pulvernase
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Leistungen von pulvernase
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Großkaliber Genehmigung bei Kleinkaliber Trainingseinheiten?
pulvernase antwortete auf Martinii's Thema in Waffenrecht
Das läuft über die Schiene der "Erforderlichkeit" in §14 Abs. 3. Die beantragte Waffe muss nicht nur zugelassen sein, sondern auch erforderlich. Da geht es nicht nur darum, ob schon vorhandene Waffen vielleicht auch brauchbar wären, sondern auch um die Verwendung selbst. Wenn du nicht glaubhaft machen kannst, dass du mit der Waffe irgendwo geregelt trainieren kannst, dann wird es schwierig zu argumentieren, dass die Waffe für dich erforderlich ist. Die WaffVwV sagt dazu z.B. eine Waffe ist erforderlich, "wenn mit ihr nach den tatsächlichen Nutzungsmöglichkeiten des Antragstellers auch geschossen werden kann." Der Nachweis ist in der Regel aber leicht zu erbringen. Entweder hat dein Heimatverein eine entsprechende Anlage, oder ein Verein in der Nähe, der Gastschützen erlaubt, oder eine kommerzielle Anlage, die regelmäßig nutzbar ist. Hauptsache, du kannst mit der Waffe mit realistischem Aufwand schießen und trainieren und das darlegen. -
WBK liegt wg. Eintragung beim Amt, trotzdem zum Training?
pulvernase antwortete auf Serious Sam's Thema in Waffenrecht
Kein Problem, hier bitteschön: Nachlesen kann das der richtige Fachmann in Anlage 1 Abschnitt 2 Nr. 4 des WaffG. Da kann er auch nachlesen, dass es kein "Transportieren" nach WaffG gibt, denn es ist kein vom WaffG definierter Begriff. Leider konnte mir mein Sachbearbeiter den Unterschied zwischen "Transportieren" und erlaubnisfreiem Führen nach §12 Abs. 3 nicht erklären, ist wohl kein Fachmann. Vielleicht könntest du ihn ja anrufen, so von Fachmann zu Noch-nicht-Fachmann und ihn weiterbilden? Immerhin machst du das ja nahezu täglich und kennst dich sehr gut aus. Ich würde ja sagen, dass du hier das in der Regel erlaubnispflichtige Führen und die in §12 Abs. 3 geregelten Ausnahmen von der Erlaubnispflicht meinst, die man umgangssprachlich (aber inkorrekterweise) gerne "Transportieren" nennt, aber ich hab ja auch keine Ahnung und kann vielleicht das Gesetz Wort für Wort lesen, aber anscheinend nicht verstehen. Trotzdem ist es natürlich immer gut, wenn man seine vollmundige Behauptungen auch konkret belegen kann, anstatt sich auf seinen Sachbearbeiter verlassen zu müssen -
WBK liegt wg. Eintragung beim Amt, trotzdem zum Training?
pulvernase antwortete auf Serious Sam's Thema in Waffenrecht
Doch. Alles außerhalb deiner Wohnung/Geschäftsräume/befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte ist Führen. Und die restlichen >500 Waffenbehörden in Deutschland rufen also bei deiner an, wenn sie wissen wollen, was im WaffG steht? -
Die DSU hat ein breites Angebot an EWB-Druckluftdisziplinen, allerdings nur bis Kal. 5,5mm. Damit ist die E0 in der Praxis beschränkt, weil bei Druckluft hohe E0 schwere Geschosse und damit größere Kaliber braucht. Stimmt in der groben Verallgemeinerung so nicht. Es zählen die sachlichen Verbote im Bundesjagdgesetz und in den einzelnen Jagdgesetzen der Länder.
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Die Aufsicht hat zwei wichtige Aufgaben: 1) Darauf achten, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden (Altersgrenzen, verbotene Schießübungen, vom Schießsport ausgeschlossene Waffen, etc...) 2) Verhindern, dass Anwesende durch ihr Verhalten vermeidbare Gefahren verursachen (unsichere Waffenhandhabung, offensichtliche Mängel an Waffen und Standausrüstung, vor der Feuerlinie herumturnen, usw...) "Technische Hilfe" bei Waffenstörungen, Kommandos nach SpO, Kaffee und Kuchen servieren oder Schützen den Hintern abwischen sind nicht Teil der gesetzlich festgelegten (!) Aufgaben der vAP. Beides sind Aufgaben, die nicht "jahrelange Erfahrung" erfordern, sondern Kenntnis der elementaren Sicherheitsregeln und des WaffG. Beides kann man problemlos in einem Lehrgang vermitteln. Da könnte man dann sogar ein Zeugnis ausstellen, und den Teilnehmern die erforderliche Sachkunde für die Übernahme der Aufsicht bescheinigen... ach nee, warte mal, genau das machen wir ja schon!
