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pulvernase

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  1. Genau, die Seriennummern sind im NWR total sicher. Gut, dass wir in BaWü inzwischen Seriennummern in unsere Schießbücher schreiben und bei Wettkampfveranstaltern hinterlegen müssen. Und dann zum WSV schicken, weil wir sonst unser ÜK nicht behalten dürfen. Da würde niemals nie irgendjemand auf die Idee kommen, diese Daten für irgend etwas anderes zu benutzen. Ehrenwort! Poste am besten zu jedem Bild deiner Waffe die Seriennummer noch maschinenlesbar, zusammen mit deinem Kennzeichen und Personalausweisnummer. Das Internet ist nämlich ein sehr sicherer Ort und niemand will einem was böses. Schon gar nicht übereifrige Waffenbehörden, die Leute in die Pfanne hauen wollen. Das hat es noch nie gegeben. Insbesondere nicht in BaWü. Und schon gleich drei mal nicht im Dunstkreis der Landeshauptstadt. Alles wird gut!
  2. Weil es mal eine Zeit gab, in der Menschen noch freiwillig Verantwortung übernommen haben. Und weil es mal eine Zeit gab, in der man nicht auf Teufel komm raus versucht hat Menschen reinzureiten und eine ganze Armada von Anwälten und Gutachtern beschäftigt hat um irgendwie vor Gericht Fehlverhalten herbeizufabulieren, egal wie abstrus die Argumentation auch ist.
  3. Kurze Zwischenfrage: Ab wie vielen Schützen muss die Aufsicht eine geladene Kurzwaffe im Holster führen, damit sie bei gefährlichem Fehlverhalten direkt einschreiten und das gefährliche Verhalten final unterbinden kann? Und bis wie viele Schützen reicht ein Hirschfänger am Gürtel? Hat das was mit einer Armlänge Abstand zu tun oder war das was anderes? Und überhaupt, welche Fangschussmunition ist eigentlich für die Aufsicht bei wehrhaften Schützen mit Verhaltensauffälligkeit geeignet? Können wir da bitte nochmal eine Diskussion anstoßen, das hatten wir schon lange nicht mehr!
  4. Joa, wie du meinst. Ich finds halt kritisch, wenn du hier Unwahrheiten über den Inhalt von nicht öffentlich zugänglichen Normen verbreitest. Wenn du eine Stelle in einer Norm oder einem Gesetz findest, die eine Verankerung unter 1000kg vorschreibt, immer her damit. Im Übrigen, ich hab die EN 1143-1. Ich "glaube" also nicht den Inhalt, ich kenne ihn. Kann ich nur empfehlen und gibts schon für 12€ bei Beuth. Das gleiche gilt für den §13 AWaffV, nur dass der öffentlich zugänglich ist und jeder selber nachschauen kann, ob da das Wort "Verankerung" drin vorkommt wie du behauptest. Darf aber jeder halten wie er will: Entweder selber die Quellen lesen und Wissen aus erster Hand haben. Oder einem Forentroll mit der x-ten Sockenpuppe glauben.
  5. Ach komm, das Märchen haben wir doch oft genug diskutiert. Die Norm schreibt keine Verankerung vor. Sie schreibt vor, dass entsprechende Behältnisse eine Verankerungsmöglichkeit haben müssen, die einer Zugkraft von 50kN widerstehen muss ohne zerstört zu werden. Das steht in DIN EN 1143-1 4.2.1 wenn man es nachlesen will. Der Widerstandsgrad gilt selbstverständlich auch ohne Verankerung. Und "Abrissverankerung" gibts im §13 AWaffV auch nicht. Da gibt es bei Klasse 0 nur die Unterscheidung ob über oder unter 200kg. Und wenn drunter, dann kann man das auch mit einer Verankerung nicht ausgleichen. Die Einschränkungen bleiben bestehen.
  6. Bleigeschosse neigen zum Schmieren. Dabei setzten sich die Züge mit Blei zu und der Laufdurchmesser wird etwas kleiner. Wenn du dann Magnumladungen mit Vollmantelgeschossen ohne gründliche, mechanische (!) Reinigung schießt kann es zu Druckspitzen kommen. Das ist weder für den Revolver noch für den Schützen gut. Wenn die Geschosse beschichtet sind oder einen Mantel haben, dann hat man das Problem mit der Laufverbleiung nicht. Du kannst schon Bleigeschosse benutzen, solltest dann aber nach jedem Training den Lauf gründlich mechanisch reinigen um im Fall der Fälle sofort mit .357 losziehen zu können. Bei einer Sportwaffe ist das etwas weniger kritisch, weil du den Einsatz besser planen kannst. Unabhänig davon würde ich dir empfehlen mit dem Kaliber zu trainieren, mit dem du später auch rausgehst. .38er sind ok um die Grundlagen zu lernen. Aber wenn du Magnumladungen nicht gewöhnt bist, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass du im Ernstfall muckst und daneben schießt.
  7. Sag ich doch, nebenan. Gewöhn dich schonmal an diese Distanzen. Munitionsversand ist unverschämt teuer und Selbstabholung lohnt sich. Von Günzburg aus nach Aresing ist nun wirklich keine "Reise" wie du es nennst. Aber klar, du kannst auch nach Ulm fahren und dir beim MSZU oder Frankonia zwei Schachteln Munition kaufen. Da kommst du vermutlich aufs gleiche raus. Jäger und Sportschützen definieren "Großeinkauf" ja gerne unterschiedlich. Aber gerade mit Kurzwaffen ist regelmäßiges und intensives Training absolut notwending, wenn man sie in nicht idealen Situationen sicher einsetzen will. Da sollten jetzt am Anfang schon 1-2 Tausend Schuss durchgehen.
