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pulvernase

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  1. Das ist halt nun mal der Preis, den man für eine Waffe unter 16" Lauflänge zahlt. Klar ist die Regelung Schwachsinn, aber sie ist jetzt nicht wirklich neu oder unbekannt. Wenn ich keine Lust auf sowas habe, dann spendiere ich halt 4cm mehr Lauf und habe die ganze Diskussion nicht.
  2. Naja, in BaWü gab es da ja ein paar recht unrühmliche "eigene Interpretationen" der Sportordnung - im direkten Widerspruch zum VP Sport und Bundesreferenten. Manches wurde inzwischen durch den LV korrigiert, aber nicht alles. Von daher würde ich auf diese Aussage nicht allzu viel geben und beim Bundesreferenten anfragen wenn man es genau wissen will. Der Handstopp ist schon länger ein Thema und kommt gerade bei EPP carbine regelmäßig wieder hoch. Wenn man das nämlich mit einem Einlegeschaft schießt, verbrennt man sich bei einigen Modellen ziemlich die Finger ohne Vordergriff. Manche Modelle sind ohne Griff auch einfach nicht handhabungssicher. Auf der deutschen Meisterschaft hat man das Problem natürlich erkannt und die Verwendung von Griffen/Handstops bei EPP carbine mit Einlegeschäften nicht nur erlaubt, sondern sogar darum gebeten. In BaWü weigert sich der Referent das zuzulassen, obwohl es ein Sicherheitsrisiko darstellt. Ich gehe mal davon aus, dass das bei der nächsten Änderung der Sportordnung gerade gezogen wird. Wie kommst du da drauf? Der Lochschaft war lange Zeit eine der wenigen Möglichkeiten sicher KEINEN Anschein zu erwecken - siehe SL8. Oder meinst du vielleicht einen Vorderschaft mit Löchern? Bei denen scheint das BKA wirklich einen Beißreflex zu haben.
  3. Blöde Frage: Wofür braucht man den Handstopp, was man nicht auch mit einem Stück Rail oder einer angeschraubten QD-Aufnahme machen kann? Als Indexpunkt für den Anschlag gibt es so viele Möglichkeiten... Ich mein, soll jeder an seine Kanone bauen was er will, aber mir erschließt sich der sportliche Sinn bei PP1 Rifle da jetzt nicht. Vor allem, weil man die Waffe im Voranschlag bei den Zeitserien ja eh schon richtig hält und man die Stützhand ja gar nicht vom Schaft nehmen muss.
  4. Dann sollten diese Landesverbände ihre Personalauswahl überdenken 🙂 Das Urteil und der zugehörige Fall sind im Forum bekannt und zieht sich schon seit vielen Jahren. Dementsprechend wurde da auch nicht nach dem neuen WaffG von 2020 geurteilt, sondern nach der vorherigen Rechtslage. Dass es jetzt einzelne Behörden gibt, die auf diesen Zug aufspringen und aus Unwissenheit oder Vorsatz versuchen die Schützen zu drangsalieren ist ärgerlich. Aber genau wegen solcher Urteile (siehe auch Hessen) wurde das Gesetz ja hier präzisiert um solche Interpretationen eben nicht mehr halten zu können. Was Schützen über dem Grundkontingent aber blüht sind regelmäßige Wettkampfnachweise. Hier gibt es wieder Interpretationsspielraum,
  5. Mensch, liest denn hier keiner mehr die Gesetze im Ganzen? §58 Abs. 21: "Bis zum Ablauf des 31. Dezember 2025 kann das Bedürfnis nach § 14 Absatz 4 Satz 1 auch durch eine Bescheinigung des dem Schießsportverband angehörenden Vereins glaubhaft gemacht werden." @PetMan hat also vollkommen recht: Bis 2025 darf auch der Verein das fortbestehen des Bedürfnisses bescheinigen.
