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pulvernase

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  1. Interessant. Ich kann mich erinnern, die Geschichte mit "christlicher Tradition" und schwulen Schützenkönigen damals gelesen zu haben. Das war vor meiner Zeit als LWB und hat in meiner damaligen Wahrnehmung das Vorurteil der rückständigen und alkoholaffinen Schützenschaft bestärkt. Ob der BDHS wirklich der richtige Partner ist um die LWB in der heutigen Zeit zu vertreten und zu repräsentieren? Religiöse Fundamentalisten mit Drogenproblemen und Waffen sind ja ein ganz heißes Thema.
  2. Ich muss sagen, ich bin fassungslos. Wenn die Ergänzung zum Protokoll echt sein und die Vorwürfe darin zutreffen sollten, dann müsste man den gesamten Vorstand des FWR - mit Ausnahme von VDB und eventuell DSU - für unfähige Dilettanten halten oder gar schlimmeres unterstellen. Man schafft es über Jahre nicht, seinen eigenen Verein satzungs- und rechtskonform zu führen. Das bekommen selbst die kleinsten Schützenvereine mit allesamt ehrenamtlichen Vorständen hin und ist die Grundvoraussetzung für Handlungsfähigkeit. Jetzt kann man 1 und 1 zusammenzählen und sich überlegen, wie professionell und aktiv wohl die Lobbyarbeit und Vertretung unserer Interessen in Berlin betrieben wird. Dass da der VDB "unangenehm" ist - also darauf besteht, dass der Verein ordnungsgemäß geführt wird - kann ich sogar verstehen. Was ich nicht verstehen kann ist, dass das Ego einiger Verbandsfunktionäre davon jetzt so verletzt ist, dass man jetzt das trotzige Kleinkind raushängen lässt und den VDB nicht mehr mitspielen lassen will. Vor dem Hintergrund dieser Anlage zum Protokoll bin ich insbesondere von @Friedrich Gepperth maßlos enttäuscht. Trotz teilweise unterschiedlicher Ansichten in der Sache habe ich ihn immer für einen integeren Vertreter der LWB gehalten, der versucht das Beste für die Schützen insgesamt herauszuholen. Wenn ich jetzt aber sehe, wie der Vorlauf zum Ausschluss des VDB war und wer den Antrag am Ende gestellt hat, bin ich mir mit meiner Einschätzung nicht mehr so sicher. Und das FWR hat sich für mich dauerhaft erledigt. Egal, was da in Zukunft noch kommt, der Makel des Filzes und der Mauschelei wird bleiben.
  3. Egal, was genau die Hintergründe sind: Die Außenwirkung ist verheerend. Nach den letzten Aussagen von @Friedrich Gepperth hier im Forum glaube ich auch nicht, dass wir eine Erklärung bekommen. Man scheint sich beim BDS wieder mehr auf die Geheimdiplomatie zu konzentrieren. Ich persönlich finde das sehr schwach. Das FWR war jahrelang nach außen für LWB und Öffentlichkeit unsichtbar und scheint jetzt durch den VDB ordentlich wachgerüttelt. Und anstatt sich mal Gedanken zu machen, warum das FWR unter den LWB nicht mehr ernst genommen wird, wird hier Kindergarten gespielt. Auch der Fakt, dass das für den VDB nach eigener Aussage völlig überraschend kam heißt, dass sich die Verbände im Vorfeld schon darüber einig waren. Da wären wir dann wieder bei der Geheimdiplomatie. Es bestätigt leider wieder einmal das Bild, das ich von unseren Verbandsführungen habe. Wie man als Verband auch auftreten und der Öffentlichkeit seine Forderungen erklären (!!) kann, sehen wir ja aktuell gerade.
