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pulvernase

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  1. Naja, die meisten von uns hier haben einen gewissen sportlichen Ehrgeiz. Klar haben wir Spaß daran und es ist unser Hobby, aber man möchte eben auch Erfolge erziehlen und sich selbst verbessern. Das ist jetzt nicht unbedigt die gleiche Zielgruppe. Das heißt nicht, dass es verwerflich ist, wenn Leute "einfach nur mal ballern" wollen und es hauptsächlich krachen soll, aber das wird irgendwann dann doch öde, wenn man nix trifft. Gleichzeitig zieht das Krach & Bumm aber auch Leute mit einer ungesunden Faszination für Waffen und sogar Gewalt an. Da muss man als LWB schon aufpassen, denn nicht jeder an Waffen interessierte Mensch tut unserer Gemeinschaft gut und repräsentiert sie nach außen in gutem Licht. Wir hatten z.B. mal einen Interessenten, dessen erste Frage war, wann er eine GK-KW bekommen könnte und ob er danach dann wieder austreten kann, wenn der die Waffe hat. Als man das verneinte, kam noch die Idee, dass er dann ja eine Sammler-WBK beantragen könnte um die Waffe ohne Stress behalten zu können. Sagen wir es so: Wir sind uns nicht näher gekommen. Das Versprechen "Coole Waffen, einfach knallen, kein Stress" ist halt doch ein zweischneidiges Schwert und die Abwägung ist immer schwierig. Leider hat noch keiner ein Patentrezept gefunden um Menschen in den Kopf zu schauen, deswegen bleibt es immer auch ein bisschen eine Entscheidung nach Bauchgefühl. Und hier stimmt mein Bauchgefühl dem von @Raiden komplett zu. Wir haben nun mal das Bedürfnisprinzip in Deutschland. Und damit müssen wir Sportschützen aufpassen, dass wir nicht zu Waffenbeschaffungsvereinen für diese Klientel werden. Nicht, weil damit Missbrauch passiert (ist ja bewiesenerweise nicht so), sondern hauptsächlich, weil man damit die eigene Position empfindlich schwächt wenn die nächste Salamischeibe fällig ist.
  2. Ein Post noch, und du kannst PN schicken/empfangen. Was schießt du denn so?
  3. Fairerweise muss man ja dazu sagen, dass die meisten BDS/BDMP/DSU/etc-Gruppen an einen DSB-Verein angeschlossen sind und die Mitglieder der Gruppen gleichzeitig auch Mitglieder im DSB sind. Der "DSB-Verein" hat sich also breiter aufgestellt und gibt seinen Mitgliedern dadurch mehr Auswahl bei den Disziplinen. Das ist auch gut so, denn tendenziell sinkt damit der Altersdurchschnitt und man spricht durch das breitere Angebot auch viel mehr potentielle Neumitglieder an, als rein durch die olympischen Disziplinen. Zeiten ändern sich, und als Verein muss man sich anpassen. Durch das Internet kommen viele Menschen mit "realistischen" Vorstellungen vom Schießen (also z.B. Youtube, nicht Hollywood/TV) in die Vereine und möchten das auch mal ausprobieren. Die möchten gar nicht zur Olympiade und vielleicht noch nicht mal Wettkämpfe schießen. Aber das ist ja auch völlig ok, denn der Schießsport ist Breitensport und da soll doch jeder im Rahmen der Gesetze tun, worauf er Lust hat. Und oft entwickelt sich der sportliche Ehrgeiz recht schnell, wenn mal die erste eigene Waffe da ist und die Kollegen geschlossen ein Wochenende auf die DM fahren Aber es gibt eben auch Vereine, die sich dem Fortschritt im Schießsport verweigern, und die "reine Lehre" der olympischen Disziplinen eisern vertreten. Da wird man auch beim GK-Präzisionsschießen mitunter schon schief angeschaut, weil denen das nicht geheuer ist - obwohl das Teil der DSB-Sportordnung ist. Beispiel aus der Praxis: Ein Verein in der Nähe hat über das Hausrecht die Regel erlassen, dass auf deren 100m-Bahn Waffen ausschließlich als Einzellader benutzt werden dürfen. Nicht mal der sonst über alle Zweifel erhabene K98 darf eine Patrone im Magazin haben. Ich brauche nicht zu erwähnen, wie gut das mit dem Nachwuchs in dem Verein funktioniert, oder? Naja, die umliegenden Vereine freut es zumindest 🙂