  6. Lass uns mal den Erwerb einer Waffe aufschlüsseln: 1) Du wirst Mitglied in einem Verein 2) Du wirst an den Verband gemeldet 3) Du trainierst 12/18 mal im Jahr nach den gesetzlichen Vorgaben 4) Währenddessen wirst du sachkundig und schaffst einen Tresor an Und jetzt kommt der wichtige Teil: 5) Du suchst dir eine Disziplin aus der Sportordnung aus, die du schießen möchtest 6) Du beantragst ein Bedürfnis für eine Waffe zur Ausübung dieser Disziplin bei deinem Verband 7) Du gehst mit der Bedürfnisbescheinigung zum Amt und beantragst eine Erwerbs- und Besitzerlaubnis ("grüne WBK") für eine Waffe, die in der vom Verband bescheinigten Disziplin benutzt werden darf Formal geht das bei Sportschützen so: Du willst eine bestimmte Disziplin schießen und beantragst eine dazu passende Waffe. Dafür brauchst du ein Bedürfnis - das wird angenommen, wenn du seit mindestens einem Jahr Mitglied bist und ausreichend oft trainiert hast. Der Gesetzgeber hat "Habenwollen" nicht als Bedürfnisgrund vorgesehen und geht in seiner Regelung davon aus, dass die Waffe bei Sportschützen ein Mittel zum Zweck der Sportausübung (das ist der Bedürfnisgrund!) ist und nicht das eigentliche Ziel. Wenn man sich dem bewusst ist, erklären sich viele Regelungen von selbst. Wenn du eine bestimmte Waffe erwerben willst, dann musst du das ganze von hinten denken: In welcher Disziplin ist die Wunschwaffe zugelassen und kannst du diese Disziplin bei dir vor Ort schießen?
  7. Das ist richtig, der Schießleiter kann die Aufsichtsführung beim Schützen an jemand anderen delegieren. Das ändert aber nichts daran, dass der BDMP nur den Schießleiter als verantwortliche Aufsichtsperson anerkennt. Dieses Delegieren klappt auch nur dann, wenn der Schießleiter anwesend ist und das Schießen leitet. Wenn er nach Hause geht, dann ists Essig mit Schießen nach BDMP Sportordnung. Nein. Aber anders als du denkst. Wenn der BDMP dir ohne Schießleiterstempel bescheinigt hat, dass du nach SEINER Sportordnung geschossen hast, dann war das in der Tat nicht korrekt. Wenn der BDMP dir aber bescheinigt, dass du den Schießsport ausgeübt hast, dann ist alles in Ordnung. Denn das Gesetz verlangt ja explizit nicht, dass du nach der Sportordnung deines Verbands schießt, sondern nur, dass du den Schießsport mit erlaubnispflichtigen Waffen ausübst. Der springende Punkt bei der ganzen Sache ist halt einfach, dass der BDMP festgelegt hat, dass ohne Anwesenheit eines Schießleiters nicht nach den Regeln seiner Sportordnung geschossen werden kann. Genauso wenig wie du mit einer KW mit Rotpunktvisier DSB Disziplinen schießen kannst. Klar kannst du das auf dem Stand tun und es ist Schießen mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen und gesetzlich kein Problem. Aber es ist halt nicht nach der Sportordnung des DSB. Und wenn dir bescheinigt werden soll, dass du nach eben genau jener Sportordnung geschossen hast, dann musst du auch ALLE Bestimmungen eingehalten haben. Die Diskussion ist natürlich an der Stelle rein akademisch, weil das sowieso niemand nachprüfen kann. Deswegen sagen alle diese Bescheinigungen normalerweise auch nur, dass du den Schießsport mit erlaubnispflichtigen Waffen betrieben hast und eben nicht, dass du nach Sportodnung Verband XYZ die Disziplin ABC geschossen hast. "Ausüben des Schießsports" im Sinne des Gesetzes kann sehr weit gefasst werden - alles andere wäre in der Praxis auch nicht zu kontrollieren und daher auch nicht sinnvoll zu regulieren. Um den Bogen wieder zurück zum eigentlichen Thema zu schlagen: Der Verband muss die Schießtermine seiner (mittelbaren) Mitglieder dokumentieren und auf Grundlage dieser Dokumentation das Fortbestehen des Bedürfnisses bescheinigen. Bei einer Verbandsstruktur wie dem DSB ist das relativ einfach: Die Schützen sind Mitglied in einem Verein am Wohnort, der ist Mitglied im Landesverband und der ist wiederum Mitglied im DSB. Also führt der Verein vor Ort eine Schießkladde und damit ist die Dokumentationspflicht erledigt. Der BDMP ist anders. Da ist man direkt Mitglied im BDMP e.V. und nicht über die Landesverbände und Vereine vor Ort angeschlossen. Jetzt hat man aber das Problem, dass ein Verein mit Sitz in Paderborn die Termine aller seiner Mitglieder in Deutschland dokumentieren muss. Das ist nicht praktikabel, also delegiert man diese Pflicht an die Mitglieder selbst, indem man ihnen die Führung eines Schießbuchs auferlegt. Damit da aber kein Missbrauch stattfindet und die Behörden reihenweise die Bescheinigungen anzweifeln, hat man bestellte "Aufpasser", die diese Einträge abzeichnen müssen: Das sind die Schießleiter. Diese Dokumentationspflicht gab es übrigens auch schon vor 09/2020, da hat sie sich allerdings nur auf die ersten drei Jahre nach Erteilung der ersten Erlaubnis erstreckt und noch nicht die Unterscheidung KW/LW und eigene Waffe beinhaltet. Und ja, natürlich wird das in der Praxis oft lockerer gehandhabt. So lange da kein ernsthafter Unfug getrieben wird kräht da auch kein Hahn danach. Aber wenn es den Verdacht auf Gefälligkeitsbescheinigungen oder Ähnliches gibt, dann wird da eben schon genauer hingeschaut und die Regeln eben wörtlich ausgelegt. Und dann hast du potentiell ein Problem, denn der Verband oder Verein wird sich sicherlich nicht schützend vor dich werfen, wenn die Behörde da anfängt unangenehme Fragen nach dem Inhalt der Bescheinigung zu stellen.
