

pulvernase
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Landeshauptstadt Stuttgart legt vor: Bedürfnisüberprüfung über Grundkontingent
pulvernase antwortete auf P22's Thema in Waffenrecht
Wenn ich also für den Besitz höhere Auflagen als für den Erwerb der Waffe erfüllen muss, dann kann ich ja auch gleich bei der Bedürfnisprüfung die Waffen für einen symbolischen € an einen befreundeten Büchser verkaufen, auf die Prüfung scheißen und mir statt dessen einen Voreintrag für den Erwerb eben jener Waffen abholen und sie wieder zurückkaufen. Die Auslegung, dass die Voraussetzungen für das Behalten einer Waffe höher sein sollen, als für den Neukauf einer weiteren Überkontingentwaffe kann auch nur aus Stuttgart oder Hessen kommen. Das Gesetz unterscheidet nicht zwischen Erwerb und Besitz. Also muss die Behörde entweder sämtliche Bedürfnisbescheinigungen für Überkontingentwaffen anzweifeln und die Besitzerlaubnis widerrufen (mir ist kein Verband bekannt, bei dem ich mit ALLEN Überkontingentwaffen Wettkämpfe nachweisen muss für eine weitere!), oder sie muss sich mit dem gleichen Maßstab zufrieden geben wie beim Erwerb auch schon. Gut, dass das Fortbestehen des Bedürfnisses vom Verband bescheinigt wird und nicht durch die Behörde durch Prüfung von irgendwelchen Wettkampfnachweisen passiert. Laut WaffG muss sich die Behörde mit der Bescheinigung des Verbands zufrieden geben. Welche Maßstäbe der am Ende anlegt ist erst mal sein eigenes Ding. Und die Verbände, die das entsprechend festgeschrieben haben und deren Bedürfnisbescheinigungen auf dieser Grundlage von der fragenden Behörde in der Vergangenheit akzeptiert wurden, sind erstmal fein raus. -
Landeshauptstadt Stuttgart legt vor: Bedürfnisüberprüfung über Grundkontingent
pulvernase antwortete auf P22's Thema in Waffenrecht
Der BDMP hat aber keine klassische Verbandsstruktur wie es z.B. der DSB hat. Die Schützen sind direkt Mitglied im BDMP, nicht so wie z.B. beim DSB, in dem nur seine Landesverbände Mitglied sind, in denen wiederum die örtlichen Vereine Mitglied sind, in denen dann letztendlich die Schützen Mitglied sind. Deswegen ist der BDMP e.V. zur Dokumentation verpflichtet. -
Landeshauptstadt Stuttgart legt vor: Bedürfnisüberprüfung über Grundkontingent
pulvernase antwortete auf P22's Thema in Waffenrecht
Hab ich ja auch nie behauptet. Ich habe geschrieben: Weiter unten sage ich dann: Also, wir fassen zusammen: Niemand hat behauptet, dass man von Gesetzes wegen ein Schießbuch führen muss. Aber der Verband ist gesetzlich verpflichtet, die Schießtermine zu erfassen. Der BDMP hat sich entschieden, im Rahmen seiner Satzung die Führung eines Schießbuchs von seinen Mitgliedern zu verlangen. -
Landeshauptstadt Stuttgart legt vor: Bedürfnisüberprüfung über Grundkontingent
pulvernase antwortete auf P22's Thema in Waffenrecht
Im §15 WaffG, sollte inzwischen eigentlich jeder hier kennen. -
Landeshauptstadt Stuttgart legt vor: Bedürfnisüberprüfung über Grundkontingent
pulvernase antwortete auf P22's Thema in Waffenrecht
Nix gesetzlich, Vereinssatzung. Der BDMP hat festgelegt, dass seine Mitglieder das BDMP-Schießbuch führen müssen. Kannst du natürlich auch lassen, aber dann darfste dich nicht beschweren, wenn du in so einem Fall hier im Regen stehst. Damit kommt der BDMP seiner gesetzlichen Pflicht nach, die Schießtermine seiner Mitglieder zu dokumentieren. Und sinnvollerweise trägt man bei Wettkämpfen ein welche Waffen man benutzt hat, ja. -
Doch. Nimmt man an, dass mit jeder Überkontingentwaffe ein Wettkampf nachgewiesen werden muss, dann müsste ein BDMP-Mitglied mit 6 KW also mit 4 davon pro Jahr einen Wettkampf bestreiten. Zum Erwerb der 6. KW reicht es allerdings aus, wenn mit zwei der vorhandenen KW an einer Landesmeisterschaft teilgenommen wurde. Damit wäre die Anforderung für den Besitz der Waffen doppelt so hoch wie für den Erwerb der letzten Überkontingentwaffe. Deswegen halte ich den Ansatz "mit jeder Waffe über Kontingent einen Wettkampf" auch für nicht durchsetzbar. Das gibt weder der Gesetzestext her noch die Befürwortungspraxis der Verbände. Eben weil Erwerb und Besitz im Gesetz gleichgestellt sind. Meine persönliche Lösung ist es, immer die Voraussetzungen für die nächste Waffe über Kontingent bei meinem Verband zu erfüllen. Damit bin ich auf der sicheren Seite und kann außerdem relativ spontan einkaufen, wenn einem was interessantes über den Weg läuft.
