

pulvernase
Mitglieder-
Gesamte Inhalte
702 -
Benutzer seit
Alle Inhalte von pulvernase
-
Schon spannend, wie viele Aufsichten die Gesetze, auf die sie sich beziehen, wirklich gelesen haben.
-
Genau, die Seriennummern sind im NWR total sicher. Gut, dass wir in BaWü inzwischen Seriennummern in unsere Schießbücher schreiben und bei Wettkampfveranstaltern hinterlegen müssen. Und dann zum WSV schicken, weil wir sonst unser ÜK nicht behalten dürfen. Da würde niemals nie irgendjemand auf die Idee kommen, diese Daten für irgend etwas anderes zu benutzen. Ehrenwort! Poste am besten zu jedem Bild deiner Waffe die Seriennummer noch maschinenlesbar, zusammen mit deinem Kennzeichen und Personalausweisnummer. Das Internet ist nämlich ein sehr sicherer Ort und niemand will einem was böses. Schon gar nicht übereifrige Waffenbehörden, die Leute in die Pfanne hauen wollen. Das hat es noch nie gegeben. Insbesondere nicht in BaWü. Und schon gleich drei mal nicht im Dunstkreis der Landeshauptstadt. Alles wird gut!
-
Antrag auf Tresor mit einer anderen Sicherheitsstufe
pulvernase antwortete auf Last_Bullet's Thema in Waffenrecht
Weil es mal eine Zeit gab, in der Menschen noch freiwillig Verantwortung übernommen haben. Und weil es mal eine Zeit gab, in der man nicht auf Teufel komm raus versucht hat Menschen reinzureiten und eine ganze Armada von Anwälten und Gutachtern beschäftigt hat um irgendwie vor Gericht Fehlverhalten herbeizufabulieren, egal wie abstrus die Argumentation auch ist. -
Wieviele Standaufsichten sind erforderlich?
pulvernase antwortete auf Kugelfang78's Thema in Waffenrecht
Kurze Zwischenfrage: Ab wie vielen Schützen muss die Aufsicht eine geladene Kurzwaffe im Holster führen, damit sie bei gefährlichem Fehlverhalten direkt einschreiten und das gefährliche Verhalten final unterbinden kann? Und bis wie viele Schützen reicht ein Hirschfänger am Gürtel? Hat das was mit einer Armlänge Abstand zu tun oder war das was anderes? Und überhaupt, welche Fangschussmunition ist eigentlich für die Aufsicht bei wehrhaften Schützen mit Verhaltensauffälligkeit geeignet? Können wir da bitte nochmal eine Diskussion anstoßen, das hatten wir schon lange nicht mehr! -
Waffenschrank – Schubladentresor – Unterbetttresor
pulvernase antwortete auf whs's Thema in Waffenrecht
Joa, wie du meinst. Ich finds halt kritisch, wenn du hier Unwahrheiten über den Inhalt von nicht öffentlich zugänglichen Normen verbreitest. Wenn du eine Stelle in einer Norm oder einem Gesetz findest, die eine Verankerung unter 1000kg vorschreibt, immer her damit. Im Übrigen, ich hab die EN 1143-1. Ich "glaube" also nicht den Inhalt, ich kenne ihn. Kann ich nur empfehlen und gibts schon für 12€ bei Beuth. Das gleiche gilt für den §13 AWaffV, nur dass der öffentlich zugänglich ist und jeder selber nachschauen kann, ob da das Wort "Verankerung" drin vorkommt wie du behauptest. Darf aber jeder halten wie er will: Entweder selber die Quellen lesen und Wissen aus erster Hand haben. Oder einem Forentroll mit der x-ten Sockenpuppe glauben.- 24 Antworten
-
- 4
-
-
-
- waffenschrank
- aufbewahrung
-
(und 1 weiterer)
Markiert mit:
-
Waffenschrank – Schubladentresor – Unterbetttresor
pulvernase antwortete auf whs's Thema in Waffenrecht
Ach komm, das Märchen haben wir doch oft genug diskutiert. Die Norm schreibt keine Verankerung vor. Sie schreibt vor, dass entsprechende Behältnisse eine Verankerungsmöglichkeit haben müssen, die einer Zugkraft von 50kN widerstehen muss ohne zerstört zu werden. Das steht in DIN EN 1143-1 4.2.1 wenn man es nachlesen will. Der Widerstandsgrad gilt selbstverständlich auch ohne Verankerung. Und "Abrissverankerung" gibts im §13 AWaffV auch nicht. Da gibt es bei Klasse 0 nur die Unterscheidung ob über oder unter 200kg. Und wenn drunter, dann kann man das auch mit einer Verankerung nicht ausgleichen. Die Einschränkungen bleiben bestehen.- 24 Antworten
-
- 5
-
-
-
- waffenschrank
- aufbewahrung
-
(und 1 weiterer)
Markiert mit:
-
Munitionseintrag für 38 Special Muni für 357 Mag. Revolver in WBK eingetragen?