  8. Doch. Der BDMP erkennt nur Schießleiter als verantwortliche Aufsichtspersonen nach §11 AWaffV an. Der Hintergrund ist wohl, dass das mit der Versicherung so vereinbart wurde. Deswegen kann es auch kein offizielles Schießen nach BDMP-Sportordnung ohne anwesenden Schießleiter geben.
  9. Da musst du den BDMP fragen. Das ist eine sehr eigenwillige Interpretation des Gesetzes. Genauso gut könnte man argumentieren, dass es nur dann als Schießtermin zählt, wenn eine Disziplin exakt nach Sportordnung geschossen wurde, also gleiche Schusszahl, Zeitvorgabe, Entfernung, Waffe und Scheibe. Die Wahrheit liegt vermutlich irgendwo dazwischen und ultimativ bei der Interpretation des Richters, der das am Ende entscheided. Falls sowas jemals vor Gericht landen sollte... Wieso meine Logik? Ich hab mir die Regelung nicht ausgedacht, aber hey, weil du ja so höflich danach fragst gibts für dich einen Link: https://www.bdmp.de/fileadmin/user_upload/BDMP/handbuch/Register_5_neue_OBWrB_BBR.pdf Schießleiterrichtlinie §4, letzter Satz. Und damit dein Weltbild nicht zusammenbricht: Natürlich darf auch irgend eine BDS-Aufsicht einen Termin in das Schießbuch eintragen. Wenn da aber nur verbandsfremde Termine drin stehen, dann könnte es dir passieren, dass du bei der Bescheinigung des fortbestehenden Bedürfnisses durch den BDMP irgendwann Schwierigkeiten bekommst. Aber hey, dafür hast du dich ja in die Schießkladde bei deinem BDS-Freund eingetragen und bist fein raus, gell? Zum Abschluss: Gesetzlich geforderte Schießtermine und das, was ein Verband intern regelt, sind zwei Paar Schuhe. Besonders der BDMP scheint sich intern sehr wichtig zu nehmen und mutet fast schon wie eine Behörde an. Welcher andere Verband hat denn sonst eine fünfseitige "Siegel- und Stempelordnung"? Obwohl, ich könnte mir vorstellen, dass es bei den Reservisten da noch lustiger zugeht.
  10. Das fragst du am Besten deinen Verband. Solange der keine anderweitige Festlegung getroffen hat, hat der Verein die Nachweise zu führen. Das Gesetz ist eindeutig. Und wenn du das nicht glauben willst, dann denk es mal vom Ende her: Der Verband muss bescheinigen, dass das Mitglied regelmäßig mit eigenen Waffen trainiert hat, damit es die Waffen behalten darf. Wie soll der Verband das rechtssicher tun, wenn der lokale Verein keine Nachweise führt? Den Angaben in einem privaten Schießbuch kann man hier aus offensichtlichen Gründen nicht uneingeschränkt glauben, sonst könnte man sich die Bescheinigung durch den Verband als Kontrollinstanz komplett sparen. Der BDMP löst das z.B. so, dass alle Schützen direkt Mitglied im BDMP sind und die Sportordnung vorschreibt, dass das offizielle BDMP-Schießbuch zum Nachweis geführt werden muss. Außerdem wird festgelegt, dass nur vom BDMP ausgebildete und berufene Schießleiter Einträge in diesem Schießbuch abzeichnen dürfen. Damit ist die Dokumentation sichergestellt und die Kontrolle über den Verband durch die Schießleiter geregelt. Denn jeder Schießleiter ist über die Nummer seines Stempels identifizierbar (im Gegensatz zu irgendwelchen Unterschriften von zufällig anwesenden Aufsichten). Also nochmal: Wenn du als Vorstand das in der Vergangenheit nicht getan hast, dann hast du deinen Schützen und dir selbst damit ein Ei gelegt. Spätestens seit 09/2020 hättest du die Schießtermine dokumentieren müssen. Und nicht nur die Termine, sondern auch die verwendete Waffenart und ob es sich um eigene Waffen handelt oder nicht. Denn das ist beides Bestandteil der Bedürfnisprüfung und muss vom Verband bescheinigt werden. Und wo soll der Verband die Infos hernehmen, wenn nicht von dir? Natürlich kannst du jetzt auch einfach dem Schießbuch deiner Mitglieder glauben, aber wenn sich das später als falsch herausstellt und das im schlimmsten Fall vor Gericht landet, bist du damit halt deine Waffen los.