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Da zieht sich die jeweilige Behörde im Zweifel aber auch genau das raus, was sie haben will oder ihrer Argumentation hilft und ignoriert den Rest. Vor ein paar Jahren hatte ich da mal ein sehr erhellendes Gespräch mit dem damaligen Leiter meiner damaligen Waffenbehörde. Sinngemäß war die Aussage: "Maximal strenge Auslegung des WaffG und SprengG, weil irgendwo in der Provinz hat das mal ein Verwaltungsgericht so beschlossen. Beschlüsse zu Gunsten der Schützen beachten wir nicht, denn Urteile eines Verwaltungsgerichts gelten nur für den Einzelfall". Auf den Widerspruch seiner Aussage angesprochen meinte er nur lapidar "Sie können ja klagen". Der Mann war aber auch der Meinung, dass wenn es nach ihm ginge, jeder Sportschütze mit jeder Waffe auf der WBK 12/18 nachweisen sollte. Wer das nicht kann, hätte halt zu viel. Weil er das aber nicht dürfe, schöpfe er seinen erlaubten Rahmen eben möglichst restriktiv aus. Inzwischen ist er nicht mehr Leiter der Behörde und macht jetzt irgendwas anderes, was nichts mehr mit Waffen zu tun hat. Warum weiß ich nicht, nur dass sein Nachfolger deutlich vernünftigere Ansichten hat.
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Verständnisfrage zur unterschiedlichen Bewertung des Abreißgewichts bei B-Alt.
pulvernase antwortete auf Tatonka's Thema in Waffenrecht
Wir drehen uns im Kreis. Habe ich zwar befürchtet, aber ich hatte Hoffnung, dass bei der ganzen Diskussion wenigstens irgendwas entfernt sinnvolles rauskommt. Komm, ein letzter Versuch: Wir liegen eigentlich gar nicht so weit auseinander. Wir sind uns einig, dass eine Verankerung sinnvoll ist. Wir sind uns auch einig, dass beim Abhandenkommen eines Waffenschranks unangenehme Fragen gestellt werden und es da "besser aussieht", wenn eine aus der Wand gerissene Verankerung gefunden wird. Das Problem ist jetzt, dass du dich weigerst anzuerkennen, dass es einen Bereich zwischen "Verankerungen sind Teufelszeug und Bevormundung der Bürger!!11!elf" und "Ein Waffenschrank mit 999kg muss in jedem Fall verankert sein, selbst wenn er in einem Banktresor steht" gibt. Das kann man so machen, damit ignoriert man aber die Lebensrealität vieler Schützen. Was macht z.B. der Schütze in einer Mietwohnung in einem Fertighaus? Schraubt der seinen Tresor mit einer Spaxschraube an seine Trockenbauwand? Und wenn ja, was ist eine Verankerung in einer Rigipsplatte wert? Oder bohrt er durch die guten Fliesen oder das Parkett und erklärt das danach seinem Vermieter? Was macht er, wenn es nur eine Holzdecke ist? Oder sollte er lieber den Schießsport ganz lassen, weil er nicht im Eigentum wohnt und seinen Tresor nicht "einfach festdübeln" kann? Nach einem Diebstahl wird immer gefragt werden, welche Maßnahmen der Schütze getroffen hat um das zu verhindert. Da wird auch, aber nicht nur nach der Verankerung gefragt. Da schaut man sich auch die Fenster an, die Haustüre, generell den Weg, den der Dieb in die Wohnung genommen hat. Da geht es dann auch darum, ob der Schrank offensichtlich für jeden zu erkennen im Wohnzimmer oder Flur stand, oder ob er in einem Raum war, in dem Besucher ihn nicht sofort bemerken. Wenn in der Gesamtschau am Ende erkennbar ist, dass der Schütze nicht ausreichend vorgesorgt hat, dann hat er ein Problem. Davor rettet aber auch die Verankerung nicht, wenn der Tresor für alle sichtbar gegenüber einem Fenster in der Erdgeschosswohnung in der Innenstadt steht und dann eines Tages aus der Wand gebrochen war. Du behauptest steif und fest, dass jeder Waffenschrank in jeder Situation verankert sein muss. Das ist nicht korrekt und das weißt du. Du versuchst das u.A. mit persönlichen Angriffen zu