  4. WaffG lesen und verstehen (!). Der "normale" Weg eine Waffe zu kaufen ist Bedürfnisnachweis -> Voreintrag auf grüne WBK -> erwerben. Je nach Bedürfnis gibt es dann Erleichterungen oder Einschränkungen dazu. Beispiel: * Jäger brauchen generell keine Voreinträge für LW * Sportschützen brauchen für bestimmte Waffen die ersten 10x keine Voreinträge * Sportschützen brauchen für bestimmte Waffen ab einer gewissen Anzahl zusätzliche Nachweise neben dem Bedürfnisnachweis selbst * Sammler/Sachverständige * etc... Solange der Erweb nicht nach einer der vielen Ausnahmen zu den generellen Regeln passiert, bleibt der "normale" Weg gültig. VRF werden von den Erleichterungen ausgenommen - obwohl sie rein logisch eigentlich auch dafür gelten sollten - und müssen den "normalen" Weg beschreiten. Gleichzeitig sind sie aber auch nicht von den zusätzlichen Einschränkungen von Halbautomaten betroffen. Solange du ein Bedürfnis für 20 VRF nachweisen kannst, bekommst du die auch. Wird halt in der Praxis schwierig, so wie bei allen anderen Waffen vom gleichen Typ auch. Und nochmal: Natürlich kannst du dir auch 20 Ordonnanzgewehre holen, wenn du nach den ersten 10 auf gelb dann für den Rest ein entsprechendes Bedürfnis nachweisen kannst. Die gehen dann genau so wie eine VRF per Voreintrag auf grün.
  5. VRF ist das gleiche, wie Repetierluftpistolen >7,5J oder andere Waffen, die weder mehrschüssige Kurzwaffen für Patronenmunition (gedeckelt auf 2, dann ÜK), noch halbautomatische Langwaffen (gedeckelt auf 3, dann ÜK) sind und auch nicht unter die erleichterten Erwerbsvoraussetzungen für die gelbe WBK fallen. Das "Kontingent" für gelb ist ja keins, sondern nur eine Einschränkung des erleichterten Erwerbs. Manche Waffen kann man ohne den Zirkus mit Voreintrag und gesondertet Bedürfnisbescheinigung erwerben und die werden dann auf die gelbe WBK eingetragen. Aus Gründen hat man diese Erleichterung auf 10 Waffen begrenzt. Danach darf man immer noch Waffen dieser Art erwerben, aber man muss dann eben für jede ein Bedürfnis nachweisen und sich einen Voreintrag holen. Genauso zwingt dich niemand auf gelb zu erwerben, du kannst auch statt dessen alles auf grün holen. Kostet halt mehr und ist zusätzlicher Aufwand für dich, geht aber. Jetzt kommt aber halt der wahnsinnig kompetente IM in BaWü daher und versucht - als nicht sachkundige Person - das WaffG zu interpretieren. Er hat ganz offensichtlich diese Logik nicht verstanden und hat verfügt, dass alle Waffen per Definition Überkontingent sein müssen, wenn sie nicht in das besonders reglementierte Grundkontingent oder unter die erleichterten Erwerbsvoraussetzungen für die gelbe WBK fallen. Den "normalen" Weg des Waffenerwerbs - nämlich Bedürfnis, Voreintrag, kaufen - hat er ganz einfach übersehen, weil er es nicht verstanden hat. Das führt jetzt dazu, dass nach Ansicht des IM BaWü ein Sportschütze, der als einzige Waffe eine Repetierflinte besitzt, bis an sein Lebensende Wettkämpfe damit schießen muss. Ein anderer Sportschütze, der drei halbautomatische Flinten besitzt muss keinen einzigen Wettkampf nachweisen und ist nach 10 Jahren sogar von der Pflicht mit den Waffen überhaupt zu schießen befreit, solange er weiterhin Vereinsmitglied ist. Und als Jäger hat man gar keine Nachweise zu erbringen, darf seine Jagdwaffen aber mit offiziellem OK seitens des IM BaWü sportlich verwenden. Es ist mir völlig schleierhaft, warum die Verbände diesen Humbug nicht viel mehr thematisieren. Außer beim DSB, der vertritt ja öffentlich die Meinung, dass das so korrekt ist und das IM gar keine andere Wahl hat, als diese an den Haaren herbeigezogene Regel aufzustellen.
