Zum Inhalt springen
IGNORED

1 Bier nach dem Schießen ok?


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
  Am 8.6.2022 um 14:23 schrieb Harry Callahan:

Und dafür reicht, dass man nach einem Match eine Patrone in der Tasche hat?

Aufklappen  

Die Frage die ich mir stelle: wie haben die Polizisten Kenntnis von den Patronen erhalten? Im Normalfall wird ja nicht das Auto durchsucht. Sind ihm die Murmeln versehentlich aus der Tasche gefallen oder lag ne Schachtel sichtbar auf dem Beifahrersitz?

  • Gefällt mir 1
  • Wichtig 1
Geschrieben

Wenn er zum Zapfen mit auf die Dienststelle genommen wird,

wird er natürlich zur Eigensicherung vorher durchsucht, und wenn man

das vernünftig macht, dann findet man auch die Munition....

Geschrieben
  Am 8.6.2022 um 13:59 schrieb Harry Callahan:

Disclaimer2: Nur stelle ich mir das Ganze mal in Bayern vor wo eine Maß ja nicht als Alkohol gilt 

Aufklappen  

Sei ruhig großzügig, 2 Maß gehen schon: https://www.spiegel.de/auto/aktuell/alkohol-am-steuer-beckstein-findet-zwei-mass-bier-vertretbar-a-578446.html

  Am 8.6.2022 um 14:10 schrieb Slickride:

Reinlassen, sagen "Da ist der Tresor, aber ich habe Alkohol getrunken, darum mache ich nicht auf?" 

Aufklappen  

Reinlassen UND sich als Säufer outen? :00000733: 

  Am 8.6.2022 um 14:23 schrieb Harry Callahan:

Er ist ja letztlich damit nicht "umgegangen" - er hatte sie ja anscheinend nicht in der Hand. 

Aufklappen  

Vielleicht hätte ein fähiger Anwalt beim Erinnerungsvermögen geholfen? Dessen Honorar ist dann eben unter Lebenserfahrung zu verbuchen.

Geschrieben (bearbeitet)
  Am 8.6.2022 um 16:03 schrieb freakaxl:

Kannst Du das bitte erläutern?

Aufklappen  

 

  Am 8.6.2022 um 16:28 schrieb pulvernase:

WaffG. Waffen werden nicht transportiert, sie werden erlaubnisfrei geführt.

Aufklappen  

 

Genau so ist es. Du als LWB kannst nicht transportieren. Du führst im vom Bedürfnis umfassten Zweck. Andernfalls bewahrst du zu Hause auf.

 

Bearbeitet von Fussel_Dussel
Geschrieben
  Am 8.6.2022 um 15:35 schrieb Josef Maier:

 

 

 

Vielleicht hätte ein fähiger Anwalt beim Erinnerungsvermögen geholfen? Dessen Honorar ist dann eben unter Lebenserfahrung zu verbuchen.

Aufklappen  

Hier war ja wohl auch Alkohol am Steuer Ursache und wer nicht zum fahren taugt ist auch für den Umgang mit Waffen untauglich. 

Geschrieben
  Am 8.6.2022 um 16:28 schrieb pulvernase:

WaffG. Waffen werden nicht transportiert, sie werden erlaubnisfrei geführt.

Aufklappen  

 

Sie werden eben beim Transport nicht geführt, sondern nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit BEFÖRDERT. Steht auch so im WaffG:
 

(3) Einer Erlaubnis zum Führen einer Waffe bedarf nicht, wer
2 - diese nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert, sofern der Transport der Waffe zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt;" WaffG §12 Abs (3) Satz 2 

 

Man transportiert also sehr wohl - und führt eben in diesem Fall NICHT. (so wie z.B. im Satz 3 oder 

Und: "Einer Erlaubnis zum Führen einer Waffe bedarf es nicht, wenn diese "transportiert" wird" ist nicht dasselbe wie "erlaubnisfreies Führen".

D.