  4. Das sehe ich anders. Die "Erstmal für Zeitraum X Luft, dann vielleicht KK und wenn uns deine Nase passt auch irgendwann mal GK"-Mentalität ist in vielen Vereinen immer noch tief verwurzelt und Vorzeichen für noch viel Schlimmeres. Ich kenne genug Vereine, in denen das die vorherrschende Meinung ist. Zusammen mit "Über ein Bedürfnis entscheidet dann ein vereinsinternes Gremium" und "erstmal gibt es nur Waffe X, da könnte ja jeder kommen". Beides nicht vom WaffG gedeckt und klar an der aktuellen Rechtslage und -sprechung vorbei. Da ist man im letzten Jahrtausend stecken geblieben und bildet sich mordsmäßig was auf sich selbst ein. Solche Menschen und Meinungen gibt es wahrscheinlich in den meisten Vereinen, aber wenn ein Verein eben diese Leute mit der Neulingsarbeit betraut, dann kann man oft schon gut abschätzen, wie der Wind da weht. Das Leben ist zu kurz um sich mit sowas abzugeben. Lieber einen ordentlichen Verein suchen, dessen Mitglieder sattelfest im WaffG sind und sich auch daran halten. Der Sinn und Zweck eine Schützenvereins ist die Föderung des sportlichen Schießens. Und wenn jemand sportlich GK-Kurzwaffe schießen will, dann hat der Verein seinem Mitglied das zu ermöglichen. Niemand verlangt, dass zu allen Tages- und Nachtzeiten ein Schießen möglich sein muss, aber die gesetzlich geforderten Pflichttermine müssen innerhalb der gesetzten Frist sicher zu erreichen sein. Und das Gesetzt sagt eben 1 Jahr erlaubnispflichtig, nicht 1 Jahr erlaubnispflichtig und vorher 6 Monate Luft. Ich persönlich mache einen sehr großen Bogen um alle Vereine, die das nicht so handhaben und da ihre eigenen Regeln erfinden. Und nein, sich 1-2 Mal die Waffenhandhabung der Leute auf dem Druckluftstand anschauen bevor es auf 25m geht, fällt nicht unter "eigene Regeln erfinden".
  5. Da schließe ich mich den Vorpostern an, mach einen großen Bogen um solche Vereine. Nicht nur, dass man sich da selbst viel zu wichtig nimmt, die Erfahrung zeigt auch, dass das "Personal" in solchen Vereinen oft nicht auf der Höhe der Zeit ist was das WaffG angeht. Aber gerade das ist für Einsteiger enorm wichtig, da es eine sehr komplexe Materie ist und man oft auf Tipps/Aussagen der Kameraden angewiesen ist. Zumindest solange, bis man selbst sachkundig ist. Trotzdem möchte ich dir raten, die Luftpistole nicht aus Prinzip links liegen zu lassen. Sie ist und bleibt ein gutes Trainingsinstrument, mit dem du selbstbestimmt (!) direkt von Tag 1 an trainieren kannst. Du brauchst keinen Waffenwart, der der Vereinswaffen ausleiht. Niemand dreht an deiner Visierung rum. Der Griff passt in deine Hand. Der Abzug ist auf dich eingestellt. Die Ergebnisse sind reproduzierbar... Wenn das erste Jahr rum ist, kannst du die Luftpistole immer noch wieder verkaufen - die Teile sind erstaunlich wertstabil. Und wenn dir einhändige Matchluftpistolen nichts taugen, dann schau dir was in Richtung HW45 an. Damit kann man GK Präzision ganz wunderbar trainieren zu einem Bruchteil der Kosten einer 9mm.