überspielen, weil du keine echten Argumente außer "Ja, aber der Richter" hast. Es ist auch Unsinn zu behaupten, dass man hier Leute anstiftet Hausdurchsuchungen oder Verurteilungen zu riskieren. Jede Situation ist individuell und jeder Schütze ist selbst dafür verantwortlich, in seiner Situation die richtigen Vorkehrungen zu treffen. Wenn der Gesetzgeber eine Verankerungspflicht ungeachtet der Umstände gewollt hätte, dann hätte er das inzwischen ins Gesetz geschrieben. Das hat er aber nicht getan. Genauso könnte man argumentieren, dass man Waffenschränke nur in Räume mit Türen und Fenster mit RC3 aufbewahren darf, weil man es sonst einem Einbrecher zu leicht machen würde, überhaupt in die Nähe des Schranks zu kommen. Das hab ich mir übrigens nicht ausgedacht, das war eine Empfehlung der zuständigen Stelle hier in BaWü. Hast du das bei dir daheim umgesetzt? Es wird nie 100%ige Sicherheit geben. Wenn jemand gezielt einen Waffenschrank stehlen will, dann wird er das tun. Unangenehme Fragen wird man in jedem Fall stellen und auch eine Verankerung alleine schützt nicht, wenn der Rest außenrum nicht in Ordnung war. Es wird am Ende darauf ankommen, ob weitere Sicherheitsmaßnahmen geeignet gewesen wären, den Diebstahl zu verhindern. Bei dem jetzt schon mehrmals angesprochenen Beispiel mit dem Rollbrett: Mit Sicherheit. Bei dem 250kg Tresor im Keller: Unwahrscheinlich. Oder anders gesagt: Wenn bei einem einfachen Wohnungseinbruch ein Waffenschrank als Beifang verschwindet, dann hat man ein Problem. Wenn ein Waffenschrank erkennbar gezielt mit entsprechender Vorbereitung und Planung gestohlen wurde, dann ist das eine andere Geschichte. Nach deiner Argumentation würde man auch mit einem verankerten Tresor verurteilt werden: Der Tresor ist ja weg, also waren die Vorkehrungen offensichtlich nicht ausreichend und damit hat man gegen §36 verstoßen - der spricht ja nicht von Verankerungen, sondern nur von "erforderlichen Vorkehrungen". Erkennst du das Problem? -
Verständnisfrage zur unterschiedlichen Bewertung des Abreißgewichts bei B-Alt.
pulvernase antwortete auf Tatonka's Thema in Waffenrecht
Genau, und du hast die Weisheit mit Löffeln oral in großen Mengen aufgenommen. Was war doch gleich wieder deine Qualifikation um "den Willen des Gesetzgebers" zu interpretieren, was laut dir weder der Polizei, geschweige denn einem normalen Menschen zusteht, weil ihnen sonst der Richter erklärt, was sie hätten denken sollen? Ja dann hast du sicher für dich eine 100%ige Lösung gefunden, wie du das mit absoluter Sicherheit verhindern kannst. Komm, lass hören, wie machst du das? Stacheldraht, Elektrozaun, Selbstschussanlagen? Wie verhinderst du in allen möglichen Konstellationen ein Abhandenkommen der Waffen? Kettest du dich an deinem Tresor fest? Oder gilt die Anordnung nur für unverdübelte Tresore und der 10€ Dübel befreit dich davon, weitere Maßnahmen zu treffen? Oder sollte es gar Situationen geben, in denen du ein Abhandenkommen nicht sicher verhindern kannst? Wenn ja, dann gib deine WBK besser gleich ab, bevor dir ein Richter noch erklärt, wie du es hättest besser machen können. Immerhin bezieht sich §36 ja nicht nur auf den Tresor, da ist gaaaaanz viel Potential für alle anderen Lebensbereiche, wenn man deiner Interpretation folgt. Was für eine Haustüre hast du? Hast du überall mindestens RC2 Fenster und eine RC3 Türe/Fenster in deinem Aufbewahrungsraum? Hast du eine Alarmanlage? Sind deine Wände gemauert und kein Trockenbau? Eine explizite Verankerungspflicht gibt es nicht, Punkt. Außer natürlich, du zauberst im WaffG, in der AWaffV oder in der EN 1143-1 einen Beweis hervor. Das kannst du aber nicht, deswegen pöbelst du jeden an, der nicht deiner