  • Gefällt mir 1
  • Wichtig 1
Geschrieben
  Am 8.6.2022 um 16:48 schrieb J4S:

Man transportiert also sehr wohl - und führt eben in diesem Fall NICHT.

Aufklappen  

 

Doch, man führt ohne die Notwendigkeit einer Erlaubnis (wäre das nicht der Fall, wäre das nicht in §12 expressis verbis aufgeführt worden), wenn man bestimmte Bedingungen erfüllt.

Das wird dann umgangssprachlich als "transportieren" genannt, ist aber waffenrechtlich ein "erlaubnisfreies Führen" (unter Auflagen).

 

  Am 8.6.2022 um 16:48 schrieb J4S:

Und: "Einer Erlaubnis zum Führen einer Waffe bedarf es nicht, wenn diese "transportiert" wird" ist nicht dasselbe wie "erlaubnisfreies Führen".

Aufklappen  

 

Doch, genau das ist es.

Geschrieben
  Am 8.6.2022 um 16:48 schrieb J4S:

 

 

Man transportiert also sehr wohl - und führt eben in diesem Fall NICHT. (so wie z.B. im Satz 3 oder 
 

Aufklappen  


danke - du bringst mein Weltbild wieder in Ordnung.

 

Transport
§ 12 Abs. 3 Ziffer 2 WaffG: Eine Waffe darf nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen befördert werden, sofern der Transport der Waffe zu einem vom Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt.
Hiervon erfasst sind die bekannten und typischen Fälle wie der Weg des Sportschützen mit seiner Waffe zum Schießstand, um dort zu trainieren oder einen Wettkampf zu schießen, oder auch der Weg zum Büchsenmacher, wenn die Waffe zur Reparatur muss. Ebenfalls umfasst ist der Transport der Waffe, um diese einem Kaufinteressenten vorzuführen, oder zu einer Ausstellung.
 

Nichts für ungut, aber:  „Du transportierst nicht, du führst verschlossen im Rahmen deines Bedürfnisses.“

… liest sich wie „du läufst nicht, du schwimmst - an Land, im Trockenen, aufrecht auf deinen Beinen, im Rahmen deiner Möglichkeiten.“

 

 

Geschrieben
  Am 8.6.2022 um 17:08 schrieb freakaxl:

du bringst mein Weltbild wieder in Ordnung.

Aufklappen  

Dann bleibt's halt weiter schief.

 

  Am 8.6.2022 um 17:08 schrieb freakaxl:

Nichts für ungut, aber

Aufklappen  

 

Wie war das? Nur verantwortlich dafür was man sagt, nicht dafür verantwortlich, was der andere hört?

 

Es ist durchaus zweckmäßig, dass man sich bewusst ist, dass "transportieren" erlaubnisfreies Führen unter Auflagen ist, auch und grade im Kontext des eigentlichen Threadthemas.

Geschrieben

Die Frage reichen wir an Radio Eriwan weiter: "Ist ein Bier nach dem Schießen in Ordnung?"

 

R.E.: Im Prinzip ja! Aber nur, wenn das Bier alkoholfrei ist, oder man sich in einem Land mit lascheren Gesetzen als Deutschland aufhält.

Geschrieben
  Am 8.6.2022 um 17:32 schrieb callahan44er:

Wie immer. Muss ja jeder seinen Senf dazugeben. Ist alles schon gesagt, nur noch nicht von jedem!

Aufklappen  

ok, ich lerne gerne dazu! Wo steht im WaffG, dass man mit >0.0 promille verschlossene Waffen nicht nach Hause transportieren darf? Welcher Paragraf, welcher Absatz?

 

Dafür, dass das Thema ja angeblich so abgefrühstückt ist, lese ich in diesem Thread viel wiedersprüchlichen Kram!

 

VG Sig

Geschrieben
  Am 8.6.2022 um 17:16 schrieb Kreppel:

Dann bleibt's halt weiter schief.

 

 

Wie war das? Nur verantwortlich dafür was man sagt, nicht dafür verantwortlich, was der andere hört?

