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pulvernase

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  1. Da wird normalerweise nach der CIP-Kalibereinstufung (Gruppe IV) gegangen: https://bobp.cip-bobp.org/de/tdcc_public?page=1&cartridge_type_id=4
  2. Meine P10F hat ein gemessenes Abzugsgewicht von 2,2kg. Das ist nicht wahnsinning viel und der Abzug ist für ein Schlagbolzenschloss auch wirklich gut, aber es ist trotzdem kein Vergleich zu einem SA-Abzug. Die P10F braucht deutlich mehr Konzentration für gute Schüsse als es z.B. meine Shadow 2 tut. Weil du bei der Shadow die Griffbreite ins Spiel gebracht hast: Ja, mit den Standardgriffschalen ist mir der bei Handschuhgröße 10 auch zu klein. Die Shadow 2 hat einen breiteren Rahmen, die liegt mir wie angegossen in der Hand. Für die Shadow 1 ist der Nillgriff super fürs Präzisionsschießen, für den dynamischen Bereich ist er mir schon wieder etwas zu breit. Die P10F liegt mir mit dem mittleren Griffrücken gut in der Hand. Das MSZU ist in der Tat eine gute Anlaufstelle und auf jeden Fall einen Besuch wert. Ich bin öfters da in der Nähe und könnte dir auch mal die P10F und die Shadow 2 zum Vergleich in die Hand geben wenn du magst.
  3. Als Stadtverein haben wir es auch immer wieder mit, sagen wir, "grünerem" Klientel zu tun, als auf dem Land. Da kommt historisches Vorderladerschießen viel besser an, als AR und Konsorten. Das ist zwar traurig, aber leider Realität. Wichtig ist, dass ein guter Eindruck zurückbleibt (Sicherheitsbedacht, verantwortungsbewusst, sportlich/historischer Charakter der Veranstaltung, etc...) und sie die Leute bei der nächsten Horrorberichterstattung in den Medien erinnern und den Bericht innerlich in Frage stellen. Sind wir mal ehrlich: Waffenrecht interessiert außer den LWB in Deutschland niemanden. Verschärfungen werden achselzuckend hingenommen, oder teilweise aus Unwissen auch noch als angemessen empfunden. Da müssen wir ansetzen und den Menschen die Wirklichkeit im Schießsport zeigen. Leider gibt es immer noch viele Aspekte, die erstmal Menschen abschrecken oder ihre eh schon schlechte Meinung von den LWB weiter verfestigen. Ich denke da insbesondere an diverse Stammtische in manchen Vereinen. Das sind oft die ersten Menschen, die ein Interessent im Verein trifft und da entscheidet sich ob der Interessent da bleibt und sich das anschaut, oder ob er auf der Stelle umdreht und wieder geht. Dass die alkoholisierten Schaumschläger am Stammtisch mit dem Schießbetrieb nichts zu tun haben kann man dann oft gar nicht mehr erklären, weil die Leute gleich wieder weg sind. Dann findet man zwei Wochen später entsprechende Bewertungen in den einschlägigen Portalen und der Schaden ist angerichtet. Unserem Verein ist das schon passiert und ich wurde sogar von Arbeitskollegen auf "die Zustände" bei uns angesprochen. Das hat einiges an Überzeugungsarbeit und Einladungen auf den Stand gebraucht, um diesen Eindruck wieder geradezurücken. Long story short: Veranstaltungen für Öffentlichkeitsarbeit sind gut und wichtig, aber achtet auch auf die generellen Umstände im Verein. Da kann man sich ganz schnell ein Ei legen.
