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pulvernase

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  1. Wir drehen uns im Kreis. Habe ich zwar befürchtet, aber ich hatte Hoffnung, dass bei der ganzen Diskussion wenigstens irgendwas entfernt sinnvolles rauskommt. Komm, ein letzter Versuch: Wir liegen eigentlich gar nicht so weit auseinander. Wir sind uns einig, dass eine Verankerung sinnvoll ist. Wir sind uns auch einig, dass beim Abhandenkommen eines Waffenschranks unangenehme Fragen gestellt werden und es da "besser aussieht", wenn eine aus der Wand gerissene Verankerung gefunden wird. Das Problem ist jetzt, dass du dich weigerst anzuerkennen, dass es einen Bereich zwischen "Verankerungen sind Teufelszeug und Bevormundung der Bürger!!11!elf" und "Ein Waffenschrank mit 999kg muss in jedem Fall verankert sein, selbst wenn er in einem Banktresor steht" gibt. Das kann man so machen, damit ignoriert man aber die Lebensrealität vieler Schützen. Was macht z.B. der Schütze in einer Mietwohnung in einem Fertighaus? Schraubt der seinen Tresor mit einer Spaxschraube an seine Trockenbauwand? Und wenn ja, was ist eine Verankerung in einer Rigipsplatte wert? Oder bohrt er durch die guten Fliesen oder das Parkett und erklärt das danach seinem Vermieter? Was macht er, wenn es nur eine Holzdecke ist? Oder sollte er lieber den Schießsport ganz lassen, weil er nicht im Eigentum wohnt und seinen Tresor nicht "einfach festdübeln" kann? Nach einem Diebstahl wird immer gefragt werden, welche Maßnahmen der Schütze getroffen hat um das zu verhindert. Da wird auch, aber nicht nur nach der Verankerung gefragt. Da schaut man sich auch die Fenster an, die Haustüre, generell den Weg, den der Dieb in die Wohnung genommen hat. Da geht es dann auch darum, ob der Schrank offensichtlich für jeden zu erkennen im Wohnzimmer oder Flur stand, oder ob er in einem Raum war, in dem Besucher ihn nicht sofort bemerken. Wenn in der Gesamtschau am Ende erkennbar ist, dass der Schütze nicht ausreichend vorgesorgt hat, dann hat er ein Problem. Davor rettet aber auch die Verankerung nicht, wenn der Tresor für alle sichtbar gegenüber einem Fenster in der Erdgeschosswohnung in der Innenstadt steht und dann eines Tages aus der Wand gebrochen war. Du behauptest steif und fest, dass jeder Waffenschrank in jeder Situation verankert sein muss. Das ist nicht korrekt und das weißt du. Du versuchst das u.A. mit persönlichen Angriffen zu überspielen, weil du keine echten Argumente außer "Ja, aber der Richter" hast. Es ist auch Unsinn zu behaupten, dass man hier Leute anstiftet Hausdurchsuchungen oder Verurteilungen zu riskieren. Jede Situation ist individuell und jeder Schütze ist selbst dafür verantwortlich, in seiner Situation die richtigen Vorkehrungen zu treffen. Wenn der Gesetzgeber eine Verankerungspflicht ungeachtet der Umstände gewollt hätte, dann hätte er das inzwischen ins Gesetz geschrieben. Das hat er aber nicht getan. Genauso könnte man argumentieren, dass man Waffenschränke nur in Räume mit Türen und Fenster mit RC3 aufbewahren darf, weil man es sonst einem Einbrecher zu leicht machen würde, überhaupt in die Nähe des Schranks zu kommen. Das hab ich mir übrigens nicht ausgedacht, das war eine Empfehlung der zuständigen Stelle hier in BaWü. Hast du das bei dir daheim umgesetzt? Es wird nie 100%ige Sicherheit geben. Wenn jemand gezielt einen Waffenschrank stehlen will, dann wird er das tun. Unangenehme Fragen wird man in jedem Fall stellen und auch eine Verankerung alleine schützt nicht, wenn der Rest außenrum nicht in Ordnung war. Es wird am Ende darauf ankommen, ob weitere Sicherheitsmaßnahmen geeignet gewesen wären, den Diebstahl zu verhindern. Bei dem jetzt schon mehrmals angesprochenen Beispiel mit dem Rollbrett: Mit Sicherheit. Bei dem 250kg Tresor im Keller: Unwahrscheinlich. Oder anders gesagt: Wenn bei einem einfachen Wohnungseinbruch ein Waffenschrank als Beifang verschwindet, dann hat man ein Problem. Wenn ein Waffenschrank erkennbar gezielt mit entsprechender Vorbereitung und Planung gestohlen wurde, dann ist das eine andere Geschichte. Nach deiner Argumentation würde man auch mit einem verankerten Tresor verurteilt werden: Der Tresor ist ja weg, also waren die Vorkehrungen offensichtlich nicht ausreichend und damit hat man gegen §36 verstoßen - der spricht ja nicht von Verankerungen, sondern nur von "erforderlichen Vorkehrungen". Erkennst du das Problem?
