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@ASE @MarkF Als gelernter (Teil)Jurist mag ich eure Beiträge, in denen ihr euch über juristische Themen zum WaffG und seiner Nebengesetze und Vorschriften auseinandersetzt sehr. Diese regen mich oft zum Überdenken meiner eigenen Meinung und zum Nachlesen von Vorschriften an. Noch toller wäre es allerdings, wenn ihr beide dabei die gegenseitigen, persönlichen Anfeindungen lassen könntet. Und jetzt bitte nicht streiten wer angefangen hat ... just my 2 cent.9 Punkte
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Du hast anscheinend noch nicht mit Kundenkontakt zu tun gehabt. Wenn du das anbietest, dann rufen dich erstmal 20 Leute an, wollen wissen wie das geht, ob das auch rechtssicher ist. Wie lange das dauert usw. Schonmal 5 Stunden kostenlos gearbeitet. Dazu kommen noch zehn nachfragen per E-mail. Wenn du diese nicht innerhalb 2 Stunden beantwortest, gibt es eine 2 Sterne Google Bewertung und/oder mecker hier im Forum. Dann kommt ein Paket zurück, weil der Empfänger nicht da war, dann hast du das zeug bei dir im Laden liegen. Der nächste verschickt ein Paket bei dir, und am nächsten Tag kommt er und will die Adresse geändert haben, weil er was verwechselt hat. Hält dich also auch wieder 20 minuten auf.... Also warum sollte sich ein Händler sowas freiwillig antun? Wenn er 30 Euro dafür nimmt, was wahrscheinlich betriebswirtschaftlich realistisch ist, dann wird hier im Forum wieder rumgeheult, dass der steinreich sein muss, weil er ja 2 Pakete in der Woche verschickt, und nur für 20 ct ein Label drucken muss...6 Punkte
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Ich benutze eine Sprechanlage und öffne in einem mir bequemen Tempo oder auch gar nicht.5 Punkte
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Der Vortrag geht rund 90 Minuten. Ist super interessant, habe es gestern Abend komplett angeschaut. Jedoch leider nur in Mundart gesprochen. Deutsche Untertitel sind jedoch verfügbar.5 Punkte
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Kennt ihr das, wenn Euch jemand direkt unsympathisch ist? Wenn die ausgestrahlte Überheblichkeit, das extreme "Ich bin perfekt, was bist Du" aus allen Poren dringt? Oft passt das Bauchgefühl halt...5 Punkte
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Ganz kurz die Problematik: Für den Umgang benötigt man eine Erlaubnis, für diese ein Bedürfnis, das also den betreffenden Umgang abdeckt. Mangels Führen zuhause kommt als Umgangsform zuhause nur der Besitz (nicht: Verwahren) in Betracht. Aus dem Tresor in den Koffer, Reinigen usw. - alles, was zum Sportschießen erforderlich/dienlich ist - ist vom Bedürfnis umfaßt. Auch das Vorführen an einen Kaufinteressanten und sogar Mitnehmen zu und bei diesem (bei Einverständnis des Hausrechtsinhabers). Das bloße Herumtragen auch zuhause aber - offensichtlich - nicht. Zuhause Herumtragen hat mit Sportschießen nichts zu tun. Nicht einmal das Kuscheln mit der Waffe (bei einen Sammler vielleicht anders ;-)). Praktische Relevanz hat dies nur, wenn man damit hausieren geht oder beim Besuch der WaffBeh die Waffe geholstert hat.5 Punkte
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So ist es. Immer, wenn durch Politiker und in den Medien behauptet wird, in welcher hoher Gunst das BverfG bei der Bevölkerung stehe, balle ich die Faust in der Tasche und schimpfe laut, daß dies nur Leute sein können, die noch nie versucht haben, dort Recht und Gerechtigkeit zu erhalten. Allein schon die Möglichkeit, Verfassungsbeschwerden ohne Begründung nicht anzunehmen ... begründet wird dies mit der andernfalls entstehenden Überlastung der Richter. Dabei wird doch angeblich jede Eingabe gelesen und geprüft. Was bedeutet, daß ein wissenschaftlicher Mitarbeiter (die gemeinsam den sog. "3. Senat" bilden und die eigentlich Arbeit verrichten) zumindest ein Kurzgutachten angefertigt haben muß. Es muß also eine schriftliche Beurteilung/Begutachtung geben, mag sie auch noch so kurz und ggfs. auch nur stichwortartig sein. Dies an den Beschwerdeführer als Kurzbegründung herauszugeben schafft keine weitere Belastung. Und ist für den besser als ein lapidares "Nein". Und wenn man es aufhübschen will, dann stellt man ein paar Rechtsrefendare für die Verwaltungsstation ein und läßt sie das ausformulieren, was der WissMit vorgeschrieben (und die Kammer im Schnellverfahren abgenickt) hat. Oder man jagt es durch eine KI. Meine persönliche (Verschwörungs)Theorie ist: Da wird nicht ordentlich geprüft sondern nur kursorisch beurteilt. Auch nach der Identität des Beschwerdeführers - wer auf der Schwarzen Liste steht fliegt schon mal raus. Und ob man die Sacher als interessant ansieht. Und auf "Fehler", die zur Unzulässigkeit führen, wird nicht hingewiesen, damit die Betroffenen nicht daraus lernen und es beim nächsten Mal besser machen können. Eine Verfassungsbeschwerde zulässig einzulegen und zu begründen ist keine Geheimwissenschaft. Es erfordert auch keine überragenden Geistesgaben (von wegen "Top"). Es ist nur meist sehr arbeitsaufwendig und dafür viel zu schlecht gesetzlich vergütet. Ich verstehe nicht, wie die Kollegen, die sich mehr oder minder hauptberuflich oder in erheblichem Umfang damit befassen und ebenso wie wir Gelegeheitstäter fast nur Genickschläge abholen, damit umgehen können. Dieser Dauerfrust ... vor allem, wenn man von der Richtigkeit seiner Ausführungen überzeugt ist.5 Punkte
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es gab früher die Aussage: Munition getrennt von der Waffe, verschlossen. diese findet sich aber nicht im WaffG wieder, wurde aber in verschiedenen Sachkundeschulungen immer wieder vermittelt. Waffe und Munition dürfen im gleichen Behältnis und auch im selben Fach transportiert werden, sie darf sicnur nicht in der Waffe befinden5 Punkte
