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pulvernase

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  1. Die sich am Horizont abzeichnende Eintragung auf vielen Ignorelisten hier im Forum. Es gibt für alles einen Ort und eine Zeit - und der Ort ist nicht das gesamte Forum. Zum Thema Erwerbsstreckung: Das Gesetzt sagt "Innerhalb von sechs Monaten dürfen in der Regel nicht mehr als zwei Schusswaffen erworben werden." Man nimmt also das aktuelle Datum und geht 6 Monate in die Vergangenheit. Wurde innerhalb dieser 6 Monate keine oder nur eine Waffe erworben, kann man einkaufen gehen. Wenn nicht, dann wartet man bis der älteste Erwerb 6 Monate und einen Tag her ist.
  2. Das ist ein ganz normales Zubehörteil wie jeder andere Schaft auch. Da gibt es keine Aufbewahrungsvorschriften. Eigentlich sollte das auch jeder LWB wissen, denn das Gesetz regelt ja sehr genau, welche Gegenstände wie aufbewahrt werden müssen. Und damit regelt es auch, für welche Gegenstände folglich keine Auflagen gelten. Nichts für Ungut, aber ich würde deinem Kameraden nahelegen, mal das aktuelle WaffG und die AWaffV zu studieren. Da hat sich in den letzten Jahren viel geändert und er ist ganz offensichtlich nicht auf Stand.
  3. Ja wie, nicht erlaubnispflichtig? Dann ist das Vorgehen das gleiche wie bei jedem anderen Paket auch. Egal, ob da ein Handschutz oder Blumenerde drin ist. Tief durch die Hose atmen, abwarten, nach 7 Tagen über den Versender Nachforschungsauftrag stellen lassen.
  4. Wenn das Paket nicht auffindbar ist: Anrufen, Lage schildern und betonen, dass sich erlaubnispflichtige Schusswaffenteile in dem Paket befinden. Wenn es nicht unverzüglich gefunden wird, Verlustanzeige bei der Waffenbehörde androhen. Ein Vereinskamerad hatte mal einen ähnlichen Fall. Da wollte man erst auch nichts davon wissen. Dann wurde dem Dienstleister sinngemäß mitgeteilt, dass man dann wohl von einem Diebstahl der Waffe ausgehen müsse und die Polizei einschalten werden. Und dass man sich das Vorgehen der Polizei bei verschwundenen Schusswaffen ja vorstellen könne... Die "verlorene" Waffe ist dann ziemlich schnell wieder aufgetaucht. Lag irgendwo im Lager rum und ist wohl aus dem Tracking gefallen.
  5. pulvernase

    Vereins-WBK

    Es ist deine Aufgabe, der Behörde das darzulegen und zu begründen, warum die Waffen notwendig sind. Der Verband hat da keine Aktien drin, das Gesetz ist eindeutig. Ein paar DSBler sehen das anders, die haben aber auch sonst oft Wahrnehmungsprobleme. DSB-Firlefanz ist keine Referenz, nur das Gesetz.
  6. pulvernase

    Vereins-WBK

    Ist auch so. Der Verband ist bei Vereins-WBKs vollständig raus. Dazu gibt es in der Verwaltungsvorschirft auch eine nette Passage, in der beschrieben wird, welche Waffen dem Verein zugestanden werden MÜSSEN, welche zugestanden werden SOLLEN und welche zugestanden werden KÖNNEN.
