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IGNORED

Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Mehr als Infos zusammenkratzen und von FB nach WO und zurück posten mache ich ja nicht. Ansonsten bin ich nur privater, besorgter Sportschütze.

Katja Triebel, GRA, Firearms United und die nationalen Verbände haben die richtige Substanz geliefert.

Du bist eine große Hilfe mit deinen Beiträgen, für alle, die hier mitlesen (auch im Newsticker, deine Idee !).

Danke dafür !

Geschrieben

Sorry, ich verstehe nicht so ganz.

Was ist geschafft oder was zeichnet sich ab? So ganz vom Tisch ist die Sache doch nich nicht.

Geschrieben

Sorry, ich verstehe nicht so ganz.

Was ist geschafft oder was zeichnet sich ab? So ganz vom Tisch ist die Sache doch nich nicht.

Die Sache ist lange nicht vom Tisch, aber das geballte Engament Europa weit hat immerhin Wirkung gezeigt.

Geschrieben

Sorry, ich verstehe nicht so ganz.

Was ist geschafft oder was zeichnet sich ab? So ganz vom Tisch ist die Sache doch nich nicht.

Die Anhörung im Ausschuss IMCO am 15.03. und der Bericht von Vicky Ford MEP am 23.03. werden Klarheit bringen, inwiefern sich das auf die Richtlinie ausgewirkt hat.

Es wäre nun Zeit für einige Mails/Briefe, die das komplette Begraben des Vorschlags verlangen, mit Hinweis auf das Nein im Europarat.

Beste Grüße

Empty8sh

Geschrieben

Wenn es eine deutliche Mehrheit für ein Nein im Europarat gibt, dann bestehen doch auch Chancen für ein völliges Begräbnis des Vorhabens, sollte man zumindest annehmen.

Geschrieben

War nur Spaß, danke für die Blumen ;)

Mehr als Infos zusammenkratzen und von FB nach WO und zurück posten mache ich ja nicht. Ansonsten bin ich nur privater, besorgter Sportschütze.

Katja Triebel, GRA, Firearms United und die nationalen Verbände haben die richtige Substanz geliefert.

Bin jetzt im BDS, vielleicht läuft man sich mal in Philippsburg über den Weg, dann gehn wir was trinken :)

Beste Grüße

Empty8sh

Darauf kannst Du, salopp gesagt, einen drauf lassen :-)🍺

Dein Engagement ist nicht nur Super, sondern zeigt auf, wie toll es ist jemandem im Forum zu haben der in dieser Richtung nicht den Atem verliert. Darüberhinaus wächst Durch deine Arbeit, ein Gefühl zum Teamgedanken hier im Forum. Es vermittelt dem einen oder anderen das Gefühl von Rückhalt in seinem eigenen Interesse.

Es könnte durchaus Möglich sein, dass wenn Du dich in Philippsburg outest, das man Dich feiert👍🏼

Ich werde das in jedem Fall tuen.

Merci, Du hast meinen totalen Respekt

LG

Geschrieben

Die wissen ganz genau was da läuft, sonst wären die ja fehl am Platz.

Der ist richtig gut, Du Scherzkeks! :rotfl2:

Danke für deinen Einsatz Empty8sh, aber ich werde dich dafür nicht abschlecken. :lol:

Geschrieben

Wenn es eine deutliche Mehrheit für ein Nein im Europarat gibt, dann bestehen doch auch Chancen für ein völliges Begräbnis des Vorhabens, sollte man zumindest annehmen.

Das ist eben so eine Sache. Die Kommission hat beim B7-Verbot das Hintertürchen gelassen, die Bedingungen für Besitz diktieren zu können. Dem steht allerdings entgegen, dass nun Vicky Ford die Leitung im Erstellen eines Drafts hat. Die niderländische ratspräsidentschaft wollte zumindest eine Aktualisierung der Richtlinie. Am 15. bzw. 23.03. wissen wir hoffentlich mehr.

Beste Grüße

Empty8sh

Geschrieben

Ärztliche Schweigepflicht.

Die ist kein (leicht übergehbarer) Larifari.

Damit reden sich die Mediziner immer wieder raus wenn sie etwas haben aus dem Ruder laufen lassen, z.B. einen suizidalen Copiloten.