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Ich bin froh, dass Hans jedes Jahr zur DM bei uns im Camp sein Lager aufbaut. Nicht nur ist er ein guter Schütze, sondern auch ein Quell des Wissens, und wenn er dabei ist, ist es immer lustig. Als ich ihn nach den OPs das erste Mal wieder persönlich gesehen habe sagte er was für ein Glücksfall das doch alles sei! Er spare jetzt so viel Zeit beim Fingernägel schneiden!5 Punkte
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Eine Anmerkung noch zu Schalldämpfern im Schiesssport: Gerade der Bereich „Arbeitsschutz und Emissionsschutz“ , der bei den Jägern zur Freigabe geführt hat, ist ein wesentlicher Grund für die Zurückhaltung mancher Akteure – darunter auch Verbände – bei der Forderung nach einer generellen Freigabe von Schalldämpfern für Sportschützen. Die Sorge ist nicht völlig unbegründet, dass eine solche Freigabe langfristig über Umwege zu einer faktischen Pflicht zur Nutzung von Schalldämpfern führen könnte – insbesondere durch arbeitsrechtliche Vorschriften. Betroffen wären vor allem kommerzielle Schießstände und Veranstaltungen, bei denen Standaufsichten, Range Officers oder anderes Personal in unmittelbarer Nähe zu den Schützen tätig sind – sei es auf Basis geringfügiger Beschäftigung, freier Mitarbeit oder sogar rein ehrenamtlich. Auch der Emissionsschutz – etwa in Bezug auf die Lärmbelastung für Anwohner – könnte eine Rolle spielen. Selbst wenn aus der Gruppe der Betroffenen (Angestellte von Schiessständen) selbst keine Forderungen nach Maßnahmen kommen würden, gibt es zunehmend aktivistische Gruppen, die solche Themen gezielt nutzen, um Sportschützen durch juristische oder politische Maßnahmen unter Druck zu setzen. Und spätestens bei der ersten Inanspruchnahme einer BG wegen Knalltrauma durch eine versicherte Person würden entsprechende Vorgaben wohl kommen. Wer selbst längere Zeit Erfahrung mit Schalldämpfern gesammelt hat, weiß zudem, dass diese nicht nur Vorteile mit sich bringen – insbesondere nicht im Bereich des Großkaliberschießens, wo sie keineswegs als Allheilmittel taugen. Beim jagdlichen Einsatz, bei dem gelegentlich ein einzelner Schuss ohne Gehörschutz abgegeben wird, tragen Schalldämpfer erheblich zur Risikominimierung bei. Dennoch verwende ich – wann immer möglich – zusätzlich einen Gehörschutz. In Innenräumen oder auch auf Außenschießständen mit seitlichen Wänden oder Kugelfängen in unmittelbarer Nähe ist ein Schalldämpfer allein jedoch keinesfalls ausreichend. Erst recht nicht bei der Schussfrequenz, wie sie im sportlichen Schießen üblich ist. Hinzu kommt die begrenzte Lebensdauer: Während dies im Jagdeinsatz kaum relevant ist, ist es im sportlichen Bereich – vor allem bei Kurzwaffen – ein erheblicher Faktor. Viele Schalldämpfer verschleißen, noch bevor der Lauf der Waffe ausgeschossen ist. Auch der Reinigungsaufwand ist nicht zu unterschätzen, insbesondere wenn man 50, 100 oder noch mehr Schüsse pro Tag abgibt. Ein weiteres Problem ist die starke Hitzeentwicklung: Gerade günstige Modelle überhitzen bereits nach fünf bis zehn Schüssen und müssen dann lange abkühlen – sonst werden sie endgültig unbrauchbar. Robustere Behördenmodelle aus Stahl halten zwar deutlich mehr aus, sind aber schwerer, teurer und beeinträchtigen die Präzision dennoch bereits nach wenigen Schüssen. Zusätzlich führen Hitzeflimmern und die oft größere Bauform zu Problemen, besonders bei Disziplinen mit offener Visierung (Iron Sights). Nicht zu vergessen: Viele Waffen müssten erst für mehrere hundert Euro umgebaut und neu beschossen werden, um überhaupt ein Gewinde für den Dämpfer zu erhalten – andernfalls wären sie faktisch nicht mehr nutzbar. Unterm Strich sprechen also zahlreiche praktische Gründe gegen die breite Nutzung von Schalldämpfern im sportlichen Schießen. Genau deshalb ist das Interesse vieler ernsthafter Sportschützen, die sich zudem fachlich mit dem Thema auskennen, eher gering. Es gibt schlichtweg deutlich wichtigere Anliegen, für die sich Sportschützen einsetzen sollten. Wobei die Unpraktikabilität allein an sich unproblematisch wäre– jeder sollte schließlich selbst entscheiden dürfen. Aber die reale Gefahr, dass über den Umweg „Arbeitsschutz“ eine indirekte Verpflichtung zur Nutzung von Schalldämpfern eingeführt wird, bleibt halt als Risiko.4 Punkte
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In den Medien wird ja immer wieder mal erwähnt, daß die heutige Internet-Community damit überfordert wäre, längere, zusammenhängende Texte zu lesen und zu erfassen, so auch hier, denn auch hier geht es mittlerweile um eine völlig andere Thematik als die Ausgangs-Beschwerde, und so nimmt der Diskussionsverlauf denn WO üblichen Verlauf des völligen Themenwechsels, denn inzwischen kreist die Diskussion nur noch um Schalldämpfer. Ich kann den ersten paar Foristen in ihrer Zuschrift und Meinung nur recht geben, denn wenn es den Beschwerdeführer stört daß der Standnachbar Druckwellen aussendet, oder gar Pulverteile (die Mimose hat noch nie neben einem Revolverschützen mit Schwarzpulver gestanden) oder gar mit heißen Hülsen schmeisst, ja nun, Bogen schießen, mit Luftdruck spielen, oder gleich zum Halma wechseln. Gegen gewisse Kleinteile werden übrigens Schutzbrillen mit Seitenschutz nicht nur empfohlen sondern sind teilweise vorgeschrieben, auch in gewissen Disziplinen. Im übrigen kann ich das Geplärre eh nicht verstehen. Ich schieße seit Jahrzehnten, und wenn statisch, mit Schwarzpulver (Revolver), sowie mit KW und LW auf diversen Ständen, und bei allen (ALLEN) gibt an der Decke aufgehängte Trennwände (Stärke = 5 oder 6mm) zwischen den Ständen. Wo es keine Deckenkonstruktion gibt, da sind diese Wände in Haltevorrichtungen zwischen den Ständen aufgestellt - wo also ist das Problem?? Solche Trennwände sind z.B. auch gesundheitserhaltend wenn es der begnadete Wiederlader-Standnachbar etwas übertrieben hat und die Kammer (Trommel) sich zerlegt, die Trennwande fängt die Splitter auf - selbst schon erlebt. Die Tennwand lässt sich auch problemloß in wenigen Sekunden entfernen. Wo also ist das Problem?? Wenn du zum Wettkampf gehst dann kannst du dir den Standnachbarn und die Standkonstruktion auch nicht aussuchen. Wir sind Schützen und beim schießen, nicht bei stricken, oder beim Schach. Sahara4 Punkte