  11. Ich schon. Oder wie interpretierst du diesen Satz? "Als Schießsportverband im Sinne dieses Gesetzes wird ein überörtlicher Zusammenschluss schießsportlicher Vereine anerkannt, der [...] im Rahmen eines festgelegten Verfahrens die ihm angehörenden schießsportlichen Vereine verpflichtet und regelmäßig darauf überprüft, dass diese [...] einen Nachweis über die Häufigkeit der schießsportlichen Aktivitäten jedes ihrer Mitglieder während der letzten 24 Monate vor Prüfung des Bedürfnisses nach § 4 Absatz 4 führen [...]"
  12. WaffG lesen. §15 Abs. 1 Nr. 7 Buchstabe b. Der Verein ist verpflichtet die Schießtermine seiner Mitglieder zu dokumentieren. Wenn ihr das bisher nicht getan habt, dann habt ihr spätestens jetzt ein Problem mit eurem Verband. Der ist nämlich wiederum verpflichtet zu überprüfen, dass ihr euren Dokumentationspflichten auch nachkommt. Tut er das nicht, dann kann er laut der Bestimmung des §15 kein anerkannter Schießsportverband sein - mit allen entsprechenden Folgen, wenn so ein Fall vor Gericht gehen sollte. Und da der Verband sich da natürlich aus Selbstschutz entsprechend absichert, seid ihr als lokaler Verein erstmal dran. Wenn es nicht genug Termine für die Bescheinigung beim Verein selber gibt, dann kann man eine Kopie des Schießbuchs beim Verband einreichen und den das bestätigen lassen.
  13. Naja, die meisten von uns hier haben einen gewissen sportlichen Ehrgeiz. Klar haben wir Spaß daran und es ist unser Hobby, aber man möchte eben auch Erfolge erziehlen und sich selbst verbessern. Das ist jetzt nicht unbedigt die gleiche Zielgruppe. Das heißt nicht, dass es verwerflich ist, wenn Leute "einfach nur mal ballern" wollen und es hauptsächlich krachen soll, aber das wird irgendwann dann doch öde, wenn man nix trifft. Gleichzeitig zieht das Krach & Bumm aber auch Leute mit einer ungesunden Faszination für Waffen und sogar Gewalt an. Da muss man als LWB schon aufpassen, denn nicht jeder an Waffen interessierte Mensch tut unserer Gemeinschaft gut und repräsentiert sie nach außen in gutem Licht. Wir hatten z.B. mal einen Interessenten, dessen erste Frage war, wann er eine GK-KW bekommen könnte und ob er danach dann wieder austreten kann, wenn der die Waffe hat. Als man das verneinte, kam noch die Idee, dass er dann ja eine Sammler-WBK beantragen könnte um die Waffe ohne Stress behalten zu können. Sagen wir es so: Wir sind uns nicht näher gekommen. Das Versprechen "Coole Waffen, einfach knallen, kein Stress" ist halt doch ein zweischneidiges Schwert und die Abwägung ist immer schwierig. Leider hat noch keiner ein Patentrezept gefunden um Menschen in den Kopf zu schauen, deswegen bleibt es immer auch ein bisschen eine Entscheidung nach Bauchgefühl. Und hier stimmt mein Bauchgefühl dem von @Raiden komplett zu. Wir haben nun mal das Bedürfnisprinzip in Deutschland. Und damit müssen wir Sportschützen aufpassen, dass wir nicht zu Waffenbeschaffungsvereinen für diese Klientel werden. Nicht, weil damit Missbrauch passiert (ist ja bewiesenerweise nicht so), sondern hauptsächlich, weil man damit die eigene Position empfindlich schwächt wenn die nächste Salamischeibe fällig ist.