  7. pulvernase

    Vereins-WBK

    ... und die 25er Mags natürlich nur von Jägern benutzt werden, weil die sportlich nämlich tabu sind - auch bei KK. 😉
  8. Naja, das Modell ist ja gar nicht so verkehrt wenn das ordentlich gemacht wird. Blöd ist es halt, wenn da... "Unstimmigkeiten" auftreten und die Behörden mal etwas genauer hinschauen müssen. Ohne den konkreten Fall zu kennen, würde ich hier mal Probleme mit dem vorübergehenden, erlaubnisfreien Erwerb auf dem Stand vermuten. Wenn ein entsprechend geeigneter Waffenraum beim Händler zur Verfügung steht und er es als Service anbietet, Waffen für Schützen ohne WBK einzulagern und regelmäßig zum Schießen mitzubringen, dann ist das erstmal ein tolles Angebot für den Neuschützen. Er kann mit einer Waffe trainieren, an der niemand irgendwas verstellt und er muss nicht ständig mit einer neuen Waffe klarkommen, weil die "Lieblingsvereinswaffe" gerade in Benutzung ist. Aus sportlicher Sicht ist das schon sinnvoll. Es stellt sich dann halt nur die Frage, was der Spaß kostet. Umsonst wird die Waffe nicht gelagert und auf den Stand getragen. In irgendeiner Form (sei es eine Mitgliedschaft oder ein entsprechender Beitrag) wird man diesen Service bezahlen müssen.
  9. Ja, das ist wohl wirklich blöd gelaufen. Normalerweise geh ich auch einfach bei der Behörde vorbei und lass das eintragen. Während Corona war das ja nicht mehr möglich und es musste alles per Post passieren oder per Direkteinwurf in den Briefkasten der Behörde. Ich habe dann die Erwerbsanzeige per Mail gemacht mit der Bitte mir einen Termin zu nennen um die WBK abzugeben. Meistens lief das auf einen Anruf des SB raus mit der Bitte die WBK einfach in die Post zu geben. Damit war die Anzeigefrist gewährt und die Frist für die Vorlage der WBK auch, da der SB das weitere Vorgehen zeitlich bestimmt hat. Und klar, während Corona hat es auch mal 2-3 Wochen gedauert, bis die WBK wieder da war. Wenn das bei euch regelmäßig so lange dauert, dann könntest du zwei Sachen probieren: 1) Jeden Neuerwerb/Voreintrag auf eine eigene WBK eintragen lassen. Dann tuts nicht mehr so weh, wenn die WBK mehrere Wochen unterwegs ist. 2) Den SB bitten alles vorzubereiten und dich zu benachrichtigen, wenn er final eintragen kann. Solange der SB dir schriftlich gibt, dass du die WBK erst einreichen sollst, wenn er dir das OK gibt bist du fein raus.
  10. Ist ja auch nur ein Beispiel. Und mit den Tunereien kommt man in gar keine Erklärungsnöte, denn das Tuning ist in der beantragten Disziplin zugelassen und beim Rest halt leider verboten. Und "mal eben" rückbauen aufm Wettkampf ist auch nicht drin. Wenn man da aber Angst davor hat, sowas argumentativ nicht darlegen zu können: Lass einen Büchser ein paar Oberflächen am Abzug polieren und schon hast du eine nicht mehr rückbaubare Tuningmaßnahme. Ich hab mir den Bedürfnisquatsch nicht ausgedacht, aber wenn ich mich schon dran halten muss, dann hole ich da auch das Maximum an Flexibilität raus was für mich möglich ist. Und nur dass wir uns richtig verstehen: Das Ziel ist nicht, mit 1 oder 2 Waffen alle Disziplinen zu schießen, sondern sich für die Zukunft möglichst viele Optionen offenzuhalten und bis dahin möglichst viel ausprobieren zu können.