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Wie viele Fälle hatten wir eigentlich vor dieser Regelung, wo ein Sportschütze die transportierte Waffe auf dem Weg zum Stand mit weniger als x Handgriffen in Anschlag gebracht hat, um damit etwas anzustellen? Und wie viele Waffen wurden aus einem Futteral oder einem unverschlossenen Koffer gestohlen, wobei der Dieb das Behältnis dann zurückgelassen hat? Darf ich raten: 0 (in Worten null) Regelungen zu befolgen, die praktisch keinerlei Sinn ergeben ist der Gesslerhut. Man macht es wegen der Konsequenzen, die einem die Staatsmacht androht. Daran (also in der Befolgung der Regeln) ist daher nichts verwerfliches. Diese Sinnlosregeln dann allerdings noch vehement zu verteidigen in meinen Augen schon. Genau diese Sorte Deutscher reitet uns regelmäßig in die Scheiße, und sie wachsen trotzdem immer wieder nach.4 Punkte
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Und er sollte das Unterfangen mit seiner Waffenbehörde schriftlich klären: Er wäre nicht der Erste, dem man ein Verfahren wegen gewerblichen Waffenhandels an das Bein flickt. Ab welcher Menge liegt gewerblicher Waffenhandel vor? -Ab 3,4,5,6,7,8 oder X Waffen pro Jahr? Keiner weiß es wirklich. Meine Behörde sieht es etwas entspannter. Waffensammlern wird auch ein höherer Umschlag zugestanden, solange unter dem Strich keine nachhaltige Gewinnerzielungsabsicht vorliegt. Hier kann man größere begründete Bestandreduktionen mit der Behörde absprechen, was auch zur Akte genommen wird. Andere Behörden schlagen ab der vierten Waffe pro laufendem Jahr Alarm. Ohne den Aspiranten zu warnen! Ein Spezialist war dabei, der Jäger-Nachlässe en bloc aufgekauft hatte und das, was er nicht haben wollte, halt verwertet hat. Da reden wir von um die 30 Waffen pro Jahr. Alle mir bekannten Verfahren endeten letztlich in einer Einstellung nach §153 Abs.1 teilweise auch mit Geldauflage. Trotzdem Terror und Kosten pur! Der "Spezialist" hatte in meinen Augen nur Glück gehabt und hat halt ein paar Scheine rüber wachsen lassen. Zuverlässigkeit durfte er auch behalten. Ob es heute noch so abgehen würde? BKA und LKA´s werten egun mittels Web Spidern aus. Bei zu viel Umschlag gibt es die rote Karte mit Hausdurchsuchung. frogger4 Punkte
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Prinzipiell könnte ich deine Bedenken verstehen, allerdings sind dies öffentlich zugängliche Daten. Selbst ohne Login kommt man an diese Daten heran. Es kann also eh jeder sehen und selbst recherchieren. Mein Mitleid hält sich in Grenzen. Denn offensichtlich werden die Tatsachen ja an vielen Stellen etwas verdreht, oder versucht zum eigenen Vorteil darzustellen. Gegen Juliane sage ich ja auch nichts, eigentlich tut es mir sogar eher leid. Immerhin ist der Laden auch ein großer Teil ihres Lebens (gewesen). Unterm Strich, alles hat seine Gründe. Warum gab es damals z.B. eine solch große Bewegung im LV5? Warum durfte Herr K. irgendwann keine SuRT´s mehr machen im Namen des LV5/BDS? Warum wurde die Schießanlage in Mannheim wieder aufgegeben? Warum möchte man sich jetzt aufs Onlinegeschäft konzentrieren? Sorry, aber ich hab mir meine Meinung mittlerweile gebildet und was ich denke werde ich hier nicht schreiben. Jeder kann sich sein eigenes Bild machen...4 Punkte
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Über was für eine Waffe sprechen wir denn überhaupt? Du schreibst von Anhalteübungen mit einer LuPi....wenn Du nur Anhalteübungen machst, wozu die Waffe reinigen? Wenn Du erst nach 7 Stunden in den Schützenverein fährst, wozu willst Du die Waffe überhaupt herumliegen lassen? Mir ergibt sich aus Deiner Fragestellung einfach kein wirklicher Sinn.4 Punkte
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Ich weiß gar nicht, was dieser emotionale Ausbruch soll. Freie Staaten sind in der Regel jene, in denen der Bürger über Rechte verfügt, die eben keiner willkürlichen Auslegung ausgesetzt sind. Wenn die demokratisch legitimierte Legislative ein Gesetz erlässt, dann kann die Judikative dieses nicht einfach ändern. Wohin eine völlig Amok laufende Judikative führt, kann man sich in Brasilien ansehen. Ja, ausgelegt. Es wird nicht die Bedeutung oder der Geltungsbereich geändert. Es wird auch nicht offensichtliches in sein Gegenteil verkehrt. Das ist in der Tat das genaue Gegenteil. Dort, wo Recht herrscht, existiert in der Regel eine Republik. Dort, wo das Recht nichts zählt, sich jederzeit ändern kann und unverlässlich ist, existiert in der Regel irgendeine Bananenrepublik. Was meinst du denn, warum Unternehmen grundsätzlich nicht in Ländern investieren, die keine Rechtssicherheit auf Jahrzehnte hinaus bieten? Wer würde bspw. in Deutschland ein Kraftwerk mit Laufzeiten von 50 Jahren bauen, wenn er sich nicht sicher sein kann, dass man ihm das morgen aufgrund politischer Überlegungen sprengt? Wer würde eine Fabrik bauen, von der er sich nicht sicher sein kann, ob sein Produkt überhaupt dauerhaft verkauft werden darf, weil die Gerichte Recht je nach Gutdünken ändern? Jegliche Auslegung sollte immer zu Gunsten der von dem zu regelnden Sachverhalt Betroffenen erfolgen, wie eben auch im Zweifel immer für den Angeklagten zu entscheiden ist. Warum? Weil man das in Rechtsstaaten so tut. Die Macht ist dort eben begrenzt und wenn der Gesetzgeber etwas will und das nicht ausdrücken kann, dann muss er damit leben, dass dies nur in der geringsten Ausprägung umgesetzt wird, eben um die Leute nicht einer Willkür und Härte zu unterwerfen, die unter Umständen gar nicht intendiert war. Was ist denn die mindeste Erforderlichkeit? Beim Transport ist ein Behältnis mit einem Auto ausreichend. Wenn aber nur ein Haus mit Tresor und Schlüssel in einem Tresor ausreichend sind, dann kann das mit dem Fahrzeug