  14. Ein Post noch, und du kannst PN schicken/empfangen. Was schießt du denn so?
  15. Fairerweise muss man ja dazu sagen, dass die meisten BDS/BDMP/DSU/etc-Gruppen an einen DSB-Verein angeschlossen sind und die Mitglieder der Gruppen gleichzeitig auch Mitglieder im DSB sind. Der "DSB-Verein" hat sich also breiter aufgestellt und gibt seinen Mitgliedern dadurch mehr Auswahl bei den Disziplinen. Das ist auch gut so, denn tendenziell sinkt damit der Altersdurchschnitt und man spricht durch das breitere Angebot auch viel mehr potentielle Neumitglieder an, als rein durch die olympischen Disziplinen. Zeiten ändern sich, und als Verein muss man sich anpassen. Durch das Internet kommen viele Menschen mit "realistischen" Vorstellungen vom Schießen (also z.B. Youtube, nicht Hollywood/TV) in die Vereine und möchten das auch mal ausprobieren. Die möchten gar nicht zur Olympiade und vielleicht noch nicht mal Wettkämpfe schießen. Aber das ist ja auch völlig ok, denn der Schießsport ist Breitensport und da soll doch jeder im Rahmen der Gesetze tun, worauf er Lust hat. Und oft entwickelt sich der sportliche Ehrgeiz recht schnell, wenn mal die erste eigene Waffe da ist und die Kollegen geschlossen ein Wochenende auf die DM fahren Aber es gibt eben auch Vereine, die sich dem Fortschritt im Schießsport verweigern, und die "reine Lehre" der olympischen Disziplinen eisern vertreten. Da wird man auch beim GK-Präzisionsschießen mitunter schon schief angeschaut, weil denen das nicht geheuer ist - obwohl das Teil der DSB-Sportordnung ist. Beispiel aus der Praxis: Ein Verein in der Nähe hat über das Hausrecht die Regel erlassen, dass auf deren 100m-Bahn Waffen ausschließlich als Einzellader benutzt werden dürfen. Nicht mal der sonst über alle Zweifel erhabene K98 darf eine Patrone im Magazin haben. Ich brauche nicht zu erwähnen, wie gut das mit dem Nachwuchs in dem Verein funktioniert, oder? Naja, die umliegenden Vereine freut es zumindest 🙂
  16. Das sehe ich anders. Die "Erstmal für Zeitraum X Luft, dann vielleicht KK und wenn uns deine Nase passt auch irgendwann mal GK"-Mentalität ist in vielen Vereinen immer noch tief verwurzelt und Vorzeichen für noch viel Schlimmeres. Ich kenne genug Vereine, in denen das die vorherrschende Meinung ist. Zusammen mit "Über ein Bedürfnis entscheidet dann ein vereinsinternes Gremium" und "erstmal gibt es nur Waffe X, da könnte ja jeder kommen". Beides nicht vom WaffG gedeckt und klar an der aktuellen Rechtslage und -sprechung vorbei. Da ist man im letzten Jahrtausend stecken geblieben und bildet sich mordsmäßig was auf sich selbst ein. Solche Menschen und Meinungen gibt es wahrscheinlich in den meisten Vereinen, aber wenn ein Verein eben diese Leute mit der Neulingsarbeit betraut, dann kann man oft schon gut abschätzen, wie der Wind da weht. Das Leben ist zu kurz um sich mit sowas abzugeben. Lieber einen ordentlichen Verein suchen, dessen Mitglieder sattelfest im WaffG sind und sich auch daran halten. Der Sinn und Zweck eine Schützenvereins ist die Föderung des sportlichen Schießens. Und wenn jemand sportlich GK-Kurzwaffe schießen will, dann hat der Verein seinem Mitglied das zu ermöglichen. Niemand verlangt, dass zu allen Tages- und Nachtzeiten ein Schießen möglich sein muss, aber die gesetzlich geforderten Pflichttermine müssen innerhalb der gesetzten Frist sicher zu erreichen sein. Und das Gesetzt sagt eben 1 Jahr erlaubnispflichtig, nicht 1 Jahr erlaubnispflichtig und vorher 6 Monate Luft. Ich persönlich mache einen sehr großen Bogen um alle Vereine, die das nicht so handhaben und da ihre eigenen Regeln erfinden. Und nein, sich 1-2 Mal die Waffenhandhabung der Leute auf dem Druckluftstand anschauen bevor es auf 25m geht, fällt nicht unter "eigene Regeln erfinden".