  2. Genau, und du hast die Weisheit mit Löffeln oral in großen Mengen aufgenommen. Was war doch gleich wieder deine Qualifikation um "den Willen des Gesetzgebers" zu interpretieren, was laut dir weder der Polizei, geschweige denn einem normalen Menschen zusteht, weil ihnen sonst der Richter erklärt, was sie hätten denken sollen? Ja dann hast du sicher für dich eine 100%ige Lösung gefunden, wie du das mit absoluter Sicherheit verhindern kannst. Komm, lass hören, wie machst du das? Stacheldraht, Elektrozaun, Selbstschussanlagen? Wie verhinderst du in allen möglichen Konstellationen ein Abhandenkommen der Waffen? Kettest du dich an deinem Tresor fest? Oder gilt die Anordnung nur für unverdübelte Tresore und der 10€ Dübel befreit dich davon, weitere Maßnahmen zu treffen? Oder sollte es gar Situationen geben, in denen du ein Abhandenkommen nicht sicher verhindern kannst? Wenn ja, dann gib deine WBK besser gleich ab, bevor dir ein Richter noch erklärt, wie du es hättest besser machen können. Immerhin bezieht sich §36 ja nicht nur auf den Tresor, da ist gaaaaanz viel Potential für alle anderen Lebensbereiche, wenn man deiner Interpretation folgt. Was für eine Haustüre hast du? Hast du überall mindestens RC2 Fenster und eine RC3 Türe/Fenster in deinem Aufbewahrungsraum? Hast du eine Alarmanlage? Sind deine Wände gemauert und kein Trockenbau? Eine explizite Verankerungspflicht gibt es nicht, Punkt. Außer natürlich, du zauberst im WaffG, in der AWaffV oder in der EN 1143-1 einen Beweis hervor. Das kannst du aber nicht, deswegen pöbelst du jeden an, der nicht deiner Meinung ist. Sogar im waffentechnisch wirklich spaßbefreiten BaWü ist man von "muss verankert werden" auf "soll verankert werden" umgeschwenkt. Passt irgendwie nicht zu deiner absolutistischen Auslegung, oder? Und ja, ich hab mit den entsprechenden Leuten gesprochen. Das war ein sehr interessantes Gespräch und da gab es erstaunlich viele Grautöne für einen Sachverhalt, bei dem du nur schwarz oder weiß kennst. Das waren übrigens die gleichen Leute, die für die oben verlinkte Broschüre mit verantwortlich waren. Mit denen zusammen haben wir für ein Vorhaben ein Sicherheitskonzept erstellt, in Zusammenarbeit mit der zuständigen Behörde. Und da ging es um deutlich mehr, als nur um Dübel. Jetzt ist nur die Frage: Wem glaube ich? Denen, die im Internet Andersdenkende wüst als "Schwurbler" beschimpfen, oder denen, die von meiner Waffenbehörde angerufen werden, wenn sie eine Einschätzung will? Nochmal: Keiner bestreitet, dass eine Verankerung gut ist, wenn sie an dem Aufbewahrungsort technisch sinnvoll umsetzbar ist. Aber die Schlussfolgerung "Kein Dübel -> Straftat" ist halt Unsinn und in dieser vereinfachten Form nicht haltbar. Sagen die, die der Richter fragt, wenn was passiert ist. Das Beispiel mit dem Rollbrett kam übrigens von denen und basierte auf einer wahren Begebenheit.