ja unmöglich sein. Ach so, es ist nur temporär in Ordnung? D.h. wenn die Waffe zu lange im Auto liegt ändert sich plötzlich die Sicherheitslage? Es ist einfach der Logik geschuldet, dass das, was als Mindestanforderung gilt, auch anderweitig nicht überschritten werden sollte, wenn der Gesetzgeber dies nicht explizit vorsieht. Ein Gericht sollte sich dieser Logik nicht entziehen können. Das Bundesverfassungsgericht an sich existiert nicht, um schlechte Gesetzgebung zu präzisieren. Das hat damit überhaupt nichts zu tun. Du merkst ja nicht einmal, dass du eben auf genau die Willkür der Richter hoffst. Ich ziehe es vor absolute Rechtssicherheit in jeder Hinsicht zu haben, anstatt vor einem Gericht zu stehen und argumentieren zu müssen, wie ich einen Gesetzestext interpretiere, nur damit mir der Richter sagt, dass er das ganz und gar nicht so sehe, weil er das Wort Erforderlich anders bewertet als du. Dass das Gesetz schlecht gemacht ist, steht außer Frage. Dass ein Gericht dies dann zu Ungunsten der Betroffenen auslegt, ist dann der folgende Skandal.4 Punkte
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Aha, deswegen nannten die Eltern damals ihre Kinder "Fritz" ?4 Punkte
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Praktisch sollte das keine Rolle spielen, da Du im EU Ausland (Frankreich) gelebt hast. Strafrechtliche Verurteilungen von Deutschen aus EU Ländern werden dem Bundeszentralregister gemeldet. Das gibt häufig ein böses Erwachen. Stichwort: Verurteilung in Abwesenheit in Italien. In der Praxis habe ich auch bei EU Ausländern, die die 5 Jahre noch nicht voll hatten, keine Probleme beobachten können. Es wurde noch nicht einmal ein Führungszeugnis des Heimatlandes gefordert. An Deiner Stelle würde ich einfach beantragen und gut ist. Außerdem sind Regelungen, die die EU-Freizügigkeit beschränken, EU-rechtswidrig. Die Behörde müsste also sehr genau begründen, warum sie ablehnen will. Trotz der Kann-Bestimmung. frogger4 Punkte
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Die korrekte Formulierung lautet: Inhaber eines Jahresjagdscheines dürfen Schalldämpfer, die für Zentralfeuerkaliber und für Langwaffen bestimmt sind, erlaubnisfrei erwerben. Anschließend muss die (Dauer-) Besitzerlaubnis mittels WBK-Eintragsanmeldung innerhalb von 14 Tagen beantragt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es ein Schalldämpfer zum Aufschrauben oder ein Integraldämpfer mit Waffe ist. Wenn die Waffe einen Integraldämpfer hat, muss dieser Umstand bei der Anmeldung mit angegeben werden. Es gibt auch keine "Sondergenehmigung" für Kurzwaffen-Schalldämpfer oder Langwaffenschalldämpfer für Randfeuerpatronen. Es ist ganz normal eine Waffenbesitztkarte mit enstsprechendem Eintrag zu beantragen, da es sich nicht um verbotene Gegenstände handelt. Die Genehmigungspraxis ist eher restriktiv. Soll zB eine Randfeuerlangwaffe mit Integraldämpfer cal 22 lfB erworben werden, ist im WBK Antrag das Kreuzchen für den eingebauten Schalldämpfer bei der beantragten Waffe zu setzen bzw im Textfeld darauf hinzuweisen. frogger3 Punkte
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Die Formulierung im Gesetz lautet doch sinngemäß: Bei Jägern findet für den Erwerb von bis zu 2 Kurzwaffen keine Bedürfnisprüfung statt. So habe ich das meinem Amt gegenüber argumentiert. Es steht drin, dass für den Erwerb KEINE Bedürfnisprüfung stattfindet. Also auch keine Prüfung, wieviele Waffen ich als Sportschütze habe und was ich damit machen könnte. Hat das Amt so eingesehen.3 Punkte
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das bedürfnis für den revolver bestätigt dir als sportschütze DEIN sportverband und NICHT die behörde ! hast du vom verband die entsprechenden unterlagen ?3 Punkte
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Der Lehrgangsleiter hat inzwischen noch eine Mail rum geschickt in der er klargestellt hat, dass die "Heimschießausnahme" auch für diese Feuerwaffe gilt. Die Frage im Katalog ist somit richtig und meine Verwirrung aufgelöst3 Punkte
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Man muss hier unbrauchbar machen im waffenrechtlichen und nicht-waffenrechtlichen Sinne unterscheiden. Im nicht-waffenrechtlichen Sinne kann natülich jeder der verbotenen Magazine besitzt diese Verbiegen, schreddern und zu Granulat verarbiten etc. so dass diese technich unbrauchbar werden. Dieses Magazin Granulat ist aber im waffenrechtlichen Sinne noch weiterhin ein verbotener Gegenstand und die Behörde wird einen Nachweis verlangen was mit den gemeldeten verbotenen Magazinen passiert ist, wenn sie das Magazin Granulat nicht mehr als das gemeldete verbotene Magazin identifizieren kann. Nicht ohne Grund hat man bei der Meldung alle Merkmale und Beschriftungen des Magazins auflisten müssen. Mit Magazin Granulat bei der Behörde auftauchen und behaupten dass das das ehemals gemldete und verbotene Magazin und jetzt aus dem Bestand des Besitzers ausgetragen werden soll, damit bei der Nächsten Kontrolle nicht nach diesem magazin gefragt wird, wird glaube ich nicht zum Erfolg führen. Im zweifel wird die Behörde den Standpunkt vertreten, dass das gemeldete Magazin nicht mehr im Besitz ist und verloren wurde, mit den entsprechenden Folgen für die Waffenrechtliche Zuverlässigkeit. Alle die hunderte Magazine angemeldet haben haben nun auch eine Klotz am Bein und müssen diese ordnungsgemäß verwahren und dafür die VErantwortung tragen. Das ist nämlich auch eine der Fallstricke beim Altbestand. Sollte auch nur 1 verbotenes Magazin verschwinden, wird dass mindestens Folgen für die Waffenrechtliche Zuverlässigkeit für den Betroffenen haben. Von daher gut darauf aufpassen. Im Waffenrechtlichen Sinne unbrauchbar machen bedeutet, die Eigenschaft des verbotenen Gegenstandes als solches zu entfernen, so dass bspw. dieser an dritte ohne Restriktionen weitergegeben werden kann. Das kann nur jemand der dafür die Erlaubnis hat und das bescheinigt. Das ist das was die Leute die solche Erlaubnisse haben sich dann teuer bezahlen lassen und Dekoumbauten für 1000€ verkaufen. EIn paar Löcher in den Lauf bohren ist nicht aufwendig, aber die Lizenz dazu die Deaktivierung zu bescheigen hat nicht jeder. Von daher wäre ich Vorsischtig mit "...wird das Verbot wird nicht wirksam..." und man könnte mit dem Magazin machen was man will. Das darf man eben nicht. Man darf das Magazin behalten und nutzen, muss es aber gut aufbewahren und gegenüber der Behörde den Verbleib des Magazins verantworten. Wenn es wegkommt hat man ein Problem.3 Punkte