  6. Darf ich vorstellen: Der Verband, bei dem man für "sowas" eine Bedürfnisbescheinigung bekommt.
  7. Was den WSV/DSB aber nicht davon abhält, diesen Schmutz auch noch zu decken: Für den DSB ist es also völlig ok, wenn das WaffG nicht so angewendet wird, wie es geschrieben steht, sondern so, wie irgend ein Innenminister meint es interpretieren zu müssen. Weil das hat ja ein Gericht so gesagt. Angeblich. Der Schrieb aus dem IM ist schlimm. Noch viel schlimmer für mich ist allerdings, dass der DSB das mitträgt und sich nicht vor seine Schützen stellt.
  8. Steht in den Vollzugshinweisen zum WaffG aus dem IM BaWü: https://www.wsv1850.de/images/jdownloads/Vollzugshinweise__14_Abs._5.docx.pdf Seite 6, Mischnutzung bei mehreren Bedürfnissen. TL;DR: Sport- und Jagdwaffen dürfen jeweils für das andere benutzt werden, wobei Jagdwaffen, die sportlich genutzt werden, nicht ins Grundkontingent zählen (und damit auch in BaWü keine Nachweise brauchen), andersrum aber schon. Bevor man damit aber zu seinem SB geht, sollte man sich genau überlegen ob man das will. In dem Machwerk stehen nämlich noch ein paar andere sehr abenteuerliche Interpretationen des WaffG, die nicht unbedingt zu unserem Vorteil sind. Mein Favorit ist ja, dass sportliche Pumpflinten per Definition immer als Überkontingentwaffe gewertet werden - selbst dann, wenn es die einzige Waffe im Besitz ist. Ja aber wo kämen wir denn da hin wenn da einfach jemand wie er will, weil da könnt ja jeder kommen und überhaupt, NAZI!!!!!
  9. Der BDMP hat eine Ausnahmegenehmigung für Revolver unter 3" für zwei PPC 1500 Sub-Disziplinen. @JanSolo: Magst du uns das Bundesland verraten?
  10. Klar darfst du das, das ist dann halt jagdliches Übungsschießen. Da darfst du sogar noch viel mehr als der Normalschütze darf. Aber nach BDMP-Sportordnung (mit Schießleiter und Lametta und Täterä) auf einem Wettkampf siehts dann anders aus. Da gab es ja in BaWü mal Ärger für Jäger, die mit ihren kurzen Snubbys die 1500 geschossen haben... Inzwischen ist das in BaWü allerdings durch das Ministerium geklärt, hilft dem TO aber nur wenn er auch in BaWü leben sollte.
  11. Man muss halt aufpassen, was man sich wünscht. Entweder man will jagdliche Waffen sportlich nutzen, dann gibts aber auch keine Bedürfnisse mehr für weitere Sportwaffen, wenn auch eine Jagdwaffe eingesetzt werden könnte. Ob die Jagdwaffe dann das richtige Werkzeug ist um auf dem Treppchen zu stehen darf in vielen Fällen bezweifelt werden. Oder man trennt beides strikt, kauft unter Umständen doppelt, hat aber immer das richtige Werkzeug zur Hand. Eine Mischung aus beidem wäre ideal (gemische Verwendung zulässig, aber nicht zwingend), wird sich aber kaum verargumentieren lassen.
  12. Als Vereinswaffe völlig ok. Der Plastegriff ist funktional, aber das war es auch schon. Die Kartusche ohne Manometer ist kein Weltuntergang, aber halt ein zusätzlicher Arbeitsschritt bei der Ausgabe der Waffen wenn man manuell den Druck prüfen muss. Die Schussleistung ist heutzutage eigentlich bei allen Match-LPs exzellent. Die große Frage ist immer nur: Reichen die Verstellmöglichkeiten an der Waffe, damit der Schütze das Präzisionspotential auch ausnutzen kann?