pulvernase antwortete auf Derek's Thema in Waffenrecht
Bleigeschosse neigen zum Schmieren. Dabei setzten sich die Züge mit Blei zu und der Laufdurchmesser wird etwas kleiner. Wenn du dann Magnumladungen mit Vollmantelgeschossen ohne gründliche, mechanische (!) Reinigung schießt kann es zu Druckspitzen kommen. Das ist weder für den Revolver noch für den Schützen gut. Wenn die Geschosse beschichtet sind oder einen Mantel haben, dann hat man das Problem mit der Laufverbleiung nicht. Du kannst schon Bleigeschosse benutzen, solltest dann aber nach jedem Training den Lauf gründlich mechanisch reinigen um im Fall der Fälle sofort mit .357 losziehen zu können. Bei einer Sportwaffe ist das etwas weniger kritisch, weil du den Einsatz besser planen kannst. Unabhänig davon würde ich dir empfehlen mit dem Kaliber zu trainieren, mit dem du später auch rausgehst. .38er sind ok um die Grundlagen zu lernen. Aber wenn du Magnumladungen nicht gewöhnt bist, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass du im Ernstfall muckst und daneben schießt. -
Munitionseintrag für 38 Special Muni für 357 Mag. Revolver in WBK eingetragen?
pulvernase antwortete auf Derek's Thema in Waffenrecht
Sag ich doch, nebenan. Gewöhn dich schonmal an diese Distanzen. Munitionsversand ist unverschämt teuer und Selbstabholung lohnt sich. Von Günzburg aus nach Aresing ist nun wirklich keine "Reise" wie du es nennst. Aber klar, du kannst auch nach Ulm fahren und dir beim MSZU oder Frankonia zwei Schachteln Munition kaufen. Da kommst du vermutlich aufs gleiche raus. Jäger und Sportschützen definieren "Großeinkauf" ja gerne unterschiedlich. Aber gerade mit Kurzwaffen ist regelmäßiges und intensives Training absolut notwending, wenn man sie in nicht idealen Situationen sicher einsetzen will. Da sollten jetzt am Anfang schon 1-2 Tausend Schuss durchgehen. -
Munitionseintrag für 38 Special Muni für 357 Mag. Revolver in WBK eingetragen?
pulvernase antwortete auf Derek's Thema in Waffenrecht
https://sportschuetzenbedarf-weiss.de/ Alles andere ist Geldverschwendung wenn du eh quasi nebenan wohnst. -
Munitionseintrag für 38 Special Muni für 357 Mag. Revolver in WBK eingetragen?
pulvernase antwortete auf Derek's Thema in Waffenrecht
Dann, wie gesagt: Entweder, dein Händler verarscht dich mit den Preisen für .357, oder du hast dir .38er mit Bleigeschossen ausgesucht. Letzteres ist eine echt blöde Idee, wenn du damit auch jagdlich .357 schießen willst. -
Munitionseintrag für 38 Special Muni für 357 Mag. Revolver in WBK eingetragen?
pulvernase antwortete auf Derek's Thema in Waffenrecht
Was verstehst du unter "deutlich billiger"? Entweder, du kaufst bei Läden mit massiv überzogenen Preisen für .357 Mag, oder du sprichst von .38er mit Bleigeschossen. Davon würde ich dir dringend abraten, wenn du weiterhin .357er mit Mantelgeschossen verschießen willst. Der Preisunterschied zwischen .357 und .38 mit (Teil)Mantelgeschossen ist marginal. Beides gibt es im Bereich 21-22€/50 Schuss. -
Fun fact: Im NWR gibt es eine eigene Kategorie für Waffen, die per Definition auf die gelbe WBK erworben werden können, für die aber keine Sportdisziplin bekannt ist. https://www.nwr-fl.de/jdownloads-blind-allekategorien.html?task=download.send&id=45:matrix-standardisierung-haeufig-angefragter-waffen-gemaess-xwaffe-waffenmatrix&catid=2 Was die einzelnen Behörden dann draus machen ist wieder eine andere Frage.