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Hörensagen: Es soll versucht worden sein, dem Waffensammler doch noch strafrechtliche Verstöße, trotz der Einstellung des Strafverfahrens ans Bein zu flicken. Wie das funktionieren sollte, ist mir schleierhaft (Stichwort Strafklageverbrauch) Wie dem auch sei, das Thema ist jetzt komplett durch - da kommt nix mehr. Das Entschädigungsverfahren ist am Laufen. Das entschädigt werden muss, ist wohl schon klar. Streitpunkt ist aber auf jeden Fall der Wert der vernichteten Waffen. Wobei es schwierig wird, den Wert der vernichteten Waffen zu taxieren. Die sind ja nicht mehr da... Es zeichnet sich ab, dass die Waffen, die noch in Beschlagnahme sind, wohl umfänglich zur Verwertung freigegeben werden sollen.3 Punkte
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Wie der Zufall es will arbeite ich gerade an einem Video über genau dieses Thema. Hier mal vorab mein Skript. Hallo und willkommen bei mir. Heute will ich mal über ein Thema referieren, an das viele, die sich eine Waffensammlung aufbauen möchten, gar nicht denken: Es kommt vielleicht irgendwann mal der Zeitpunkt, an dem man die Sammlung wieder auflösen möchte (oder muss). Das Thema ist nicht ohne, denn die dabei entstehenden Hürden sind leider hoch. Stell dir vor, du hast jahrzehntelang gesammelt. Jede Waffe wurde sorgfältig ausgesucht, auf der roten WBK eingetragen und gepflegt. Dein Sammelgebiet ist schmal und tief, so wie es das Gesetz verlangt – kulturhistorisch sinnvoll begründet. Dein ganzer Stolz, mit Recht. Irgendwann kommt aber vielleicht der Punkt, an dem Schluss ist: wegen Alter, Krankheit oder einfach, weil es genug ist. Die Sammlung soll weg – natürlich zu dem Preis, den sie wert ist. Das klingt einfach, aber genau an dieser Stelle lauern die größten Fallstricke. Denn wenn man falsch verkauft, steht am Ende nicht der glückliche Käufer im Mittelpunkt, sondern das Finanzamt oder sogar die Waffenbehörde. Und dann wird es richtig teuer. Schauen wir uns die Alternativen an. Der erste Weg ist der Blockverkauf an einen Nachfolger. Ideal, oder? Die Sammlung bleibt zusammen und wird gewürdigt. Das bedeutet: ein Vertrag, eine Übergabe, fertig. Waffenrechtlich ist das völlig sauber, steuerlich in aller Regel unproblematisch, weil es sich um ein einmaliges Veräußerungsgeschäft handelt. Aber leicht ist es nicht, einen Nachfolger zu finden – viele Sammler wollen lieber selbst auf die „Jagd“ nach Einzelstücken gehen. Wenn man einen solchen Nachfolger findet, dann kann man sich glücklich schätzen. Der große Vorteil: man hat Ruhe. Der Nachteil: man bekommt weniger Geld. Der Käufer trägt das Risiko, muss die Kohlen aufbringen und will dafür natürlich einen Abschlag oder will das Ganze „abstottern“. Das geht natürlich, aber man muss auch hier die steuerliche Seite beachten. Wenn eine Ratenzahlung über viele Jahre ohne Zinsen vereinbart wird, kann das Finanzamt darin nämlich sogar eine Schenkung sehen. Deshalb sollte man entweder einen kleinen Zins vereinbaren oder den Kaufpreis auf den heutigen Barwert abdiskontieren – also den Zins in den Kaufpreis „einbauen“ und das im Vertrag auch so festlegen. Am besten den Steuerberater involvieren. Die zweite Möglichkeit ist der Verkauf über ein Auktionshaus oder einen Händler. Das ist bequem, weil man sich um nichts kümmern muss, und es ist rechtssicher, weil die Abwicklung dokumentiert ist. Aber Auktionshäuser und viele Händler wollen Sammlungen schnell drehen. Wenn dein Sammelgebiet sehr schmal und tief ist, überschwemmt man den Markt sofort, wenn plötzlich fünfzig fast identische Stücke im Katalog auftauchen. Dann sinken die Preise rapide. Dazu kommen hohe Provisionen, Handelsmargen und Aufgelder, die im schlimmsten Fall bis zu vierzig Prozent der Werte auffressen. Für echte Highlights mag ein Auktionshaus der richtige Weg sein, aber für eine große, homogene Sammlung ist es oft ein Desaster. Die dritte Variante ist der Einzelverkauf über mehrere Jahre. Das klingt für viele Sammler zunächst attraktiv, weil man so den bestmöglichen Preis pro Stück erzielen wird. Also erstellt man Verkaufsanzeigen bei eGun oder Gunfinder. Nicht alles sofort, sondern in „Häppchen“ – um den Markt nicht zu überfordern. In der Praxis ist das die riskanteste Lösung. Das Finanzamt sieht nicht deine Sammlerleidenschaft, sondern ein Verkaufsmuster: viele Anzeigen, über lange Zeit, mit möglicher Gewinnerzielungsabsicht. Und damit entsteht der Verdacht eines Gewerbebetriebs. Die Plattformen liefern Daten, und auch wenn es zunächst ruhig bleibt, kann (und wird) das Finanzamt Jahre später eine Steuerprüfung ansetzen. Die Damen und Herren Steuerprüfer finden in der Regel KEINE belastbare Buchhaltung vor. Dann wird geschätzt, und Schätzungen fallen fast immer hoch aus. Es drohen Einkommensteuer, eventuell Gewerbe- und Umsatzsteuer, und auf alles kommen noch saftige Zinsen und eventuell auch Strafzuschläge So kann aus vermeintlichem Gewinn sehr schnell ein finanzielles Fiasko werden. Und dabei bleibt es nicht: Das Finanzamt informiert in solchen Fällen regelmäßig auch die Waffenbehörde – und die prüft dann, ob unerlaubter Waffenhandel vorliegt. Natürlich kann man diesen Weg trotzdem gehen, sollte dann aber extrem vorsichtig sein. Ohne steuerliche Beratung geht das eigentlich nicht. Saubere Dokumentation, Vorabinformation beim Finanzamt, keine „Nachkäufe“ mehr, eine penible Buchhaltung ist erforderlich und TROTZDEM bleibt das Risiko, später Probleme zu bekommen. Natürlich könnte man sagen: „Dann melde ich eben ein Gewerbe an.