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Was aber dazu führt, dass in einigen Fällen für den Besitz höhere Anforderungen als für den Erwerb gelten würden. Das kann ich mir - selbst bei unserem völlig verkorksten und bescheuertem Waffengesetz - nicht wirklich vorstellen. Ich glaube eher, dass die Verbände für die Bescheinigung des Fortbestands die gleichen Maßstäbe wie für den ursprünglichen Erwerb ansetzen werden. Möglich, dass da bei manchen Verbänden dann endlich Zahlen festgelegt werden müssen anstatt des Nasenfaktors.
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Nein. Die Voraussetzungen für Erwerb und Besitz sind gleich. Zeige mir einen Verband, der Wettkampfnachweise mit nicht erlaubnispflichtigen Waffen für ein Überkontingentbedürfnis akzeptiert. Die genauen Vorgaben, welche Wettkämpfe genug sind, machen die bescheinigenden Verbände. Und aktuell muss man davon ausgehen, dass die Verbände bei der Bestätigung des Bedürfnisfortbestands die gleichen Anforderungen stellen (müssen), wie beim Erwerb der Waffe. Beim BDMP heißt das z.B. eine festgelegte Anzahl an Landesmeisterschaftsteilnahmen.
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Nur, solange du mit keiner dieser Waffen das Grundkontingent von 2 mehrschüssigen KW auf grün und 3 halbautomatischen LW überschreitest. Wenn das Grundkontingent überschritten ist, dann brauchst du Wettkampfnachweise. Wie viele du brauchst hängt von deinem Verband ab und wie der das handhabt. Bisher gibt es da meines Wissens nach noch keine einheitliche Lösung oder Vorgehen. Wenn du auf der sicheren Seite sein willst: Sorge dafür, dass du jederzeit die Erwerbsvoraussetzungen für eine weitere Überkontingentwaffe erfüllst.
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Unterschied Standaufsicht und Schiessleiter
pulvernase antwortete auf Delaborierer's Thema in Allgemein
Thema BDMP und Schießleiter: Waffenrechtlich ist nur eine verantwortliche Aufsichtsperson vorgeschrieben. Da ist es völlig egal in welchem Verband die Qualifikation erworben wurde, alle Verbände haben entsprechende Ausbildungsordnungen. Interessant wird es beim BDMP erst dann, wenn etwas passiert und die Versicherung einspringen soll. Mir wurde bei der Ausbildung erzählt, dass der BMDP einen Deal mit seiner Versicherung hat und deswegen ausschließlich seine eigenen Aufsichten ("Schießleiter") als verantwortliche Aufsichtsperson anerkennt. Heißt konkret, dass die Versicherung nur zahlt, wenn ein BDMP Schießleiter das Training geleitet hat. Anscheinend hat man aber sogar beim BDMP begriffen, dass man sich nicht so einfach übers WaffG hinwegsetzen kann und erlaubt daher dem Schießleiter, die Aufsicht beim Schützen zu delegieren an "normale" Schützen, die von einem anderen Verband zu verantwortlichen Aufsichtspersonen qualifiziert wurden. Daher kommt dann das ganze Getue, dass beim BDMP nur Schießleiter alleine schießen dürfen (waffenrechtlich Unsinn) und nur Schießleiter ein Schießbuch abzeichnen können (Weil ohne Schießleiter ist ja ein Schießbetrieb gar nicht zulässig - zumindest im Kopf von manchen BDMP Funktionären). -
Mediale Waffendarstellung positiv: Bewaffneter Zivilist erschießt Amokmörder!
