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Floppyk

WO Silber
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  1. Sowie durch Regelungen präventive Maßnahmen zur erlauben und auch durchzusetzen, ohne dass eine konkrete Gefahr drohte. Der 42a ist da ein Beispiel.
  2. Dennoch beschleicht mich das Gefühl, heute gibt es mehr Schwachmaten...
  3. Eben, eine richtige Regulierung von Waffen ist sinnvoll und auch zwingend nötig. Zwar ist unser Waffenrecht überreguliert und in Teilen überholt und überflüssig, aber im Grundsatz richtig. Es gehört sinnvoll entschlackt, ohne aber die grundsätzliche Lenkungswirkung zu verlieren. Das auch, weil ich den Standpunkt vertrete, dass ein Gesetz vom Bürger verstanden sein muss und es eben nicht viele Fragen und Regulierungen unverständlich wird, so dass kaum noch jemand durchblickt. Unser Waffenrecht ist von zusätzlichen Regelungen und Verordnungen mit deren Sonderregelungen und Ausnahmen durchsetzt, die in der Gänze nur von wenigen Rechtskundigen verstanden wird. Das spiegelt sich auch in teilweise gegensätzlichen Gerichtsentscheidungen wieder. Analog zum Gedanken der Unsinnigkeit des Waffenrechts mag vielleicht auch ein Vergleich im Straßenverkehr herhalten: Man stelle sich nur kurz vor, jeder dürfte völlig unreguliert und ungeprüft ein Auto im öffentlichen Raum fahren.
  4. Im CO² Forum wurde schon vor längerer Zeit berichtet, dass einige Waffenmodelle der Reihe Walther T4E auch mit Stahlkugeln (Kugellagerkugeln) zumindest auf kurzer Distanz funktionieren und auch erstaunliche Durchschlagsleistungen zeigten. Da für Laien kaum ersichtlich ist, was genau für Waffen vorgelegt wurden, wäre eine Verwechselung mit Schreckschuss durchaus denkbar. Jedenfalls wäre das schlüssiger, als manipulierte Schreckschusswaffen, die mit Stahlkugeln vorgeladen werden können. Aber T4E sind rechtlich Druckluftwaffen mit F im Fünfeck, sofern nicht illegal importiere Versionen mit über 10 Joule. Aber auf jeden Fall nicht offiziell führbar im Deutschen Raum. Im Gegensatz zu Schreckschuss mit PTB ist dafür keine Führerlaubnis zu bekommen.
  5. Das spielt nicht zwangsläufig eine Rolle. Das verschlossene Behältnis ist nur beispielhaft im Waffenrecht genannt. Es kommt zur Differenzierung vom (erlaubnispflichtigem?) Führen zum Transport auf die Möglichkeit des unmittelbaren Zugriffs an, ob man eine Waffe mit wenigen Handgriffen in den Anschlag bringen kann. Das verschlossene Behältnis ist meistens das einfachste und auch eindeutigste Mittel, um das sicherzustellen. Man muss das auch deutlich zur (sicheren) Verwahrung abgrenzen. Das ist aber ein anderes Thema, was man aber gesetzeskonform damit koppeln kann.
  6. Ich kenne da auch ein Jagdschloss als sehr großes Anwesen.
  7. Die Grünen belegen das Gegenteil Die machen sogar ohne Ahnung Politik!
  8. Ich wusste gar nicht, dass Munition 9x19 mm als "kleinkalibrig" gilt.
  9. Ich habe kürzlich eine Sendung gesehen, die das Glyfosat zum Thema hatte. Es ist bislang sehr strittig, ob es wirklich krebserregend ist. Man muss wissen, dass es in Reinform gar nicht verwendet wird. Da gab es eine Mixtur mit einem Netzmittel, wo sich das Netzmittel selbst als sehr krebserregend herausgestellt hatte. Das ist inzwischen komplett verboten worden. Da zudem ein riesiger Wirtschaftszweig davon abhängt, tut man sich mit einem Totalverbot schwer, weil es immer noch keinen direkten Nachweis der Giftigkeit gibt. Aber möglicherweise ist nicht Gly... das Problem, sondern alle Herbizide. Denn die Verdrängung aller Wiesenkräuter könnte Schuld am Insektensterben haben, was zunehmend zum Problem wird. Daher ist das kompliziert. Ich erinnere mich gut an den Zeiten Anfang der 80'er, wo ich mit Auto und Motorrad angefangen hatte. Damals hatte man an der Winschutzscheibe oder auf der Kombi einen richtigen Pelz von toten Insekten, wenn man mal auch nur eine Abendfahrt gemacht hatte. Da haben wir dann nasses Zeitungspapier zum Aufweichen dranbappen müssen. Und heute? Das mal am Rande.
  10. Abgereichertes Uran ist doch ein Abfallprodukt. Sollte auch schießen.
  11. Hast du dafür eine lesbare Quelle oder ist das ein reines Gefühl deinerseits? Etwas nicht zu erwähnen bedeutet nicht eine Streichung vormals geplanter Absichten. Ich warte nach wie vor auf einem neuen Entwurf, insbesondere da wir nach Stand der Dinge zwei Sachen wissen: es gibt keinen neuen Entwurf als den uns bekannten vom Januar und dass die FDP diesen immer noch ablehnt und dieser keine Mehrheit findet. Daher muss sich da was bewegen, was uns hoffentlich ins Forum zeitnah geleakt wird.
  12. Wenn man im Vorfeld jede Person mit psychischen Problemen erkennen könnte, hätten wir keine Idioten mehr auf den Straßen. Allerdings bleiben dann noch eine ganze Menge intelligente Straftäter übrig.