“ Theoretisch ist das ein sauberer Weg, praktisch ist er beschwerlich. Man braucht eine Waffenhandelserlaubnis, und dafür ist die Fachkundeprüfung Pflicht. Diese Prüfung ist kein Spaziergang. Man muss rechtliche Kenntnisse nachweisen, die Technik beherrschen, Vorschriften zur Aufbewahrung und Kennzeichnung kennen und die gesamte Praxis des Waffenhandels verstehen. Die Prüfung ist anspruchsvoll und die Durchfallquote ist hoch – es handelt sich um die vielleicht umfangreichste waffenrechtliche Erlaubnis Deutschlands, immerhin. Auch versierte Sammler müssen zum Bestehen die Schulbank drücken. Selbst wenn man die Fachkunde besteht, braucht man noch geeignete Geschäftsräume und ein Aufbewahrungskonzept. Hat man die Erlaubnis endlich in der Hand, fängt der eigentliche Aufwand erst an: Buchführung, Umsatzsteuer, IHK-Zwangsmitgliedschaft, Gewährleistung und Reklamationen. Realistisch betrachtet ist das für die meisten Sammler im Herbst ihres Lebens keine Option. Wir reden hier vom ziemlichen Gegenteil des „Zur Ruhe Setzens“. Ob man nun ein Gewerbe anmeldet oder das Finanzamt nachträglich von einem Gewerbe ausgeht, egal – es gibt dann noch ein weiteres Problem: Die Wertnachweise. Fehlen diese, dann wird das Finanzamt nämlich davon ausgehen, dass man alle Waffen umsonst bekommen hat und jeder Cent des Verkaufserlöses wird zu einem steuerpflichtigen Gewinn. Natürlich kann man vielleicht die alten Rechnungen finden, aber der Wert wird in vielen Fällen gestiegen sein seit der Anschaffung – und diese Wertsteigerung führt dann zur Steuerpflicht. Es braucht einen belastbaren Wertnachweis für den Zeitpunkt des Beginns der Sammlungsauflösung. Das Finanzamt akzeptiert keine „gefühlten Preise“. Man muss den sogenannten „Teilwert“ belegen. Für gängige Waffen reichen vielleicht Marktpreise, Auktionslisten oder Händlerangebote. Aber bei seltenen und wertvollen Stücken kommt man um ein Sachverständigengutachten kaum herum. Und die sind teuer. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige erstellen aufwändige Gutachten, oft für eine ganze Sammlung mit Einzelansätzen. Das kostet schnell vierstellige Beträge, manchmal auch fünfstellig. Wer das nicht macht, riskiert, dass das Finanzamt willkürlich niedrigere Einlagewerte ansetzt – und dadurch den steuerpflichtigen Gewinn künstlich in die Höhe treibt. Mein Fazit fällt deshalb klar aus. Wer Risiken scheut, der akzeptiert Wertabschläge: Blockverkauf, Händler oder Mischmodell. Wer unbedingt den letzten Euro herausholen will, muss eine lückenlose Dokumentation liefern, Sachverständigengutachten bezahlen und jederzeit mit einer harten Steuerprüfung rechnen. In vielen Fällen bleibt dann vom vermeintlichen Gewinn nicht viel übrig. Deshalb sage ich: Lieber ein bisschen weniger Geld, aber dafür Sicherheit und Ruhe. Wer den Weg des Einzelverkaufs geht, spielt mit dem Finanzamt ein Spiel auf Zeit – und verliert meistens. Und eines muss klar sein: Das hier ist allgemeine Information und ersetzt keine Steuerberatung im Einzelfall. Wer konkret eine Sammlung auflösen will, sollte immer mit einem Steuerberater und bei wertvollen Stücken mit einem anerkannten Sachverständigen sprechen. Das ist ein Fall für Spezialisten, ich zum Beispiel bin zwar ein Sachverständiger, biete solche Gutachten aber nicht an. Das ist ein Job für Spezialisten – und genau an die sollte man sich wenden. Also: Wer schlau ist, akzeptiert weniger Geld – und spart sich dafür schlaflose Nächte mit Steuerprüfern und Waffenbehörde. Meine 2 Cents. Habt Ihr Anmerkungen oder Verbesserungsvorschläge? Schreibt mir’s in die Kommentare. Ansonsten hoffe ich, dass dies für Euch interessant war, denn das wars für heute. Danke und bye bye.3 Punkte
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Warum Sutter? Heute gibt es doch TEMU für den gleichen Einkaufsspaß, nur billiger!3 Punkte
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Zurück zur Ausgangsfrage: Die richtige Antwort lautet natürlich: Du mußt natürlich mit zwei Autos fahren - eines für die Waffe, eines für die Mun. Und natürlich dürfen das keine einfachen Autos sein. Sondern Werttransportfahrzeuge, also mit quasi-gepanzertem Laderaum. Mal im Ernst. Gibt es wirklich Kollegen, die sich mit einem separaten Koffer für die Mun quälen? Oder innerhalb eines Koffers zusätzlich verschließbare Bereiche? Vermutlich bewahren die ihre KW auch in einem kleinen Würfel auf, der in einem größeren würden steckt, der in einem noch größeren Würfel, der in einme ganz großen Schrank, und das gleiche noch mal für die Schlüssel mit Zahlenschloßtresoren.3 Punkte
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Alles Gute für die weitere Zukunft und Hut ab für die Kraft immer wieder aufzustehen. Auf das er uns noch lange erhalten bleibt3 Punkte
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Respekt: Nicht mal zwei Seiten, um von einer irreführenden Fehlübersetzung der Modellbezeichung eines bei einem Attentat verwendeten Gewehres zur Empfehlung für Anlagetipps von Edelmetallen zu gelangen. Selbst für WO-Verhältnisse eine bemerkenswerte Leistung. Ab welcher Seite in diesem Thread werden dann endlich mal die Techniken zur Sammlung von Körperausscheidungen in Weltraumanzügen diskutiert?3 Punkte
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Ja, der Reporter hieß Armin Maiwald und kam immer am Sonntagmorgen um 11.3 Punkte