Meinung ist. Sogar im waffentechnisch wirklich spaßbefreiten BaWü ist man von "muss verankert werden" auf "soll verankert werden" umgeschwenkt. Passt irgendwie nicht zu deiner absolutistischen Auslegung, oder? Und ja, ich hab mit den entsprechenden Leuten gesprochen. Das war ein sehr interessantes Gespräch und da gab es erstaunlich viele Grautöne für einen Sachverhalt, bei dem du nur schwarz oder weiß kennst. Das waren übrigens die gleichen Leute, die für die oben verlinkte Broschüre mit verantwortlich waren. Mit denen zusammen haben wir für ein Vorhaben ein Sicherheitskonzept erstellt, in Zusammenarbeit mit der zuständigen Behörde. Und da ging es um deutlich mehr, als nur um Dübel. Jetzt ist nur die Frage: Wem glaube ich? Denen, die im Internet Andersdenkende wüst als "Schwurbler" beschimpfen, oder denen, die von meiner Waffenbehörde angerufen werden, wenn sie eine Einschätzung will? Nochmal: Keiner bestreitet, dass eine Verankerung gut ist, wenn sie an dem Aufbewahrungsort technisch sinnvoll umsetzbar ist. Aber die Schlussfolgerung "Kein Dübel -> Straftat" ist halt Unsinn und in dieser vereinfachten Form nicht haltbar. Sagen die, die der Richter fragt, wenn was passiert ist. Das Beispiel mit dem Rollbrett kam übrigens von denen und basierte auf einer wahren Begebenheit. -
Verständnisfrage zur unterschiedlichen Bewertung des Abreißgewichts bei B-Alt.
pulvernase antwortete auf Tatonka's Thema in Waffenrecht
Weil es eben keine allgemeine Pflicht zur Verankerung von Tresoren < 1000kg gibt. Das gibt weder das WaffG her, noch die EN 1143-1. Da hilft es auch nicht, wenn man seit Jahren versucht eine solche Pflicht über viele Ecken herbeizuschreiben. Ich erinnere an die Broschüren der Länder (BaWü früher: "Muss verankert werden", Bayern: "Muss nicht verankert werden"), die inzwischen unter Federführung der Polizei BaWü für Bund und Länder vereinheitlicht wurden (https://www.polizei-beratung.de/medienangebot/detail/download/26433/type-100015/?cHash=38c36a980df878c43ce0409e27c7588c) In der vereinheitlichten Fassung wird die Frage nach der Verankerung auf Seite 15 sogar direkt beantwortet: Die Polizei empfiehlt eine Verankerung. Es gibt keine Pflicht. Wo man als Waffenbesitzer jetzt die Grenze zieht, bleibt jedem selber überlassen. Das Extrembeispiel mit dem 30kg Würfel steht da auf der einen Seite, auf der anderen Seite steht ein 800kg Tresor im 2. Untergeschoss. Ob verankert wird, hängt von den Gegebenheiten am Aufbewahrungsort ab und ist Entscheidung des Waffenbesitzers. Es soll ja Räume oder Aufbewahrungssituationen geben, in denen sich weder Boden noch Wand für eine sinnvolle Verankerung eignen. Mal ganz provokant gefragt, weil du ja immer den "bösen Richter" als Beispiel nennst: Wenn ein 250kg Tresor samt Inhalt aus einem Keller in einem EFH verschwindet, dann hat jemand das Haus ausgespäht, hat erfahren, dass da ein Waffentresor im Keller steht, ist eingebrochen als er erwarten konnte längere Zeit unbemerkt zu bleiben und hat eine Transportmöglichkeit für den Tresor über eine Kellertreppe und ein geeignetes Fahrzeug vorbereitet. Willst du mir ernsthaft erzählen, dass eine Verankerung in Zeiten von Akkuspreizern diesen vorbereiteten Diebstahl verhindert hätte? Das ist doch lächerlich. Sobald man einen Tresor nicht "einfach so" bei einem Gelegenheitseinbruch aus dem Haus tragen kann, ist die Verankerung nicht viel wert. Wer vorbereitet einbricht um einen Waffenschrank mitzunehmen, den hält ein "10€ Schwerlastanker" bestimmt nicht auf. Und sind wir mal ehrlich, die so oft angeführten 30kg-Würfel sind in Schützenkreisen jetzt wirklich nicht der Standard. Da reden wir eigentlich immer über Tresore >> 150kg + Inhalt. Wenn jetzt irgend ein Held auf die Idee kommt, seinen 100kg Langwaffenschrank auf einem Rollbrett von außen sichtbar an seiner Terassentüre zu parken, dann kann man dem auch nicht mehr helfen. Da gehe ich dann mit der §36-Argumentation mit. -
