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    • Ich verstehe nicht, was das mit dem Thema Werbespot zu tun hat
    • Es gibt eine sog. TBWB (Testbatterie für waffenrechtliche Begutachtungen), hierzu findest Du bei WO einiges. Bei meinem ältesten Sohn hat es vor ein paar Jahren gut 100 EUR gekostet und war damit erheblich günstiger, als z.B. eine MPU für jugendliche Busfahrer (die als < 24 sind und den Busführerschein Klasse D im Rahmen ihrer Ausbildung erwerben wollen) - der kostet hier 350 EUR. Wichtig: Mein Sohn wollte dann 11 Monate nach dem Test eine GK-Waffe erwerben, aber da befand die Behörde, dass das Gutachten zu alt sei. Ich konnte nie klären, wieviele Wochen das Gutachten gültig bleibt...
    • soll heißen: Ich hatte einen Körperschaden belegt, verursacht durch Arzt. Musste zu Gutachter. Nur bla bla. ". Gutachten bei Gutachter-in. Nur vorsätzliche Lügen von ihr. Dann kam das Schreiben vom Ordnungsamt: Soldaten sind Mörder. Sie haben ihre Ex Frau und Kinder getötet. Geben sie ihre Scheine und "Geräte" ab, oder machen sie ein Psychogutachten.   Mir wurden jahrelang, von mir angeforderte Psychogutachten " wahrheitsgemäße Aussage zu Arztfehler" von Ärzten und Ämter verweigert. Jetzt musste ich eines liefern. Ich fragte ua bei TÜV nach. Aha Alkohol am Steuer oder Drogen? Ne 35 Jahre Dienst meist mit Schusswaffen, In und Ausland, Tag und Nacht, Festnahmen mit Schusswaffe durchgeführt ohne Notwehrüberschreitung. Belegt mit Dienstzeugnissen Mil Spezial, 12 J akt Res., CQB, Rett-Lehrgänge usw Tüv Angestellte: also ähh 35 Jahre Dienst mit solchen Bedingungen ...., also dafür gibt es keine Psychogutachten, also wenn das nicht reicht. Also Meldung an Ordnungsamt, gibts nicht.   2. lustiges Schreiben von Psychotraudel über Amt: Ähh, SIEEE wollen Ihre Ex Frau töten. Ich bei Amt: kann man hier nicht sehen, dass diese Frau nur %&= Nee Zwang, jetzt ist ein Gutachten nötig, und als böser Mörder kriegen SIE 2 Jahre Zeit das Gutachten vorzulegen.   Ich erfuhr zufällig dass an meinem Krankenhaus der Psycho-Chefarzt Professor in fast der Gegend gedient hatte wie ich. Gutachten 30 Seiten, vertritt nur seinen Fall, erwartet Gerechtigkeit.   Ober sticht Unter. Amt zog alle Vorwürfe zurück. Stellvertretender Amtschefe wollte nicht dagegen vorgehen.   Jahre vorher bei Scheidung in Nähe meiner Dienststellen, allerdings nur mündlich: Soldaten sind Mörder, Reservisten sind böse Mörder, denn DIE machen das ja freiwillig. Töten und Vergewaltigen Kinder im In und Ausland, auch ihre Eigenen. Ihre Frau sagte, Sie haben 20 J " Leute " im Schießen ausgebildet, da muss ich sie fragen, ob sie auch ihre Kinder sexuell angegangen sind.   Antwort: Fragen sie da mal meine Frau, die müsste das wissen, mir glauben sie ja doch nicht. Und zu Kinderfixxereien fragen sie mal da drüben nach, da gibts ne Basillika mit Typen in schwarzen Kutten, die sollen sich da besonders gut auskennen.   Ich dachte dass alle Einsatzkräfte diese Entwicklung kennen sollten.
    • Die "Bekanntmachung" (im Bundesanzeiger) ist ein Zitat aus § 2 (5) WaffG.   Ansonsten hatte ich geschrieben:     Korrekterweise müßte man wohl von einem "Verwaltungsakt mit Feststellungswirkung" sprechen, der mit dem als "Feststellungsbescheid" bezeichneten Papier bekanntgegeben wird.   Wahrscheinlich wäre es jedoch am sinnvollsten/einfachsten, die im Waffengesetz und der AWaffV genannten Begrifflichkeiten zu verwenden.
    • Gleich mal was bestellen dort. Bin aufgrund der Meinungen hier mehr als überzeugt, dass das die richtige Wahl ist.   Ist ja echt der Hammer, wieviele Leute hier so dermaßen zufrieden sind, weiter so!!!!