Den Helm werden sie sich nicht abnehmen lassen.

Geschrieben

Ich kann mir nicht vorstellen, dass Ärzte sich in die Verantwortung nehmen lassen. Das gilt für Piloten genauso wie für Waffenbesitzer.

Geschrieben

Ich kann mir nicht vorstellen, dass Ärzte sich in die Verantwortung nehmen lassen. Das gilt für Piloten genauso wie für Waffenbesitzer.

Die Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht wird in Zukunft bei lösen des Jagdscheins, oder beim Waffen neuerwerb JEDER unterschreiben.

Das ist seit 2 Monaten bei uns auf dem Amt so geregelt.

Grüße

Geschrieben (bearbeitet)

Die Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht wird in Zukunft bei lösen des Jagdscheins, oder beim Waffen neuerwerb JEDER unterschreiben.

Das ist seit 2 Monaten bei uns auf dem Amt so geregelt.

Grüße

Blöde Frage: Woher weiß ein Arzt überhaupt, ob du Legalwaffenbesitzer bist? Solange du es nicht ausplauderst...

Beste Grüße

Empty8sh

EDIT: Dass das Amt nun bei Verdacht rückfragen kann, ist mir klar. Es kann aber doch keine Meldepflicht geben noch weiß das Amt, ob und bei welchem Seelenklempner du bist.

Bearbeitet von Empty8sh
Geschrieben

LANDRATSAMT ASCHAFFENBURG

Antrag auf

Erteilung Verlängerung

eines Jahres- Drei-Jahres- Jugend- Falkner- Ausländerjagdscheines

eines Tagesjagdscheines (für 14 aufeinanderfolgende Tage) von bis

  1. Angaben zur Person

Name, ggf. Geburtsname

Vorname(n)

Geburtsdatum

Geburtsort

Anschrift (Straße, Hausnr., PLZ, Ort)

Staatsangehörigkeit

Geburtsname der Mutter

Beruf

freiwillige Angaben

Telefonnr.

E-Mail-Adresse

  1. Dem Antrag liegen folgende Unterlagen bei:

der mir zuletzt erteilte Jagdschein / Falknerjagdschein

der schriftliche Nachweis einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung bei

Versicherungsgesellschaft

Versicherungsnummer

gültig von

gültig bis

Zusätzlich bei Erst-/Neuausstellung:

das Zeugnis über die bestandende Jägerprüfung / Falknerprüfung (nur bei Erstausstellung)

ein aktuelles Passbild

  1. Mir steht in keinem Revier als Jagdausübungsberechtigter oder Inhaber einer entgeltlichen Jagderlaubnis

die Ausübung des Jagdrechts zu.

Nur für Pächter / Begehungsscheininhaber:

Zur Eintragung der Flächen, auf denen ich zur Jagdausübung befugt bin (§ 11 Abs. 7 BJagdG), gebe ich unter Bezugnahme auf den Jagdpacht- / Jagderlaubnisvertrag vom folgende Erklärung ab:

Mir steht die Ausübung des Jagdrechts zu als

Eigenjagdbesitzer Alleinpächter Mitpächter Unterpächter

Inhaber einer entgeltlichen Jagderlaubnis (Begehungsschein)

im Eigenjagdrevier Gemeinschaftsjagdrevier Staatsjagdrevier


Bezeichnung

Gemeinde / Kreis

mit einer Gesamtfläche von ha,

mit einer anrechenbaren Fläche von ha,

unbefristet für die Zeit von bis .

Ich verpflichte mich, dem Landratsamt Aschaffenburg jede Änderung im Jagdpachtverhältnis sofort unaufgefordert mitzuteilen.

  1. Ich bin nicht vorbestraft.

wegen folgender Straftaten rechtskräftig verurteilt worden (innerhalb der letzten 5 Jahre):

kein Mitglied in einem Verein, der unanfechtbar verboten wurde oder der einem

unanfechtbaren Betätigungsverbot unterliegt.

kein Mitglied in einer Partei, deren Verfassungswidrigkeit das Bundesverfassungsgericht

festgestellt hat.

nicht innerhalb der letzten 5 Jahre mehr als einmal wegen Gewalttätigkeit mit richterlicher Genehmigung in polizeilichem Präventivgewahrsam gewesen.

nicht in meiner Geschäftsfähigkeit beschränkt oder geschäftsunfähig.

nicht abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln.

nicht psychisch krank oder debil.