  11. Geschickterweise wählt man Waffen und Disziplinen so aus, dass man mit wenigen Waffen möglichst viel sinnvoll abdecken kann. Gleichzeitig wählt man Waffen und Disziplin so, dass kleine Veränderungen/Tunings - die in der beantragten Disziplin erlaubt sind - die Waffen für die anderen Disziplinen ausschließt. Damit kann man dann in Zukunft ein weiteres Bedürfnis begründen und kann trotzdem viele Wettkämpfe mitschießen und Disziplinen ausprobieren. Beispiel beim BDMP: Beantrage eine optical ready Polymerpistole, die auf der Dienstwaffenliste steht und in den EPP-Kasten passt, für PP1 OS. Dann kannst du damit schießen: * PP1 OS (logisch) * PP1 (ohne Optik) * DP1 * DP2 * EPP / OS / Polymer / Polymer OS / Production * usw Möchtest du weitere Waffen kaufen, tausche z.B. die Abzugsfeder. Damit ist die Waffe nicht mehr im Originalzustand und fällt für die Verwendung in diesen Disziplinen raus: * DP1 * DP2 * EPP / OS / Polymer / Polymer OS / Production Hier kannst du also ein neues Bedürfnis begründen und die eine passende Waffe anschaffen. Dieses Vorgehen macht Sinn, weil du mit wenig Investition viele Disziplinen abdecken kannst, aber dir über das Bedürfnisprinzip nicht den Weg verbaust, in der Zukunft angepasste Waffen für bestimmte Disziplinen zu erwerben. Aber plane mal ein Wochenende ein um deine Sportordnung durchzuackern und diese Wechselwirkungen zu finden. Und mach dir unbedingt einen Plan, welche Disziplinen du am Anfang abdecken willst und welche du dir für die Zukunft offen halten willst.
  12. Das ist halt nun mal der Preis, den man für eine Waffe unter 16" Lauflänge zahlt. Klar ist die Regelung Schwachsinn, aber sie ist jetzt nicht wirklich neu oder unbekannt. Wenn ich keine Lust auf sowas habe, dann spendiere ich halt 4cm mehr Lauf und habe die ganze Diskussion nicht.
  13. Naja, in BaWü gab es da ja ein paar recht unrühmliche "eigene Interpretationen" der Sportordnung - im direkten Widerspruch zum VP Sport und Bundesreferenten. Manches wurde inzwischen durch den LV korrigiert, aber nicht alles. Von daher würde ich auf diese Aussage nicht allzu viel geben und beim Bundesreferenten anfragen wenn man es genau wissen will. Der Handstopp ist schon länger ein Thema und kommt gerade bei EPP carbine regelmäßig wieder hoch. Wenn man das nämlich mit einem Einlegeschaft schießt, verbrennt man sich bei einigen Modellen ziemlich die Finger ohne Vordergriff. Manche Modelle sind ohne Griff auch einfach nicht handhabungssicher. Auf der deutschen Meisterschaft hat man das Problem natürlich erkannt und die Verwendung von Griffen/Handstops bei EPP carbine mit Einlegeschäften nicht nur erlaubt, sondern sogar darum gebeten. In BaWü weigert sich der Referent das zuzulassen, obwohl es ein Sicherheitsrisiko darstellt. Ich gehe mal davon aus, dass das bei der nächsten Änderung der Sportordnung gerade gezogen wird. Wie kommst du da drauf? Der Lochschaft war lange Zeit eine der wenigen Möglichkeiten sicher KEINEN Anschein zu erwecken - siehe SL8. Oder meinst du vielleicht einen Vorderschaft mit Löchern? Bei denen scheint das BKA wirklich einen Beißreflex zu haben.
  14. Blöde Frage: Wofür braucht man den Handstopp, was man nicht auch mit einem Stück Rail oder einer angeschraubten QD-Aufnahme machen kann? Als Indexpunkt für den Anschlag gibt es so viele Möglichkeiten... Ich mein, soll jeder an seine Kanone bauen was er will, aber mir erschließt sich der sportliche Sinn bei PP1 Rifle da jetzt nicht. Vor allem, weil man die Waffe im Voranschlag bei den Zeitserien ja eh schon richtig hält und man die Stützhand ja gar nicht vom Schaft nehmen muss.