  8. https://sportschuetzenbedarf-weiss.de/ Alles andere ist Geldverschwendung wenn du eh quasi nebenan wohnst.
  9. Dann, wie gesagt: Entweder, dein Händler verarscht dich mit den Preisen für .357, oder du hast dir .38er mit Bleigeschossen ausgesucht. Letzteres ist eine echt blöde Idee, wenn du damit auch jagdlich .357 schießen willst.
  10. Was verstehst du unter "deutlich billiger"? Entweder, du kaufst bei Läden mit massiv überzogenen Preisen für .357 Mag, oder du sprichst von .38er mit Bleigeschossen. Davon würde ich dir dringend abraten, wenn du weiterhin .357er mit Mantelgeschossen verschießen willst. Der Preisunterschied zwischen .357 und .38 mit (Teil)Mantelgeschossen ist marginal. Beides gibt es im Bereich 21-22€/50 Schuss.
  11. Fun fact: Im NWR gibt es eine eigene Kategorie für Waffen, die per Definition auf die gelbe WBK erworben werden können, für die aber keine Sportdisziplin bekannt ist. https://www.nwr-fl.de/jdownloads-blind-allekategorien.html?task=download.send&id=45:matrix-standardisierung-haeufig-angefragter-waffen-gemaess-xwaffe-waffenmatrix&catid=2 Was die einzelnen Behörden dann draus machen ist wieder eine andere Frage.
  12. Ich kenne (über zwei Ecken) Fälle im Alb-Donau-Kreis, bei denen die Behörde nach der zweiten gleichartigen Waffe (Repetierer, Halbautomaten, etc) einen "Bedürfnisnachweis" fordert. Natürlich auch wieder komplett am WaffG vorbei, denn der §13 ist eindeutig. Das scheint den Innenminister allerdings nicht zu stören, denn kommt ja schon seit einiger Zeit mit seinem verfassungsrechtlich sehr fragwürdigen Verhalten durch. Nach dem was mir so zugetragen wurde, haben die Verbände in BaWü inzwischen kapituliert und nehmen das einfach hin.
  13. Interessant. Ich kann mich erinnern, die Geschichte mit "christlicher Tradition" und schwulen Schützenkönigen damals gelesen zu haben. Das war vor meiner Zeit als LWB und hat in meiner damaligen Wahrnehmung das Vorurteil der rückständigen und alkoholaffinen Schützenschaft bestärkt. Ob der BDHS wirklich der richtige Partner ist um die LWB in der heutigen Zeit zu vertreten und zu repräsentieren? Religiöse Fundamentalisten mit Drogenproblemen und Waffen sind ja ein ganz heißes Thema.
  14. Ich muss sagen, ich bin fassungslos. Wenn die Ergänzung zum Protokoll echt sein und die Vorwürfe darin zutreffen sollten, dann müsste man den gesamten Vorstand des FWR - mit Ausnahme von VDB und eventuell DSU - für unfähige Dilettanten halten oder gar schlimmeres unterstellen. Man schafft es über Jahre nicht, seinen eigenen Verein satzungs- und rechtskonform zu führen. Das bekommen selbst die kleinsten Schützenvereine mit allesamt ehrenamtlichen Vorständen hin und ist die Grundvoraussetzung für Handlungsfähigkeit. Jetzt kann man 1 und 1 zusammenzählen und sich überlegen, wie professionell und aktiv wohl die Lobbyarbeit und Vertretung unserer Interessen in Berlin betrieben wird. Dass da der VDB "unangenehm" ist - also darauf besteht, dass der Verein ordnungsgemäß geführt wird - kann ich sogar verstehen. Was ich nicht verstehen kann ist, dass das Ego einiger Verbandsfunktionäre davon jetzt so verletzt ist, dass man jetzt das trotzige Kleinkind raushängen lässt und den VDB nicht mehr mitspielen lassen will. Vor dem Hintergrund dieser Anlage zum Protokoll bin ich insbesondere von @Friedrich Gepperth maßlos enttäuscht. Trotz teilweise unterschiedlicher Ansichten in der Sache habe ich ihn immer für einen integeren Vertreter der LWB gehalten, der versucht das Beste für die Schützen insgesamt herauszuholen. Wenn ich jetzt aber sehe, wie der Vorlauf zum Ausschluss des VDB war und wer den Antrag am Ende gestellt hat, bin ich mir mit meiner Einschätzung nicht mehr so sicher. Und das FWR hat sich für mich dauerhaft erledigt. Egal, was da in Zukunft noch kommt, der Makel des Filzes und der Mauschelei wird bleiben.
  15. Egal, was genau die Hintergründe sind: Die Außenwirkung ist verheerend. Nach den letzten Aussagen von @Friedrich Gepperth hier im Forum glaube ich auch nicht, dass wir eine Erklärung bekommen. Man scheint sich beim BDS wieder mehr auf die Geheimdiplomatie zu konzentrieren. Ich persönlich finde das sehr schwach. Das FWR war jahrelang nach außen für LWB und Öffentlichkeit unsichtbar und scheint jetzt durch den VDB ordentlich wachgerüttelt. Und anstatt sich mal Gedanken zu machen, warum das FWR unter den LWB nicht mehr ernst genommen wird, wird hier Kindergarten gespielt. Auch der Fakt, dass das für den VDB nach eigener Aussage völlig überraschend kam heißt, dass sich die Verbände im Vorfeld schon darüber einig waren. Da wären wir dann wieder bei der Geheimdiplomatie. Es bestätigt leider wieder einmal das Bild, das ich von unseren Verbandsführungen habe. Wie man als Verband auch auftreten und der Öffentlichkeit seine Forderungen erklären (!!) kann, sehen wir ja aktuell gerade.
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