  6. Die Schäfte haben noch einen weiteren ganz großen Vorteil: Man kann sie auch auf reinen KW-Ständen schießen. Mein Training für die EPP Rifle DM habe ich fast ausschließlich mit dem Triarii auf einem 25m KW Stand gemacht. Das hat super funktioniert, sowohl für Rifle als auch für Carbine. Meine Erfahrung ist, dass alle diese Schäfte recht wackelig sind und man die Waffe leicht verdrehen kann. Ich hab das so gelöst, dass ich absichtlich eine gewisse Spannung/Drehung auf den Vorderschaft gebe und damit die Waffe im Schaft verkante. Das ist beim Triarii wiederholgenau möglich und wenn die Waffe auf diesen Offset eingeschossen ist auch erstaunlich präzise. Einzig beim Wechsel der Schusshand und Schulter ist das etwas fummelig, weil man dann immer noch die Kraft auf den Vorderschaft in die entsprechend andere Richtung ausüben muss und damit die Haltung etwas instabil wird. Mit Training ist das aber auch beherrschbar.
  7. Die Visierschiene hat bei den Anschlagschäften normalerweise eine deutliche Vorneigung eingebaut. Das macht auch Sinn, denn die Visierlinie sitzt ja auch sehr weit über der Laufachse. Auf kurze Distanz auf Fleck einschießen führt natürlich zu einem deutlichen Hochschuss auf größere Distanzen, immerhin muss ja der Unterschied Laufachse/Visierlinie überbrückt werden. Schieß es auf 25m ein und halte auf kürzere Distanzen entsprechend höher an, ähnlich wie ein AR.
  8. Naja, man hat da ja durchaus Spielraum. Bei wörtlicher Interpretation des Gesetztes kommt meiner Meinung nach genau diese Auffassung dabei raus. Aber zum Glück steht ja nirgends geschrieben, dass du auf einem Schießstand immer sportlich schießen musst. Du kannst ja genau so jagdliches Übungsschießen veranstalten, das halt zufällig einer sportlichen Disziplin mehr oder weniger ähnlich sieht. Oder du schießt nach §9 Abs.1 Nr.3 AWaffG und kannst dann quasi alles tun, was nicht Verteidigungsschießen ist (natürlich innerhalb der Standzulassung und nicht mit Waffen, die nach §6 AWaffV vom sportlichen Schießen ausgeschlossen sind). Für den normalen Schießbetrieb hat das also nach meiner Auffassung erst mal keine Auswirkung. Anders sieht es bei Wettkämpfen aus. Aber da gab es ja auch schon Behörden, die die gleiche Auffassung vertreten haben und bei Jagdwaffen auf sportlichen Wettkämpfen ein Problem konstruiert haben. Leider ist der §9 AWaffV sehr konfus und semantisch fragwürdig formuliert. Das macht es überraschend schwer rauszulesen, was man eigentlich mit welchen Waffen auf einer Schießstätte überhaupt darf.
  9. @GKLDRangemaster Du musst schon den ganzen Paragraphen zitieren "(2) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen in der Regel Personen nicht, [...] 5. die wiederholt oder gröblich gegen die Vorschriften eines der in Nummer 1 Buchstabe c genannten Gesetze verstoßen haben." Die in Nummer 1c genannten Gesetze sind WaffG, KWKG, SprengG und BJagdG. Hier muss also noch nicht mal eine OWi vorliegen, es reicht der einfache Verstoß gegen die Bestimmungen, auch wenn der Verstoß an sich nicht sanktioniert wird. In der AWaffV ist festgelgt, dass ein Verstoß gegen die Vorschriften der AWaffV gleichzeitig auch ein Verstoß gegen das WaffG ist: "Ordnungswidrig im Sinne des § 53 Abs. 1 Nr. 23 des Waffengesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig [...]" Das Schießen mit nach §6 AWaffV verbotenen Waffen ist eine OWi nach dem WaffG und damit ein Verstoß gegen das WaffG. Und dieser Verstoß reicht nach §5 Abs. 2 Nr 5 um die Regelunzuverlässigkeit zu begründen.