  3. Weil es eben keine allgemeine Pflicht zur Verankerung von Tresoren < 1000kg gibt. Das gibt weder das WaffG her, noch die EN 1143-1. Da hilft es auch nicht, wenn man seit Jahren versucht eine solche Pflicht über viele Ecken herbeizuschreiben. Ich erinnere an die Broschüren der Länder (BaWü früher: "Muss verankert werden", Bayern: "Muss nicht verankert werden"), die inzwischen unter Federführung der Polizei BaWü für Bund und Länder vereinheitlicht wurden (https://www.polizei-beratung.de/medienangebot/detail/download/26433/type-100015/?cHash=38c36a980df878c43ce0409e27c7588c) In der vereinheitlichten Fassung wird die Frage nach der Verankerung auf Seite 15 sogar direkt beantwortet: Die Polizei empfiehlt eine Verankerung. Es gibt keine Pflicht. Wo man als Waffenbesitzer jetzt die Grenze zieht, bleibt jedem selber überlassen. Das Extrembeispiel mit dem 30kg Würfel steht da auf der einen Seite, auf der anderen Seite steht ein 800kg Tresor im 2. Untergeschoss. Ob verankert wird, hängt von den Gegebenheiten am Aufbewahrungsort ab und ist Entscheidung des Waffenbesitzers. Es soll ja Räume oder Aufbewahrungssituationen geben, in denen sich weder Boden noch Wand für eine sinnvolle Verankerung eignen. Mal ganz provokant gefragt, weil du ja immer den "bösen Richter" als Beispiel nennst: Wenn ein 250kg Tresor samt Inhalt aus einem Keller in einem EFH verschwindet, dann hat jemand das Haus ausgespäht, hat erfahren, dass da ein Waffentresor im Keller steht, ist eingebrochen als er erwarten konnte längere Zeit unbemerkt zu bleiben und hat eine Transportmöglichkeit für den Tresor über eine Kellertreppe und ein geeignetes Fahrzeug vorbereitet. Willst du mir ernsthaft erzählen, dass eine Verankerung in Zeiten von Akkuspreizern diesen vorbereiteten Diebstahl verhindert hätte? Das ist doch lächerlich. Sobald man einen Tresor nicht "einfach so" bei einem Gelegenheitseinbruch aus dem Haus tragen kann, ist die Verankerung nicht viel wert. Wer vorbereitet einbricht um einen Waffenschrank mitzunehmen, den hält ein "10€ Schwerlastanker" bestimmt nicht auf. Und sind wir mal ehrlich, die so oft angeführten 30kg-Würfel sind in Schützenkreisen jetzt wirklich nicht der Standard. Da reden wir eigentlich immer über Tresore >> 150kg + Inhalt. Wenn jetzt irgend ein Held auf die Idee kommt, seinen 100kg Langwaffenschrank auf einem Rollbrett von außen sichtbar an seiner Terassentüre zu parken, dann kann man dem auch nicht mehr helfen. Da gehe ich dann mit der §36-Argumentation mit.
  4. Unabhängig von Sinn oder Unsinn der neuen Regeln beim WSV: Der LV wird einiges an Überzeugungsarbeit und Erklärung leisten müssen, denn mit der Ankündigung dieser Neuregelung zu Beginn des Jahres in der Verbandszeitung ohne weitere Einordnung oder Informationen hat man massiv Unmut bei den Vereinen hier in der Umgebung erzeugt. Die Reaktionen darauf bewegten sich meistens zwischen "schallendem Gelächter" und "lautem Fluchen auf den LV". Ich vermute mal, dass das in anderen Teilen des Landes ähnlich war. Ich hab auch schon das eine oder andere "Dann manchen wir den Laden halt zu und machen nur noch $anderer_verband" gehört. Das ist leider kommunikativ nicht gut gelaufen und hat viele Ehrenamtliche in den Vereinen verärgert.
  5. Das scheint umstritten. Unsere Behörde weigert sich, alte grüne WBKs, die noch auf den Verein (teilweise mit namentlicher Nennung früherer Vorstände per "vertreten durch [...]"), durch neue Vereins-WBKs zu ersetzen. Da stellt man sich auf den Standpunkt, dass der Verein die aktuell waffenrechtlich verantwortlichen Personen gemeldet hat und diese auf die neueste WBK des Vereins (echte Vereins-WBK) eingetragen sind. Das wäre genug um den Umgang für diese Personen mit allen Vereinswaffen zu erlauben. Fand ich damals schon komisch, aber was will man machen? In der Praxis hat man halt im Zweifel die alte WBK mit Vereinsnamen, auf der die Waffe steht, sowie die neue Vereins-WBK mit dem eigenen Namen dabei wenn man mit der Waffe unterwegs ist.
  6. Ich meine es waren 60-70€, ist aber schon länger her.
  7. Ja, da bekommt man ein Einschreiben vom BKA mit der Rechnung. Der blöde und leicht ängstliche Blick vom Zusteller ist im Preis inklusive.