  15. Dann sollten diese Landesverbände ihre Personalauswahl überdenken 🙂 Das Urteil und der zugehörige Fall sind im Forum bekannt und zieht sich schon seit vielen Jahren. Dementsprechend wurde da auch nicht nach dem neuen WaffG von 2020 geurteilt, sondern nach der vorherigen Rechtslage. Dass es jetzt einzelne Behörden gibt, die auf diesen Zug aufspringen und aus Unwissenheit oder Vorsatz versuchen die Schützen zu drangsalieren ist ärgerlich. Aber genau wegen solcher Urteile (siehe auch Hessen) wurde das Gesetz ja hier präzisiert um solche Interpretationen eben nicht mehr halten zu können. Was Schützen über dem Grundkontingent aber blüht sind regelmäßige Wettkampfnachweise. Hier gibt es wieder Interpretationsspielraum,
  16. Mensch, liest denn hier keiner mehr die Gesetze im Ganzen? §58 Abs. 21: "Bis zum Ablauf des 31. Dezember 2025 kann das Bedürfnis nach § 14 Absatz 4 Satz 1 auch durch eine Bescheinigung des dem Schießsportverband angehörenden Vereins glaubhaft gemacht werden." @PetMan hat also vollkommen recht: Bis 2025 darf auch der Verein das fortbestehen des Bedürfnisses bescheinigen.
  17. Lass uns mal den Erwerb einer Waffe aufschlüsseln: 1) Du wirst Mitglied in einem Verein 2) Du wirst an den Verband gemeldet 3) Du trainierst 12/18 mal im Jahr nach den gesetzlichen Vorgaben 4) Währenddessen wirst du sachkundig und schaffst einen Tresor an Und jetzt kommt der wichtige Teil: 5) Du suchst dir eine Disziplin aus der Sportordnung aus, die du schießen möchtest 6) Du beantragst ein Bedürfnis für eine Waffe zur Ausübung dieser Disziplin bei deinem Verband 7) Du gehst mit der Bedürfnisbescheinigung zum Amt und beantragst eine Erwerbs- und Besitzerlaubnis ("grüne WBK") für eine Waffe, die in der vom Verband bescheinigten Disziplin benutzt werden darf Formal geht das bei Sportschützen so: Du willst eine bestimmte Disziplin schießen und beantragst eine dazu passende Waffe. Dafür brauchst du ein Bedürfnis - das wird angenommen, wenn du seit mindestens einem Jahr Mitglied bist und ausreichend oft trainiert hast. Der Gesetzgeber hat "Habenwollen" nicht als Bedürfnisgrund vorgesehen und geht in seiner Regelung davon aus, dass die Waffe bei Sportschützen ein Mittel zum Zweck der Sportausübung (das ist der Bedürfnisgrund!) ist und nicht das eigentliche Ziel. Wenn man sich dem bewusst ist, erklären sich viele Regelungen von selbst. Wenn du eine bestimmte Waffe erwerben willst, dann musst du das ganze von hinten denken: In welcher Disziplin ist die Wunschwaffe zugelassen und kannst du diese Disziplin bei dir vor Ort schießen?