  17. Da schließe ich mich den Vorpostern an, mach einen großen Bogen um solche Vereine. Nicht nur, dass man sich da selbst viel zu wichtig nimmt, die Erfahrung zeigt auch, dass das "Personal" in solchen Vereinen oft nicht auf der Höhe der Zeit ist was das WaffG angeht. Aber gerade das ist für Einsteiger enorm wichtig, da es eine sehr komplexe Materie ist und man oft auf Tipps/Aussagen der Kameraden angewiesen ist. Zumindest solange, bis man selbst sachkundig ist. Trotzdem möchte ich dir raten, die Luftpistole nicht aus Prinzip links liegen zu lassen. Sie ist und bleibt ein gutes Trainingsinstrument, mit dem du selbstbestimmt (!) direkt von Tag 1 an trainieren kannst. Du brauchst keinen Waffenwart, der der Vereinswaffen ausleiht. Niemand dreht an deiner Visierung rum. Der Griff passt in deine Hand. Der Abzug ist auf dich eingestellt. Die Ergebnisse sind reproduzierbar... Wenn das erste Jahr rum ist, kannst du die Luftpistole immer noch wieder verkaufen - die Teile sind erstaunlich wertstabil. Und wenn dir einhändige Matchluftpistolen nichts taugen, dann schau dir was in Richtung HW45 an. Damit kann man GK Präzision ganz wunderbar trainieren zu einem Bruchteil der Kosten einer 9mm.
  18. Die Schäfte haben noch einen weiteren ganz großen Vorteil: Man kann sie auch auf reinen KW-Ständen schießen. Mein Training für die EPP Rifle DM habe ich fast ausschließlich mit dem Triarii auf einem 25m KW Stand gemacht. Das hat super funktioniert, sowohl für Rifle als auch für Carbine. Meine Erfahrung ist, dass alle diese Schäfte recht wackelig sind und man die Waffe leicht verdrehen kann. Ich hab das so gelöst, dass ich absichtlich eine gewisse Spannung/Drehung auf den Vorderschaft gebe und damit die Waffe im Schaft verkante. Das ist beim Triarii wiederholgenau möglich und wenn die Waffe auf diesen Offset eingeschossen ist auch erstaunlich präzise. Einzig beim Wechsel der Schusshand und Schulter ist das etwas fummelig, weil man dann immer noch die Kraft auf den Vorderschaft in die entsprechend andere Richtung ausüben muss und damit die Haltung etwas instabil wird. Mit Training ist das aber auch beherrschbar.
  19. Die Visierschiene hat bei den Anschlagschäften normalerweise eine deutliche Vorneigung eingebaut. Das macht auch Sinn, denn die Visierlinie sitzt ja auch sehr weit über der Laufachse. Auf kurze Distanz auf Fleck einschießen führt natürlich zu einem deutlichen Hochschuss auf größere Distanzen, immerhin muss ja der Unterschied Laufachse/Visierlinie überbrückt werden. Schieß es auf 25m ein und halte auf kürzere Distanzen entsprechend höher an, ähnlich wie ein AR.
  20. Naja, man hat da ja durchaus Spielraum. Bei wörtlicher Interpretation des Gesetztes kommt meiner Meinung nach genau diese Auffassung dabei raus. Aber zum Glück steht ja nirgends geschrieben, dass du auf einem Schießstand immer sportlich schießen musst. Du kannst ja genau so jagdliches Übungsschießen veranstalten, das halt zufällig einer sportlichen Disziplin mehr oder weniger ähnlich sieht. Oder du schießt nach §9 Abs.1 Nr.3 AWaffG und kannst dann quasi alles tun, was nicht Verteidigungsschießen ist (natürlich innerhalb der Standzulassung und nicht mit Waffen, die nach §6 AWaffV vom sportlichen Schießen ausgeschlossen sind). Für den normalen Schießbetrieb hat das also nach meiner Auffassung erst mal keine Auswirkung. Anders sieht es bei Wettkämpfen aus. Aber da gab es ja auch schon Behörden, die die gleiche Auffassung vertreten haben und bei Jagdwaffen auf sportlichen Wettkämpfen ein Problem konstruiert haben. Leider ist der §9 AWaffV sehr konfus und semantisch fragwürdig formuliert. Das macht es überraschend schwer rauszulesen, was man eigentlich mit welchen Waffen auf einer Schießstätte überhaupt darf.
  21. @GKLDRangemaster Du musst schon den ganzen Paragraphen zitieren "(2) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen in der Regel Personen nicht, [...] 5. die wiederholt oder gröblich gegen die Vorschriften eines der in Nummer 1 Buchstabe c genannten Gesetze verstoßen haben." Die in Nummer 1c genannten Gesetze sind WaffG, KWKG, SprengG und BJagdG. Hier muss also noch nicht mal eine OWi vorliegen, es reicht der einfache Verstoß gegen die Bestimmungen, auch wenn der Verstoß an sich nicht sanktioniert wird. In der AWaffV ist festgelgt, dass ein Verstoß gegen die Vorschriften der AWaffV gleichzeitig auch ein Verstoß gegen das WaffG ist: "Ordnungswidrig im Sinne des § 53 Abs. 1 Nr. 23 des Waffengesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig [...]" Das Schießen mit nach §6 AWaffV verbotenen Waffen ist eine OWi nach dem WaffG und damit ein Verstoß gegen das WaffG. Und dieser Verstoß reicht nach §5 Abs. 2 Nr 5 um die Regelunzuverlässigkeit zu begründen.