Ich leide an nicht an

schwerer Sehschwäche, Nachtblindheit, Farbuntüchtigkeit, Hirnverletzungen, schwerer Herz-Kreislauf-Erkrankung, Diabetes, Anfallsleiden, Geisteskrankheiten, Schwerhörigkeit oder Taubheit, Lähmungen oder anderen schweren Erkrankungen.

  1. Erklärung des Antragstellers

Ich versichere, dass ich die vorstehenden Angaben vollständig und wahrheitsgemäß gemacht habe.

Es liegen keine Tatsachen vor, die die Versagung des Jagdscheins zur Folge haben könnten. Mir ist bekannt, dass unwahre oder falsche Angaben die Einziehung des Jagdscheins und eine strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen können.

Ich bin damit einverstanden, dass das Landratsamt Aschaffenburg sämtliche für die Beurteilung meines Antrages erforderlichen Informationen und Unterlagen einholt. In diesem Zusammenhang befreie ich das Gesundheitsamt insoweit von der ärztlichen Schweigepflicht, dass Auskünfte darüber erteilt werden dürfen, ob Erkenntnisse über mich vorhanden sind.

Ort, Datum Unterschrift

(bei Minderjährigen Unterschrift der sorgeberechtigten Eltern)

  1. Verfügung der Unteren Jagdbehörde
  1. Zuverlässigkeitsüberprüfung eingeleitet am

keine Einträge Einträge vorhanden: jagdrechtlich relevant jagdrechtlich nicht relevant

  1. ausreichender Versicherungsschutz nachgewiesen bis
  2. Jagdschein kann erteilt / verlängert werden bis

Jagdschein kann nicht erteilt / verlängert werden

  1. Jagdschein Nr. erteilt / verlängert bis
  2. Kostenrechnung Nr. Gebühr € (davon € Jagdabgabe)
  3. in EDV eingetragen

Aschaffenburg, __________________

L a n d r a t s a m t

_______________________________

Unterschrift

  1. z.d.A.

So sollte es verständlich sein ist ein X beliebiges Formular, das Ihr SO immer öfter findet.

Passus farblich unterlegt !

Diesen Zusatz findet Ihr mittlerweile immer öfter. Ob das rechtlich OK ist zweifle ich an.

Grüße

Geschrieben

Da schlagen wohl einige Behörden gewaltig über die Strenge und verlangen Auskünfte, die weder gesetzlich gefordert sind, noch zur Erteilung nötig sind.

Geschrieben

Ich leide an nicht an

schwerer Sehschwäche, Nachtblindheit, Farbuntüchtigkeit, Hirnverletzungen, schwerer Herz-Kreislauf-Erkrankung, Diabetes, Anfallsleiden, Geisteskrankheiten, Schwerhörigkeit

HÄÄÄÄÄ, WIE BITTE, WAS?

(Typische Antwort von langjährigen GK-Schützen aus der "guten alten Zeit", wo Gehörschutz noch was für Frauen war. :-)

Geschrieben

Warum sollte Diabetes ein Ausschließungsgrund für den JJS sein?

Dann müßten sicherlich tausende von älteren Jägern ihren Schein abgeben.

Das ist doch ausgemachter Blödsinn!

Geschrieben

Hier wird ja das Gesundheitsamt von der Schweigepflicht entbunden. Schon ein unterschied zur generellen entpflichtung von Ärzten zur Schweigepflicht. Das Gesundheitsamt weiß doch eigentlich nur von Krankheiten die Meldepflicht sind, etwa TBC unter Umständen Geisteskrankheit? Drogenabhängigkeit?

Ich würde das mal sofort zum bayrischen Datenschutzbeauftragten schicken mit der bitte um Prüfung!

Geschrieben

Diese Abfrage hat doch hauptsächlich einen Zweck. Wenn die Behörde von einer Krankheit erfährt, die nach ihrer Abfrage verschwiegen wurde, dann kann sie einfacher die Erlaubnisse wegen unrichtiger Angaben widerrufen.

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