  18. Das ist richtig, der Schießleiter kann die Aufsichtsführung beim Schützen an jemand anderen delegieren. Das ändert aber nichts daran, dass der BDMP nur den Schießleiter als verantwortliche Aufsichtsperson anerkennt. Dieses Delegieren klappt auch nur dann, wenn der Schießleiter anwesend ist und das Schießen leitet. Wenn er nach Hause geht, dann ists Essig mit Schießen nach BDMP Sportordnung. Nein. Aber anders als du denkst. Wenn der BDMP dir ohne Schießleiterstempel bescheinigt hat, dass du nach SEINER Sportordnung geschossen hast, dann war das in der Tat nicht korrekt. Wenn der BDMP dir aber bescheinigt, dass du den Schießsport ausgeübt hast, dann ist alles in Ordnung. Denn das Gesetz verlangt ja explizit nicht, dass du nach der Sportordnung deines Verbands schießt, sondern nur, dass du den Schießsport mit erlaubnispflichtigen Waffen ausübst. Der springende Punkt bei der ganzen Sache ist halt einfach, dass der BDMP festgelegt hat, dass ohne Anwesenheit eines Schießleiters nicht nach den Regeln seiner Sportordnung geschossen werden kann. Genauso wenig wie du mit einer KW mit Rotpunktvisier DSB Disziplinen schießen kannst. Klar kannst du das auf dem Stand tun und es ist Schießen mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen und gesetzlich kein Problem. Aber es ist halt nicht nach der Sportordnung des DSB. Und wenn dir bescheinigt werden soll, dass du nach eben genau jener Sportordnung geschossen hast, dann musst du auch ALLE Bestimmungen eingehalten haben. Die Diskussion ist natürlich an der Stelle rein akademisch, weil das sowieso niemand nachprüfen kann. Deswegen sagen alle diese Bescheinigungen normalerweise auch nur, dass du den Schießsport mit erlaubnispflichtigen Waffen betrieben hast und eben nicht, dass du nach Sportodnung Verband XYZ die Disziplin ABC geschossen hast. "Ausüben des Schießsports" im Sinne des Gesetzes kann sehr weit gefasst werden - alles andere wäre in der Praxis auch nicht zu kontrollieren und daher auch nicht sinnvoll zu regulieren. Um den Bogen wieder zurück zum eigentlichen Thema zu schlagen: Der Verband muss die Schießtermine seiner (mittelbaren) Mitglieder dokumentieren und auf Grundlage dieser Dokumentation das Fortbestehen des Bedürfnisses bescheinigen. Bei einer Verbandsstruktur wie dem DSB ist das relativ einfach: Die Schützen sind Mitglied in einem Verein am Wohnort, der ist Mitglied im Landesverband und der ist wiederum Mitglied im DSB. Also führt der Verein vor Ort eine Schießkladde und damit ist die Dokumentationspflicht erledigt. Der BDMP ist anders. Da ist man direkt Mitglied im BDMP e.V. und nicht über die Landesverbände und Vereine vor Ort angeschlossen. Jetzt hat man aber das Problem, dass ein Verein mit Sitz in Paderborn die Termine aller seiner Mitglieder in Deutschland dokumentieren muss. Das ist nicht praktikabel, also delegiert man diese Pflicht an die Mitglieder selbst, indem man ihnen die Führung eines Schießbuchs auferlegt. Damit da aber kein Missbrauch stattfindet und die Behörden reihenweise die Bescheinigungen anzweifeln, hat man bestellte "Aufpasser", die diese Einträge abzeichnen müssen: Das sind die Schießleiter. Diese Dokumentationspflicht gab es übrigens auch schon vor 09/2020, da hat sie sich allerdings nur auf die ersten drei Jahre nach Erteilung der ersten Erlaubnis erstreckt und noch nicht die Unterscheidung KW/LW und eigene Waffe beinhaltet. Und ja, natürlich wird das in der Praxis oft lockerer gehandhabt. So lange da kein ernsthafter Unfug getrieben wird kräht da auch kein Hahn danach. Aber wenn es den Verdacht auf Gefälligkeitsbescheinigungen oder Ähnliches gibt, dann wird da eben schon genauer hingeschaut und die Regeln eben wörtlich ausgelegt. Und dann hast du potentiell ein Problem, denn der Verband oder Verein wird sich sicherlich nicht schützend vor dich werfen, wenn die Behörde da anfängt unangenehme Fragen nach dem Inhalt der Bescheinigung zu stellen.
  19. Doch. Der BDMP erkennt nur Schießleiter als verantwortliche Aufsichtspersonen nach §11 AWaffV an. Der Hintergrund ist wohl, dass das mit der Versicherung so vereinbart wurde. Deswegen kann es auch kein offizielles Schießen nach BDMP-Sportordnung ohne anwesenden Schießleiter geben.