  8. Indem er einen Dummy baut und damit prüft, ob alles passt. Wenn man das mit scharfen Patronen macht und feststellt, dass es nicht passt, dann hat man im schlimmsten Fall eine geladene Waffe rumliegen, deren Verschluss man nur noch mit Gewalt aufbekommt. Völlig unabhängig von der Frage, ob ich das darf oder nicht, würde ich das schon aus Eigenschutz nicht mit scharfen Patronen testen. Und weil man das sinnvollerweise am Anfang prüft bevor man ein paar hundert Schuss mit unbekannter Passform läd, ist das auch kein Problem mit dem Dummy. Entweder danach das Geschoss ziehen und Pulver rein, oder als Muster aufheben fürs nächste Mal.
  9. Wir haben die Diskussion mit dem Herholen der Scheiben gerade durch mit unserem SV. An sich kein Problem, es ist nur sicherzustellen, dass das Geschoss im Kugelfang landet und nirgends sonst. Und dass die in den Schießstandrichtlinien gelisteten Bedingungen für die Scheibenhalterung eingehalten werden. Interessant wird es, wenn auch sitzend/liegend vom Boden aus auf Zwischendistanzen geschossen werden soll. Da muss der Kugelfang dann doch recht groß bzw. hoch sein, damit das noch gut funktioniert.
  10. Bei offenen Ständen ist Lärmschutz regelmäßig ein Problem neben Kugelfang und Rückprallsicherheit aller beschießbaren Oberflächen und weiteren Hochblenden für die äußere Sicherheit.
  11. Einerseits das, andererseits will man als Verein ja auch engagierte Mitglieder. Der Verein gewinnt nichts, wenn man jemanden ein Jahr lang betreut und Zeit und Aufwand in den investiert, nur damit man den sobald die WBK da ist noch genau vier Mal pro Jahr sieht für jeweils 20 Schuss. Der Verein lebt davon, dass die Leute sich einbringen und vor Ort sind. Wenn absehbar ist, dass jemand nur das Minimum macht um eine WBK zu bekommen, dann wird auch kaum jemand seine Freizeit in den investieren. Eins dieser Anzeichen ist z.B. eine ausgeprägte Anspruchshaltung ohne Rücksicht darauf, dass alle anderen das auch nur ehrenamtlich in ihrer Freizeit machen. Da will man dann zu jeder Tages- und Nachtzeit mit Waffe XY schießen, aber wenns dann drum geht den Kugelfang zu reinigen oder die Klos zu putzen, dann hat man leider "keine Zeit". Auch beliebt ist "treffen ist mir nicht so wichtig, ich will ballern und Lärm machen", während die Leute dann beim Reparieren der zerschossenen Stände spontan anderweitig beschäftigt sind. Die Liste lässt sich noch lange fortsetzen. Ein ordentlich wachsender Verein kann einfach keine ehrenamtliche Vollbetreuung für alle Neuschützen leisten. Das ist ein Vollzeitjob. Der Verein sollte eine geregelte Grundbetreuung sicherstellen, so dass jeder seine vorgeschriebenen Schießtermine sicher wahrnehmen kann. Das kann im Zweifel auch auf das klassische "5 Schuss laden, Feuer frei, ...." raus laufen, weil das leicht zu organisieren ist und man mit 1-2 Aufsichten klar kommt. Wir haben Tage, da belegen wir 8 Bahnen nur mit Einsteigern mit Vereinswaffen. Bei "freiem" Training brauche ich da 4-5 Aufsichten bei den Anfängern, damit die auch was lernen und nicht nur Lärm machen. Wenn ich das nicht habe, dann kann ich die entweder abwechselnd schießen lassen, oder eben mit geregeltem Ablauf, damit ich Zeit für alle habe. Alles was drüber hinaus geht, müssen die Mitglieder untereinander ausmachen und organisieren. Wer oft da ist, wer mithilft und sich einbringt, der wird Leute finden, die ihn an die Hand nehmen und auch mehr als das "Standardprogramm" machen - sofern der Verein selbst das auf seiner Anlage zulässt. Diese Mindestringzahlen und Auflagen, die über das WaffG hinausgehen sind ausgemachter Schwachsinn. Da sollte man ganz dringend über einen Vereinswechsel nachdenken und gleichzeitig mal beim Verband nachfragen, was man da von diesen "Regeln" hält. Man sollte aber auch anerkennen, dass ein Verein kein kommerzieller Anbieter ist. Zeit und Ressourcen sind knapp und am Ende sind die Schützen alle erwachsen und selber dafür verantwortlich, sich zu organisieren. Die Erwartung, dass der Verein das alles im Hintergrund organisiert und sich um alles kümmert, ist den Verantwortlichen gegenüber unfair.