  10. §9 Abs. 1 Satz 1 AWaffV Zulässige Schießübungen auf Schießstätten mit Ausschluss von Waffen, die unter §6 Abs. 1 AWaffV fallen. Dazu §34 AWaffV: "Ordnungswidrig im Sinne des § 53 Abs. 1 Nr. 23 des Waffengesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig [...] entgegen § 9 Abs. 1 Satz 1 auf einer Schießstätte schießt, [...]" Nach §5 WaffG ist die Zuverlässigkeit bei wiederholtem oder gröblichem Verstoß gegen die Vorschriften des WaffG (und damit natürlich auch gegen die AWaffV) in der Regel weg. Auf gut deutsch: KK aus der .223 Büchse schießen ist hundepfui und du bist mindestens genau so schlimm wie ein böser Terrorist, der sich gerade eine Kriegswaffe auf dem Balkan organisiert hat. Das Problem für Aufsichten und Veranstalter ist halt, dass es keine rechtsverbindliche Liste mit Merkmalen gibt, sondern nur ein Bauchgefühl des BKA. Und nachdem Aufsicht und Veranstalter ihre eigene Zuverlässigkeit genau so verlieren können wie der Schütze, wenn sie das Schießen nicht unterbinden, sind sie da verständlicherweise sehr hart in der Auslegung. Meine Lösung für das Problem ist eine eigene Waffe in .22lr mit nur einem einzigen Anscheinsmerkmal, nämlich dem Pistolengriff. Das Ding schaut so prüde aus, dass man damit allen Diskussionen aus dem Weg geht. Zumindest bisher hat mich noch niemand nach einem Bescheid für das Teil gefragt 😁 Und wenn dann irgendwann doch mal noch weiterer Schnickschnack an die Büchse soll, dann werde ich das Geld investieren und das BKA den Anschein beurteilen lassen. Nicht, weil ich das für mich brauche, sondern um den Aufsichten und Veranstaltern von Wettkämpfen den Rücken frei zu halten. Von denen gibts nämlich erfahrungsgemäß nicht so viele und man will ja, dass die sowas weiterhin anbieten 🙂
  11. pulvernase

    Armbrust-Garten

    Generell ist die Benutzung einer Armbrust auf dem eigenen Grundstück kein Problem. Ein gutes Beispiel ist der Herr, wegen dem die Pfeilabschussgeräte inzwischen im WaffG stehen. Es wird nur wenige andere geben, deren waffenrechtliche Aktivitäten in der Öffentlichkeit genauer von behördenseite beobachtet wird. Teile der letzten Gesetztesänderung waren explizit auf ihn zugeschnitten und trotzdem schießt er öffentlich auf Youtube mit allerlei Gerätschaften munter in seinem Garten in der Nähe einer Straße. Wenn es da rechtlich irgend eine Handhabe gäbe, dann hätte man ihm schon längst einen Strick daraus gedreht. Bleibt halt die Problematik, dass Armbrüste Waffen sind und damit erst ab 18 der Umgang erlaubt ist. Das könnte zum Problem werden, je nach dem, was du vor hast.
  12. pulvernase

    Armbrust-Garten

    Der Herr Fachanwalt für Verkehrsrecht sollte das WaffG nochmal lesen und versuchen, es diesmal zu verstehen.