  20. Da musst du den BDMP fragen. Das ist eine sehr eigenwillige Interpretation des Gesetzes. Genauso gut könnte man argumentieren, dass es nur dann als Schießtermin zählt, wenn eine Disziplin exakt nach Sportordnung geschossen wurde, also gleiche Schusszahl, Zeitvorgabe, Entfernung, Waffe und Scheibe. Die Wahrheit liegt vermutlich irgendwo dazwischen und ultimativ bei der Interpretation des Richters, der das am Ende entscheided. Falls sowas jemals vor Gericht landen sollte... Wieso meine Logik? Ich hab mir die Regelung nicht ausgedacht, aber hey, weil du ja so höflich danach fragst gibts für dich einen Link: https://www.bdmp.de/fileadmin/user_upload/BDMP/handbuch/Register_5_neue_OBWrB_BBR.pdf Schießleiterrichtlinie §4, letzter Satz. Und damit dein Weltbild nicht zusammenbricht: Natürlich darf auch irgend eine BDS-Aufsicht einen Termin in das Schießbuch eintragen. Wenn da aber nur verbandsfremde Termine drin stehen, dann könnte es dir passieren, dass du bei der Bescheinigung des fortbestehenden Bedürfnisses durch den BDMP irgendwann Schwierigkeiten bekommst. Aber hey, dafür hast du dich ja in die Schießkladde bei deinem BDS-Freund eingetragen und bist fein raus, gell? Zum Abschluss: Gesetzlich geforderte Schießtermine und das, was ein Verband intern regelt, sind zwei Paar Schuhe. Besonders der BDMP scheint sich intern sehr wichtig zu nehmen und mutet fast schon wie eine Behörde an. Welcher andere Verband hat denn sonst eine fünfseitige "Siegel- und Stempelordnung"? Obwohl, ich könnte mir vorstellen, dass es bei den Reservisten da noch lustiger zugeht.
  21. Das fragst du am Besten deinen Verband. Solange der keine anderweitige Festlegung getroffen hat, hat der Verein die Nachweise zu führen. Das Gesetz ist eindeutig. Und wenn du das nicht glauben willst, dann denk es mal vom Ende her: Der Verband muss bescheinigen, dass das Mitglied regelmäßig mit eigenen Waffen trainiert hat, damit es die Waffen behalten darf. Wie soll der Verband das rechtssicher tun, wenn der lokale Verein keine Nachweise führt? Den Angaben in einem privaten Schießbuch kann man hier aus offensichtlichen Gründen nicht uneingeschränkt glauben, sonst könnte man sich die Bescheinigung durch den Verband als Kontrollinstanz komplett sparen. Der BDMP löst das z.B. so, dass alle Schützen direkt Mitglied im BDMP sind und die Sportordnung vorschreibt, dass das offizielle BDMP-Schießbuch zum Nachweis geführt werden muss. Außerdem wird festgelegt, dass nur vom BDMP ausgebildete und berufene Schießleiter Einträge in diesem Schießbuch abzeichnen dürfen. Damit ist die Dokumentation sichergestellt und die Kontrolle über den Verband durch die Schießleiter geregelt. Denn jeder Schießleiter ist über die Nummer seines Stempels identifizierbar (im Gegensatz zu irgendwelchen Unterschriften von zufällig anwesenden Aufsichten). Also nochmal: Wenn du als Vorstand das in der Vergangenheit nicht getan hast, dann hast du deinen Schützen und dir selbst damit ein Ei gelegt. Spätestens seit 09/2020 hättest du die Schießtermine dokumentieren müssen. Und nicht nur die Termine, sondern auch die verwendete Waffenart und ob es sich um eigene Waffen handelt oder nicht. Denn das ist beides Bestandteil der Bedürfnisprüfung und muss vom Verband bescheinigt werden. Und wo soll der Verband die Infos hernehmen, wenn nicht von dir? Natürlich kannst du jetzt auch einfach dem Schießbuch deiner Mitglieder glauben, aber wenn sich das später als falsch herausstellt und das im schlimmsten Fall vor Gericht landet, bist du damit halt deine Waffen los.