  12. Bei meiner letzten ÜK-Überprüfung in BaWü war die VRF kein Thema. In dem Schreiben wurde korrekt nach Waffen erworben nach §14 Abs. 5 gefragt. Die VRF wurde im Anschreiben der Behörde nicht erwähnt und ich habe dafür keine Nachweise eingereicht. Rückfragen bezüglich der VRF gab es auch nicht, statt dessen hat man mir bestätigt, dass mein Bedürfnis mit den gelieferten Nachweisen ausreichend nachgewiesen wurde. Ich weiß hier in der Gegend auch von niemanden, bei dem die VRF ein Thema gewesen wäre. Das kann aber am jeweiligen RP liegen, denn es gibt ja entsprechende Fälle in BaWü. Von dem, was ich so über Ecken gehört habe, ist da besonders das RP Stuttgart auffällig. Persönliche Erfahrung habe ich damit aber nicht gemacht.
  13. Sprich mal mit den Leuten, die bei euch die Titel heimbringen. Je nach Lichtverhältnissen 1-2 Klicks an der Visierung ist völlig normal; zumindest für die Schützen, die gut genug schießen um den Unterschied zu sehen. Dafür gibts die Probeserien am Anfang. Leider gibts auch viele Schützen, die "mal was gehört" haben und das dann weitererzählen, ohne den Hintergrund verstanden zu haben. Vorsicht also bei "Tipps" von Leuten, die selber die Scheibe kaum treffen.
  14. Nein, jahrelange Erfahrung und mehrere Dutzend Neuschützen betreut + erfolgreich zur WBK gebracht. Inzwischen so viele, dass man damit sogar halbwegs seriös Statistik betreiben kann. Und das Ergebnis spricht für sich.
  15. Aus schießpädagogischer Sicht ist da schon ein bisschen was dran, wenn man die Leute anfangs hauptsächlich (!) Druckluft und KK schießen lässt. Im Rückstoß einer GK-Waffe gehen viele Anzeichen der eigenen Schießfehler unter. Im Ergebnis trifft man nicht und weiß auch nicht warum. Bei Druckluft ist das anders, da ist jede Bewegung der Waffe im Schuss ein Fehler des Schützen. Das kann ich sowohl als Trainer, der daneben steht, als auch als Schütze sehen und die Fehler abstellen, bevor man sie sich antrainiert. Dazu kommt die unterbewusste Schussangst/"Mucken" (lauter Knall, Feuer, Rückstoß, etc), die sich bei ausschließlichem GK-Schießen bei vielen Schützen schnell einstellt. Sich das wieder abzutrainieren ist zeitaufwändig und teuer. Deswegen ist meine Empfehlung immer: An jedem Termin Techniktraining mit Druckluft und KK - idealerweise mit Trainer oder kompetenten Kollegen - und danach jeden anwesenden GK-Schützen fragen, ob man auch mal darf. Damit lernt man das Schießen schneller und günstiger und muss trotzdem nicht auf GK verzichten. Und am Ende des ersten Jahres weiß man auch gleich, welche Waffen einem liegen und welche nicht. Dein Verein scheint das Prinzip aber nicht so ganz verstanden zu haben und hat irrationale Angst vor GK. Wenn du kannst, such dir was anderes. Da scheint es deutliche Lücken in Wissen und Können bei den Verantwortlichen zu geben und das ist jetzt nicht unbedingt die Umgebung, die man beim Start in den GK-Schießsport haben will.
  16. Der Wettkampfnachweis pro Waffe kommt on top. Zusätzlich dazu braucht es noch 12/18 lebenslänglich bzw so lange wie ÜK im Bestand ist.