  13. Ich vermute mal, dass das Kernproblem hier unsere 550 Waffenbehörden mit ihren 550 eigenen Waffengesetzen sind. Da gibt es mit Sicherheit die eine oder andere Behörde darunter, die mit böser Absicht Leuten Fallen stellt. Beispiele gibts ja genug wenn man sich ein bisschen umhört. Vor dem Hintergrund verstehe ich schon, dass man sicher wissen will, ob man jedem dahergelaufenen Typen, der behauptet Waffenkontrolleur zu sein, seine Waffen in die Hand geben darf. Der springende Punkt ist am Ende die Überlassung. Da muss man dann erstmal wissen, was die zuständige Behörde (550 Waffengesetze!) als Überlassung ansieht. Im nächsten Schritt kann man dann darüber diskutieren, ob ein Überlassen an einen Waffenkontrolleur zulässig ist oder nicht. Das kommt dann wieder stark drauf an, WER da als Kontrolleur auftaucht. Ein PVB unterliegt nicht dem WaffG, ein Kontrolleur, der selbst Jäger/Sportschütze ist hat in der Regel das gleiche Erlaubnisniveau, etc...
  14. Frag doch mal deinen SB, ab wann er ein waffenrechtliches Überlassen gegeben sieht: 1) Waffe vor die Nase halten 2) Waffe in die Hand geben, aber daneben stehen und jederzeit eingreifen können 3) Waffe in die Hand geben und sich im gleichen Raum aufhalten 4) Waffe in die Hand geben und den Raum verlassen Abhängig von seiner Antwort hast du deine.
  15. Okay, aber das ist doch kalter Kaffee? Das ist schon lange so und auch glasklar geregelt. Klar, viele wollen es nicht wissen/wahrhaben und halten sich nicht dran, aber jeder mit Sachkunde sollte das wissen.
  16. Jain. Wenn der Verein dir eine reindrücken will, dann kann er gegenüber deiner Behörde angeben, dass du mehrfach gegen die Anweisungen der Aufsicht verstoßen hast. Das ist eine Ordnungswidrigkeit und kann dich im Zweifel die Zuverlässigkeit kosten.
  17. Waffenrechtlich: Kein Problem. Details im §9 AWaffV. Kurzfassung: Du darfst mit allem schießen, was nicht nach §6 AWaffV vom sportlichen Schießen ausgeschlossen ist. Du kannst, musst aber nicht nach einer Sportordnung schießen. Versicherung: Die Versicherungen der Verbände zahlen logischerweise auch nur dann, wenn nach den Regeln der Verbände geschossen wird. Hausrecht: Wenn der Betreiber sagt, du schießt nur im rosa Tütü, dann schießt du nur im rosa Tütü.
  18. Wichtig ist auch noch, ob es eine eigene Waffe oder eine Leihwaffe war. Seit 2020 wird da ja unterschieden.
  19. Ich hab mal über ein paar Ecken in die Norm schauen können. Bei der Darstellung von hfd, die @Mick Jaeger zitiert fehlt ein ganz wichtiger Teil. In 4.2.1 (Der Teil, der freistehende Wertschutzschränke behandelt) heißt es: "Freistehende Wertschutzschränke mit einem Gewicht unter 1000kg müssen über mindestens eine Öffnung verfügen, durch die sie nach der Installationsanleitung verankert werden können. Die Verankerung muss an jeder Verankerungsöffnung der in Tabelle 1 aufgeführten Kraft widerstehen." Tabelle 1 spricht dann von den 50kN für 0/1. Dann gibt es noch eine Prüfvorschrift für die Verankerung in 8.1. Dabei wird eine Zugfestigkeitsprüfung durchgeführt. Man versucht also, die Verankerungsschraube aus der Tresorwand zu ziehen. Das Prüfkriterium ist, ob die Verankerung durch die Tresorwand gezogen werden konnte oder ob die Verankerungsvorrichtung zerstört wurde. Für mich heißt das: * Schränke unter 1000kg müssen eine Möglichkeit zur Verankerung haben * Die Verankerungsmöglichkeit muss mindestens 50kN widerstehen * Die Klassifizierung ist nicht davon abhängig, ob die Verankerung auch wirklich durchgeführt wird Wenn es jemand wirklich genau wissen will, dann wird er sich die Norm kaufen und selber nachlesen müssen. Mir persönlich reicht der Blick, den ich reinwerfen konnte. Unabhängig davon, ob die Klassifizierung auch ohne Verankerung erreicht wird: Jeder Schrank, den ich alleine aus dem Haus bekomme, wird aus Prinzip angeschraubt.