  13. Ist fast schon komisch traurig, dass wir schon sehr gut ahnen können, was dabei heraus kommen wird.
  14. Zudem vermischt er da Sportwaffen mit Schalldämpfer. Letzteres ist für Sportschützen weder erreichbar, noch sportlich nutzbar.
  15. Da bin ich ganz bei dir, denn genau das wollte ich mit meinem obigen Post ausdrücken. Aber auch genau deswegen war ich der Ansicht, dass ein neuer Entwurf erarbeitet wird, weil die erste Version bekanntlich seitens der FDP abgelehnt wurde. Naja, mal sehen wie lange Scholz die Faeser noch im Amt halten kann und ob dann der Entwurf endgültig in den Rundordner geht.
  16. Danke! Denn nun wissen wir, dass es offenbar keinen neueren Entwurf nach dem uns bekannten aus Januar diesen Jahres gibt. Dabei hätte ich gedacht und auch erwartet, dass es bereits einen neueren Entwurf gibt, den der FDP etwas entgegenkommt. Dieser würde dann natürlich geheim gehalten, damit nicht wieder in der Öffentlichkeit bekannt und im Vorfeld schon zerrissen wird.
  17. So sehe ich das auch. Und auch klar, jede Partei muss auch Kompromisse eingehen, die vielleicht am eigenen Kern vorbeigehen. Dennoch, um das klar auszudrücken, ist die AFD keine Alternative für mich, auch wenn diese Partei privaten Waffenbesitz befürwortet. Sie ist für mich einfach unwählbar.
  18. Meine Prophezeiung - die Faeser geht nach dem Wahldebakel und wird dann auch von Scholz nicht mehr gehalten. Die ist auch im Bund nicht mehr zu halten, wie ja nun die neuesten Meldungen mit den Postenbesetzungen zeigen. Die wird politisch abgeschossen. Man darf nicht denken, dass die Faeser selbst Gesetze macht. Dafür hat sie genug Staatssekretäre mit ihren Büros, die im Hintergrund weiterarbeiten.
  19. Wenn das der Preis dafür ist, dass wir die AR15 Clone behalten dürfen, bitte sehr.
  20. Lindner ist mit seiner FDP unsere einzige Chance. Er hat deutlich gemacht, dass es keine Waffenrechtsverschärfung über das im Koalitionsvertrag hinaus gehende Verschärfungen geben wird. Daher gilt der erste Entwurf aus dem Hause Faeser als tot. Zumindest ist das der Stand und im Moment sehe ich auch keinen Grund daran zu zweifeln. Das auch, weil Lindner bekanntlich Jungjäger ist.
  21. Das lese ich zweigleisig. Es wurde das Ungleichgewicht der Bedürfnisüberwachung zwischen Sportschützen und Jäger erkannt, wie auch die Behörden den Arbeitsaufwand der Bedürfniswiederholungsprüfungen kritisiert haben. Aber es wurde auch gesagt, dass die Behörden eine Aushöhlung des Bedürfnisprinzips sehen, was dem Grundsatz eines Urteils BVerwG ... "so wenig Waffen wie möglich im Volk" widerspricht. Daher könnte man das auch zum Anlass nehmen, wieder an der Bedürfnisschraube zu drehen.
  22. Das überhaupt diese Evaluierung durchgeführt wurde, halte ich schon mal für einen großen Fortschritt. Ich wüsste nicht, dass das in der Vergangenheit schon einmal mit dem Waffenrecht gemacht wurde. Aber die große Frage wäre, nimmt man darauf Rücksicht oder zieht Faeser ihr Programm in Richtung des bekannten Referentenentwurfs gnadenlos durch? Weiterhin habe ich nichts in Sachen KWS und AR15 Clone gefunden, wie ich auch keine Aussage zum leidigen § 42a gefunden habe. Lediglich die Waffenverbotszonen nach § 42 sind genannt. Gerade zum 42a hätte ich da Aussagen erwartet, zumal sich ein Messerproblem durchaus darstellen lässt. Enttäuscht bin ich auch zum Thema Nachtsichtgerät. Zwar ist die Problematik mit den Infrarotaufhellern erkannt worden, aber in der Schlussfolgerung sieht man keinen Handlungsbedarf. Da hätte ich mir die klare Ausnahme für Jäger gewünscht, dass eingebaute Infrarotaufheller zulässig sind. Da ist mir der Nachsatz, dass "Die von den Verbänden gesehene Notwendigkeit der Zulassung von Nachtziel- und Nachtsichtgeräten einschließlich Infrarotaufhellern sowie Vorrichtungen zum Anstrahlen oder Beleuchten des Zieles ist nachvollziehbar.", zu wenig. Ebenso fehlt eine Bewertung, ob dem Jäger generell Lampen an Waffen erlaubt werden, die das im Entwurf des Bundesjagdgesetz auch vorgesehen ist. Schließlich muss eine solche Ausnahme auch im Waffenrecht stehen. Dann wären Infrarotaufheller automatisch inkludiert.
  23. Im Grundsatz wahrscheinlich nicht. Denn nach §12,4 WaffG ist das Schießen mit Kartuschenwaffen... auf eigenen, befriedeten Grund zulässig. Dabei werden keinerlei "Schießzeiten" genannt. Wenn sich jemand gestört fühlt, könnte er das nach § 117 OWIG mit der Begründung unnötigen Lärmens zur Anzeige bringen, aber das bleibt dann eine OWI und ist keine Straftat. Im Revier zählt auch das Kontroll- oder Einschießen seiner Waffe zur jagdlichen Tätigkeit.
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