  4. Bei uns kam vor dem großen C das jährliche öffentliche Vorderladerschießen sehr gut an. In der Stadt gibt es jedes Jahr einen Aktionstag der sich mit der Geschichte und eben auch den Überbleibseln von Befestigungen aus dem 19. Jahrhundert beschäftigt. Da passt das thematisch ganz gut rein und bisher hatten wir fast ausschließlich positives Feedback, Hin- und wieder bekommt man da auch ein paar komische Vögel auf den Stand, aber das klärt sich in der Regel sehr schnell. Das ausgefallenste bisher war eine ältere Dame, die nach dem Zuschauen Angst hatte, dass die Polizei Schmauchspuren an ihren Händen finden und sie verhaften würde. Sie hätte sowas schonmal im "Tatort" gesehen. 🤷‍♂️ Organisatorisch lief das so ab, dass eine Gruppe von 10-15 Leuten jeweils einen kurzen Vortrag über Vorderladerwaffen bekommen hat. Dazu haben wir von unseren Mitgliedern interessante Stücke ausgeliehen und als Anschauungsobjekte ausgestellt. Dann wurde das Laden demonstriert und einer der Zuschauer durfte den Schuss abgeben. Wer wollte, konnte bleiben und noch ein paar andere Schwarzpulverwaffen schießen. Währenddessen hat schon die nächste Gruppe den Vortrag bekommen. Selber Laden durften die Leute natürlich nicht und es braucht schon eine gewisse Anzahl an erfahrenen (!) Aufsichten für sowas. Aber an guten Tagen haben wir so eine dreistellige Anzahl an Besuchern durch den Stand geschleust.
  5. GECO 9x19 115gr JHP. Made in EU, Losnummer 65 0N 103. Bei einer der Patronen sitzt das Geschoss ~1mm tiefer in der Hülse als bei den anderen (OAL ~26,7mm vs 25,75mm) Das war die erste und auch einzige Schachtel GECO, die ich jemals gekauft habe.
  6. Und die Reenactor sind noch nie auf die Idee gekommen, sich ihre neuen Waffen mal genauer anzuschauen bevor sie in der unmittelbaren Nähe anderer Menschen damit schießen? Wenn der Lauf komplett blockiert ist, dann sieht man das bei einem genaueren Blick doch sofort und fragt sich dann, wo das Gas denn statt dessen hingeht. Abgesehen davon: Das, was aus dem Trommelspalt kommt sich mal näher anzuschauen sollte doch eigentlich eh zum Standard gehören wenn man solche Dinge macht? Insbesondere, wenn LWB bei der Sache mit dabei waren. Mal zwei Scheiben links und rechts mit etwas Abstand daneben anbringen macht doch jeder verantwortungsvolle LWB bevor er mit seinem neuen Revolver auf einen dicht besetzten Stand geht?! Unverbranntes Pulver oder Timingprobleme und damit Geschosssplitter sind (leider!) keine Seltenheit und jeder Revolverschütze sollte das Problem kennen.
  7. Doch, genau diese Menschen. Die sind nämlich ideologisch nicht völlig verbohrt, sondern oft einfach nur uninformiert bzw. uninteressiert. Das sind genau die Menschen, die man noch mit Argumenten erreicht und bei denen man wirklich zum Nachdenken anregen kann. Klar werden die meisten selbst keine LWB werden, aber sie fangen dann zumindest an, die typischen Falschdarstellungen in Politik und Medien zu hinterfragen anstatt sie ungefiltert zu übernehmen. Meine persönliche Erfahrung deckt sich da mit der von @Proud NRA Member.
  8. Versuch es doch nochmal mit "genau lesen", bevor du mit hier irgendwelche Sachen in den Mund legst. Dann würdest du nämlich feststellen, dass ich explizit von der Schnur (Unsinn außer bei Druckluft) und nicht von der Fahne (Sinnvoll, je nach Gegebenheit) gesprochen habe. Fakt ist: Eine korrekt durchgeführte Sicherheitsüberprüfung inklusive leer Abschlagen (!) verhindert zuverlässig alle von dir angeführten Szenarien. Dabei ist es auch völlig egal, wohin die Mündung im Koffer zeigt, denn die Waffe ist nachweislich leer und entspannt. Und selbst wenn irgend ein Depp ein geladenes Magazin im Koffer reinstecken würde - egal, denn der Verschluss ist zu und der Abzug entspannt. Übrigens: Ich bin DSB Mitglied und nicht im BDS. Vielleicht hilft dir das ja meinen Standpunkt nachzuvollziehen, nachdem der böse BDS jetzt aus dem Spiel ist.