  20. Ich hab bei meiner P10 im Trockentraining bemerkt, dass der gesamte Schlitten beim Auslösen einen kleinen Ruck nach links macht. Schau doch mal, ob du das auch hast. Ich dachte bisher, dass das eine Eigenheit meiner P10 wegen der oben beschriebenen Probleme wäre.
  21. Ich hab auch eine P10 und kann das Problem bei meiner bestätigen. Die Waffe hat anfangs auch richtig Probleme gemacht - reproduzierbar der erste Schuss aus einem neuen Magazin deutlich außerhalb der Gruppe. Die Waffe war bei CZ, das Problem mit dem ersten Schuss ist gelöst. Trotzdem schießt sie tendenziell links. Nach ein paar Hundert Schuss war das Wandern dann auch vorbei und seit dem hat sich die Trefferlage auch nicht mehr geändert. Bei mir sitzt das Innenleben "schief" im Griffstück. Der Spritzguss scheint nicht gleichmäßig gewesen zu sein und die Löcher für die Rollpins fluchten nicht. Die Aussage von CZ dazu war "muss so, ist innerhalb der Toleranz". Unabhängig von den oben beschriebenen Problemen schießt die Waffe einwandfrei. Das ist auch der Grund, warum ich sie behalten habe.
  22. Vorsicht: Jemanden auf einem Schießstand mit einer Waffe schießen lassen ist natürlich ein Überlassen der Waffe. Man räumt einem dritten die tatsächliche Gewalt über die Waffe ein. Spätestens wenn die Waffe fertig geladen ist, kann man nicht mehr sinnvoll argumentieren, dass der Eigentümer weiterhin die tatsächliche Gewalt über die Waffe hat selbst wenn er daneben steht. Der vorübergehende Erwerb der Waffe auf dem Schießstand um damit zu Schießen ist allerdings erlaubnisfrei.
  23. Im WaffG. Zum Waffenerwerb musst du ein Bedürfnis nachweisen. Das tust du, indem du einen entsprechenden Antrag an deinen Verband schickst. Der Verband hat für ihn bindende Befürwortungsregeln. Dazu gehört der Nachweis der Trainingsteilnahme durch die Mitgliedsvereine. Und jetzt kommts: Die Vereine sind durch die Mitgliedschaft im Verband zur Mitarbeit verpflichtet. Kann man nachlesen in §15 Abs. 1 Nr. 7. Eine Ablehnung nach Nasenfaktor ist hier nicht drin.
  24. Das tut der Verein ja seit geraumer Zeit auch gar nicht mehr. Der Verein bestätigt nur, dass du regelmäßig Schießsport betrieben hast. Die Befürwortung kommt dann vom Verband auf Grundlage der Bestätigung des Vereins. Solange man also die entsprechenden Termine nachweisen kann, darf der Verein die Bestätigung der Übungstermine nicht verweigern. Man könnte natürlich argumentieren, dass nicht sportlich geschossen wurde, sondern nach §13 Abs. 1 Nr. 3 AWaffV ("Krach machen"). Aber wenn im Schießbuch eine Disziplin und dahinter die Unterschrift/Stempel einer vom Verein bestellten Aufsicht steht, dann wird das schwierig.
  25. Mir scheint, dass der Kollege aus diesem Verein vielleicht ein kleines Kommunikationsdefizit hat. So ziemlich alle Vereine schauen sich die Leute erstmal an und dass die Vereinsleitung sich einen persönlichen Eindruck machen möchte ist normal und verständlich. Die Frage ist halt immer wie man sowas kommuniziert. Das zeigt einem oft wie die Leute ticken und kann durchaus ein "red flag" sein. Wenn wir Interessenten zum Schnuppern einladen, dann tun wir das, um ihnen den Verein zu zeigen und zu erklären was wir machen. Für uns ist das Öffentlichkeitsarbeit. Wenn es für beide Seiten passt und ein Mitglied dabei rauskommt - toll. Wenn nicht, dann hat man wenigstens einem Mitbürger das Sportschießen etwas näher gebracht und gezeigt, dass wir kein Haufen alkoholisierter Nazis und potentieller Mörder sind, sondern ganz normale Menschen.
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