  13. Ja, der einhändige Anschlag mit anatomischen Griffen sagt nicht jedem zu. Besonders wenn es dann um gefühlte Armprothesen wie eine Freie Pistole geht winken viele Schützen ab. Ich weiß nicht, wie die Trainingsstruktur und -kultur in eurem Verein aussieht. In den Vereinen, in denen ich unterwegs bin, gibt es mit Glück ein paar alt gediente DSB Präzisionsschützen, die sich bereit erklärt haben Neuschützen das Schießen mit der Luftpistole beizubringen. Im GK-Bereich gibt es in meinem Umfeld keine qualifizierten Trainer oder Schützen, die ernsthaftes (!) Coaching anbieten. Die Gründe sind vielfältig: * Begrenzte Zeit und damit Fokus auf eigenes Training * Kaum GK Vereinswaffen vorhanden und noch weniger Leute, die regelmäßig da sind und Waffen ausgeben können/wollen * In den letzten Monaten: Munitionspreise + Knappheit * Gute Schützen sind nicht unbedingt gute Lehrer * Feedback zu grundliegenden Schießfehlern ist schwierig durch die Bewegung der Waffe im Schuss * etc... Das beudeutet, dass du als Anfänger mehr oder weniger auf dich selbst gestellt bist. Du hast jetzt ein Ziel vor Augen (Disziplin XY mit Waffe AB), aber niemanden, der dich an die Hand nimmt und dir Schritt für Schritt hilft es zu erreichen. In meiner Erfahrung muss man sich das Schießen eigentlich selbst beibringen. Dazu sollte man sich die besten Ausgangsbedingungen schaffen, die man kann. Man muss die grundliegende Schießtechnik verstehen, also Abzugsbeherrschung, Anschlag und Atmung. Dann muss man die typischen Fehlerquellen kennen und ihre Folgen auf der Scheibe beurteilen können. Und man muss in der Lage sein, diese Fehler bei sich selbst festzustellen und zu beheben, bevor man es sich falsch antrainiert. Dazu braucht man zu aller erst mal eine eigene Waffe, die man in- und auswändig kennt. Und man braucht jemanden, der einem die Grundlagen zeigen kann, um ein Gefühl zu entwickeln. Denn nur über theoretisches Wissen lassen sich Schießfehler bei einem selbst kaum erkennen. Man muss sie erlebt haben um sie in Zukunft zu erkennen. Und damit landen wir dann wieder bei der Matchluftpistole. Sie ist erschwinglich, präzise, billig im Unterhalt und es gibt viele Schützen, die einem die Grundlagen zeigen können. Durch den kaum spürbaren Rückstoß kann man im Schuss alle Waffenbewegungen sehen und fühlen und direkt mit dem Ergebnis auf der Scheibe abgleichen. Man lernt schnell seine Treffer anzusagen und entwickelt ein Gefühl dafür, was einen guten Schuss ausmacht. Dieses Wissen kann man dann auf das Präzisionsschießen mit GK-Waffen und beidhändigem Anschlag leicht übertragen. Die grundliegende Schießtechnik ist nämlich sehr ähnlich. Wenn man das beherrscht, dann ist der Weg zum dynamischen Schießen und seinen Eigenheiten nicht mehr weit, denn man muss sich nur noch auf die neuen Elemente - hauptsächlich Waffenkontrolle im Schuss und schnelles Aufbauen des Anschlags - konzentrieren und nicht mehr auf die Grundlagen eines guten Schusses. Natürlich kann man sich das auch alles sparen, weil der DSB ist ja eh doof und Präzisionsschießen ist für alte Leute, die Waffen nicht richtig festhalten können, etc... du kennst die Sprüche sicher. Nur legt man sich damit eben Steine in den Weg, die man später mühsam und mit viel Aufwand wieder wegräumen muss, die bei ordentlichem Grundlagentraining überhaupt nicht vorhanden gewesen wären. Der Gesetzgeber verlangt sowieso ein Jahr Training und "Ausbildung", bevor man eigene Waffen bekommt. Eine bessere Zeit gibt es nicht um die Grundlagen richtig zu lernen. Wenn die eigene WBK dann mal da ist, hat man andere Dinge im Kopf und will sich zu recht auf die Wunschdisziplin konzentrieren. Aber glaub mir, ich habe viele frustrierte Schützen gesehen, die keinen Spaß an ihrer neuen Waffe hatten, weil sie damit einfach nicht umgehen konnten. Nach ein paar Monaten erfolglosen Versuchen sieht man dann so manchen dieser Schützen dann beim Training auf dem Lupistand anstatt auf 25m. So, nach dem Monolog jetzt zu deiner Frage nach der CP88: Ich habe selber eine und habe in der Vergangenheit sehr viel damit trainiert. Allerdings nicht das Präzisionsschießen, sondern das