  9. Die Sicherheitsschnur ist unnötig und unsinnig, wenn eine gescheite Sicherheitsüberprüfung stattfindet. Waffe entladen, vorzeigen, schließen, in sichere Richtung abschlagen. Dann entweder wieder öffnen und ablegen, holstern oder wegpacken. Je nach Situation macht eine Fahne im Patronenlager Sinn. Die Schnur ist eine Krücke für DSB-Schützen, die nicht in der Lage sind ordentlich Sicherheit herzustellen und DSB-Aufsichten, die nicht in der Lage sind ordentlich die Sicherheit zu überprüfen. Sie erzieht zu Leichtsinn ("wieso, ist doch ne Schnur drin", der kleine Bruder von "wieso, die ist doch nicht geladen") und vernebelt den Blick auf das eigentlich wesentliche: Sichere Waffenhandhabung zu jeder Zeit und aktive Beachtung der Sicherheitsregeln. Jedes Mal. Ohne Ausnahme. Völlig egal ob in dem Lauf eine Schnur steckt oder nicht. Einzig vor der Überprüfung von Druckluftwaffen vor einem Wettkampf erhöht die Schnur im Gegensatz zur Fahne wirklich die Sicherheit. Und zwar deswegen, weil man sonst nicht ausschließen kann, dass irgendwas im Lauf steckt wenn das Abzugsgewicht gemessen und dabei ein Leerschuss abgegeben wird.
  10. Was ist eine GK Waffe im Sinne des WaffG? Bitte mit Definition und Fundstelle, danke!
  11. Richtig. Dem Gesetz ist es völlig egal wie die Konstellation ist. Es zählt allein die Formulierung in §27 WaffG: Eine Waffe mit montiertem .22lr Wechselsystem erfüllt diese Voraussetzung. Achtung mit der Mündungsenergie bei mittellangen Läufen und hart geladener HV-Munition. Im Zweifel lieber nachmessen, auch wenn es in den allermeisten Fällen unkritisch ist. Nochmal: "KK" und "GK" gibt es nicht im Gesetz.
  12. Was hat die Kategorie mit dem Kaliber zu tun? Außerdem: Rechtlich gibt es keine "KK" oder "GK" Waffen. Es gibt nur diverse Ausnahmen für Randzünder, insbesondere solche mit <200J Mündungsenergie und Kaliber <=5.6mm.
  13. Ja, das ist ein altbekanntes Problem. Wirklich sachkundige Leute (sprich: kann solche Fragen wie in diesem Topic ohne ins Gesetz zu schauen nach aktueller Rechtslage sicher beantworten) sind beim DSB selten und meistens noch in anderen Verbänden organisiert. Wenn ich mir überlege, was ich alles schon von "DSB-Experten" gehört habe, da läuft es mir kalt den Rücken runter. Mein Favorit ist ja immer noch die "Aufsicht", die einen KK-HA Schützen eines anderen Verbands des Standes verwiesen hat, weil er ein "Maschinengewehr" dabei hätte und das illegal sei.
  14. Schau, an sich ist das ganz einfach. Das Waffengesetz kennt drei Kategorien von Schusswaffen: * Automaten * Repetierer * Einzellader Passen mehr Patronen in die Waffe als sie Läufe hat, ist sie kein Einzellader. Wird die Waffe nach dem Schuss selbstständig (!) wieder schussbereit, ist sie ein Automat. Ist sie keins von beiden, ist sie ein Repetierer.