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Andreas, lass dich da nicht verrückt machen 😉 Die rechtliche Grundlage ist klar: Für die Waffensachkunde nach § 7 WaffG gilt bundesweit der offizielle Fragenkatalog des BVA, aktuell Stand 12/2024, rund 450 Fragen auf 118 Seiten. Dieser Katalog ist verbindlich – kein Ausbilder darf sich einfach eigene Phantasiefragen ausdenken oder auch nur abändern. Was Lehrgangsleiter machen dürfen: Sie können aus dem Katalog eine Auswahl für die schriftliche Prüfung treffen (üblich sind 30–40 Fragen, je nach Behörde und Bundesland/Kreis). Die Form (Multiple Choice, Freitext oder gemischt) hängt von der Prüfungsorganisation ab. Manche packen zusätzliche Übungsfragen in ihre App oder ihren Kurs → das ist dann Trainingsmaterial, nicht die offizielle Prüfung. Heißt für dich: Offiziell gibt’s nur einen Katalog → den solltest du lernen. Wie viele Fragen du in der Prüfung bekommst erfährst Du vorher. Üblich sind 30–40 Fragen, das entscheidet die jeweilige Prüfungskommission. Die Geschichten von „1400 Fragen“ sind Quatsch – das sind in Wirklichkeit aufgeblasene Übungsdatenbanken. Unterm Strich: Die Prüfung besteht aus drei Teilen: Theorie → Wenn du den offiziellen Katalog gelesen hast, bestehst du. Damit hast du den theoretischen Teil erledigt. Meine Empfehlung, als Sachkundeprüfer: Lies dir die Fragen ALLE einmal durch, nicht auswendig lernen! Nur durchlesen. Den Katalog kannst du dir direkt und kostenlos beim BVA herunterladen: 👉BVA-Fragenkatalog mit Antworten (PDF) Ich halte die App`s nicht für hilfreich, das ist aber wohl Geschmackssache. 2. Mündlich-praktischer Teil → Da wird dein theoretisches Wissen sowie die Handhabung abgefragt, die du in der Regel auch vorführen musst. Das lernst Du alles im Unterricht. 3. Scharfer Schuss → Je nach Prüfer musst du zwei bis drei Waffensysteme bedienen und abfeuern können. Revolver/Pistole/Büchse/Flinte Die Treffer sind zweitrangig. Heißt: Solange du das Blei im Kugelfang lässt und nicht in der Decke, hast du bestanden.3 Punkte
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Schaut euch doch mal an, wer alles ne WBK hat... so schwer kann die Prüfung gar nicht sein.3 Punkte
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Ich habe es schonmal hier geschrieben und ich wiederhole es: Es hat weiniger mit den Gesetzen als vielmehr mit der inneren Einstellung derjenigen zu tun, die sie anwenden!3 Punkte
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Leute, kauft polnische Schränke. Günstiger. Auswahl. Schnelle Lieferung. Mir kommt kein Deutscher ins Haus ... Die Polen erzählen auch nicht so einen Mist. Und arbeiten nicht an weiteren Verschärfungen der Aufbewahrung.3 Punkte
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Waffen Vogel in Östringen. https://jsz-vogel.de/oestringen/oestringen-cerakote/ Habe allerdings selbst keine Erfahrung.2 Punkte
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Die Diskussion zeigt nur, der Bedürfniskram ist überflüssig wie ein Kropf und gehört weg.2 Punkte
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Somit hat P keinen Mitgliedsausweis des BDS, richtig? Und er ist auch bei keinem sonstigen anerkannten Dachverband gemeldet? Sorry, aber dann viel Erfolg beim Schach.2 Punkte
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Das Klischee bestätigt sich leider häufig und es erstaunt, mit welcher Lässigkeit die ihr für sie so wichtiges Hobby auf‘s Spiel setzen. Würde einem fast Respekt abnötigen🤣 wenn das nicht so dämlich wäre, was🍾🥂 die dann teils neben Verbrenner und E-Mobilität antreibt🤣😂🤣2 Punkte
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Warum nicht? Scheint doch eine öffentlich verfügbare Information zu sein.2 Punkte
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Sperrung bei egun kann auch mit den aktuellen Bewertungen zusammenhängen2 Punkte
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Solange Du die über die komplette Zeit die volle und ausschliessliche Kontrolle über die Waffe hast, muss sie formal nicht in den Tresor/Schrank - egal ob freie Waffe oder erlaubnispflichtige Waffe. Einschlafen geht aber dann natürlich nicht. Die Waffe irgendwo unbeaufsichtig in einem anderen Raum herumliegen lassen und vielleicht sogar noch ohne Waffe die Tür öffnen wenn es klingelt könnte auch schon problematisch sein. Tür öffnen mit der Waffe in der Hand / im Holster ist zwar formal legal, könnte aber zu eigenen Problemen bzw. Missverständnissen führen. Wie geschrieben: Holstern oder im ganzen Haus mit sich herumschleppen wäre theoretisch möglich, will aber kaum einer 7h lang machen. Daher ist der praktischen Tipp - wegschliessen, dann muss man sich keine Gedanken machen und die Waffe nicht überall mit sich herum schleppen (z.B. auf das WC).2 Punkte
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Der genannte Fritz Keiper (1881 bis 1961) war ein gelernter Schmied aus unserer Nachbargemeinde Obermoschel (kleinste Stadt der Pfalz). Irgendwann hatte er bei der Fa Bertram in Remscheid gearbeitet und dann für Automobile Beschläge gebaut. Für solche Beschläge wurde dann in Mannweiler-Cölln eine Firma aufgebaut die später dann nach Rockenhausen in der Pfalz umzog. Bei Keiper, und dann später Keiper-Recaro, wurden dann Beschläge und Scharniere für Autositze produziert. Irgendwann wurde dann Johnson Controls daraus und mittlerweile heißt das Unternehmen Adient. Das ist bei uns in der Nordpfalz einer der größten Arbeitgeber. Wie diese Münze mit dem Abbild von Keiper auf die Erma kam? Keine Ahnung...Vielleicht kann ja der SC Landsberg in Obermoschel (musste googlen) darüber Auskunft geben. Ich hoffe ich konnte ein kleines bißchen Licht ins Dunkel bringen.2 Punkte