dynamische Schießen. Für die Präzision hat die CP88 drei große Nachteile: 1) Die Visierung 2) Der Abzug 3) CO2 und damit Treffpunktverlagerung je nach Temperatur der Kartusche Die CP88 ist eine gute Brücke um vom Schießen ohne Zeitdruck hin zu den Zeitserien zu kommen. Ein gutes Beispiel ist da PP1/NPA beim BDMP. Die Kurzzeitserien vereinen ordentliches Abziehen und gute Atemtechnik mit der Fähigkeit, schnell in Anschlag zu kommen, die Visierung instinktiv richtig vor dem Auge zu platzieren und zu wissen, wann das Zielbild "gut genug" ist - und eben nicht perfekt wie vom Präzisionsschießen gewohnt. TL;DR: Meine Empfehlung für das erste Jahr ist immer noch eine Matchluftpistole, auch wenn das nicht die Wunschdisziplin ist. Wenn das nicht in Frage kommt, dann gerne die CP88. Aber eben mit dem Wissen, dass der Trainingseffekt für die Grundlagen nicht so gut sein wird, wie mit einer Matchwaffe.
  14. Umgangsverbot: §2 WaffG: (1) Der Umgang mit Waffen oder Munition ist nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. §3 WaffG: (1) Jugendliche dürfen im Rahmen eines Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses abweichend von § 2 Abs. 1 unter Aufsicht eines weisungsbefugten Waffenberechtigten mit Waffen oder Munition umgehen. --> Liegt im privaten Umfeld nicht vor, siehe WaffVwV. Ausnahmen für Schießstätten: §27 WaffG: (3) Unter Obhut des zur Aufsichtsführung berechtigten Sorgeberechtigten oder verantwortlicher und zur Kinder- und Jugendarbeit für das Schießen geeigneter Aufsichtspersonen darf [...] Kindern, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 14 Jahre alt sind, das Schießen in Schießstätten mit Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase verwendet werden (Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 und 1.2)
  15. Zur LP65: Die Waffe selbst ist absolut anfängergeeignet. Bei uns ist sie der Tipp für Studenten und Neumitglieder mit wenig finanziellem Spielraum. Das macht aber nur dann Sinn, wenn die Leute aus eigener Motivation heraus Luftpistole schießen, nicht wenn man sie für den Schießsport gewinnen will. In dem Fall ist der Faktor "Optik und Haptik" nicht zu unterschätzen - und da hat die LP65 einfach deutlich schlechtere Karten als moderne Pressluftwaffen. Zur CP88: Volle Zustimmung, die ist ein tolles Trainingsgerät. Aber Vorsicht: Kindern und Jugendlichen ist der Umgang mit Waffen generell verboten und nur auf genehmigten Schießstätten unter Auflagen gestattet. So idiotisch das auch ist: Dein Kind darf im Verein KK schießen, daheim aber nicht mal eine LuPi anfassen. Deswegen sollten alle Anschaffungen auf das ausgelegt sein, was ihr bei euch auf dem Stand schießen könnt und trainieren wollt. Für daheim gibt es nur die Option mit Federdruck < 0,5J um nicht unter das WaffG zu fallen. @BlackFly du sagst, du möchtest nicht in eine Pressluftwaffe investieren, weil du selbst sie wahrscheinlich nicht nutzen würdest. Das kann ich einerseits nachvollziehen, weil LuPi-Schießen jetzt nicht unbedingt die spannenste Disziplin ist. Andererseits ist die LuPi ein wichtiges und vor allem sehr günstiges Trainingsinstrument. Nutze die Zeit in deinem ersten Jahr ohne eigene WBK-Waffen für intensives Training mit der LuPi. Danach kannst du sie ja wieder verkaufen wenn du keine Lust mehr darauf hast. Wir sehen das regelmäßig bei uns im Verein. Diejenigen, die im ersten Jahr viel Lupi schießen sind durch die Bank signifikant bessere Schützen in den GK Disziplinen. Und zwar sowohl bei den statischen DSB-Disziplinen als auch im dynamischen Bereich. Die Luftpistole zeigt einem gnadenlos die Fehler in der Schießtechnik und man kann sie abstellen, bevor man sich das Schießen falsch antrainiert. Wenn man anfangs ausschließlich Feuerwaffen schießt, dann gehen viele Fehler im Rückstoß unter und werden weder vom Schützen selbst noch von anderen wahrgenommen. Diese dann verfestigten Fehler später zu identifizieren und abzustellen ist sehr zeit- und munitionsintensiv. Von daher keine falsche Scheu: Gebrauchte Pressluftwaffen halten ihren Wert sehr gut. Die wirst du in 1-2 Jahren genauso gut wieder los wie du sie jetzt kaufst.
