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IGNORED

Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb sniper-k98:

Ich muss nochmal nachfragen. Ist die Änderung am 27.10 veröffentlicht worden? Will einkaufen..auf JS.

 

schau halt da nach wenn das nächste erscheint:

 

Das nächste BGBl. I Nr. 51
erscheint am 31.10.2016
Umfang: 56 Seiten

Geschrieben
Am 28.10.2016 um 08:57 schrieb carcano:

Es ist in dreifacher Hinsicht eine kleine Verbesserung:

 

Nicht nur dies. Da sich die 3-Patronen-Beschränkung nach wie vor auf das Schießen auf Wild beschränkt, kann - solange der Jäger nicht aktuell und tatsächlich auf Wild schießt - ein voll aufmunitioniertes 30er Magazin, so passend, in der Waffe sein. Ich bin kein Jäger, muß mich daher auf Angaben von Jägern verlassen, und aus deren Ecke hört man, daß es dafür passende Situationen gebe.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 6 Stunden schrieb MarkF:

 

Nicht nur dies. Da sich die 3-Patronen-Beschränkung nach wie vor auf das Schießen auf Wild beschränkt, kann - solange der Jäger nicht aktuell und tatsächlich auf Wild schießt - ein voll aufmunitioniertes 30er Magazin, so passend, in der Waffe sein. Ich bin kein Jäger, muß mich daher auf Angaben von Jägern verlassen, und aus deren Ecke hört man, daß es dafür passende Situationen gebe.

 

Hast du denn auch "gehört" welche "passenden" Situationen dies wären? V-Fall?

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb bud-wei-ser:

war wohl so zu erwarten .... KW 45 !

 

Dafür hätte man lesen müssen und einen Kalender verstehen. Zuviel auf einmal.

Geschrieben
Am 29.10.2016 um 10:19 schrieb detlef86:

Jo, stimmt.
Komme mit diesem dämlichen android-Kalender noch nicht so richtig klar.

 

 

Wer hat denn den Eingeführt?

 

Julianischer und Gregorianischer waren wohl nicht genug?  :confused:

Geschrieben (bearbeitet)
vor 25 Minuten schrieb chapmen:

 

Hast du denn auch "gehört" welche "passenden" Situationen dies wären? V-Fall?

 

Jagdschutz im weitesten Sinne wohl....

Aber ich würde da, in der Tat, auch nicht so darauf herumreiten. Man darf ja vieles sein, aber blöd sollte man nicht sein.

 

 

Bearbeitet von karlyman
Geschrieben

Es wird noch etwas dauern (wie nach der letzten Mitteilung aus dem Bundespräsidialamt an mich ja abzusehen war); im heutigen Bundesgesetzblatt Nr. 51 ist das Gesetz erwartbarerweise noch nicht drin.

Das liegt aber weder am Bundespräsidenten noch an der Kanzlerin (die auch schon unterschrieben hat), sondern allein am Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, und dort wiederum nicht an der Person des Ministers Christian Schmidt, sondern an denen, die unter ihm dafür verantwortlich waren (er, dessen Name nicht genannt werden darf? na ja, ich habe ihn schon genannt).

Das können sich Jäger gefallen lassen oder auch nicht. :rtfm:

Carcano

Geschrieben
vor 24 Minuten schrieb carcano:


Das liegt aber weder am Bundespräsidenten noch an der Kanzlerin (die auch schon unterschrieben hat)

 

Also, das kann nicht sein. Ich dachte, "Merkel ist schuld". Stets. An allem.

Heute nacht war's draussen ja schon empfindlich kalt. Sicher hat sie da auch am großen Heizungsregler gedreht.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb chapmen:

 

Hast du denn auch "gehört" welche "passenden" Situationen dies wären? V-Fall?

 

Nutzung auf dem Schießstand. Einfach das Standardmagazin nutzen, ohne sich einen Kopp machen zu müssen oder auf das 3x so teure, 2-Schuss-Jagdmagazin ausweichen zu müssen.

Geschrieben
Gerade eben schrieb karlyman:

jubelt das Thema jetzt nicht derart hoch.

 

Genau. Erstmal müsste jedem klar sein, daß "große" Magazine kein Problem sind, wenn hinter dem Schaft alles stimmt. Insofern ist die geringfügige Lockerung ein Schritt in die Richtige Richtung. Mir ist zwar immer noch nicht klar, weswegen ein HA mit 4 Schuss böse, ein Repetierer mit 5 Schuss jedoch gut ist, aber egal.

 

Das Urteil vor dem BVerwG erging doch gegen einen Jäger, der sich für Übungszwecke eine 10/22 holen wollte, wenn ich das noch richtig in Erinnerung hatte. Von mir aus kann man zum Üben auf den laufenden Keiler auch ein 10er+ Magazin verwenden, um nicht ständig friemeln zu müssen. Jetzt endlich erlaubt...

 

Also: alles (wird) Gut.

Geschrieben

Die Unterschiedlichkeit der Auswirkungen waffengesetzlicher Art (Erwerb und Besitz) und jagdrechtlicher Art, vor allem in Bezug auf das BaWü JWMG war mittlerweile so klar wie Kloßbrühe, auch bei SBine, die das dezidiert eingeräumt hat, so dass es überflüssig ist, weiter darauf herumzureiten.



Die Forumsöffentlichkeit hat es wahrscheinlich ebenfalls verinnerlicht.

 

Danke Hephaistos, vielleicht glaubt er es nun ja Dir. Sonst soll er halt beim IM BW nachfragen. Da wird ihm der Ländererlass bestimmt auch nochmals erklärt. 

 

Im übrigen verweise ich auch Carcanos Zusammenfassung. Mehr ist dazu nicht zu sagen. 

 

Herzliche Grüße

SBine

 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Tyr13:

 wenn hinter dem Schaft alles stimmt.

 

 

Eben dies bezweifel ich bei solchen Aussagen..........

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