  22. Ich schon. Oder wie interpretierst du diesen Satz? "Als Schießsportverband im Sinne dieses Gesetzes wird ein überörtlicher Zusammenschluss schießsportlicher Vereine anerkannt, der [...] im Rahmen eines festgelegten Verfahrens die ihm angehörenden schießsportlichen Vereine verpflichtet und regelmäßig darauf überprüft, dass diese [...] einen Nachweis über die Häufigkeit der schießsportlichen Aktivitäten jedes ihrer Mitglieder während der letzten 24 Monate vor Prüfung des Bedürfnisses nach § 4 Absatz 4 führen [...]"
  23. WaffG lesen. §15 Abs. 1 Nr. 7 Buchstabe b. Der Verein ist verpflichtet die Schießtermine seiner Mitglieder zu dokumentieren. Wenn ihr das bisher nicht getan habt, dann habt ihr spätestens jetzt ein Problem mit eurem Verband. Der ist nämlich wiederum verpflichtet zu überprüfen, dass ihr euren Dokumentationspflichten auch nachkommt. Tut er das nicht, dann kann er laut der Bestimmung des §15 kein anerkannter Schießsportverband sein - mit allen entsprechenden Folgen, wenn so ein Fall vor Gericht gehen sollte. Und da der Verband sich da natürlich aus Selbstschutz entsprechend absichert, seid ihr als lokaler Verein erstmal dran. Wenn es nicht genug Termine für die Bescheinigung beim Verein selber gibt, dann kann man eine Kopie des Schießbuchs beim Verband einreichen und den das bestätigen lassen.
  24. Naja, die meisten von uns hier haben einen gewissen sportlichen Ehrgeiz. Klar haben wir Spaß daran und es ist unser Hobby, aber man möchte eben auch Erfolge erziehlen und sich selbst verbessern. Das ist jetzt nicht unbedigt die gleiche Zielgruppe. Das heißt nicht, dass es verwerflich ist, wenn Leute "einfach nur mal ballern" wollen und es hauptsächlich krachen soll, aber das wird irgendwann dann doch öde, wenn man nix trifft. Gleichzeitig zieht das Krach & Bumm aber auch Leute mit einer ungesunden Faszination für Waffen und sogar Gewalt an. Da muss man als LWB schon aufpassen, denn nicht jeder an Waffen interessierte Mensch tut unserer Gemeinschaft gut und repräsentiert sie nach außen in gutem Licht. Wir hatten z.B. mal einen Interessenten, dessen erste Frage war, wann er eine GK-KW bekommen könnte und ob er danach dann wieder austreten kann, wenn der die Waffe hat. Als man das verneinte, kam noch die Idee, dass er dann ja eine Sammler-WBK beantragen könnte um die Waffe ohne Stress behalten zu können. Sagen wir es so: Wir sind uns nicht näher gekommen. Das Versprechen "Coole Waffen, einfach knallen, kein Stress" ist halt doch ein zweischneidiges Schwert und die Abwägung ist immer schwierig. Leider hat noch keiner ein Patentrezept gefunden um Menschen in den Kopf zu schauen, deswegen bleibt es immer auch ein bisschen eine Entscheidung nach Bauchgefühl. Und hier stimmt mein Bauchgefühl dem von @Raiden komplett zu. Wir haben nun mal das Bedürfnisprinzip in Deutschland. Und damit müssen wir Sportschützen aufpassen, dass wir nicht zu Waffenbeschaffungsvereinen für diese Klientel werden. Nicht, weil damit Missbrauch passiert (ist ja bewiesenerweise nicht so), sondern hauptsächlich, weil man damit die eigene Position empfindlich schwächt wenn die nächste Salamischeibe fällig ist.
  25. Ein Post noch, und du kannst PN schicken/empfangen. Was schießt du denn so?
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