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Die Antwort des großen Bruder ist.... Möglichkeit 3 versuchen: Ah, verstanden – du willst für ein BDS-Fallscheibe-Match in PractiScore ein Setup, bei dem in den Ergebnissen nicht nur die Zeit (wie üblich bei Steel/Fallscheibe), sondern auch die Anzahl der Misses pro Run sichtbar ist. Das Problem dabei: Das Standard-Match-Template für Steel Challenge oder Falling Plates in PractiScore zeigt nur Zeit pro Runund die Gesamtsumme. Misses werden normalerweise nicht einzeln ausgewiesen, weil das System nur die gestoppten Zeiten zählt. Es gibt aber ein paar Möglichkeiten, das abzubilden: 🔧 Möglichkeit 1: Custom „Comstock“-Stage mit Fixed Round Count Du legst jede Fallscheibenserie als Comstock-Stage an. Definiere: Anzahl Scheiben = Anzahl Pflichtschüsse. Dann kann der RO bei jedem Schützen die Treffer vs. Misses eintragen. Ergebnisanzeige zeigt dann: Zeit + Misses (Strafpunkte). Nachteil: Es ist kein klassisches „Steel Challenge“-Ergebnis, sondern wie IPSC – also Punkte & Penalties. 🔧 Möglichkeit 2: Steel-Challenge-Stage + Zusatzfeld für Misses Nutze das vorhandene Steel Challenge Template. Ergänze ein Custom Field (in den Match Settings: „Competitor Fields“ oder „Stage Notes“), wo der RO die Misses manuell einträgt. Die Misses erscheinen dann im Export/Reports, aber nicht direkt in der Haupt-Ergebnisliste. 🔧 Möglichkeit 3: Workaround über „Extra Time Penalty“ In PractiScore kannst du jeder Stage eine Strafzeit pro Miss hinterlegen. Wenn du z. B. 3 Sekunden pro Miss willst, trägt der RO die Misses ein → PractiScore rechnet die Strafzeit automatisch. In der Ergebnisübersicht sieht man dann zwar die Strafzeit, aber die Anzahl der Misses muss man im Detailbericht nachsehen. 👉 Fragen an dich, damit ich dir ein konkretes Setup (Schritt-für-Schritt) bauen kann: Soll in der Ergebnisliste wirklich die Anzahl der Misses pro Run stehen (neben der Zeit)? Oder reicht es, wenn die Misses in der Detailauswertung sichtbar sind (und in die Gesamtzeit einfließen)? Sollen die Misses nur angezeigt werden oder auch automatisch in die Wertung einfließen (z. B. +3 Sek./Miss)? Dann kann ich dir ein fertiges PractiScore-Matchsetup als Vorlage bauen. 👉 Willst du, dass ich dir gleich ein .psc-Matchfile für PractiScore vorbereite, das du direkt importieren kannst?2 Punkte
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Sehr schöne Reportage, hoffentlich Inspiration für andere in ähnlicher Lage. Hatte einen Schützen in meinem Verein, dem ein Fuß abgenommen wurde, wollte erst nicht mehr Kurzwaffe schießen, was er über Jahrzehnte gemacht hat, jetzt hat er gerade mit allen seinen 4 KW seine VM absolviert. Manchmal muss man einfach der Schwarze Ritter aus Monty Pythons Ritter der Kokosnuss sein.2 Punkte
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Nein, aber ich erkenne den Unterschied zwischen brennenden Wohnvierteln und einer Zirkusnummer. Wobei wir wieder das alte Dilemma haben: Wer sich in der 1. Reihe von ARD & ZDF informiert hat gar nicht mitbekommen, was die letzten Jahre in den USA abging. Will aber mitreden. edit: Und ja, es gab beim "Sturm auf das Kapitol" Tote. Bitte mal genauer hinschauen, wie die ums Leben gekommen sind. Auch in dem Fall galt "An oder mit Kapitol-Sturm gestorben".2 Punkte
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In der Walhalla-Kommentierung wird primär auf die amtliche Begründung verwiesen, die da lautet: "Mit Nummer 1 Buchstabe a wird künftig die vorübergehende Ausleihe von Schusswaffen vor allem unter Sportschützen und Jägern als aus Gründen der öffentlichen Sicherheit unbedenklich auf eine eindeutige gesetzliche Grundlage gestellt. . ...Hier wie in weiteren Bestimmungen dieses Paragrafen (s.Absatz 3 Nr. 1, 2) wird die Freistellung auf den „von seinem Bedürfnis umfassten Zweck“ beschränkt. Diese Beschränkung soll sicherstellen, dass der von einer Erlaubnis zum Führen Freigestellte die Waffe gegenüber seinem anerkannten Bedürfnis nicht zweckentfremdet (s. das bei Absatz 3 Nr. 1 näher aufgezeigte Beispiel: Der Sportschütze nutzt seine Sportwaffe, um als – bewaffneter – Türsteher in einer Diskothek zu fungieren). Umgekehrt ist ein im Zusammenhang mit der Ausübung des Bedürfnisses stehendes Verhalten durch die Wörter „zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck“ mit abgedeckt, beispielsweise im Falle des Absatzes 3 Nr. 1 das Vorführen der Waffe bei einem Waffeninteressenten zwecks Besichtigung in Anbahnung eines Kaufgeschäfts über die Waffe."(BT-Drucks. 14/7758, S. 60) und daraus gefolgert: "Der vom Bedürfnis umfasste Zweck ist bei Jägern die Jagdausübung oder das Training im jagdlichen Schießen einschließlich der Teilnahme an jagdlichen Schießwettkämpfen (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 WaffG), bei Sportschützen der Schießsport (vornehmlich nach Maßgabe des Abschnitts 3 der AWaffV), bei Waffensammlern die Sammlertätigkeit und bei Waffensachverständigen die ihnen erlaubten Aktivitäten. "(Rdnr.19 zu § 12) Leider beschränkt sich die amtliche Begründung auf Beispiele, die den Besitzer der Waffen und dessen diesbezügliches Bedürfnis betreffen. Allerdings wird klar, daß dies nicht das konkrete waffenbezogene Bedürfnis, also z.B. für die konkrete 9mm-Pistole oder den konkreten .44mag-Revolver, betrifft sondern sozusagen das allgemeine Bedürfnis als Sportschütze. Daher erscheint die auch die Kommentierung als zutreffend. Anders wäre im Bereich der grünen WBKen ein Ausleihen auch nur mit einem entsprechenden Voreintrag möglich, denn erst durch diesen ist ein konkretes waffenbezogenes Bedürfnis "amtlich". Es verbleibt also die Frage, wie das bei "bedürfnislosen" Waffen zu beurteilen ist. Nimmt man das in der amtlichen Begründung genannte Beispiel "Vorführen der Waffe bei einem Waffeninteressenten zwecks Besichtigung in Anbahnung eines Kaufgeschäfts über die Waffe" dann wird doch deutlich, da es keiner Eintragung einer "bedürfniserforderlichen" Waffe bedarf. Denn natürlich darf auch der Besitzer eine "bedürfnislosen" Waffe diese bei einem Kaufinteressierten vorführen. Daraus folgt: Wenn man mit "bedürfnislosen" Waffen schießsportlich tätig ist, darf man zu diesem Zweck auch andere Waffen ausleihen. Man hat eine WBK, man ist zuverlässig etc., man ist Sportschütze. Daraus folgt übrigens auch, daß auch der bislang bloße Sammler mit Sammler-WBK, der in einem Verein schießsportlich tätig ist, eine dafür geeignete Waffe ausleihen darf. Aber wer ganz sicher sein will, der fragt vorher bei seiner WaffBeh nach, ob dies das auch so sieht.2 Punkte
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