  15. Natürlich ist ein Revolver ein Repetierer. Wem es Spaß macht, der kann ja mal im XWaffe-Katalog nachschauen wie ein Revolver im NWR abgebildet wird. Spoiler: Eine Bockflinte ist ein Einzellader, weil jeder Lauf von Hand (!) vor dem Schuss geladen wird. Deswegen dürfen Jugendliche auch damit schießen, aber nicht mit einem GK-Revolver. Die Anzahl der Läufe ist übrigens irrelevant. Eigentlich sollte das aber Allgemeinwissen sein
  16. Wie sieht denn so eine Verbandsbescheinigung aus? Und welche Voraussetzungen gelten da für die Bescheinigung? Erweitertes Bedürfnis weil führendes wesentliches Teil? Einfache Bestätigung, dass der Lower sportlich genutzt werden kann? Hat das schon mal jemand ausprobiert?
  17. Die eigentlich interessante Frage ist, was passiert mit einem "echten" Wechsellower - also kein Wechselsystem vorhanden, sondern nur eine AR-15 und ein weiterer Lower. Darf der Lower dann - nachdem er in der WBK eingetragen wurde - weiterhin benutzt werden? Konkreter: Laut BMI braucht es einen Bedürfnisnachweis für den zweiten Lower. Wenn ich den erbringe, dann bescheinigt mir der Verband, dass ich den Lower für die Ausübung einer weiteren Disziplin benötige. Aber laut Gesetz darf ich den Lower gar nicht benutzen, weil das ja Herstellung wäre (Austausch des führenden wesentlichen Teils). Folglich habe ich auch kein Bedürfnis dafür. Da beißt sich die Katze in den Schwanz. Welches Puzzleteil fehlt mir hier in meiner Überlegung?
  18. Das Problem wird sein, dass es nur wenige Legalwaffenbesitzer geben wird, die die Waffen übernehmen möchten oder können. Daran sind vor Allem die Waffenrechtsverschärfungen der letzten Jahre schuld - sie machen den Erwerb sehr teuer und in manchen Fällen sogar unmöglich. Für den 4mm M20 Revolver braucht man einen Voreintrag. Der ganze Verwaltungsakt kostet - je nach Behörde - > 150€ für eine Waffe, die man gar nicht mehr schießen kann, weil keine Munition mehr hergestellt wird. Sie liegt also dauerhaft im Tresor und braucht einfach nur Platz. Für den Schwarzpulverrevolver braucht man einen Platz auf der gelben WBK. Die wurde aber vor einem Jahr auf maximal 10 Waffen begrenzt. Da überlegt man es sich ganz genau, welche Waffen man darauf erwirbt. Gerade dann, wenn man schon nahe am Limit ist oder in seiner Karriere noch viel vor hat. Wenn es um den Erhalt der Waffen geht, dann beißt in den sauren Apfel und kauft euch einen kleinen, relativ günstigen Klasse 0 Tresor und lasst die Waffen auf eine Erben-WBK eintragen. Sonst wird es leider schwierig werden einen Abnehmer zu finden.
  19. Anlage 1 WaffG: §21 WaffG: Ist das wirklich so schwer zu finden? Steht doch alles im Gesetz.
  20. Es geht doch gar nicht darum ob es eine Kontrolle gibt oder nicht. Es reicht, wenn bei dir der Rauchmelder nen Fehlalarm gibt während du außer Haus bist und man dir die Türe aufbricht. Dabei entdeckt einer das LG in der Ecke und die zufällig anwesende Streife schreibt ne Anzeige. Und schon bist du deine Zuverlässigkeit los. Und wofür? Weil man zu stur war sich ans Gesetz zu halten, denn "das kontrolliert eh keiner"? Sorry, aber das sind genau die Fälle, die man dann als "Waffennarren" in der Zeitung findet und uns alle in ein schlechtes Licht rücken. Da fehlt mir einfach komplett das Verständnis.