  16. Vorsicht, zum Schießen daheim muss es trotzdem unter 7,5J sein. Im Zweifel lieber mal die E0 nachmessen, wenn man Sorge hat, dass da ungebetener Besuch vor der Tür stehen könnte. Erwerb und Überlassung von solchen Luftgewehren ist unproblematisch, da muss man kein Erbe sein. Edit: Zu langsam 😁
  17. Außerdem muss man seine Magazine ja auch regelmäßig auf Funktion und Sicherheit überprüfen 😁
  18. Ganz genau. Das Waffenrecht ist in D zwar sehr restriktiv, aber beim Schießen auf dem Stand gibt es erstaunlich viele Freiheitsgrade wenn man die Gesetze im Detail durchgeht. Auch für Jagdscheininhaber gibt es nette Ausnahmen vom §7 AWaffV Aber zur Eingangsfrage: Verbindlich ist, was im Gesetz steht. Hausrecht kommt oben drauf und kann in Absprache mit der Aufsicht und deren einen Anweisungen "von oben" auch anders geregelt werden. Und Jedermannschießen ist immer eine gute Sache, kann ich jedem Verein nur empfehlen! Und selbst fürs eigene Training ist es eine willkommene Abwechslung.
  19. Sorry, das war unglücklich formuliert. Natürlich ist das Schießen nach Sportordnung, steht ja so explizit im Gesetz. Der Absatz darunter bezieht sich auf das Jedermannschießen mit allen Waffen, die nach §6 AWaffV nicht vom Schießsport ausgeschlossen sind. Ich dachte, das wäre selbsterklärend....
  20. Eigentlich muss ich das als Aufsicht nicht. Ich muss dafür sorgen, dass im Rahmen der Standzulassung und des WaffG/AWaffV geschossen wird. Eine Pflicht zur Kontrolle des Disziplinablaufs ergibt sich höchstens aus der Standordnung bzw. dem Hausrecht. §9 AWaffG gibt den Rahmen fürs Schießen vor. Ich muss dafür sorgen, dass Sportschützen kein Verteidigungsschießen veranstalten, nicht mit verbotenen oder vom Schießsport ausgeschlossenen Waffen schießen und eben § 7AWaffV nicht verletzen. Sonstige gesetzliche Vorgaben habe ich nicht, die dürfen theoretisch schießen was sie möchten. Das schießen mit Waffen, die nicht nach §6 AWaffV vom Schießsport ausgeschlossen sind, ist schließlich jedermann auf einer Schießstätte erlaubt: Auf Grundlage einer genehmigten Sportordnung darf auch mit Waffen geschossen werden, die nach §6 AWaffV nicht zulässig sind, z.B. kurze Revolver beim BDMP. Natürlich ist das dann kein Schießen nach Sportordnung mehr und zählt damit auch nicht zu den nachzuweisenden Schießterminen. Und wenn was passiert, dann zahlt auch die Versicherung des Verbands nicht. Aber rein rechtlich darf er auch 6 statt 5 in den Tank laden. Man kann noch argumentieren, dass die Aufsicht dafür zu sorgen hat, dass von den Schützen keine vermeidbaren Gefahren ausgehen. Aber das ist schon sehr weit hergeholt, warum genau der 6. Schuss eine so große Gefahr ist und nicht die 5 vorher. edit: Präzisierung
  21. Das ist in der Tat eine interessante Frage. Vermutlich hast du da formal schlechte Karten. Andererseits ist ein Verstoß gegen das Waffenverbot erst mal ein Problem desjenigen, dem es auferlegt wurde. Für dich wird es nur kritisch, wenn du davon wusstest. Ich persönlich würde mich bei dem entsprechenden Mitglied erkundigen, warum die WBK weg ist. Je nach Antwort und Kooperationswille würde ich dann bei der zuständigen Behörde anfragen, ob etwas dagegen spricht, das Mitglied weiter mit Vereinswaffen schießen zu lassen. Auf die direkte Frage nach einem Waffenverbot wirst du wahrscheinlich keine Antwort erhalten. Solange du aber (schriftlich) das OK der Behörde hast, bzw dir die Behörde das auf Nachfrage nicht schriftlich untersagt hat, würde ich mal die Kirche im Dorf lassen.