  17. Ich war von ein paar Jahren familiär öfter in Franken unterwegs und wollte die Gelegenheit nutzen, da mal auf einem bekannten und sehr gut ausgestatteten Stand vorbeizuschauen. Also angerufen und nachgefragt, wie die es denn mit Gästen handhaben. Antwort: Gar nicht, Gäste sind nicht mehr willkommen. Sie hatten kürzlich wohl einen Jäger, der mehrfach an der gleichen Stelle in die Decke geschossen und massiv Schaden an der Lüftungsanlage verursacht hat. Seine Haftpflicht hat sich geweigert den Schaden zu übernehmen mit der Begründung, so blöd könne keiner sein und sie würden das als Vorsatz einstufen. Seit dem keine Gäste mehr, egal wer. Finde ich einerseits etwas drastisch, andererseits hatte ich vor ein paar Tagen erst jemanden bei uns auf der Anlage stehen, der von seinem Heimatverein weg wollte, weil da "das Licht so schlecht wäre" und er deswegen auf 25m nichts treffen würde. Außerdem würden in seinem Heimatverein Treffer in den Sockel 20€ kosten und das sieht er nicht ein - ist ja nur ein bisschen Holzverkleidung. Da ist man dann schon mal kurz sprachlos.
  18. Nein, Schießnachweise pro ÜK-Waffe im Sinne von 12/18 für jede Waffe sind zwar der feuchte Traum so mancher Behörden, aber so weit sind wir gottseidank noch nicht. Wettkampfnachweise pro ÜK-Waffe sind dagegen zumindest in manchen Bundesländern inzwischen Fakt.
  19. Der BDMP ist beim Thema Schießbuch halt mal wieder in seiner Regelungswut gefangen. Die einzigen relevanten Informationen für die Bedürfnisbescheinigung sind: * Langwaffe oder Kurzwaffe * Eigene Waffe oder Leihwaffe * Bei Wettkämpfen: die verwendete Waffe Das Eintragen einer bestimmten Waffe oder Kalibers beim Training ist - genauso wie das Ergebnis - Schwachsinn und geht an der Trainingsrealität vorbei. Nicht, dass es den BDMP daran hindern würde das zu fordern, aber es gibt keinen gesetzlich herleitbaren Grund, warum das relevant wäre. Glücklicherweise hat sich diese Erkenntnis in meinem LV ebenfalls durchgesetzt und man geht damit pragmatisch um.
  20. Ja, genau. Hat jemand was anderes behauptet?
  21. Klar darf man auch nicht-BDMP-Termine ins BDMP Schießbuch schreiben, mach ich auch so. Nur umgekehrt kanns halt potentiell Probleme geben, wenn der BDMP in seinen Richtlinien darauf besteht, dass die BDMP-Termine auch im BDMP-Schießbuch stehen müssen und man dann mit dem 1€ DSB-Schießbuch kommt. Hängt sicher auch vom Befürworter ab, da kenne ich bei mir im LV Leute aus beiden Lagern. Wenn die Reservisten das ähnlich handhaben (was ich nicht weiß), dann musst du für beide Verbände jeweils ein eigenes Schießbuch führen, weil die verbandseigenen Termine in fremden Schießbüchern halt unter Umständen nicht anerkannt werden. Oder halt einfach mal mit den Befürwortern reden.
  22. https://www.bdmp.de/fileadmin/user_upload/bdmp/termine/2024/mai/Register_5_Final.pdf
  23. Genau die meinte ich. Deswegen die Frage nach dem Kaliber.
  24. Ein paar mehr Infos wären natürlich schon praktisch, z.B. Kaliber und Modell. Ohne passende Disziplin kann die Behörde die Eintragung verweigern und bei solchen Exoten kann ein SB schon mal auf die Idee kommen nachzufragen. An Disziplinen mangelt es in Deutschland nicht und für vieles ist da was passendes dabei. Mir fallen auf Anhieb zwei Disziplinen beim "üblichen Verdächtigen" Verband für geilen-Scheiss-den-kein-anderer-sonst-macht ein, die potentiell in Frage kommen würden. Die zu finden und die Details mit deinem Erwerbswunsch abzugleichen ist deine Aufgabe.
  25. Was hast du denn mit der Büchse vor? Die Evo3 ist auf 25m im dynamischen Schießen daheim. Auf 50m sind die Ergebnisse auch noch halbwegs akzeptabel, aber fürs Präzisionsschießen ist sie nichts. 9mm Luger ist sowieso schon kein Präzisionswunder und eine Waffe mit unverriegeltem Masseverschluss macht das nicht besser. Wenns ein Halbautomat für 50m/100m sein soll, dann bist du mit einem AR-15 in .223 Rem deutlich besser bedient. Wenn du dagegen auf 25m willst/kannst, hast du mit der Evo3 mehr Spaß und vor Allem auch mehr Stände mit entsprechender Zulassung.
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