-
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
pulvernase antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Ich kenne (über zwei Ecken) Fälle im Alb-Donau-Kreis, bei denen die Behörde nach der zweiten gleichartigen Waffe (Repetierer, Halbautomaten, etc) einen "Bedürfnisnachweis" fordert. Natürlich auch wieder komplett am WaffG vorbei, denn der §13 ist eindeutig. Das scheint den Innenminister allerdings nicht zu stören, denn kommt ja schon seit einiger Zeit mit seinem verfassungsrechtlich sehr fragwürdigen Verhalten durch. Nach dem was mir so zugetragen wurde, haben die Verbände in BaWü inzwischen kapituliert und nehmen das einfach hin. -
Forum Waffenrecht schließt VDB aus Vorstand aus
pulvernase antwortete auf fw114's Thema in Waffenlobby
Interessant. Ich kann mich erinnern, die Geschichte mit "christlicher Tradition" und schwulen Schützenkönigen damals gelesen zu haben. Das war vor meiner Zeit als LWB und hat in meiner damaligen Wahrnehmung das Vorurteil der rückständigen und alkoholaffinen Schützenschaft bestärkt. Ob der BDHS wirklich der richtige Partner ist um die LWB in der heutigen Zeit zu vertreten und zu repräsentieren? Religiöse Fundamentalisten mit Drogenproblemen und Waffen sind ja ein ganz heißes Thema. -
Forum Waffenrecht schließt VDB aus Vorstand aus
pulvernase antwortete auf fw114's Thema in Waffenlobby
Ich muss sagen, ich bin fassungslos. Wenn die Ergänzung zum Protokoll echt sein und die Vorwürfe darin zutreffen sollten, dann müsste man den gesamten Vorstand des FWR - mit Ausnahme von VDB und eventuell DSU - für unfähige Dilettanten halten oder gar schlimmeres unterstellen. Man schafft es über Jahre nicht, seinen eigenen Verein satzungs- und rechtskonform zu führen. Das bekommen selbst die kleinsten Schützenvereine mit allesamt ehrenamtlichen Vorständen hin und ist die Grundvoraussetzung für Handlungsfähigkeit. Jetzt kann man 1 und 1 zusammenzählen und sich überlegen, wie professionell und aktiv wohl die Lobbyarbeit und Vertretung unserer Interessen in Berlin betrieben wird. Dass da der VDB "unangenehm" ist - also darauf besteht, dass der Verein ordnungsgemäß geführt wird - kann ich sogar verstehen. Was ich nicht verstehen kann ist, dass das Ego einiger Verbandsfunktionäre davon jetzt so verletzt ist, dass man jetzt das trotzige Kleinkind raushängen lässt und den VDB nicht mehr mitspielen lassen will. Vor dem Hintergrund dieser Anlage zum Protokoll bin ich insbesondere von @Friedrich Gepperth maßlos enttäuscht. Trotz teilweise unterschiedlicher Ansichten in der Sache habe ich ihn immer für einen integeren Vertreter der LWB gehalten, der versucht das Beste für die Schützen insgesamt herauszuholen. Wenn ich jetzt aber sehe, wie der Vorlauf zum Ausschluss des VDB war und wer den Antrag am Ende gestellt hat, bin ich mir mit meiner Einschätzung nicht mehr so sicher. Und das FWR hat sich für mich dauerhaft erledigt. Egal, was da in Zukunft noch kommt, der Makel des Filzes und der Mauschelei wird bleiben. -
Forum Waffenrecht schließt VDB aus Vorstand aus
pulvernase antwortete auf fw114's Thema in Waffenlobby
Egal, was genau die Hintergründe sind: Die Außenwirkung ist verheerend. Nach den letzten Aussagen von @Friedrich Gepperth hier im Forum glaube ich auch nicht, dass wir eine Erklärung bekommen. Man scheint sich beim BDS wieder mehr auf die Geheimdiplomatie zu konzentrieren. Ich persönlich finde das sehr schwach. Das FWR war jahrelang nach außen für LWB und Öffentlichkeit unsichtbar und scheint jetzt durch den VDB ordentlich wachgerüttelt. Und anstatt sich mal Gedanken zu machen, warum das FWR unter den LWB nicht mehr ernst genommen wird, wird hier Kindergarten gespielt. Auch der Fakt, dass das für den VDB nach eigener Aussage völlig überraschend kam heißt, dass sich die Verbände im Vorfeld schon darüber einig waren. Da wären wir dann wieder bei der Geheimdiplomatie. Es bestätigt leider wieder einmal das Bild, das ich von unseren Verbandsführungen habe. Wie man als Verband auch auftreten und der Öffentlichkeit seine Forderungen erklären (!!) kann, sehen wir ja aktuell gerade. -