pulvernase antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
Da hätten auch weitaus mehr als zwei Leichen liegen können - erschossen vom Attentäter, während die Polizei in den kritischen Sekunden nur Minuten entfernt war...- 27 Antworten
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Ja, das funktioniert. Die Rückstände selbst sind ja nicht das Problem, sondern das, was passiert wenn Wasser dazu kommt. Das Öl verhindert, dass die Rückstände Wasser ziehen und damit gibt es auch keine Korrosion. Damit entfernt man den Schmutz natürlich nicht, aber er macht halt keine akuten Probleme mehr.
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Kann man neue Vereinskameraden (noch ohne WBK) bei 12/18 unterstützen?
pulvernase antwortete auf vaquero357's Thema in Waffenrecht
Und wieder ein Beispiel mehr, warum man der Behörde nur das zeigt, was sie laut WaffG sehen muss. Das persönliche Schießbuch geht die nix an und wird da auch nicht gezeigt - Diskussion beendet. Der Nachweis wird über den Verband geführt. -
Da bin ich übrigens sehr gespannt wie das dann bei LWB gehandhabt wird. Wir haben in den letzten Jahren ja schon einiges an bescheuerten Regeln gesehen und wo die herkamen gibts noch viel mehr!
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Der §5 ist halt doch etwas länger als der von dir zitierte Teil. Lesen hilft (bei den meisten). Die entsprechende Stelle wurde in dem Faden hier schon genannt. Ah, bei dir hilft Lesen wohl nicht. Kein Problem, ich bin ja nicht so und suche dir die Stelle sogar raus 🙂 Tipp: Das Waffengesetz hat einen Anhang, da stehen total viele interessante Dinge drin! "Im Sinne dieses Gesetzes [...] führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte ausübt"
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WaffG. Waffen werden nicht transportiert, sie werden erlaubnisfrei geführt.
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Würde ich so machen, ja. Wenn man darauf besteht, dass ich den Tresor öffne, dann nur wenn ich das schriftlich von den Waffenbehörde habe und idealerweise mit Zeugen. Von außen dürfen sie den Schrank gerne anschauen und dann eben am nächsten Tag wiederkommen. Ich bin mir sicher, dass die eine oder andere unserer 550 Waffenbehörden da jemanden sonst einen Strick draus drehen würde.
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Gibt es auch nicht. Aber die Argumentation der Behörde war "Umgang mit Munition unter Alkoholeinfluss". Und im Gesetz steht halt nun mal : "(1) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen Personen nicht, [...] bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie [...] mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen," Damit war die Zuverlässigkeit weg und die Waffen durften sich innerhalb von 14 Tagen neue Besitzer suchen lassen. Finde ich übrigens auch richtig so. Alkohol zu trinken ist eine freie Entscheidung und jeder muss mit den Folgen seiner Entscheidungen leben.
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Ich kenne einen solchen Fall. Schützenbruder und Jäger, der gerne mal etwas tiefer ins Glas schaut und dann - ohne Waffen - heimgefahren ist. Wurde kontrolliert, dabei wurde Munition in einer Tasche gefunden. An sich nicht dramatisch, aber da Alkohol intus war die WBK weg. Der Lappen zwar auch, aber das mit der WBK ging blitzschnell, noch bevor eventuelle Strafen wegen einer Trunkenheitsfahrt rechtskräftig geworden wären. Inzwischen fährt er wieder. Schießen tut er nicht mehr.
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Ja.
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Ich schon. Ich hab die Daten hier schonmal gepostet, von daher kommts vielleicht dem einen oder anderen bekannt vor: Das sind weder billige Hülsen ausm Eimer auf dem Stand noch irgendwelche NoName-Geschosse. Sich hier aufs Wiegen zu verlassen halte ich für fahrlässig. Bei 10gr Ladung mag das anders sein, aber bei 9mm und Konsorten ist das definitiv ein reales Problem. Die meiner Meinung nach einzige verlässliche Lösung ist die bewusste (!) Kontrolle jeder Hülse vor dem Geschosssetzen. Dadurch wird man zwar langsamer auf einer Progressivpresse, aber nur so kann man sich sicher sein. Und wenn ich diesen Prozess gewissenhaft einhalte, dann brauch ich danach nicht nochmal kontrollieren. Das Argument mit den Wahrscheinlichkeiten ist in meinen Augen unzulässig. Es ist auch unwahrscheinlich, dass der automatische Pulverfüller versagt und keine Ladung wirft. Aber genau diese sehr seltenen Ereignisse müssen wir abfangen, weil die Konsequenzen immens sein können.