    • Im Prinzip ja, aber...   ...erklärt das immer noch nicht den Begriff "Feststellungsbescheid".     Einfach mal den ersten Google-Treffer für einen Feststellungsbescheid angeschaut:     Ein "Feststellungsbescheid" beinhaltet also (üblicherweise zumindest) sowohl die von @Raiden angesprochene Einstufung nach § 2 Absatz 5 WaffG als auch eine Beurteilung nach § 6 AWaffV.   Den Anschein bzw. die Anscheinsfreiheit lässt - wie hier ja auch schon korrekt angemerkt - der einzelne Waffenbesitzer im Zweifelsfall also in Form einer Beurteilung nach § 6 AWaffV feststellen. Das dann "Freistellungsbescheid" zu nennen, ist zwar inhaltlich nicht ganz falsch, trägt aber nur zur Verwirrung bei.
    • Du hast Deinen Beitrag vermutlich sehr in Eile geschrieben aber worum genau gehts da?
    • Ich habs bislang immer so gemacht (bis jetzt 3 x erfolgreich): Fotomontage der Wunschkonfiguration erstellt. Dieses Foto mit genauer Beschreibung der veränderten bzw. gewünschten Teile (z.B. geänderte Schulterstütze, Zweibein usw.)  unter Angabe des originalen Feststellungsbescheides als Grundlage per Mail formlos zum BKA geschickt mit der unverbindlichen Anfrage zur Beurteilung, ob das so durchgehen und prinzipiell positiv beschieden werden könnte. Die Antwort darauf ging manchmal schnell, manchmal musste ich mehrfach freundlich nachhaken. Wenn eine prinzipiell positive Einschätzung signalisiert wurde, habe ich den offiziellen aber formlosen Antrag per Mail gestellt. Bis diese dann im Briefkasten lag, vergingen einige Wochen, je nach Auslastung. Der zentrale Satz " ... ist NICHT vom Verbot des sportlichen Schießen erfasst" steht dann irgendwo als Text drin.   Also:  1) Fotomontage erstellen (gute Bilder machen, diese werden nachher dann 1:1 im Bescheid mit abgedruckt!) 2) Bilder per Mail und Erklärungstext + Nummer des Original-Feststellungsbescheides zum BKA senden und anfragen, ob das Gewünschte so positiv beschieden werden könnte 3) nach positiver Rückmeldung formlosen Antrage auf Beurteilung per Mail stellen 4) warten und irgendwann den Bescheid erhalten 5) EUR 232,-überweisen   Das Ganze nennt sich dann "Beurteilung einer Schusswaffe gemäß §6....."   Ein Feststellungsbescheid ist das, was der Importeuer oder Händler machen lässt. Dieser gilt für die Grundwaffe. Das kostet gut Kohle und dauert. Daher wird auch kein Händler das wegen Euch nochmal machen. Die Beurteilung (diese fragt ihr an) ist die "Bescheinigung" für individuelle Abweichungen der beschiedenen Grundwaffe und ist für den Antragsteller personalisiert (Namen und Adressangabe oben auf dem Bescheid).   Bei Fragen kann man das BKA direkt vorab kontaktieren, was ich immer empfehlen würde.
    • Nein, gilt sie nicht.     Er redet von Verbandswechsel, nicht von Vereinswechsel. Ob das zweiter zwingend mit ersterem verknüpft ist, hat er bisher noch nicht erläutert.   Zumindest solltest Du Dir vorab Gedanken machen, ob in dem Verband in den Du wechseln möchtest für die entsprechende Waffe auch ein Bedürfnisnachweis begründet werden kann. Wenn nicht, würde ich mir den Verbandswechsel zumindest sehr gut überlegen.   Und nein, eine Meldepflicht besteht nur, wenn Du einen Verein verlässt - da dann durch den Verein.   Du musst nur jederzeit in der Lage sein, ein Bedürfnis begründen zu können, und wenn es im Zweifelsfall durch einen weiteren Bedürfnisnachweis des neuen Verbandes ist, wenn die Behörde Dich diesbezüglich kontaktiert und einen Nachweis einfordert.   Anders sieht es mit Waffen auf der Gelben WBK aus, da ist es dann so wie @berndfig beschrieben hat. Da musst Du dann nur Mitglied (irgend)eines Verbandes sein.
    • Ganz einfach: Paragraph 2 (5) WaffG, ob ein Gegenstand vom Gesetz erfasst wird und wie er nach den Anlagen des WaffG einzustufen ist: Einstufung Paragraph 6 (4) AWaffV, Überprüfung ob Ausschlussgründe vom sportlichen Schießen vorliegen: Beurteilung  
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      Paint
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    2. rider650
      rider650
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