  22. §9 Abs. 1 Satz 1 AWaffV Zulässige Schießübungen auf Schießstätten mit Ausschluss von Waffen, die unter §6 Abs. 1 AWaffV fallen. Dazu §34 AWaffV: "Ordnungswidrig im Sinne des § 53 Abs. 1 Nr. 23 des Waffengesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig [...] entgegen § 9 Abs. 1 Satz 1 auf einer Schießstätte schießt, [...]" Nach §5 WaffG ist die Zuverlässigkeit bei wiederholtem oder gröblichem Verstoß gegen die Vorschriften des WaffG (und damit natürlich auch gegen die AWaffV) in der Regel weg. Auf gut deutsch: KK aus der .223 Büchse schießen ist hundepfui und du bist mindestens genau so schlimm wie ein böser Terrorist, der sich gerade eine Kriegswaffe auf dem Balkan organisiert hat. Das Problem für Aufsichten und Veranstalter ist halt, dass es keine rechtsverbindliche Liste mit Merkmalen gibt, sondern nur ein Bauchgefühl des BKA. Und nachdem Aufsicht und Veranstalter ihre eigene Zuverlässigkeit genau so verlieren können wie der Schütze, wenn sie das Schießen nicht unterbinden, sind sie da verständlicherweise sehr hart in der Auslegung. Meine Lösung für das Problem ist eine eigene Waffe in .22lr mit nur einem einzigen Anscheinsmerkmal, nämlich dem Pistolengriff. Das Ding schaut so prüde aus, dass man damit allen Diskussionen aus dem Weg geht. Zumindest bisher hat mich noch niemand nach einem Bescheid für das Teil gefragt 😁 Und wenn dann irgendwann doch mal noch weiterer Schnickschnack an die Büchse soll, dann werde ich das Geld investieren und das BKA den Anschein beurteilen lassen. Nicht, weil ich das für mich brauche, sondern um den Aufsichten und Veranstaltern von Wettkämpfen den Rücken frei zu halten. Von denen gibts nämlich erfahrungsgemäß nicht so viele und man will ja, dass die sowas weiterhin anbieten 🙂
  23. pulvernase

    Armbrust-Garten

    Generell ist die Benutzung einer Armbrust auf dem eigenen Grundstück kein Problem. Ein gutes Beispiel ist der Herr, wegen dem die Pfeilabschussgeräte inzwischen im WaffG stehen. Es wird nur wenige andere geben, deren waffenrechtliche Aktivitäten in der Öffentlichkeit genauer von behördenseite beobachtet wird. Teile der letzten Gesetztesänderung waren explizit auf ihn zugeschnitten und trotzdem schießt er öffentlich auf Youtube mit allerlei Gerätschaften munter in seinem Garten in der Nähe einer Straße. Wenn es da rechtlich irgend eine Handhabe gäbe, dann hätte man ihm schon längst einen Strick daraus gedreht. Bleibt halt die Problematik, dass Armbrüste Waffen sind und damit erst ab 18 der Umgang erlaubt ist. Das könnte zum Problem werden, je nach dem, was du vor hast.
  24. pulvernase

    Armbrust-Garten

    Der Herr Fachanwalt für Verkehrsrecht sollte das WaffG nochmal lesen und versuchen, es diesmal zu verstehen.