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Auch bei KW? Ich hab das vor einiger Zeit mal analysiert und bin zu dem Schluss gekommen, dass die Gewichtsabweichungen von Geschossen und Hülsen zusammen oft größer sein können als die Treibladungsmasse. Damit kann ich beim Wiegen nicht unterscheiden, ob ich eine leere, schwere Hülse mit schwerem Geschoss habe oder ob es eine gefüllte leichte Hülse mit leichtem Geschoss ist. Klar, bei .44 Mag ist das was anderes, aber alles im Bereich 9mm/.38special und kleiner ist da echt gefährdet.
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Das ist der entscheidende Unterschied! Du hast das korrekte System gekauft und den falschen Artikel bekommen. Im hier vorliegenden Fall wurde die falsche Waffe gekauft und dann wie bestellt geliefert. Bei deinem Fall liegt die Verantwortung zweifelsfrei beim Händler. Beim hier vorliegenden Fall liegt sie sowohl beim Käufer (gekaufte Waffe passt nicht zur EWB) als auch beim Händler (EWB nicht ausreichend geprüft). Dass das ganze dann erst beim Eintragen auf dem Amt aufgefallen ist, macht es halt nicht besser.
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Donnerwetter, einen Halbautomaten aus Versehen gekauft und der Händler ist schuld, weil er in Egun die falsche Kategorie gewählt hat? Das ist eine sportliche Interpretation. Da hat er mit dem Verweis auf die Sachkunde nicht unrecht, das muss man als LWB wissen. Dein Glück war halt, dass du die Waffe nur gekauft und nicht erworben hast. Damit ist waffenrechtlich noch nichts passiert. Deswegen hält sich da der Stress mit der Behörde auch in Grenzen Im hier vorliegenden Fall ist das anders: Die Waffe wurde bereits erworben, nicht nur gekauft. Und der Erwerb war eine Straftat, keine Ordnungswidrigkeit. Da schrumpft der Ermessensspielraum des SB ganz rapide, denn das ist ein Fall für den Staatsanwalt und nicht für die Behörde intern. Da ist dann auch Essig mit gut zureden, der SB muss das melden um sich selber nicht angreifbar zu machen. Solange es nur um OWis geht, kann man mit dem SB und der Behörde oft eine Lösung finden. Aber wenn mal der Staatsanwalt anklopft, dann ist es zu spät.
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Da hat dein SB leider keinen großen Spielraum. Du hast eine erlaubnispflichtige Schusswaffe ohne entsprechende Erlaubnis erworben - das ist eine Straftat. Die entsprechende Strafvorschrift findest du im WaffG §52: "(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer [...] ohne Erlaubnis nach § 2 Abs. 2 in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 Satz 1 [...] eine Schusswaffe erwirbt, besitzt, führt [...]" Das Gesetz unterscheidet hier nicht, ob es um einen Revolver mit < 7,5J oder um einen im Kaliber .357 Magnum geht. Beide sind erlaubnispflichtig, nur bei < 7,5J wird die Erlaubnis eben leichter erteilt. In deinem Fall kann man vermutlich von Fahrlässigkeit ausgehen, da ist die mögliche Strafe geringer. Trotzdem ist da nach §5 WaffG die Zuverlässigkeit erst mal gefährdet. Ob sie dir aberkannt wird hängt davon ab, ob es zu einem Verfahren und einer Verurteilung kommt und wie hoch die Strafe ausfällt. Wenn du Glück hast wird die Sache auch vorher eingestellt, dann hast du gute Chancen die Zuverlässigkeit mit einem Schuss vor den Bug zu behalten. Aber ein weiterer - auch kleiner - Verstoß gegen das WaffG in Zukunft wäre dann Grund genug um die Zuverlässigkeit abzuerkennen. Du solltest dir auf jeden Fall einen guten Fachanwalt suchen, das ist eine ernste Sache. Und ja, die Sache an sich ist lächerlich. Aber unser Gesetz bildet das nicht ab. edit: typo