satz 1 a); "Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese als Inhaber einer Waffenbesitzkarte von einem Berechtigten lediglich vorübergehend, höchstens aber für einen Monat für einen von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit, oder" Das heißt für mich aber, dass bei mehr als einem Monat eine Erlaubnis vorhanden sein muss. Sprich die leihende Person benötigt entweder einen Voreintrag oder eine andere Erwerbserlaubnis. Beim Zurückgeben sieht es nicht anders aus. Das ganze ist aber wieder ein anderes Thema, welches selbst wahrscheinlich wieder Seiten füllen würde Dem ersten Teil von chute stimme ich aber absolut zu!
  20. Wenn der die Abdeckung oliv ist, dann ist das mehr militärisch getarnt, als wenn das Ding Jäger-Orange ist. Ich behaupte das fällt nicht unter „[..] Bekleidung, die dem Ansehen des Schießsports abträglich ist [...]" Kaufen, glücklich sein. Die Sordin Supreme habe ich auch auf meinem Wunschzettel.
  21. Also für mich ist die Entscheidung ganz klar. Versuch das Zeug rauszubuddeln. Jetzt will ich nämlich wissen, ob die Waffen (sofern sie wirklich dort sind) überlebt haben. Das nächste Wochenende wäre doch super, dann müssen wir nicht so lange warten
  22. Wenn ich mich nicht irre, dann sind das aber Aufgaben des Zolls und nicht der Polizei. Der Zoll hat andere Rechte als die Polizei. Und wenn du Behauptungen aufstellst, dass es Gesetz X oder Y gibt, dann wäre das sehr nett, wenn du den entsprechenden Paragraphen zitieren oder verlinken würdest. Sonst behaupte ich auch einfach mal Dinge und wenn mir jemand nicht glaubt, dann sage ich "Ich mach doch nicht deine Hausaufgaben". Wie oft das wohl funktioniert?
  23. Fassen wir zusammen: Verweigern des Öffnens des Kofferraums ist absolut okay. Es hilft, wenn man Verbandskasten und Warndreieck unter dem Fahrersitz hat. Den Beamten sollte man stehts freundlich gegenübertreten. So erwarte ich das auch von denen. Außerdem: Wie man in den Wald hineinruft... Die Wahrscheinlichkeit, dass man bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle nach Waffen gefragt wird bzw. einem Verneinen auf diese Frage nicht geglaubt wird, ist ziemlich gering. In Foren geht es gerne mal sehr emotional zu. Wahrscheinlich erleiden viele Gastwirtschaften in den letzten Jahren hohe Verluste, weil die Stammtische nur noch virtuell abgehalten werden. Worum es doch nun geht ist folgendes: Es ist soweit, der Kofferraum ist offen (warum auch immer) und es ist klar dort sind Waffen drin (Ein Futteral wird selten zum Transport von Milch verwendet). Die WBK(s) wurden gezeigt aber der Beamte gibt sich damit nicht zufrieden. Wie soll man nun reagieren? Meine persönliche Meinung: Nicht öffnen (auch den Kofferraum schon nicht öffnen) und hier dem Beamten den Ball zuspielen. Will er den Inhalt sehen, so muss er das Fahrzeug durchsuchen. Wie schon erwähnt darf er das auch, wenn er einen dringenden Tatverdacht hat. Ob diese Durchsuchung dann rechtens war, muss an anderer Stelle geklärt werden. Da kann man vermutlich eine Beschwerde einreichen? Da kenne ich mich nicht aus und es wäre super, wenn man darauf näher eingehen könnte. Zu allem anderen: Wie es den Beamten täglich ergeht, bekommt man wahrscheinlich als gesetzestreuer Bürger eher selten mit. Je nachdem wo man Dienst schiebt, ist das kein Kinderschlecken. Daher verstehe ich die Position für ein strengers Verhalten. Allerdings erwarte ich, dass die Polizei mit mir genauso freundlich umgeht, wie ich das mit ihr tue. Das ist leider ab und an nicht der Fall. Entweder wissen sie es nicht besser oder denken man müsste so sein, um Autorität auszustrahlen. Ich finde es eher respektlos.
  24. Geraten habe ich niemanden zu irgendetwas. Ich sage bzw. schreibe lediglich, dass sofern sich kein § finden lässt, der sagt dass die WBK ohne Einträge automatisch ungültig ist, dieses "Stück Papier" eben doch was offizielles ist. Versteht mich nicht falsch, mir geht es nur darum, dass all zu oft Dinge viel strenger gesehen werden als sie sind. Ich führe die Diskussion auch nur rein aus Interesse, weil ich das Thema interessant finde.
  25. Das mit dem Bedürfnis hatte ich allerdings erwähnt! Dieses wurde beim Ausstellen der WBK anerkannt. Da man es nicht angezweifelt hat, besteht wohl aus Sicht der Behörde weiterhin das Bedürfnis. Er ist ja momentan auch aktiv als Sportschütze. Um den Besitz geht es ja gar nicht, natürlich dokumentiert die Waffenbesitzkarte nur den Besitz der eingetragenen Waffen. Aber das hat ja nichts mit dem Verleihen zu tun, diese Waffen besitzt man ja nicht. Sie werden lediglich für einen Zeitraum von max. einen Monat erworben. So ganz unnütz ist die WBK damit meiner leihenhaften Meinung also nicht. Für Wettkämpfe oder zum Training kann sich damit wenigstens Waffen und Munition für max. einen Monat geliehen werden. Edit: Was meinst du eigentlich mit einer "eigenen Erlaubnis" bzgl. des Leihens? Wenn ich im Besitz einer WBK bin, kann ich mir einfach so ohne weiter Erlaubnis eine Waffe leihen. Ich muss dafür nur den Papierkram machen und das entsprechende Bedürfnis haben. Das Bedürfnis wurde ja zur Ausstellung der WBK vorgelegt. Nochmal Edit: WaffVwV 12.1.1: "Die Freistellung nach Nummer 1 von der Erlaubnispflicht wird nur Inhabern von WBK oder diesen gleich zu achtendenErwerbs- und Besitzerlaubnissen gewährt. ..." Da steht ja oder, da er aber Inhaber einer WBK ist, passt es ja
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