 

Es ist durchaus zweckmäßig, dass man sich bewusst ist, dass "transportieren" erlaubnisfreies Führen unter Auflagen ist, auch und grade im Kontext des eigentlichen Threadthemas.

Aufklappen  

ok, dann erläuchte uns mal mit Fakten bitte! Wo steht im WaffG, dass man mit >0.0 Promille keine Waffen transportieren darf?

 

Zweitens: Der Begriff "erlaubnisfreies führen" ist im WaffG  Anlage 2 (zu §1 Abs.2 bis 4) definiert:

3.
Erlaubnisfreies Führen
3.1
Schusswaffen mit Lunten- oder Funkenzündung, deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist;
3.2
Armbrüste;
3.3
unbrauchbar gemachte Schusswaffen.

 

Also, wo hat der Gesetzgeber den Transport von erlaubnispflichtigen Waffen als "erlaubnisfreies führen" definiert. Bitte die genaue Stelle im Gesetztext!

 

 

Geschrieben

Das Thema wurde vor einiger Zeit bei uns im Verein auch Diskutiert.

Anscheinend gibt es zu dem Thema auch ein Urteil das Alkohol auch beim Transport komplett untersagt. 😐

Leider wird kein Datum oder Aktenzeichen angeführt so das man Urteil mal genau nachlesen könnte.

bild alkohol.jpg

Geschrieben

Das mit dem Bier und Schnaps nach dem schießen hat sich bei uns im Verein über die Jahre von selbst erledigt....

Die die gerne einen getrunken haben sind verstorben oder zu alt und betagt um in den Verein zu kommen.

Irgendwann musste mal Bier weggekippt werden. 

Seitdem wird nur noch Wasser, Cola/Fanta und Kaffee gekauft.

Hat sich bis jetzt keiner beschwert!

 

 

 

 

Geschrieben (bearbeitet)
  Am 8.6.2022 um 17:48 schrieb SIG-Fan:

ok, ich lerne gerne dazu! Wo steht im WaffG, dass man mit >0.0 promille verschlossene Waffen nicht nach Hause transportieren darf? Welcher Paragraf, welcher Absatz?

Aufklappen  

 

§ 5 Abs 1 WaffG und § 6 Abs 1 WaffG liefern dazu die Vorlage. Feindliche Behördenmitarbeiter und ihre Richter erledigen den Rest.

Bearbeitet von drummer
Geschrieben

Einfach mal überlegen:

 

Du wirst angehalten, hast eine Fahne. Alkotest ist unter 0,5 Promille, aber "zur Sicherheit" wird die Polizei trotzdem erstmal alles einpacken - warum sollte sie Ärger riskieren.

 

Das ganze wird gemeldet und der SB wird dir erstmal die Pappe lochen - warum sollte er Ärger riskieren, dass er nicht gehandelt hat.

 

Also klagst Du, weil es war ja nur ein Bier. Warum sollte der Richter dir recht geben und damit ein Präzedenz-Fall plus Definition schaffen müssen, bis wie viel Promille der Waffentransport okay ist? Viel Arbeit, viel Text, viel Ärger.

Geschrieben
  Am 8.6.2022 um 18:04 schrieb SIG-Fan:

ok, dann erläuchte uns mal mit Fakten bitte! Wo steht im WaffG, dass man mit >0.0 Promille keine Waffen transportieren darf?

 

Aufklappen  

Das erklärt Dir dann der Richter.

 

  Am 8.6.2022 um 18:04 schrieb SIG-Fan:

Also, wo hat der Gesetzgeber den Transport von erlaubnispflichtigen Waffen als "erlaubnisfreies führen" definiert. Bitte die genaue Stelle im Gesetztext!

Aufklappen  

Das wurde hier im Thread bereits erklärt. Lesen. Verstehen.

 

Denk' einfach nochmal ganz angestrengt darüber nach, warum es wohl den §12 Abs. 3 gibt.

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.