  21. Natürlich ist das Unsinn. Aber es steht nun mal im Gesetz und daran haben wir uns zu halten. Und wenn im Gesetz steht, dass die Aufbewahrung in einem verschlossenen Behältnis passieren muss, dann ist das halt so. Solange du die tatsächliche Gewalt über das LG ausübst (sprich: nicht schläfst), darfst du das rumliegen haben wo immer du willst. Aber sobald du ins Bett gehst oder die Wohnung verlässt, muss es halt irgendwo eingeschlossen sein. Wegen Machete und Jagdmesser: Das sind per Definition Werkzeuge und keine Waffen, deswegen kann man sie frei rumliegen lassen. Aber mal ehrlich: Was erwartet ihr von einem Gesetz(geber), das Waffen nach ihrem Aussehen (!) beurteilt? Damit ist doch schon alles gesagt.
  22. Räume sind per Definition keine Behältnisse. Diabolos sind genauso wenig Munition wie Rundkugeln für Vorderlader - das steht aber auch so im Waffengesetz. Insofern ist eine getrennte Lagerung sowieso hinfällig. Und für andere freie Waffen und Munition gilt: Getrenne Aufbewahrung = verschiedene Behältnisse. Nicht verschiedene Aufbewahrungsbehältnisse. Ganz überspitzt: In einem abschließbaren Schrank eine Schachtel mit einer Schreckschusspistole und lose darin liegender Munition ist verboten. Wenn die Munition in einer Plastiktüte, einer Schachtel oder einem Magazin ist, dann ist es in Ordnung. Genauso wie lose in dem abschließbaren Schrank herumliegende Munition, wenn die Waffe dazu in einer Pappschachtel liegt. Nach Logik brauchen wir in dem Gesetz nicht zu suchen, das ist uns allen hier klar.
  23. Das ist doch alles schon passiert. JJS ist da, Waffe beim Händler gekauft und jetzt hat der Händler die komische Vorstellung, dass er da irgendwelche IDs bräuchte. Lösung: Händler wechseln, Waffe erwerben (!), Erwerb anzeigen, auf WBK warten. Und bis dahin den JJS und einen schriftlichen Nachweis über die fristgerechte Anzeige in der Tasche haben wenn man im Revier unterwegs ist. Alles ganz einfach. Nur der Vollständigkeit halber: Der Ansatz "Waffe kaufen, nicht erwerben, der Behörde melden und WBK ausstellen lassen" ist so nicht zulässig. Zur Ausstellung einer WBK für JJS-Inhaber muss ein Erwerb angezeigt werden. Aber die Waffe ist noch beim Händler und wurde noch nicht erworben. Folglich kann keine WBK ausgestellt werden. Henne-Ei-Problem. Ein kompetenter Händler sollte das aber wissen.
  24. Das ist doch Schwachsinn. Einem Jungjäger wird eine WBK ausgestellt, wenn er den ersten Erwerb (!) auf der Behörde anzeigt. Ohne WBK keine Erlaubnis-ID und unter Umständen auch keine Personen-ID, wenn er nicht schon in der Vergangenheit z.B. einen KWS beantragt hat. Hier eine Erlaubnis-ID zum Ersterwerb zu fordern funktioniert natürlich nicht, weil die erst NACH dem Erwerb generiert wird. Vielleicht solltet ihr euch einen anderen Händler suchen?
  25. Das Gesetz regelt doch gar nicht in welchen Räumen aufbewahrt werden darf. Es gibt die generelle Anforderung an ein bewohntes Gebäude (sonst Klasse 1 und max. 3 LW) und den Schutz vor Zugriff durch Unberechtigte. Das Haus ist auf jeden Fall bewohnt, hier also kein Problem. Schutz vor Zugriff durch Unberechtigte ist durch den Tresor sichergestellt. Sonst wären ja Frau/Kinder ohne WBK im gleichen Haushalt auch tabu. Interessant wird die Sache erst, wenn der Tresor irgendwo steht, wo du nicht das Hausrecht hast. Dann bekommst du Probleme sobald du ihn öffnest und Waffen herausnimmst -> Führen. Aber bei deiner Situation sollte das ja kein Thema sein.
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