WaffG lesen und verstehen (!). Der "normale" Weg eine Waffe zu kaufen ist Bedürfnisnachweis -> Voreintrag auf grüne WBK -> erwerben. Je nach Bedürfnis gibt es dann Erleichterungen oder Einschränkungen dazu. Beispiel: * Jäger brauchen generell keine Voreinträge für LW * Sportschützen brauchen für bestimmte Waffen die ersten 10x keine Voreinträge * Sportschützen brauchen für bestimmte Waffen ab einer gewissen Anzahl zusätzliche Nachweise neben dem Bedürfnisnachweis selbst * Sammler/Sachverständige * etc... Solange der Erweb nicht nach einer der vielen Ausnahmen zu den generellen Regeln passiert, bleibt der "normale" Weg gültig. VRF werden von den Erleichterungen ausgenommen - obwohl sie rein logisch eigentlich auch dafür gelten sollten - und müssen den "normalen" Weg beschreiten. Gleichzeitig sind sie aber auch nicht von den zusätzlichen Einschränkungen von Halbautomaten betroffen. Solange du ein Bedürfnis für 20 VRF nachweisen kannst, bekommst du die auch. Wird halt in der Praxis schwierig, so wie bei allen anderen Waffen vom gleichen Typ auch. Und nochmal: Natürlich kannst du dir auch 20 Ordonnanzgewehre holen, wenn du nach den ersten 10 auf gelb dann für den Rest ein entsprechendes Bedürfnis nachweisen kannst. Die gehen dann genau so wie eine VRF per Voreintrag auf grün.
-
VRF ist das gleiche, wie Repetierluftpistolen >7,5J oder andere Waffen, die weder mehrschüssige Kurzwaffen für Patronenmunition (gedeckelt auf 2, dann ÜK), noch halbautomatische Langwaffen (gedeckelt auf 3, dann ÜK) sind und auch nicht unter die erleichterten Erwerbsvoraussetzungen für die gelbe WBK fallen. Das "Kontingent" für gelb ist ja keins, sondern nur eine Einschränkung des erleichterten Erwerbs. Manche Waffen kann man ohne den Zirkus mit Voreintrag und gesondertet Bedürfnisbescheinigung erwerben und die werden dann auf die gelbe WBK eingetragen. Aus Gründen hat man diese Erleichterung auf 10 Waffen begrenzt. Danach darf man immer noch Waffen dieser Art erwerben, aber man muss dann eben für jede ein Bedürfnis nachweisen und sich einen Voreintrag holen. Genauso zwingt dich niemand auf gelb zu erwerben, du kannst auch statt dessen alles auf grün holen. Kostet halt mehr und ist zusätzlicher Aufwand für dich, geht aber. Jetzt kommt aber halt der wahnsinnig kompetente IM in BaWü daher und versucht - als nicht sachkundige Person - das WaffG zu interpretieren. Er hat ganz offensichtlich diese Logik nicht verstanden und hat verfügt, dass alle Waffen per Definition Überkontingent sein müssen, wenn sie nicht in das besonders reglementierte Grundkontingent oder unter die erleichterten Erwerbsvoraussetzungen für die gelbe WBK fallen. Den "normalen" Weg des Waffenerwerbs - nämlich Bedürfnis, Voreintrag, kaufen - hat er ganz einfach übersehen, weil er es nicht verstanden hat. Das führt jetzt dazu, dass nach Ansicht des IM BaWü ein Sportschütze, der als einzige Waffe eine Repetierflinte besitzt, bis an sein Lebensende Wettkämpfe damit schießen muss. Ein anderer Sportschütze, der drei halbautomatische Flinten besitzt muss keinen einzigen Wettkampf nachweisen und ist nach 10 Jahren sogar von der Pflicht mit den Waffen überhaupt zu schießen befreit, solange er weiterhin Vereinsmitglied ist. Und als Jäger hat man gar keine Nachweise zu erbringen, darf seine Jagdwaffen aber mit offiziellem OK seitens des IM BaWü sportlich verwenden. Es ist mir völlig schleierhaft, warum die Verbände diesen Humbug nicht viel mehr thematisieren. Außer beim DSB, der vertritt ja öffentlich die Meinung, dass das so korrekt ist und das IM gar keine andere Wahl hat, als diese an den Haaren herbeigezogene Regel aufzustellen.
