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pulvernase

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  1. Beim WSV: Die Seriennummern der Waffen werden erfasst. Hier reicht oft die VM als Wettkampfnachweis und die Vereine müssen eine entsprechende Liste führen. Der Verein stellt dann den "Wisch" mit Wettkampf, Datum und Seriennummer aus und das Mitglied reicht das beim WSV ein. Der bestätigt dann gegenüber der Behörde das Bedürfnis. BDMP: Jedes Mitglied ist verpflichtet sein Schießbuch zu führen. Da werden die Seriennummern bzw Waffen angegeben und dann beim Wettkampf abgestempelt. Bei Bedarf schickt man Kopien des Schießbuchs an den LV, der dann das Bedürfnis für die Behörde bestätigt.
  2. ... ist halt nicht BaWü. Hier gilt Wettkampfnachweis pro Waffe. Und wenn du das schon schlimm findest, dann halte dich gut fest: Repetierflinten zählen in BaWü per Definition immer zum Überkontingent, auch wenns die einzige Waffe im Besitz ist. Der Innenminister, auf dessen Mist das gewachsen ist, ist übrigens von der CDU.
  3. Das kommt sehr auf die Gegend an. In manchen Teilen Deutschlands reicht die Eigenschaft "Waffenbesitzer", dass automatisch das SEK anrückt. Leider auch kein Hörensagen, sondern im eigenen Umfeld erlebt. Hat sich später in Wohlgefallen aufgelöst und die Durchsuchung wurde in letzter Minute abgesagt, aber das SEK war schon in der Stadt und "startklar". Und da ging es nicht um böse Nahtsies, Clans oder sonstwas, sondern um einen Streit während der Scheidung. Und dann gibts da noch die tollen Hausdurchsuchungen bei "Zeugen". Das wird in Süddeutschland gerne auch mal zur Einschüchterung benutzt. Da kommen dann auch nicht die Streifenpolizisten von Nebenan, sondern etwas robustere Kollegen. Und die finden das, was ihnen zu finden befohlen wurde, egal wie lächerlich der Vorwurf am Ende ist. Ein schönes bzw. beängstigendes Beispiel ist hier zu sehen: https://www.spiegel.de/netzwelt/web/hausdurchsuchungen-bei-netzaktivisten-chaos-computer-club-kritisiert-polizeivorgehen-a-1216463.html Wäre einer der Anwesenden im Hackerspace Waffenbesitzer gewesen, hätte man ihm die WBK gelocht. Das sind nämlich "Tatsachen, die die Annahme rechtfertigen, dass". Auch, wenn die "Tatsachen" gelogen sind und auch, wenn später ein Gericht festgestellt hat, dass die Durchsuchung rechtswidrig war. Das steht in deiner Akte und die Behörde sieht es. Also: Fühle dich nicht zu sicher. Nur, weil du nichts angestellt hast, heißt das noch lange nicht, dass du nicht auch unangemeldeten Besuch bekommen kannst. Es reicht, wenn du die falschen Leute kennst oder zur falschen Zeit am falschen Ort bist.
  4. Naja, doch. Aber Grundrechtseingriff bleibt Grundrechtseingriff. Je mehr Kopetenzen der Staat erhält, umso höher ist das Missbrauchsrisiko. Nicht nur jetzt, sondern vor allem in der Zukunft. Die Geschichte hat gezeigt, dass solche Eingriffsmöglichkeiten sehr selten wieder abgeschafft werden. Und sie hat auch gezeigt, dass der Staat diese Möglichkeiten früher oder später missbraucht - Corona-Adress-Listen beim Handtaschendiebstahl anyone? Für uns als Waffenbesitzer kommt dann noch der Fakt dazu, dass auch Dinge unterhalb der Strafbarkeitsgrenze oder Ordnungswidrigkeiten schnell zu Schäden im fünfstelligen Bereich führen und bei Händlern/Sachverständigen/Berufsjägern die Existenz gefährden können. Die "falsche" Meinung zu haben und öffentlich zu äußern kann schon ausreichen. Da sehe ich jede Form von Aufweichung der rechtstaatlichen Grundprinzipien sehr kritisch. Und ganz offensichtlich bin ich mit der Ansicht nicht alleine, wenn man sich das Echo der geladenen Experten im Innenausschuss so anhört.
  5. Was ich sehr begrüße. Wenn man etwas bewegen kann, dann gemeinsam. Und wenn die Verbände den Briefgenerator zur Abwechslung mal mittragen, dann reden wir da auch über eine ganz andere Reichweite als vorher.