Unabhängig von Sinn oder Unsinn der neuen Regeln beim WSV: Der LV wird einiges an Überzeugungsarbeit und Erklärung leisten müssen, denn mit der Ankündigung dieser Neuregelung zu Beginn des Jahres in der Verbandszeitung ohne weitere Einordnung oder Informationen hat man massiv Unmut bei den Vereinen hier in der Umgebung erzeugt. Die Reaktionen darauf bewegten sich meistens zwischen "schallendem Gelächter" und "lautem Fluchen auf den LV". Ich vermute mal, dass das in anderen Teilen des Landes ähnlich war. Ich hab auch schon das eine oder andere "Dann manchen wir den Laden halt zu und machen nur noch $anderer_verband" gehört. Das ist leider kommunikativ nicht gut gelaufen und hat viele Ehrenamtliche in den Vereinen verärgert.
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- waffg § 14
- terminanzahl
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Das scheint umstritten. Unsere Behörde weigert sich, alte grüne WBKs, die noch auf den Verein (teilweise mit namentlicher Nennung früherer Vorstände per "vertreten durch [...]"), durch neue Vereins-WBKs zu ersetzen. Da stellt man sich auf den Standpunkt, dass der Verein die aktuell waffenrechtlich verantwortlichen Personen gemeldet hat und diese auf die neueste WBK des Vereins (echte Vereins-WBK) eingetragen sind. Das wäre genug um den Umgang für diese Personen mit allen Vereinswaffen zu erlauben. Fand ich damals schon komisch, aber was will man machen? In der Praxis hat man halt im Zweifel die alte WBK mit Vereinsnamen, auf der die Waffe steht, sowie die neue Vereins-WBK mit dem eigenen Namen dabei wenn man mit der Waffe unterwegs ist.
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Erfahrungen Ausnahmegenehmigung 30er Magazine für IPSC PCC
pulvernase antwortete auf Forino's Thema in Waffenrecht
Ich meine es waren 60-70€, ist aber schon länger her. -
Erfahrungen Ausnahmegenehmigung 30er Magazine für IPSC PCC
pulvernase antwortete auf Forino's Thema in Waffenrecht
Ja, da bekommt man ein Einschreiben vom BKA mit der Rechnung. Der blöde und leicht ängstliche Blick vom Zusteller ist im Preis inklusive. -
Erlaubnis Waffen geladen zu Hause/in den Geschäftsräumen tragen?
pulvernase antwortete auf Karlfried54's Thema in Waffenrecht
Indem er einen Dummy baut und damit prüft, ob alles passt. Wenn man das mit scharfen Patronen macht und feststellt, dass es nicht passt, dann hat man im schlimmsten Fall eine geladene Waffe rumliegen, deren Verschluss man nur noch mit Gewalt aufbekommt. Völlig unabhängig von der Frage, ob ich das darf oder nicht, würde ich das schon aus Eigenschutz nicht mit scharfen Patronen testen. Und weil man das sinnvollerweise am Anfang prüft bevor man ein paar hundert Schuss mit unbekannter Passform läd, ist das auch kein Problem mit dem Dummy. Entweder danach das Geschoss ziehen und Pulver rein, oder als Muster aufheben fürs nächste Mal. -
Verstoß gegen die Zulassung eines Schießstandes
pulvernase antwortete auf Giraffe's Thema in Waffenrecht
Wir haben die Diskussion mit dem Herholen der Scheiben gerade durch mit unserem SV. An sich kein Problem, es ist nur sicherzustellen, dass das Geschoss im Kugelfang landet und nirgends sonst. Und dass die in den Schießstandrichtlinien gelisteten Bedingungen für die Scheibenhalterung eingehalten werden. Interessant wird es, wenn auch sitzend/liegend vom Boden aus auf Zwischendistanzen geschossen werden soll. Da muss der Kugelfang dann doch recht groß bzw. hoch sein, damit das noch gut funktioniert.