-
Darf ich vorstellen: Der Verband, bei dem man für "sowas" eine Bedürfnisbescheinigung bekommt.
-
Bedürfnisbescheinung durch Verbände ab 01.01.2026 - was ist der Prozess dazu?
pulvernase antwortete auf cvk's Thema in Waffenrecht
Was den WSV/DSB aber nicht davon abhält, diesen Schmutz auch noch zu decken: Für den DSB ist es also völlig ok, wenn das WaffG nicht so angewendet wird, wie es geschrieben steht, sondern so, wie irgend ein Innenminister meint es interpretieren zu müssen. Weil das hat ja ein Gericht so gesagt. Angeblich. Der Schrieb aus dem IM ist schlimm. Noch viel schlimmer für mich ist allerdings, dass der DSB das mitträgt und sich nicht vor seine Schützen stellt. -
Steht in den Vollzugshinweisen zum WaffG aus dem IM BaWü: https://www.wsv1850.de/images/jdownloads/Vollzugshinweise__14_Abs._5.docx.pdf Seite 6, Mischnutzung bei mehreren Bedürfnissen. TL;DR: Sport- und Jagdwaffen dürfen jeweils für das andere benutzt werden, wobei Jagdwaffen, die sportlich genutzt werden, nicht ins Grundkontingent zählen (und damit auch in BaWü keine Nachweise brauchen), andersrum aber schon. Bevor man damit aber zu seinem SB geht, sollte man sich genau überlegen ob man das will. In dem Machwerk stehen nämlich noch ein paar andere sehr abenteuerliche Interpretationen des WaffG, die nicht unbedingt zu unserem Vorteil sind. Mein Favorit ist ja, dass sportliche Pumpflinten per Definition immer als Überkontingentwaffe gewertet werden - selbst dann, wenn es die einzige Waffe im Besitz ist. Ja aber wo kämen wir denn da hin wenn da einfach jemand wie er will, weil da könnt ja jeder kommen und überhaupt, NAZI!!!!!
-
Der BDMP hat eine Ausnahmegenehmigung für Revolver unter 3" für zwei PPC 1500 Sub-Disziplinen. @JanSolo: Magst du uns das Bundesland verraten?
-
Klar darfst du das, das ist dann halt jagdliches Übungsschießen. Da darfst du sogar noch viel mehr als der Normalschütze darf. Aber nach BDMP-Sportordnung (mit Schießleiter und Lametta und Täterä) auf einem Wettkampf siehts dann anders aus. Da gab es ja in BaWü mal Ärger für Jäger, die mit ihren kurzen Snubbys die 1500 geschossen haben... Inzwischen ist das in BaWü allerdings durch das Ministerium geklärt, hilft dem TO aber nur wenn er auch in BaWü leben sollte.
-
Man muss halt aufpassen, was man sich wünscht. Entweder man will jagdliche Waffen sportlich nutzen, dann gibts aber auch keine Bedürfnisse mehr für weitere Sportwaffen, wenn auch eine Jagdwaffe eingesetzt werden könnte. Ob die Jagdwaffe dann das richtige Werkzeug ist um auf dem Treppchen zu stehen darf in vielen Fällen bezweifelt werden. Oder man trennt beides strikt, kauft unter Umständen doppelt, hat aber immer das richtige Werkzeug zur Hand. Eine Mischung aus beidem wäre ideal (gemische Verwendung zulässig, aber nicht zwingend), wird sich aber kaum verargumentieren lassen.
-
Als Vereinswaffe völlig ok. Der Plastegriff ist funktional, aber das war es auch schon. Die Kartusche ohne Manometer ist kein Weltuntergang, aber halt ein zusätzlicher Arbeitsschritt bei der Ausgabe der Waffen wenn man manuell den Druck prüfen muss. Die Schussleistung ist heutzutage eigentlich bei allen Match-LPs exzellent. Die große Frage ist immer nur: Reichen die Verstellmöglichkeiten an der Waffe, damit der Schütze das Präzisionspotential auch ausnutzen kann?