  6. Man kann vom BZL und der Historie halten was man will, aber da passiert im Moment mehr als in den letzten Jahren FWR zusammen. Auch der Ton gegenüber der Politik, insbesondere der FDP, klingt für mich jetzt weniger nach Hinterzimmer. Freunde werden wir vermutlich nicht, aber am Ende beurteile ich Menschen und Organisationen nach ihren Taten und nicht unbedingt nach ihren Worten - siehe FDP. Jetzt Aktionen zu boykottieren, weil sie von den "Falschen" initiiert wurden, halte ich für kurzsichtig. Anderswo wird eine solche "Brandmauer" dann scharf kritisiert. Doppelstandards gibts nicht nur bei den Linken.
  7. Weder noch. §27 WaffG und §9 AWaffV sagen dir, was du auf zivilen Schießständen darfst. Kampfmäßiges Schießen ist kategorisch ausgeschlossen. Eine echte Definition vom kampfmäßigem Schießen gibt es zwar nicht, aber der oben zitierte §15a WaffG sagt dir zumindest, dass Mannscheiben definitiv kampfmäßiges Schießen sind. Damit ist es dann egal ob du Jäger, Sammler oder Sportschütze bist - auf einem normalen Schießstand sind Mannscheiben und Ähnliches hundepfui. Es gibt allerdings eine Ausnahme für Lehrgänge im Verteidigungsschießen. Da darf zwar auch nicht kampfmäßig geschossen werden, aber Mannscheiben sind erlaubt. Nur an den Lehrgängen teilnehmen darfst du als Normalsterblicher eben nicht.
  8. Das stimmt leider nicht. Du musst nachweisen, mit deinen eigenen Waffen geschossen zu haben. Leihwaffen reichen nicht! Es ist aber nicht festgelegt mit welcher Waffe genau. Dh, wenn du eine KK-Büchse hast, dann kannst du mit der schießen gehen und damit dein Bedürfnis zum Besitz eines .223 Selbstladers im Grundkontingent nachweisen.
  9. Das ist so eine Anlage. Da sind auch keine Hohlspitz/Wadcutter/Scharfrandgeschosse erlaubt, weil die Leinwand deutlich schneller verschleißt. Kann man sich auch live vor Ort anschauen, nicht jeder hält sich an das Verbot. Die Einschüsse sind leicht zu unterscheiden.
  10. Das kommt halt ganz drauf an, was du machst. Wenn Zeit eine Rolle spielt, dann ist die Bremse ein Vorteil. Ob der groß genug ist, dass du dir selbst und deinen Standnachbarn das antun willst, kommt auf dein Können und die Disziplin an. Ich selbst hab mich lange gegen Bremsen auf .223 gewehrt, werde aber jetzt für meine dynamischen LW-Disziplinen auch umsteigen. Wenn du wirklich oben mitmachen willst, dann kannst du es dir kaum leisten Zeit und/oder Ringe liegen zu lassen.
  11. Im Training auf dem Stand stört es mich nicht. Wie schon geschrieben, man stimmt sich ab und gut ists. Nervig wirds im Wettkampf, wenn bei dynamischen Disziplinen alle Bahnen belegt werden und man sehr eng neben kurzläufigen Waffen mit großen Bremsen steht. Da bekommt man gerne Partikel ins Gesicht und wird durch Mündungsfeuer geblendet. Doof ist es deswegen, weil die äußeren Bahnen einen Vorteil haben und die Platzierung auf dem Treppchen gerne mal davon abhängt, wen man als Standnachbarn hat. Wenn alle die gleichen Bedingungen haben wäre es egal, aber so ists halt nicht. Nicht umsonst sind in der neuen BDMP SpO bei EPP Rifle Bremsen für Läufe unter 14" verboten worden. Da gab es leider einige Schützen, die mit einem 7,5" Flammenwerfer in .223 mit dicker Bremse auf den Wettkampf kommen, die Scheibe kaum treffen und den Mitschützen das Ergebnis versauen. So ein Teil kaum einen Meter neben dem eigenen Kopf im Wettkampf ist halt einfach ein Nachteil.
  12. Das. Genau das. Mehrfach erlebt, dass der Kurier vor der Tür stand, während ich noch auf eine Versandbestätigung warte. Auch beliebt ist "wurde verschickt" ohne Informationen, mit welchem Dienstleister und unter welcher Sendungsnummer. Bis man da auf Nachfrage Infos bekommt, ist die Sendung oft schon längst angekommen. Soll ich also in solchen Fällen das Überlassungsdatum raten?
  13. Genau lesen! Fairerweise muss man sagen, dass der Text ja noch weiter geht und das ganze da etwas besser erklärt und eingeordnet wird. Trotzdem finde ich die beschwichtigende Haltung etwas befremdlich - die Einschläge kommen näher, und das sollte man m.M.n. auch so kommunizieren und frühzeitig eine eventuell nötige Mobilisierung der Mitglieder vorbereiten.
  14. Gibt es den überhaupt noch? Die Website schaut nicht mehr so wirklich aktuell aus und meine letzten Anfragen und Bestellungen 2022 blieben unbeantwortet.
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