  22. Ja, das war in der Tat etwas unglücklich von mir formuliert. Gemeint war es so: Ich kann jemandem eine Waffe zeigen, sie ihm ungeladen übergeben und der Person gestatten die Waffe in der Hand zu halten. Solange sie nicht geladen ist und ich direkt daneben stehe, habe ich in der Regel weiter die tatsächliche Gewalt. Auf diese Art kann man z.B. auch im Jugendtraining Großkaliberwaffen zeigen und die Mechanik vorführen. In dem Moment, in dem ich 5 Schritte zurück gehe ist das schon grenzwertig, bei geladenen Waffen sowieso. Schießen ist in so einer Konstellation - wie du schon sagtest - immer ein Überlassen.
  23. Mensch, schau doch einfach mal ins Gesetz bevor du hier irgendwelchen Unsinn in die Welt setzt. 1. Wer eine Waffe in die Hand nimmt (ohne, dass ein "Aufpasser" direkt daneben steht) erlangt die tatsächliche Gewalt darüber und erwirbt die Waffe im Sinne des WaffG. Nach dem Erwerb besitzt er die Waffe. Das gilt auch für Leihwaffen auf dem Stand. Sowohl Erwerben als auch Besitzen fällt unter "Umgang" (§1 Abs. 3 WaffG). 2. Auf einem Schießstand ist der Erwerb und vorübergehende Besitz erlaubnisfrei (§12 Abs.1 Nr 5 WaffG). 3. Waffenrechtliche Zuverlässigkeit ist hier explizit nicht gefordert, denn es ist ja eine Ausnahme von der Erlaubnispflicht. 4. Die Behörde kann ein Besitzverbot für erlaubnispflichtige Waffen aussprechen (§41 Abs. 2 WaffG), dann sind Leihwaffen auf dem Stand tabu. Also: Die Zuverlässigkeit geht dich als Aufsicht genau gar nix an. Weder kannst du das beurteilen, noch hat es einen Einfluss darauf, ob jemand mit Leihwaffen schießen darf oder nicht.
  24. @Racebike998, @karlyman Wie habt ihr die Änderung angepackt? Hat es bei euch gereicht den SSV anzurufen und den zu bitten, das im Gutachten zu ändern? Oder musstet ihr die Nutzungsänderung auch bei der Behörde beantragen?
  25. So sollte es auch sein. Ich kenne leider mehrere Stände, auf denen explizit nur Lang- oder Kurzwaffen zugelassen sind. Nur auf 50m steht tatsächlich "Handfeuerwaffen bis 200J" in der Zulassung, weil da Freie Pistole und KK-Gewehr geschossen wird. Der entsprechende Verein ist damit aber unzufrieden und versucht seit einiger Zeit das überall auf "Handfeuerwaffen" ändern zu lassen. Hat da jemand Erfahrung mit solchen Änderungen? Ich bin bisher davon ausgegangen, dass das der Sachverständige festlegen kann. Aber ganz so einfach scheint es in diesem Fall nicht zu sein. Leider kenne ich da keine Details 😐
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