  25. Ja, der einhändige Anschlag mit anatomischen Griffen sagt nicht jedem zu. Besonders wenn es dann um gefühlte Armprothesen wie eine Freie Pistole geht winken viele Schützen ab. Ich weiß nicht, wie die Trainingsstruktur und -kultur in eurem Verein aussieht. In den Vereinen, in denen ich unterwegs bin, gibt es mit Glück ein paar alt gediente DSB Präzisionsschützen, die sich bereit erklärt haben Neuschützen das Schießen mit der Luftpistole beizubringen. Im GK-Bereich gibt es in meinem Umfeld keine qualifizierten Trainer oder Schützen, die ernsthaftes (!) Coaching anbieten. Die Gründe sind vielfältig: * Begrenzte Zeit und damit Fokus auf eigenes Training * Kaum GK Vereinswaffen vorhanden und noch weniger Leute, die regelmäßig da sind und Waffen ausgeben können/wollen * In den letzten Monaten: Munitionspreise + Knappheit * Gute Schützen sind nicht unbedingt gute Lehrer * Feedback zu grundliegenden Schießfehlern ist schwierig durch die Bewegung der Waffe im Schuss * etc... Das beudeutet, dass du als Anfänger mehr oder weniger auf dich selbst gestellt bist. Du hast jetzt ein Ziel vor Augen (Disziplin XY mit Waffe AB), aber niemanden, der dich an die Hand nimmt und dir Schritt für Schritt hilft es zu erreichen. In meiner Erfahrung muss man sich das Schießen eigentlich selbst beibringen. Dazu sollte man sich die besten Ausgangsbedingungen schaffen, die man kann. Man muss die grundliegende Schießtechnik verstehen, also Abzugsbeherrschung, Anschlag und Atmung. Dann muss man die typischen Fehlerquellen kennen und ihre Folgen auf der Scheibe beurteilen können. Und man muss in der Lage sein, diese Fehler bei sich selbst festzustellen und zu beheben, bevor man es sich falsch antrainiert. Dazu braucht man zu aller erst mal eine eigene Waffe, die man in- und auswändig kennt. Und man braucht jemanden, der einem die Grundlagen zeigen kann, um ein Gefühl zu entwickeln. Denn nur über theoretisches Wissen lassen sich Schießfehler bei einem selbst kaum erkennen. Man muss sie erlebt haben um sie in Zukunft zu erkennen. Und damit landen wir dann wieder bei der Matchluftpistole. Sie ist erschwinglich, präzise, billig im Unterhalt und es gibt viele Schützen, die einem die Grundlagen zeigen können. Durch den kaum spürbaren Rückstoß kann man im Schuss alle Waffenbewegungen sehen und fühlen und direkt mit dem Ergebnis auf der Scheibe abgleichen. Man lernt schnell seine Treffer anzusagen und entwickelt ein Gefühl dafür, was einen guten Schuss ausmacht. Dieses Wissen kann man dann auf das Präzisionsschießen mit GK-Waffen und beidhändigem Anschlag leicht übertragen. Die grundliegende Schießtechnik ist nämlich sehr ähnlich. Wenn man das beherrscht, dann ist der Weg zum dynamischen Schießen und seinen Eigenheiten nicht mehr weit, denn man muss sich nur noch auf die neuen Elemente - hauptsächlich Waffenkontrolle im Schuss und schnelles Aufbauen des Anschlags - konzentrieren und nicht mehr auf die Grundlagen eines guten Schusses. Natürlich kann man sich das auch alles sparen, weil der DSB ist ja eh doof und Präzisionsschießen ist für alte Leute, die Waffen nicht richtig festhalten können, etc... du kennst die Sprüche sicher. Nur legt man sich damit eben Steine in den Weg, die man später mühsam und mit viel Aufwand wieder wegräumen muss, die bei ordentlichem Grundlagentraining überhaupt nicht vorhanden gewesen wären. Der Gesetzgeber verlangt sowieso ein Jahr Training und "Ausbildung", bevor man eigene Waffen bekommt. Eine bessere Zeit gibt es nicht um die Grundlagen richtig zu lernen. Wenn die eigene WBK dann mal da ist, hat man andere Dinge im Kopf und will sich zu recht auf die Wunschdisziplin konzentrieren. Aber glaub mir, ich habe viele frustrierte Schützen gesehen, die keinen Spaß an ihrer neuen Waffe hatten, weil sie damit einfach nicht umgehen konnten. Nach ein paar Monaten erfolglosen Versuchen sieht man dann so manchen dieser Schützen dann beim Training auf dem Lupistand anstatt auf 25m. So, nach dem Monolog jetzt zu deiner Frage nach der CP88: Ich habe selber eine und habe in der Vergangenheit sehr viel damit trainiert. Allerdings nicht das Präzisionsschießen, sondern das dynamische Schießen. Für die Präzision hat die CP88 drei große Nachteile: 1) Die Visierung 2) Der Abzug 3) CO2 und damit Treffpunktverlagerung je nach Temperatur der Kartusche Die CP88 ist eine gute Brücke um vom Schießen ohne Zeitdruck hin zu den Zeitserien zu kommen. Ein gutes Beispiel ist da PP1/NPA beim BDMP. Die Kurzzeitserien vereinen ordentliches Abziehen und gute Atemtechnik mit der Fähigkeit, schnell in Anschlag zu kommen, die Visierung instinktiv richtig vor dem Auge zu platzieren und zu wissen, wann das Zielbild "gut genug" ist - und eben nicht perfekt wie vom Präzisionsschießen gewohnt. TL;DR: Meine Empfehlung für das erste Jahr ist immer noch eine Matchluftpistole, auch wenn das nicht die Wunschdisziplin ist. Wenn das nicht in Frage kommt, dann gerne die CP88. Aber eben mit dem Wissen, dass der Trainingseffekt für die Grundlagen nicht so gut sein wird, wie mit einer Matchwaffe.
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